Protocol of the Session on December 10, 2004

(Beifall bei der CDU)

Grundsätzlich hat sich an der Situation in Thüringen durch die von Ihnen angesprochenen Änderungen der gesetzlichen Grundlage des SGB II nichts verändert, was momentan einer weiteren, tieferen Debatte bedarf. Etablierte Förderkonzepte bestehen, Fördereckwerte für Folgeprogramme sind erarbei

tet und befinden sich bekanntermaßen in Abstimmung mit den Beiräten, so dass zum Beispiel auch das Programm mit Schwerpunkt der Förderung Jugendlicher im ersten Arbeitsmarkt zu Beginn des Jahres 2005 umgesetzt werden kann.

Anhand meiner Ausführungen hoffe ich deutlich gemacht zu haben, warum ich meiner Fraktion empfehle, der Beschlussvorlage des Ausschusses für Wirtschaft, Technologie und Arbeit zu folgen und Ihren Antrag abzulehnen.

(Beifall bei der CDU)

Abschließend noch einen Satz, lieber Kollege Pilger, wo Sie vorhin von Ignoranz des Ausschusses sprachen hinsichtlich der EU-Anhörung: Geschickt wäre es gewesen, diesen Antrag schriftlich zu stellen, dann hätte es funktioniert.

(Beifall bei der CDU)

(Heiterkeit bei der PDS)

Das Wort hat Herr Minister Reinholz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, meine Aussagen, die ich zu diesem vorliegenden Antrag im September-Plenum gemacht habe und am 05.11. im Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit, sind nach wie vor aktuell und ich glaube, ich brauche sie hier in epischer Breite nicht noch mal zu wiederholen. Eine grundlegende Veränderung der Arbeitsmarktpolitik des Freistaats Thüringen ist weder notwendig noch sinnvoll, wenngleich, das gebe ich zu und daran arbeiten wir, kleine Anpassungen vorgenommen werden. Die Landesregierung wird auch nach dem 1. Januar 2005 einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung und zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit leisten, denn schließlich ist die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit ein Thema mit höchster Priorität hier im Freistaat. Das wird auch in der Gestaltung der entsprechenden Richtlinien deutlich und durch diese auch vollständig abgedeckt. Zusätzlich werden derzeit Fördereckwerte entwickelt und mit dem Landesbeirat für Arbeitsmarktpolitik abgestimmt, die besonders auf junge Langzeitarbeitslose und damit natürlich auf die zukünftigen Arbeitslosengeld-II-Bezieher zielen. Dieses Programm soll ab Januar 2005 greifen und die Integration in eine reguläre Beschäftigung fördern, denn das muss letztendlich Ziel jeder Arbeitsmarktpolitik sein. Neben Lohnkostenzuschüssen werden Gelder ausgegeben

werden für Qualifizierung und für Anleitung, aber natürlich auch für Betreuung. Ich erinnere nochmals daran, dass Langzeitarbeitslose in Thüringen ab Januar kommenden Jahres überwiegend von den Arbeitsgemeinschaften des SGB II betreut werden, und dort, meine Damen und Herren, sind wir Vorreiter in ganz Deutschland. Die meisten Arbeitsgemeinschaften zwischen Landratsämtern und den regionalen Strukturen sind in Thüringen geschlossen; in keinem anderen Bundesland so viele wie bei uns. Für den 13.12.2004 hat das Wirtschaftsministerium die Arbeitsgemeinschaften eingeladen, um mit ihnen sowohl organisatorische als auch rechtliche Fragen, aber auch die Gestaltung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen zu besprechen. Insbesondere, meine Damen und Herren, soll erörtert werden, wie arbeitsmarktpolitische Maßnahmen der Arbeitsgemeinschaften und des Landes sinnvoll miteinander verknüpft werden können. Ein entsprechendes Gespräch mit den beiden optierenden Kommunen Jena und dem Landkreis Eichsfeld hat dazu bereits in meinem Haus am 3. Dezember sehr erfolgreich stattgefunden. Ich denke, wir sind auf diesem Weg sehr weit vorangekommen, wesentlich weiter als Mecklenburg-Vorpommern, und wenn Sie es wirklich ernst gemeint hätten mit der Anhörung, dann kann ich mich meinem Vorredner nur anschließen, dann hätten Sie das schriftlich beantragen sollen.

(Beifall bei der CDU)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen damit zur Abstimmung. Bitte, Herr Abgeordneter Stauch.

