Zu Frage 2: Vom Vorhabenträger wurden folgende funktionsgleiche Ausgleichsaufforstungen vorgeschlagen: Maßnahme M 4 - gezielte Förderung der Waldentwicklung durch Initialpflanzung von Pionierbaumarten auf den an das benachbarte Bergwerkseigentum Appenrode/Rüsselsee angrenzenden Flächen; Maßnahme M 5 - Ersatzaufforstung in der Gemarkung Ellrich, Flur 7, Flurstück 156/1 auf insgesamt 2 Hektar. Da die Maßnahme M 5 vom zuständigen Landwirtschaftsamt bereits abgelehnt wurde, muss der Vorhabenträger anstelle von M 5 neue Vorschläge unterbreiten, da bei Erstaufforstung das Einvernehmen unter anderem mit der Landwirtschaftsbehörde herzustellen ist. Gemäß § 10 Abs. 3 Thüringer Waldgesetz müssen funktionsgleiche Ausgleichsaufforstungen innerhalb von zwei Jahren nach bestandskräftiger Genehmigung durchgeführt werden.
Zu Frage 3: Es wurde noch kein Genehmigungsbescheid zur Nutzungsartenänderung von der Forstbehörde erstellt. Daher erübrigt sich die Frage.
Ich möchte noch mal zur Frage 2 nachfragen. Die Ersatzmaßnahmen, die Sie beschrieben haben, sind die Bestandteil im Bescheid, also im Rahmenbetriebsplan gewesen, dass diese Maßnahmen bei der Rodung durchgeführt werden müssen oder wo werden die dann verankert?
Also der Vorhabenträger hat diese funktionsgleichen Aufforstungsmaßnahmen vorgeschlagen. Die Behörde wird jetzt diese Maßnahmen prüfen, ob diese auch wirklich den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Danach - so ist jedenfalls mein Kenntnisstand - wird dann im Hauptbetriebsplan das Nähere geregelt.
Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Augsten von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/ 5221.
Im Rahmen der Neuausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union ab 2014 sieht der bisherige Entwurf der Kommission unter anderem ökologische Vorrangflächen vor. Als sogenannte Greeningkomponente soll jeder Landwirtschaftsbetrieb 7 Prozent seiner Nutzfläche so bewirtschaften, dass die natürlichen Lebensgrundlagen, das Klima und die Biodiversität in besonderer Weise geschützt werden. Dies ist vor allem zwischen der Landwirtschaft und dem Naturschutz sehr umstritten. Während Vertreter aus dem Agrarbereich von einer Zwangsstilllegung oder Zwangsbrache sprechen, gibt es seitens der GRÜNEN im Europäischen Parlament und vom Naturschutzbund Deutschland konkrete Vorschläge, wie die Vorrangflächen im Sinne des Greenings in den Produktionszyklus des Betriebes integriert werden können.
1. Wie bewertet die Landesregierung die vorgesehenen ökologischen Vorrangflächen aus agrar- und umweltpolitischer Sicht und teilt sie vor diesem Hintergrund die Einschätzung zum Beispiel des Bauernverbandes, dass es sich bei dieser Maßnahme um eine Zwangsstilllegung handelt?
2. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu den oben genannten Vorschlägen aus dem Europäischen Parlament bzw. aus dem Bereich des
3. Hat die Landesregierung eigene Vorstellungen zur Realisierung der Greeningkomponente Vorrangflächen sowohl zum Flächenanteil als auch zu Bewirtschaftungsmöglichkeiten und wenn ja, welche?
4. Wird die Landesregierung bezüglich der unter Frage 3 genannten Vorstellungen aktiv und wenn ja, wo, wann und in welcher Weise?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz. Das macht wieder Herr Staatssekretär Richwien.
Vielen Dank, Herr Präsident, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Augsten beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die Landesregierung befürwortet grundsätzlich das vorgeschlagene Greeningkonzept der EU-Kommission mit den drei für einen Einzelbetrieb obligatorischen Maßnahmen. Die Landesregierung vertritt gleichzeitig jedoch die Auffassung, dass zur Erfüllung der Vorschrift „Bereitstellung von 7 Prozent ökologischen Vorrangflächen“ auch bestimmte produktive Flächennutzungen möglich sein müssen, die unter Umweltgesichtspunkten besonders positiv zu beurteilen sind.
Zu Frage 2: Grundsätzlich unterstützt die Landesregierung Positionen, die eine obligatorische nichtproduktive Nutzung von „ökologischen Vorrangflächen“ ablehnen. Die Vorschläge des Europäischen Parlaments sowie von Umweltverbänden gehen in die richtige Richtung.
