Protocol of the Session on November 23, 2012

Wir wollen aber auch, dass der oder die künftige Landesbeauftragte die Zusammenarbeit mit den unterschiedlichen Einrichtungen weit intensiver pflegt als dies bisher der Fall war.

Meine Damen und Herren, als Politiker tragen wir eine besondere Verantwortung gegenüber den Opfern und Benachteiligten in der Zeit zwischen 1945 und 1990 und den Nachgeborenen. Sich dieser Verantwortung immer wieder zu stellen, ist ein Zeichen der Stärke und keine Frage von Schwäche. Deshalb wollen wir, dass das Amt des Landesbeauftragten stärker an den Thüringer Landtag als Volksvertretung der Thüringer Bürgerinnen und Bürger gebunden wird.

Die Landesbeauftragte soll zukünftig vom Landtag gewählt werden. Die Wahl ist ein politisches Zeichen, dass wir als Politik der Aufarbeitung der DDR und des DDR-Unrechts weiter wollen, aktiv unterstützen und mit allen Mitteln befördern. Die SPDFraktion sagt also Ja zur weiteren Aufklärung über die DDR. Wir sagen Ja zur Institution des Landesbeauftragten und ein klares Nein all denen, die einen Schlussstrich ziehen wollen.

(Beifall CDU, SPD)

Deshalb wollen wir dieses neue Thüringer Aufarbeitungsbeauftragtengesetz. Das sind wir nicht zuletzt denen schuldig, die damals bespitzelt, drangsaliert oder einfach weggesperrt wurden. Jürgen Fuchs hat ihnen mit folgendem Text ein Wortdenkmal gesetzt: „Das Schlimme ist nicht, in einer Zelle zu sitzen und verhört zu werden, erst danach, wenn Du wieder vor einem Baum stehst oder eine Flasche Bier trinkst und dich freuen willst, richtig freuen wie vorher, erst dann.“

Meine Damen und Herren, in den letzten Tagen hat die SPD-Fraktion verschiedene Zuschriften erreicht, in der manche Aufregung, aber auch Befürchtungen zum Ausdruck kamen. Ich danke allen Zusendern an dieser Stelle sehr herzlich, wir nehmen Ihre

Kritik sehr ernst. Es gibt Kritik an der Bezeichnung des Gesetzes und vor allem an der Formulierung der erweiterten Aufgabenbeschreibung des Landesbeauftragten. Hier sind wir offen und gesprächsbereit. Die Koalition hat sich bei dem vorliegenden Entwurf weitgehend an dem brandenburgischen Aufarbeitungsgesetz orientiert. Zugleich wollten wir aber auch eigene Akzente setzen. Ich danke Roland Jahn an dieser Stelle, der die Reform als Qualitätssprung zur bestehenden Regelung bezeichnet hat.

Zugleich möchte ich bereits geäußerten Ängsten konkret entgegentreten. Wir wollen mit dem neuen Landesbeauftragten keine unnötigen und kostspieligen Doppelstrukturen etablieren oder gar ein Geschichtskombinat einrichten. Wir wollen die Freiheit und Pluralität der Aufarbeitung bis hin zur zeitgeschichtlichen Forschung weder beeinträchtigen noch eine neue bürokratische Zentralbehörde oder eine Oberaufsicht für die DDR-Geschichte schaffen. Das macht auch der letzte Satz des § 3 Abs. 6 - Aufgaben des Landesbeauftragten - deutlich. Hier heißt es: „Die jeweiligen Aufgaben der einzelnen Stellen bleiben unberührt.“ Aber natürlich sind wir auch hier gesprächsbereit. Unabhängig von der konkreten Gesetzesnorm wird es letztlich auf die integrative Kraft, Glaubwürdigkeit und Persönlichkeit des oder der neuen Landesbeauftragten ankommen und seine/ihre Art, die Behörde zu führen, auf Menschen, Institutionen und Einrichtungen zuzugehen und die sensiblen Aufgaben, die das neue Gesetz beschreibt, zu erfüllen.

Eher betroffen hat mich die Kritik von Herrn Prof. Maser gemacht, dass die Qualifikationen, die der neue Amtsinhaber erfüllen muss, zu schwammig seien. Das Gesetz wurde von Ihnen sogar als „drollig“ beschrieben.

