Ich darf erinnern, Sie haben recht, wir haben schon vor der Sommerpause darüber gesprochen und wir hatten eigentlich Schlimmeres befürchtet. Wir waren in Brüssel und wir haben uns das angehört, was dort läuft, und gerade die Diskussion mit dem Prof.
Borchardt hat für mich und für die meisten, die vom Berufsstand mit waren, deutlich gezeigt, manche Eurokraten sind schon sehr weit weg von der Wirklichkeit - sehr, sehr weit weg von der Wirklichkeit. Manchmal trifft das auch auf Berliner zu, aber hier in diesem Fall ganz besonders auf die Eurokraten. Was beschlossen worden ist mit diesem Gesundheitscheck, das wissen wir auch. Was sollte denn sein? Wir haben eine Förderphase, die geht von 2007 an bis 2013 und mitten drin fangen wir wieder an und diskutieren über die Geschichte. Das kennen wir schon, das hatten wir das letzte Mal schon, nur, dass es so schlimm wird, wie sie es vorgeschlagen haben am 20. November, das war schon dramatisch. Deshalb ist es ja eigentlich so, dass wir uns darüber ärgern, dass jetzt der Damm gebrochen ist, dass die großen Betriebe dafür bestraft werden, dass sie Großbetriebe sind; obwohl doch deutlich ist, dass dort vernünftige Strukturen sind, die auch in der Lage sind, tatsächlich Produktion zu bringen und die Ernährung abzusichern. Das bekommen wir nun mal nicht mehr hin. Und wenn auch die Bayern es gern möchten, Frau Aigner mit 20 Kühen und 3 ha - das wird nichts. Wir bekommen das nicht hin. Das ist eben so, da müssen wir deutsch reden und müssen es denen auch sagen. Schade, dass jetzt der Damm gebrochen ist und die EU hier auf den Leim gegangen ist, obwohl sie wissen, dass in größeren Betrieben die Wirtschaftlichkeit, dass da Leute beschäftigt werden, dass sie strukturbestimmend sind im landwirtschaftlichen Bereich. In Thüringen sind 300 Betriebe davon betroffen. 300 - ja, Herr Minister -, die bewirtschaften aber 60 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche.
Da haben wir eine Modulationssteigerung von jetzt 12,9 Mio. € auf dann 29 Mio €. Das ist eine Erhöhung, die ist dramatisch. Nur, diese Erhöhung für diese großen Betriebe beträgt 3,6 Mio €. Was sich positiv gestaltet, ist, dass wir die Kofinanzierung für diese Mittel von 25 auf 10 Prozent gesenkt bekommen haben; das ist wichtig, auch wichtig für die Finanzministerin. Wir müssen es kofinanzieren. Aber was wir dann machen, ob das nun in diese Richtung oder in diese Richtung geht, das wissen wir noch nicht. Es soll auf jeden Fall in die zweite Säule. Frau Becker, da wissen wir alle ganz genau, welche Begehrlichkeiten sich da entwickeln, welche Begehrlichkeiten schon da sind und wer sich alles auf dieses Geld freut und sich freut, dass die EU so entschieden hat. Aber Sie werden sich täuschen. Da werden wir uns, hoffe ich, gemeinsam dafür einsetzen, dass das Geld bei der Landwirtschaft bleibt. Was festgelegt ist, dass wir Maßnahmen gegen Klimawandel, für erneuerbare Energien, Erhalt biologischer Vielfalt, flankierende Maßnahmen, das ist auch drin für den Milchsektor -
wir können schon eine ganze Menge machen mit diesem Geld. So weit sind wir noch nicht. Deswegen werden wir, wenn wir zu den Anträgen kommen morgen, Frau Becker, kann ich Ihnen sagen, das können wir überhaupt noch nicht machen, darüber können wir überhaupt noch nicht reden. Das ist noch gar nicht so weit. Das ist überhaupt noch nicht ausverhandelt.
