Sie haben gerade gefordert, die Innenstadt zu revitalisieren. Das geht natürlich nur, wenn ich auch Private wieder in die Innenstadt hole. Das ist, Gott sei Dank, hier in Thüringen der Fall, dass unsere Bürgerinnen und Bürger auch da wieder die innenstädtischen Quartiere suchen.
Frau Kollegin, der Bericht des Staatssekretärs war kurz, knapp und bündig, aber hat eigentlich alles beinhaltet zur Arbeit der Lenkungsgruppe. Es war ja unsere Frage in der Drucksache 4/4405, in der die Landesregierung gebeten wird, ihre Position zur Stellungnahme und den Empfehlungen der Lenkungsgruppe zur Evaluierung des Programms „Stadtumbau Ost“ darzulegen. Ich denke, das ist ihm gelungen und er hat eigentlich von diesem Pult aus gesagt, dass er uns regelmäßig über die laufenden Gespräche, die im Moment im Bund auch anstehen, über den nötigen Fortgang dieser Gespräche im zuständigen Ausschuss informiert. Ich denke, das ist auch wichtig.
Unser Antrag, denke ich, ist ein Punkt gewesen. Der basiert auf dem Ende des Förderzeitraums, dieser Stadtumbauzeitraumspanne bis zum 31.12. des kommenden Jahres und eben des „Stadtumbau Ost“, und versucht eine Generalabrechnung des Themas mit Blick auch auf die Zeit danach unter Zugrundelegung der Erkenntnisse der Lenkungsgruppe sowie ihrer Empfehlungen für die Zeiträume von 2010
Meine Damen und Herren, Stadtumbau und Innenstadtentwicklung sind wohl oder übel einem wichtigen Paradigma gefolgt, nämlich dem Paradigma der demographischen Entwicklung. Das soll einer horrenden Leerstandsproblematik unserer Wohnungsunternehmen, aber auch einer möglichen Verslumung in unseren städtischen Quartieren sowie - bei aller Integration von Migranten - einer Bildung von Ghettos entgegenwirken. Ich denke, es muss gesagt werden, dass das Programm durch massiven Druck aus den Freistaaten Sachsen und Thüringen auf den Bund entstand. Im Jahr 2000/2001 wurden dann die Grundlagen und Weichen gestellt, um es 2002 zum Laufen zu bringen. Dieses Programm sollte auch einer negativen Entwicklung unserer Wohnungsunternehmen wirksam entgegenwirken.
Meine Damen und Herren, die Lenkungsgruppe hat diese sechs Jahre Programmlaufzeit aufgezeigt und ihre 26 Mitglieder in dieser Lenkungsgruppe, die Vorbereitung und Durchführung der Evaluierung begleitet haben, haben ihre Empfehlung abgegeben und sind zu dem eineindeutigen Entschluss gekommen, dass das Programm sich absolut bewährt hat und dass das Programm fortgeführt werden muss. Das sind die grundsätzlichen Ziele dabei. Wir haben in Thüringen - das haben Sie vorhin richtigerweise gesagt, Frau Doht - über 34.800 Wohnungsquartiere bis zum vergangenen Jahr, Ende 2007, abgerechnet und wollen bis zum Programmende 2009 48.000 Wohnungsquartiere vom Markt nehmen. Aber - und das, denke ich, ist ganz wichtig - das Programm sollte immer 50:50 fortgeführt werden, sprich, Rückbau und Aufwertung sollen gleichzeitig mit diesen Geldern untersetzt werden. Nur wer das richtig betreibt, hat natürlich auch die nötige Entwicklung in seinen Innenstädten zu erwarten und der Rückbau geschieht - das ist heute auch schon richtigerweise gesagt worden - von außen nach innen. Wir haben erlebt, dass zu DDR-Zeiten die Blocksiedlungen vor den Innenstädten entstanden auf der Grünen Wiese und sich die Menschen immer mehr durch Auszug und durch andere bauliche Maßnahmen wieder, natürlich auch dem demographischen Faktor geschuldet, in die Innenstadt zurückziehen. Insofern geschieht dieser Rückbau von außen nach innen sehr vorbildlich.
