Protocol of the Session on January 24, 2013

Der Einzelplan 06 - Thüringer Finanzministerium -, ein typischer Verwaltungshaushalt, weist ein Gesamtausgabenvolumen von ca. 197 Mio. € in 2013 und 192 Mio. € in 2014 auf. Einnahmen in Höhe von etwa 20 Mio. € jährlich erreicht das Finanzministerium insbesondere über die Verwaltungseinnahmen wie beispielsweise Säumniszuschläge. Der Aufwuchs bei den Ausgaben im Jahr 2013 ist im Wesentlichen auf Personalausgaben, aber auch auf EDV-Kosten zurückzuführen. Das Finanzministeri

um wirkt aber zugleich an dem beschlossenen Personalabbaupfad mit, so dass 80 Stellen im Jahr 2013 und 77 weitere in 2014 entfallen werden. Hinterfragt wurden hier die Personalberechnungen angesichts der demografischen Entwicklung, aber auch die Zuführung an den Pensionsfonds. Fragen zu einzelnen Ansätzen ergaben sich, wie in den anderen Einzelplänen auch, im Vergleich mit den IstZahlen des Jahres 2011 und den Ansätzen des laufenden Haushalts, im Einzelplan 06 etwa zu dem Titel Gerichtskosten, aber auch zu den IT-Kosten in einzelnen Kapiteln, die ebenso in anderen Einzelplänen Gegenstand von Nachfragen waren.

Den Kern des Einzelplans 17, die Allgemeine Finanzverwaltung, bilden auf der Einnahmeseite Steuern, der Länderfinanzausgleich und die Fehlbetragsbundesergänzungszuweisung. Säule des gesamten Haushalts sind die Steuereinnahmen in 2013 in Höhe von veranschlagten 5,2 Mrd. € und in 2014 in Höhe von etwa 5,37 Mrd. €. Ergänzt werden diese um Mittel aus dem Länderfinanzausgleich in Höhe von 533 Mio. € und 539 Mio. € in 2014. Die Steuerschätzung von Oktober 2012 bestätigt diese Ansätze. Für die Kommunen ergibt sich im Vergleich zur Mai-Steuerschätzung in den Jahren 2012 bis 2014 ein Zuwachs von insgesamt 70 Mio. €. Die Ausgabenstruktur ist vom Finanzausgleichsgesetz geprägt mit rund 1,8 Mrd. € in beiden Haushaltsjahren, worauf ich gleich noch näher eingehen werde. Auch Personalausgaben, insbesondere Beihilfe und Personalverstärkungsmittel, werden hier veranschlagt. In den Beratungen wurden beispielsweise die Erhöhung der Beihilfeausgaben durch gestiegene Kosten im Gesundheitswesen, das steigende Durchschnittsalter und die zunehmende Zahl von Versorgungsempfängern mit einem höheren Bemessungssatz erörtert. Unsicherheiten, die Ausgaben betreffend, ergeben sich vor allem hinsichtlich der Entwicklung der Tarifgehälter und der Sonder- und Zusatzversorgung aufgrund von Bundesgesetzen. In diesem Zusammenhang wurden insbesondere die veranschlagten Globalen Mehrausgaben zur Verstärkung der Personalausgaben in allen Einzelplänen diskutiert und letztlich seien im Einzelplan 17 auch die Zinsausgaben in Höhe von 633 Mio. € in 2013 erwähnt, die das Ausgabevolumen insgesamt auf über 3 Mrd. € aufwachsen lassen.

Mit dem von Minister Voß vorgestellten Gesetzentwurf zur Änderung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen werde der aufgabenbezogene KFA unter Berücksichtigung der Forderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs auf neue Füße gestellt. Die Gesamtsumme der Finanzierung der Kommunen solle auf 3,856 Mrd. € in 2013 steigen. Herausgenommen aus der kommunalen Finanzausgleichsmasse seien Zuweisungen für die Städtebausanierung, den kommunalen Straßenbau und die Bundesleistungen für Kosten der

Unterkunft. Um für die Bemessung der FAG-Masse alle Kern- und Kommunalaufgaben und dementsprechende Ausgaben auf kommunaler Ebene aufzuzeigen, sei die Jahresstatistik des Jahres 2010 als Basis zugrunde gelegt worden. Daraus sei unter Fortschreibung der Fallzahlen und der Kosten der Zuschussbedarf pro Aufgabe ermittelt worden. Von der errechneten Summe seien dann Verwaltungsgebühren, Einnahmen von EU und Bund sowie Zuweisungen vom Land außerhalb der Finanzausgleichsmasse abgezogen worden. Dies habe letztlich den Zuschussbedarf ergeben, welcher nur durch die Finanzausgleichsmasse oder kommunale Steuereinnahmen gedeckt werden könne. An dieser Stelle müsse der Partnerschaftsgrundsatz greifen, das heißt, die Finanzmasse aus Kommunalund Landessteuereinnahmen sei fair aufzuteilen. Die Finanzausgleichsmasse solle in dem Maße an die Kommunen ausgegeben werden, dass der beim Land verbleibende Satz ebenso steige wie der auf kommunaler Ebene eingehende. Somit seien die besonderen Ergänzungszuweisungen in Höhe von 833,5 Mio. € und die Schlüsselmasse in Höhe von 856,7 Mio. € fast gleich hoch, so dass die Hälfte der Finanzausgleichsmasse ohne Berücksichtigung der eigenen Leistungsfähigkeit der Kommunen verteilt werde. Bei der Berechnung gebe es auch keine Kostendeckung im Sinne eines Benchmarking, obwohl der Verfassungsgerichtshof dieses Verfahren durchaus für zulässig erachtet habe. Die Auftragskostenpauschale sei dahin gehend reformiert worden, dass Pro-Kopf-Pauschalen errechnet wurden, die ohne Verwaltungsverordnung vierteljährlich überwiesen werden sollten.

