Zu Frage 3: Für den Brückenneubau wird derzeit ein Planfeststellungsverfahren vorbereitet, das zur Erlangung des Baurechts erforderlich ist. Es ist geplant, das Planfeststellungsverfahren bis Mitte 2009 einzuleiten.
Es gibt keine weiteren Nachfragen, so rufe ich als Nächstes die Frage des Abgeordneten Kuschel, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/4522 auf.
Der Thüringer Innenminister hat während einer mündlichen Verhandlung beim Thüringer Verfassungsgerichtshof am 7. Oktober 2008 erklärt, dass 2003/2004 im Zusammenhang mit den öffentlichen Diskussionen zu Kommunalabgabenproblemen in Thüringen „bürgerkriegsähnliche Zustände“ herrschten. Zudem seien bei kommunalen Mandatsträgern und Verbandsvorsitzenden Scheiben eingeschmissen und Autos beschädigt worden. Diese Aussage des Innenministers war auch Bestandteil eines Presseartikels im Freien Wort vom 8. Oktober 2008.
1. Wie begründet die Landesregierung, dass 2003/2004 im Zusammenhang mit den öffentlichen Diskussionen zu Kommunalabgabenproblemen in Thüringen „bürgerkriegsähnliche Zustände“ herrschten?
2. Welche Informationen liegen der Landesregierung dahin gehend vor, dass im Zeitraum 2003/2004 bei kommunalen Mandatsträgern und Verbandsvorsitzenden Scheiben eingeschmissen und Autos beschädigt wurden und welche kommunalen Mandatsträger und Verbandsvorsitzenden waren davon konkret betroffen?
3. Sollten der Landesregierung keine Informationen zu den in Frage 2 nachgefragten Sachverhalten vorliegen, wie begründet dann der Thüringer Innenminister seine Aussagen vom 7. Oktober 2008 während der mündlichen Verhandlung beim Thüringer Verfassungsgerichtshof?
4. Sieht sich die Landesregierung veranlasst, die zitierten Aussagen des Thüringer Innenministers mit Blick auf die reale Situation klarzustellen, um so den Verdacht von kriminellen Handlungen durch Bürger im Zusammenhang mit Protesten gegen die Kommunalabgabenpolitik auszuräumen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Kuschel beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Bereits in der Begründung des Gesetzes zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes und des Thüringer Wassergesetzes 2005 ist von der Landesregierung beschrieben worden, wie die Situation der kommunalen Abgabenerhebung in den Jahren vor der Novellierung von der Öffentlichkeit wahrgenommen wurde. In der Begründung des Gesetzes wurde beispielsweise die besondere Unruhe der Betroffenen und generell die Verschärfung der Situation erläutert. Nachzulesen ist das in Drucksache 4/187. Die konkreten Erläuterungen in der mündlichen Verhandlung vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof am 07.10.2008 verdeutlichten diese Beschreibung des Gesetzes. Im Übrigen sieht die Landesregierung davon ab, Ausführungen ihrer Mitglieder vor dem Verfassungsgerichtshof zur Verteidigung der Rechtsauffassung der Landesregierung
im Nachhinein - wie in der Frage gefordert - zu begründen. Die Ausführungen sind Teil des Prozessvortrags; dessen Würdigung ist Aufgabe des Gerichts. Das Verfassungsgericht wird seine Entscheidung, wie Sie wissen, Herr Kuschel, am 12. Dezember verkünden.
Zu Frage 2: Der Landesregierung liegt die allgemein bekannte Presseberichterstattung vor. Diese habe ich vorsichtshalber, falls da Nachfragen kommen, einmal mitgebracht - fingerdick. Darüber hinaus liegen auch Informationen aus dem Bereich Polizei und Justiz vor. So sind der Landesregierung zu einer am 9. Dezember 2002 in Königsee stattgefundenen Demonstration zwei Strafanzeigen bekannt, die neben dem Straftatbestand der Körperverletzung auch den der Sachbeschädigung, des Landfriedensbruchs sowie der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten benennen.
Danke, Frau Präsidentin. Herr Staatssekretär, Sie haben zur Frage 3 Ausführungen gemacht, die dort sagen, dass es entsprechende Anzeigen gegeben hat. Hat es Ermittlungen und Ergebnisse von Ermittlungen gegeben, die zu konkreten Verurteilungen oder Beschreibungen von Tatbeständen geführt haben?
Es gab eine Strafanzeige gegen Unbekannt durch die Polizeiinspektion Rudolstadt vom 9. Dezember 2002 wegen Sachbeschädigung. Diese Strafanzeige konnte dann nicht weiterverfolgt werden, weil die Täter nicht ermittelt werden konnten. Es gab eine zweite Strafanzeige gegen Unbekannt vom 11. Dezember 2002 wegen Landfriedensbruch, Körperverletzung und öffentliche Aufforderung zu Straftaten. Dieses Verfahren ist am 9. September 2003 nach § 170 Abs. 2 StPO durch die Staatsanwaltschaft Gera eingestellt worden. Eine hiergegen erhobene Beschwerde bei der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft hatte ebenfalls keinen Erfolg.
