Protocol of the Session on December 12, 2012

Es gibt also jetzt einen Antrag, dass die zweite Beratung nicht unmittelbar angeschlossen wird. Dann müssen wir das erst mal formal abschließen. Ich habe die Aussprache geschlossen. Es gibt keinen Antrag auf Ausschussüberweisung, aber es gibt jetzt den Antrag entgegen der Festlegung zu Beginn der Tagesordnung, die zweite Beratung nicht unmittelbar anzuschließen, sondern sie im Laufe der nächsten Beratungstage gegebenenfalls als letzten Tagesordnungspunkt aufzurufen.

Diesen Antrag möchte ich jetzt gern abstimmen lassen, dass wir in jedem Fall die zweite Beratung in diesen Plenarsitzungstagen noch abschließen, aber entgegen der anfänglichen Festlegung sie nicht jetzt anschließen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Ich frage nach den Gegenstimmen. Gibt es nicht. Stimmenthaltungen? Gibt es auch nicht. Dann verfahren wir so und ich bedanke mich für Ihre Kooperation. Ich schließe den Tageordnungspunkt 11.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Fernwasserversorgung Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/5304 ERSTE BERATUNG

Mal sehen, ob wir da bei allen Absprachen bleiben.

Der Abgeordnete Kummer möchte den Gesetzentwurf begründen.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Thüringer Fernwasserversorgung ist ein großes Unternehmen mit einem Eigenkapital von rund 1 Mrd. €, das zu zwei Dritteln dem Freistaat Thüringen und zu einem Drittel den Kommunen des Fernwasserzweckverbandes Nordund Ostthüringen gehört. Dieses Unternehmen ist gegründet worden mit einem Gesetz und hat die Aufgabe, weite Teile Thüringens mit Fernwasser zu versorgen und dort die Trinkwasserversorgung sicherzustellen. Nun ist in diesem Jahr die Neufestsetzung von Fernwasserpreisen angesetzt, da die alten Preise zum Ende des Jahres auslaufen. Es gab Verhandlungen über die neuen Fernwasserpreise zwischen der Thüringer Fernwasserversorgung und den Wasser-/Abwasserzweckverbänden vor Ort, die für die Trinkwasserkunden in der von der Fernwasserversorgung belieferten Region offensichtlich sehr undurchsichtig waren und zu massiven Unzufriedenheiten dadurch führten, dass die Preise für die Zweckverbände auch noch unterschiedlich sind, denn sie sind unter anderem abhängig von der Abnahmemenge. Es gibt große Bedenken, dass die Transparenz, die bei der Thüringer Fernwasserversorgung eben relativ gering vorhanden ist, ausreicht. Wir hatten diese Probleme selbst schon mehrfach im zuständigen Fachausschuss, im Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz, und in der vergangenen Legislatur auch im Umweltausschuss dieses Landtags erleben müssen. So waren Berichterstattungen, z.B. über die Preisverhandlungen, früher auch Berichterstattungen über interne Probleme der Thüringer Fernwasserversorgung nicht möglich. Ich möchte in dem Zusammenhang nur daran erinnern, dass der Untersuchungsausschuss 4/4 der letzten Legislaturperiode unter anderem wegen dieser Intransparenz zustande kam.

Nun haben wir in dieser Legislatur eine andere Anstalt öffentlichen Rechts gegründet, die Anstalt öffentlichen Rechts ThüringenForst. Diese Anstalt ist vom Thüringer Landtag ausgestattet worden mit einem Verwaltungsrat, in dem sich unter anderem Abgeordnete befinden. Sie ist ausgestattet worden mit einem Verwaltungsrat, in dem sich auch ein Vertreter der Kunden der Thüringer Forstverwal

tung oder des ThüringenForstes befinden. Wir haben eine Berichterstattung im zuständigen Fachausschuss einmal im Jahr festgelegt, die fand in der letzten Sitzung des Forstausschusses statt. Die Kosten für die Leistungen Dritter, also die Dritte von ThüringenForst beziehen, werden zumindest in einem transparenten Verfahren der Anhörung festgelegt, z.B. bei der 5. Durchführungsverordnung, wo es um die Beförsterungskosten geht. Im Moment wird darüber nachgedacht, hier sogar noch eine Ausschussmitbefassung einzubinden.

