Protocol of the Session on January 24, 2013

Eine Stärkung des Handwerks im Freistaat Thüringen wird durch die Aufstockung des Titels „Zuschüsse der Leistungssteigerung im Handwerk“ im Jahr 2013 auf 100.000 € und im Jahr 2014 auf 150.000 € bewirkt.

Im Geschäftsbereich des Sozialministeriums sollen nun Haushaltsvermerke, die die Tarif- und Betriebskostensteigerungen auffangen, die Tätigkeit der sozialen Beratungsstellen sichern helfen. Auch die verlässliche Finanzierung des Landessportbundes e.V. in der LIGA der Wohlfahrtsverbände wird sichergestellt durch eine Verlängerung der Mindestbetragsregelung im Thüringer Glücksspielgesetz und eine haushalterische Absicherung dieser Finanzierungen in Höhe von jährlich 242.000 €.

Schließlich werden die Gemeinden und Gemeindeverbände durch Zuweisungen für Investitionen für Sportanlagen im Breiten- und Leistungssport unterstützt in Form von Zufließvermerken in Höhe von 700.000 € im Jahr 2013 und 100.000 € im Jahr 2014. Dagegen wurde die im Haushaltsentwurf der Landesregierung vorgesehene Hebung der Direktorenstellen beim Landesrechnungshof gestrichen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt dem Landtag mehrheitlich, den Entwurf des Thüringer Gesetzes über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für die Jahre 2013 und 2014 mit den in der Beschlussempfehlung in Drucksache 5/5501 vorgesehenen Änderungen anzunehmen. Insbesondere ist auf die Änderung des § 3 - Verwendung von Überschüssen und Mehreinnahmen - hinzuweisen, welcher dahin gehend ergänzt wurde, dass Überschüsse aus dem Vorjahr nunmehr einer Rücklage zugeführt werden, soweit sie nicht schon anderweitig im Haushalt veranschlagt sind.

Der Haushalts- und Finanzausschuss schlägt weiter vor, dem Finanzminister und der Präsidentin des Landtags die im Einzelnen in der Beschlussempfehlung enthaltenen redaktionellen Ermächtigungen zu erteilen und dem Haushalts- und Finanzausschuss die Entscheidungen über die Aufhebung von Sperrvermerken im Landeshaushaltsplan 2013/14 zu übertragen, soweit sie der Einwilligung des Landtags bedürfen.

Weiter empfiehlt der Haushalts- und Finanzausschuss mehrheitlich, den Entwurf des Thüringer Haushaltsbegleitgesetzes 2013/14 mit den vorgesehenen Änderungen anzunehmen, vergleiche die Beschlussempfehlung in der Drucksache 5/5502. Der Gesetzentwurf wurde ergänzt um die Änderung des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit sowie die Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung mit der Möglichkeit einer Beteiligung des Landes an kommunalen Zweckverbänden. Im Übrigen ist in dieser Beschlussempfehlung auch eine Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes enthalten.

Die Annahme des Thüringer Gesetzes zur Änderung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen wird dem Landtag mit den sich aus der Beschlussempfehlung in der Drucksache 5/5503 ergebenden Änderungen empfohlen, die insbesondere die genannten Aufstockungen im Rahmen des KFA und der kommunalen Finanzgarantie enthalten.

Hinsichtlich des Gesetzentwurfs eines Thüringer Gesetzes über die Zuwendungen des Landes zu Verbesserungen der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden wird dem Landtag die Ablehnung empfohlen in der Beschlussempfehlung in der Drucksache 5/5504.

Schließlich empfiehlt der Ausschuss dem Landtag einvernehmlich, sowohl den Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes als auch den Mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2012 bis 2016 zur Kenntnis zu nehmen; dazu die Beschlussempfehlungen in der Drucksache 5/5505 und in der Drucksache 5/5506.

