der Wiedervereinigung Deutschlands abschließend zu regeln. Das betrifft insbesondere die folgenden Problemfelder: die Schaffung eines einheitlichen aktuellen Rentenwertes zwischen Ost und West; die rentenrechtliche Situation der auf dem Territorium der jungen Länder vor dem 1. Januar 1992 geschiedenen Frauen; die Problematik der sogenannten mithelfenden Familienangehörigen von Land- und Forstwirten, Handwerkern und anderen Selbstständigen; die rentenrechtliche Anerkennung des besonderen Steigerungssatzes bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gesundheits- und Sozialwesens der ehemaligen DDR und die Benachteiligung emeritierter Professoren und anderer Hochschullehrer bei der Renten- und Altersversorgung. Bis auf die Frage nach der Erreichung eines einheitlichen Rentenwertes konnte in den genannten Punkten ungeachtet der Thüringer Bemühungen noch keine beschlussreife Position aller neuen Länder erreicht werden. Diese verbleibenden Fragen der Rentenüberleitung müssen Schritt für Schritt diskutiert und, soweit politisch durchsetzbar, auch umgesetzt werden. Die Landesregierung wird auch weiterhin alles daran setzen, um im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu mehr Rentengerechtigkeit in Deutschland zu kommen.
Zu Frage 2: Die in der Antwort auf Frage 1 beschriebenen Aktivitäten der Thüringer Landesregierung galten, wie gesagt, auch der rentenrechtlichen Besserstellung von den zu DDR-Zeiten geschiedenen Frauen. Thüringen wird dieses Anliegen nun erneut auf der nächsten Tagung der Arbeits- und Sozialminister thematisieren.
Zu Frage 3: Die neuen Länder und auch der Bund sahen das geltende Recht bereits Mitte der 90erJahre als unbefriedigend an. Trotz intensiver Beratungen konnte indes bis heute keine rechtssichere Lösung hier gefunden werden. Nach dem SGB VI kann geschiedenen Ehegatten, die vor dem 1. Juli 1977 in den alten Ländern geschieden worden sind unter den in dieser Vorschrift genannten Voraussetzungen eine sogenannte Geschiedenenwitwenrente gewährt werden. Der Verstorbene muss die Wartezeit für eine Hinterbliebenenrente erfüllt und seinem überlebenden geschiedenen früheren Ehegatten im letzten Jahr vor seinem Tod Unterhalt gewährt haben oder im letzten wirtschaftlichen Dauerzustand vor seinem Tod dazu verpflichtet gewesen sein. Für Scheidungen nach dem 30. Juni 1977 wurde mit dem ersten Eherechtsreformgesetz der Versorgungsausgleich seinerzeit eingeführt. Das Recht des Versorgungsausgleichs findet nach der Regelung im Einigungsvertrag nur auf Scheidungen Anwendung, die nach Inkrafttreten des SGB VI, das heißt also, ab dem 1. Januar 1992 erfolgten. Frauen, die im Beitrittsgebiet in der Zeit von der Einführung der Eheverordnung im November 1955 bis zum 31. Dezember 1991 geschieden worden sind, haben
also weder Anspruch auf Versorgungsausgleich noch auf eine Hinterbliebenenrente nach dem Tod des geschiedenen Ehegatten. Das Bundessozialgericht hat das geltende Recht mehrfach als verfassungsrechtlich unbedenklich bestätigt. Das Bundesverfassungsgericht hat in zwei Fällen Verfassungsbeschwerden, die gegen diese Regelung gerichtet waren, nicht zur Entscheidung angenommen. Zur Begründung verwies es darauf, dass die Beschwerdeführerinnen nicht schutzbedürftig seien, da sie über eigene Versichertenrenten verfügten. Ob diese Regelung auch in den Fällen verfassungskonform ist, in denen die geschiedene Ehefrau über keine die Existenz sichernde eigene Versorgung verfügt, ist vom Bundesverfassungsgericht noch nicht entschieden worden. Insoweit besteht nach unserer Auffassung bei der Vorschrift des § 243 a SGB VI durchaus politischer Handlungsbedarf. Insofern hat die Thüringer Landesregierung mit der Umsetzung des Beschlusses des Thüringer Landtags, wie in Drucksache 4/3988 formuliert, begonnen.
Es gibt keine Nachfragen, dann bedanke ich mich für die Antwort. Die letzte Frage stellt Abgeordneter Kuschel, Fraktion DIE LINKE, entsprechend Drucksache 4/4456.
