a) Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsauf- nahmegesetzes (ThürFlüAG) Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 4/4564 - ERSTE BERATUNG
b) Kommunales Wahlrecht für Drittstaatenangehörige Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 4/4374 -
c) Für eine menschenrechts- orientierte Flüchtlingspolitik in Thüringen Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 4/4521 - dazu: Alternativantrag der Frak- tion der CDU - Drucksache 4/4615 -
Die Fraktion DIE LINKE wünscht das Wort zur Begründung zu ihrem Gesetzentwurf und zu ihren Anträgen. Ich erteile dem Abgeordneten Hauboldt das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, meine Fraktion setzt in diesem Plenum einen Schwerpunkt in den Fragen Thüringer Flüchtlings- und Migrationspolitik. Im Kern geht es uns mit den vorgelegten Anträgen und dem Gesetzentwurf um einen fundamentalen Wechsel in diesem Politikfeld - weg von Ausgrenzung und Restriktion hin zu Integration und Teilhabe. Damit wollen wir nicht nur die Lebenssituation von Flüchtlingen verbessern, gleichgewichtig zielt unser Anliegen auf eine gesamtgesellschaftliche Wirkung, auf eine positive Entwicklung für das gesamte Bundesland. Wie die Schwächsten der Gesellschaft behandelt werden, sagt viel über die Werte einer Gesellschaft aus. Bisher war die Flüchtlingspolitik in Thüringen gekennzeichnet durch die Annahme, je restriktiver und beschwerlicher der Aufenthalt von Asyl Suchenden ge
staltet wird, desto mehr erhöhte sich der Druck auf die Flüchtlinge, ihr Schutzland wieder zu verlassen. Asyl Suchende sind in dieser Vorstellung nur Störenfriede, zu vertreibende Menschen, Lasten. Wir wollen einen anderen Blick auf diese Menschen. Wir möchten nicht nur die Gesellschaft für die Fluchtgründe und Biographien sensibilisieren und einen nicht diskriminierenden Umgang mit Minderheiten verankern, nein, uns geht es um eine positive Wende für die Gesamtgesellschaft.
Wer integrieren kann, hat soziale und kommunikative Kompetenz. Wer Flüchtlinge annimmt, wird feststellen, dass sich darunter viele Menschen mit herausragenden Fähigkeiten befinden. Nicht selten sind unter den Asyl Suchenden Akademiker, Menschen mit herausgehobenen mehrsprachigen Kompetenzen, Kinder und Jugendliche, die sich in ganz besonderer Weise in Schule engagieren, Menschen, ausgestattet mit gleichen Rechten, Menschen mit gleichen Wünschen und Hoffnungen, die aber angesichts der realen erbärmlichen Lebenssituation hier zerbrechen, zerbrechen sollen. Das wollen wir ändern. Es geht uns nicht nur um dezentrale Unterbringung, Bargeldleistungen, Abschaffung der Residenzpflicht, verbesserte medizinische Versorgung; es geht uns auch um ein Zeichen, dass wir in Thüringen aktive Schritte unternehmen müssen, das Toleranzdefizit in der Gesellschaft zu minimieren. Dazu muss der Staat mit Beispiel vorangehen und darf nicht durch eigene Schlechtbehandlung von Migranten den Rassisten die Argumente für ihre Vorurteile liefern.
Meine Damen und Herren, meine Fraktion fordert die Abgeordneten in diesem Hause ferner dazu auf, einer Bundesratinitiative des Landes Rheinland-Pfalz beizutreten und sich im Bundesrat für die Einführung des kommunalen Wahlrechts für Nicht-EU-Bürger einzusetzen. Auch mit der Zustimmung zu diesem Antrag könnte der Thüringer Landtag einen entscheidenden Beitrag zu einer aktiven Integrationspolitik leisten. Warum? In den letzten Wochen wurden in allen Regionen des Landes Thüringen interkulturelle Wochen durchgeführt. Es reicht aber nicht, interkulturell und Interkulturalität und Integration nur an bestimmten Tagen zu fordern oder nur zu bestimmten Anlässen die Begegnung zu organisieren; Absichtserklärungen müssen auch mit Leben erfüllt werden. Das heißt, für die Forderung nach einer aktiven Integrationspolitik Menschen unabhängig ihrer Herkunft die Teilhabe am sozialen, kulturellen, aber auch politischen Leben zu gewährleisten. Migranten, die durch ein solches kommunales Wahlrecht partizipieren würden, sind oftmals hier geboren, haben hier studiert, arbeiten, zahlen Steuern und Abgaben, engagieren sich im gemeindlichen Leben. Bürger ohne deutschen Pass werden zu aktiven politischen Sub
jekten und bleiben nicht reine Objekte staatlichen Handelns. Wir fordern Sie daher auf, die Bundesratsínitiative zu unterstützen und nach Maßgabe des Kommunalwahlrechts des Landes ein Wahlrecht für Drittstaatenangehörige zu ermöglichen, wie es schon in 16 anderen Ländern der Europäischen Union existiert. Die Summe unserer Anträge und des Gesetzentwurfs hat eine gemeinsame Botschaft: Toleranz und Weltoffenheit, die Unteilbarkeit von Grund- und Menschenrechten gehören nicht nur zum unerlässlichen Kanon der Demokratie, nein, sie sind auch unser Schutzschild gegen Rassisten und Rechtsextreme, die diese bedrohen. In diesem Sinne, meine Damen und Herren, wollen wir unsere Anträge verstanden wissen. Ich danke Ihnen.