Abschließend, meine sehr verehrten Damen und Herren, möchte ich allen an den Haushaltsberatungen Beteiligten für die konstruktive Arbeit danken. Dem Finanzminister sei gedankt, dass er auch in diesem Jahr die Gesetzentwürfe zum Haushaltsgesetz, Haushaltsbegleitgesetz und Finanzausgleichsgesetz gemeinsam eingebracht hat. Ihm und seinen Ressortkolleginnen und -kollegen ist für Begleitung der gesamten Beratungen und zahlreiche ergänzende Zuarbeiten zu danken, ebenso den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ministerien. Für die engagierte und kritische Prüfung der Gesetzentwürfe und Anträge bedanke ich mich bei allen Anhörungsbeteiligten, wobei ich die besondere Kooperationsbereitschaft der kommunalen Spitzenverbände bereits an entsprechender Stelle erwähnt hatte.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Den beiden Sachverständigen zum KFA, Prof. Dr. Korioth und Dr. Cordes danke ich ausdrücklich für ihre fundierten Erläuterungen dieser komplexen Materie in juristischer und wirtschaftswissenschaftlicher Hinsicht. Für die gute sachliche Zusammenarbeit danke ich den Kolleginnen und Kollegen des Haushalts- und Finanzausschusses, insbesondere den haushaltspolitischen Sprechern, den Abgeordneten Annette Lehmann, Ralf Kalich, dem ich an dieser Stelle baldige Genesung wünschen möchte,

(Beifall im Hause)

Dr. Werner Pidde, Lutz Recknagel und Carsten Meyer. Dem Präsidenten des Thüringer Rechnungshofs, Herrn Dr. Sebastian Dette, sowie seinen Kollegen und Mitarbeitern gebührt ebenfalls Dank für die kritische Begleitung der Beratungen im gesamten Verfahrensverlauf.

(Beifall CDU, SPD)

Mein Dank gilt auch der Landtagsverwaltung, insbesondere dem Geschäftsführer des Haushaltsund Finanzausschusses Herrn Dr. Thomas Poschmann, seiner Stellvertreterin Frau Christiane Ruffert und Herrn Michael Apel für die fachliche und rechtliche Begleitung. Aber auch den anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung sei für ihren Beitrag zu einem reibungslosen Beratungsverlauf gedankt, so dem Parlamentssekretariat, dem Sachgebiet Protokollierung und hier insbesondere Frau Eleonore Hartung, die den Aus

schuss und die damit verbundenen Haushaltsberatungen nun schon lange begleitet, der Druckerei, der Poststelle, dem EDV-Referat und dem Inneren Dienst.

(Beifall im Hause)

Und schließlich möchte ich auch unseren Fraktionsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern für ihren Verdienst bei allen Beratungen und dem Erstellen der Änderungsanträge danken, also Frau Antje Niebur, Frau Christiane Hirndorf, Herrn Stefan Schambach, Herrn Andreas Schuster und Herrn Justus Lenz. Nun darf ich mich für Ihre Aufmerksamkeit bedanken.

(Beifall im Hause)

Wir bedanken uns bei Herrn Huster für den umfangreichen Bericht aus dem Ausschuss.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bevor wir in die Aussprache treten, folgende Hinweise: Für die sechs Beratungsgegenstände wird jeweils eine lange Redezeit gemäß § 29 Abs. 2 Satz 3 unserer Geschäftsordnung berücksichtigt. Damit ergibt sich eine grundsätzliche Gesamtredezeit der Fraktionen in Höhe von 15 Stunden und 52 Minuten. Für die Landesregierung besteht keine Redezeitbegrenzung. Sofern die Landesregierung ihre für die einzelnen Komplexe vorgesehene Redezeit überschreitet, erhöhen sich die Redezeiten der Fraktionen entsprechend.

Wie im Ältestenrat festgelegt, beginnen wir mit der Generalaussprache zum Haushalt. Insgesamt sind die vereinbarten Redezeiten wie folgt: CDU-Fraktion 40 Minuten, DIE LINKE 37 Minuten und 20 Sekunden, SPD-Fraktion 32 Minuten und 40 Sekunden, FDP 24 Minuten und 40 Sekunden, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 24 Minuten. Gemäß § 29 Abs. 4 der Geschäftsordnung verlängert sich die Redezeit jeder Fraktion entsprechend, wenn die Landesregierung insgesamt länger als 40 Minuten redet. Es beginnt die größte Oppositionsfraktion. Ich bitte Herrn Abgeordneten Kuschel von der LINKEN ans Pult.

