Auf die dabei tragenden Erwägungen werde ich auch gleich zu sprechen kommen, allerdings einige Bemerkungen, denke ich, zu den rechtlichen Rahmenbedingungen sind angezeigt, wie mir Ihr Wortbeitrag doch hier gezeigt hat. Die Entscheidung über den Termin für die Bundestagswahl trifft der Bundespräsident und der wird sich im Rahmen der zeitlichen Vorgaben des Artikel 39 Abs. 1 Satz 3 Grundgesetz, um es genau zu sagen, auch davon leiten lassen, wie die Ferienzeiten in den einzelnen Bundesländern liegen. Das bedeutet, dass nicht jeder rechtlich mögliche Termin - wie schon bei den vorangegangenen Bundestageswahlen - auch tatsächlich in Betracht kommt. Vergleichbar ist die Situation bei der Europawahl. Die Bundesregierung bestimmt nach Maßgabe der von der Europäischen Gemeinschaft festgelegten Zeitspanne den Tag der Wahl. Nach Lage der Dinge wird die Wahl zum Europäischen Parlament in dem Zeitraum vom 4. bis zum 7. Juni 2009 stattfinden. Eine Entscheidung über den Wahltag hat die Bundesregierung allerdings noch nicht getroffen und im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben. Bei der Entscheidung über die Termine der Landtags- und der Kommunalwahlen werden auch organisatorische und Kostenfragen natürlich mit in den Entscheidungsprozess der Landesregierung einfließen. Das sind aber nicht die einzigen Kriterien.
Es ist zudem unbedingt zu berücksichtigen, dass der eigenständige Charakter einer jeden Wahl bewahrt bleibt. Wie Herr Ministerpräsident Althaus bereits unlängst ausgeführt hat, haben die Wähler ein Recht darauf, sich bei Landtags- und Bundestagswahlen auf den konkreten Inhalt der Wahl zu konzentrieren. Wir brauchen einen deutlichen und inhaltlichen Unterschied zwischen beiden Wahlen, da
ansonsten landestypische Themen in der allgemeinen bundespolitischen Debatte unterzugehen drohen. Deshalb dürfen wir es auch nicht zulassen, dass die eine Wahl durch die andere Wahl in den Hintergrund gedrängt wird. Im Rahmen dieses Entscheidungsprozesses kann auch die Frage der Wahlbeteiligung mit in den Blick genommen werden. Die Annahme der SPD, eine Zusammenlegung allein würde bereits eine hohe Wahlbeteiligung garantieren, ist zu kurz gegriffen und dafür fehlen auch die notwendigen Beweise. Wenn dem so wäre, hätte man das Allheilmittel gegen geringe Wahlbeteiligung schon längst gefunden und alle Wahltermine in der Bundesrepublik Deutschland müssten auf einen Termin gelegt werden. Mit solchen Kunstgriffen würde es sich die Politik aber zu leicht machen. Dem Problem der vielfach zu beobachtenden sinkenden Wahlbeteiligung begegnen wir jedenfalls nicht mit so einfachen formalen Wahlrezepten, wie sie die SPD-Fraktion vorschlägt. Was die Menschen in unserem Land erwarten, ist eine inhaltlich überzeugende Politik, eine Politik, die für die Thüringerinnen und Thüringer und gut für den Freistaat ist. Da bin ich nun einmal anderer Auffassung als DIE LINKE-Fraktion, sondern ich meine, dass die CDU-Landesregierung tagtäglich eine gute Politik praktiziert.
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor zu diesem Tagesordnungspunkt. Bitte, Herr Abgeordneter Höhn.
Da keine Ausschussüberweisung beantragt worden ist, kommen wir direkt zur Abstimmung über den Antrag. Wir stimmen ab über den Antrag der Fraktion der SPD in Drucksache 4/4148. Ich bitte die Stimmkarten einzusammeln.
