Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, jetzt muss ich mich erst mal ein bisschen sammeln. Wir haben jetzt gerade überlegt, da gibt es solche Formulare bei uns, ich habe aber keins dabei.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Vergabegesetz im Thüringer Landtag zum vierten, das ist so meine Überschrift. Diesmal wieder von der SPDFraktion und diesmal, um es gleich vorwegzunehmen, auch mit etwas mehr Substanz, zumindest entschlackt und entrümpelt von den alten Zöpfen und Ladenhütern, Herr Gerstenberger hat es gesagt, der Tariftreue und anderen vergabefremden Kriterien, die mit der sachgerechten und wirtschaftlichen Erbringung von Leistungen einfach nichts zu tun haben, so ernsthaft die einzelnen Anliegen und die Gleichstellungsaspekte oder Ausbildungsbereitschaft für sich gesehen sein mögen. Insoweit hat der Gesetzentwurf für uns eine neue Qualität und die CDUFraktion wird deshalb die Vorschläge einer gewissenhaften Prüfung und Diskussion unterziehen.
Insbesondere werden wir uns einer neuerlichen Debatte nicht verschließen, eben weil wir alle sachlichen Initiativen ernst nehmen, die unserem Mittelstand helfen und dessen Lage noch verbessern könn
ten. Denn uns ist der Mittelstand und dessen Meinung schlicht und einfach wichtig, weil wir wissen, auf welchen Säulen unser Sozialsystem steht.
Im Kern zielt der Gesetzentwurf auf einen Rechtsschutz des übergangenen Bieters vor den Zivilgerichten auch im unterschwelligen Bereich hin. Und da bin ich ja bei Ihnen. Ich habe nun große Sorge, dass sich die guten Absichten von Transparenz und Nachprüfbarkeit und möglicherweise einer besonderen Würdigung regionaler Marktteilnehmer im Vergabeverfahren bei einer gesetzlichen Regelung der Nachprüfbarkeit schnell in Prozessflut und Vorhabensverzögerungen umkehren können. Dies hatte offensichtlich auch die Bundesregierung bewogen, gegen eine Auslegungsmitteilung der EU-Kommission vom 23.06.2006 zu klagen, welche die Anwendung der einschlägigen EU-Vergaberegeln einschließlich des Rechtsschutzes auch im unterschwelligen Bereich für Mitgliedstaaten einfordert. Und hier, Herr Schubert, vielleicht schon mal vorab der Hinweis, Ihre Zahlen im Gesetzentwurf stimmen den Schwellwert betreffend einfach nicht, die sind falsch. Aber darüber können wir ja später reden. Insoweit würde eine landesgesetzliche Regelung zu diesem Zeitpunkt sogar die Bemühungen der Bundesregierung unterlaufen. Das ist, gelinde gesagt, schon ein ganzes Stückchen problematisch. Ich kann mich auch einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts anschließen, das den Primärrechtsschutz des Interesses an der alsbaldigen Ausführung der Maßnahme durch den erfolgreichen Bewerber gegenüber den Grundrechten des übergangenen Bieters einräumt. Weiter kann ich wirklich, liebe Kollegen der SPD-Fraktion, den Zeitdruck nicht erkennen, der Sie bewogen hat, ein Landesgesetz zur Vergabe öffentlicher Aufträge deutlich vor dem geplanten Vergaberechtsmodernisierungsgesetz des Bundes zu platzieren. Landesregelungen für den unterschwelligen Bereich, die möglicherweise konträr gegenüber dem Bundesgesetz stehen könnten, sind für mich und meine Fraktion nur sehr schwer vorstellbar. In unserer Wahrnehmung sind die Thüringer Vergaberichtlinien modern und austariert und unsere Vergaberegeln sind ausgesprochen mittelstandsfreundlich.
Natürlich können wir nicht jede Verstimmung in der Vergabepraxis, zum Beispiel im kommunalen Bereich, auflösen und auch keinem Bieter, zum Beispiel aus Hessen, verbieten, sich an einer Ausschreibung zu beteiligen.
Beschwerden über die zuständige Behörde sind auch jetzt möglich und werden praktiziert. Außerdem sind bei Bauvergaben der sogenannte Eröffnungstermin und das Recht auf Mitteilung der nachgerechneten Angebote vorgesehen. Also es gibt die praktizierte Transparenz. Vorhabensaufschiebende Konsequenzen haben diese Praktiken aber gewöhnlich nicht. Das ist meines Erachtens auch gut so. Ich möchte jene Kommune einmal hören, die ihren Bürgersteig nicht gepflastert bekommt, weil der unterlegene Bieter durch alle Instanzen klagt. Für das Sekundärrecht des unterlegenen Bieters bleibt aber immer noch der Schadenersatz. Der Primärschutz des obsiegenden Bieters ist dann immer noch gewahrt. So ist die momentane Lage.