(Beifall DIE LINKE)

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, unsere heutige Haushaltsdebatte findet ja nicht irgendwie losgelöst auf einer Insel der Glückseligen statt, sondern wir finden finanzpolitische Rahmenbedingungen vor, denen wir uns stellen müssen, insbesondere auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass unsere eigenen Einflussmöglichkeiten auf diese Rahmenbedingungen jetzt als

(Abg. Huster)

Parlament sehr begrenzt sind. Die Landesregierung hat größere Möglichkeiten über den Bundesrat, aber dazu werde ich noch einmal kommen.

Wie gestalten sich diese Rahmenbedingungen? 2012 hatten die öffentlichen Haushalte in der Bundesrepublik die höchsten Steuereinnahmen ihrer Geschichte, aber trotzdem muss die Unterfinanzierung der öffentlichen Haushalte auf drei Ebenen zur Kenntnis genommen werden. Dass das die FDP anders sieht, werden wir heute noch hören, aber wir berufen uns dabei insbesondere auf die aktuellen Studien des Deutschen Instituts für Urbanistik, also dem wissenschaftlichen Institut des Deutschen Städtetages, das nun nicht im Verdacht steht, von uns gesteuert zu werden - noch nicht.

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Mal se- hen.)

Dieses ist zu der Erkenntnis gekommen, dass insbesondere bei den Kommunen und den Ländern erhebliche Unterfinanzierungen bestehen. Ich möchte dies an einem Beispiel belegen: Das Institut hat den Zustand der Landesstraßen untersucht. Herr Huster hat in seiner Berichterstattung bereits darauf verwiesen, dass mindestens 50 Prozent der Landesstraßen in einem sanierungswürdigen und sanierungsbedürftigen Zustand sind. Das Institut hat weiterhin ermittelt, für Thüringen runtergerechnet müssten wir jedes Jahr 180 Mio. € mehr in die Landesstraßen finanzieren, um in einem überschaubaren Zeitraum von 20 Jahren den Straßenzustand in einen in Mitteleuropa üblichen Standard zu versetzen. Da wird deutlich, vor welchen Herausforderungen wir stehen.

(Unruhe CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben weiterhin Verwerfungen im Steuerrecht. Das macht unser Landeshaushalt mehr als deutlich, denn nur noch 15 Prozent aller öffentlichen Einnahmen werden aus den Bereichen Eigentum und wirtschaftliche Betätigung generiert. Das heißt im Umkehrschluss, 85 Prozent aller Steuereinnahmen werden letztlich von lohnabhängigen Beschäftigten und durch Verbrauch erzeugt. Nun können viele sagen, auch Unternehmer sind Verbraucher, aber tendenziell müssen wir uns mit dieser Entwicklung beschäftigen, da dieses Verhältnis vor 15 Jahren noch 60 zu 40 war. Das heißt, innerhalb der letzten 15 Jahre kam es im Steuerrecht zu einer Verschiebung hin zu den lohnabhängigen Beschäftigten und Verbrauchern, weg vom Eigentum und von der wirtschaftlichen Betätigung. Wenn wir uns dieser Herausforderung nicht stellen, wird es immer bei den Verwerfungen in den öffentlichen Haushalten bleiben.