Hinsichtlich des schwierigen Themas Sonderlastenausgleich Soziales, SGB II, SGB XII und Familienlastenausgleich seien im Hinblick auf die Aufgabenorientierung des KFA eine Schlüsselmasse für Kreisaufgaben und eine Schlüsselmasse für Gemeindeaufgaben gebildet worden. Da kreisfreie Städte beide Tätigkeitsfelder bedienen, bekämen sie auch Zuweisungen aus beiden Schlüsselmassen. Bei der Ermittlung der Kreisschlüsselzuweisung sei nicht nur die Einwohnerzahl wie bisher, sondern künftig die Einwohner plus Bedarfsgemeinschaften zugrunde gelegt worden. Da aber nicht jede Kostendifferenz im Sozialbereich ausgeglichen werden könne, würden nur Differenzen über einen Korridor von 5 Prozent über und 5 Prozent unter dem landesweiten Durchschnitt berücksichtigt. Die grundhafte Reform des KFA mit neuer Datenbasis, neuen Proportionen und einem neuen Zuweisungssystem löse natürlich Anpassungsprozesse auf kommunaler Ebene aus, zu deren Abfederung der Ausgleichsfonds für finanzschwache Kommunen aufgestockt worden sei.

Dem Finanzbericht, der auf der Tagesordnung der 52. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 6. November 2012 stand, liegt der 31. August

2012 als Stichtag zugrunde, an dem rund 62 Prozent der geplanten Einnahmen und Ausgaben des Jahres 2012 kassenwirksam waren. Es ist unter Berücksichtigung der Entwicklung der Steuereinnahmen sowie der Einnahmen aus dem Bundesfinanzausgleich zu erwarten, dass auf der Einnahmenseite die Haushaltsansätze 2012 bis zum Ende des veranschlagten Jahres erreicht werden. Die ausgabenseitige Ausschöpfung ist insofern ungewiss, als zwar die Investitionsausgaben zum Jahresende steigen, dies aber auch von dem Abruf der bewilligten Mittel aus Bund-, Länder- und EU-Programmen durch die Unternehmen und Kommunen abhängt.

Im Mittelfristigen Finanzplan sind finanzpolitisch relevant einerseits die Folgen der neuen EU-Förderperiode ab 2014. Es wird damit gerechnet, dass nur noch zwei Drittel des Volumens der Förderperiode 2007 bis 2013 zur Verfügung stehen. Für den Rückgang der Gesamteinnahmen sind außerdem die degressiv ausgestalteten teilungsbedingten Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen verantwortlich. Auf der anderen Seite sind in der Mittelfristigen Finanzplanung die Auswirkungen der demografischen Entwicklung zu berücksichtigen. Nach der 12. Koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung wird es in Thüringen bis zum Jahr 2020 einen Verlust von 19.000 Einwohnern im Jahr geben und das Durchschnittsalter wird bis dahin auf 51 Jahre steigen. Der Einwohnerrückgang senkt Einnahmen, vor allem hinsichtlich der Zuweisungen aus dem bundesstaatlichen Finanzausgleichssystem. Das Ausgabevolumen muss dementsprechend sukzessiv an das verringerte Einnahmenvolumen angepasst werden. Auch die Konsolidierung, geprägt von Schuldenbremse und Fiskalpakt, wirkt sich auf die künftige Finanzplanung aus.

Es ist mit einem Rückgang der Gesamteinnahmen um 3 Prozent im Zeitraum von 2012 bis 2016 zu rechnen. Als Reaktion auf die rückläufigen Einnahmen werden auch die Gesamtausgaben leicht zurückgehen. Einzubeziehen ist darüber hinaus die Reform des Kommunalen Finanzausgleichs. Die Finanzausgleichsmasse wird im Jahr 2013 bei etwa 1,84 Mrd. € liegen und bis 2016 voraussichtlich um 40 Mio. € sinken. Dabei sei hier angemerkt, dass die sich aus den Beschlussempfehlungen ergebenden deutlichen Erhöhungen dieser Ansätze um 123 Mio. € im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs für 2013 und 2014 und um 243 Mio. € bezüglich der kommunalen Finanzgarantie bis zum Jahr 2017 naturgemäß noch nicht berücksichtigt sind.

