An dieser Stelle möchte ich Frau Neubert und ihrem Team für die gute Arbeit, die sie geleistet haben, danken.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf geht es nicht um die Neubesetzung der Stelle des Beauftragten, diese ist bis zum Herbst 2013 mit Frau Neubert bestens besetzt. Es geht darum, das Amt des Landesbeauftragten stärker an den Thüringer Landtag zu binden und somit ihm auch eine besondere Bedeutung zukommen zu lassen. Gleichzeitig haben wir im Sinne der Haushaltskonsolidierung vorgeschlagen, die Besoldung dieser Stelle der Besoldung der anderen Beauftragten des Landtags gleichzustellen. Auf eine besonders festgeschriebene Qualifikation haben wir bei der Stellenbesetzung verzichtet bewusst. Ein Landesbeauftragter braucht für seine Tätigkeit vor allem menschliche Qualifikationen, die kann man in keinem Studium und in keiner Ausbildung lernen. Die Orientierung an Werten, die Achtung der Menschenwürde, das Bewusstsein der Verantwortung und Glaubwürdigkeit in dem, was man tut oder was er tut, ist entscheidend. Formalismen stören dabei eher. Denken
Sie nur an Roland Jahn oder Lutz Rathenow, beide machen einen großartigen Job, weil die menschlichen Qualitäten stimmen und sie eine Glaubwürdigkeit in Bezug auf die DDR-Vergangenheit besitzen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantrage im Namen der CDU-Fraktion, den Gesetzentwurf federführend an den Justiz- und Verfassungsausschuss und mitberatend an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zu überweisen. Ich gehe davon aus, genau wie meine Vorredner, dass zum Gesetzentwurf eine Anhörung stattfinden wird. Wenn andere Ausschüsse noch damit befasst werden, wird sich die CDU-Fraktion dem natürlich auch nicht verschließen. Wenn es zum Titel oder zu der Begrifflichkeit Koordination noch Unstimmigkeiten oder Irritationen gab, dann kann das in diesen Beratungen geklärt werden. Geschichtliche Aufarbeitung und präventive Aufklärung bleiben eine Daueraufgabe, Zukunft kann nur der verantwortlich gestalten, der die Vergangenheit begriffen hat.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Groß. Das Wort hat jetzt Abgeordneter Blechschmidt für die Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wie schon Kollege Döring betonte, im Herbst 2013 läuft die Amtszeit der derzeitig amtierenden Landesbeauftragten für die Unterlagen der Staatssicherheit der ehemaligen DDR ab. Dies nimmt die Thüringer Koalition zum Anlass, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der das Weiterbestehen und die weitere Arbeit der Behörde regeln soll. Die Tätigkeit der Landesbeauftragten ergibt sich zunächst aus dem Bundesgesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR. In dessen vierten Abschnitt werden die Aufgaben und die Zuständigkeiten des Bundesbeauftragten bestimmt. In § 38 heißt es: „Zur Unterstützung der Arbeit des Bundesbeauftragten bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben nach § 37 kann in den Ländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen eine Stelle als Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR bestimmt werden.“ Auf diesen Auftrag, die Unterstützung des Bundesbeauftragten, gründet sich das Landesgesetz.
2. die Betreuung und Beratung von Menschen und Behörden, insbesondere auch von Menschen, die durch die Tätigkeit des Sicherheitsapparates geschädigt wurden,
3. die Unterstützung der Akteure der politischen Bildung durch Materialien und Veranstaltungsangebote zu Strukturen und Tätigkeiten des ehemaligen MfS und seiner Einbettung in die Machtstrukturen der DDR.