Wir binden den Minister, wenn wir irgend so einen Beschluss fassen - das geht überhaupt nicht. Das sage ich Ihnen jetzt schon. Das wird mit uns nicht funktionieren. Wichtig ist, dass wir gemeinsam - und da appeliere ich auch an die Oppositionsparteien hier - standhalten, diesen Begehrlichkeiten, die schon da sind, entgegenzuwirken. Wichtig ist, das wurde gesagt, dass wir ein bisschen Demokratieabbau bekommen sollen. Health Check soll Abbau für Bürokratie sein für Cross Compliance - ich glaube nicht daran, dass sich da etwas ändert. Wir haben mit dem Prof. Borchardt gesprochen und er hat dann deutlich gesagt: Es liegt ja an euch, wenn ihr euch so hohe Hürden setzt. Das ist eigentlich nicht das, was wir wollen - in Wirklichkeit ist es von der EU.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Primas, ich bin noch einmal vorgekommen, um unsere Position zu verdeutlichen, und ich bitte Sie, genau zuzuhören. Ich bitte, genau zuzuhören, weil manchmal hören die Leute nur, was sie hören wollen, nicht was gesagt wird.
Die erste Säule der Agrarpolitik, das ist der Garantiefonds, aus der die Direktzahlungen an die Landwirte und die Maßnahmen zur Regelung der Agrarmärkte kommen, soll ausdrücklich dem Ziel dienen, eine auf den Weltmärkten wettbewerbsfähige Landwirtschaft zu erhalten und die Einhaltung strenger Normen hinsichtlich Umweltschutz, Lebensmittelsicherheit und Tierschutz zu gewährleisten. Bei dem Beschluss der Agrarminister am 20.11. kann man also sagen, dass
er mit dem Ziel des Garantiefonds nicht übereinstimmt. Wenn er mit dem Ziel übereinstimmen sollte, dann müssten ganz andere Parameter als die Größe herangezogen werden. Das habe ich immer gesagt und das sage ich auch bei Tierhaltungsanlagen. Es müssen andere Parameter, andere Kriterien als die reine Größe herangezogen werden. Ich habe immer gesagt, es geht um Arbeitsplätze, um Arbeitsplatzsicherung im ländlichen Raum und es geht um ökologische Leistungen und ähnliche Kriterien, die herangezogen werden müssen. Es ist nämlich ein Unterschied für den Betriebsgewinn, ob ein Betrieb heuert und feuert, ob ein Betrieb Mindestlöhne bezahlt oder nicht, ob er ökologisch nicht verträglich oder umweltschonend produziert und ob er hohe Ansprüche an den Tierschutz stellt oder nicht oder ob er nur gesetzliche Mindestauflagen einhält.
Alles dies wurde nicht berücksichtigt, aber alles dies berücksichtigen Sie auch nicht, meine Kollegen von der CDU, aber da hört man en détail von der SPD auch nicht viel, das muss man schon sagen. Problematisch sind auch die Beschlüsse zur Milch und bei dem Thema Milch wurden diese Kriterien überhaupt nicht berücksichtigt und Sie waren dabei, als wir diskutiert haben in Brüssel über die Arbeitsplätze, wo Ihr CDU-Freund von Sachsen gesagt hat, ja das ist alles zu kompliziert, das konnten wir nicht umsetzen. Cross Compliance ist auch kompliziert und das wurde auch durchgesetzt. Man kann sich nicht nur von Kompliziertheit abschrecken lassen, das hätten Sie Ihrem Kollegen aus Sachsen, der der Sprecher der Arbeitsgruppe ist, schon auch nahelegen sollen.
