Protocol of the Session on November 23, 2012

Weitere Nachfragen sind leider nicht möglich. Danke, Herr Staatssekretär. Wir kommen zur letzten Mündlichen Anfrage, das ist die Anfrage des Abgeordneten Blechschmidt von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/5232. Herr Abgeordneter Blechschmidt, bitte.

Danke, Herr Präsident Gentzel.

Umsetzung des Landesprogramms Schulsozialarbeit

Mit dem kommenden Schuljahr soll in Thüringen das im Koalitionsvertrag verankerte Landesprogramm Schulsozialarbeit umgesetzt werden. Nach den Kürzungen in der Thüringer Jugendarbeit in der Wahlperiode 2004 bis 2009 hat der 2009 zwischen

CDU und SPD geschlossene Koalitionsvertrag die „bedarfsgerechte Förderung der Schulsozialarbeit im Rahmen eines spezifischen Landesprogramms“ verankert. Dessen Umsetzung soll mit dem kommenden Schuljahr 2013 erfolgen. Die hierzu nötige Richtlinie zur Umsetzung des Landesprogramms muss noch erarbeitet werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Nach welchen Maßgaben wird die Richtlinie zur Umsetzung des Landesprogramms Schulsozialarbeit von welchen Akteuren erstellt?

2. Wie lauten die Zuwendungsvoraussetzungen des Landesprogramms? (Wer sollen die Antragsteller sein, wer trifft die Förderentscheidung und in wel- cher Höhe/in welchen Anteilen sollen Personalkos- ten/Sachkosten pro Stelle/pro Schule gefördert wer- den?)

3. Wie begründet die Landesregierung die Information, dass die vorgesehenen Mittel des Landesprogramms Schulsozialarbeit im Haushaltsentwurf lediglich für neu zu schaffende Schulsozialarbeiterstellen eingesetzt werden sollen?

4. Ist seitens der Landesregierung geplant, im Rahmen des Landesprogramms Schulsozialarbeit Sachkosten einzustellen und wenn ja, in welcher Höhe pro Personalstelle?

Danke, Herr Abgeordneter. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit, in diesem Fall Staatssekretär Herr Dr. Schubert, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Sofern das Landesprogramm Schulsozialarbeit mit dem Landeshaushalt 2013/2014 beschlossen werden sollte, wird die Richtlinie insbesondere nach Maßgabe der im Landeshaushaltsplan 2013/2014 vorgesehenen Zweckbindung sowie nach der Maßgabe der Thüringer Landeshaushaltsordnung und der hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften erstellt. Beteiligt sind hier insbesondere Vertreter des TMSFG, des TMBWK, der Kommunen sowie des Landesjugendhilfeausschusses.

Zu Frage 2: Die Zuwendungsvoraussetzungen des Landesprogramms Schulsozialarbeit werden nach Beschluss des Landeshaushalts 2013/2014 von den unter Frage 1 Benannten erarbeitet. Nach unseren derzeitigen Vorstellungen wird das TMSFG in einer entsprechenden Arbeitsgruppe folgende

Überlegungen einbringen. Antragsteller sind die Landkreise und kreisfreien Städte als die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, das heißt die Jugendämter. Die Bewilligungen werden vom TMSFG oder einer von uns beauftragten Stelle, zum Beispiel der GFAW, auf der Grundlage der noch zu erarbeitenden Richtlinie ausgesprochen. Nach unseren Vorstellungen bedarf es keiner Mitfinanzierung durch die Landkreise und kreisfreien Städte. Eine Entscheidung hierzu muss aber noch getroffen werden. Bei der Haushaltsanmeldung wurden pro Schulsozialarbeiterstelle Gesamtkosten in Höhe von 55.000 € pro Jahr kalkuliert. Darin enthalten sind ca. 45.000 € für Personalausgaben sowie 10.000 € für Sachausgaben. Welche Schule in das neue Landesprogramm einbezogen wird, wird vor Ort entschieden.

Zu Frage 3: Dass aus dem Landesprogramm Schulsozialarbeit lediglich neu geschaffene Schulsozialarbeiterstellen gefördert werden sollen, war in der Tat eine Überlegung zum Zeitpunkt der Anmeldung des entsprechenden Haushaltstitels. Zwischenzeitlich ist die Fachdiskussion fortgeschritten. Ohne dem Ergebnis der noch zu konstituierenden Arbeitsgruppe vorwegzugreifen, ist es aber unser Bestreben, den Kommunen möglichst viel Entscheidungsfreiheit zu überlassen. Das heißt auch, dass wir uns dafür einsetzen werden, dass bereits jetzt schon existierende Schulsozialarbeiterstellen auch künftig über das neue Landesprogramm Schulsozialarbeit gefördert werden können, sofern dies von den Kommunen gewollt ist. Darüber hinaus ist es unser Bestreben, dass die im Rahmen der zusätzlichen Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in den Jahren 2011 bis 2013 befristet entstandenen neuen Schulsozialarbeiterstellen nunmehr im Rahmen des neuen Landesprogramms fortgeführt werden können.