Jetzt hatten alle Abgeordneten die Möglichkeit, ihre Stimmkarten abzugeben. Ich beende die namentliche Abstimmung und bitte um Auszählung der Stimmen.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich gebe Ihnen das Ergebnis bekannt. Es wurden 78 Stimmen abgegeben, davon 34 Jastimmen, 43 Neinstimmen, 1 Enthaltung (namentliche Abstimmung siehe
Bilanz und Ausblick nach dem 4. Thüringer Ehrenamtstag am 18. Mai 2008 in Hildburghausen Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 4/4251 -
Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung? Das ist nicht der Fall. Die Landesregierung erstattet Sofortbericht. Für die Landesregierung erteile ich das Wort Frau Ministerin Lieberknecht.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich darf für die Landesregierung den Sofortbericht abgeben und möchte zunächst einmal feststellen, dass in Thüringen nach neuesten Schätzungen über 750.000 Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich tätig sind. Das ist einen Beifall wert. 750.000 haben ein Ehrenamt in diesem Land, meine sehr verehrten Damen und Herren. Sie alle mit, wir alle mit, jeder hat ein Ehrenamt von uns auch.
Dies entspricht einem Anteil von über 33 Prozent der Gesamtbevölkerung und damit liegt Thüringen im Vergleich zu anderen Ländern durchaus an der Spitze. Nahezu kein Bereich im staatlichen und gesellschaftlichen Leben Thüringens kommt ohne die ehrenamtliche Arbeit von Frauen und Männern aus. Wir haben es schon leicht durch etwas Klopfen angedeutet, dass wir dafür zu Recht dankbar sein dürfen und müssen.
Die Zahl der engagierten Bürgerinnen und Bürger hat in den letzten Jahren stetig zugenommen und das ehrenamtliche Engagement ist immer stärker auch in den Blick der Öffentlichkeit gerückt. Die Landesregierung hat ihren Beitrag geleistet, um gute Rahmenbedingungen für das bürgerschaftliche Engagement in Thüringen zu schaffen. Die Ehrenamtsstiftung, die auch aus Landesmitteln gefördert wird, hat sich etabliert. Im Übrigen eine Stiftung, die auf Beschluss hier im Hohen Hause damals, im Jahr 2001 war es, glaube ich, zurückging. Sie leistet gute Arbeit. Von dieser Stelle gilt mein Dank auch ausdrücklich den Mitarbeiterinnen der Ehrenamtsstiftung in Thüringen. Eine von vielen Möglichkeiten ist das, die Aufmerksamkeit auf das Ehrenamt zu lenken, zum Beispiel auch die durch die Thüringer Eh
renamtsstiftung durchgeführten Ehrenamtstage, die auch Gegenstand des Antrags des Berichtsersuchens sind, tragen dazu bei. Nach drei erfolgreich organisierten Ehrenamtstagen in Jena, Altenburg sowie Gera hat die Stiftung am 18. Mai 2008 in Hildburghausen zum vierten Mal einen Thüringer Ehrenamtstag durchgeführt. Mit diesem Tag des Ehrenamts sollen die Vielfalt und die Chancen des Ehrenamts aufgezeigt werden und es soll gleichzeitig vermittelt werden, dass freiwilliges ehrenamtliches Engagement eine Bereicherung für jeden Einzelnen und für die Gesellschaft darstellt. Darüber hinaus soll an diesem Tag herausgestellt werden, dass sich bürgerschaftliches Engagement lohnt und dass für eine funktionierende Demokratie die aktive Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an Gestaltungs- und Entscheidungsprozessen von herausragender Bedeutung ist. Interessant und aufschlussreich war der am Ehrenamtstag in Hildburghausen präsentierte Markt der Möglichkeiten, den auch ich besuchen konnte. An über 50 Ständen konnten sich Bürgerinnen und Bürger über die Möglichkeiten für ein freiwilliges Engagement in der Region Hildburghausen informieren und wurden darüber hinaus angeregt und ermuntert, sich in ehrenamtliche Projekte ihres sozialen Umfeldes einzubringen. Die vielen Angebote auf dem Markt der Möglichkeiten und die große Anzahl von Besuchern waren in der Tat beeindruckend. Insgesamt besuchten ca. 1.200 Menschen, nicht nur aus dem Landkreis Hildburghausen, sondern aus dem gesamten Umfeld, aus verschiedenen Ecken Thüringens den Markt der Möglichkeiten und sie waren sehr angetan von dieser Art der Präsentation, wie sie dort zu erleben war. Kurzum, das Ehrenamt zeigte sich in seiner ganzen Breite und Vielfalt. Dies ist auch ein Zeichen der Verbundenheit der Bürgerinnen und Bürger zu ihrer Heimat. Wer sich engagiert, identifiziert sich mit seiner Heimat.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, im Landkreis Hildburghausen nimmt das Ehrenamt seit jeher einen hohen Stellenwert ein. Bereits 2004 bewarb sich der Landkreis um den ausgelobten Preis „Ehrenamtsfördernde Kommune“ und erzielte in der Kategorie Landkreise unter sieben Bewerbern den 1. Platz. Ich vermisse im Übrigen die Wahlkreisabgeordneten. Da ist einer.