Problematisch sind auch die Beschlüsse zur Milch, das wurde schon angesprochen. Bei dem Thema Milch stecken wir auch wirklich in einem Dilemma, denn wenn man sich immer so für den Markt ausspricht, für die Marktwirtschaft, dann bedeutet das, dass diejenigen, die die Marktmacht in der Hand haben, die Preise diktieren. Der Handel nimmt sich die Marktmacht und die Landwirte sind die Leidtragenden, wenn sie nicht einig kämpfen und selber Marktmacht aufbauen. Wenn Sie sich da schon auseinanderdividieren lassen, dann ist es natürlich schwierig und der Einzelhandel setzt da seine Vorteile durch. Es ist natürlich auch richtig, über die Politik regelnd einzugreifen, da sind wir die Letzten, die sagen, wir dürfen den Marktradikalismus nicht beschränken. Möglicherweise wäre der Milchfonds dazu geeignet, nur befürchte ich ähnlich wie Frau Becker, dass erstens nicht genügend Mittel drin sind, dass sie zweitens dann auch noch ganz woanders hinlaufen. Wir waren uns zwar einig bei der Ablehnung der Beschlüsse, aber unsere Analyse und unsere Schlussfolgerungen sind ganz unterschiedlich und da sind wir uns auch mit dem Landwirtschaftsminister nicht einig.
Wir denken, dass es einen wirklichen Paradigmenwechsel beim Agrarbeihilfsystem geben muss, um zu einem wirklich gerechtfertigten Beihilfesystem für ganz Europa und die Welt zu kommen. Danke.
Frau Scheringer-Wright, ich verstehe nicht, wieso Sie immer mit den Arbeitsplätzen kommen. Sie waren doch in Brüssel anwesend; es wurde uns ganz klar erklärt, dass es keine Vergleichbarkeit gibt und dass das für die ostdeutschen Bauern gerade negativ sein kann, wenn man das anwendet. Das Arbeitsplatzsystem ist nicht umsetzbar, es ist nicht realisierbar und es schadet der ostdeutschen Landwirtschaft, wenn wir Arbeitsplätze anrechnen wollen. Das schadet uns nur. In Ostdeutschland ist die Situation ganz anders. In den Ostländern, die neu zur EU gekommen sind, ist das ein ganz anderes Spektrum und da sind ganz andere Arbeitsplatzkapazitäten da und es würde auch der Umwelt schaden, weil gerade unsere Umweltstandards dann keine Rolle spielen würden. Deshalb können die Arbeitsplätze nicht als Grundlage genommen werden. Das wurde uns eigentlich logisch erklärt in Brüssel und das war auch nachvollziehbar für alle, die es dort mit gehört haben, also für mich war es jedenfalls nachvollziehbar. Ich hätte es mir auch vorstellen können, dass es an die Arbeitsplätze gekoppelt wird, die Direktzahlung, sicherlich, aber wenn uns gesagt wird, dass es damit noch weniger für Ostdeutschland geben wird, damit können wir nicht einverstanden sein. Es ist so schon schlimm genug, aber das hätte es ja noch verstärkt.
Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen von Abgeordneten vor. Herr Minister Sklenar, ich erteile Ihnen das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, herzlichen Dank für die Diskussion und für die Aktuelle Stunde und auch für das, was hier gesagt worden ist. Aber wir vergessen immer wieder, dass hier 27 Europäische Mitgliedstaaten die Vorschläge der Frau Kommissarin und der Kommission diskutiert haben und nicht 16 Bundesländer innerhalb von Deutschland, die können sich trefflich darüber streiten. Wir haben uns trefflich darüber gestritten, wir haben treffliche Vorschläge unterbreitet, jeder hat seine Meinung gesagt, wohl wissend, dass am Ende nicht wir diejenigen sind, die die Weichen stellen, sondern die 27 Agrarminister der Europäischen Union. Da wissen wir auch oder der eine oder andere weiß es vielleicht nicht, dass es da große Niveauunterschiede gibt in der Landwirtschaft. Fakt ist nun mal eines, dass wir mit zu denen gehören, die eine zukunftsträchtige Landwirtschaft haben, die wir in den letzten Jahren aufgebaut haben, mit der wir sehr zufrieden sein können. Wir wissen auch, dass bei allen Verhandlungen, die immer wieder um die Fördermittel von Brüssel gehen, der Blick nach dem Osten auf die fünf neuen Bundesländer gerichtet wird und da hingeschielt wird, was bekommen die für Gelder, und dass es immer ganz schwer ist, dann dementsprechende Abgrenzungen zu treffen. Natürlich sind wir alle enttäuscht darüber, was da herausgekommen ist. Ich habe das ja klar und deutlich artikuliert und auch klar und deutlich gesagt und nach wie vor ist das Benachteiligung der zukunftsträchtigen Betriebe. Das muss nun langsam einmal in die Köpfe aller anderen auch in Deutschland reingehen und da muss jeder dazu beitragen, dass wir das nach außen tragen. Die Möglichkeiten der Förderungen wurden weniger. Das muss allen klar sein, ein Weiterwie-bisher wird es nicht geben.