Meine Damen und Herren, der Landesbeauftragte ist und bleibt letztlich ein öffentliches Amt. Wem zu DDR-Zeiten aus politischen Gründen ein formaler Hochschulabschluss verwehrt blieb, weil er sich gegen DDR-Unrecht und Stasi engagierte, soll dieses Amt zukünftig trotzdem offenstehen. Auf eine bereits zu DDR-Zeiten durch den Staat gebrochene Biografie darf keine zweite Diskriminierung folgen.

(Beifall CDU, SPD, FDP)

Der Landesbeauftragte muss für die Werte der Demokratie, des Parlamentarismus und der Rechtsstaatlichkeit jederzeit einstehen und diese überzeugend vertreten. Er muss die nötige Fachkunde und Erfahrung zur Erfüllung der Aufgaben besitzen. Gewählt werden kann nur, wer weder für das Ministerium für Staatssicherheit noch für dessen Vorläufer oder Nachfolgeorganisationen tätig war, noch anderweitig gegen die Grundsätze von Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat. Eine herausragende Funktion in der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, einer anderen Blockpartei, in

Massenorganisationen, gesellschaftlichen Organisationen oder eine sonstige herausgehobene Funktion im System der ehemaligen DDR vor dem 9. November 1989 führt zum Ausschluss der Wählbarkeit.

Meine Damen und Herren, ich glaube, der § 4 Abs. 2 des Gesetzentwurfs ist hier eindeutig. Und, lieber Prof. Maser, niemand, niemand hier in diesem Hause will dieses Gesetz durchpeitschen - übrigens eine Wortwahl, die für mich schon Seriosität vermissen lässt. Aber ich bin natürlich gern bereit, bei einer Tasse Kaffee oder Tee die Regularien der parlamentarischen Demokratie zu erläutern. Denn natürlich wird es eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf im zuständigen Ausschuss des Thüringer Landtags geben. Wir wollen die Gelegenheit nutzen, mit allen Befürwortern und Kritikern des Gesetzentwurfs intensiv ins Gespräch zu kommen. Ich wiederhole noch einmal, die sozialdemokratische Fraktion steht konkreten Änderungs- und Ergänzungswünschen von allen Seiten sehr offen gegenüber, wir gehen davon aus, dass das auch auf unseren Koalitionspartner zutrifft. Ich lade also alle ein, mit uns zu diskutieren und neue Wege bei der Aufarbeitungsarbeit aktiv mitzugestalten.

In diesem Sinne beantrage ich für meine Fraktion die Überweisung an den Justiz- und Verfassungsausschuss und mitberatend die Überweisung an den Sozialausschuss. Zugleich regen wir an, dass der Gesetzentwurf im neu initiierten Diskussionsforum des Thüringer Landtags zu Gesetzgebungsinitiativen mit eingestellt wird, damit die breite Öffentlichkeit Gelegenheit hat, umfassend mitzudebattieren. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Döring. Das Wort hat jetzt Abgeordneter Barth für die FDP-Fraktion.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, die Koalitionsfraktionen haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, eine Gesetzesinitiative, mit der sie beabsichtigen, die Tätigkeit des Landesbeauftragten für die Unterlagen - der Landesbeauftragten im Moment - des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR mit der Aufarbeitungsarbeit des, wie Sie es nennen, Stalinismus und der DDR-Diktatur zu verschmelzen.

Meine Damen und Herren, für uns als FDP ist es zunächst ein ganz zentrales Anliegen, und da bin ich völlig bei meinem Vorredner Hans-Jürgen Döring, dass die bisherige Arbeit der Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR auch in Zukunft weitergeführt werden kann und muss. Das ist unsere

Verpflichtung gegenüber den Opfern, den bekannten wie auch den noch unbekannten. Es gibt ja schließlich jede Menge ungeschredderter Akten, die sich auch noch in Berlin befinden. Und mit jeder einzelnen Akte kann ja auch ein weiteres persönliches Schicksal verbunden sein. Und es ist, und auch da bin ich völlig bei meinem Vorredner, unsere Verantwortung und auch unser Auftrag, der Auftrag der heutigen Generation, diese Schicksale sichtbar zu machen und die Erinnerung an das geschehene Unrecht wachzuhalten und zu bewahren. Es ist dies eine Aufgabe gegenüber den nachfolgenden Generationen, ganz im Sinne auch eines Satzes, den Herr Bundespräsident Joachim Gauck, damals noch als erster Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, formuliert hat, als er gesagt hat: „Nur wenn wir die Vergangenheit kennen, unsere Ohnmacht von einst, unsere Schwäche und unser Versagen, aber auch unseren Mut von einst, werden wir von der Gefahr befreit, alte Lebensmuster ständig zu wiederholen.“