Ich bitte um namentliche Abstimmung.

Es ist namentliche Abstimmung beantragt, damit treten wir in die namentliche Abstimmung ein.

Ich möchte noch einmal ganz deutlich sagen, wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der SPD.

Der Wahlgang ist abgeschlossen. Ich bitte um Auszählung.

Ich gebe Ihnen hiermit das Ergebnis bekannt. Es wurden 76 Stimmen abgegeben, davon sind 31 Jastimmen und 45 Neinstimmen. Damit ist dieser Antrag abgelehnt (namentliche Abstimmung siehe An- lage 1).

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 9

Konzept der Landesregierung zur Schaffung großer und kostengünstiger Strukturen in der Wasser- und Abwasserwirtschaft Thüringens Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/183 dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses - Drucksache 4/356

Berichterstatterin ist Abgeordnete Taubert. Ich bitte Sie um Ihren Bericht.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die SPD hatte den Antrag gestellt, die Landesregierung möge ein Konzept zur Schaffung großer und kostengünstiger Strukturen in der Wasser- und Abwasserwirtschaft Thüringens vorlegen. Der Landtag hat am 7. Oktober 2004 diesen Antrag beraten und hat ihn federführend an den Innenausschuss überwiesen. Im Innenausschuss wurde dieser Antrag in der 3. Sitzung am 29. Oktober 2004 beraten. Im Rahmen dieser Beratung fühlte sich die Landesregierung, vertreten durch ihren Innenminister, nicht in der Lage und auch nicht bereit, weil es dem Auftrag der Landesregierung wohl nicht entspräche, gemeinsam mit dem Innenausschuss Eckpunkte zu erarbeiten, respektive Eckpunkte vorzulegen, um die Diskussion um zukünftige Strukturen der Aufgabenträger im Bereich Wasser/Abwasser gemeinsam zielführend diskutieren zu können. Im Ergebnis dieser Beratung wurde mit der Mehrheitsfraktion dieser Antrag abgelehnt.

Ich danke für die Berichterstattung. Wir treten in die Aussprache ein. Mir liegt eine Wortmeldung vom Abgeordneten Hauboldt, PDS-Fraktion, vor. Ich erteile ihm das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, im Zusammenhang mit dem gestern beschlossenen Thüringer Kommunalabgabengesetz muss auch künftig über die Strukturen der Aufgabenträger der Wasserver- und Abwasserentsorgung diskutiert werden. Darauf hat unsere Fraktion, denke ich, auch schon mehrfach hingewiesen. Auch gestern hat Minister Gasser in seinem Redebeitrag die Notwendigkeit in dieser Richtung nochmals unterstrichen, aber ich komme darauf noch einmal im Einzelnen zurück. Die

PDS-Fraktion hat auch hier ein Diskussionsangebot unterbreitet, namentlich Trinkwasser- und Abwasserkonzept Thüringen, abgekürzt TAKT. Ich hoffe, bei Minister Reinholz hat ja das einmal für etwas Amüsement gesorgt, dass das nicht noch weiter Verwirrungen im Abkürzungsdschungel hervorruft, aber, ich denke, der Inhalt ist diskussionswürdig. Die jetzige Aufgabenträgerstruktur ist aus unserer Sicht in großen Teilen uneffektiv, intransparent und weist auch aus meiner Sicht auf demokratische Defizite hin. Das muss sich ändern, weil andernfalls keine Ruhe beim Thema Kommunalabgaben eintritt. Auch das war gestern mehrfach Ausdruck in den Redebeiträgen und ich befürchte, dass vieles wieder auf dem Klageweg entschieden wird. Insofern, meine Damen und Herren, hat natürlich der SPD-Antrag seine Berechtigung und wurde auch zu Recht zur weiteren Beratung an den Innenausschuss überwiesen. Dem haben Sie selbst, meine Damen und Herren der CDU, man höre und staune, zugestimmt. Die Ausschuss-Sitzung allerdings war wenig ergiebig, um nicht zu sagen, eigentlich inhaltsleer und bezog sich leider, wie so oft, ausschließlich auf formale Tatbestände. Offensichtlich wollen Sie, meine Damen und Herren von der CDU, in der Öffentlichkeit eben ihr Gesicht wahren und haben deshalb mit Sicherheit der Ausschussberatung zugestimmt, denn was da ablief, war wenig hilfreich und eigentlich am Thema vorbei.

Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat selbst angekündigt, soweit mir das in Erinnerung ist, bis März 2005, ein Konzept zur Neustrukturierung der Aufgabenträger der Wasser- und Abwasserversorgung vorzulegen. Wenn diese Ankündigung ernst gemeint ist, müssen jetzt zumindest bereits die Ziele und Grundzüge dieses Konzepts klar sein, die Landesregierung müsste bereits an den Details des Konzepts arbeiten. Das unterstelle ich einfach einmal. Doch die Landesregierung hüllt sich bisher in Schweigen. Das kann natürlich zwei Ursachen haben. Entweder weiß die Landesregierung noch nicht, wie die künftige Struktur der Aufgabenträger aussehen soll, oder sie hat diese Vorstellung bereits, aber will sie uns im Landtag nicht verkünden. Beide Optionen, denke ich, wären gleichermaßen schlimm und alarmierend. Der Innenminister war bisher nur bereit, zu verraten, dass er persönlich und seine Beamten im Ministerium, auch Teile der Landesregierung, noch nachdenken, ob gemeinsam oder getrennt, ist wiederum unbekannt. Von einer Landesregierung erwarte ich eigentlich mehr, Herr Minister, als nur dieses ergebnisoffene Nachdenken.

(Zwischenruf Abg. Ramelow, PDS: Ich auch!)

Den Zeitplan hat die Landesregierung selbst aufgestellt

(Zwischenruf Abg. Buse, PDS: Das ist schon viel wert. Das ist der erste Schritt.)

und nach diesem Zeitplan müsste meines Erachtens die Phase des Nachdenkens längst abgeschlossen sein. Zumindest die Ziele und Grundzüge der Neustrukturierung müssten, meine Damen und Herren, klar sein. Wir als PDS-Fraktion sind uns sicher, dass die Landesregierung bereits in den Grundzügen die neue Struktur der Aufgabenträger entworfen hat.

(Zwischenruf Abg. Ramelow, PDS: Nein, sie hat jetzt Kopfschmerzen!)

Doch diese Landesregierung verfährt wie ihre Vorgängerin, sie entwirft neue Strukturkonzepte, ohne Einbeziehung und Beteiligung der Öffentlichkeit. Diese Art von Politik, meine Damen und Herren, lehnen wir als PDS-Fraktion ab. Wir verfahren hier anders, wir beteiligen die Betroffenen und die Öffentlichkeit frühzeitig an den Diskussionen der Lösungsfindung. Ich verrate auch kein Geheimnis, dies ist oftmals sehr schwierig und ich weiß, wovon ich rede, als eine Diskussion, wie Sie sie führen, hinter verschlossenen Türen. Allein nur am Beispiel der Entwicklung wie Sie beim Gerichtsstandort Mühlhausen verfahren sind, ist für uns Beweis genug.

Meine Damen und Herren, bedenklich ist für mich auch, wenn ein Innenminister meint, der Landtag und seine Ausschüsse müssten nicht informiert werden, solange die Landesregierung nachdenkt. Formalrechtlich mag der Minister Recht haben, politisch ist jedoch das Verhalten aus unserer Sicht mehr als bedenklich.

(Beifall bei der PDS)

Ein Solcher Umgang mit dem Parlament seitens der Landesregierung ist nicht mehr zeitgemäß, weder Vertrauen erweckend und schon gar nicht hilfreich.

Meine Damen und Herren, die Landesregierung vermittelt bei der Diskussion über die Neustrukturierung der Aufgabenträger der Wasserver- und Abwasserentsorgung den Eindruck, es sei keine Eile nötig. Hier unterliegen Sie schon wieder einem Irrtum. Ich denke, viel zu lange haben Sie an einer Lösung dieser Strukturprobleme gearbeitet und die dabei erreichten Ergebnisse lassen nur einen Schluss zu: Sie sind auf der ganzen Linie gescheitert. Bis 1992 gab es ja in Thüringen eine vernünftige Aufgabenträgerstruktur - ich weiß, da sind wir sicherlich strittiger Ansichten - mit den drei WAB-Betrieben. Diese wurden zerschlagen und es entstanden, man höre und staune, 220 Zweckverbände und Aufgabenträger. Diese kleingliedrige Struktur ent

stand zumindest mit Duldung der Landesregierung. Auf die Folgen dieser Kleingliedrigkeit habe ich, denke ich, auch im Ausschuss mehrfach hingewiesen.