Wir werden in der Landwirtschaft in den nächsten Jahren noch einen viel größeren Wandel innerhalb von Europa bekommen und unsere Landwirte werden sich darauf einstellen müssen. Ich denke, das haben sie schon gemacht. Ich hatte Gelegenheit in den letzten Tagen und Wochen nach diesen Beschlüssen, mich mit einigen Landwirten darüber zu unterhalten. Natürlich sind sie nicht glücklich darüber, gerade die großen Betriebe, das bin ich auch nicht, aber die haben auch gesagt, was hilft das ganze Jammern, wir müssen hier durch, hier müssen wir Überlegungen anstellen, wie packen wir das denn nun, wie können wir denn das machen. Wenn wir uns die Betriebe anschauen, unsere guten und sehr guten Betriebe, die haben alle entsprechende Lösungen.
Ich muss ganz ehrlich sagen, Frau Scheringer-Wright, ich würde Sie bitten, einmal zuzuhören. Ich bin sehr froh darüber, dass es uns gelungen ist, die Modula
tion auf alle Betriebe, die mehr als 5.000 € Beihilfe bekommen, zu erhalten. Es gab genügend Stimmen, die gesagt haben, diese Grenze weiter nach oben zu setzen, viel weiter nach oben zu setzen und die Modulation erst viel später ansetzen zu lassen. Auch innerhalb von Deutschland gab es das. Es ist gut, dass das nicht gekommen ist, sondern dass wir bei den 5.000 € geblieben sind. Die Schritte, die jetzt folgen, sind meines Erachtens moderat, denn das, was angedacht war, ich bitte einmal darüber nachzudenken, wir haben einmal bei 45 Prozent gelegen, die gekürzt werden sollten. Da kann ich sehr froh darüber sein, dass es uns gelungen ist, gemeinsam mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium - da kann man darüber reden, wie man will - doch einen Kompromiss letztendlich in dieser Richtung herbeizuführen. Eines dürfen wir auch nicht vergessen: Ich habe die Information, dass auch die Bundeskanzlerin noch in den letzten Tagen mit eingegriffen hat, um hier einen vernünftigen Kompromiss zu finden. Darüber können Sie lächeln, so viel Sie wollen, Tatsache ist Tatsache. Mir gefällt auch nicht die 4-prozentige Kürzung bei den Direktzahlungen über 300.000 € pro Betrieb, denn das ist genau das falsche Signal, was gesetzt wird, ich habe es bereits gesagt. Wir brauchen innovative Betriebe mit einer gewissen Ausstattung, die auch dazu in der Lage sind, in der Zukunft Landwirtschaft so zu betreiben, dass sie innerhalb der Europäischen Union und darüber hinaus bestehen bleiben können. Das Schlimme daran ist - und da hat uns natürlich dann die notwendige Unterstützung von anderen Ländern gefehlt -, dass davon die Betriebe in den fünf neuen Bundesländern betroffen sind.