Ich eröffne die gemeinsame Aussprache zu den Tagesordnungspunkten 7 a, b und c und rufe als Erstes auf für die CDU-Fraktion Frau Abgeordnete Stauche.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine verehrten Damen und Herren, zum TOP 7 a, dem Dritten Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes in Drucksache 4/4564, ist kurz zu sagen: Der vorliegende Gesetzentwurf soll die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften möglichst ausschließen, da in derartigen Unterkünften - kurz gesagt - es unzumutbar sei zu leben. Das ist eine Forderung, die nebenbei von den Vorgaben des Bundes abweicht; gemäß § 53 Abs. 1 des Asylverfahrensgesetzes sind Asylbewerber in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften unterzubringen. Das ist ein Bundesgesetz, meine Damen und Herren. Wer Verwaltungsrecht kennt, weiß, dass höheres Recht das niedere Recht bricht. Außerdem wäre das unbezahlbar.
Meine Damen und Herren, besonders von den LINKEN, Sie verwechseln immer ein bisschen was oder werfen alles wie üblich in einen Topf. Es gibt Asylbebewerber, die schon ein Aufenthaltsrecht haben, und es gibt aber Asylbewerber, die noch kein Aufenthaltsrecht haben, und Sie sagen, wir sollen sie integrieren und ihnen Teilhabe an der Gesellschaft geben. Meine Damen und Herren, wenn sie kein Aufenthaltsrecht haben und nach einem halben oder einem Dreivierteljahr oder nach einem Jahr wieder aus Deutschland rausmüssen, den Leuten fällt es doppelt und dreifach schwer. Das wissen wir. Sie müssen dazu auch untergebracht werden und menschlich untergebracht werden, das ist auch unser Ansinnen, und sie müssen auch sozial betreut wer
den. Aber nicht jeder hat das Recht, hier in Deutschland ein Aufenthaltsrecht zu bekommen, der als Asylbewerber kommt. Das wissen wir doch ganz genau. Ich glaube, ich habe es hier schon einmal gesagt, wir in Deutschland retten nicht die ganze Welt. Wir müssen denen helfen, die es wirklich notwendig haben, die hier wirklich auch ein Aufenthaltsrecht bekommen, weil sie Verfolgte sind und unter unwürdigen menschlichen Bedingungen leben. Für die müssen wir unsere Ressourcen bewahren, dass wir denen auch wirklich helfen können. Das ist ganz wichtig.
Zu TOP 7 b will ich nichts sagen, da haben wir eine andere Rednerin, aber zu TOP 7 c, dem Antrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 4/4521. Die Fraktion DIE LINKE will durch die Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes sowie durch zahlreiche Maßnahmen und Initiativen im Bereich der Flüchtlingspolitik die Situation der im Lande lebenden Flüchtlinge verbessern. Das ist ein lobenswertes Ansehen, das sehen wir genauso, aber Ihr Weg ist einfach falsch. Insbesondere widersprechen wir in dieser Maßnahme, da diese Maßnahme nicht den Intentionen des Bundesgesetzgebers entspricht. Dies gilt sowohl für die Förderung des Erlasses einer Rechtsverordnung mit dem Inhalt, ein Aufenthaltsrecht der Asylbewerber in ganz Thüringen zu etablieren, als auch für die geforderte Aufweichung der Erlaubnis der Bestände zum Verlassen des Freistaats Thüringen, die faktisch eine Freizügigkeit von Asylbewerbern in der ganzen Bundesrepublik bedeuten würde. Wir wissen schon heute, was wir für Probleme mit Flüchtlingen haben, die illegal ihren Aufenthalt verlassen und nie wieder in Deutschland gefunden werden, die irgendwo untertauchen, Schwarzarbeiter sind, sich schwarz hier aufhalten. Wir kennen alle die Probleme und das müssen wir nicht noch unterstützen.