Seid stolz auf den Landkreis. Sehr gut angenommen an diesem Tag wurde auch die Würdigung von Bürgerinnen und Bürgern, die mit der Sportplakette, dem Thüringer Ehrenamtszertifikat und der Ehrenamtscard ausgezeichnet wurden. Das zeigt, bei uns in Thüringen gibt es eine ausgeprägte Kultur des Helfens, die sich oft eher im Verborgenen abspielt, aber bei diesen Gelegenheiten wirklich ein
mal öffentlich benannt werden kann und auch dazu sollten die Auszeichnungen auf dem Ehrenamtstag dienen, vorbildliche Leistungen hervorzuheben, die in unserer hektischen Zeit oftmals nicht die verdiente Beachtung finden.
Der vierte Thüringer Ehrenamtstag war gleichzeitig der Abschluss der Festwoche anlässlich des 140. Geburtstags des Landkreises Hildburghausen. Ziel der Veranstaltung war es, den Menschen, die sich hinter den Kulissen seit langem in ihrer Freizeit unentgeltlich engagieren, ein wenig Anerkennung zukommen zu lassen. Daneben sollten weitere ehrenamtliche Helferinnen und Helfer motiviert und geworben werden. Das große Interesse an dem Thema „Ehrenamt“ wurde auch dadurch deutlich, dass viele Bürgerinnen und Bürger im Landratsamt anriefen und nachfragten, ob sie diesen Tag mitgestalten können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, Sie haben meinen Ausführungen entnehmen können, dass der vierte Thüringer Ehrenamtstag wie auch schon die Vorgänger-Ehrenamtstage wiederum ein voller Erfolg gewesen ist. Die Bilanz ist also eindeutig positiv. An diese Erfolgsgeschichte der ehrenamtlichen Arbeit im Freistaat Thüringen sollte auch in Zukunft angeknüpft werden. Es wird daher auch im Jahr 2009 den fünften Thüringer Ehrenamtstag geben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Förderung des Ehrenamts in Thüringen erfolgt aber selbstverständlich nicht nur auf den Ehrenamtstagen. Das bürgerschaftliche Engagement in Thüringen ist von einer großen Vielfalt gekennzeichnet. Der Staat ist auf die Leistungen ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer angewiesen. Die Thüringer Landesregierung versucht durch vielfältige Maßnahmen, noch mehr Menschen zu entsprechendem Engagement zu motivieren. Bereits seit 1993 verleiht die Landesregierung die „Thüringer Rose“ für ehrenamtliche Sozialarbeit. Sie erinnert an das Rosenwunder der Heiligen Elisabeth und wird auch in diesem Jahr wieder am 19. November auf der Wartburg verliehen.
Seit 2004 verleiht die Thüringer Ehrenamtsstiftung die Auszeichnung Thüringer Ehrenamtszertifikat. Das Thüringer Ehrenamtszertifikat ist für den Inhaber ein Beleg für sein freiwilliges unentgeltliches bürgerschaftliches Engagement. Es kann insbesondere für junge Menschen ein landesweit anerkanntes Zertifikat für Studien- und Berufsbewerbungen sein.
