Protocol of the Session on December 11, 2008

1. Wie viele Arbeitnehmer und wie viele betroffene Erkrankte in Thüringer Heimen können bei vollständiger Umsetzung von dem Programm profitieren?

2. Welche Initiativen hat die Landesregierung bisher ergriffen oder beabsichtigt sie zu ergreifen, um das Bundesprogramm in Thüringen schnellstmöglich wirksam werden zu lassen?

3. Welche Mindeststandards einschließlich der Entlohnung hält die Landesregierung fachlich zur Absicherung der Qualität der von den Assistenzkräften zu leistenden Arbeit für erforderlich?

4. Wurde, und wenn ja, in welcher Form, die Landesregierung in dem Verhandlungsprozess zwischen Trägern und Pflegekassen bei der Umsetzung des Bundesprogramms in Thüringen um Unterstützung gebeten?

Diese Anfrage beantwortet Staatssekretär Oesterheld.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Künast wie folgt:

Zunächst eine Vorbemerkung: Durch die Reform der Pflegeversicherung wird die Betreuung von demenziell erkrankten Menschen in Heimen insgesamt deutlich verbessert. Die vollstationären Pflegeeinrichtungen erhalten zusätzliches Betreuungspersonal für Heimbewohner mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf. Dieses zusätzliche Betreuungspersonal bzw. die Betreuungsassistenz muss von den Pflegekassen nach Vereinbarungen voll finanziert werden.

Zu Frage 1: Zur genauen Anzahl der betroffenen Erkrankten liegen keine gesicherten statistischen Erhebungen vor. Die Landesregierung geht jedoch von etwa 12.000 zu betreuenden Heimbewohnern aus. Dies bedeutet etwa 500 zusätzliche Betreuungskräfte für die Thüringer Pflegeheime.

Zu Frage 2: Zur Umsetzung der Neuregelungen in § 87 b SGB XI müssen die Pflegekassen mit den Pflegeeinrichtungen Vereinbarungen abschließen. Beiden Vertragsparteien ist daran gelegen, die Neuerungen der Pflegereform möglichst schnell umzusetzen. Die Landesregierung wird diesen Prozess beratend begleiten, sofern dies von den Vertragsparteien gewünscht wird.

Zu Frage 3: Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen hat für die zusätzlich einzusetzenden Betreuungskräfte nach § 87 b Abs. 3 SGB XI Richtlinien zur Qualifikation und zu den Aufgaben der zusätzlichen Betreuungskräfte in Pflegeheimen beschlossen. Diese Richtlinien sind nach Auffassung der Landesregierung eine gute Grundlage zur Absicherung der Betreuungsqualität. Die Höhe der Entlohnung ist Angelegenheit der Vereinbarungspartner.

Zu Frage 4: Nein, das ist nicht der Fall. Die Landesregierung steht jedoch beratend zur Seite, wenn dies gewünscht wird.

Gibt es Nachfragen? Abgeordnete Künast, bitte.

Herr Staatssekretär, welche Aufgabenstellung macht die Landesregierung für sich geltend in diesem Fall? Wie beurteilt die Landesregierung aus fachlicher Sicht die jetzt zustande gekommenen Abschlüsse?

Wir haben keine Informationen darüber, dass hier ein Engpass entstanden ist, wo wir tätig werden sollten. Dies ist ein Verantwortungsbereich Dritter, nämlich der Vertragspartner hier, und wir haben nach Kenntnis der vom Spitzenverband Bund beschlossenen Richtlinien durchaus den Eindruck, dass über persönliche Eignungskriterien, die hier genannt werden, durch fachliche Qualifikationsmerkmale, durch Fortbildungsvorgaben und durch Praktikavorgaben hier die entsprechenden Qualitätsstandards gesichert sind.

Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Danke. Ich rufe die nächste Mündliche Anfrage auf, die des Abgeordneten Seela, CDU-Fraktion, in Drucksache 4/4680.

Strompreiserhöhung durch E.ON Energie AG ab 1. Februar 2009

Über Postwurfsendungen Ende November 2008 hat das Energieunternehmen E.ON Thüringer Energie sämtliche Kunden über eine geplante Strompreiserhöhung ab dem 1. Februar 2009 informiert. Trotz einer sinkenden Nachfrage nach Energie auf dem Weltmarkt aufgrund der Finanzkrise - siehe Ölpreis - begründet das Unternehmen diese Erhöhung damit, dass „durch den weltweit steigenden Energiebedarf sich der Stromeinkauf für E.ON Thüringer Energie weiter verteuert (hat)“.

