Zum damaligen Zeitpunkt waren Sie noch nicht so weit, zumindest die Mehrheit der zwei Fraktionen, muss ich ja sagen. Aber wir sind froh, dass es jetzt an diesem so ist. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf - Links wirkt. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, das Letzte habe ich nicht richtig verstanden. Was würgt denn da? Ach so wirkt? Ach wirkt, ich dachte jetzt links würgt. Gut.
Ja, alle Jahre wieder kommt nicht nur das Christkind, sondern wir haben auch alle Jahre wieder das Glücksspielgesetz auf der Tagesordnung. Zum vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktionen CDU und SPD zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Thüringer Glücksspielgesetzes möchte ich ein paar Anmerkungen machen.
Zunächst ist der Gesetzentwurf sehr überschaubar, enthält er nicht mehr als die bloße Verlängerung unserer bisher schon gültigen Regelungen über das Jahr 2012 hinaus. Man muss dazu sagen, natürlich war in der vorher liegenden Verhandlung mit dem LSB der LSB auch zufrieden mit der Regelung, die
wir vorgesehen haben. Aber ich habe schon gemerkt, beim Hauptausschuss ist dann durch die von uns vorgeschlagene Änderung in dem Punkt natürlich ein Stein vom Herzen gefallen, dass da wirklich eine Sicherheit drin lag. Es wird weiterhin sichergestellt, dass der Landessportbund mit mindestens 8,81 Mio. € jährlich und die LIGA der freien Wohlfahrtspflege mindestens 4,92 Mio. € jährlich als feste Untergrenze abgesichert wird. Dasselbe gilt für die Obergrenze der Förderung. Damit fördert der Freistaat auch weiterhin die sportliche Betätigung von Kindern und Jugendlichen. Dies liegt mir auch besonders am Herzen. Sie wissen, dass ich gleichzeitig Präsident vom Thüringer Ringerverband bin und die Schwierigkeiten der Nachwuchsförderung kenne. Da wir jeden Euro brauchen, Sie können mir glauben, hier sind die Einnahmen aus den Glücksspielen wirklich gut angelegt und da habe ich gleich eine Frage. Ich habe so das Gefühl, dass hier im Saal noch nicht einmal 50 Prozent von Ihnen Lotto spielen, denke ich mal. Also geht mal jeder in sich und sagt mal, hier tue ich auch was Gutes und ich habe natürlich auch noch Gewinnchancen, aber hier tue ich auch noch etwas Gutes für das Gemeinwohl und für den Sport. Da denke ich schon, dass jeder mal ein bisschen in sich gehen sollte und auch Lotto spielen sollte. Die Aufgaben beispielweise vom Landessportbund und der zugehörigen Verbände sind sehr vielfältig. Da geht es nicht nur um die Durchführung von Meisterschaften oder sonstigen Spielen. Natürlich gehören zum Aufgabenfeld auch die gezielte Förderung und Schulung von Nachwuchssportlern beiderlei Geschlechts, natürlich die Aus- und Fortbildung von Übungsleitern und Schiedsrichtern sowie die Durchführung von Lehrgängen für ehrenamtliche Verbands- und Vereinsmitarbeiter, ebenso die Förderung von Breitenund Freizeitsport und nicht zuletzt geht es um die Pflege und Förderung des Ehrenamts im Sport. Die Angebote der Verbände vom LSB stehen grundsätzlich jedem und jeder Interessierten, unabhängig vom Alter, Geschlecht oder sozialer Herkunft offen. Das muss auch so sein, das wissen Sie, wenn sich der Freistaat hier finanziell einsetzt.
Es erfreut mich besonders, dass wir diesmal die Absicherung von LSB und LIGA nicht nur für ein Jahr festschreiben, sondern gleich für den gesamten Olympiazyklus von 2013 bis 2016. Das gibt den Beteiligten die dringend notwendige Planungssicherheit. Es erspart uns nebenbei, dass wir uns alle Jahre wieder mit der gleichen Thematik beschäftigen. Freilich bitte ich um die Zustimmung zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Thüringer Glücksspielgesetzes und, wie gesagt, ich bitte auch darum, dass jeder mal in sich geht und Lotto spielt. Ich danke Ihnen.
Also ich glaube nicht, dass jemand vom Lottospielen süchtig geworden ist. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung.