Die durch die Thüringer Ehrenamtsstiftung eingeführte Thüringer Ehrenamtscard ist ebenfalls ein wichtiges Instrument der Würdigung und Anerkennung des Ehrenamtes. Mit dieser Card würdigen die Land
kreise, die kreisfreien Städte und die Thüringer Ehrenamtsstiftung öffentlich die ehrenamtlichen Tätigkeiten der Bürgerinnen und Bürger, die sich in besonderer Weise für ihre Mitmenschen einsetzen. Sie sprechen ihnen persönlich Dank aus und stärken ihre Motivation für das Engagement. Die damit verbundene Gewährung von bestimmten Vergünstigungen durch Landkreise, Städte und Gemeinden im Freistaat Thüringen ebenso auch privater Unternehmen ist ein öffentliches Signal der Wertschätzung freiwilligen bürgerschaftlichen Engagements. Die Ehrenamtscard wurde erstmals auf dem zweiten Thüringer Ehrenamtstag am 23. September 2006 in Altenburg verliehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich freue mich auch ganz besonders über die Einführung der Thüringer Ehrenamtsversicherung zum 1. April 2008. Mit dieser Versicherung haben die Thüringer Landesregierung, die Thüringer Ehrenamtsstiftung und der Sparkassenverband Sparkassenversicherung nach jahrelangen Diskussionen die Voraussetzungen für das Ehrenamt nochmals wesentlich verbessert. Dies ist insbesondere auch dem ehemaligen Staatssekretär Hermann Ströbel zu verdanken, der leider viel zu früh verstorben ist und eine schmerzliche Lücke an der Spitze der Ehrenamtsstiftung hinterlassen hat, die wir natürlich neu besetzen werden. Aber trotzdem - gerade an dieser Stelle möchte ich auch die Gelegenheit nutzen, Herrn Staatssekretär Ströbel noch einmal herzlich für seine Arbeit zu danken.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, wer sich in öffentlichen Ehrenämtern, in der Kirche oder in der Wohlfahrtspflege, im Sport oder bei der freiwilligen Feuerwehr engagiert, ist in der Regel durch den Träger versichert. Aber auch wer sich in kleinen Gruppen, Initiativen oder Projekten ehrenamtlich engagiert, braucht einen entsprechenden Versicherungsschutz. Hierzu dient eben diese Thüringer Ehrenamtsversicherung, die den Versicherungsschutz für bürgerschaftliches Engagement im Freistaat Thüringen - wie ich bereits sagte - deutlich verbessert.
Folgende aktuelle Maßnahmen und Projekte werden gerade angepackt. So fand am 3. Juli 2008 erstmals landesweit ein Projekttag unter dem Thema „Thüringer Schülerinnen und Schüler engagieren sich“ statt. Die Thüringer Ehrenamtsstiftung, Thüringer Freiwilligenagenturen und Bürgerstiftungen sowie zahlreiche Thüringer Kommunen haben in besonderer Weise das freiwillige bürgerschaftliche Engagement von Kindern und Jugendlichen in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses gerückt. Im Rahmen dieses Projektes haben Kinder und Jugend
liche die Vielfalt des ehrenamtlichen Engagements kennengelernt, ihre sozialen Fähigkeiten unter Beweis stellen können und gelernt, Verantwortung zu übernehmen. Ideen gewinnen und wesentliche Fähigkeiten auch für ihr späteres Berufsleben erkennen und für Engagement öffentliche Anerkennung zu erhalten, das alles konnte man dabei erfahren. Wer sich in seiner Jugend erstmals engagiert, der wird auch mit einer viel größeren Wahrscheinlichkeit - das lehren im Übrigen auch alle Jugendorganisationen von Vereinen und Verbänden - zu den später ebenfalls Engagierten gehören.