Ich finde, dass dieses Modell von ThüringenForst, was sich nach einem Jahr in der Aufsichtsführung durchaus bewährt hat, beispielgebend sein könnte, um auch mehr Transparenz bei der Thüringer Fernwasserversorgung hervorzurufen. Deshalb haben wir Ihnen den Gesetzentwurf vorgelegt und ich wünsche mir eine interessierte und spannende Beratung, vielleicht auch mit anderen Vorschlägen noch zur Verbesserung der Transparenz in der Thüringer Fernwasserversorgung im zuständigen Fachausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Herr Abgeordneter Kummer, nur Landwirtschaft, Forsten oder auch Justiz- und Verfassungsausschuss? Nur Landwirtschaft und Forsten, okay. Nach der Begründung ist offensichtlich auch vereinbart worden, dass man die Aussprache jetzt nicht führt, und der Antrag ist gestellt worden, diesen Gesetzentwurf an den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz zu überweisen. Wer diesem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? Die gibt es nicht. Stimmenthaltungen? Die gibt es auch nicht. Damit wird dieser Gesetzentwurf an den Ausschuss überwiesen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 12.

Der neue Tagesordnungspunkt 13 ist

Entwurf des Landesentwicklungsprogramms (LEP 2025) hier: Stellungnahme des Landtags gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 des Thüringer Landesplanungsgesetzes

(Vizepräsidentin Dr. Klaubert)

Unterrichtung durch die Landesregierung - Drucksache 5/3236 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bau, Landesentwicklung und Verkehr - Drucksache 5/5341

dazu: Änderungsantrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/5360

Frau Abgeordnete Schubert hat zunächst das Wort zur Berichterstattung aus dem Ausschuss, aus den Ausschüssen korrekterweise.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Landtag hat am 16. September 2011 den Entwurf des Landesentwicklungsprogramms, im Folgenden nenne ich ihn LEP, federführend an den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr überwiesen, außerdem an den Wirtschaftsausschuss, den Umweltausschuss und den Innenausschuss. Der federführende Ausschuss hatte das LEP viermal zum Gegenstand, einmal in 2011 und dreimal in 2012. In seiner vorletzten Sitzung beschloss der Bauausschuss mehrheitlich eine Stellungnahme, die Ihnen auch vorliegt in der Drucksache 5/5341, also in der Beschlussempfehlung ist die Stellungnahme zu lesen. Im Umweltausschuss lagen neben der Stellungnahme der Fraktionen SPD und CDU noch drei andere Stellungnahmen vor, nämlich von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den LINKEN und der FDP. Diese drei Stellungnahmen wurden mehrheitlich abgelehnt. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich eröffne nun die Aussprache. Zunächst hat das Wort für die Fraktion DIE LINKE Frau Abgeordnete Dr. Scheringer-Wright.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist ja witzig, wir, DIE LINKE, wollten bei der Beratung des Landesplanungsgesetzes, dass das Landesentwicklungsprogramm hier im Landtag beraten und beschlossen wird. Dazu hatten wir in der letzten Plenarsitzung einen Änderungsantrag eingebracht, den haben Sie aber als Regierungskoalition und Mehrheitsfraktion abgelehnt.

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Was?)

Genau. Das heißt, heute früh haben Sie uns das Landesentwicklungsprogramm dann reingedrückt in

die Tagesordnung, das heißt ganz konkret, Sie wollen über das Programm hier quasseln,

(Heiterkeit CDU, FDP)

aber eigentlich nicht beschließen. Änderungen wollen Sie ganz allein der Exekutive nach Gutsherrenart überlassen. So sieht nach unserem Dafürhalten demokratische Mitentscheidung nicht aus.