(Zwischenruf Abg. Recknagel, FDP: Das ist Einbildung.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine zweite der zu nennenden Rahmenbedingungen ist die Tatsache, dass die Gelder, die wir aus dem Solidarpakt II bekommen, bis 2019 weiter abschmelzen und die Steuereinnahmen, die wir im gleichen Zeitraum mehr bekommen, dies kompensieren. Inwieweit der Landeshaushalt insgesamt sinken wird - auch das wird manchmal spekuliert -, bleibt abzuwarten. Was allerdings wahrscheinlich ist, er wird sich bezügllich des Gesamtumfangs nicht erweitern. Wir wissen, allein durch Kostenentwicklung, Tarifentwicklung heißt es natürlich, wir müssen mit weniger Geld auskommen. Auch dieser Herausforderung verstellt sich DIE LINKE nicht, aber sagt, es ist auch kein Naturereignis, wenn Politik auf Bundes- und Landesebene erkennt, dass die ursprünglichen Effekte und Wirkungen, die mit dem Solidarpakt II beabsichtigt waren, noch nicht endgültig eingetreten sind. Da muss man auch den Mut haben, nicht nur das auslaufen zu lassen, sondern auch zu sagen, wir müssen hier ein neues, weiteres System der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern zumindest diskutieren und dann auf den Weg bringen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, durch Steuerrechtsänderungen seit 1998 - auch das sei noch mal betont - in der Zeit der rot-grünen Bundesregierung, dann in der Großen Koalition, jetzt Schwarz-Gelb, gegen die sich unsere Landesregierung im Bundesrat nicht ausgesprochen hat - jetzt im Rahmen der Großen Koalition enthält man sich ab und an, aber das ist natürlich auch nicht gerade großer Widerstand -, sind im Landeshaushalt kumulativ inzwischen bis zu 1 Mrd. € verloren gegangen - bis zu 1 Mrd. €. Das heißt, wenn wir das Steuerrecht von 1998 noch hätten - und da haben wir keine Verwerfung innerhalb der Gesellschaft groß festgestellt -,

(Zwischenruf Abg. Recknagel, FDP: Ach was?)

dann hätten wir 1 Mrd. € jetzt mehr und die kommunale Seite oder die Thüringer Kommunen im Übrigen 400 Mio. €.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Wir reden von ’98.)

Das heißt, die Beträge, über die wir uns heute streiten, wären dann sicherlich nicht das ganz große Problem.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber das hilft doch nichts.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu den Landesschulden, auch das sind ja die Rahmenbedingungen, mit dem Sondervermögen und den alternativen Finanzierungen rund 17 Mrd. € - ich weiß, der Kernhaushalt 16,3 Mrd. € - und wir bezahlen auch 2013 dafür rund 600 Mio. € Zinsen. Das ist eine Umverteilung, das ist klar, und das bei

historisch sehr niedrigem Zinsniveau. Keiner weiß, wie sich das Zinsniveau weiterentwickelt, aber die Zinsen stellen ein nahezu unkalkulierbares Risiko für den Landeshaushalt dar. 1 Prozent Steigerung wird sich zunächst erst einmal nicht so weit auswirken, 1 Prozent Zinssteigerung sind 15 Mio. €; weil wir nicht alles umschulden, sondern ungefähr 1,5 Mrd. € im Jahr, aber kumuliert nach einem Zeitraum von 7 bis 10 Jahren wäre das eine Mehrbelastung von 160 Mio. €. Wer mag heute prognostizieren, wie sich die Zinsen in den nächsten 10 Jahren entwickeln, also ein fast nicht kalkulierbares Risiko.

Meine Damen und Herren, diese Schulden sind ja nicht vom Himmel gefallen, sondern durch Politik verursacht. Die CDU war ohne Pause daran beteiligt, die SPD hat das immer temporär begleitet. Insofern müssen die Verantwortlichen benannt werden. Der Schuldenabbau, in den wir in diesem Jahr zum ersten Mal erkennbar einsteigen - es gab schon mal 1,5 Mio. € in der zurückliegenden Zeit, aber jetzt sind es 65 Mio. € -, da wissen wir, wenn wir diesen Pfad fortsetzen, ist das Ende des Schuldenabbaus jenseits des zeitlichen Horizonts von Politikerinnen und Politikern. Diese denken in kürzeren Zeiträumen. Ich habe das jetzt nicht ausgerechnet, Herr Mohring hat das, glaube ich, mal gemacht und war im dreistelligen Jahresbereich, also mehr als ein Jahrhundert würden wir benötigen, um diese Schulden dann auf Null beim jetzigen Abbaupfad zu setzen. Das zeigt die Herausforderung, vor der wir stehen. Ich und unsere Fraktion sind persönlich davon überzeugt, dass wir aus eigener Kraft unter den Rahmenbedingungen, wenn wir nicht an der Einnahmeseite etwas verändern, diesen Schuldenabbau nicht werden händeln können.