Es gibt eine Nachfrage durch Abgeordnete König.

Danke, Herr Staatssekretär Schubert. Ich hätte eine Nachfrage, und zwar inwieweit ist denn geplant bei der Arbeitsgruppe, die die Richtlinien erarbeiten soll, die Landesarbeitsgemeinschaft Schulsozialarbeit entsprechend mit einzubinden?

Dazu haben wir uns jetzt noch keine abschließenden Gedanken gemacht, aber warum soll das nicht möglich sein - dazu kann ich jetzt nicht Ja oder Nein sagen.

Eine weitere Nachfrage durch Abgeordnete König.

Die zweite Nachfrage: Über die konkrete Zusammensetzung der Arbeitsgruppe zur Erarbeitung der Richtlinien entscheidet der Landesjugendhilfeausschuss oder wer entscheidet das letztendlich im Gremium?

Letztendlich wird die Richtlinie vom Ministerium erlassen, also das ist nur ein Beratungsgremium, was da zur Seite steht. Entscheiden über die Richtlinie wird am Ende das Ministerium.

Weitere Nachfragen sind noch durch die Fragestellerin möglich. Besten Dank, Herr Staatssekretär. Da wir alle Mündlichen Anfragen abgearbeitet haben, schließe ich diesen Tagesordnungspunkt.

Nun schreibt mir mein Regieplan, ich solle die Plenarsitzung beenden. Darüber setze ich mich mal hinweg und rufe auf - ich weiß, dass ich mir damit ziemlich viele Feinde mache - den Tagesordnungspunkt 8

Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes und anderer Gesetze (Gesetz zum Umgang mit Nebentätig- keiten und Nebeneinkünften) Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/5206 ERSTE BERATUNG

Mir ist signalisiert worden, dass Abgeordneter Blechschmidt diesen Antrag begründet. Sie haben das Wort.

Meine Damen und Herren, die Parlamentarier des Thüringer Landtags tagen in einem Plenarsaal, in dessen Gebäude ziemlich viel Glas verbaut wurde. Zu der einen oder anderen Gelegenheit wird darauf verwiesen, das sei doch ein sehr sprechendes Zeichen für die Transparenz des Parlaments gegenüber den Menschen in Thüringen. Ja, das stimmt.

Wenn man aber die Sache genauer betrachtet, dann stellt man mit Blick auf die derzeitige Anzeigeund Offenlegungspflicht sowie die Veröffentlichungsgepflogenheiten in Sachen Nebentätigkeit und Nebeneinkünften von Thüringer Abgeordneten fest, die Scheiben sind zumindest ein wenig getrübt,

(Beifall DIE LINKE)

wohl mehr Transparenzschein als transparent sein.

(Staatssekretär Dr. Schubert)

(Beifall DIE LINKE)

Begrenzte Anzeigepflichten bei der Präsidentin, ein paar magere Informationen im Handbuch und auf der Internetseite des Landtags bezüglich der Tätigkeiten hinsichtlich der Nebeneinkünfte - nichts. Transparenz und Offenheit, meine Damen und Herren Kollegen, sind unverzichtbar für die Demokratie und das Vertrauen der Menschen in die Politik, in die Abgeordneten und ihre Arbeit. Dazu gehört auch das Wissen darum, womit sich Abgeordnete in Form von Nebentätigkeit, ob ehrenamtlich oder entgeltlich, zusätzlich zu ihrer originären Abgeordnetentätigkeit beschäftigen.

(Beifall DIE LINKE)

Zum einen, um abschätzen zu können, welchen Stellenwert die eigentliche Abgeordnetentätigkeit hat, zum anderen, um aus der Information Interessenkonflikte und etwaige Einflüsse bei Hintergründen, bei Meinungsbildungen oder Entscheidungsfindungen zu bestimmten Themen zu erschließen. Zur weiteren Erhellung dieses Hintergrunds dienen auch Informationen zur Art und Höhe der Einkünfte aus Nebentätigkeiten.

Meine Damen und Herren, die LINKE-Fraktion nimmt die laufende Diskussion zum Anlass, ihre aktualisierten Regelungsvorschläge zur Offenlegung von Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften erneut in den parlamentarischen Gang, in die parlamentarische Debatte zu geben. Das wären erstens: Aufnahme einer Mittelpunktregelung in das Thüringer Abgeordnetengesetz und eines Verbotes von Verträgen über Diensthonorare ohne wirkliche Arbeitsleistungen.