Ein weiteres wichtiges Projekt ist die Marktplatzmethode „Gute Geschäfte“ - so der Titel -, die bereits erfolgreich in Jena, im Unstrut-Hainich-Kreis, in Erfurt, in Nordhausen sowie in Weimar eingeführt wurde. Nunmehr soll die Marktplatzmethode im Rahmen eines dreijährigen Modellprojektes flächendeckend in allen 23 Gebietskörperschaften des Freistaats etabliert werden. Ein solcher „Marktplatz“ bringt gemeinnützige Organisationen und Wirtschaftsunternehmen für einige Stunden an einem Ort zusammen, um, wie auf einem Markt, für die Nachfrage der gemeinnützigen Seite nach Unterstützung die entsprechenden Angebote gesellschaftlichen Unternehmensengagements und umgekehrt zu finden. Also wie passen entsprechende Angebote zusammen und wie wird daraus eine möglichst gute Synergie? Ziel ist es, die Zusammenarbeit von gemeinnützigen Organisationen und Wirtschaftsunternehmen weiter auszubauen, die Lebensqualität durch soziale Partnerschaften im Sozialraum zu verbessern und zur Weiterentwicklung eines funktionierenden Gemeinwesens auch dadurch nachhaltig beizutragen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, an dieser Stelle möchte ich noch einmal kurz auf die Engagementförderpolitik in anderen Ländern - damit man einfach einmal die Einordnung im Vergleich hat - eingehen. Festzuhalten ist, dass die Thüringer Ehrenamtsstiftung bundesweit jedenfalls in dieser Funktionsweise und Funktionsbreite einmalig ist. In keinem anderen Land existiert eine solche Stiftung dieser umfassenden Ehrenamtsförderung, wie es diese Thüringer Ehrenamtsstiftung leistet. Die Engagementförderpolitik in den meisten anderen Ländern erfolgt über eine bzw. auch teilweise über mehrere oberste Landesbehörden. Hessen beispielsweise hat neben der für das Ehrenamt zuständigen Staatskanzlei die Landesehrenamtsagentur etabliert. Dabei handelt es sich um eine Servicestelle für Kommunen, Vereine und Verbände, aber auch für engagierte Einzelpersonen in allen Fragen rund um das Ehrenamt. Als Dach eines Netzwerks verknüpft die Landesehrenamtsagentur die vielfältigen Aktivitäten der hessischen Städte und Gemeinden, organisiert Fachtagungen und Fortbildungsveranstaltungen und er
Ein anderes Land, Baden-Württemberg zum Beispiel: Dort gibt es das Landesnetzwerk „Bürgerschaftliches Engagement“, welches das Ehrenamt im Land durch systematische und kontinuierliche Arbeit an Rahmenbedingungen und Strukturen begleitet und unterstützt. Es fördert die bürgerschaftliche Beteiligung und ermöglicht das Zusammenwirken der unterschiedlichen gesellschaftlichen Akteure und Bereiche im Sinne gemeinsam wahrgenommener Verantwortung.
In Rheinland-Pfalz wurde vor einiger Zeit in der Staatskanzlei eine Leitstelle „Bürgergesellschaft und Ehrenamt“ eingerichtet. Diese Leitstelle kümmert sich um die Koordinierung und Abstimmung engagementfördernder Aktivitäten über die Grenzen der Ressorts hinweg und setzt sich für die Stärkung von Beteiligungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger ein. Insbesondere in den Stadtstaaten haben sich wiederum sogenannte runde Tische des Ehrenamtes gebildet.
Schon allein, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, an diesen wenigen Beispielen kann man erkennen, wie unterschiedlich die Strukturen der Ehrenamtsförderung in den einzelnen Ländern sind. Gemeinsam aber ist allen Ländern das Bestreben, die Rahmenbedingungen des Ehrenamtes stetig zu verbessern, die Bedeutung des bürgerschaftlichen Engagements, die Vielfalt der Tätigkeitsform und die Zusammenarbeit der Engagierten zu stärken und zugunsten der kommunalen Gemeinschaft und einer starken Demokratie zu entfalten. Dies erfolgt in den meisten Ländern durch die Einführung von Landesversicherung, Ehrenamtszertifikaten, Ehrenamtscards, Freiwilligenbörsen, Ehrenamtstagen und sonstigen Veranstaltungen - Ehrenamtspreisen, -wettbewerben, -fachtagungen sowie sonstigen Projekten. Auf dieser Palette bauen wir auch in Thüringen weiter auf. Ich denke, wir haben eine gute solide Grundlage, auch mit Engagement aus diesem Hohen Hause. Darauf sollten wir immer wieder aufmerksam machen und ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank.
