Jetzt liegt mir keine Wortmeldung mehr vor und ich kann die Aussprache schließen. Wir steigen ein in die Abstimmung. Wir beginnen mit der Abstimmung zu Nummer II des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/4160. Und zwar stimmen wir jetzt direkt über diese Nummer II in dem Antrag ab. Wer dem die Zustimmung geben will, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist die Zustimmung von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? Die Gegenstimmen kommen von den Fraktionen der SPD, der CDU und von den LINKEN. Stimmenthaltungen? Die Stimmenthaltungen kommen von den Fraktionen DIE LINKE und FDP. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Wir machen jetzt weiter mit der Abstimmung zu Nummer III des Antrags der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drucksache 5/4507 und wir stimmen zuerst über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/5358 ab. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist die Zustimmung von der Fraktion DIE LINKE. Gegenstimmen? Gegenstimmen gibt es von den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der CDU und der FDP. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.
Wir stimmen jetzt ab über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz in der Drucksache 5/5333. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist die Zustimmung von den Fraktionen der FDP, der CDU und der SPD. Gegenstimmen? Gegenstimmen gibt es von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und 1 Gegenstimme aus der Fraktion DIE LINKE. Stimmenthaltungen? Der Rest der Fraktion DIE LINKE enthält sich der Stimme. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.
Wir stimmen jetzt ab über die Nummer III des Antrags der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drucksache 5/4507. Wer stimmt - natürlich unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung - diesem zu, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist die Zustimmung von den Fraktionen der FDP, der CDU und der SPD. Gegenstimmen? Gegenstimmen kommen von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und von 1 Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE. Stimmenthaltungen? Die Stimmenthaltungen kommen ansonsten von der Fraktion DIE LIN
Wir kommen jetzt zur Abstimmung zum Entschließungsantrag der Fraktionen von SPD und CDU. Ausschussüberweisung ist nicht beantragt worden. Deshalb können wir direkt über den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drucksache 5/5359 in der Neufassung abstimmen. Wer möchte diesem Entschließungsantrag zustimmen? Das ist die Zustimmung von den Fraktionen der FDP, der CDU und der SPD. Gegenstimmen? Gegenstimmen gibt es 1 aus der Fraktion DIE LINKE. Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es ansonsten von dem Rest der Fraktion DIE LINKE und von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Damit können wir diesen Tagesordnungspunkt schließen. Der Tagesordnungspunkt 15 wurde zurückgezogen, deshalb machen wir jetzt weiter mit dem Aufruf des Tagesordnungspunkts 16
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, der Freistaat Thüringen bietet seit dem 05.05.2012 ein überarbeitetes Landesportal „thüringen.de“ im Internet an. Mehr als zwei Jahre wurde an dem Landesportal gearbeitet und mehr als 200.000 € investiert. Das Landesportal ist als zentraler Anlaufpunkt für Thüringer Bürger sowie für alle interessierten Menschen aus der ganzen Welt ein wichtiges Informationsangebot, aber gleichzeitig auch eine wichtige Präsentationsmöglichkeit unseres Freistaats. Wir sind der Auffassung, dass das Potenzial, das das Landesportal hat, noch lange nicht ausgeschöpft ist. Der Ihnen vorliegende Antrag soll dazu führen, dass das Landesportal für die Bürgerinnen und Bürger übersichtlicher und einfacher gestaltet wird. Es besteht nach unserer Meinung noch viel Potenzial, das Landesportal überschaubarer, aber auch informativer zu gestalten. Ich freue mich auf die Aussprache. Danke schön.
Danke, Herr Abgeordneter. Als Erste hat das Wort die Abgeordnete Berninger von der Fraktion DIE LINKE.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, der ungehinderte Zugang bzw. die ungehinderte Zugänglichkeit zu Informationen öffentlicher Stellen in Thüringen ist ein Anliegen und auch ständiges Thema der Fraktion DIE LINKE. Erinnert sei an die Gesetzentwürfe der Fraktion zum Thema „Informationsfreiheit“ oder die Regelungsvorschläge zur Erleichterung des Zugangs zu Landtagsunterlagen und zur generellen Öffentlichkeit von Sitzungen der Landtagsgremien. Und dass wir das ernst meinen, meine Damen und Herren, das beweist DIE LINKE in Thüringen u.a. damit, dass wir ein Live Stream zu unserem Landesparteitag und durchaus kontroversen Diskussionen vor Kurzem aus Wurzbach gesendet haben und neuerdings seit Mitte November auch inhaltliche Debatten unserer Fraktionssitzungen per Live Stream in die ganze Welt übertragen.