Ergebnisse der Prüfung der Investitionsmaßnahme „Kläranlage Unterbreizbach“ durch den Landesrechnungshof (III)
Der Thüringer Landesrechnungshof hat eine Prüfung zur Investitionsmaßnahme „Kläranlage Unterbreizbach“ durchgeführt und das vorläufige Prüfungsergebnis dem Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt am 14. Februar 2008 mitgeteilt. Am 14. Mai 2008 erhielt das Ministerium den Entwurf eines Beitrags für den Jahresbericht 2007 des Landesrechnungshofs, der sich auf die Prüfung der Investitionsmaßnahme „Klärwerk Unterbreizbach“ bezieht. Bis zum 8. Juni 2008 konnte hierzu das Ministerium eine Stellungnahme abgeben.
Bereits mit meinen Mündlichen Anfragen in Drucksachen 4/3869 und 4/4140 hatte ich nach dem Inhalt der Prüfungsergebnisse zum Investitionsvorhaben „Klärwerk Unterbreizbach“ gefragt. Die Landesregierung hatte in der Beantwortung der beiden genannten Mündlichen Anfragen auf das laufende Verfahren verwiesen und insofern inhaltliche Auskünfte verweigert. Es kann davon ausgegangen werden, dass nunmehr alle offenen Fragen zwischen dem Landesrechnungshof und dem Ministerium geklärt wurden, so dass die Landesregierung jetzt Aussagen machen kann.
1. Welche wesentlichen Feststellungen enthält der Prüfungsbericht des Landesrechnungshofs zum Investitionsvorhaben „Klärwerk Unterbreizbach“?
2. Welchen Prüfungsfeststellungen hat die Landesregierung mit welchen Begründungen widersprochen und welche Erwiderungen durch den Landesrechnungshof erfolgten dabei?
3. Welche Schlussfolgerungen ergeben sich für die Landesregierung aus den Prüfungsergebnissen und wie werden diese begründet?
4. Welche Möglichkeiten haben die Bürgerinnen und Bürger, den Prüfungsbericht und die diesbezügliche Stellungnahme des Ministeriums einzusehen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, für die Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel wie folgt:
Mit Schreiben vom 14. Mai 2008 übersandte der Thüringer Rechnungshof dem Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt den Entwurf eines Beitrags für den Jahresbericht 2008. Das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt hat mit Schreiben vom 4. Juni 2008 zu diesem Entwurf Stellung genommen. Der Jahresbericht 2008 stellt die abschließende Meinungsbildung des Thüringer Rechnungshofs dar. Er liegt bisher nicht vor. Der Jahresbericht wird der üblichen parlamentarischen Befassung, insbesondere im Haushalts- und Finanzausschuss, unterliegen. In diesem Rahmen wird sich die Landesregierung eine abschließende Meinung bilden.
Zu Frage 4 hinsichtlich einer Einsichtnahme: Die Jahresberichte des Thüringer Rechnungshofs sind z.B. auf dessen Internetseite öffentlich zugänglich. Zur Frage der Öffentlichkeit im Rahmen der parlamentarischen Behandlung des Jahresberichts verweise ich auf die Geschäftsordnung des Thüringer Landtags. Prüfungsmitteilungen des Rechnungshofs sowie Stellungnahmen von Ministerien im Vorfeld der abschließenden Meinungsbildung sind verwaltungsinterne Unterlagen.
Danke, Frau Präsidentin. Herr Staatssekretär, inwieweit bewerten Sie denn die nach wie vor Verweigerung der Landesregierung, auf den Inhalt der Prüfungen einzugehen, als ein Indiz dafür, dass aus Sicht des Bürgers vieles danach aussieht, als würde es Unregelmäßigkeiten geben, weil sonst nicht zu verstehen ist, warum die Landesregierung nach wie vor nicht bereit ist, Ergebnisse einer Prüfung, die 2007 erfolgte und die dem Ministerium seit Februar 2008 vorliegen, nun endlich zu veröffentlichen? Würden Sie mir zustimmen, dass damit Vorschub für Spekulationen geschaffen wird?
a) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Einkommenssituation in Thüringen - Lohndiskrimi- nierung von Frauen“ Unterrichtung durch die Prä- sidentin des Landtags - Drucksache 4/4372 -
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, Thüringen hat derzeit die besten Arbeitsmarktzahlen seit Beginn der Statistik Anfang der 90er-Jahre aufzuweisen. Natürlich profitieren davon auch die Frauen. Wir haben die deutlich geringste Arbeitslosenquote der ostdeutschen Länder und seit einigen Monaten liegen wir noch vor dem Bundesland Bremen. Die Thüringer Wirtschaft entwickelt sich posi
Mit Blick auf die Arbeitsmarktdaten kann Folgendes festgestellt werden: Im September 2008 waren in Thüringen rund 122.000 Arbeitslose gemeldet. Das ist der niedrigste Wert seit 1991. Bei den Frauen wurden rund 66.000 Arbeitslose gemeldet. Das ist ebenfalls die geringste Quote seit 1991 und auch 14.000 weniger als noch vor einem Jahr. Leider liegt der Frauenanteil an den Arbeitslosen in Thüringen mit 54,2 Prozent deutlich über den Vergleichswerten in Ost und auch in Gesamtdeutschland.