Zum Einzelplan 03: Der Einzelplan 03 - Thüringer Innenministerium - ist insbesondere geprägt von den Personalausgaben für die Polizei, auf die vier Fünftel der Ausgaben entfallen. Zur Gewährleistung der inneren Sicherheit sollen alle in den Ruhestand gehenden Polizisten ersetzt werden. Dennoch will

auch das Thüringer Innenministerium seinen Beitrag zum Stellenabbau leisten. Investitionen in Höhe von 55 Mio. € dienen vor allem der Umsetzung der Polizeistrukturreform. Die Landespolizeidirektion befindet sich im Aufbau. Mit der Fertigstellung des Gebäudes zur Unterbringung des Landeskriminalamts und der Bereitschaftspolizei wird 2014 gerechnet. Zu den Investitionen in die technische Ausstattung gehören auch eine moderne Leitstellenausstattung, ein zentrales Vermittlungs- und Kommunikationssystem sowie ein Fallbearbeitungssystem. Wie bereits in den Vorjahren wird der bundesweite Aufbau eines digitalen Funknetzes für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben fortgeführt, um einen erheblich verbesserten Datenaustausch zu erzielen. Voraussichtlich in diesem Jahr soll der Aufbau des Netzes in Thüringen flächendeckend abgeschlossen sein. Weitere Aufgaben des Thüringer Innenministeriums werden im Landesverwaltungsamt gebündelt. Die Bündelungsfunktion dieser Behörde soll durch die Integration von Aufgaben aus anderen bisher selbstständigen Mittelbehörden gestärkt werden.

Der Einzelplan 08 - Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit - wird von zahlreichen Bundesaufgaben beeinflusst und ist stark konsumtiv geprägt. Im Gegensatz zu den Vorjahren wird der Kommunalanteil für Leistungen aus dem Unterhaltsvorschussgesetz ab 2013 nicht mehr im Landeshaushalt ausgewiesen. Auch werden ab 2013 keine Mittel mehr verbucht im Rahmen der Rückführung des Stiftungsvermögens der Stiftung FamilienSinn. Steigerungen sowohl auf Ausgabenals auch auf Einnahmenseite ergeben sich durch die Erhöhungen des Bundesanteils der Grundsicherung nach dem SGB XII. Zusätzliche Ausgaben werden etwa veranschlagt für die Schulsozialarbeit in Höhe von 3 Mio. € in 2013 und 10 Mio. € in 2014, im Bereich des Kinderschutzes für Maßnahmen an kommunalen Einrichtungen und bei der Ausstattung eines Entschädigungsfonds ehemaliger Heimkinder der DDR. Mehrausgaben in Höhe von 1,5 Mio. € entstehen für die Nahverkehrsunternehmen zur Kompensation von Fahrgeldausfällen durch die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen. Eine Erhöhung von insgesamt 900.000 € ist vorgesehen für das Landesprogramm „Für ein demokratisches, tolerantes und weltoffenes Thüringen“ und im Bereich der Gewaltprävention. Insgesamt ergibt sich im Einzelplan 08 im Jahr 2013 ein Zuschussbedarf in Höhe von 224 Mio. € und in 2014 in Höhe von 228,1 Mio. €.

(Beifall DIE LINKE)

Zum Einzelplan 04: Im Einzelplan 04 - Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ist trotz des sinkenden Gesamthaushaltsvolumens eine Ausgabensteigerung gegenüber dem Haushalt des letzten Jahres um 48,1 Mio. € auf 2,205 Mrd. € in 2013 und eine weitere Erhöhung im Jahr 2014

um 17,5 Mio. € auf dann 2,313 Mrd. € vorgesehen. Im Schulbereich sollen zur Verjüngung der Lehrerschaft und Reduzierung des Unterrichtsausfalls 2013 und 2014 jeweils 400 Lehrer eingestellt werden. Außerdem sollen mit Artikel 9 des Haushaltbegleitgesetzes Vorkehrungen zur Verbesserung der Altersstruktur an staatlichen Schulen geschaffen werden. Die Ausgaben für Schulen in freier Trägerschaft steigen auf insgesamt 135,5 Mio. € im Jahr 2014. Die Ansätze bei der Schülerbeförderung und beim Schullastenausgleich werden jeweils um 3 Prozent in den kommenden beiden Jahren angehoben. Die Landespauschale bei der Kindertagesbetreuung soll entsprechend der Kinderzahl auf 186 Mio. € in 2013 und auf 188 Mio. € in 2014 angehoben werden. Dazu ist eine Steigerung der Infrastrukturpauschale auf je 17,6 Mio. € sowohl in 2013 als auch in 2014 vorgesehen.

Im Hochschulbereich richten sich die Zuschüsse weiterhin nach der zusammen mit dem letzten Haushalt beschlossenen Hochschulraumvereinbarung III. Zur Erhöhung der Flexibilität der Hochschulen bei der Besetzung von Professorenstellen sollen 100 Professorenstellen von W2 auf W3 angehoben werden. Im Hochschulbau stehen aus Landes- und EFRE-Mitteln 47,4 Mio. € für 2013 und 49,5 Mio. € für 2014 zur Verfügung. Die Zuschüsse an Studentenwerke sollen mit jährlich 5 Mio. € erhalten bleiben. Die Initiative Studentenwohnraumbau wird mit 500.000 € pro Jahr fortgesetzt.