Nach Auffassung des gegenwärtig amtierenden Bundesbeauftragten, die auch durch die nach wie vor hohe Zahl von Anfragen und Anträgen auf Einsichtnahme gestützt wird, hat die Behörde und haben die sich darauf stützenden Landesbeauftragten ihre Aufgaben auch nach 22 Jahren noch nicht beendet. Wenn dies so ist, meine Damen und Herren, ist es aus unserer Sicht nicht nur legitim, sondern auch notwendig, vor dem Auslaufen des Landesgesetzes ein neues Gesetz vorzulegen und eine damit verbundene Fortführung der Aufgaben, die Aufarbeitung der Vergangenheit zu fixieren, der wir ausdrücklich zustimmen. Uns liegt aber ein Gesetzentwurf vor, der sich weit - nach unserer Auffassung an der einen oder anderen Stelle zu weit - von dem entfernt, was das Gesetz über den Bundesbeauftragten als Aufgabe und Zuständigkeit auch für den Bereich der Landesbeauftragten beschreibt. Der Erarbeiter bewegt sich von einer klar umrissenen Arbeitsaufgabe, die nach Aussage des Bundesbeauftragten tatsächlich noch nicht erledigt ist, hin zu einer erweiterten Aufgabenstellung an die Landesbeauftragten, die uns zum Teil verschwommen und auch monströs erscheint. Wo liegen die Probleme und Unmöglichkeiten dieses Entwurfs? Ich will nur kurz - und das hat hier schon stattgefunden - auf Begrifflichkeiten eingehen, Begriffe wie SED-Diktatur oder Stalinismus. Sie werden teilweise im Zusammenhang verwendet, der nicht zutreffend, unüblich und - das Entscheidende - im Rahmen der wissenschaftlich-historischen Aufarbeitung der vergangenen Jahre anders determiniert worden ist. Viel wichtiger aber sind, meine Damen und Herren, die systematischen Fragen, die mit dem Gesetzentwurf in Berührung kommen. Es gibt in Thüringen verschiedene Einrichtungen, die sich bereits seit Jahren mit der Aufarbeitung der DDR-Zeit und der Aufarbeitung der Geschichte der DDR befassen. Es gibt die Stiftung Ettersberg, die Gesellschaft für Zeitgeschichte, verschiedene Aufarbeitungsinitiativen, Grenzmuseen, Alltagsmuseen, Regionalmuseen, politische Stiftungen und nicht zuletzt die Landeszentrale für politische Bildung, die sich alle mit der Frage der Aufarbeitung der DDR-Geschichte und ihrer Repressionsgeschichte befassen und dort entscheidende Arbeit leisten. Die Arbeit, die dort seit Jahren geleistet wird, unabhängig von Kritik, ist eine sehr engagierte, umfang- und inhaltsreiche. Eine ganze Reihe von Vereinen, Initiativen und Stiftungen arbeiten im Geschichtsverbund der Thürin
ger Aufarbeitungsinitiative dafür, dass die repressiven Seiten der DDR-Geschichte eben nicht verblassen oder in Vergessenheit geraten. Auch die Hochschulen und erst recht die Medien engagieren sich sehr stark für die Auseinandersetzung mit der untergegangenen Herrschaftsstruktur des sogenannten real existierenden Sozialismus. Der in der Präambel des Gesetzes geformte Anspruch ist ein sehr hoher, komplexer und auch hierarchischer. Eine derartige Ausweitung der Befugnisse der Beauftragten für die Stasiunterlagen in diese Richtung muss ausdrücklich diskutiert werden, das zeigt auch die öffentliche Meinungsäußerung der letzten Tage.
Meine Damen und Herren, die Befürchtungen sind auch reichlich in den Meinungsäußerungen der letzten Tage geäußert worden, kritische Bemerkungen, Hinweise zur Veränderung des Gesetzentwurfs. Politische Bildung ist in unserer Gesellschaft immer auch pluralistische Bildung. Es gibt die Landeszentrale für politische Bildung, die nach fachlichen Grundsätzen eine diskursive politische Bildungsarbeit zur deutschen Geschichte anbietet. Es gibt verschiedene - ich hatte es schon angesprochen - Museen und Bildungsträger, die sich als Akteure in diesem Bereich auf dem Weg befinden. Es gibt - und diesen Gedanken will ich aufgreifen und diese Befürchtung möchte ich hier in der Diskussion artikulieren - keine Instanz, die über dieser pluralen Landschaft die Aufsicht führt, und es kann und darf sie auch nicht geben. Eine Instanz, die die Arbeit all dieser Akteure zentral koordiniert oder ausrichtet, wäre nichts anderes als eine Behörde mit dem Anspruch einer gesellschaftlich wirksamen staatlichen Geschichtsinterpretation. Das sind Befürchtungen, die die zahlreichen Meinungsäußerungen in den letzten Tagen geäußert haben, die wir in unserer Diskussion berücksichtigen müssen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der nächste Punkt in diesem Gesetzentwurf, der kritisch angesprochen werden muss, ist nach unserer Auffassung die Vorbereitung bzw. aus unserer Sicht Nichtvorbereitung. Dieses Gesetz und die prinzipielle Zielrichtung, die Sie hier verfolgen, werfen die Fragen auf, warum Sie nicht im Vorfeld schon mit den hier von mir skizzierten Akteuren beraten haben und in die Diskussion gekommen sind.