Meine Fraktion widerspricht auch der von Ihnen geforderten Gleichbehandlung von Asylbewerbern mit den anderen anerkannten Flüchtlingen, denn sonst ist das ganze System nicht mehr bezahlbar, wenn wir alle gleich behandeln, die Asylbewerber und auch die anerkannten Flüchtlinge. Dann werden wir irgendwann nicht mehr genügend Geld haben, um wirklich die notwendigen Flüchtlinge hier unterzubringen, die wirklich untergebracht werden müssen. Deshalb gibt es nach Vorgabe des Bundes natürlich auch gewisse Einschränkungen für die Asylbewerber für medizinische Leistungen.
gewohnt, in allen Anträgen nur Wünsch-Dir-WasListen. Es wird gefordert, die Zahl der von Thüringen aufzunehmenden Flüchtlinge und Asylbewerber künftig nicht mehr auf der Grundlage der jeweiligen Bevölkerungszahl der Landkreise und kreisfreien Städte zu bemessen, sondern eine Verteilung unter Berücksichtigung der regionalen, sozialen und kulturellen Gegebenheiten vorzunehmen.
Meine Damen und Herren, wer soll das entscheiden? Wie ist das überhaupt praktikabel, haben Sie schon einen Katalog erstellt, wie das gehen soll oder wie auch immer? Wir wollen Bürokratieabbau.
Wir sollen auf soziale und familiäre Aspekte Rücksicht nehmen. Ich weiß nicht, wie das gehen soll, ich weiß es nicht. Außerdem, wo bleibt die Planungssicherheit für die Kommunen, wenn heute mal 10 Asylbewerber da sind und morgen auf einmal 100. Wer soll die Planung vornehmen? Wer soll die Abwägungen entscheiden? Soll da ein Kreistag darüber entscheiden, soll die Landesregierung darüber entscheiden, sollen Beamte darüber entscheiden? Wer soll denn darüber entscheiden? Ich denke, dass der Schlüssel in Ordnung ist. Sie haben in Ihrem Antrag viele Fragen und keine Antworten. Ihr gesamter Gesetzentwurf und Ihr gesamter Antrag ist unausgegoren, unbezahlbar, aber mal wieder populistische Forderungen in Größenordnungen. Wir haben deshalb, weil wir schon wissen, dass es Probleme an der Basis gibt, das haben wir auch so erkannt, da die Landkreise oder verschiedene Beamte auch manche Regelungen unterschiedlich auslegen, einen Alternativantrag gestellt und den werden wir auch hier vortragen und dem werden wir auch zustimmen. Hier wird die Landesregierung gebeten, verbindliche Mindeststandards für die Ausstattung der Gemeinschaftsunterkünfte vorzuschreiben, dass nicht jeder Landkreis macht, was er will und wie er es will und vielleicht dabei noch Geld gutmacht. Die bekommen eine genügende Finanzausstattung von uns und dieses Geld haben sie auch für diese Aufgabe zu verwenden.
Wir bitten die Landesregierung weiterhin, sich darum zu kümmern, vor Ort zu kontrollieren, dass die Migranten und Flüchtlinge ordentlich sozial betreut werden, denn das brauchen sie wirklich, und auch besonders die Bedürfnisse von Familien bei der Unterbringung zu berücksichtigen. Danke, meine
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor ich zu unseren Anträgen inhaltlich und auch politisch zu sprechen komme, möchte ich auf einen formalen Fehler hinweisen, den es in der Drucksache 4/4521 gibt in Punkt 9, da steht am Ende: „Die Zustimmung erfolgt ohne Beschränkung nach § 13 Aufenthaltsgesetz.“ Hier hat sich ein Fehler eingeschlichen, es muss richtig heißen: Die Zustimmung erfolgt ohne Beschränkungen nach § 13 Beschäftigungsverfahrensordnung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, es ist schon eine Strafe, meiner Vorrednerin zuhören zu müssen und ich weiß,
und auch mit mir persönlich im Raum geblieben sind. Es ist wirklich nicht zumutbar, was wir uns hier wieder anhören mussten.
Die Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag hat mit ihren drei Anträgen parlamentarische Initiativen im Sinne einer menschenrechtsorientierten Flüchtlingspolitik in Thüringen vorgelegt. Wir haben uns sehr genau überlegt, was wir beantragen, und zwar mit der Annahme, dass im Zuge der Debatten des vergangenen Jahres, die es gegeben hat, es bei dieser Form der Anträge auch für die CDU unmöglich sein würde, diese Dinge ohne Debatte einfach abzubügeln. Ihr Antrag aber zielt genau in eine andere Richtung. Ich finde das sehr bedauerlich und ich weiß auch gar nicht, wie Sie das vertreten können. Gehört habe ich dazu jetzt bei Frau Stauche auch nichts.