(Beifall DIE LINKE)

Wer das nur auf der Ausgabenseite macht, verschiebt letztlich nur Problemlagen und wandelt letztlich fiskalische Schulden in andere Schulden um, nämlich in Schulden, die das Bildungsniveau oder Infrastruktur und dergleichen betreffen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, natürlich ist das Projekt schuldenfreier Haushalt gegenwärtig sehr beliebt und stößt auf eine breite Zustimmung auch bei Bürgerinnen und Bürgern, das ist unstrittig. Umfragen zeigen, 80 Prozent der Bürgerinnen und Bürger erwarten von der Politik eine Lösung dieser Schuldenproblematik und keinen Zulass weiterer Verschuldung. Wir wissen natürlich auch, dass eine solche Forderung „schuldenfreier Haushalt“ in Teilen auch populistisch ist, in Teilen, nicht überall. Wir sind der Überzeugung, auch ich persönlich, die Schuldenproblematik sehr differenziert betrachten zu müssen. Die Defizite in öffentlichen Haushalten über Schulden zu finanzieren, ist tatsächlich auch eine Umverteilung von Reichtum; das lehnen wir ab und haben dies auch kritisch im Blick.

Aber es gibt tatsächlich sinnvolle Investitionen über Kredite. Zum Beispiel eine Straßeninvestition über Kredite halte ich persönlich für durchaus diskussionswürdig und sinnvoll, weil dann die Refinanzierung über die Nutzer der Straße über den gesamten Nutzungszeitraum erfolgen kann. Aber darüber muss man reden. Nur zu sagen, Schuldenfreiheit ist ein Wert an sich, das halten wir in Teilen für populistisch. Deswegen brauchen wir eine differenzierte Betrachtungsweise. Wir halten die Diskussion über einen schuldenfreien Haushalt nur dort für sachgerecht, wo auch auf der Einnahmeseite die erkennbaren Verwerfungen beseitigt werden, weil die Diskussion zur Schuldenfreiheit einseitig, insbesondere zu Kürzungen im Bereich Leistungsgesetze verwendet wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben in diesem Jahr von der Landesregierung einen schuldenfreien Haushalt vorgelegt bekommen, auch für 2014, aber dieser schuldenfreie Landeshaushalt hat auch seinen Preis. Einige dieser Preise möchte ich nennen: Zu wenig Lehrer und Polizisten, Investitionsstau in der Infrastruktur, ein überproportionaler Konsolidierungsbeitrag der Kommunen, oder wenn ich einmal auf die heutigen Printmedien abstelle, was die Hochschulfinanzierung betrifft, da wird auch deutlich, das ist natürlich auch ein Einfluss eines schuldenfreien Haushalts. Insgesamt hat also auch diese Schuldenfreiheit ihren Preis. Wir halten Konsolidierung für notwendig als LINKE, aber die Landesregierung hat in diesem Zusammenhang, ähnlich auch wie CDU und SPD, die Einnahmeseite und das Problem der Steuergerechtigkeit nicht thematisiert. Eine Konsolidierung nur über die Ausgabenseite ist aus unserer Sicht der falsche Weg.

(Beifall DIE LINKE)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in diese Diskussion passen auch Meldungen aus den vergangenen Tagen, in denen getitelt wurde „Standards behindern die Konsolidierung“. Das zeigt eine politische Zielrichtung. Das heißt, auf der Ausgabenseite soll gekürzt werden, aber auch dort sagen wir als LINKE, wir verweigern uns dieser Diskussion nicht grundsätzlich, dort mahnen wir nur auch eine Differenzierung an. Beispielsweise die Ideen der CDU, im Bereich der Abwasserentsorgung Standards zeitlich zu strecken, sehen wir als einen vernünftigen Ansatz, der aber aus unserer Sicht zu spät kommt, aber besser zu spät als nie. Deswegen sind wir in dem Punkt diskussionsbereit. Im Bereich der Leistungsgesetze über Standardabbau zu reden, geht nur, wenn wir gleichzeitig den Menschen wieder eine persönliche Lebensperspektive eröffnen, entweder im Bereich der existenzsichernden Arbeit oder anderweitig.