Ich finde deshalb nach erster Sichtung - und da bin ich wieder ein Stück bei Herrn Gerstenberger - nichts wesentlich Neues im SPD-Entwurf außer dem Gesetzesrang, der angestrebt wird. Ob der aber unseren Unternehmen wirklich weiterhilft oder sich nicht auch im Gegenteil in Richtung zu noch mehr Bürokratie und Investitionshemmnissen verkehren kann, das werden wir sorgfältig prüfen. Das wollen wir im Ausschuss tun. In aller Klarheit sagen wir aber, Bürokratieaufbau wird es mit uns bei allem Willen zur konstruktiven Zusammenarbeit und Prüfung Ihres Antrags nicht geben. Das wird mit uns nicht zu machen sein.
Auch wenn wir im Ausschuss den SPD-Vorschlag beraten wollen, ist zu bedenken, dass mit einem Thüringer Vergabegesetz der Flickenteppich in der deutschen Vergaberechtslandschaft ein weiteres Mal ausgeweitet wird. Auch da müssen wir uns fragen, ob wir das eigentlich wollen.
Abschließend noch einen Punkt: Angesichts der meines Erachtens gut austarierten Verfahrensregeln auf Landesebene natürlich im Zusammenspiel mit der VOB und der VOL erschließt sich mir bei allem Verständnis die Hast dieses neuerlichen Vorstoßes einfach nicht, zumal sich die Debatte um das Vergaberechtsmodernisierungsgesetz des Bundes im vollen Gange befindet. Dieses Bundesgesetz - das ist auch gesagt worden - soll ja gerade die Verschlankung und Deregulierung des deutschen Vergaberechts bewirken. Das wird auch Ausstrahlung auf den unterschwelligen Bereich haben. Im Übrigen, Kollege Gerstenberger, wird es hierzu am Montag
eine Anhörung geben. Das wird, denke ich, spannend auch was die sozialen Komponenten anbelangt, die wir ja in einem anderen Punkt noch besprechen werden.
In Bezug auf das vorher Gesagte wird die CDU-Fraktion den Gesetzentwurf der SPD nach ganz einfachen Kriterien prüfen, die zuallererst auf eine tatsächliche Entlastung unseres Mittelstandes gerichtet ist, und genau diese Prüfung, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion, werden wir gern für Sie im Ausschuss vornehmen. Vielen Dank.
Herr Günther, ich habe, glaube ich, Ihre Rede nicht richtig verstanden, deshalb wollte ich bloß noch mal nachfragen.
Es gibt eine Drucksache 4/4473, Antrag der Fraktion der CDU: „Die Landesregierung wird gebeten, vor dem Hintergrund der anstehenden Novellierung des Vergaberechts durch den Bund, mit der soziale sowie produkt- und produktionsbezogene Umweltkriterien... eingeführt werden sollen, im Beschaffungswesen und bei Ausschreibungen aus dem eigenen Geschäftsbereich Produkte zu berücksichtigen, die nachweislich umweltschonend sind und bei deren Herstellung ökologische und soziale Anforderungen erfüllt werden...“ usw., usw.
Sie haben eigentlich gegen diesen Antrag gesprochen, indem Sie von der Entschlackung des Vergaberechts, von der Entrümplung und ähnlichen Dingen gesprochen haben. Können Sie mir den Widerspruch erklären?
Herr Kummer, in einem Punkt gebe ich Ihnen recht, Sie haben meine Rede nicht verstanden, weil Sie nicht zugehört haben.
Ich habe nämlich zum Vergabegesetzentwurf der SPD gesprochen und nicht zum Antrag meiner Kollegen, der unter TOP 27 läuft.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Gerstenberger, ich weise erst mal klipp und klar zurück - und das ist eine bösartige Unterstellung, die Sie hier gemacht haben -, dass sich die SPD davon verabschiedet hat, Tariftreue durch das Gesetz einzuführen. Das ist eine Sache, um die wir seit Jahren gekämpft haben. Ich habe es Ihnen erläutert, warum es nicht drinsteht. Sie hätten erst einmal meine Rede hören sollen, dann hätten Sie sich vielleicht noch mal überlegen sollen, was Sie hier vorn sagen. Ich habe Ihnen doch gesagt, was der Unterschied ist zwischen dem, was auf Bundesebene geregelt werden soll und was wir hier angestrebt haben. Beim Bund geht es um den Oberschwellenbereich, und die Zahlen, Herr Günther, werden, glaube ich, erst am 01.01.2009 geändert. Die Zahlen, die ich genannt habe, das waren schon die neuen Zahlen. In dem Gesetzentwurf stehen die drin, die zurzeit noch gelten. Wo ist da jetzt das Problem?