Gegenwärtig haben wir 12,9 Mio. € Modulationsgelder und die werden auf etwa 29,8 Mio. € im Jahr 2012 ansteigen; ca. 3,6 Mio. € entfallen dabei bereits ab 2009 auf Betriebe mit mehr als 300.000 € Direktzahlungen. Insgesamt sind in Thüringen 1.900 Betriebe von der Modulation betroffen. Opfer der zusätzlichen Kürzung, das ist bereits gesagt worden, sind die etwa 300 Betriebe, die 60 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche bewirtschaften und die maßgeblich zur Pflege und Erhaltung der Kulturlandschaft beitragen. Man kann das nicht akzeptieren, denn die größeren Unternehmen werden einseitig und übermäßig belastet; eine Ungleichbehandlung von Betriebsgrößen erfolgt. Die arbeitsintensiven und wertschöpfungsorientiert ausgerichteten Unternehmen, insbesondere die tierhaltenden Betriebe, müssen mit enormen Wettbewerbsnachteilen rechnen. Dies führt natürlich zur Bedrohung der Arbeitsplätze und wirkt negativ letztlich auf den gesamten ländlichen Raum. Und nicht vergessen werden darf dann, dass diese Unternehmen darüber hinaus ab dem Jahr 2010 auch noch den Abschmelzprozess der Tierprämien im Rahmen des von Deutschland gewählten Modells verkraften müssen.
Meine Hoffnung ist jetzt, dass der Beschluss zur Kürzung der Direktzahlungen eine Einmaligkeit innerhalb der Europäischen Union bleibt, dass man innerhalb dieser Förderperiode nicht noch einmal anfängt zu kürzen und dass wir damit jetzt eine gewisse Sicherheit haben.
Die Frage steht immer: Was soll mit dem Modulationsgeld gemacht werden? Fest steht, dass die Modulationsgelder in dem Land bleiben, wo sie weggehen. Das heißt für Deutschland, dass wir sie in den einzelnen Bundesländern behalten.
Herr Primas hat schon einiges gesagt. Der Ratsbeschluss der EU-Mitgliedstaaten, was mit den zusätzlichen Modulationsmitteln gemacht wird, lautet: Klimawandel, erneuerbare Energien, Wasserwirtschaft, Erhaltung der biologischen Vielfalt, Innovation in den vorgenannten vier Bereichen sowie flankierende Maßnahmen im Milchsektor im Rahmen der zweiten Säule dementsprechend einzusetzen. Ich sehe hier Chancen für uns, Chancen, dass wir mit diesen Geldern doch das so machen können, wie wir uns das vorstellen, damit diese Gelder wieder zurückfließen in die Betriebe und vor allem in die Landwirtschaft. Gut ist, dass der Kofinanzierungsanteil für diese Mittel nicht 25 Prozent, sondern nur 10 Prozent beträgt, beginnend mit dem Jahr 2010, denn dann stehen die Mittel dafür erst bereit.
Es wird in der nächsten Zeit, in den nächsten Tagen eine Reihe von Arbeitsgesprächen geben, wo noch einmal genau ausgelotet wird, wie diese einzelnen Punkte zu bewerten sind und wie man damit insgesamt umgehen will.
Lassen Sie mich noch etwas zur Milch sagen: Die Milchquotenregelung läuft 2015 aus. Das ist eine Tatsache, das wollte aber auch in Deutschland keiner wahrhaben, weder die größeren Betriebe in Schleswig-Holstein noch die kleineren Betriebe in BadenWürttemberg oder Bayern. Man wollte das einfach nicht akzeptieren. Nur, das stand fest, das hatte der Rat schon lange beschlossen. Das ist eine Tatsache wie das Amen in der Kirche. Was wir immer wieder gesagt haben, ungünstig ist für uns die Anhebung der Milchquote. Die Milchquote wird in den nächsten Jahren auf insgesamt 5 Prozent angehoben werden. Aber auch hier muss ich sagen, wir können uns beschweren, dagegen können wir wettern, aber es sind 27 Länder in der Europäischen Union, jeder hat da eine andere Vorstellung. Die Italiener bekommen z.B. ihre Aufstockung von 5 Prozent sofort. Die Holländer haben eine Aufstockung von 15 Prozent gefordert. Daran können Sie schon sehen, wie schwierig und kompliziert dieser ganze Prozess ist. In solchen Prozenten werden Pakete geschnürt, die dann zueinander abzuwägen sind.