Meine Damen und Herren, die Leerstandsquote wurde auch richtig erwähnt, 11,2 Prozent von vorher 15,7 Prozent. Woher Frau Sedlacik ihre Zahl von 11,4 hatte, kann ich jetzt gar nicht einschätzen, aber was sind auch schon 0,2 Prozent. Lediglich der Satz der wohnungspolitischen Sprecherin der LINKEN im Bundestag hat mich irgendwo sehr gestört: „Stadtumbau muss mehr sein als eine Dokumentation des wirtschaftlichen Niedergangs Ostdeutschlands.“
Stadtumbau, meine Damen und Herren, ist mehr als das. Stadtumbau ist seit 18 Jahren in den mitteldeutschen Landen Konjunkturmotor der Wirtschaft, Konjunkturmotor des eigentlich normalen Lebens geworden und will dies auch künftig sein und muss dies auch künftig sein. Wir haben richtig eingeschätzt, von 2010 bis 2016 wird niemals dieses große Projekt Stadtumbau, was vor uns ist, erledigt sein. Es wird eine Generationenaufgabe bleiben. Frau Doht hat das richtig eingeschätzt. Das erwarten wir dann natürlich von der Lenkungsgruppe und auch von unserer Landesregierung im Bundesrat, sich starkzumachen für die technische Infrastruktur, die erst vor uns steht zum Rückbau. Aber nichtsdestotrotz ist das Programm Stadtumbau Ost von allen, die im demokratischen Prozess des Stadtumbaus stehen, so eingeschätzt worden, dass es zum großen Erfolg wird. Ich denke, das muss und sollte ganz speziell heute in unserem Antrag auch rüberkommen, dass wir im Stadtumbau nicht abgewirtschaftet haben, meine Damen und Herren von der LINKEN, sondern dass wir dort ganz klar und deutlich zeigen, dass unsere Menschen sich in ihren Wohnstätten, in ihren Städten wohlfühlen. Es soll deshalb auch nicht rüberbringen, dass Thüringen ein ländlicher Raum ist und keine Städte hat. Thüringen hat Städte, hat schöne Städte, diese sind auch weiter fortzuentwickeln unter dem leider demographischen Problem, unter dem wir alle leiden und wo wir in Ostdeutschland lediglich ein Vorreiter sind. Die Altbundesländer wird es ja im demographischen Bereich noch erreichen. Nun kann man sagen, der Erfahrungsaustausch ist immer dann das preiswerteste Mittel. Sie werden dann sicherlich zu uns kommen und werden unsere Stadtentwicklungskonzeptionen betrachten. Denn, Frau Sedlacik, ohne Stadtentwicklungskonzeptionen keine Fördermittel - das ist natürlich ein großer Zeitraum -, Stadtentwicklungskonzeptionen, in denen alle an den Tischen mitkommen und dort beraten über ihre Stadt und anschließend mit den nötigen Fördermittelgebern ihre Stadtentwicklungskonzeptionen auch verteidigen, und das dann zusammen mit der Wirtschaft und den Wohnungsunternehmen und den städtischen Infrastrukturunternehmen auch umzusetzen, um was es da geht. Es hat also nichts damit zu tun, dass Fördermittel zu lange warten, sondern dass auch - und das werden wir auch nicht ändern - kommunale Planungshoheit unser oberstes Ziel bleibt. Die Städte und Kommunen wollen wir nicht wieder insofern enteignen und entmündigen, indem wir ihnen von oben her vorschreiben, wie sie ihre Planung und wie sie letztendlich ihre Zukunft selbst sehen wollen. Das ist ein Stück Freiheit, das wir uns auch gegeben haben seit 1990, wenn wir vorhin auch schon ganz andere Dinge hören mussten, dass man das schon einmal erwähnen muss, wie frei unsere Kommunen endlich wieder sein dürfen, über ihr Wohl und Weh selbst zu bestimmen.