Zu Fragen 3 und 4 - die Fragen 3 und 4 werden hier im Zusammenhang beantwortet: Die Landesregierung, vertreten durch unser Haus, bringt ihre Vorstellungen zur Ausgestaltung des Greenings im Rahmen von Abstimmungen auf Arbeitsebene in Bund-Länder-Gremien bzw. im Rahmen der Agarministerkonferenz ein. Die AMK in Suhl am 28. Oktober 2011 und die AMK in Schöntal am 28. September 2012 haben sich intensiv mit diesem Thema befasst. Anlässlich der letzten AMK wurde ein umfassender Bericht einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Vorschläge zur Konkretisierung der Umsetzung von verpflichtenden Greening-Komponenten“ zur Kenntnis genommen. Die Vertreter Thüringens haben an der Erarbeitung des Berichts aktiv mitgearbeitet. Hinsichtlich der Vorstellungen der Landesregierung zum Flächenanteil des Greenings wird darauf hingewiesen, dass aus Sicht der Landesregierung die Stärkung der Umweltbeiträge, also damit
meine ich Greening, durch die gemeinsame Agrarpolitik auch im Einklang mit anderen agrarpolitischen Zielen, zum Beispiel Nahrungsmittelversorgung, Bereitstellung von nachwachsenden Rohstoffen etc., stehen muss. Hier ist ein umfassender Abwägungsprozess notwendig. Die Vorschläge der Agrarministerkonferenz für eine optionale produktive Nutzung der ökologischen Vorrangflächen und Anrechnung von Agrar-Umweltmaßnahmen werden daher ausdrücklich unterstützt.
Wenn Sie gestatten, Herr Präsident, gleich beide. Die erste Nachfrage zu 1.: Darf ich das zusammenfassen, wenn es zu der Beachtung der Vorschläge der Agrarministerkonferenz und zum Beispiel der Naturschutzverbände, der GRÜNEN im Europaparlament käme, dass man dann nicht mehr von einer Zwangsstilllegung sprechen sollte? Das ist die erste Frage.
Die zweite: Unter 3. hatte ich ja gefragt, welche Vorstellungen die Landesregierung bezüglich der 7 Prozent hat. Sie haben gesagt, dass das in der Agrarministerkonferenz eine Rolle gespielt hat. Es gibt die Diskussion, ob es nun 3, 5, 7 oder 10 Prozent sein sollten, je nachdem, wer sich daran beteiligt. Gibt es denn zu den 7 Prozent eine Antwort, die man mit Ja oder Nein beantworten könnte?
Für die einen sind, ich fange von hinten an, die 7 Prozent zu viel und für die anderen sind 7 Prozent zu wenig, das wissen Sie. Genauso, glaube ich, geht es eigentlich hier bei der ersten Frage mehr oder weniger darum, wird es als Stilllegungsfläche anerkannt oder nicht. Ich finde die Begrifflichkeit nicht so richtig. Ich glaube, so wie ich es in meiner Beantwortung dargestellt habe, dass genauso eine Nutzung der Flächen notwendig ist. Wie gesagt, die Agrarminister haben an zwei Beratungen, wo ich teilgenommen habe, festgelegt, dass dies der richtige Weg ist.
Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Barth von der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/5222.
Am 31. Oktober 2012 fand das Pokalderby zwischen dem FC Carl Zeiss Jena und dem FC RotWeiß Erfurt im Ernst-Abbe-Sportfeld in Jena statt. Laut einem in den Printmedien veröffentlichten Interview des Präsidenten des FC Carl Zeiss Jena, Rainer Zipfel, hat es am Rande dieser Partie ein Gespräch mit dem Wirtschaftsminister Matthias Machnig gegeben. Der Wirtschaftsminister habe Herrn Zipfel in diesem Gespräch berichtet: Es gebe positive Zeichen aus Brüssel. Er sei sehr optimistisch, dass die Zustimmung zum Projekt bald eintreffe. So in der Ostthüringer Zeitung vom 2. November 2012.
1. Entspricht die im Interview zitierte Aussage des Präsidenten des FC Carl Zeiss Jena bezüglich der Äußerungen des Wirtschaftsministers über die „positiven Zeichen aus Brüssel“ zum Thema Stadionumbau in Jena den Tatsachen?
2. Sind diese sogenannten positiven Zeichen aus Brüssel nur für den Stadionumbau in Jena oder auch für den Stadionumbau in Erfurt gültig?
3. Ist aus Sicht der Landesregierung absehbar, zu welchem Zeitpunkt ein Bescheid für den Umbau der Stadien aus Brüssel zu erwarten ist?
4. Welche Bedingungen sind für den Freistaat Thüringen an einen positiven Bescheid aus Brüssel geknüpft?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie. Herr Staatssekretär Staschewski, bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Barth zum Stadionumbau in Jena für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Das Vorhaben zur Errichtung einer Multifunktionsarena in Jena wurde mit Schreiben vom 20.09.2012 der Europäischen Kommission notifiziert. Mit Schreiben vom 19.10.2012 hat die KOM auf unsere Notifizierung reagiert und gebeten, ihr weitere Informationen zum Sachverhalt zu überlassen. Ich gehe davon aus, dass eine Aussage der KOM zu den Möglichkeiten einer Förderung der Errichtung der Multifunktionsarena in Jena in einem überschaubaren Zeitraum möglich ist.