Zu dem Stichwort Schnellschuss: Wir haben ein halbes Jahr lang - das war, glaube ich, sogar ein bisschen länger - mit der Elektroinnung, wir haben mehrere Termine mit der Handwerkskammer in Erfurt gehabt und haben mit ihnen den Gesetzentwurf beraten. Der ist zusammen mit ihnen entstanden. Das ist nicht irgendetwas, das sich jemand im stillen Kämmerlein ausgedacht hat, sondern das Thema ist ganz konkret mit den Vertretern der Wirtschaft erarbeitet worden. Natürlich war das Sächsische Vergabegesetz, was seit Jahren dort erfolgreich angewandt wird, eine Grundlage, aber wir haben auch viele Änderungen eingebracht, zum Beispiel das genaue Verfahren, wie die Vergabe zu erfolgen hat.
Es gibt auch Länder, Herr Gerstenberger, die haben sowohl ein Vergabe-Mittelstandsgesetz als auch ein Tariftreuegesetz. Da habe ich doch kein Problem, wenn man das eines Tages einmal umsetzen kann. Es ist momentan nicht umsetzbar und warum soll ich dann die anderen Probleme, die bei der Vergabe in Thüringen existieren, außen vor lassen. Reden Sie doch einmal mit Handwerkern, machen Sie es doch einmal. Wir haben es gemacht. Die können Ihnen das sagen, die alteingesessenen Thüringer Unternehmen beteiligen sich gar nicht mehr an öffentlichen Ausschreibungen, weil sie ohnehin keine Chance haben, den Zuschlag zu bekommen, weil am Ende Billiganbieter, die mit Lohndumping arbeiten, zum Zuge kommen und genau mit dem Punkt der getrennten Ausweisung von Lohn und Materialleistung kann man der Sache nachkommen. Dann kann die
Vergabestelle das erkennen, kann die ausschließen. Wir denken, wenn so eine Vorschrift Gesetzescharakter hat, dass das eine ganz andere Bedeutung hat, als wenn es eine Verwaltungsvorschrift ist, die die Verwaltung bindet. Das ist unser Thema.
Zu der Prozessflut noch einmal: Da haben wir auch einmal geschaut, in Sachsen gibt es jährlich einen Vergabebericht; das haben wir auch in unserem Gesetzentwurf, dass es einen Vergabebericht geben soll zu gegebenen Zeitpunkten. Da kann man nachlesen, wie sich das verändert hat. In Sachsen hat es sich kaum verändert. Am Ende sind kaum mehr Klageverfahren oder Ähnliches dadurch entstanden. Denn wenn man sich einmal den Sachverhalt genau überlegt, dass durch die Transparenz auch der eine oder andere Bieter, der nicht den Zuschlag erhalten hat, erkennt, es hat keinen Sinn, ich habe einfach ein zu schlechtes Angebot abgegeben, dann gar nicht anfängt zu klagen, in Beschwerde zu gehen. Wie sieht es jetzt aus? Er hört ja nie wieder etwas von der Vergabestelle. Er gibt sein Angebot ab und dann liest er in der Zeitung, Firma X führt den Auftrag aus. Er hört nie wieder etwas davon.
Mit diesem Verfahren hört er etwas davon und weiß, wie hoch die Vergabesumme war, weiß, wie hoch die Summe war, die der Planer errechnet hat, und dann kann er sich genau überlegen, woran hat es gelegen, hat es einen Sinn für mich, dagegen vorzugehen oder macht es keinen Sinn. Mehr Transparenz führt in den seltensten Fällen zu mehr Klageverfahren, sondern zum Gegenteil.