Meine Damen und Herren, wir haben viel über Stadtentwicklung schon gesprochen und es wären wirklich Eulen nach Athen getragen, wenn wir sagen, 2016 ist dieser Zeitraum abzusehen, erledigt. Wichtig ist - das hat Frau Doht vorhin bereits erwähnt -, dass wir - auch der Staatssekretär - die gleiche Summe sicherlich noch einmal anfassen müssen als Bund und Länder, aber auch als Kommunen für diesen Programmteil, wie wir sie in den letzten zurückliegenden acht Jahren angefasst haben. Es wird auch für Thüringen noch einmal eine etwaige Summe von 48.000 Wohneinheiten bedeuten, die vom Markt zu nehmen, wenn man die Wohnungsunternehmen in eine stabile Zukunft fahren will. Würden wir jetzt mit diesem Programm enden, hätte das zur Folge, dass das positiv Erreichte - nämlich die 11,2 Prozent Leerstandsquote im Durchschnitt, und was ein Durchschnitt bedeutet, muss ich ja hier nicht erklären, heißt auch, dass es durchaus noch Wohnungsunternehmen über 11,2 Prozent Leerstand gibt -, natürlich mit weiteren demographischen Entwicklungen in den nächsten sieben, acht Jahren abgefedert werden muss, sonst wäre es für das, was wir bisher getan haben, eigentlich schade, dass es getan wurde und unnötig Geld verschwendet wurde. Ich glaube aber, dass wir mit der Entwicklung, die wir aufzeigen und die die Lenkungsgruppe vor allen Dingen aufzeigt, auch der Landesregierung Mut machen wollen, im Bundesrat sich mit den anderen Ländern darüber zu verständigen, vor allen Dingen mit den westlichen Ländern, dass das Stadtumbauprojekt Ost noch eine Weile auf jeden Fall gefahren werden muss in dieser Größenordnung und Höhe, selbst auf die Gefahr hin, dass wir von 2016 bis 2019 aus den noch zu erwartenden Strukturmitteln durchaus auch diesen Zeitraum bis 2019 dann betrachten sollten. Aber das macht dann ein Parlament sicherlich in der nächsten Legislatur, dass wir dort darauf hinwirken, dass diese Entwicklung bis 2019 nicht abbricht.
Wie schon gesagt, die technische Infrastruktur, eine ganz wichtige Betrachtungsweise: Die Lenkungsgruppe führt diese ganz speziell auch aus, dass die notwendige Anpassung der städtischen Infrastruktur auf Grundlage der Stadtentwicklungskonzepte ressortübergreifend zu fördern ist. Aber das wird es nicht leisten können, das Stadtumbauprojekt, die technische Infrastruktur mit anzufassen und mit abzuarbeiten. Hier werden sicherlich Gespräche mit Umwelt- und mit Wirtschaftsressorts, also mit Fachministerien in Bund und Ländern nötig sein, um die Folgen des demographischen Wandels in dem Bereich technischer Infrastruktur auch wirklich zu verbessern. Die Anlagen, die letztendlich für 30.000, 40.000 Menschen in einer Siedlung vor den Toren der Stadt in einer Plattenbausiedlung geschaffen wurden, haben nun mal starke Querschnitte, und dass darin weniger abgenommen bzw. zugeführt wird, wird künftig zur Versetzung von technischen Rohrsyste
men führen, aber auch zu faulendem Wasser im Trinkwasserbereich. Das heißt, die Durchmesser müssten alle neu aufgegraben und verändert werden. Die Bewegung von außen nach innen, also diese Gebiete wieder zu renaturieren, wäre, denke ich, wichtiger, als neue Leitungen mit dünneren Querschnitten hineinzulegen, damit die 2.000 Einwohner, die noch dort wohnen, künftig auch noch saubere und ordentliche Trinkwasserqualität haben.
