Ja, das gehört dazu, das ist auch ein Teil des Problems bezüglich der Kosten, die diskutiert wurden. Wir haben als Ökoherz mit einer befreundeten Organisation in Italien und einer anderen in Portugal ein Projekt in Italien begleitet, das steht auch mit einem Satz in dem Antrag drin. In Rom werden seit vielen Jahren alle Grundschulen komplett mit Bio versorgt und sie konnten den Preis genauso halten, wie er vorher konventionell angeboten wurde, und das nur deshalb, weil man den Fleischanteil erheblich reduziert hat. Das hat einen unglaublichen Schub für die Agrarbetriebe um Rom gegeben, also alle verdienen sehr viel mehr Geld als vorher und es sorgt vor allen Dingen dafür, dass die Küchen,
die es in allen Schulen gibt in Rom, auch wieder etwas zu tun haben. Es ist also schön, wenn man da durch Rom fährt, in die Schulen geht und man sieht, da sitzen dann auch Eltern zum Teil, Angestellte, die Kartoffeln schälen, also alles frisch zubereiten. Meine Damen und Herren, das geht, man braucht da ein bisschen Mut, man muss sich auch von einigen Klischees hier in Thüringen verabschieden. Wir sind das Bratwurstland, ist klar, aber das alles hat dann wenig Sinn, wenn wir merken, dass wir mit Dingen, die wir hier zu besprechen haben, nicht zurande kommen.
Was ich leider nicht gehört habe, Herr Grob, ob wir jetzt erwarten können, dass die Koalitionsfraktionen einer Ausschussüberweisung zustimmen. Das habe ich jetzt bei Ihnen nicht vernommen. Ich hoffe, das wird noch erfolgen. Ansonsten haben wir uns wahrscheinlich hier viel erzählt und haben letzten Endes auch in der Analyse übereingestimmt, aber Konsequenzen erwachsen daraus nicht. Ich hoffe, dass jetzt die Kollegin oder der Kollege von der SPD das noch nachholt. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Dr. Augsten. Es liegt mir jetzt kein Wunsch auf Rede mehr vor und wir kommen zur Abstimmung. Vorher darf ich Sie aber fragen: Kann ich denn davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen zu Nummer 1 des Antrags erfüllt wurde? Sehe ich da Nicken? Vielen Dank.
Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung über die Ausschussüberweisung. Herr Dr. Augsten, auch den Sofortbericht oder nur die Nummer 2? Nur die Nummer 2. Danke. Wir stimmen ab über die Überweisung der Nummer 2 des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/ 5201 an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit. Wer sich dem anschließt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen der FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Gegenstimmen? Diese kommen aus den Fraktionen der CDU und der SPD. Damit ist die Überweisung abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Überweisung an den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Gibt es Gegenstimmen? Die kommen aus den Fraktionen der CDU und der SPD. Danke. Damit ist die Überweisung abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Nummer 2 des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind
die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer den Antrag ablehnt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen FDP, CDU und SPD. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Maklergebühren: Wer beauftragt soll auch zahlen Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/5202
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das ist der Fall. Frau Abgeordnete Schubert, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir GRÜNE bekennen uns zur sozialen Marktwirtschaft. Wenn der Markt nicht mehr funktioniert, dann muss der Staat Rahmenbedingungen setzen, damit er wieder funktioniert.
Wie ich unschwer durch meine städtische Brille erkennen kann, ist die Maklercourtage in den meisten Regionen Thüringens kein Problem, weil sie dort nicht erhoben wird, wohl aber in den Ballungsräumen, wenn man in Thüringen davon sprechen möchte.