Schon die Abstimmung zwischen den Akteuren im Bereich Aufarbeitung der repressiven Seiten der DDR-Vergangenheit war in den letzten Jahren und da offenbare ich nichts Neues bereits durchaus nicht ganz unkompliziert. Allein aus diesem Grund, aber auch aus prinzipiellen Erwägungen heraus schien es uns ausdrücklich notwendig und zwingend, hier Vorberatungen mit diesen betroffenen Akteuren vorzunehmen. Nach der bisheri
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf den Standpunkt meiner Fraktion zu diesem Gesetzentwurf zusammenfassen. Dieser Gesetzentwurf beschreibt eine neue Aufgabe der Landesbeauftragten der Stasiunterlagen, der durchaus notwendig ist, aber immer noch ein wenig nebulös und viel zu weitgesteckte Zuständigkeiten für die gesamte Geschichtsaufarbeitung beschreibt. Niemals eine Aufgabe einer einzelnen staatlichen Behörde übertragen, denn das würde der pluralistischen Gesellschaftsauffassung unserer Meinung nach widersprechen. Diese Aufgabe wird übernommen und durchgeführt von vielen aktiven Bürgerinnen und Bürgern, von zivilgesellschaftlichen Initiativen, auch Parteien und staatlichen Trägern, Museen, Hochschulen, Bildungsstätten, Gedenkorten und Vereinen. Eine Koordinierung erscheint allenfalls freiwillig möglich und im Geschichtsverbund gibt es dies auch bereits. Wir empfehlen, beteiligen wir Akteure, ermöglichen wir eine ausführliche und kritische Beratung im Ausschuss oder in den Ausschüssen. Dies schließt ausdrücklich, und das haben alle schon gesagt, eine öffentliche Anhörung zu diesem Gesetzentwurf zu dieser Thematik mit ein.
Ein letzter Gedanke. Wenn wir die politische Bildung zur Aufarbeitung der DDR-Geschichte und auch der Geschichte des Nationalsozialismus verstärken wollen, wie zunehmend in den zurückliegenden Jahren, dann sorgen wir für einen stabilen Finanzsockel für die Aufarbeitungsinitiativen, für die Geschichtsverbünde und kürzen nicht die finanziellen Mittel der Landeszentrale für politische Bildung,
denn dies ist für dieses Ziel, wie der Name schon sagt, eine zentrale Instanz. Wir beantragen auch die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie den Justiz- und Verfassungsausschuss. Danke.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Blechschmidt. Das Wort hat jetzt Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ein ernstes Thema und insofern wünsche ich mir hier auch eine ernsthafte
Debatte. Ich glaube in der Tat auch, dass es besser gewesen wäre, hätte man nicht nur darauf geschaut, an welchem Termin ein solches Vorhaben am günstigsten öffentlich kommuniziert oder angekündigt werden kann, sondern hätte man zuvor das Gespräch mit denjenigen gesucht, die sich seit vielen Jahren konsequent mit Aufarbeitung beschäftigen. Ich will hier nur beispielhaft nennen, das Thüringer Archiv für Zeitgeschichte, die Gesellschaft für Zeitgeschichte, die Stiftung Ettersberg und viele mehr. Das mediale Echo, welches dieser Gesetzentwurf nunmehr erfahren musste, hat, glaube ich, dem Ansinnen in der Tat einen Bärendienst erwiesen. Man hätte derart negative Schlagzeilen vermeiden können, wenn man von Anfang an das Gespräch gesucht hätte. Ich habe aber sehr wohl zur Kenntnis genommen, lieber Hans-Jürgen Döring, dass die Koalition nunmehr gesprächsbereit ist, und zwar zu fast allen Punkten, die offenkundig in der Kritik stehen.