Zur Lösung dieser Aufgabe sollten natürlich nicht nur die Fachministerien herangezogen werden, sondern in den Städten innerhalb der Stadtentwicklungskonzeptionen, die aufgestellt sind, auch die technischen Infrastrukturbetreiber, aber auch die sozialen Infrastrukturbetreiber mitwirken und mit am Tisch sitzen. Das, denke ich, ist eine ganz wichtige Grundvoraussetzung, wenn das funktionieren soll, was man vorhat.
Meine Damen und Herren, ich war am vergangenen Wochenende, am Montag, in Dresden zum Mitteldeutschen Verbandstag der Freien Wohnungsunternehmen. Was ich von der Lenkungsgruppe hörte, die Probleme des Stadtumbaus sind nur mit langfristig angelegten Strategien und verlässlichen Finanzierungsperspektiven und einem flexiblen und unbürokratischen Einsatz von Bundes- und Landesfinanzhilfen zu bewältigen. Da steht dann, wenn ich vortragen darf, Frau Präsidentin: „Die Lenkungsgruppe spricht sich ferner dafür aus, die im Rahmen der Städtebauförderung für alle Programmbereiche geltende Experimentierklausel, das heißt, die teilweise Übernahme des kommunalen Eigenanteils durch Dritte als dauerhafte Regelung in die Verwaltungsvereinbarung aufzunehmen.“ Die privaten Wohnungsunternehmen freuen sich bereits darauf, in diese Debatte mit eingreifen zu dürfen und in der ÖPP, Öffentlich Privaten Partnerschaft, sich bei den Regelungen am Stadtumbau künftig mit einbringen zu können. So sollten wir das Ziel letztendlich auch erreichen.
Aber wenn wir über die privaten Wohnungsunternehmen sprechen, dann muss man an dieser Stelle natürlich den Löwenanteil der vergangenen 18 Jahre doch noch einmal anführen. Diesen Löwenanteil der vergangenen 18 Jahren tragen die kommunalen Wohnungsunternehmen unserer Städte durch die beherzte Politik der Frauen und Männer, die vor Ort Verantwortung tragen, wie sie an die Lösung der Probleme herangegangen sind. Dabei sind hin und wieder natürlich auch Fehler gemacht worden. Aber eines ist nicht passiert, in Sachsen weiß man, dass ganze Wohnquartiere komplett neu umgestaltet und dann dem Abriss preisgegeben wurden. Solches kenne ich von Thüringer Seite nur in ganz wenigen Fällen. Da sehe ich, dass man bereits vor Jahren mit sehr großer Weitsicht durch die Stadtväter, die Ver
Aber hier an dieser Stelle ist es schon wichtig, diesen Frauen und Männern, die Verantwortung von 1990 an getragen und das geschaffen haben, zu danken, wie ich gestern Abend schon erwähnt habe - man kann es nicht oft genug sagen. Unsere Landschaften, unsere Städte sind blühende Städte geworden. Wer es nicht wahrhaben will, sollte sich Bilder anschauen von 1989 von den Menschen, die damals demonstrierten. Da sieht man im Hintergrund, wenn man das sehen will, die Häuser so nach dem Prinzip „Ruinen schaffen ohne Waffen“. Wie die heute ausschauen, das sucht seinesgleichen, denke ich, weltweit. Da ist uns sehr viel Gutes gelungen.
Ja, da darf man klatschen. Natürlich tut es mir leid, dass die Fraktion DIE LINKE sich über das Thema „Wohnen“ nicht freuen kann, dass alles so gut gelungen ist, denn es ist wohl das sozialste Gut und das ist gerade erst in der Bundesrepublik Deutschland, in der wir angekommen sind 1990, zu dem sozialsten Gut geworden. Es wohnt sich nämlich auch noch schön da und nicht in alten hässlichen Hinterhöfen, die kaum noch zu erhalten waren und undichte Dächer hatten. Das ist nun mal leider geschehen. Ich kann es Ihnen nicht verübeln, dass Sie darüber traurig sind, dass wir das Thema „Wohnungs- und Städtebau“ sehr beherzt und sehr verantwortungsbewusst bisher angegangen sind und dass die Entscheidungen, die jetzt anstehen, wo ich unsere Landesregierung darum bitte, wenn wir heute diesen unseren Antrag annehmen, sich weiterhin im Bund starkzumachen für die Dinge, die wir brauchen. Natürlich sollte man auch bedenken, dass es durchaus möglich ist, nicht nur den Altschuldenhilfeparagrafen neu zu betrachten und auf jeden Fall auch mit zu novellieren, aber wir sollten, glaube ich, auch die Investitionszulage wieder betrachten, speziell wenn wir in den Innenbereich der Städte gehen, denn das war ein sehr wirkungsvolles Instrument.