Wir fordern nicht, meine Damen und Herren, die Abschaffung der Gemeinschaftsunterkünfte. Wir fordern nicht, was ja unsere weitestgehende Forderung ist, die Abschaffung der diskriminierenden Sondergesetzgebung, nämlich des Asylbewerberleistungsgesetzes für Flüchtlinge. Unser Ziel war es, ein Maß
nahmepaket vorzulegen, bei dem sich zumindest einer Debatte auch die restriktivste Fraktion hier im Haus nicht verweigern kann. Sie verweigern die Debatte. Auf Ihren sogenannten Alternativantrag werde ich am Ende noch eingehen.
Ich möchte beginnen mit unseren Vorschlägen, mit einigen Schwerpunkten in unserem Gesetzentwurf zur Dritten Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes. Bisher steht in dem Gesetz, die Landkreise und kreisfreien Städte sollen die in § 1 genannten Personen in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften unterbringen. Wir beantragen eine Erweiterung dieser Formulierung um andere Formen der Unterbringung, nämlich die Einzelunterbringung und Formen des betreuten Wohnens. Wir beantragen damit nicht, Frau Stauche - jetzt ist sie weg -, die Gemeinschaftsunterkünfte abzuschaffen. Wir sind auch nicht mit unserem Antrag rechtswidrig, sondern im Gegenteil, wir wollen, dass die Landesgesetzgebung dem Bundesrecht entsprechend angepasst wird. In § 53 des Asylverfahrensgesetzes steht, dass bei der Abwägung der Unterbringung sowohl öffentliche Belange als auch die Interessen der Ausländer zu berücksichtigen sind.
Diese Formulierung fehlt im Landesgesetz, im Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz, und das ist auch der Grund, warum beispielsweise in Sömmerda nur 1,8 Prozent der Flüchtlinge in dezentralen, also Einzelwohnungen untergebracht sind, weil die Ausländerbehörden bzw. die Landkreise und kreisfreien Städte immer darauf verweisen, dass sie gar keine Entscheidungskompetenz hätten, weil im Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz steht, es gibt nur die Regelform der Gemeinschaftsunterbringung. Bundesrecht bricht aber Landesrecht, insofern haben Sie recht. Aber es wäre auch hilfreich gewesen, Sie hätten sowohl unseren Antrag mal gelesen als auch das geltende Bundesrecht.
Etwa die Hälfte der in Thüringen untergebrachten Flüchtlinge ist inzwischen nicht mehr in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht und auch insofern dürfte es Ihnen gar nicht so wehtun, wenn Sie mal die Thüringer Gesetzgebung der Realität anpassen würden.
Wir haben, wie gesagt, den Absatz, dass sowohl öffentliche Interessen, die haben wir näher definiert in unserem Antrag, nämlich zu den öffentlichen Inte
ressen zählen für uns selbstverständlich auch Aspekte der Integration und des sozialen Ausgleichs, die Wahrung der Grund- und Menschenrechte oder administrative Gesichtspunkte. Klar, dass diese Dinge zu berücksichtigen sind, ergänzt um die Belange des Ausländers.
Ich möchte Ihnen zitieren aus einer Studie eines Equal-Projekts in Nordrhein-Westfalen, in dem ziemlich gut beschrieben ist, was Gemeinschaftsunterbringung bewirken kann. Ich zitiere: „Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Lebens- und Unterbringungsbedingungen in vielerlei Hinsicht von den Vorstellungen eines ‚normalen Lebens’, wie es die Mehrzahl der Bevölkerung der Aufnahmegesellschaft führt, abweichen. Bedenkt man, dass ein ‚normales Leben’ eines Flüchtlings durch Wohnen in beengten Räumen, in mit baulichen Mängeln behafteten Gebäuden, unter finanziell eingeschränkten Bedingungen, mit begrenzter Bewegungsfreiheit, eingeschränktem Besuchsrecht, eingeschränkter Privatsphäre, in unfreiwilliger Gemeinschaft mit Menschen unterschiedlicher Herkunft und Sprache gekennzeichnet ist, so zeigt sich, dass hier eine Reihe von Beschränkungen eigener Handlungs-, Entfaltungs- und Selbstbestimmungsmöglichkeiten bestehen. Diese mögen in einer kurzen, zeitlich begrenzten Ausnahme- und Übergangssituation als zumutbar betrachtet werden, wirken sich aber bei längerem Aufenthalt als permanente Stressoren negativ auf die gesundheitliche Situation aus.“ Gemeinschaftsunterbringung, wie wir sie in der überwiegenden Mehrheit der Gemeinschaftsunterkünfte in Thüringen haben, macht krank. Und Sie nehmen das billigend in Kauf. Manchmal habe ich den Eindruck, es bereitet Ihnen auch ein klein wenig Freude, Frau Stauche, dass es den Menschen so schlecht geht.