(Beifall CDU, FDP)

Meine Damen und Herren, geschehenes Unrecht, ob in der sowjetischen Besatzungszone oder in der DDR, ist Teil unserer jüngeren Geschichte, deren Aufarbeitung, Darstellung und Bewahrung dieser Erinnerungen auch zukünftig in Thüringen stattfinden muss. Den Opfern muss künftig beigestanden werden, das ist unser wichtigstes Anliegen als FDP-Fraktion.

(Beifall FDP)

Die Aufarbeitung ruht dabei auch aktuell auf vielen Schultern. Es ist keineswegs so, dass Frau Neubert diese Aufgabe allein erledigen muss. Gerade deshalb ist es so wichtig, dass mit diesem neuen Gesetz, den vielen anderen Akteuren, die es neben der Landesbeauftragten gibt, eben nicht das Gefühl vermittelt wird, nicht mehr gebraucht zu werden oder gar unter ein Kuratel gestellt zu werden. Das sind die Befürchtungen, die in den Zuschriften, die Kollege Döring in seinen Ausführungen eben erwähnt hat, die uns wahrscheinlich alle erreicht haben, geäußert werden. Wenn ich nach der Rede von Herrn Döring jetzt davon ausgehen kann, was ich vorher schon vermutet habe, dass das gar nicht gewollt ist, da jemanden auszugrenzen oder irgendjemanden unter irgendeine Oberaufsicht zu stellen, dann müssen wir in dem Verfahren die Beteiligten einfach zu Wort kommen lassen, uns mit ihnen unterhalten und in Ruhe darüber reden, welche Formulierungen am Ende getroffen werden müssen, dass das im Gesetz steht, was gewollt ist, was gemeint ist und was alle, die dort beteiligt sind und die an dieser Aufgabe mitwirken, am Ende dann auch so verstehen und mittragen können.

(Beifall FDP)

(Abg. Döring)

Gerade weil das offenbar so ist, sollten wir die Bedenken der verschiedenen Akteure nicht - ich sage an dieser Stelle bewusst nicht der verschiedenen Seiten, denn die sollte es bei den Akteuren gar nicht geben - auf diese Art und Weise relativ problemlos im Verfahren beseitigen können. Ich will an dieser Stelle, liebe Kolleginnen und Kollegen, auf einige inhaltliche Punkte des Gesetzentwurfs eingehen, die auch in der öffentlichen Debatte schon ihren Niederschlag gefunden haben.

Zu den Begrifflichkeiten: Es ist richtig, die DDR war eine Diktatur und sie war ein Unrechtsstaat.

(Beifall FDP)

Trotzdem ist es in diesem Gesetz richtig und vernünftig, fachlich richtig, von SED-Diktatur zu sprechen, denn letztlich ist es die SED gewesen als Partei, die die sogenannte Diktatur der Arbeiterklasse am Ende schließlich umgesetzt hat und die Diktatoren bei der Gelegenheit auch gleich mit unterdrückt hat. Das ist das etwas Merkwürdige an dieser Geschichte. Also die SED-Diktatur, davon sollten wir reden. Die Geschichte mit dem Stalinismus, den gab es - überhaupt keine Frage -, aber den gab es nicht nur in der sowjetischen Besatzungszone, den gab es auch in der DDR weiterhin. Der hat viel länger gelebt als Stalin selbst und deswegen glaube ich, dass man da schauen sollte, dass man die Begrifflichkeiten einfach klar und richtig formuliert in dem Gesetz.