Ich kann die Landesregierung nur bitten, in diesem Beritt, so wie die Lenkungsgruppe vorgeschlagen hat, auch zu arbeiten und zu streiten für einen guten Wohnungs- und Städtebau in Thüringen, auch fortwährend. Danke schön.
Es gibt seitens der Abgeordneten keine weiteren Redeanmeldungen. Für die Landesregierung hat sich Staatssekretär Richwien noch einmal zu Wort gemeldet.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Frau Abgeordnete Sedlacik, auf einige Punkte möchte ich schon ein klein wenig eingehen. Sie haben über den Rückgang der Bevölkerung gesprochen. Ich finde, wir tun manchmal so, als wenn die Demographie erst in den letzten zwei, drei Jahren ein Thema ist. Es ist ein Thema seit den 70er-Jahren. Wir haben das, ein ganz klein wenig vielleicht, in der Öffentlichkeit noch nicht so richtig wahrgenommen. Ich will an der Stelle noch mal darauf verweisen, dass wir in unserem Haus einen Demographiebericht in Auftrag gegeben haben. Der liegt vor, den können Sie aus dem Netz ziehen. Wir haben diesen noch erweitert um den Bereich ländlicher Raum. Ich glaube, deswegen sind unser Haus und natürlich die anderen Bereiche sehr verantwortungsvoll mit diesem Thema umgegangen. Das zeigt auch, dass wir hier den Rückgang der Bevölkerung schon ein klein wenig fundierter sichten wollen. Deswegen haben wir diesen Demographiebericht ausgelöst.
Dass wir uns das nicht einfach machen beim Stadtumbau, Frau Sedlacik, will ich Ihnen an dem Punkt erklären, dass wir in den letzten Wochen und Monaten bis zum Jahr 2009 48 Gespräche vor Ort führen, um gerade mit den Stadtverwaltungen im Gespräch zu bleiben. Denn Sie haben nicht die Situation, dass Sie mit einem Instrumentarium jede Stadt in gleichem Maße bedienen können, sondern Sie müssen eine Einzelfallbetrachtung machen und müssen schauen, wie die einzelnen Städte aufgestellt sind, wie sie vorangekommen sind. In diesem Punkt führen wir diese Gespräche vor Ort und deswegen bitte ich darum, nicht einfach nur von oben herab eine Glocke darüber zu setzen, sondern Einzelgespräche, wie wir es machen, vorzunehmen und dann auch eine einzelne Betrachtungsweise voranzustellen.
Sie haben vom „Niedergang Ostdeutschlands“ gesprochen. Ich weiß nicht, wie Sie es gemeint haben. Ich nehme es mal so mit, dass wir vor Ort gerade im städtebaulichen Bereich Veränderungen verzeichnen. Diese Veränderungen müssen wir werten, analysieren und dann für unser tägliches Handeln Rückschlüsse ziehen, dass wir also sehen, wo müssen wir zugreifen, damit Veränderungen besser betreut werden können, damit wir hier eine bessere Unterstützung geben können. Deswegen würde ich nicht unbedingt vom Niedergang reden.