Ich frage: Wer wünscht die Beratung zum Sofortbericht? Die Fraktion DIE LINKE, die CDU-Fraktion und auch die SPD-Fraktion. Damit eröffne ich die Beratung zum Sofortbericht und erteile das Wort der Abgeordneten Pelke, SPD-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, zunächst einmal herzlichen Dank an die Ministerin für den Bericht, für die Zusammenfassung dessen, was hier in Thüringen an ehrenamtlicher Tätigkeit geleistet wird. Ich glaube, ich darf auch im Namen aller anwesenden Abgeordneten ein herzliches Dankeschön an all diejenigen sagen, die in diesem Lande ehrenamtlich Verantwortung und Engagement übernehmen.
Es ist keine Selbstverständlichkeit, sich zu engagieren, weil ehrenamtliche Tätigkeit bedeutet, Zeit zu investieren, bedeutet Arbeit zu investieren und Arbeit zu leisten und bedeutet natürlich auch, eine gesellschaftliche Aufgabe wahrzunehmen. Etwa die Hälfte aller Thüringer ist in mindestens einem Verein Mitglied und fast ein Viertel engagiert sich in zwei oder mehr Vereinen, in Sportvereinen, der Feuerwehr, in Jugendklubs, in Schulen, in Pflegeheimen, in Hospizen und natürlich auch Nachbarschaftshilfe, all das, was dazugehört. Wir können stolz darauf sein, weil die ehrenamtliche Tätigkeit ein Grundpfeiler unserer Gesellschaft ist, das Engagement von Menschen für Menschen.
Nun ist natürlich, wie der Name schon sagt, ehrenamtliche Tätigkeit zunächst unentgeltlich, aber so ganz selbstverständlich sollten wir diese Arbeit nicht zur Kenntnis nehmen. Wir hatten mal auf Initiative der SPD-Fraktion hier in diesem Hause eine Diskussion um ein Ehrenamtsgesetz, wo es keine Vergleichbarkeit gab zu diesem Zeitpunkt, aber wo es darum ging, die Menschen zu entschädigen für das, was sie auch geldmäßig geben. Ob das die Telefonate sind, ob das möglicherweise der Blumenstrauß ist, ob es viele Wege sind, die mit dem Auto oder öffentlichen Verkehrsmitteln zu absolvieren sind, weil hier nicht allein das Dankeschön notwendig ist, sondern wir können es einfach auch nicht zulassen, dass der Ehrenamtliche neben Arbeit, Nerven und Zeit auch noch finanziell drauflegt. Deshalb haben wir um eine Entschädigung gerungen und haben dieses gewollt. Resultat daraus war dann die Ehrenamtsstiftung, die, denke ich, eine sehr gute Tätigkeit leistet und ich bin Ihnen dankbar, dass Sie auch hier heute noch mal den Kollegen Ströbel angesprochen haben, der eine sehr wichtige und verantwortungsvolle Tätigkeit in diesem Amt ausgeführt hat. Aber letztendlich müssen wir darüber nachdenken - und Sie wissen das alle, wenn es um die Verteilung von Ehrenamtsgeldern als Anerkennung für Vereine und Verbände geht, über die Ehrenamtsstiftung verteilt -, dass es letztendlich nicht ausreichend ist und dass wir darüber nachdenken müssen, ob es nicht an dieser Stelle wichtig ist, Ehrenamt besser und an
ders auszustatten. Das bedeutet - und ich sage das ausdrücklich, weil auch speziell immer im Sport darauf hingewiesen wird -, Ehrenamt ist Ehrenamt und soll natürlich nicht eine bezahlte Tätigkeit werden, aber drauflegen muss natürlich auch nicht sein. Das Dankeschön, welches Sie als Ministerin eben angesprochen haben an vielen Stellen, was Auszeichnungen und Anerkennung angeht, ist natürlich wichtig, aber wir stehen als SPD-Fraktion dazu, dass es eine bessere finanzielle Förderung der Ehrenamtsstiftung geben muss. Es sollten - und da werden wir als SPD-Fraktion auch eine Initiative starten - neue Anstrengungen unternommen werden, ein Ehrenamtsgesetz zu erarbeiten, weil das auch eine sehr untersetzte Anerkennung der Leistungen des Ehrenamts wäre.