Erfreulich ist, dass die Erwerbsquote sowohl bei Frauen als auch bei Männern wieder angestiegen ist. Dennoch liegt die Frauenerwerbsquote deutlich unter der der Männer. In Thüringen betrug die Bruttodurchschnittsvergütung je abhängig Beschäftigtem im Juni 2007 1.780 €. Darin sind nicht die Arbeitgebersozialabgaben enthalten. Damit lag Thüringen auf gleichem Niveau mit den Ländern Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern, aber hinter Brandenburg und Sachsen-Anhalt. Statistische Angaben zum durchschnittlichen Bruttoerwerbseinkommen von Frauen und Männern in Thüringen insgesamt liegen nicht vor. Nach dem Median des durchschnittlichen Nettoeinkommens, nicht Lohn bzw. Gehalt, sondern Einkommen der Bevölkerung in Thüringen erhielten im Jahr 2006 Frauen 830 € und Männer 1.017 € monatlich. Das ist eine Differenz von 18,7 Prozent. Im Jahr 2005 waren es noch 21,2 Prozent. Im produzierenden Gewerbe und Dienstleistungsbereich in Thüringen hatten Frauen einen Bruttomonatsverdienst in Höhe von 1.934 € und Männer von 2.275 €. Frauen bekamen also 15 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Frau Ministerin Lieberknecht hat in ihrer Regierungserklärung am 12. September 2008 ausgeführt, ich darf zitieren: „Aufgabe des Staates muss es sein, die Menschen zu befähigen, ihre Chancen in der sozialen Marktwirtschaft zu ergreifen. Nur so können Menschen auch erfahren, dass Arbeit viel mehr ist als bloße Beschäftigung und eigenverantwortliche Sicherung des Lebensunterhalts. Dabei muss es möglich sein, mit dem erzielten Einkommen den eigenen Lebensunterhalt zu sichern. Wo dies nicht der Fall ist, dürfen wir das nicht einfach hinnehmen, sondern darum muss gerungen werden.“ Ich kann und möchte mich dieser Aussage nur anschließen und stehe auch zu Ihrer Forderung: Frauen verdienen mehr.
Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt, bietet in Deutschland die gesetzliche Grundlage zur Verhinderung ungerechtfertiger Benachteiligung aus
Gründen des Geschlechts. Zur Verwirklichung des Ziels erhalten die durch das Gesetz geschützten Personen Rechtsansprüche gegen Arbeitgeber und Private, wenn ihnen gegenüber gegen die gesetzlichen Diskriminierungsverbote verstoßen wird.
Die Ursachen für die Einkommensunterschiede sind sehr komplex, sie können sehr unterschiedlich sein: Alter, Berufserfahrung, Bildungsniveau, aber auch der Beschäftigungstyp, die Branche und die Unternehmensgröße bedingen dies. Häufig führen längere Berufserfahrungen auch zu höherem Einkommen und hier sind die Männer eindeutig im Vorteil. Unterschiede für die Einkommensunterschiede sind z.B. auch in der unterschiedlichen Berufswahl von Jungen und Mädchen und bei der Aufteilung beruflicher und familiärer Aufgaben in Ehe, Familie und Partnerschaft zu finden, die sich auch in einer wesentlich höheren Beteiligung von Frauen in der Teilzeitarbeit widerspiegeln.
Wir stehen auch für eine Veränderung des Berufswahlverhaltens. Wir wollen, dass sich mehr Mädchen für naturwissenschaftlich-technische Berufe entscheiden, weil dort auch bessere Einkünfte zu verzeichnen sind. Es gibt ja in Thüringen zwei Projekte, einmal FrITZI und einmal die Thüringer Koordinierungsstelle, die sich diesen Fragen widmen. Wir wollen uns auf unseren Antrag in einer der nächsten Sitzungen des Gleichstellungsausschusses mit dem Projekt FrITZI beschäftigten und uns durch die Landesregierung informieren lassen, wo die Erfolge liegen, aber auch die Grenzen und Schwächen. Damit wollen wir uns beschäftigten, denn hier ist auch ein Schlüssel zum Einkommen zu suchen,
denn 2004 lag bei den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen bei den IT-Berufen der Frauenanteil nur bei 12,3 Prozent. Hier muss mehr Aufklärungsarbeit in der Schule passieren; auch die Schüler müssen besser informiert werden.