Deshalb, meine Damen und Herren, unterstützt die Fraktion DIE LINKE auch grundsätzlich den Antrag der FDP-Fraktion für eine zentrale Internetplattform zur Recherche juristischer bzw. rechtlicher Informationen. Dabei müsste vermutlich auch in Thüringen nicht das Rad neu erfunden werden. Es gibt in Deutschland in verschiedenen Bundesländern, z.B. in Nordrhein-Westfalen, solche zentralen Justizportale, in die auch Gesetzes- und Rechtsprechungsdatenbanken integriert und die benutzerfreundlich ausgestaltet sind. Dieses zentrale Justizportal sollte nach Ansicht meiner Fraktion neben Gesetzen und Rechtsprechungen auch ein vollständiges Behördenverzeichnis, Zugänge zu verschiedenen Registern, aber vor allem auch eine Art Glossar bzw. Lexikon mit Informationen zu Begriffen, Strukturen, Verfahren usw. usf. enthalten. Durch solche ergänzenden Erläuterungen werden - so sehen wir es nämlich - die Nutzung und Verständlichkeit der Dokumente und Unterlagen, aber auch die Nachvollziehbarkeit des Behördenhandelns für bisher nicht „Eingeweihte“ erheblich erleichtert. Es gibt in Thüringen schon Rechtsprechungsdatenbanken, die auch über die Seiten verschiedener Gerichte Interessierten zugänglich sind und auch Entscheidungen von den Verwaltungsgerichten, Landgerichten usw. einschließen.
Eine sehr umfassende Datenbank mit Thüringer Landesrecht ist zum Beispiel über die Seiten des Thüringer Justizministeriums erreichbar. Auch die Veröffentlichung von Gerichtsterminen erfolgt zum Beispiel von Thüringer Landgerichten schon im Internet. Allerdings gibt es kein zentrales Zugangsportal. Außerdem sind die Suchfunktionen der einzelnen Seiten nicht sonderlich benutzerfreundlich gestaltet - der Herr Bergner nickt. Man kann manchmal schon verzweifeln, wenn man etwas Bestimmtes sucht, selbst als Eingeweihte in juristische
Unseres Erachtens sollte das zentrale Portal über alle thueringen.de-Seiten zugänglich sein. Wir meinen, die Rechtsprechungsdatenbank sollte noch ausgebaut werden. Wichtig ist unseres Erachtens, dabei sicherzustellen, dass auch kritische Gerichtsentscheidungen, die nicht der sogenannten vorherrschenden Meinung entsprechen, oder dass auch Vorlagebeschlüsse von Gerichten an den Verfassungsgerichtshof beispielsweise oder das Bundesverfassungsgericht zur Frage der Verfassungswidrigkeit von Normen in die Datenbank aufgenommen werden und für die Rechtsuchenden verfügbar sind.
Mit Verweis auf Entscheidungen in Parallelfällen oder auf laufende konkrete Normenkontrollverfahren könnten Betroffene Widersprüche und Klage vorbringen, aber auch Anträge auf Aussetzung des Verfahrens zur Verhinderung vorschneller Ablehnungen schneller erreichen. Für uns ist wichtig, dass die Datenbank bzw. die Dokumentensammlung möglichst vollständig ist und auch sehr zeitnah aktualisiert wird. Das ist natürlich nicht leicht und wir meinen, wenn eine solche Vollständigkeit aus noch zu benennenden und möglicherweise ja auch sehr nachvollziehbaren Gründen nicht möglich sein sollte, dann müsste ganz genau und eben nach außen transparent nachvollziehbar aufgeschlüsselt werden, von wem und nach welchen Kriterien Gerichtsentscheidungen zur Veröffentlichung ausgesucht werden. Für den Fall des Modells Unvollständigkeit, will ich es mal nennen, sollten die Interessierten die Möglichkeit erhalten, die Veröffentlichung bestimmter Gerichtsentscheidungen beantragen zu können.