Ich meine auch, dass es natürlich nicht sein kann, dass auch nur der Anschein entsteht, der Landtag wolle mehrheitlich - so war es in den Zeitungen zu lesen - Oberaufseher für die DDR-Aufarbeitung in Thüringen oder gar Geschichtskombinate schaffen. Das kann niemand wollen. Herr Prof. Maser wurde hier schon zitiert. Ich möchte gern zitieren aus dem gestrigen Gastbeitrag von Prof. Dr. Hans-Joachim Veen in der „Thüringer Allgemeinen“. Er begann mit folgenden Worten, ich zitiere: „Wir teilen das Regelungsbedürfnis zur Aufarbeitung des Stalinismus und der DDR-Diktatur in Thüringen nicht, da die Aufarbeitung seit Jahren von einer Reihe von Vereinen, Initiativen und Stiftungen engagiert betrieben wird.
Diese sind aus der Zivilgesellschaft hervorgegangen und haben sich im Geschichtsverbund der Thüringer Aufarbeitungsinitiativen zusammengefunden und kooperieren dort gut.“ Ich denke, das muss zu denken geben. Wenn Sie, Frau Groß, hier davon sprechen, dass die Kooperation mit den Opferverbänden und diesen Initiativen gut funktionieren würde, dann stimmt das maximal teilweise. Viele Opferverbände und Initiativen haben sich eben nicht vertreten gefühlt. Auch nicht durch die Beauftragte. Das muss man an dieser Stelle einmal so deutlich sagen und das müssen wir sehr ernst nehmen. Ich glaube, wir können wirklich stolz sein, dass wir in Thüringen eine gelebte Zivilgesellschaft haben, die 1989 mit der Besetzung der Erfurter Stasi-Zentrale und auch der Besetzung der Stasi-Zentrale in Suhl begann. Genau diese Menschen sind es, die sich jetzt mit ihren Stellungnahmen und ihrer Kritik öffentlich zu Wort gemeldet haben. Und genau die müssen wir, glaube ich, besonders sehr ernst nehmen. Wir jedenfalls tun das.
2009 hat sich der Thüringer Geschichtsverbund gebildet, die Arbeitsgemeinschaft zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, der es im Übrigen auch sehr wichtig ist, nicht von einem unbestimmten Begriff wie DDRDiktatur zu sprechen, der auch wissenschaftlich nicht haltbar ist, sondern von SED-Diktatur. Denn wir alle wissen, das Ministerium für Staatssicherheit war Schild und Schwert der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, der SED, und deswegen muss man da auch sehr genau hinschauen und die Begrifflichkeiten auch genau wahren. Aber es ist gesagt worden, all das soll Berücksichtigung finden. Auch Herr Matschie hat in der TA schon angedeutet, dass es hier eine Änderung geben soll. Die Schwerpunkte der Tätigkeit vom Thüringer Geschichtsverbund sind die Koordination, die Professionalisierung und die Qualitätssicherung der Einrichtungen zur Aufarbeitung der SED-Diktatur. In diesem Geschichtsverbund gibt es regelmäßig auch Wahlen, wer die Geschäftsführung vertritt. Gewählt wurde zuletzt das Thüringer Archiv für Zeitgeschichte, Matthias Domaschk. Und auch dieser hat eine sehr deutliche Stellungnahme zum Gesetz formuliert, welche überwiegend besagt, dass sie mit der jetzigen Gesetzesvorlage so nicht mitgehen können.
Das müssen wir in der Tat ernst nehmen. Auch die Stiftung Ettersberg kann das Regelungsbedürfnis nicht teilen, weil, wie gesagt, die Aufarbeitung seit Jahren von vielen engagiert betrieben wird. Auch kritisieren alle Betroffenen, dass die Beschreibung der Aufgaben ebenso extensiv wie schwammig formuliert ist. Auch werden Doppelstrukturen befürchtet, die wir so nicht wollen können. Natürlich, glaube ich, ist ganz entscheidend, dass eine Kooperation und Koordination immer nur auf Freiwilligkeit basieren kann, wenn wir sie ernst nehmen, wenn wir sie stärken wollen und wenn wir wollen, dass tatsächlich Aufarbeiten und Erinnern für die Zukunft von unten wächst. Genau das ist unser Ansatz.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, man darf sich auch nicht wundern, liebe SPD, wenn bei einigen der Eindruck entsteht, auch wenn ich die Wortwahl nicht schön finde, dieses Gesetz solle durch den Landtag gepeitscht werden. Denn wie soll man einen Satz wie diesen aus der Pressemitteilung der SPD-Fraktion vom 8. November 2012 lesen, wo es heißt: „Höhn hofft nun, dass die Novelle den Landtag ohne nennenswerte Verzögerungen passiert.“ Ich glaube, dieses Gesetz ist zu wichtig, als es schnell den Landtag passieren zu lassen.