Es gibt eine Nachfrage von Abgeordneten Kuschel. Sie können als Fragesteller auch zwei Fragen stellen, Herr Abgeordneter Kuschel.
Herr Staatssekretär, könnten Sie mir noch mal den Unterschied erklären zwischen Ihrer Formulierung „Unruhe“ und dem vom Innenminister verwendeten Begriff „bürgerkriegsähnliche Zustände“, weil Sie erklärt haben, dass das identisch wäre.
Die zweite Nachfrage, Sie haben insgesamt von zwei Strafanzeigen hier berichtet, die zu keinem Ermittlungsergebnis geführt haben bzw. eingestellt wurden, wo es keine Verurteilungen gab. Können Sie mir noch mal erklären, wie zwei Strafanzeigen für das ganze Land innerhalb von zwei Jahren den Innenminister veranlassen, von „bürgerkriegsähnlichen Zuständen“ zu sprechen.
Auf Ihre erste Frage: Wir reden hier offensichtlich ja nicht über Rechtsbegriffe, von daher gibt es auch wenig zu erklären oder zu unterscheiden, sondern wir reden über politische Bewertungen im Hinblick auf den Handlungsbedarf, den der Gesetzgeber gesehen hat. Die Begriffe, die in der Gesetzesbegründung genannt worden sind und auch die Bewertungen, die in der mündlichen Verhandlung des Verfassungsgerichts abgegeben worden sind, das sind völlig zulässige politische Einschätzungen von Vorgängen, die in der Tat stattgefunden haben und von denen Sie am besten Kenntnis haben, wie das in den Jahren 2003/2004 im Einzelnen gelaufen ist.
Da bin ich schon bei der Antwort auch auf Ihre zweite Frage. Ich würde mir ja gerne die Zeit nehmen und Ihnen allein schon die Überschriften vortragen, die in der Presse damals zu diesen Vorgängen gestanden haben. Da ist von „Zorn“, „Wut“, „Widerstand“, „drohendem Sturm von Amtsgebäuden“ die Rede, „Verzweiflung und Zorn“; diese Schlagzeilen führen dazu, dass man durchaus von bürgerkriegsähnlichen Zuständen in der politischen Diskussion sprechen kann. Vielen Dank.
Es gibt keine weiteren Nachfragen. Ich rufe als Nächstes auf die Frage des Abgeordneten Hauboldt in der Drucksache 4/4546.
Der Deutsche Anwaltsverein DRV hat anlässlich des 67. Deutschen Juristentages in Erfurt eine Reform der immateriellen Haftentschädigung für Justizopfer gefordert. Er hat eine deutliche Erhöhung der Entschädigung gefordert.
Entschuldigung, Frau Präsidentin, ich hatte die falsche Mündliche Anfrage. Es war die Drucksache 4/4556, jetzt habe ich die Drucksache 4/4546. Ich habe mehrere Fragen, deshalb bitte ich um Nachsicht.
Die erste Thüringer Spielbank war politisch ein stets heftig umstrittenes Thema. Der parlamentarische Untersuchungsausschuss UA 4/1 beschäftigt sich unter anderem mit der Spielbank in Erfurt. In der Kritik steht insbesondere die Patronatserklärung des Landes zugunsten der Spielbank. Die Landesregierung verteidigt ihr damaliges Vorgehen auch mit der Höhe der avisierten Einnahmen aus dem Spielbankbetrieb. Laut Haushaltsansatz 2007 waren Einnahmen aus der Spielbankabgabe und weiteren Leistungen des Spielbankunternehmens in Höhe von 3.654.000 € geplant. Eingenommen wurden tatsächlich 1.582.223 €. Im Haushaltsplan 2008 sind nur noch Einnahmen in Höhe von 1.620.000 € vorgesehen. Zum 30. September 2008 wurden davon erst 567.722 € vereinnahmt, sprich 35 Prozent. Das Land Sachsen-Anhalt will seine drei Spielbanken aufgrund der Unwirtschaftlichkeit privatisieren.
1. In welcher Höhe schätzt die Landesregierung die Einnahmen aus der Spielbankabgabe und aus weiteren Leistungen des Spielbankunternehmens auf Basis der aktuell erzielten Einnahmen zum Jahresende aus heutiger Sicht?
2. Welche Auswirkungen ergeben sich aus Mindereinnahmen auf die Finanzierung laut Thüringer Spielbankengesetz für die Thüringer Ehrenamtsstiftung?
3. Beabsichtigt die Landesregierung, das Thüringer Spielbankengesetz in Bezug auf die Höhe der Spielbankabgabe zu ändern?
4. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu einer möglichen Privatisierung der ersten Thüringer Spielbank? Welche Gründe sprechen dafür bzw. dagegen?