Die Rückführung der Investitionsausgaben im Bereich Wissenschaft und Forschung beruht auf der Fertigstellung der Neubauten des Hans-Knoll-Instituts im September 2012 und des Laborgebäudes des Fritz-Lipmann-Instituts voraussichtlich Mitte 2013. Thüringen hat mit dem Leitbild Kultur darüber hinaus als erstes Bundesland ein Kulturkonzept entwickelt, das 15,8 Mio. € mehr Ausgaben für Kultur im Jahr 2014 umfasst als der Etat des Haushaltsjahres 2012. Ein jährlicher Kulturlastenausgleich in Höhe von 9 Mio. € kommt den Kommunen mit überproportionalen Kulturausgaben zugute. Die Finanzierung der Theater konnte gesichert werden.

Ein zentraler Punkt im Einzelplan 07 ist nach den Ausführungen des Thüringer Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Technologie die nunmehr bei noch 12,6 Prozent liegende Investitionsquote, deren weiteres Absinken verhindert werden müsse. Zudem stellen die deutlich sinkenden EU-Mittel in den nächsten Jahren eine Herausforderung dar. So werden der EFRE um 43 Prozent und der ESF um 10 Prozent verringert, die GRW bleibt allenfalls bestehen.

Einen Schwerpunkt bildet die Qualifizierungspolitik, da zusätzliche Fachkräfte gebraucht werden. Weitere Aufmerksamkeit und entsprechende Finanzmittel benötigt die Energiewende. Noch nicht veran

schlagt sind die zukünftigen Strukturfondsmittel ab Beginn der neuen Förderperiode 2014.

Der Einzelplan 09 - Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz - dient vor allem der Entwicklung des ländlichen Raums. Sinkende Einnahmen von veranschlagten 194 Mio. € in 2013 auf 158 Mio. € in 2014 und sinkende Ausgaben von 423 Mio. € in 2013 zu 404 Mio. € in 2014 hängen mit dem Auslaufen der aktuellen EU-Förderperiode zusammen. Investitionsausgaben für Maschinen, Geräte, Fahrzeuge und Ausstattung bleiben annähernd gleich, bei den nichtinvestiven und investiven Ausgaben dominiert die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“, wobei sämtliche veranschlagten Bundesmittel in Höhe von 50,8 Mio. € kofinanziert werden. Ebenso werden die Ausgaben für ELER einschließlich LEADER als wichtige Finanzierungsinstrumente für den ländlichen Raum mit 121 Mio. € in 2013 und 86,4 Mio. € in 2014 beziffert.

Rückläufig sind die Umweltausgaben, da insbesondere die Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen unter Einbeziehung des EFRE zurückgeführt wird. Die Kritik an der Altlastensanierung aus dem Sondervermögen „Ökologische Altlasten in Thüringen“ ist dem Ministerium zufolge zurückzuweisen, denn diese Aufgabe stelle als eine Folge der Ausbeutung der Natur und der Missachtung des Umweltschutzes in der DDR eine der größten umweltpolitischen Herausforderungen dar.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Investitionshaushalt des Thüringer Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr im Einzelplan 10 sieht Gesamtausgaben in 2013 in Höhe von 785 Mio. € vor und von 780 Mio. € im Folgejahr. Die Investitionsquote steigt von 33 auf 36 Prozent. Das Stellenabbaukonzept soll mit 93 Stellenstreichungen im Planungszeitraum verfolgt werden. Die Wohnungsbauförderung und die Städtebauförderung sollen gesichert und fortgeführt werden, wobei in diesem Haushalt auch Landesprogramme zur Minderung des kommunalen Eigenleistungsanteils wieder aufgestockt werden sollen. Das Haushaltsbegleitgesetz sieht hier die Möglichkeit einmaliger Entnahmen aus dem Sondervermögen „Wohnungsbauvermögen“ vor. Für die Planung, den Neu- und Ausbau sowie die Unterhaltung von Landesstraßen sind 118 Mio. € in 2013 und 132 Mio. € in 2014 veranschlagt. 50 Prozent der Landesstraßen befinden sich in einem schlechten bis sehr schlechten Zustand. Für staatliche Hochbaumaßnahmen sind Ausgaben in Höhe von 119 Mio. € in 2013 und 108 Mio. € in 2014 eingeplant. Allgemein soll im Einzelplan 18 der Strategiewechsel vom Neubau zur Erhaltung eingeleitet werden.

Der Einzelplan 01 umfasst neben dem Geschäftsbereich des Thüringer Landtags auch die Haus