(Beifall DIE LINKE)

Zweitens: Umfassende Offenlegung bzw. Veröffentlichung aller Nebentätigkeiten und der daraus erzielten konkreten Einkünfte auch auf den Internetseiten des Landtags. Grundlage dabei bleibt das Vertrauen gegenüber den Abgeordneten, alle Informationen der Landtagspräsidentin mitzuteilen. Wir wollen also in diesem Zusammenhang keine - lassen Sie es mich so formulieren - Belegbürokratie.

Drittens: Regelung zur Verhängung von Ordnungsgeldern bei Verstößen.

Viertens: Anzeigepflichten im Fall von Interessenkonflikten bei Beratung und Abstimmung; Stichwort Befangenheit.

Als Erweiterung im Vergleich zu 2007 zu unserem damaligen Vorschlag in der letzten Wahlperiode werden auch Offenlegungspflichten der Mitglieder der Landesregierung und die Einführung einer Karenzzeit zwischen Ausscheiden aus dem Amt und der Aufnahme einer Tätigkeit festgeschrieben, ein Vorschlag, der im Rahmen - Sie werden sich entsinnen - der Novellierung des Ministergesetzes von der Mehrheit des Landtags abgelehnt wurde.

(Beifall DIE LINKE)

Meine Damen und Herren, die öffentliche Debatte verlangt nicht nur eine Diskussion unsererseits, sondern auch entsprechende Entscheidungen. Danke.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Danke, Herr Abgeordneter. Ich eröffne die Aussprache und als Erste hat Abgeordnete Frau Astrid Rothe-Beinlich von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, eben ist kurz eingeführt worden, es handelt sich um ein Gesetz zum Umgang mit Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften, das DIE LINKE hier vorgelegt hat. Ich hatte zunächst ehrlich gesagt - mit etwas anderem gerechnet, da zunächst von einem Transparenzgesetz die Rede war. Ein Transparenzgesetz ist jedoch etwas anderes aus unserer Sicht. Von einem Transparenzgesetz hatten wir uns zunächst erhofft, dass es nicht nur das Recht auf die Information gibt, sondern eben die Pflicht zur Information. Jetzt ist es ein Gesetz, das sich darauf beschränkt, das Thüringer Abgeordnetengesetz zu ändern, welches aber auch dazu dient, mehr Transparenz herzustellen. Das Ansinnen vom Grundsatz her begrüßen wir ausdrücklich. Wir hoffen hier allerdings auf eine umfänglichere Debatte im dafür zuständigen Ausschuss.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich will kurz begründen, warum wir glauben, dass es eine solche Debatte braucht. Die eine oder der andere erinnert sich vielleicht, dass ich im letzten Plenum eine Mündliche Anfrage gestellt hatte, um zu erfragen, wie die Landesregierung zu einer solchen Neuregelung steht. Die Antwort haben wir hier alle vernommen, die Landesregierung hat erklärt, sie sähe keinerlei Notwendigkeit, für mehr Transparenz zu sorgen. Sie hält die bisherigen Regelungen für völlig ausreichend. Schon aus meiner Mündlichen Anfrage war sicher hervorgegangen, dass unsere Fraktion das dezidiert anders sieht. Wir sind der festen Überzeugung, dass die Bürgerinnen und Bürger selbstverständlich ein Recht darauf haben, zu erfahren, ob und wenn ja, von wem und wofür Abgeordnete beispielsweise, aber auch Ministerinnen und Minister weitere Geldleistungen erhalten, sei es, weil sie sich beispielsweise in Aufsichtsräten engagieren oder aber weil sie Nebentätigkeiten nachgehen. Wir alle wissen auch, was der Auslöser der Debatte war. Der Auslöser der Debatte fand

(Abg. Blechschmidt)

vielmehr auf Bundesebene statt, wo es sicherlich auch noch um andere Größenordnungen geht. Nichtsdestotrotz hat das für allgemeine Verunsicherung - so möchte ich es nennen - auch hier in Thüringen gesorgt, weil Transparenz eben leider nicht selbstverständlich ist. Das ist für unsere Fraktion nicht nachvollziehbar. Unsere Fraktion, wie Sie alle wissen, hat eine Rubrik „gläserne Abgeordnete“ auf Ihrer Homepage eingerichtet, wo jede und jeder genau nachvollziehen kann, ob und welche Nebeneinkünfte oder weiteren Einkünfte unsere Abgeordneten erzielen.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Das will auch jemand wissen.)