Zu den verschiedenen Aufgaben, auch zu der Koordinierung, das sind alles Dinge, die, glaube ich, mit diesen begrifflichen Abstimmungen, die man mit den Beteiligten vornehmen muss, dann wirklich noch mal macht. Ich glaube, da muss man sich jetzt hier nicht noch mal in einzelnen Begriffen aufhalten. Welchen Namen der neue Landesbeauftragte bekommen soll, meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist für die inhaltliche Arbeit sicherlich nicht völlig unbedeutend, es sollte schon aus dem Namen klar werden, welche Aufgabe der Titelträger dann wirklich hat, aber letztlich wird sich im allgemeinen Sprachgebrauch dann irgendein Titel einprägen und geläufig werden, wahrscheinlich wird es so etwas Ähnliches sein wie Thüringer Stasi-Beauftragter, würde ich mal vermuten, dass das unter dem Titel weiterhin firmieren wird.

Zu den formalen Anforderungen: Auch hier bin ich wieder sehr nah bei Kollegen Döring, die wir an den Beauftragten stellen, da sollten wir sehr zurückhaltend agieren. Ich glaube nicht, dass es sinnvoll ist, wenn man als formale Voraussetzung für das Amt zum Beispiel einen Hochschulabschluss dort reinschreibt, weil genau nämlich das, was Kollege Döring sagt, dann eintritt, man schließt institutionell zumindest Teile der DDR-Oppositionellen aus, weil aus dieser DDR-Opposition heraus sich natürlich auch Brüche in Biographien ergeben, die sich normal in einer Bewerbung heute an einer anderen

Stelle oder aus einem geordneten Leben heraus vielleicht ganz anders lesen, die sich aber aus dieser Geschichte heraus anders erklären. Es war ja gerade auch häufig eine Folge der Opposition in der DDR, dass man eben keinen Hochschulabschluss machen konnte. Und es kann nicht richtig sein, ohne zu sagen, dass es ein DDR-Oppositioneller unbedingt sein muss, der diesen Posten bekommt. Aber es kann nicht richtig sein, sie auf diesem Wege institutionell auszuschließen, da, glaube ich, sollten wir auf unsere eigene Weisheit und auf unsere eigene Möglichkeit, auch Personen zu finden, viel mehr vertrauen, wenn der hier gewählt wird, dass wir eine geeignete Persönlichkeit finden, das ist, glaube ich, viel wichtiger.

(Beifall FDP)

Wir hatten, liebe Kolleginnen und Kollegen, gestern die Debatte um den Thüringen-Monitor. Das will ich noch einmal aufgreifen, um noch einmal zum Schluss deutlich zu machen, dass es wichtig ist, diese Aufarbeitungsarbeit auch weiter zu leisten. Wenn auf die Frage - würden Sie sagen, dass für Sie persönlich alles in allem eher die Vorteile oder die Nachteile der Vereinigung überwiegen? 70 Prozent der Thüringer antworten, es überwiegen die Vorteile der Wiedervereinigung. Auf der anderen Seite aber auf die Frage - hatte die DDR mehr gute als schlechte Seiten? - 50 Prozent sagen, sie hatte mehr gute Seiten, dann ist das der Punkt, dass wir auch die Aufarbeitung, auch die Erinnerung an das in der DDR geschehene Unrecht lebendig halten, denn es ist nur natürlich, dass man sich an die guten Dinge leichter und eben auch länger erinnert als an die schlechten Dinge. Gerade deswegen ist es Aufgabe auch weiterhin, dass wir über diese Aufarbeitungsarbeit an die schlechten Seiten erinnern, um Wiederholungen zu vermeiden.

(Beifall FDP)

In diesem Sinne glaube ich, dass eine Debatte im Ausschuss oder in den Ausschüssen zu einer nach meinem Eindruck sehr einvernehmlichen Lösung am Ende führen wird. Ich beantrage deswegen für meine Fraktion, dass wir diesen Antrag, diesen Gesetzentwurf an den Bildungsausschuss und an den Sozialausschuss überweisen. Ich würde vorschlagen, den Bildungsausschuss federführend zu machen und natürlich der guten Übung folgend auch an den Justizausschuss, wie das schon vorgeschlagen worden ist. Vielen Dank.

(Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Barth. Das Wort hat jetzt Frau Abgeordnete Groß für die CDU-Fraktion.