haltsansätze der Landesbeauftragten sowohl für den Datenschutz als auch für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR sowie der Bürgerbeauftragten. Zentrale Anliegen sind einerseits die Leistung eines Konsolidierungsbeitrags, aber auf der anderen Seite auch die Gewährleistung der Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Parlaments im Hinblick auf die von der Verfassung vorgegebenen Aufgaben. Zu berücksichtigen ist insofern eine Veränderung der Fraktionszuschüsse. Ein Anstieg des Mittelbedarfs wird sich durch das Ende der 5. Wahlperiode des Landtags 2014 ergeben, da aufgrund der Neuwahl von Abgeordneten eine teilweise Doppelbelastung entsteht. Im Übrigen ist ein deutlicher Anstieg hoch komplizierter und umfangreicher Aufgaben der Landtagsverwaltung zu verzeichnen, zum Beispiel durch die Vorbereitung einer tendenziell steigenden Zahl größerer Anhörungen in den Fachausschüssen, durch den Vollzug der Vereinbarung über die Unterrichtung und Beteiligung des Landtags in Angelegenheiten der Europäischen Union, durch die Unterstützung des in seinem Umfang bislang beispiellosen Untersuchungsausschusses sowie durch die umfassenden und erweiterten Aufgaben der Parlamentarischen Kontrollkommission und der G-10-Kommission. Diese Aufgaben sind nur mittels einer Verstärkung des Personalkörpers zu bewältigen, zumal die Landtagsverwaltung nicht über einen nachgeordneten Bereich verfügt, aus dem Bedienstete abgezogen werden könnten. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz ist nun sowohl für den Datenschutz im öffentlichen als auch im nicht öffentlichen Bereich zuständig, was eine Verstärkung auch dieses Personalkörpers erfordert. Modernisierungen müssen in der EDV-Technik und der Kommunikationstechnik erfolgen, um das Abgeordneteninformationssystem weiterhin erfolgreich zur Verfügung stellen zu können. Außerdem ist ein komplexes ITVorhaben für die technische Einführung der öffentlichen Petitionen geplant.

Im Einzelplan 11 - Thüringer Rechnungshof - steht in den beiden Haushaltsjahren Einnahmen in Höhe von rund 300.000 € ein Ausgabenvolumen sowohl in 2013 als auch in 2014 von knapp 11 Mio. € gegenüber, welches sich zusammensetzt aus etwa 10 Mio. € Personalkosten, 800.000 € Sachausgaben und rund 100.000 € Investitionsausgaben. Einsparungen bei den Ausgaben ergeben sich vor allem durch die Integration der nachgeordneten staatlichen Rechnungsprüfungsstellen gemäß Artikel 7 des Haushaltsbegleitgesetzes. Auch die Personalausgaben, die sich wegen Besoldungs- und Tariferhöhungen sowie deutlich steigender Versorgungsausgaben erhöhen, sollen durch die konsequente Fortführung des Stellenabbaukonzeptes sinken. Mit der Aufgabenentwicklung von einer reinen Belegprüfung hin zu einer Beratung von Landtag und Landesregierung waren jedoch auch Stellenhebungen, insbesondere bei den verbliebenen Direk

torenstellen, verbunden. Hierzu wurde in der Beratung ausführlich die Angemessenheit einer Hebung der Direktorenstellen erörtert vor dem Hintergrund der Besoldung von Abteilungsleitern oberster Landesbehörden und im Hinblick auf die Stellung der mit richterlicher Unabhängigkeit ausgestatteten Mitglieder des Kollegiums.

Meine Damen und Herren, der Einzelplan 02 - Thüringer Staatskanzlei - mit einem Gesamtbudget in Höhe von 23,3 Mio. € im Jahr 2013 und 23,2 Mio. € in 2014 ist durch zwei Schwerpunkte gekennzeichnet. Zum einen ist der Aufgabenbereich Bundesund Europaangelegenheiten zu nennen, der die Vertretung des Freistaats Thüringen beim Bund in Berlin und bei der EU in Brüssel sowie das Europäische Informationszentrum umfasst. Der bestehende Sanierungsbedarf an dem Anwesen der Landesvertretung in Brüssel führt zu einem Mehrbedarf. Darüber hinaus hat Thüringen im Oktober 2012 den Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz übernommen und wird mindestens sechs verschiedene Konferenzen organisieren.

Der Arbeitsbereich Medienpolitik und Medienwirtschaft bildet den zweiten Schwerpunkt des Einzelplans 02. Hier soll die Finanzbeteiligung an der Mitteldeutschen Medienförderung GmbH MDM nunmehr auf rund 3 Mio. € in 2013 und 2014 erhöht werden, um die medienwirtschaftlichen Strukturen in den drei mitteldeutschen Ländern zu stärken und die Realisierung hochwertiger Filmproduktionen zu ermöglichen. Auch Sachsen-Anhalt und Sachsen haben eine entsprechende Erhöhung des Fördervolumens der Mitteldeutschen Medienförderung GmbH beschlossen.

Im Bereich Öffentlichkeitsarbeit wird der Internetauftritt der Landesregierung weiterentwickelt. Darüber hinaus ist für die Aufgaben der Landeszentrale für politische Bildung ein Budget im Jahr 2013 in Höhe von rund 575.000 € und im Folgejahr von etwa 590.000 € ohne Personalausgaben vorgesehen.

Der Haushalt des Einzelplans 05 - Thüringer Justizministerium - ist gekennzeichnet durch eine ganz überwiegend gesetzlich vorgegebene Ausgabeverpflichtung und geprägt von Personalausgaben, die einen Anteil von 61 Prozent der Gesamtausgaben in 2013 und 63 Prozent im Jahr 2014 haben. Der Anstieg um 9,5 Mio. € 2013 und weiteren 4 Mio. € in 2014 ist bedingt durch steigende Pensionslasten sowie Tarif- und Besoldungserhöhungen. Bei den mit 10,3 Mio. € 2013 und 9,7 Mio. € 2014 veranschlagten Zuweisungen und Zuschüssen handelt es sich vor allem um Pflichtleistungen des Justizvollzugs. Hinzu treten die Fortführung der Suizidprophylaxe, die neue Aufnahmestation in der Justizvollzugsanstalt Tonna und die Einstellung von zwei zusätzlichen Seelsorgern im Vollzug genauso wie die Fortsetzung der psychiatrischen und psychotherapeutischen Nachbetreuung von aus dem

Vollzug entlassenen Probanden zur Vermeidung künftiger Straftaten.