Außerdem sollten unseres Erachtens die Geschäftsverteilungspläne der Thüringer Gerichte auf diesem zentralen Portal veröffentlicht werden. So würde nämlich für interessierte Rechtsuchende nachvollziehbar, wer in ihrer Rechtssache als der von Verfassungs wegen vorab zu bestimmende gesetzliche Richter handelt und wie die internen Arbeitsabläufe innerhalb des Gerichts strukturiert sind. Hinsichtlich der Veröffentlichung der Gerichtstafeln bzw. Verhandlungstermine und hinsichtlich der korrekten Anonymisierung beispielsweise von Urteils- bzw. Entscheidungstexten sowie anderer datenschutzrechtlicher Aspekte meinen wir, sollte der Thüringer Datenschutzbeauftragte mit der Sache vorsorglich befasst werden, damit uns dort keine datenschutzrechtlichen Fehler unterlaufen. Auch die Zugänglichkeit der Veröffentlichungen im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes, im Staatsanzeiger und weiteren Thüringer Bekanntmachungsblättern muss über das zentrale Justizportal verbessert werden. Im Fazit kann man sagen, das benutzerfreundliche Portal bedeutet für uns eine
übersichtliche, barrierefreie Gestaltung, eine einfach zu bedienende Suchfunktion, die Einordnung der Informationen, zum Beispiel nach verschiedenen Themenrubriken, eine Neuigkeitsrubrik und die benutzerfreundliche Vernetzung bzw. Verlinkung mit rechtlichen und gerichtlichen Entscheidungen auch anderer Regelungs- und Entscheidungsebenen und Gerichtsstrukturen.
Meine Damen und Herren, klar muss auch sein, die Nutzung der Datenbank muss für die Nutzerinnen und Nutzer kosten- bzw. gebührenfrei sein. Denn nach Ansicht meiner Fraktion darf niemand durch finanzielle Hürden vom Informationszugang ausgeschlossen sein und das Justizportal muss so einfach und verständlich, wie gesagt, barrierefrei in Nutzung und Informationsvermittlung sein, weil in einem sozialen und demokratischen Rechtsstaat dürfen rechtliches und juristisches Wissen, dürfen Informationen über die Justiz, zum Beispiel ihr strukturelles Innenleben, kein Herrschaftswissen sein. Deswegen unterstützen wir prinzipiell diesen Antrag. Deswegen finden wir die öffentliche, möglichst umfassende und einfache Zugänglichkeit zu Informationen so wichtig. Mit so einem zentralen Justizinformationsportal könnte sich dann Thüringen auch umso besser sehen lassen auf justiz.de, dem Justizportal des Bundes und der Länder. Die Justiz wäre nicht mehr das sprichwörtliche Buch mit sieben Siegeln, als das sie von vielen Menschen nicht ganz zu Unrecht beargwöhnt wird. Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Antrag betrifft das Landesportal thueringen.de. Dieses Landesportal existiert schon. Es hat sich auch schon etwas entwickelt. Eigentlich geht es um die Zurverfügungstellung von Informationen aus den Gerichtsbarkeiten. Solche Informationen sind auch wichtig. Sie dienen unter anderem auch der Akzeptanz von Gerichtsentscheidungen. Zum Beispiel gibt es ein paar gute Ansätze, wenn jemand das will, kann er zum Beispiel im Handelsregister mittlerweile online Auskünfte einholen. Er sieht, welche Firmen neu angemeldet sind, wo es Probleme gibt. Das ist alles zu sehen. Es gibt, darüber haben wir heute gerade gesprochen, das Vollstreckungsportal - jedenfalls in Zukunft. Es sind auch jetzt schon über das Landesportal einzelne Möglichkeiten da, zum Beispiel das Gesetz- und Verordnungsblatt, Verordnungen, Richtlinien usw.
Einzelne Möglichkeiten - ja, das ist richtig so, das gebe ich zu. Gerichtsentscheidungen kann man auch vereinzelt abrufen vom Thüringer Verfassungsgerichtshof, OLG oder OVG, aber - und das ist natürlich so - es ist noch vieles zu verbessern. Auf der einen Seite haben wir juris.de, da kann man natürlich alle Gerichtsentscheidungen oder diejenigen, die allgemein veröffentlicht worden sind, abrufen. Das kostet allerdings etwas und das ist natürlich auch immer eine Hürde für den Bürger, wenn er für solche Informationen etwas bezahlen soll. Deshalb wäre es schön, wenn man solche Entscheidungen auch in ein Landesportal einstellen könnte, worauf Bürger kostenlos zugreifen können.
Aber - das Aber kommt gleich, wir können uns im Ausschuss noch einmal im Einzelnen darüber unterhalten - das erfordert natürlich auch einen entsprechenden Aufwand, dazu brauche ich auch entsprechendes Personal, das das dann auch einpflegt. Das sind alles Punkte, über die sollten wir uns unterhalten. Möglich wären auch Ministerialblätter, Staatsanzeiger, da ist zu Recht allerdings darauf hinzuweisen, dass diese Sachen mittlerweile vertraglich gebunden sind und man entsprechend schauen muss, wie man aus diesen Verträgen irgendwann sinnvoll wieder aussteigen kann. Ein paar andere gute Ansätze wären zum Beispiel - das ist nicht unbedingt etwas, was mit dem Landesportal zusammenhängt, aber was auch in Zeiten von Internetnutzung eigentlich gang und gäbe sein sollte, was es in Thüringen leider noch nicht gibt -, dass man zum Beispiel per E-Mail auch mit den Gerichten verkehren kann, verkehren im Rechtssinne meine ich, das heißt, auch wirksam Schriftsätze, Klagen einreichen kann oder wirksam auch Rechtsmittel einlegen kann. Das ist in Thüringen so leider noch nicht gegeben, wäre auch ein Ansatz, über den man in dem Zusammenhang diskutieren könnte. Weil wir diese Diskussionsansätze sehen, sind wir auch dafür, den Antrag an den Ausschuss zu überweisen. Danke schön.