Ich frage die Landesregierung:

1. Entspricht die von dem Energieunternehmen vorgebrachte Begründung für die Anhebung der Strompreise tatsächlich der derzeitigen Nachfrage nach Energie auf dem Weltmarkt?

2. Wenn nicht, ist der Energiekonzern dann überhaupt berechtigt, die geplante Strompreiserhöhung ab dem 1. Februar 2009 zu realisieren?

3. Welche Begründungen für diese Strompreiserhöhung sind der Landesregierung bekannt?

4. Haben auch andere Energieanbieter in Thüringen ihre Strompreise angehoben bzw. planen eine Anhebung im kommenden Jahr?

Es antwortet Minister Reinholz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Seela für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Begründung von E.ON Energie AG für die Anhebung der Strompreise ist richtig, aber interpretations- und ergänzungsbedürftig. Sicherlich trifft es nicht zu, dass sich durch den aktuellen weltweiten Energiebedarf ein Stromeinkauf verteuert, das Gegenteil ist der Fall. Die Strompreiserhöhung ist dennoch nachvollziehbar. Strom wird nämlich in 200-Tages-Scheiben mit einem Jahr Vorlauf eingekauft, so dass Preisänderungen mit einem Jahr Zeitverzögerung wirksam werden. Bei den eingekauften Produkten handelt es sich um Finanzderivate, deren Preisbildung an der EEX in Leipzig erfolgt. Der strompreiswirksame Einkaufspreis liegt für 2008 in der Bundesrepublik im Bereich von 55 €/MWh. Ein Blick in die einschlägigen Börsencharts zeigt, dass dieser Preis nicht mehr realistisch ist und die bereits erfolgten und noch folgenden Erhöhungen verbraucherseitig noch nicht wirksam geworden sind. Hiernach steigen die Strombeschaffungspreise im Sommer nächsten Jahres auf mehr als 90 €/MWh, was einer Strompreiserhöhung um mindestens 3,5 Cent pro kWh entspräche. Danach reguliert sich der Preis bis Dezember 2009 wieder auf die zurzeit geltenden 55 € ein. Erst zu diesem Zeitpunkt wird also das aktuell sinkende Energiepreisniveau auch verbraucherseitig wieder preiswirksam.

Zu Frage 2: Die weiterverteilenden Versorgungsunternehmen, also Regionalversorger und Stadtwerke, sind berechtigt, die Steigerung der Beschaffungspreise an die Verbraucher weiterzugeben. Die Überprüfung der Strompreisbildung bei den Kraftwerksbetreibern anhand des novellierten Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung unter dem Gesichtspunkt des § 29 Nr. 2 GWB, nämlich dass Entgelte gefordert werden, die die Kosten in unangemessener Weise überschreiten, wäre Sache des Bundeskartellamts gewesen. Nachdem die Strombeschaffung für 2009 abgeschlossen und vertraglich zu den hohen Einkaufspreisen, die bis 90 € pro MWh und mehr betragen, gebunden ist, sind Korrekturen nicht mehr möglich.

Zu Frage 3: Siehe meine Beantwortung zu Frage 1.

Zu Frage 4: Es ist davon auszugehen, dass alle Versorgungsunternehmen in der Bundesrepublik ihre Strompreise im Bereich von 1,5 Cent/kWh erhöhen, wobei sich Unterschiede im Einzelfall von ca. +/- 0,7 Cent/kWh ergeben können, je nachdem welche Mengen das Unternehmen zu welchem Zeitpunkt ein

gekauft hat.

Es gibt Nachfragen. Abgeordneter Seela, bitte.

Habe ich Sie richtig verstanden, dass die Korrektur dann im nächsten Jahr erfolgen wird, bzw. - die zweite Frage - sind dann die Unternehmen verpflichtet, diese Korrektur auch in dem kommenden Jahr vorzunehmen?

Natürlich. Wir werden das kontrollieren und wenn sich die Entwicklung so ergibt, wie sie dargestellt wurde, wird es auch Korrekturen geben.