(Beifall DIE LINKE)

Zu den Schwachstellen, die es im LEP zuhauf gibt und die auch von Bürgern, Einrichtungen in Gesprächen uns nahegebracht wurden und die im Detail auch in unserer Stellungnahme nachzulesen sind, möchte ich einige Lösungen hier noch einmal konkret ansprechen.

Grundsätzlich muss die programmatische Zielorientierung einer nachhaltigen Landesentwicklung stärker als bisher an dem Maßstab sozialer Gerechtigkeit und Umweltverträglichkeit ausgerichtet werden. Das schließt auch eine breitere Öffentlichkeitsbeteiligung ein. Grundzentren als niederstufige zentrale Orte sollen auch künftig durch Regionalplanung bestimmt und nachrichtlich in den LEP aufgenommen werden.

(Beifall DIE LINKE)

Mit einem dünner werdenden Netz der Grundzentren wäre unweigerlich die Gefahr verbunden, dass gewachsene Wirtschaftsstrukturen und damit Lebensqualität in den ländlichen Räumen verloren gehen würden. Deshalb sind Grundzentren in ihrer jetzigen Bestimmung aufrechtzuerhalten und es ist auch undemokratisch, dass mit dem LEP die Regionalpläne ad hoc überschrieben werden, wie es mit dem Regionalplan Nordthüringen geschehen ist. Auch dezentrale Forschungseinrichtungen müssen erhalten werden und dürfen nicht einer Zentralisierung geopfert werden.

Bei der Weiterentwicklung der Verkehrsinfrastruktur sollte der Fokus stärker auf den öffentlichen Personennahverkehr gerichtet werden.

(Beifall DIE LINKE)

Regionale Verkehrskonzepte und Anreizsysteme sollten dazu beitragen, dass er in der Fläche, insbesondere im ländlichen Raum wieder attraktiver wird. Es sollte eben nicht so sein wie jetzt gerade, dass sich jeder Jugendliche - sobald er es sich leisten kann - das eigene Auto kauft und fährt, weil der öffentliche Personennahverkehr so unstimmig ist. Verkehrssysteme sollten aufeinander abgestimmt werden und den sozial- und umweltpolitischen Erfordernissen der Zeit entsprechen. Hierzu gehören auch Fragen der Geschwindigkeitsbegrenzung, Emissionsminderung und Flächenschonung.

Die Energieversorgungsstrukturen in Thüringen sind zukunftsfähig auszurichten, indem Energiebedarf und -erzeugung besser aufeinander abge

(Vizepräsidentin Dr. Klaubert)

stimmt werden. Immer noch ungenutzte regenerative Energiepotenziale für ein dezentrales Landesenergiesystem müssen erschlossen werden, um schrittweise unabhängig von Energieimporten zu werden. Darüber hinaus sind Energieeinsparmöglichkeiten stärker als bisher zu nutzen. Die Bereitstellung von Energie ist Teil der Daseinsvorsorge und ist deshalb für jeden zugänglich und bezahlbar zu gestalten.

Zur optimalen Ausschöpfung vorhandener Windpotenziale sollten Windenergieanlagen auch im Wald unter definierten Bedingungen wie zum Beispiel unter Berücksichtigung der Vorbelastung von Flächen zugelassen werden. Zulassungsvoraussetzungen sind mittels Waldfunktionskartierung und Erarbeitung eines Kriterienkatalogs für die Geeignetheit von Waldflächen im Einzelfall und einer daraus abzuleitenden Abwägungsmatrix zu bestimmen. Alle Planungs- und Ausweisungsverfahren sollen unter Beteiligung betroffener Nutzergruppen und unter strengen Umweltverträglichkeitsprüfungen erfolgen. Da die Festsetzung von Vorranggebieten zur Nutzung von Windenergie in der Praxis des Öfteren zum Ausschluss von Anlagen in anderen Gebieten geführt hat, sollte dieser Planungsansatz künftig überdacht werden.