Dann darf ich meinen Schlusssatz noch sagen. Es gibt noch so viel zu sagen, leider ist eine Aktuelle Stunde bei diesem Thema viel zu wenig. Gleichstellung bedeutet für uns vor allen Dingen Chancengerechtigkeit, darum muss es gehen. Gleichstellung hat etwas mit Anreizen und Signalen zu tun, die die Gesellschaft setzt. An dieser Stelle möchte ich noch einmal den Appell von Frau Lieberknecht unterstüt
zen, den sie an die Wirtschaft gerichtet hat: Nutzen Sie das Wissen und die Fähigkeit von Frauen, und zwar zu fairen, zu gerechten und damit auch zu zukunftsfähigen Bedingungen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Frau Tasch, ich freue mich über den Antrag der Fraktion der CDU, das Thema demnächst ausführlicher hier zu diskutieren, weil die Aktuelle Stunde wirklich, das gebe ich zu, zu kurz ist.
Meine Damen und Herren, stellen Sie sich vor, es ist Fußballeuropameisterschaft. Deutschland erreicht einen glorreichen 24. Platz. Das ist schlimmer als Grand Prix. Wir können uns aber auf die Schulter klopfen, wir haben große Nationen wie Zypern, Estland und die Slowakei hinter uns gelassen. Was passiert am nächsten Tag? Noch am selben Abend würde der Trainer, wenn er nicht selber geht, sofort entlassen werden. Die öffentliche Stimmung wäre, ihn auf den Mond zu schicken, Betreuer und Berater würden sofort arbeitslos. Die gesamte Mannschaft würde ausgetauscht. Ein Ruck würde durch das ganze Land gehen, alle gemeinsam würden feststellen, es muss sich etwas tun. Alle würden das Problem diskutieren und es muss etwas geschehen, Schmach und Schande von uns zu bringen. Die Bild-Zeitung würde mindestens eine Woche das Thema auf Seite 1 platzieren, alle Zeitungen würden Sonderbeilagen veröffentlichen und die Bundesregierung würde einen nationalen Aktionsplan erstellen. Genau hier sind wir beim Thema, weil es nicht die Europameisterschaft im Fußball war, sondern der Einkommensunterschied, bei dem wir den 24. Platz belegt haben. Ich frage Sie: Welche Schande ist größer? Für mich, das sage ich ehrlich, ist die Schande größer, dass in Deutschland Lohnunterschiede von 22 Prozent zwischen Frauen und Männern existieren.
Meiner Meinung nach ist hier ganz klar eine Gerechtigkeitsdebatte notwendig. Da reicht es nicht, Frau Tasch, wie Sie es angedeutet haben, Mädchen in andere Berufe zu schicken. Eine Wertedebatte ist notwendig, den Wert einer Arbeit festzulegen. Frau Tasch, da will ich an der Stelle ausdrücklich sagen: Mädchen in technische Berufe zu schicken, das al
lein ist einfach zu wenig. Es ist die Frage: Sind pflegende Berufe denn weniger wert als montierende Berufe? Ist die Arbeit an der Maschine mehr wert als die Pflege von Kindern in Kindertagesstätten? Es stimmt nicht - das will ich ausdrücklich auch an dieser Stelle sagen -, dass das Ganze nur aufgrund von Teilzeitregelungen oder weniger Arbeit oder wie auch immer sich errechnet, es geht hier um den Bruttostundenlohn. Netto sieht das Ganze übrigens noch viel schlimmer aus; aufgrund des Ehegattensplittings sind Frauen in vielen Fällen überdurchschnittlich besteuert. Einige Zahlen will ich Ihnen nicht ersparen, meine Damen und Herren, die Einkommensunterschiede der 25- bis 29-Jährigen belaufen sich nur auf Pi mal Daumen 10 Prozent, bei den über 60-Jährigen sind es 31 Prozent. Als Branche hervorheben möchte ich das Rechnungswesen, Frau Tasch, keine typische Aufteilung der Arbeit in technisch oder nicht technisch. Im Rechnungswesen verdienen Frauen 22 Prozent weniger als Männer. Wenn ich das Ganze vergleiche Ost gegen West kann man feststellen, dass eine Ostfrau 58 Prozent von dem verdient, was ein Mann im Westen verdient - 58 Prozent. 44 Prozent der Thüringer Frauen verdienen monatlich weniger als 900 €, 60 Prozent von sogenannten Billigjobbern sind Frauen. Ich bin der Meinung, weil die verheerenden Auswirkungen überall zu sehen sind - beim Arbeitslosengeld, bei der Rente und auch bei der Unterstützung von Alleinerziehenden -, dass hier ein klarer Auftrag für Politik zum Handeln existiert.