Nicht von ungefähr stößt die Arbeit der kommunalen Aufgabenträger der Wasserver- und Abwasserentsorgung auf zu wenig Akzeptanz. Dies betrifft nicht nur die Bürgerinnen und Bürger, das betrifft auch die Wirtschaft. Vielmehr fühlen sich auch viele Bürgermeister und Verbandsräte überfordert sowohl hinsichtlich der technischen Konzepte als auch der betriebswirtschaftlichen Anforderung.

Die Thüringer Landesregierung hat bereits 1995 erkannt, dass die Struktur der Aufgabenträger optimiert werden muss. Sie verfolgte dabei das Konzept der geförderten Freiwilligkeit, ohne jedoch die angestrebte optimierte Struktur auch jemals zu erreichen. Die 2003 durchgeführte Tiefenprüfung hat ergeben, dass von den Zweckverbänden nach Auffassung der Landesregierung 35, ich sage es noch mal, 35 wirtschaftlich nicht leistungsfähig sind. Über Finanz- und Strukturhilfen hat die Landesregierung versucht, neue, leistungsfähige Strukturen zu schaffen. Bis zu 500 Mio.       %&&' aufgewendet. Doch die Landesregierung hat noch andere Versuche unternommen, diese Strukturprobleme zu lösen. Aber auch diese waren mehr oder weniger erfolglos, wenn ich hier nur auf die WAM GmbH verweisen darf in diesem Zusammenhang. Selbst die ständige Behandlung der Probleme im Innenausschuss der 3. Legislaturperiode hat nicht zur tatsächlichen Lösung beigetragen.

Meine Damen und Herren, die PDS-Fraktion hat bereits im Jahr 2000 eine grundlegende Neustrukturierung der Aufgabenträger gefordert und dabei vorgeschlagen, die Anzahl der Aufgabenträger auf die Zahl der Landkreise und kreisfreien Städte zu reduzieren. Der Grundsatz lautet dabei pro Landkreis und kreisfreie Stadt ein Aufgabenträger der Wasserver- und Abwasserentsorgung. Der Strukturvorschlag TAKT für die Aufgabenträger der Wasserver- und Abwasserentsorgung basiert auf den Diskussionsangeboten, und da verrate ich Ihnen auch kein Geheimnis, für eine verwaltungs- und funktionale Gebietsreform und orientiert sich genau an deren Grundzügen. Mit diesem Strukturvorschlag will die PDS-Fraktion die Diskussion befördern und die Landesregierung motivieren, die eigenen Reformvorstellungen öffentlich zur Diskussion zu stellen.

Zur weiteren Untersetzung des Strukturvorschlags TAKT sind umfangreiche Analysen und logischerweise auch Untersuchungen bei den Aufgabenträgern notwendig. Das erforderliche Datenmaterial muss dabei von den Aufgabenträgern und auch der Landesregierung bereitgestellt werden. Aber auch

hierbei, meine Damen und Herren, gibt es derzeit eine mehr als starke Zurückhaltung. Es ist Ziel unseres Strukturkonzepts TAKT, die Zweckverbände an die neuen Herausforderungen zur Modernisierung des Landes und der Kommunen anzupassen. Dies bedeutet, die Wirtschaftlichkeit und die Transparenz der Zweckverbände müssen sich erhöhen. Die Anzahl der Aufgabenträger ist zu verkleinern und dabei gleichzeitig deren Effektivität zu erhöhen. Die Bürgerbeteiligung ist auszubauen, was zu einer höheren Akzeptanz der Arbeit führen würde. Ich denke, in einem ersten Schritt ist sicherzustellen, dass künftig in jedem Zweckverband mindestens 5.000 Einwohner zu versorgen sind. Diese Minimalgrenze leitet sich aus der Zielstellung ab, dass künftig in jeder Struktur diese Mindestanzahl an Einwohnern zu berücksichtigen ist. Zweckverbände, welche weniger als 5.000 Einwohner versorgen, sind mit anderen angrenzenden Zweckverbänden zusammenzuschließen. Beim Zusammenschluss gilt zunächst eine Übergangsphase der geförderten Freiwilligkeit von zwei Jahren. Zur Unterstützung dieser Fusionierung sind die jährlich ausgereichten Finanzmittel des Landes zur flächendeckenden Beihilfe der Zweckverbände auf solche Verbände zu konzentrieren, welche sich aus Gründen der Effektivitätssteigerung zusammenschließen wollen.