Neu in den Haushalt des Justizministeriums eingeflossen sind die Veranschlagung von Mitteln für die Gewalt-/Konfliktberatungsstellen, die zuvor im Haushalt des Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit etatisiert waren. Im Zuge der Umgestaltung des Vollzugs der Sicherungsverwahrung wird Thüringen eine Baukostenbeteiligung in Höhe von 3 Mio. € für die JVA Schwalmstadt in Hessen erbringen, welche künftig 15 Thüringer Sicherungsverwahrte aufnehmen wird. Mit 6,3 Mio. € der Gesamtinvestitionsmittel in Höhe von 9,9 Mio. € für 2013 entfällt der überwiegende Teil auf die Erstausstattung des Neubaus der Jugendstrafvollzugsanstalt Arnstadt. Im Jahr 2014 sind 2,8 Mio. € für den Ersatz von Sicherheitstechnik in den Justizvollzugsanstalten veranschlagt. Im Übrigen werden mit diesem Haushalt und einer neuen Titelgruppe die Grundlagen für notwendige Sicherheitsmaßnahmen in den Gerichten gelegt.

Der Bauhaushalt für die Justiz ist ebenfalls überwiegend geprägt von den Ausgaben für die im Bau befindliche neue Jugendstrafvollzugsanstalt in Arnstadt, die voraussichtlich im September 2013 übergeben werden soll. Hinzu kommt die Sanierung des Amtsgerichtsgebäudes in Mühlhausen.

Im Haushalt des Thüringer Verfassungsgerichtshofs, dem Einzelplan 12, ist ein wesentlicher Punkt der Aufwand für Mieten und Pachten, da die endgültige Unterbringung des Verfassungsgerichtshofs noch nicht geklärt ist, denn die derzeitigen Räumlichkeiten genügen den Ansprüchen nicht. Kurzzeitig sollen möglicherweise Räume in Weimar angemietet werden, um Sitzungen mit Öffentlichkeitsbeteiligung in einem angemessenen Rahmen durchführen zu können. Zur schriftlichen Dokumentation der Rechtsprechung soll die Tätigkeit des Verfassungsgerichtshofs wie bei anderen Landesverfassungsgerichten auch in Jahrbüchern der Rechtsprechung über Fünfjahreszeiträume zusammengefasst werden - ein Projekt, das ich, wenn ich mir die persönliche Bemerkung erlauben darf, schon im Hinblick auf das nahende 20-jährige Bestehen der Thüringer Verfassung begrüßen kann.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, in dem gesamten Ihnen soeben geschilderten Beratungsverlauf sind die Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände und weiterer Anhörungsbeteiligter aus mehreren Anhörungsrunden eingeflossen. Die erste schriftliche Anhörungsrunde wurde durch die zweite mündliche Anhörungsrunde der kommunalen Spitzenverbände ergänzt, in der auch zu den jeweiligen Stellungnahmen der anderen Anzuhörenden aus der ersten schriftlichen Anhörung und zu den kommunal relevanten Änderungsanträgen zu den Gesetzentwürfen Stellung genommen werden konnte. Diese mündliche Anhörung fand am

06.12.2012 statt unter Beteiligung des Gemeindeund Städtebundes Thüringen und des Thüringischen Landkreistages sowie der Sachverständigen Herrn Prof. Dr. Korioth der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München und Herrn Dr. Cordes vom Niedersächsischen Institut für Wirtschaftsforschung e.V. Schwerpunkt der Erörterungen war der Gesetzentwurf zur Reform des Kommunalen Finanzausgleichs.