Wir jedenfalls wünschen uns eine ernsthafte Debatte. Wir wünschen uns eine öffentliche Anhörung, wie es hier eben auch schon eingefordert wurde,
und wir wünschen uns eine intensive und durchaus auch streitbare Diskussion darum, wie Aufarbeitung künftig aussehen kann und soll und wie auch die Aufgabenbereiche der oder des Beauftragten aussehen. An dieser Stelle möchte ich einen positiven Punkt benennen, den wir durchaus im Gesetzentwurf gefunden und auch wahrgenommen haben. Die Möglichkeit, dass der oder die Beauftragte künftig vom Landtag gewählt werden soll und alle Fraktionen hierfür ein Vorschlagsrecht haben, finden wir sehr gut und richtig, im Übrigen auch die Möglichkeit der Abwahl, die hier beschrieben ist, weil damit auch reagiert werden kann, weil man dann damit umgehen kann, ob tatsächlich die Interessen so vertreten werden, wie sie auch vertreten werden sollen. Das begrüßen wir durchaus. Das heißt, auch wir glauben, dass es durchaus positive Ansätze gibt. Allerdings gibt es auch Fragen, so zum Beispiel zur Stellung der Landeszentrale für politische Bildung. Es ist eben schon angesprochen worden, der Landeszentrale wurden Mittel gekürzt. Genau sie leistet aber ebenfalls einen sehr wichtigen Beitrag und genau sie wollen wir stärken und es kann uns nicht darum gehen, Doppelstrukturen zu schaffen, indem neue Aufgabenbereiche auf eine Beauftragte oder auf einen Beauftragten übertragen werden. Auch wäre es aus unserer Sicht angemessen, im Rahmen der Gesetzesberatung darüber nachzudenken, wie wir den Geschichtsverbund beispielsweise stärken können, wie wir dessen Leistungen anerkennen, wie wir ihn besser ausstatten können. Das Gleiche gilt auch für die bessere Ausstattung der Archive, und zwar nicht nur der Staatsarchive, sondern auch und gerade der kleinen Archive. Oft ist ganz viel Material aus DDR-Zeiten jenseits von Stasiakten vorhanden. Es kann aber mangels Personal nicht aufbereitet und aufgearbeitet werden und ist deswegen auch für die Forschung nicht nutzbar. Die spannenden Akten sind eben auch oft nicht nur die Stasiakten, sondern zum Beispiel auch Akten der Abteilungen für Inneres. Ich glaube, es gibt jedenfalls noch sehr viel zu tun und auch zu diskutieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich noch einmal für unsere Fraktion klarstellen: Aufarbeitung muss allumfänglich passieren. Aufarbeitung kann aber nur gelingen, wenn wir sie gemeinsam und auf Augenhöhe mit den Akteurinnen und Akteuren betreiben, die sich seit Jahren genau dafür stark machen.
An der Stelle sind wir uns, glaube ich, alle einig, dass der oder die Beauftragte keinen bestimmten Hochschulabschluss braucht, sondern die Reife und genau die Erfahrung mitbringen muss, die dazu gehört, sich damit auch auseinanderzusetzen, was es zu bewahren gilt, nämlich die Erinnerung an Unterdrückung, die Erinnerung an Bespitzelung, die Erinnerung an ein System, was alle Lebensberei
che durchsetzt hat und was ganz maßgeblich von der führenden Partei, der SED nämlich, zu verantworten war, oftmals ausgeführt durch das Ministerium für Staatssicherheit.
Namens meiner Fraktion beantrage ich daher die Überweisung an den Bildungsausschuss und an den Ausschuss für Justiz. Vielen herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich. Es liegt mir jetzt keine Redemeldung weiter vor, so dass wir jetzt zur Abstimmung kommen.
Es wurde die Überweisung des Gesetzentwurfs erstens an den Justiz- und Verfassungsausschuss, zweitens an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit und an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur beantragt.
Wir beginnen mit der Abstimmung an den Justizund Verfassungsausschuss. Wer diesen Gesetzentwurf dorthin überwiesen haben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Danke. Gibt es Gegenstimmen? Die sehe ich nicht. Gibt es Stimmenthaltungen? Die sehe ich auch nicht. Vielen Dank. Damit ist diese Überweisung angenommen.