Ausgehend vom Planansatz des Haushalts für das Jahr 2004 würde dies bei den Finanzhilfen 37,5 Mio.    ( !  #%')*  betragen. Die Investitionsförderungen, hier handelt es sich ja um 54 Mio.      gestellt und fließen den zu bildenden Kommunalunternehmen zu. Zweckverbände, die sich nach Abschluss der geförderten Freiwilligkeitsphase nicht zusammengeschlossen haben und den Kriterien der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der zu versorgenden Einwohneruntergrenze nicht entsprechen, werden per Gesetz mit anderen angrenzenden Zweckverbänden zusammengeschlossen.

Zweitens sollte es künftig in Anlehnung an die Regelung des Freistaats Bayern - da haben wir ja durchaus schon Erfahrungen, hier sage ich nur im Vergleich mit der bayerischen Gemeindeordnung Artikel 89 - pro Regionalkreis einen Aufgabenträger als selbständiges Unternehmen in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts, also ein Kommunalunternehmen, geben. Die Kommunalunternehmen nehmen die Wasserversorgung sowie die Abwasserentsorgung wahr. Diese Kommunalunternehmen gewährleisten zum Vorteil der zu versorgenden Bevölkerung eine effektivere Aufgabenwahrnehmung. Gleichzeitig wird eine perspektivische Privatisierung, insbesondere der Wasserversorgung, verhindert. Die bisherigen Zweckverbände treten dem jeweiligen Kommunalunternehmen ihres Regionalkreises bei. Jedes Kommunalunternehmen gibt sich eine Satzung

und bestellt einen Geschäftsführer, welcher gegenüber einem Vorstand oder einem Verwaltungsrat verantwortlich ist. Ich denke, das ist auch Praxis. Jedes Kommunalunternehmen führt mindestens einmal jährlich eine öffentliche Mitgliederversammlung durch. Dadurch, denke ich, ist auch die Transparenz gewährleistet. In dem zu bildenden Kommunalunternehmen hat jeder beigetretene Zweckverband ein gewichtiges Stimmrecht entsprechend der zu versorgenden Einwohner. Für je 5.000 zu versorgende Einwohner verfügt ein Zweckverband über jeweils eine Stimme. In jedem dieser Kommunalunternehmen soll es einen pflichtigen Verbraucherbeirat geben. Zur Wahrung der Bürgernähe nehmen die flächendekkend einzurichtenden Bürgerservicebüros Widersprüche von Beitrags- und Gebührenzahlern entgegen. Auch hier, denke ich, entspricht das genau unserem Modell, was ich vorhin kurz erwähnte. Zudem werden dezentral technische Stützpunkte zur Überwachung der Anlagen eingerichtet.

Meine Damen und Herren, die von der PDS-Fraktion vorgeschlagene Struktur gibt es ansatzweise bereits im Bereich der Abfallwirtschaft, wobei hier natürlich die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig sind, und auch im Bereich des Fernwassers ist das Praxis, also auch keine Erfindung der PDSFraktion. Alternativ soll verfassungsrechtlich geprüft werden, ob die Aufgaben der Wasserver- und Abwasserentsorgung auf der Grundlage des § 87 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung den Landkreisen übertragen werden kann. Dies würde aus meiner Sicht weitere Entwicklungspotenziale erschließen. Aus der Neustrukturierung sind betriebswirtschaftliche Effekte zu erwarten - ich denke, da sind wir einer Meinung mit der Landesregierung -, die zu einer Optimierung der Gebühren und Beiträge führen. Untersuchungen einzelner Aufgabenträger haben ergeben, dass bis zu 17 Prozent der Betriebskosten fixe Strukturkosten sind und bis zu 50 Mio.  im Jahr betragen.

Meine Damen und Herren, unseren Vorschlag kennen sie nunmehr. Darüber kann man sicherlich, und da freue ich mich auch besonders, streiten und diskutieren. Aber was Sie wollen, ist mir noch schleierhaft und ist noch völlig unklar. Ich wäre auch dankbar, wenn Sie in Ihren Redebeiträgen zumindest in Ansätzen sich dieser Problematik stellen und nähern.

Aber der Kollege Fiedler hat das bereits deutlich gemacht, als er sinngemäß sagte, es sei völlig unklar, was hinten rauskommt. Ich hoffe, meine Damen und Herren, dass damit nicht das biologische Produkt gemeint ist, denn dafür ist dieser Sachverhalt viel zu bedeutsam. Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der PDS)

Das Wort hat die Abgeordnete Taubert, SPD-Fraktion.