Das war jetzt nicht qualifiziert genug, als dass ich darauf eingehen möchte. Es geht um angespannte Wohnungsmärkte, in denen es Mietsteigerungen gab, und zwar massive Mietsteigerungen. Mieter, die dort eine Wohnung suchen, sind doppelt gestraft, weil sie bei einer hohen Miete auch eine entsprechend hohe Maklercourtage zahlen müssen. Die große Mehrheit der Mietwohnungen wird nur mit Maklercourtage vermietet. Deshalb setzen wir uns mit diesem Antrag für das Bestellerprinzip ein, ein Prinzip, was ansonsten in der privaten Wirtschaft zu 100 Prozent umgesetzt ist, in diesem Bereich aber noch nicht. Wer eine Dienstleistung bestellt, muss sie auch bezahlen. Wir möchten die Landesregierung auffordern, sich ein Beispiel zu nehmen am SPD-geführten Hamburg, die für das I. Quartal 2013 eine entsprechende Bundesratsinitiative angestrebt haben.
Der zweite Punkt, der uns sehr wichtig ist - da geht es um die Qualität der Maklerleistungen, weil die
hohen Maklergebühren in keiner Weise mit der Leistung von Maklern korrelieren. Es reicht eben nicht, wenn man diese einfach nur an die Höhe der Miete koppelt und nicht an etwas, was man einfordern kann, was ein Makler als qualitätsvolle Dienstleistung zu erbringen hat. Wir freuen uns auf die Debatte.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Schubert. Die Landesregierung erstattet einen Sofortbericht zu Nummer 1 des Antrags. Das Wort hat Herr Prof. Dr. Herz.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich darf für die Landesregierung folgenden Sofortbericht abgeben:
Die Vermietung von landeseigenen Immobilien sowie die Anmietung erforderlicher Diensträume obliegt dem Thüringer Finanzministerium und dem Landesbetrieb Thüringer Liegenschaftsmanagement, wie sich auch aus der Verwaltungsvorschrift zu § 64 der Thüringer Landeshaushaltsordnung ergibt. Für den Abschluss von Mietverträgen hat das Thüringer Finanzministerium allgemeine Grundsätze erlassen sowie Mustermietverträge für die Anund Vermietung von Geschäftsräumen herausgegeben. Der Landesbetrieb Thüringer Liegenschaftsmanagement beauftragt in der Regel weder bei der Ver- noch bei der Anmietung von Immobilien ein Maklerbüro. Nur bei schwer vermittelbaren Immobilien ist in einigen wenigen Fällen ein Maklerbüro eingeschaltet worden. Kosten dafür werden vom Landesbetrieb nicht übernommen.
Die Maklertätigkeit ist gemäß § 34 c der Gewerbeordnung ein erlaubnispflichtiges Gewerbe. Zum Jahreswechsel waren in Thüringen ca. 3.500 Immobilienmakler tätig. Inwieweit diese Immobilienmakler sich neben dem Verkauf von Immobilien auch mit deren Vermietung, insbesondere der Vermietung von Mietwohnraum befassen, ist statistisch leider nicht erfasst. Ebenfalls nicht statistisch erfasst wird, in welchem Umfang, in welcher Höhe Maklercourtage verlangt wird.
Der Einsatz von Vermittlerinnen und Vermittlern bei der Vermietung von Wohnungen kommt in Thüringen in der Regel bei kleinen Privatvermietern zum Tragen. Die großen Privatvermieter, wie etwa die im Verband Thüringer Wohnungswirtschaft e.V. organisierten Genossenschaften und Gesellschaften, welche den Großteil der zu vermietenden Wohnungen in Thüringen repräsentieren, vermitteln ihre Bestände regelmäßig direkt ohne Zuhilfenahme von Vermittlerinnen und Vermittlern.