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte mich ausdrücklich für die interessanten und auch sachlichen Beiträge bedanken. Der Ihnen vorliegende Antrag soll dazu beitragen, das Landesportal kontinuierlich zu verbessern und auszubauen. Das Landesportal bietet bisher nur die Möglichkeit, alle Thüringer Gesetze und Verordnungen kostenfrei zu recherchieren. Derzeit existiert für Thüringen weder eine zentrale Rechtsprechungsdatenbank, auf der maßgebliche Entscheidungen Thüringer Gerichte kostenfrei abrufbar sind, noch eine zentrale Plattform, auf der den Bürgerinnen und Bürgern Thüringens das Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen und der amtliche Teil der drei Amtsblätter der Thüringer Ministerien kostenfrei zugänglich gemacht werden.
Weiterhin sollte es den Bürgern ermöglicht werden, amtliche Aushänge von Thüringer Gerichten, also sogenannte Gerichtstafeln, einzusehen. Ich will nicht in Abrede stellen, dass teilweise durch Verlinkung auf Internetseiten schon etliche Informationen zugänglich sind. Diese sind aber zum Teil unübersichtlich oder auch nur rudimentär vorhanden oder manchmal überhaupt nicht brauchbar. Ein Beispiel wäre hierfür das Abrufen von Entscheidungen von Thüringer Verwaltungsgerichten. Als interessierter Bürger gehe ich auf die Justizseite des Thüringer Landesportals. Auf dieser Seite finde ich auch eine Verlinkung ganz unten auf der Seite, die da heißt „Entscheidungssammlung deutscher Gerichte“. Hierdurch gelange ich auf eine Justizseite in NRW, was mir erst einmal etwas komisch anmutet. Wenn ich auf der Seite auf eine Verlinkung Verwaltungsgerichtsbarkeit Thüringen klicke, komme ich beim Thüringer Verfassungsgerichtshof raus. Sofern ich mich davon nicht irritieren lasse, ist es mir auf dieser Seite mit noch ein paar weiteren Klicks endlich möglich, Entscheidungen für die Thüringer Verwaltungsgerichte zu suchen.
Noch unübersichtlicher wird es, wenn ich zum Beispiel zivilrechtliche Entscheidungen suche. Hier finde ich nur einen Link zum Oberlandesgericht Jena. Wenn ich auf der NRW-Seite den Link „OLG Jena“ anklicke, kommt die Meldung „Datei nicht gefunden“. Es werden mir zwar zwei weitere Links angezeigt, durch einen komme ich wieder auf das Landesportal, wovon ich ursprünglich gestartet bin.
Mit dem anderen, siehe da, komme ich zumindest auf die Seite des OLG Jena. Andere Gerichtsentscheidungen von Thüringer Gerichten, meine Damen und Herren, habe ich nicht finden können. Also ich weiß nicht, ob man mit solchen Methoden die Bürger weichklopfen oder abschrecken will. Jedenfalls hat es nichts mit Übersichtlichkeit zu tun, wenn ich erst auf eine Internetseite von NRW muss, um
Das, meine Damen und Herren, sollte wohl auch von unserem Landesportal aus möglich sein. Warum man nicht auf dem Landesportal eine Suchmaske integrierte, der Begriff fiel ja auch bereits, ist mir rätselhaft. Wer also auf weitere Gerichtsentscheidungen von Thüringer Gerichten hofft, ist derzeit eben nicht gut beraten, auf unser Landesportal zu gehen.
Weiterhin fehlt auch eine zentrale Plattform, auf der die Bürger das Gesetz, auf das Gesetz- und Verordnungsblatt sowie auf die drei Amtsblätter Thüringer Staatsanzeiger, das Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des Justizministerialblattes für den Freistaat Thüringen zugreifen können. Genauso verhält es sich mit den Gerichtstafeln. Es ist bei dem heutigen Stand der Technik nicht nötig, dass man an die Gerichte gehen muss, um an die Gerichtstafel zu schauen. Das erinnert mich so ein bisschen