Wir haben es rechtzeitig vorgenommen, dass wir nämlich gerade unsere Förderinstrumentarien unter das Dach „Stadtumbau“ gestellt haben, um flexibler zu sein. Deswegen wollte ich an dieser Stelle nur noch einmal darauf hinweisen, dass wir hier schon sehr frühzeitig diese Maßnahme eingeleitet haben. Einen Aspekt kann ich mir an der Stelle nicht ver
kneifen: Da sind wir aus Thüringer Sicht Vorreiter gegenüber anderen Bundesländern. Deswegen würde ich mir wünschen - ich habe ja vorhin am Ende meiner Rede von der Diskussion gesprochen -, dass wir diesen Aspekt in der Diskussion stärker aufgreifen und auch versuchen, Damen und Herren zu finden, die diesen Aspekt weiterhin mit unterstützen.
Bei dem Thema „Altschuldentlastung“ will ich nur noch einmal darauf verweisen, dass nach unserer Umfrage zum Wohnungsleerstand zum 31.07.2008 noch 30 Wohnungsunternehmen einen Leerstand von mindestens 15 Prozent haben. Wenn man sich verinnerlicht, dass wir mal 60 Unternehmen hatten und dass wir in der Zwischenzeit eine Halbierung verzeichnen können, dann, glaube ich, zeigt das auch, dass wir auf einem ganz guten Weg sind. Ich bleibe auch hier wieder dabei, hier muss eine Einzelfallbetrachtung angesetzt werden. Sie haben von dem kommunalen Eigenanteil gesprochen, dass es das nicht nur im Stadtumbau gibt, sondern das haben wir ja generell, egal welches Förderprogramm das ist. Die, die mal Bürgermeister gewesen sind oder die heute noch Bürgermeister sind, wissen, dass dieser Eigenanteil immer sehr schwer darzustellen ist. Aber ich sage an der Stelle auch und ich bin in meiner Kommune auch für Finanzen zuständig, da geht es darum, gewisse Schwerpunkte zu setzen und diese Schwerpunkte werden von den Kommunen gesetzt und nicht von der Landesregierung. Wenn ich in diesem Aspekt was machen will, dann muss ich natürlich auch Geld für diesen Bereich vorsehen. Ich könnte hier einzelne Beispiele nennen, ich könnte im Westen anfangen und könnte irgendwo aufhören, das möchte ich aber an der Stelle unterlassen.
Von mehrjährigen Verwaltungsvereinbarungen haben Sie gesprochen. Das ist eine Forderung, da sind wir höchstwahrscheinlich auch nicht weit auseinander. Das haben wir immer vertreten und das haben wir auch gegenüber dem Bund immer wieder dargestellt. Wir haben die Forderung aufgemacht, dass wir eine gewisse Planungssicherheit brauchen. Mein letzter Kenntnisstand ist, dass der Bund wenigstens erst mal auf dem Weg ist, eine gewisse Gesprächsbereitschaft zu signalisieren, so dass wir auch hier in die Diskussion einsteigen sollten.
Es ist gesagt worden von Ihnen: Nicht weiter so! Ich glaube, dass man hier das Jahr 2002 genau betrachten muss. Dann muss man natürlich ganz genau schauen, wo stehen wir heute, 2008. Da kann man natürlich nicht so weitermachen, als wenn wir noch im Jahr 2002 wären, sondern wir müssen genau diese Analyse umsetzen und dann Handlungsinstrumentarien entwickeln, die natürlich dann auf das Jahr 2008 ausgerichtet sind.
Stadtumbau - ich habe das schon vorhin erwähnt, die Gespräche vor Ort muss ich jetzt nicht noch mal wiederholen, ich möchte noch mal auf den Redebeitrag von Frau Doht eingehen. Ich glaube, Sie hätten zwischenzeitlich genügend Zeit gehabt, in Ihrem Redekonzept eine Veränderung vorzunehmen, denn Sie hätten sich die letzte Passage nur noch mal in Erinnerung rufen müssen. Ich hoffe, Sie haben zugehört. Da hieß es nämlich: Wenn die bundesweite Diskussion abgeschlossen ist, werde ich ergänzende Ausführungen zum Thema „Städtebau und Wohnungsbau“ machen. Das heißt mit anderen Worten, wenn Sie von einem „dürren Bericht“ sprechen, dann ist das aus unserer Sicht heute ein erstes Antempern und wir werden weiter berichten und ich glaube, das ist auch der richtige Weg.