Zudem tritt das Problem der Belastung der Mieter mit Vermittlungsprovisionen regelmäßig in Ballungsräumen auf, in denen die Nachfrage nach Wohnungen das vorhandene Angebot übersteigt. Das betrifft in Thüringen im Wesentlichen den, nennen wir es so, Großraum Erfurt/Weimar und die Stadt Jena. In allen anderen Gebieten, insbesondere im ländlichen Raum, ca. 70 Prozent der Fläche Thüringens, dürfte dieses Problem aufgrund der schwachen Nachfrage nach Wohnraum nur in geringerem Umfang gegeben sein. Die Höhe der Maklercourtage ist in § 3 des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung, dem Wohnungsvermittlungsgesetz, geregelt. Angemerkt sei, dass für den sozialen Wohnungsbau ein Ausschluss für die Annahme bzw. Forderung einer Maklercourtage besteht, so § 2 Abs. 3 dieser Vorschrift.
Meine Damen und Herren, der genaue Vorschlag der Freien und Hansestadt Hamburg hinsichtlich der Einführung des Bestellerprinzips liegt noch nicht vor. Er soll voraussichtlich zu Beginn des Jahres 2013 beim Bundesrat eingebracht werden. Dem Vernehmen nach verhandelt Hamburg noch mit den Verbänden der Wohnungswirtschaft über Regelungsdetails. Die Länder Baden-Württemberg, Berlin, die Freie Hansestadt Bremen, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben bereits ihre Unterstützung des Hamburger Antrags angedeutet.
Die Thüringer Landesregierung hat sich über diese geplante Bundesratsinitiative Hamburgs noch keine abschließende Meinung gebildet.
Angebracht erscheint mir in diesem Zusammenhang aber folgende Frage: Zwei Monatsmieten plus Umsatzsteuer, dazu noch eine Kaution von zwei oder drei Monatsmieten, wie sollen das Durchschnittsverdiener oder gar finanziell schwache Familien finanzieren,
insbesondere auf überhitzten Immobilienmärkten wie zum Beispiel auch in Erfurt. Hier brauchen wir eine klare, sozial angemessene Regelung.
Lassen Sie mich noch eine weitere Anmerkung hinzufügen. Einige Auswüchse wie „unter der Hand gezahlte“ illegale Vermittlungsprovisionen ließen sich auch dadurch bekämpfen, dass Immobilienmakler vor der Berufsaufnahme einen Sach- und Fachkundenachweis erbringen müssen. Dies fordert unter anderem auch der Immobilienverband Deutschlands, eine Interessenvertretung von Immobilienmaklern und Verwaltern. Es muss der Vergangenheit angehören, dass eine Gewerbeerlaubnis
Die Thüringer Landesregierung sieht ihre Aufgabe gerade auch in der Verteidigung von Interessen der Mieterinnen und Mieter. Da sie oft nicht auf Augenhöhe mit der Vermieterseite verhandeln können, müssen wir sie schützen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Prof. Dr. Herz. Ich frage: Wird die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer 1 gewünscht?
Ja. Alle haben genickt, in Ordnung. Danke. Dann eröffne ich jetzt die Aussprache auf Verlangen aller Fraktionen und das Wort hat als Erste die Frau Abgeordnete Sedlacik für die Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, viele Länder, das haben wir auch jetzt im Sofortbericht gehört, wollen sich der Bundesratsinitiative des SPD-geführten Hamburg anschließen und es war auch zu vernehmen, dass Thüringen dem gegenüber aufgeschlossen ist, das haben wir sehr wohl vernommen.
Das Ziel dieser Bundesratsinitiative ist, dass die Maklergebühren künftig nicht mehr auf die Mieter oder Käufer abgewälzt werden können, denn Miete plus Provision können Normalverdiener immer weniger stemmen.
Deshalb sind wir der Meinung, Thüringen sollte sich hier positiv positionieren und einer Bundesratsinitiative zustimmen. Es ist nicht akzeptabel, dass Makler im Auftrag und im Interesse des Vermieters tätig werden, allein aber die Mieter die Maklerprovision zahlen sollen. Ja, warum eigentlich tragen die Mieter die Kosten des Vermieters? Vermieter schalten Makler ein, um sich von ihrer Arbeit entlasten zu lassen.