Zu Frage 2: Grundsätzlich ja. Die Sachverhaltsnachfragen der KOM betreffen beide Verfahren gleichermaßen.
Zu Frage 4: Die KOM prüft, ob es sich bei der angemeldeten Fördermaßnahme überhaupt um eine staatlich Beihilfe im Sinne des Artikels 107 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union handelt, und wenn ja, ob diese mit dem gemeinsamen Markt vereinbar ist. Stellt sie dies fest, wird sie die Maßnahme genehmigen. Ist die Maßnahme nicht mit dem gemeinsamen Markt vereinbar, stellt sie auch dies mit Bescheid fest. Die konkreten Bedingungen zur Umsetzung des Vorhabens sind dann im entsprechenden Bescheid definiert.
Ich hätte zwei, Herr Präsident, wenn ich die gleich gemeinsam stellen dürfte. Zunächst, Herr Staatssekretär, vielen Dank. Zu dem letzten Punkt und der Frage, ob es grundsätzlich förderfähig ist. Das ist der Punkt, der dahintersteckt. Kann man eine Tendenz erkennen oder gibt es eine Tendenz, die Sie auch öffentlich vertreten könnten, wie das voraussichtlich ausgehen wird?
Die zweite Frage ist zu Punkt 1, den weiteren Informationen, die die Kommission haben will. Ohne die jetzt im Detail haben zu wollen, können Sie mal klassifizieren, um welche Größenordnungen es geht? Sind das ganz grundsätzliche Informationen, die da gefragt werden, oder geht es da eher um Details?
Es ist immer schwierig, so im Ungefähren zu bleiben. Der unmittelbare Austausch bzw. die Zuarbeit erfolgt immer durch die Städte, die dieses bzw. das jeweilige Projekt vorantreiben. Man kann von einer grundsätzlichen Tendenz sagen, dass wir in Erfahrung bringen konnten, dass vergleichbare Stadien oder vergleichbare Projekte schon gefördert, genehmigt wurden. Man muss dann im Detail schauen, wie diese Strukturen aufgestellt sind, zum Beispiel die Betreiberstruktur, damit gewisse marktkonforme Verhalten nachgewiesen werden können. Darauf gibt es jetzt einige Nachfragen von der KOM zu diesen Bereichen, die uns auch nicht überrascht haben.
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich möchte nachfragen, ob aufgrund der Erfahrungen des Staatssekretärs über die Länge dieser Fristen und Nachfragefristen noch mit einem Spatenstich in 2013 zu rechnen ist, wie bei uns zum Beginn der Baumaßnahme mehrfach in der Presse kolportiert wurde. Wenn Sie gestatten, eine zweite Nachfrage, ob die Summen, die für den Bau dieser Multifunktionsarenen bereitgestellt werden, den Betrag, den Thüringen für Wirtschaftsförderung oder für Förderung anderer Infrastrukturmaßnahmen aufwendet, verringern wird.
Zu den Summen: Es kommt immer darauf an, was die Städte bauen und wollen. Wir haben damals gesagt, dass es sozusagen eine Obergrenze seitens des Landes gibt. Das ist damals festgelegt bzw. verkündet worden, dass wir das „bis zu“ entsprechend mittragen.
Die andere Frage, was den Zeitrahmen anbelangt: Es gibt Erfahrungswerte. Wir waren angenehm überrascht, dass wir von dem Prä-Notifizierungsverfahren so schnell ins direkte Notifizierungsverfahren gekommen sind. Das ging relativ schnell. Ansonsten gibt es Erfahrungswerte, die spielen sich irgendwo zwischen einem halben Jahr und einem Jahr ab, aber da kann man sich wirklich nicht festlegen. Es kommt immer darauf an, manchmal dauert es auch nur zwei Monate. Ein halbes Jahr ist oftmals so ein Pi mal Daumen, aber das kann man nicht sagen, es kommt immer auf die Zuarbeiten dann an, wie schnell die geliefert werden, welche Fragen die KOM hat und was dann an Qualität von den Städten entsprechend zugearbeitet wird. Das kann man jetzt wirklich nicht absehen, also, ich kann mich da auf keine Zeit festlegen.
Weitere Nachfragen sind leider nicht möglich. Danke, Herr Staatssekretär. Wir kommen zur letzten Mündlichen Anfrage, das ist die Anfrage des Abgeordneten Blechschmidt von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/5232. Herr Abgeordneter Blechschmidt, bitte.