Das Ausmaß der Auswirkungen des voranschreitenden Klimawandels auf die Trinkwasserversorgung in Thüringen ist noch nicht genau zu prognostizieren. Trotzdem müssen langfristige Sicherungen in den Blick genommen werden. Deshalb sind auch Planungen für große Wasserreservoirs, die nicht der Trinkwasserversorgung dienen sollen, unter diesem Gesichtspunkt genauer zu prüfen. Die flächendeckende Aufrechterhaltung des hohen Anschlussgrades an die öffentliche Wasserversorgung von derzeit 99,8 Prozent infrage zu stellen, so wie es jetzt im LEP steht, ist ein Rückschritt, wäre ein Rückschritt und ist eigentlich ein Hammer, denn Trinkwasserversorgung gehört zu den wichtigsten Aufgaben der Daseinsvorsorge. Die Verfügbarkeit von Wasserdargeboten ist daher in den Regionen neu zu prognostizieren, die voraussichtlich am stärksten negativ vom Klimawandel beeinflusst werden. Daraus sind Schlussfolgerungen abzuleiten, welche Versorgungssysteme drohende Defizite am sichersten und effektivsten ausgleichen können. In sehr dezentral gelegenen Gebieten, wo möglicherweise der Anschluss an zentrale Netze nicht gewinnbringend ist, muss im Interesse der Aufrechterhaltung hoher Trinkwasserqualität das Prinzip der Solidargemeinschaft Anwendung finden. Nach Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie sollen die Grund- und Oberflächengewässer in Thüringen bis 2015 naturnah entwickelt werden und qualitativ einen guten Zustand erreichen. Nach Überprüfung der Maßnahmeprogramme und Bewirtschaftungspläne für Flussgebietseinheiten können in begründeten Fällen Ausnahmeregelungen, beispielsweise

Fristverlängerungen, in Anspruch genommen werden. Nährstoffeinträge sind weiter zu reduzieren. Also, es geht nicht wie im LEP, was das Jahr 2027 in den Blick nimmt. Schauen Sie rein und schlagen Sie die Seite auf, Herr Primas.

(Zwischenruf Abg. Primas, CDU: Was erzäh- len Sie für einen Unsinn?)

Nein, das ist kein Unsinn, weil das genau Ihre Politik ist. Sie verschleppen immer alles, machen keine ordentlichen Maßnahmen und dann heißt es, oh, wir können dieses Datum aber wirklich nicht einhalten, wir müssen um eine Fristverlängerung bitten.

(Zwischenruf Abg. Primas, CDU: Die Bürger sollen es bezahlen und dann gehen Sie hin und gründen eine Bürgerinitiative.)

Das können ja Sie machen, die Bürgerinitiative mit Ihrem Bund.

(Zwischenruf Abg. Primas, CDU: Das ma- chen Sie doch ständig.)

Für eine ausgewogene Steigerung der Nutztierbestände, Herr Primas, sind bei notwendigen Neubauten von Ställen ökologische und soziale Kriterien der Tragfähigkeit stärker zu berücksichtigen, um sogenannte Hotspots, das heißt, die überdurchschnittliche lokale Belastung, also solche lokalen Belastungspunkte zu vermeiden. In diesem Sinn wird angeregt, für Thüringen ein Eignungskataster für Tierhaltungsanlagen zu entwickeln, um dem klassischen Naturkreislauf Boden-Pflanze-Tier-Boden noch besser gerecht zu werden. Anzustreben ist die Bindung der Tierhaltung an die Fläche.

Ausweisungen als Rohstoffsicherungsgebiete sollten noch keine Abbaugenehmigungen nach sich ziehen. Diesen müssen zwingend Umweltverträglichkeitsprüfungen vorgeschaltet werden.

Und Biosphärenreservate dienen in besonderem Maße umwelt- und landschaftsschonenden Wirtschaftsweisen. Sie sollten darüber hinaus als Modellregionen verstanden werden, in denen gezielt mit Anreizen eine nachhaltige Wirtschaftsansiedlung betrieben wird. Weder die Stellungnahme der CDU- und SPD-Fraktion, noch der Änderungsantrag der FDP, die uns hier vorliegen, heilen die dargestellten Probleme im LEP. Diese sind so unspezifisch, ja Larifari, und deshalb lehnt meine Fraktion diese ab. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)