Frau Präsidentin, vielen Dank. Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wenn ich mich den expliziten Werbungen meines geschätzten Vorredners und Kollegen Manfred Grob jetzt nicht anschließen will, so ist es doch, glaube ich, in unser aller Sinne und auch im Sinne von vielen Verbänden, von vielen Vereinen, die in unserem Land davon profitieren, dass die Mittel so verteilt werden, wie sie verteilt werden. Deswegen will ich es an dieser Stelle ganz kurz machen. Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu und hoffen, dass das Geld einer wirklich allgemein nützlichen, gemeinnützigen und den Zwecken entsprechenden Verwendung zugeführt wird. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Lieber Kollege Grob, ich freue mich, dass Sie sich freuen und ich stimme Herrn Korschewsky zu, wir hätten das alles viel einfacher und viel schneller haben können, aber letztendlich ist es jetzt gut. Wir haben damals eine relativ zeitnahe Diskussion und Beschlussfassung gehabt im Hinblick auf den parlamentarischen Abend des Landessportbundes. Da hat das gut gepasst. Jetzt kam die eine oder andere Information noch mal über die Landessportkonferenz, da konnte man das eine oder andere noch mal mitnehmen. Übrig bleibt, dass wir die Mindestausstattung des Landessportbundes Thüringen, und das ist von Herrn Grob schon gesagt worden, in Höhe von 8,81 Mio. € und für die LIGA der freien Wohlfahrtspflege mit 4,92 Mio. € festgelegt haben und damit eine feste Untergrenze nicht nur für das nächste Jahr, sondern bis 2016 festgeschrieben ist. Das haben wir immer gewollt, das ist auch Bestandteil des Koalitionsvertrags. Nun ist es endlich geschafft und ich hoffe und wünsche, dass alle, die den Sport begleiten, hier zustimmen. Der Kollege von der FDP-Fraktion, Herr Barth, hat es schon gesagt und alle anderen, weiß ich, haben auch Sportbegeisterte in den Fraktionen. Ich freue mich sehr,
dass dieser Entwurf hier vorliegt. Aber an dieser Stelle noch mal herzlichen Dank an Herrn Korschewsky explizit. Für diejenigen, die es damals mit mir gemeinsam auch angesprochen haben, dass eine Untergrenze notwendig ist, um die Dinge, die im Breiten- und im Leistungssport wichtig sind, abzusichern, dass dieses auch gemacht werden kann. Die Sicherheit, glaube ich, ist für den LSB und auch für die LIGA jetzt wichtig bis 2016. Herzlichen Dank. Ich bitte um Zustimmung.
Mir liegen jetzt keine weiteren Redeanmeldungen vor. Das bleibt auch so. Ich schließe die Aussprache in der ersten Beratung und rufe, wie vereinbart, die zweite Beratung des Gesetzentwurfs auf. Gibt es hier Redewünsche? Das ist nicht der Fall.
Damit schließe ich die zweite Beratung und wir stimmen über den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und SPD in Drucksache 5/5266 in zweiter Beratung ab. Wer diesem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gibt es hier Gegenstimmen? Keine. Gibt es Stimmenthaltungen? Gibt es auch nicht. Demzufolge bitte ich das nun in der Schlussabstimmung zu bekunden. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung gibt, möge sich jetzt vom Platz erheben. Das sind die Mitglieder aller Fraktionen. Ich frage nach Gegenstimmen. Die gibt es nicht. Nach Stimmenthaltungen. Die gibt es auch nicht. Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen worden. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 10.
Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Übertragung von Aufgaben nach §§ 802 k Abs. 1 Satz 2, 882 h Abs. 1 Satz 2 und 3 der Zivilprozessordnung und § 6 Abs. 1 Schuldnerverzeichnisführungsverordnung und § 7 Abs. 1 Satz 1 der Vermögensverzeichnisverordnung zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Vollstreckungsportals der Länder Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/5290 ERSTE BERATUNG
Sehr verehrte Frau Präsidentin, ich bitte um Entschuldigung, dass wir einen solchen Titel eingeführt haben in das Parlament. Das ist in der Tat der Kern dessen, was ich Ihnen jetzt noch vorstellen will. In Ihrer Sitzung am 19. Oktober des Jahres hatten Sie bereits die Änderung des Justizkostengesetzes beschlossen. Dadurch werden am 1. Januar 2013 neue Gebührentatbestände in das Justizkostengesetz eingefügt, die aufgrund der für diesen Termin vorgesehenen Starts des gemeinsamen Vollstreckungsportals der Länder notwendig werden. Staatssekretär Prof. Hertz hatte seinerzeit den Gesetzentwurf der Landesregierung begründet und war hierbei auf die bundesrechtlichen Hintergründe und auf die Absicht der Länder eingegangen, durch den Abschluss eines Staatsvertrags die Zuständigkeiten für den Betrieb des künftigen Vollstreckungsportals und für die Erhebung und den Einzug von Gerichtsgebühren auf das Land Nordrhein-Westfalen zu übertragen.