Wie der Milchfonds gespeist werden soll, meine sehr verehrten Damen und Herren, darüber bin ich mir noch nicht klar. 300 Mio. € - wo soll denn das Geld herkommen? Aus der Modulation doch nicht etwa? Dann kann man alles andere vergessen, was für die Modulation steht. Dafür haben wir auch nicht gestimmt in diese Richtung. Denn der Milchfonds soll nach wie vor, so war es vorgesehen, aus Geldern gespeist werden, die nicht verbraucht werden, die zurückfließen in die Europäische Union. Auch hier wissen wir im Moment noch gar nicht, wie der gespeist werden soll. Es gibt dazu die wildesten Vorstellungen. Die einen sagen, das kann aus der Modulation kommen. Das reicht aber gar nicht, denn die paar Modulationsgelder, die wir zusätzlich haben, brauchen wir für andere Dinge. Dann, was mit dem Milchfonds gemacht werden kann: Auf der einen Seite sollen Investitionen durchgeführt werden in den milchviehhaltenden Betrieben, um sie vorzubereiten auf das, was auf sie zukommt. Zum anderen soll Sommerweide durchgeführt werden, Grünland und die gesamte Weidewirtschaft sollen damit gestützt werden. Das brauchen wir nicht, wir haben das nicht in Thüringen. Ich brauche also für Thüringen ganz andere Schwerpunkte für die milchviehhaltenden Betriebe zum Auslaufen, als das in Bayern, Baden-Württemberg oder Schleswig-Holstein der Fall ist. Wir haben keine ausgedehnte Weidewirtschaft, da nützt mir das nichts. Also, auch hier wird noch viel Arbeit notwendig sein, beginnend auf den Arbeitsebenen jetzt, um klarzumachen, dass die Modulationsgelder, die uns zustehen, auch bei uns bleiben und so eingesetzt werden, wie wir das gern hätten und wie wir das gern wollen. Mit dem Milchfonds ist das noch nicht in dem Topf, in dem es sein soll. 300 Mio. € - ich kann mir nicht vorstellen, dass der 300 Mio. € betragen wird; er wird bestimmt nicht diese Höhe erreichen.
Noch ein Wort zu der Cross-Compliance-Regelung, die auch mit in den Beschlüssen war: Der Ratsbeschluss hat einige kleine Änderungen in dieser Richtung herbeigeführt, Änderungen der Sanktionsfreigrenze oder zur Umsetzung der neuen Standards Uferrandstreifen an Gewässern oder zur Kennzeichnung der im Anhang 3 gelisteten Standards als optimal und, und, und. Auch hier sind erste kleine Schritte in diese Richtung durchgeführt worden, aber damit können wir uns noch nicht zufriedengeben.
Was bleibt nun als Resümee? Zuallererst, dass mit den vorliegenden Ergebnissen zum GAP-Gesundheitscheck, hoffe ich jedenfalls, nun mehr Planungssicherheit bis zum Jahr 2013 besteht. Enttäuschend nach wie vor aus meiner Sicht ist der Beschluss zur betriebsgrößenabhängigen Kürzung der Direktzahlungen. Ich sage es noch einmal, dies war und ist ein völlig falsches agrarpolitisches Signal. Es kommt nun darauf an, dass mit der Verwendung der zusätzlichen Modulationsmittel die richtigen Akzente zur Stärkung
der Thüringer Landwirtschaft, also mit dem Geld, was bei uns bleibt, was bei uns ist, gesetzt werden können und der ländliche Raum damit dementsprechend weiterentwickelt werden kann. Es ist noch viel Arbeit vor uns. Bis Weihnachten wird es sicher noch einige Turbulenzen geben. Schauen wir mal, wie es dann hinterher aussieht. Ich hoffe, dass das gut wird. Schönen Dank.
Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor, damit beende ich die Aktuelle Stunde. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Hilfe und Unterbringung psychisch Kranker Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/4221 - dazu: Beschlussempfehlung des Aus- schusses für Soziales, Familie und Gesundheit - Drucksache 4/4701 - dazu: Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 4/4732 - ZWEITE BERATUNG
Das Wort hat Frau Abgeordnete Jung aus dem Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zur Berichterstattung.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, werte Gäste, durch den Beschluss des Landtags vom 4. Juli 2008 ist der Gesetzentwurf „Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Hilfe und Unterbringung psychisch Kranker“ an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit überwiesen worden. Am 9. Juli bereits haben wir eine umfangreiche schriftliche Anhörung beschlossen. In der Beratung am 5. September 2008 stellten wir in einer ersten Auswertung der umfangreichen schriftlichen Anhörung fest, dass der Änderungsbedarf des Gesetzes aus Sicht der Angehörten sehr umfangreich war. Die Landesregierung erklärte sich deshalb bereit, eine Synopse in Gegenüberstellung mit dem Gesetz von 1994, den Stellungnahmen und dem Votum der Landesregierung dazu zu erarbeiten, die 51-seitig dem Ausschuss dann vorlag. Hervorheben möchte ich das Bestreben aller Ausschussmitglieder und der Landesregierung, dieses Gesetzesvorhaben fach- und sachgerecht zügig trotz des großen Änderungsbedarfs abzuschließen. Eine umfangreiche Beratung des Gesetzes mit den Aus
schussmitgliedern der Fraktionen der SPD sowie der LINKEN und dem Ministerium und der Ministerin war eine bisher unbekannte, aber, ich denke, in diesem Prozess sehr hilfreiche und effektive Arbeitsweise. Hauptdiskussionspunkt war die exakte Trennung der Regelungen für den Maßregelvollzug und die Unterbringung psychisch Kranker, ob man diese Sachverhalte in einem Gesetz oder besser in zwei Gesetzen abarbeitet. Der Ausschuss folgte dem Grundsatz des Ministeriums der integrierten Versorgung von Patienten des Maßregelvollzugs. Das heißt, dass diese Patienten nicht in separaten Krankenhäusern, sondern in Kliniken der Fachkrankenhäuser für Psychiatrie und Neurologie behandelt werden. Daher ist es fach- und sachgerecht, die Regelungen zur Behandlung von Maßregelvollzugspatienten und anderen psychisch kranken Menschen in einem Gesetz zu treffen. Auf der Grundlage der Änderungsanträge der Fraktion der CDU vom 13.11.2008, die sich in der Synopse der Landesregierung zum großen Teil wiederfanden, beschloss der Ausschuss am 5. Dezember einstimmig die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung in der Drucksache 4/4701.
Nach dem Beschluss des Ausschusses bat der Sprecher der AG Krankenhauspsychiatrie, Herr Dr. Richard Serfling - er ist auch Chefarzt der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Sophien- und Hufeland-Klinikum Weimar gGmbH -, mit Schreiben vom 08.12.2008 an Kollegen Panse, nachrichtlich an mich als Ausschussvorsitzende, den Satz 1 des Absatzes 2 des § 7 wie folgt zu ändern: „Die Krankenhäuser haben geeignete Maßnahmen zu treffen, dass sich der Betroffene der Unterbringung nicht entzieht.“ Der bisherige Satz lautete: „Die Krankenhäuser haben durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass sich die Betroffenen der Unterbringung nicht entziehen könnten.“ Wir konnten über diesen Änderungsbedarf im Ausschuss nicht mehr befinden. Ich bitte Sie um Zustimmung zur Beschlussempfehlung und auch zum Änderungsantrag, den dann meine Kollegin Frau Dr. Fuchs noch begründet, sowie um Zustimmung zum Gesetzentwurf. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, vor wenigen Wochen hat Frau Ministerin Lieberknecht in einer Presseerklärung gesagt - ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin: „Psychisch kranke Menschen werden in unserer Gesellschaft oft ausgegrenzt und stigmatisiert, denn Unkenntnis und Vorurteile sind in der Bevölkerung leider noch weit verbreitet. Dies muss sich ändern.“ Ich
denke, das ist eine Aussage, die ernst zu nehmen ist, vor allem auch vor dem Hintergrund, dass psychische Erkrankungen in den nächsten Jahren in Deutschland sowie weltweit zunehmen werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, es war zwar ein langer Weg, bis der Gesetzentwurf im Plenum vorgelegt werden konnte, ich denke aber, es war sinnvoll, keine übereilte Novellierung durchzubringen, ohne eine umfassende Diskussion mit allen betroffenen Akteuren zu führen.