Noch etwas zum Zeitpunkt der Verabschiedung: Das Bundesgesetz, das den Oberschwellenbereich regelt, das ist eine ganze Weile in Beratung. Ich habe das jedenfalls von unserer Fraktion gehört, dass das bis zum Jahresende verabschiedet ist. Ich denke, wenn wir das im Ausschuss behandeln, vielleicht eine Anhörung dazu machen, dann kommen wir mit der Zeitschiene, ehe wir das dann wieder hier im Landtag haben, ein Stück danach heraus, auch wenn ich sehe, dass wir im Wirtschaftsausschuss noch viele Themen haben, so dass das überhaupt gar kein Problem ist, sondern ganz im Gegenteil, wir könnten zeitnah zu der Verabschiedung auf Bundesebene auch hier in Thüringen etwas Adäquates für den Unterschwellenbereich beschließen.
Ich hoffe, dass wir jetzt die Überweisung an die Ausschüsse beschließen - das ist genau unser Antrag zu diesem Thema - und dann können wir ja eine Anhörung durchführen. Wir werden uns einmal anhören, was die Handwerker zu unserem Entwurf zu sagen haben. Danke.
Es ist schon problematisch, meine Damen und Herren, Frau Präsidentin, wenn einer redet und wirklich nicht weiß, wovon er spricht. Ich bin seit 1994 im Vergabeausschuss, meine Damen und Herren, in Gera. Ich könnte einmal ein bisschen was aus der eigenen Praxis sagen. Handwerker beteiligen sich nicht an Ausschreibungen - das ist schlicht und ergreifend Quatsch und das wissen Sie.
Natürlich ist es so. Wenn sich die Betriebe nicht daran beteiligen, liegt es häufig auch an der Tatsache, dass sie mit Aufträgen voll sind bzw. ihre Leistungsspektren dem nicht entsprechen, was ausgeschrieben wird. Dass sie von Angeboten, die sie abgeben, anschließend nichts hören, müssten Sie besser wissen, Herr Schubert. Es ist so, dass jeder Unternehmer, der sein Angebot abgegeben hat, zur Angebotseröffnung sitzen könnte, dann wüsste er...
Die Auswertung ist der zweite Schritt. Als Erstes wüsste er bei der Submission, wo er steht, da erfährt er nämlich, wie die einzelnen Angebote lauten, von wem die Angebote sind und wo seine preislichen Vorstellungen sind. Nach der Vergabe ist es jedem Unternehmen freigestellt, an der Vergabestelle nachzufragen, wie die anderen Angebote waren und was die Vergabegründe waren. Das machen die Unternehmen aber nicht. Was Sie jetzt machen wollen mit Ihrem Gesetz, Sie wollen die Verwaltungen dafür verantwortlich machen, diese Berichtsmöglichkeiten, die die Unternehmer selber haben, jetzt in der Verwaltung erarbeiten zu lassen und dann anschließend dem Unternehmer nach Hause zu schicken. Das ist Ihre Verwaltungs- und Bürokratieaufwendung, die Sie zusätzlich haben wollen, anstelle das gängige Verfahren, was wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt haben, umzusetzen. Das ist Ihr Problem.
Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen von Abgeordneten vor. Das Wort hat Staatssekretär Juckenack.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, zu dem Gesetzentwurf möchte ich im Namen der Landesregierung möglichst kurz folgende Stellung nehmen.
Es ist vieles gesagt, auch viele Kontroversen aufgezeigt worden. Wir haben hier einen Antrag der SPD-Fraktion und ich möchte zunächst in der Tat bestätigen, dass dieses in den Zentralpunkten auch Gegenstand der Gesetzesinitiative der Bundesregierung für ein Vergaberechtsmodernisierungsgesetz derzeit ist. Der Gesetzentwurf ist aktuell am 25.09.2008 in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten worden. Insofern ist es in der Tat wenig zielführend, sich mit allzu viel Energie mit einer landesgesetzlichen Regelung auf einem Fachgebiet zu befassen und hier gar vorauszueilen, in dem die Rechtsentwicklung noch in vollem Gange ist. Es wäre meines Erachtens insofern angezeigt, die Verabschiedung des Bundesgesetzes auf Bundesebene abzuwarten; diese soll noch in diesem Jahr erfolgen.