Nunmehr liegt Ihnen das nach Artikel 77 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen notwendige Zustimmungsgesetz zu diesem Staatsvertrag zur Beschlussfassung vor. Den Staatsvertrag habe ich im Entwurf am 20. November 2012 für Thüringen unterzeichnet. Wesentlicher Inhalt des Staatsvertrags ist, dass die vertragschließenden Länder den Nutzern die Einsichtnahme ihrer künftigen zentralen Schuldner- und Vermögensverzeichnisse ermöglichen. Die Einsichtnahme wird benutzerfreundlich über das gemeinsame Vollstreckungsportal möglich sein, welches Nordrhein-Westfalen beim Amtsgericht Hagen errichten wird. Die Länder werden nun die Daten aus ihren zentralen Schuldner- und Vermögensverzeichnissen an das Vollstreckungsportal übermitteln; dessen Datenbestand wird auf diese Weise kontinuierlich anwachsen. Nordrhein-Westfalen wird von den Nutzern die entstehenden Gebühren erheben und - falls notwendig - diese dann auch vollstrecken. Die entsprechenden Zuständigkeiten werden durch den Staatsvertrag auf Nordrhein-Westfalen übertragen. Die vereinnahmten Gebühren wird Nordrhein-Westfalen an die übrigen Länder, also auch an uns, auskehren. Die Nordrhein-Westfalen entstehenden Kosten werden durch die übrigen Länder nach Maßgabe des sogenannten Königsteiner Schlüssels zu den festgelegten Abrechnungsstichtagen erstattet.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, im Thüringer Justizhaushalt für die nächsten Jahre sind für 2013 31.000 € für die Entwicklung und den Betrieb des gemeinsamen Vollstreckungsportals der Länder eingestellt. Der Anteil Thüringens für das Jahr 2014 wird derzeit mit 24.300 € angesetzt. Die Vorteile des Vollstreckungsportals für Gläubiger liegen auf der Hand. Eine wesentliche Verbesserung liegt in der größeren Publizität des elektronischen Schuldnerverzeichnisses. Gläubiger
werden hier erstmalig in die Lage versetzt, auf einfache Weise bundesweit Informationen über eventuelle Einträge zu erlangen. Darüber hinaus werden auch durch die Schuldner abgegebene Vermögensauskünfte direkt in dem bundesweiten Vollstreckungsportal gesammelt. Der Abruf dieser Vermögensverzeichnisse wird zukünftig für ausgewählte Stellen, wie zum Beispiel Gerichtsvollzieher, Vollstreckungsbehörden und weitere staatliche Stellen, länderübergreifend möglich sein.
Die Einrichtung und vor allem Nutzung des gemeinsamen Vollstreckungsportals wird zudem zu einer deutlichen Steigerung der Effektivität der Vollstreckungsmaßnahmen des Gläubigers führen. Die gemeinsame Nutzung des Vollstreckungsportals wird zudem zu einer signifikanten Senkung des Verwaltungsaufwands bei den Gerichten führen und damit letztendlich auch zu einer spürbaren Verfahrensbeschleunigung.
Lassen Sie mich zum Ende meiner Ausführungen noch kurz auf das Inkrafttreten des Staatsvertrags eingehen. Eine Ratifizierung des Staatsvertrags noch in diesem Jahr ist notwendig, da dieser nach seinem § 8 anderenfalls auch im Verhältnis der übrigen Länder zueinander nicht in Kraft treten könnte. Ich bitte Sie deshalb herzlich, den Gesetzentwurf heute zu beschließen. Vielen Dank.