Der Präsident des Thüringer Gemeinde- und Städtebundes begrüßte grundsätzlich die Novellierung des Kommunalen Finanzausgleichs, die zu einem transparenten und sicheren Verfahren führe. Kritik äußerte er jedoch am Umfang des KFA. Es fehlten beispielsweise 120 Mio. € bei den freiwilligen Leistungen wie Kultur, Sport etc. Auch in dem Bereich der Bedarfsermittlung der Kindertagesstätten und Schulen fehlten 15,1 Mio. €, die das Thüringer Finanzministerium inzwischen zwar zugesichert, aber an anderer Stelle wiederum gestrichen habe. Das Sparen im Landeshaushalt gehe zulasten der Kommunen, obwohl ein partnerschaftliches Miteinander sichergestellt werden sollte. Der Präsident des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen verlangte die erforderlichen Mittel, um die anstehenden Aufgaben zu erledigen. Zur Finanzierung einer solchen Nachbesserung des KFA schlug er vor, entweder eine Globale Minderausgabe in Höhe von 50 Mio. € auszubringen oder die erwarteten Steuermehreinnahmen hierauf zu verwenden. Eine weitere Möglichkeit bestehe in der Reduzierung der vorgesehenen Schuldentilgung um mindestens die Hälfte. Der Thüringische Landkreistag übergab dem Ausschuss einen offenen Brief, der sich gegen den neuen KFA wendet. Die Präsidentin erläuterte, dass der KFA aufgrund einer zu niedrigen Finanzausgleichsmasse nicht auskömmlich sei. Mangels eigener Steuereinnahmen der Landkreise seien erhebliche Kreisumlageerhöhungen zu erwarten, denn es fehlten 200 Mio. €, nämlich 150 Mio. € entfallende Finanzausgleichsmasse und 50 Mio. € tatsächliche Kostenaufwüchse. Eine kategorische Ablehnung dieses KFA sei die Konsequenz. Der Thüringische Landkreistag unterbreitete in Abstimmung mit dem Gemeinde- und Städtebund einen konkreten Vorschlag zur Alternativberechnung des KFA auf Basis eines Dreijahresdurchschnitts für das Jahr 2013 gemessen an den Daten von 2009 bis 2011, um künftig über belastbare Zahlen zur Berechnung zu verfügen, insbesondere wenn der Landeshaushalt erst so spät verabschiedet werde, dass sich für die Kommunen entsprechende Konsequenzen für die Aufstellung der eigenen Haushalte ergäben.

Nach der juristischen Bewertung durch Prof. Dr. Korioth von der Juristischen Fakultät der LMU München orientiere sich die Novellierung des KFA an den Vorgaben des Urteils des Thüringer Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 2005, das

einen stark bedarfsorientierten Finanzausgleich durch das Land vorsehe, und bewege sich inhaltlich in dem durch das Gericht eröffneten verfassungsrechtlichen Gestaltungsspielraum. Der Weg, den spezifischen Bedarf stärker regelgebunden im Sinne eines Gleichmäßigkeitsgrundsatzes oder Partnerschaftsmodells zu ermitteln, bietet den Vorteil, dass die grundsätzliche verfassungsrechtliche Gleichwertigkeit der Landes- und Kommunalaufgaben in einem solchen regelgebundenen KFA besser finanziell unterlegt werden könne. Überdies werde bei einem regelgebundenen Finanzausgleich die Finanzverteilung angesichts der jährlichen Dynamik der Steuereinnahmen bei Land und Kommunen automatisch weiterentwickelt, indem diese Dynamik auf die Verteilungsanteile des Landes und der Kommunen heruntergebrochen werde. Schließlich trage der Gleichmäßigkeitsgrundsatz auch dem Grundproblem eines jeden Finanzausgleichs Rechnung, dass die beteiligten Finanzausgleichspartner eine Ertrags- und Gefahrengemeinschaft bildeten, weil sowohl positive als auch negative Entwicklungen von vornherein nach gesetzlich normierten Kriterien auf beiden Ebenen berücksichtigt würden. Beide Voraussetzungen für die Verfassungsmäßigkeit eines Gleichmäßigkeitsgrundsatzes seien hier gegeben. Zum einen sei mit den Daten von 2010, die bestimmten Revisionen unterworfen worden seien, der richtige Eintaktpunkt für die Festsetzung der Quote zwischen Land und Kommunen gefunden, zum anderen werde über entsprechende gesetzliche Revisionspflichten auch die weitere Entwicklung der Aufgabenverteilung zwischen Land und Kommunen einbezogen. Chancen und Gefahren der Aufkommensentwicklung seien somit nicht einseitig zulasten der Kommunen verteilt.

Die Aspekte der horizontalen Verteilung der Finanzausgleichsmasse wurden durch Dr. Cordes vom Niedersächsischen Institut für Wirtschaftsforschung e.V. geprüft. Seinen Ausführungen zufolge sieht der Gesetzentwurf mit der Umstellung auf ein Zwei-Ebenen-Modell hinsichtlich der Zuweisung für Kreis- und Gemeindeaufgaben zur Berechnung der Schlüsselmasse ein transparentes und zukunftsfestes System vor. Schließlich erhielten die kommunalen Spitzenverbände noch die Gelegenheit einer ergänzenden Stellungnahme bis zum 3. Januar 2013 in einer bereits vorsorglich vereinbarten dritten Anhörungsrunde zu weiteren, von den Fraktionen übermittelten, kommunal relevanten Änderungsanträgen. Einige Fraktionen signalisierten, leider Änderungsvorschläge kommunalrelevanter Art erst zum 8. Januar einreichen zu können. Nach Eingang am 9. und 10. Januar wurden auch diese Anträge sogleich an die kommunalen Spitzenverbände weitergeleitet, die bereits um Stellungnahme bis zum 15. Januar gebeten worden waren. Den Spitzenverbänden ist für diese kurzfristige Durchführung des Anhörungsverfahrens und die erneut verantwortungsbewusste Handhabung ihres Anhörungsrechts