Wir stehen am Anfang, will ich damit sagen, der Diskussion und wir wollen die konsequente Verzahnung weiterhin vornehmen. An der Stelle sind wir auch, muss ich doch sehr deutlich sagen, als Freistaat Thüringen eines der wenigen Länder, die diese Verzahnung von Anfang an vorangetrieben haben, und deswegen kann ich diesen Punkt in der Form hier nicht stehen lassen.
Dann haben Sie von den Innenstädten gesprochen. Ich glaube, wir haben schon Mitte der 90er-Jahre, gerade Mitte der 90er-Jahre unsere Förderinstrumente dahin gehend ausgerichtet, dass gerade die Innenstädte wiederbelebt werden und dass sie sich nicht entvölkern. Wenn Sie in die einzelnen Städte heute hineinschauen, dann sehen Sie auch, dass die Förderprogramme letztendlich gegriffen haben. Auf die einzelnen Förderhöhen will ich an der Stelle gar nicht eingehen, denn wir haben schon Mitte der 90er-Jahre Schwerpunktsetzungen vorgenommen. Deswegen sind wir, glaube ich, insgesamt auf einem richtigen Weg. Ich wiederhole mein Angebot, wir sollten dann, wenn die Diskussion fortgeschritten ist, regelmäßig hier im Plenum berichten. Das habe ich zugesagt und das werde ich dann auch tun.
Ich schließe jetzt die Aussprache. Kann ich davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen erfüllt ist? Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt 16.
Es ist mitgeteilt worden, dass man sich überfraktionell geeinigt hat, diesen Tagesordnungspunkt ohne Aussprache an den Innenausschuss zu überweisen. Da erhebt sich jetzt auch kein Widerspruch, also scheint diese Aussage richtig zu sein.
Wer der Überweisung dieses Antrags an den Innenausschuss zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Die gibt es nicht. Stimmenthaltungen? Die gibt es auch nicht. Damit kann ich den Tagesordnungspunkt 17 schließen.
Kinderrechte ins Grundgesetz Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 4/4460 - dazu: Kinderrechte gemäß Artikel 19 der Verfassung des Freistaats Thüringen stärken Alternativantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 4/4613 -
Die Fraktion DIE LINKE hat nicht signalisiert, das Wort zur Begründung ihres Antrags zu nehmen, die CDU-Fraktion auch nicht zur Begründung ihres Alternativantrags. Die Landesregierung hat aber angekündigt, den Sofortbericht zu geben. Für die Landesregierung erteile ich Frau Ministerin Lieberknecht das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ganz grundsätzlich begrüße ich natürlich, dass sich dieses Hohe Haus erneut mit Kindern, mit Kinderrechten und Kinderschutz beschäftigt. Kinder sind das Beste, was wir haben, sie sind unsere Zukunft. Wir werden daher alles daran setzen, um unseren Kindern hier in Thüringen die geeignete Förderung, den notwendigen Schutz sowie kindgerechte Lebensbedingungen zu verschaffen und zu erhalten. Aus diesem Grund haben wir, nachdem sich die Jugendministerkonferenz bereits 1992 mit ihrem Beschluss zur Ergänzung des Artikels 6 Grundgesetz um ein Recht eines jeden Kindes auf Entwicklung und Entfaltung nicht durchgesetzt hat, das getan, was wir für angezeigt hielten: Wir haben nämlich bei der Erarbeitung unserer Lan
desverfassung 1993 die Kinderrechte sogleich mit berücksichtigt. So haben gemäß Artikel 19 Abs. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen Kinder und Jugendliche das Recht auf eine gesunde geistige, körperliche und psychische Entwicklung und sind vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung, Misshandlung, Missbrauch und Gewalt zu schützen. Dennoch kann ich der Ziffer 2 des vorliegenden Antrags der Fraktion DIE LINKE nicht zustimmen und will das auch begründen und gleichzeitig auch das Verhalten der Thüringer Landesregierung im Bundesrat vom 19. September 2008.