Gut. Sie haben meine Handlungen nicht zu kommentieren. Demzufolge kann ich die Aussprache eröffnen und gleich wieder schließen. Ach, es gibt jetzt eine Redemeldung? Dann eröffne ich die Aussprache und ich habe jetzt signalisiert bekommen, dass es doch eine Redemeldung gibt. Frau Abgeordnete Berninger.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, mein lieber PGF, es tut mir wirklich leid, dass jetzt durch meine Schuld Missverständnisse oder eine Missstimmung zwischen der geschätzten Präsidentin und dem PGF meiner Fraktion aufgekommen sind.
So schlüssig die Einführung des Ministers Dr. Poppenhäger auch gewesen ist, bleibt dennoch eine Frage, von der ich mir erhofft hatte, dass sie beantwortet würde durch Herrn Dr. Poppenhäger, weil, wir haben prinzipiell nichts gegen Effektivität und Modernisierung oder Verfahrenserleichterungen für Gläubigerinnen und Gläubiger als Fraktion DIE LINKE, aber es gibt eben im Zwangsvollstreckungsverfahren nicht nur die Seite der Gläubigerinnen und Gläubiger. Es gibt auch die Interessen und Bedürfnisse und die Rechte der Schuldnerinnen und Schuldner. Das berechtigte Informationsinteresse einer Gläubigerin oder eines Gläubigers muss sich eben zum Beispiel auch an datenschutzrechtlichen Maßstäben messen lassen. Da hat die Konferenz der Datenschutzbeauftragten, ich meine, im Februar mit einer Entschließung auf die Frage des Datenschutzes aufmerksam gemacht und eine Kritik an den rechtlichen Regelungen geäußert, wo wir nicht ganz klar sind, ob die nun wirklich berücksichtigt worden ist. Also die Datenschutzbeauftragten hatten unter anderem gefordert, dass die Zugriffsmodalitäten auf den Datenbestand des Verzeichnisses so gestaltet sein müssen, dass bei Familiennamen bzw. den Personendaten eine Verwechslungsgefahr, zum Beispiel bei häufig vorkommenden Familiennamen, ausgeschlossen ist. Es dürfen eben aus datenschutzrechtlichen Gründen im Suchergebnis auch wirklich nur die gesuchten Personen erscheinen und nicht welche, die genauso heißen. Deswegen besteht unsere Frage noch und die hätte ich gern im Ausschuss gestellt, aber es ist sich ja geeinigt worden auf erste und zweite Lesung: Ist das Abfrageverfahren nun datenschutzrechtlich einwandfrei gestaltet? Das wäre schön, wenn Sie das noch beantworten könnten, Herr Dr. Poppenhäger. Vielen Dank.
Ich will diese Frage mit einem „offensiven Nichtwissen“ beantworten. Ich kann im Moment nicht sagen, ob diese Fragestellung noch mal überarbeitet worden ist. Ich gehe natürlich davon aus, dass die, die den Vertrag verhandelt haben, dafür Sorge getragen haben, dass nicht Namen von Schuldnern, die namensidentisch sind, dort auftauchen und dass datenschutzrechtliche Probleme entstehen. Ich gehe davon aus, dass diese Prüfung erfolgt ist, aber ich kann es im Moment nicht positiv bestätigen. Ich bin gern bereit, dass wir im Ausschuss das Problem noch mal aufgreifen und darüber sprechen. Ich sehe, dass es jetzt für diese spezielle Frage ein Pro
blem ist, wenn der Gesetzentwurf hier in zwei Lesungen verabschiedet wird. Da muss ich den Ball mal zurückspielen: Hätte man mich auf diese Frage noch mal vorbereitet, hätte ich auch jetzt noch etwas qualifizierter antworten können, aber ich bin gern bereit, im Ausschuss die Frage dann zu beantworten.
Dann müssten wir jetzt einen Antrag auf Ausschussüberweisung bekommen. Wir sind noch in der Aussprache in der ersten Beratung. Ich würde jetzt die Aussprache schließen, aber ich sage vorsorglich mal, nach dieser Antwort des Justizministers müssten wir letzten Endes einen Antrag auf Ausschussüberweisung bekommen. Den würden wir dann abstimmen und dann würde das Verfahren weitergehen. Herr Abgeordneter Blechschmidt.
Danke, Frau Präsidentin. Ich würde den Antrag stellen, die zweite Beratung am Freitag durchzuführen, bis dahin kann der Justizminister eine Antwort geben.
Wir werden bis Donnerstag nicht fertig, weil wir festgelegt haben, dass wir einige Tagesordnungspunkte am Freitag erledigen.