Ein nächster Punkt: Unabhängig vom Zeitpunkt sind in der Tat ein paar inhaltliche Probleme, die dann zu gegebener Zeit und im gegebenen Rahmen zu diskutieren sein werden, aber einige müssen auch hier zu Protokoll gegeben werden - zunächst Unstimmigkeit des vorliegenden Gesetzentwurfs mit eben dem Vergaberechtsmodernisierungsgesetz in dem Bereich Vorrang der Teil- und Fachlosvergabe. Der Bund will als einen der Kernpunkte seine Novellierung der Mittelstandsklausel in § 97 Abs. 3 GWB in ihrer Wirkung in der Weise verstärken, dass grundsätzlich eine Losvergabe stattzufinden hat und nur in begründeten Ausnahmefällen davon abgewichen werden darf. Der vorliegende Gesetzentwurf der SPD-Fraktion berücksichtigt diese Rechtsentwicklung nicht und bildet lediglich den jetzt geltenden Rechtszustand im GWB und in der Vergabe-Mittelstandsrichtlinie ab. Es macht insofern meines Erachtens auch keinen Sinn, den Vergabestellen unterschiedliche Prinzipien getrennt nach Unterschwellen- und Oberschwellenbereich zur losweisen Vergabe vorzugeben. Dafür haben im Übrigen auch die Unternehmen wenig Verständnis. Ich wundere mich insofern ein wenig über diese einleitende Formulierung vom Abgeordneten Schubert, dass man vom Handwerk gehört habe und dann haben wir mal - so in etwa das Zitat - mit den Elektrikern und dem Innungsverband den Gesetzentwurf erarbeitet. So ist er denn auch entstanden und so liegt er uns vor.
Der Kernpunkt des vorliegenden Gesetzentwurfs ist die Einführung eines gesetzlich geregelten Nachprüfungsverfahrens im Unterschwellenbereich. Auch das steht im Widerspruch zum Vergaberechtsmo
dernisierungsgesetz. Die Bundesregierung lehnt es nämlich ausdrücklich ab, die Vergabe von Aufträgen unterhalb der Schwellenwerte einer spezifischen Primärrechtsschutzregelung zu unterziehen und zur Verfügung zu stellen. Damit will sie offensichtlich auch bestimmten Initiativen der EU-Kommission begegnen, die in einer Mitteilung vom Juni 2006 unter anderem ein angemessenes Nachprüfungssystem unter effektivem gerichtlichen Schutz im Unterschwellenbereich von den Mitgliedstaaten eingefordert hat. Die Bundesregierung hält die Kommission für unzuständig, derartige Regelungen im Unterschwellenbereich einzufordern, und klagt deshalb mit Unterstützung der Länder gegen diese Mitteilung. Thüringen würde meines Erachtens ein falsches Signal setzen, wenn es zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein gesetzlich geregeltes Nachprüfungsverfahren einführt oder einführen würde. Auch in diesem Punkt lässt sich festhalten, dass schon der Zeitpunkt für die Vorlage einer landgesetzlichen Regelung der völlig falsche ist. Eine andere Frage ist, ob denn Thüringen tatsächlich eine solche braucht. Nach der Begründung des Gesetzentwurfs soll ein Anspruch auf Tätigwerden der Nachprüfungsbehörden zugunsten des übergangenen Bieters nicht bestehen. Die Begründung verweist auf das bestehende System der Nachprüfung von Vergabebeschwerden durch die Rechts- und Fachaufsicht. Das ist zutreffend, denn die Nachprüfung aufgrund von Beschwerden ist in der Richtlinie zur Vergabe öffentlicher Aufträge des Thüringer Wirtschaftsministeriums geregelt. Der Gesetzentwurf ist deshalb nach seiner eigenen Begründung überflüssig und eine Überregulierung. Es sind auch noch keine Fälle bekannt geworden, in denen einer Beschwerde nicht nachgegangen wurde und eine Nachprüfung von der Rechts- und Fachaufsicht verweigert wurde. Außerdem hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 13.06.2006 festgestellt, dass es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, dass es einen Primärrechtsschutz gegen Vergabeentscheidungen nur gibt, wenn das Auftragsvolumen über einem bestimmten EU-Schwellenwert liegt.
Meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, im Vorblatt zu Ihrem Gesetzentwurf verweisen Sie zudem zur Notwendigkeit des Gesetzes auf Klagen der Vertreter der Thüringer Wirtschaft, die angeblich eine gesetzliche Regelung für mehr Transparenz und Berechenbarkeit, also eine gesetzlich geregelte Nachprüfung von Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich, fordern. Abgesehen davon, dass vonseiten der Wirtschaft keine derartigen Forderungen für eine gesetzliche Regelung an uns herangetragen worden sind, gibt es auch Untersuchungen, die ein anderes Bild zeigen, beispielsweise 2003 das Gutachten des Bundeswirtschaftsministeriums, das Ergebnis einer Befragung zum Rechtsschutz im Unterschwellenbereich. Danach befürworten 25 Pro