Weitere Nachfragen gibt es nicht. Damit kommen wir zur nächsten Frage, eine des Abgeordneten Kalich, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/4681.

Danke, Frau Präsidentin.

Effiziente Außen- und Straßenbeleuchtung in Thüringer Kommunen

Nach der Richtlinie des Freistaats zur Förderung des kommunalen Straßenbaus ist die Außen- und Straßenbeleuchtung förderfähig. Die Förderung ist pauschal auf Lichtpunkte ausgerichtet. Nach heutigem Stand der Wissenschaft und Technik wären aber weit weniger Lichtpunkte, als tatsächlich errichtet werden, nötig, wenn die Anlagegeometrie und der zum Einsatz gebrachte Leuchtstoff entsprechend gewählt würden. Auch aus klimaschützerischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten sollten die Reduktion von Lichtpunkten und damit das Einsparen von Energie Ziel sein. Zudem sind in einer Vielzahl Thüringer Kommunen noch Quecksilberdampflampen im Einsatz.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Ist aus Sicht der Landesregierung die gegenwärtige Förderpraxis insbesondere im Hinblick auf eine nachhaltige ökologische Entwicklung noch zeitgemäß und wie wird dies begründet?

2. Wie soll aus Sicht der Landesregierung künftig darauf hingewirkt werden, dass moderne, energie

sparende und wirtschaftliche Anlagen zum Entstehen kommen und folglich dazu beigetragen wird, über die öffentliche Beleuchtung Geld zu sparen?

3. Gibt es bereits Mindestanforderungen bei Straßenleuchten bzw. wann und in welchem Zeitraum werden diese verbindlich?

Es antwortet Staatssekretär Richwien.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kalich beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Ihrer ersten Frage: Die Einteilung der öffentlichen Straßen in Thüringen in die Straßenklassen Landes-, Gemeinde- und sonstige Straßen richtet sich nach dem Thüringer Straßengesetz und bestimmt sich nach der jeweiligen Verkehrsbedeutung. Ändert sich diese Verkehrsbedeutung oder sind Straßen nicht in der ihrer Verkehrsbedeutung entsprechenden Straßenklasse eingeordnet, sind sie in die ihrer Bedeutung entsprechenden Straßenklasse umzustufen. Es handelt sich hier um eine sogenannte gebundene Entscheidung, bei der kein Ermessen besteht. Umstufungen, das heißt Ab- und Aufstufungen, erfolgen daher von Amts wegen, so dass es eines förmlichen Antrags beispielsweise der angesprochenen Kommune nicht bedarf. Ein solcher Antrag kann von den Kommunen jedoch jederzeit formlos gestellt werden.

Zu Ihrer zweiten Frage: Seit 2004 hat eine Gemeinde einen Antrag auf Aufstufung einer Gemeindestraße zur Landesstraße gestellt. In diesem Zeitraum wurden jedoch insgesamt acht Gemeindestraßen zu Landesstraßen aufgestuft. In sieben Fällen erfolgte die Aufstufung daher ohne Antrag der Gemeinden. Die Gründe für die Umstufungen lagen hauptsächlich darin, dass die betreffenden Gemeindestraßen wegen geänderter Verkehrsführung die Verkehrsbedeutung einer Landesstraße bekommen hatten.

Zu Ihrer dritten Frage: In keinem Fall wurde ein entsprechender Antrag von Gemeinden abgelehnt.

Herr Kalich.

Ich will nur darauf hinweisen, dass es die falsche Antwort war; das war meine zweite Mündliche Anfrage.

(Beifall SPD)

Danke. Sie sind mir jetzt vorweggekommen. Wenn das aber im Einverständnis mit dem Fragesteller zu klären wäre, dann hätten wir jetzt diese andere Frage von Ihnen beantwortet.

Gibt es aber von Ihrer Seite noch Nachfragen zu dieser Frage oder aus dem Haus? Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann haben wir die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kalich, Fraktion DIE LINKE, in der Drucksache 4/4685 beantwortet. Die ist beantwortet worden und die andere wird dann noch nachgebracht. Nachfragen gab es nicht. Damit kommen wir in der Reihenfolge zur nächsten Mündlichen Anfrage, eine der Abgeordneten Skibbe, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/4684.