Der Bundesrat hat am 19. September 2008, das heißt also vor gerade einmal zwei Monaten, den Entschließungsantrag der Länder Bremen und Rheinland-Pfalz mit dem Ziel der ausdrücklichen Regelung der Rechte von Kindern im Grundgesetz abgelehnt. Ausschlaggebend für diese Ablehnung war insbesondere das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 1. April dieses Jahres, wonach „das Kind“ - so wörtlich - „nicht Gegenstand elterlicher Rechtsausübung ist. Es ist Rechtssubjekt und Rechtsgrundträger, dem die Eltern schulden, ihr Handeln an seinem Wohl auszurichten.“, so weit das Zitat aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Mit anderen Worten, das höchste deutsche Gericht, das Bundesverfassungsgericht, hat nun ein eigenes Kindergrundrecht auf Pflege und Erziehung durch die Eltern aus Artikel 6 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz festgestellt. Einer Verfassungsänderung so, wie von Bremen und Rheinland-Pfalz und nun auch noch einmal von der Fraktion DIE LINKE hier im Thüringer Landtag gefordert, bedarf es somit nicht mehr. Dem vorausgegangen war im Übrigen eine Befassung der Jugend- und Familienministerkonferenz vom 29./30. Mai 2008 in Berlin mit folgendem Ergebnis - auch das, sehr geehrte Frau Präsidentin, möchte ich mit Ihrer Genehmigung zitieren -, und zwar:
1. Die Jugendministerinnen und -minister, Senatorinnen und Senatoren haben sich - da wird reflektiert auf dieses Jahr 1992, was ich schon zitierte - im Jahr 1992 für eine Ergänzung des Artikels 6 des Grundgesetzes ausgesprochen, mit der „jedem Kind ein“ - so wörtlich - „Recht auf Entwicklung und Entfaltung“ zugesprochen und die staatliche Gemeinschaft verpflichtet werden sollte, die Rechte des Kindes zu schützen und zu fördern und für kindgerechte Lebensbedingungen Sorge zu tragen.
2. Angesichts der gesellschaftlichen Entwicklung, in deren Folge die relevanten Bedingungen für das Aufwachsen und die positive Entwicklung und Entfaltung junger Menschen sich weit über den familiären Kontext hinaus ausgedehnt haben, sind eine wachsende Zahl von Kindern auf besonderen Schutz und intensive Förderung von Erziehung und Bildung angewiesen. Bund, Länder und Kommunen haben
deshalb konkrete Veränderungen und Verbesserungen für Stärkung und Schutz der Kinderrechte auf den Weg gebracht. Dazu gehörten auch rechtliche Veränderungen, z.B. in den Landesverfassungen und Gesetzen, bei der Neuformulierung des § 1666 BGB, Einführung des § 8 a SGB VIII und des § 72 a SGB VIII.
3. Die Jugendministerinnen und -minister, Senatorinnen und Senatoren setzen sich weiterhin für die Stärkung von Schutz-, Förderungs- und Mitwirkungsrechten für Kinder auf allen geeigneten Ebenen ein. Dies schließt für den Kinderschutz auch das Grundgesetz ein. Wirkung und Bedeutung einer Grundgesetzänderung werden von den Ländern unterschiedlich beurteilt. Das zeigt, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Komplexität des Themas. Jeder weitergehende Vorstoß einzelner Länder über die festgestellte Beschlusslage dieser Konferenz hinaus musste auf diesem Hintergrund damit rechnen, nicht erfolgreich zu sein.
Dass Sie, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen von der LINKEN, eine erneute Bundesratsbefassung entsprechend dem Vorbild aus Bremen und Rheinland-Pfalz fordern, macht die Sache nicht besser. Der Thüringer Landesregierung wie auch der Mehrheit der Länderregierungen... Wie?