Ja, im Übrigen haben Sie die Anfragen 24 und 30, damit Sie sich darauf einrichten können und korrigieren dürfen Sie mich schon gar nicht. Es antwortet für die Landesregierung Staatssekretär Dr. Spaeth.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hauboldt wie folgt:
Zunächst eine grundsätzliche Feststellung: Nur aufgrund der Tatsache, dass in Thüringen eine Spielbank betrieben wird, kann das Land zusätzlich pro Jahr 2,3 Mio. € aus Umsatzsteuer vereinnahmen. Dies sind sichere Einnahmen und schaffen insofern Planungssicherheit. Nach wie vor hält Thüringen die Spielbank für ein gutes Investment, denn neben der Investitionssumme von 5,7 Mio. € sind durch den Spielbankbetreiber inzwischen 28 Arbeitsplätze neu geschaffen worden.
Zu Frage 1: Der Freistaat Thüringen erhält Einnahmen aus der Spielbankabgabe gemäß § 3 des Thüringer Spielbankgesetzes vom 15. April 2004 in Verbindung mit § 2 Thüringer Verordnung über die Spielbankabgabe vom 11. Juli 2005 sowie weitere Einnahmen nach § 3 a des Thüringer Spielbankgesetzes. Bis zum 3. November 2008 betrugen diese Einnahmen insgesamt 684.921 €. Zur Entwicklung dieser Einnahmen aus dem Betrieb der Spielbank zum Ende des Haushaltsjahres 2008 kann keine verlässliche Einschätzung gegeben werden.
Zusätzlich erhält der Freistaat Mehreinnahmen in Höhe von insgesamt 2,3 Mio. €, zum einen im Rahmen des Umsatzsteuerausgleichs aus der Steuerpflicht der öffentlichen Spielbanken, das sind 700.000 €, zum anderen aus der Kompensationszahlung des Bundes für die Steuerausfälle der Länder aus der entstandenen Umsatzsteuerpflicht der bis dahin steuerbefreiten Umsätze der öffentlichen Spielbanken, das sind 1,6 Mio. €. Das ergibt zusammen 2,3 Mio. €. Also erhält der Freistaat Thüringen allein durch den Betrieb der Spielbank in 2008 ca. 3 Mio. €.
Zu Frage 2: Gemäß § 4 a Thüringer Spielbankgesetz sind die Einnahmen des Landes aus der Spielbankabgabe und den weiteren Leistungen nach Maßgabe des Haushaltsplans einer Verwendung für gemeinnützige Zwecke, insbesondere der vom Land errichteten Thüringer Ehrenamtsstiftung, zuzuführen. Um die Planungssicherheit der Thüringer Ehrenamtsstiftung bei deren Aufgabenerfüllung zu erhöhen, sind mit dem Haushalt 2008 die erforderlichen Mittel zur Unterstützung der ehrenamtlichen Tätigkeit in Thüringen unabhängig von den Einnahmen aus der Spielbankabgabe in Höhe von 1.844.000 € veranschlagt worden. Mindereinnahmen aus der Spielbankabgabe haben keine Auswirkung auf die Finanzierung der Thüringer Ehrenamtsstiftung.
Zu Frage 3: Nein. Thüringen liegt im Bundesvergleich der Abgabensätze bereits an der unteren Grenze. Die Spielbankabgabe beträgt derzeit 30 Prozent, die weiteren Leistungen 20 Prozent des Bruttospielertrages. Die Landesregierung beabsichtigt daher, vor einer Änderung des Thüringer Spielbankgesetzes zunächst die weitere Entwicklung der Spielbankumsätze abzuwarten. Das bisher vorliegende Datenmaterial reicht als belastbare Entscheidungsgrundlage für eine Reaktion auf die aktuellen Entwicklungen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Belastbarkeit des Spielbankbetreibers nicht aus.
Zu Frage 4: Der Betreiber der Spielbank in Erfurt ist bekanntermaßen die Casino Erfurt GmbH & Co. KG. Hierbei handelt es sich um eine juristische Person des Privatrechts. Was bereits privatisiert ist, kann nicht noch einmal privatisiert werden. Ich danke Ihnen.
Herr Staatssekretär, Sie haben jetzt durchaus noch einmal die Zahlen benannt und die sind ja zum Teil identisch mit der Haushaltsplanung. Es ist im Haushaltsplan 2008 eine Einnahme von 1.620.000 € vorgesehen, bei Weitem weniger als im Jahr 2007. Nun sagt unter anderem der Spielbankbetreiber, eine Ursache dafür könnte das Nichtrauchergesetz sein. Sehen Sie das ähnlich oder welche Aussage hat die Landesregierung zu dieser Feststellung?
Ja, das kann sein. Man kann nicht immer mit aller Gewissheit in die Zukunft sehen. Und wie das so ist bei Haushaltsplanungen, gibt es dann immer Abweichungen. Ich danke Ihnen.
Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage. Abgeordneter Blechschmidt, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/4548.