gemäß Artikel 91 Abs. 4 Thüringer Landesverfassung im Rahmen eines verfassungsrechtlichen Kooperationsverhältnisses zum Landtag ausdrücklich zu danken.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Insgesamt lagen dem Haushalts- und Finanzausschuss am vergangenen Donnerstag ca. 1.150 Änderungsanträge aller Fraktionen vor, von denen rund 125 Anträge angenommen wurden. Mehrere Änderungsanträge der Fraktionen CDU und SPD wurden dabei einstimmig angenommen. Die Fraktion DIE LINKE zielte mit 120 Änderungsanträgen auf eine Umverteilung von jeweils 115 Mio. € in beiden Haushaltsjahren. Einen Schwerpunkt setzte die Fraktion bei der Kommunalfinanzierung. Die nach der Herbst-Steuerschätzung zu erwartenden Steuermehreinnahmen des Jahres 2012 in Höhe von rund 200 Mio. € sollten - wie gesetzlich vorgesehen - zur Schuldentilgung eingesetzt werden, so dass ein großer Teil der aus der Schuldenbremse resultierenden Verpflichtungen bereits im Jahr 2012 erfüllt wäre. Damit stünden in den darauffolgenden Jahren 2013 bis 2016 konstant zusätzliche Mittel für die Kommunen in Höhe von 50 Mio. € zur Verfügung. Außerhalb des KFA beabsichtigte die Fraktion DIE LINKE, weitere 30 Mio. € jährlich für die investiven Aufgaben der Kommunen zur Verfügung zu stellen, so in den Bereichen Schulen, Museen, Theater, ÖPNV und Sport. Auch auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien und der energetischen Sanierung waren weitere Investitionen vorgesehen. Die Änderungsanträge zielten weiter darauf, im Schulbereich 200 zusätzliche Lehrer über den Regierungsentwurf hinaus einzustellen und die Schulsozialarbeit über das Jahr 2014 hinaus durch das Ausbringen einer Verpflichtungsermächtigung zu verstetigen und die Jugendpauschale auf 15 Mio. € anzuheben.

(Beifall DIE LINKE)

Schließlich war die Herstellung von Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr und im Wohnungsbau ein weiterer Schwerpunkt der Änderungsanträge. Deckungsvorschläge zur Gegenfinanzierung bildeten die Streichung des Landeserziehungsgeldes, die Verwendung der Steuereinnahmen zur Altschuldentilgung sowie Umschichtungen im Etatentwurf 2013/14.

Die Fraktion der FDP stellte 813 Änderungsanträge, die schwerpunktmäßig zu einer um 147 Mio. € höheren Schuldentilgung in den Haushaltsjahren beitragen sollten. Zur Finanzierung war unter anderem auch die Abschaffung des Landeserziehungsgeldes vorgesehen. Des Weiteren in einer Vielzahl von Anträgen zum Teil kleinteilige Kürzungen im Bereich der Titelgruppe 69 bei Fortbildungen und Dienstreisen. Mehrausgaben wurden beantragt für die Schulsanierung, aber auch für den Kommunalen Notfallfonds.

Die rund 90 Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zielten unter anderem darauf ab, das 1.000-Dächer-Programm einzustellen. Die Mittel sollten stattdessen verwendet werden für eine weitere Förderung der bereits in Thüringen vorhandenen Potenziale für die Umsetzung der Energiewende, so für die Integration erneuerbarer Energien in die Architektur, in die Mobilität und in die regionale Wertschöpfung. Des Weiteren beantragte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, in den Jahren 2013/14 jeweils 700.000 € für den Einsatz von Familienhebammen bereitzustellen, um die dafür vom Bund im Rahmen des Bundeskinderschutzgesetzes bis 2015 zur Verfügung stehende Anschubfinanzierung durch das Land kofinanzieren zu können. Damit sollte sichergestellt werden, dass das Angebot von Familienhebammen als wichtiger Beitrag für den präventiven Kinderschutz auch über den Zeitraum der Bundesförderung hinaus zur Verfügung steht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die im Ergebnis beschlossenen Änderungen des ursprünglichen Haushaltsentwurfs führen nunmehr zu einem Gesamthaushaltsvolumen von 9,066 Mrd. € im Jahr 2013 und 8,954 Mrd. € im Jahr 2014. Aufgrund der angenommenen Änderungsanträge der Fraktionen von CDU und SPD wurden die den Kommunen im Rahmen des KFA zur Verfügung gestellten Mittel um insgesamt 123 Mio. € in beiden Haushaltsjahren aufgestockt. Für die Berechnung der kommunalen Steuerkraft als Grundlage für die Bemessung der Finanzausgleichsmasse wird nun in Reaktion auf die Anhörungen der kommunalen Spitzenverbände der Dreijahresdurchschnitt beibehalten, also außer dem Jahr 2010 auch die Daten aus den Jahren 2011 und 2012 einbezogen. Die kommunale Finanzgarantie zur Abmilderung von Härten bei der Anpassung und Überleitung in das neue System des KFA wird für die Jahre 2013 bis 2017 festgeschrieben und erhöht sich um insgesamt 243 auf 313 Mio. € in diesem Zeitraum, wobei diese Mittel teilweise für Investitionen zu verwenden sind.

Eine Stärkung des Handwerks im Freistaat Thüringen wird durch die Aufstockung des Titels „Zuschüsse der Leistungssteigerung im Handwerk“ im Jahr 2013 auf 100.000 € und im Jahr 2014 auf 150.000 € bewirkt.