(Abg. Barth)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Koalitionsfraktionen CDU und SPD haben am 9. November den Gesetzentwurf über den Beauftragten des Freistaats Thüringen zur Aufarbeitung des Stalinismus und der DDR-Diktatur öffentlich kommuniziert. Dieses Datum wurde von beiden bewusst ausgewählt. Der 9. November wird auch von den Historikern mittlerweile als der Schicksalstag der Deutschen bezeichnet. Das hat gute Gründe. Die CDU-Fraktion wollte daran erinnern, dass an diesem Datum schicksalhafte Ereignisse stattfanden. Schicksalhaft im Bösen und im Guten. Altbundespräsident Richard von Weizsäcker hat uns ermahnt, dass, wer vor der Vergangenheit die Augen verschließt, blind wird für die Gegenwart. Deshalb möchte ich heute an den 9. November 1918 erinnern, an den Tag, als die Deutsche Republik ausgerufen wurde, an den 9. November 1923, an dem der Hitler-LudendorffPutsch stattfand, an den 9. November 1938, die Reichskristallnacht und damit den Beginn der Novemberpogrome. Vor allem die beiden letzten Daten waren Ausdruck des Satanischen, des Unmenschlichen und der konsequenten Erbarmungslosigkeit. So ist es auch nur zu begrüßen, dass die Generalversammlung der UNO den 9. November als Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer der NS-Diktatur proklamiert hat. Es gibt allerdings auch den 9. November 1989, den Tag des Mauerfalls, den Tag des Sieges der friedlichen Revolution in der DDR. Der 9. November 1989 war auch für uns ein Tag der Befreiung von einem System, das die Freiheit und die Würde des Menschen mit Füßen trat. Es ist meines Erachtens wichtig, immer wieder an unsere Geschichte zu erinnern. Unsere Vergangenheit kann uns zwar nicht lehren, was wir tun sollen, sie kann uns aber sagen, was wir nicht tun sollen.

„Freiheit“, meine Damen und Herren, „muss jeden Tag neu gewonnen und verteidigt werden. Sie ist unser höchstes Gut, das andere Güter zu genießen erlaubt.“, wie der große Physiker Carl Friedrich von Weizsäcker einmal sagte.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit diesem Gesetzentwurf möchten wir als CDU-Fraktion das konkretisieren und fortschreiben, was der Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR bisher erfolgreich tat. Gleichzeitig möchten wir damit auch das Parlament stärken, indem der Beauftragte, bevor er vom Landtag gewählt wird, von den Fraktionen vorgeschlagen wird. Das hat eine neue, eine andere, auch eine symbolhafte Qualität. Der Beauftragte soll Opferverbände, Gedenkstätteninitiativen unterstützen, sie jedoch weder in ihren Aufgaben beschneiden noch kontrollieren.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, meine Vorredner haben auch schon kurz darauf reflektiert, es gab nach der Veröffentlichung eine Reihe von medialen Reaktionen, aber die waren sicherlich auch zu erwarten. Sie kennen alle das Presseecho und deshalb möchte ich nicht auf jeden Punkt einzeln eingehen. Nur drei Dinge möchte ich klarstellen: Die Kooperation der Opferverbände erfolgte bereits in der Vergangenheit. Dies war auch die Voraussetzung für deren Förderung durch das zuständige Ministerium. Schwerpunkt der Arbeit der Beauftragten wird auch zukünftig die Beratung der Opfer des SED-Regimes bleiben. Das betrifft sowohl die psychosoziale Betreuung als auch die Wahrnehmung der Opferrechte. Geschichtliche Aufarbeitung und präventive Aufklärung ist und bleibt eine wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe.

Leider sind bei uns Jugendliche und leider auch ältere Bevölkerungsgruppen anfällig für rechtsextremes Gedankengut. Wir haben gestern bei der Debatte zum Thüringen-Monitor von positiven Trends gehört, aber wir müssen das zur Kenntnis nehmen. Die ständige Erinnerung an die Geschehnisse der braunen und roten Diktaturen muss uns eine dauernde Verpflichtung sein.

(Beifall CDU)

Bei denen war eines gemeinsam, die unbarmherzige Menschenverachtung.

(Beifall CDU, FDP)

Und unser Auftrag ist es, alles zu tun, dass sich so etwas nicht wiederholt.

(Beifall CDU, SPD)

An dieser Stelle möchte ich Frau Neubert und ihrem Team für die gute Arbeit, die sie geleistet haben, danken.