Meine Damen und Herren, was besonders hervorzuheben ist, es wurde nicht nur mit den betroffenen Akteuren diskutiert, sondern berechtigte Kritik ihrerseits an bestimmten Formulierungen im Referentenentwurf wurde in das Gesetz einbezogen. Diesen Korrekturen ist es wohl auch zuzuschreiben, dass im Ausschuss ein einheitliches Votum der Zustimmung zum Gesetz erfolgte. Somit mag es Verwunderung auslösen, dass meine Fraktion nicht schon im Ausschuss, sondern erst heute einen Änderungsantrag einbringt. Ich glaube aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist keine Schande zuzugeben, dass uns zum Zeitpunkt der Abschlussberatung des Gesetzes im Ausschuss mögliche Negativwirkungen eines Wortes in einem bestimmten Paragraphen dieses Gesetzes nicht so bewusst waren, wie er tatsächlich dann in der Praxis ausgelegt werden kann. Es handelt sich hier um den § 7. Meine Kollegin Frau Jung hat schon in ihrer Begründung darauf hingewiesen. Es geht hier vor allem darum, eine nicht erforderliche Verschärfung der Unterbringungsbedingungen psychisch kranker Menschen auszuschließen und gar nicht erst die Gefahr zuzulassen, dass es kommt, und deshalb ist unser Änderungsantrag eingebracht worden. Wie gesagt, die Kollegin Jung hat in der Berichterstattung den Werdegang unseres Antrags schon beschrieben, so dass ich das mit dem Brief nicht wiederholen muss. Uns haben diese Argumente in dem Brief von Dr. Serfling überzeugt und deshalb haben wir diesen Änderungsantrag hier gestellt. Ich bitte Sie wirklich im Interesse der Betroffenen, sich doch mal zu überwinden und diesem Antrag zuzustimmen und nicht ihn abzulehnen, nur weil er von den LINKEN kommt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Gesetz als Ganzes gesehen soll neben wichtigen Änderungen im Maßregelvollzug die bedeutende Rolle des Sozialpsychiatrischen Dienstes und damit die koordinierende Tätigkeit für die Vor- und Nachsorge deutlich machen. Das war notwendig, aber, meine Damen und Herren, die rechtliche Festschreibung kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass in den letzten Jahren massiv Personal im öffentlichen Gesundheitsdienst eingespart wurde. Zwei Zahlen möchte ich Ihnen dazu nennen. Während z.B. drei Gesundheitsämter keinen Kinder- und Jugendarzt
in Thüringen statistisch ausweisen, sind es bei den Fachärzten für Psychiatrie beeindruckende oder - ich sage besser - beschämende 17 offene Stellen bei 22 Gesundheitsämtern, die wir hier in Thüringen haben. Seit Jahren klagt der öffentliche Gesundheitsdienst in Thüringen darüber, dass sich nach Ausschreibungen für Nachbesetzungen kaum Ärzte melden und offene Stellen somit nicht besetzt werden können. Ein wesentlicher Grund ist der im Vergleich mit angestellten Ärzten in Krankenhäusern geringere Verdienst, der zwischen 1.000 bis 2.000 € im Monat niedriger liegt. Als Opposition reicht uns der Hinweis, dass für die Finanzierung das Innenministerium zuständig ist und nicht das Sozialministerium, nicht aus. Denn unserer Meinung nach muss es hier eine ressortübergreifende Informations- und Zusammenarbeit geben. Es besteht somit dringend Handlungsbedarf der Landesregierung, wenn nicht restlos alle erworbenen Fach- und Sozialkompetenzen verloren gehen sollen. Das beste Gesetz, meine Damen und Herren, nutzt nichts, wenn kein qualifiziertes Fachpersonal für den sozialpsychiatrischen Dienst vorgehalten wird. Es ist, schlicht und einfach ausgedrückt, nicht in der vom Gesetzgeber beabsichtigten und gewollten Qualität umsetzbar.