Protocol of the Session on July 4, 2008

ich halte wenigstens 5 Meter für gerechtfertigt. Die stehen nicht in der Pflanzenschutzordnung. Es gibt keine Festlegung von bestimmten Größen, sondern es ist nur gegeben, dass nahe der Gewässer bestimmte Stoffe nicht ausgebracht werden dürfen. Deshalb halte ich es für nicht günstig, dass wir in diesem Gesetzgebungsverfahren jetzt diese Uferrandstreifen da abschaffen, sondern ich würde sie so beibehalten. Wenn wir schon mal etwas Positives in unserem Wassergesetz haben, dann sollten wir auch dabei bleiben.

(Beifall SPD)

Sonst wünsche ich mir eine angeregte Diskussion - vielleicht ein bisschen angeregter, als das heute hier der Fall ist im Hohen Haus - im Umweltausschuss. Wir werden eine Anhörung haben und mit den Verbänden und mit den Zweckverbänden und dem Gemeinde- und Städtebund die Auseinandersetzung führen müssen. Ich hoffe wirklich, dass wir gerade im Bereich der kleinen Kläranlagen noch auf eine andere Lösung gehen können und dass Sie sich bewusst sind, dass wir den ländlichen Raum finanziell nicht alleine lassen können. Da kommen große Aufwendungen noch auf uns zu und ich hoffe, dass das der Landeshaushalt auch noch hergibt und es nicht auf die kleinen Bürger im ländlichen Raum abwälzt. Danke.

(Beifall SPD)

(Zwischenruf Abg. Primas, CDU: Das ist doch nicht wahr, was erzählen Sie denn da?)

Das Wort hat Abgeordneter Gumprecht, CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte es vorweg sagen, im Gegensatz zu der von Herrn Kummer vorgetragenen Kritik begrüßen wir das neue Wassergesetz. Sicherlich, meine Damen und Herren, wir haben darauf lange gewartet. Lassen Sie mich hier auf vier Punkte eingehen, die mir wichtig sind.

Erstens ist es das Thema Kleinkläranlagen. Ja, das ist eine echte Neuerung in unserem Thüringer Wassergesetz. Die Einbeziehung von Kleinkläranlagen in die Abwasserentsorgung entspricht einer auch von uns seit Langem erhobenen Forderung von der CDU. Der Gesetzgeber legt hier aber gezielt die Verantwortung in die Hand der Verbände. Man soll vor Ort nach der Überarbeitung dieser Abwasserbesei

tigungskonzeption entscheiden, wo der Einsatz von Kleinkläranlagen sinnvoll und zulässig ist. Der Einsatz von Kleinkläranlagen ist meiner Meinung nach dort sinnvoll, wo der Anschluss an eine zentrale Kläranlage wirtschaftlich nämlich nicht zu vertreten ist. Derzeit weist Thüringen einen Anschlussgrad von 76 Prozent auf. Aufgrund der dezentralen ländlichen und kleingliedrigen Siedlungsstruktur und des zukünftig zu erwartenden Bevölkerungsrückgangs würde der komplette Anschluss aller noch zu bebauenden oder anzuschließenden Grundstücke, das sind nämlich 24 Prozent, nach Aussagen von Fachleuten genauso viel kosten wie bisher investiert wurde. Das ist von der Gemeinschaft nicht finanzierbar. Deshalb muss man stärker auch auf neue Lösungen, auf dezentrale Lösungen, auf Einzelkläranlagen und auf Gruppenlösungen setzen.

Meine Damen und Herren, uns allen liegt ein verantwortungsvoller Umgang mit unserer Umwelt am Herzen. Innerhalb von zehn Jahren wurde aufgrund der EU-Richtlinie der Eintrag von Nährstoffen in Fließgewässer bei Phosphor um 90 Prozent, bei Stickstoff um 75 Prozent vermindert.

Abgeordneter Gumprecht, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Kuschel?

Bitte, Herr Kuschel.

Danke, Frau Präsidentin. Herr Abgeordneter, Sie haben gesagt, die stärkere Orientierung auf die Kleinkläranlage, das wäre ein Paradigmenwechsel. Allerdings sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Aufgabenträger entscheiden. Jetzt hat aber die Landesregierung jahrelang auf zentrale Anlagen gesetzt. Sehen Sie nicht den Widerspruch, dass die Aufgabenträger vorrangig ein Interesse haben, die jetzt errichteten zentralen Kläranlagen auszulasten und dort auch mit hohem Aufwand möglichst viele Grundstücke anzuschließen und deshalb der Verweis auf die Kleinkläranlagen immer nur im Einzelfall und im Ausnahmefall zum Tragen kommen wird. Es wird nicht zum Paradigmenwechsel kommen, sondern nur für den Einzelfall etwas geklärt werden.

Ihre Frage?

Ihre Frage stimmt mit der Realität an vielen Stellen überein. Es war sinnvoll, zunächst zentrale Anlagen, dort, wo ein hoher Anschlussgrad möglich war, zu errichten. Ich gehe auch noch mal darauf ein. Aber, ich denke, jetzt muss man eine Alternative gehen. Es wird nicht die Regel sein, sondern nur dort, wo es wirtschaftlich sinnvoll ist.

(Zwischenruf Abg. Kummer, DIE LINKE: Für die Verbraucher.)

Ich denke schon, dass der Verband auch auf den Bürger schauen muss; denn er muss sich ganz konkret auch der Verantwortung stellen.

Meine Damen und Herren, ich war gerade bei der umweltpolitischen Darstellung. Die aus dem Jahr 1991 stammende EU-Richtlinie über die Behandlung von kommunalen Abwässern enthält die Grundanforderung auch an die biologische Abwasserbehandlung. Deshalb mussten zunächst Kläranlagen in Gemeinden - jetzt komme ich darauf zurück - von mehr als 10.000 Einwohnerwerten errichtet werden. Das war richtig vom Freistaat, zunächst zentrale Anlagen zu fördern.

Meine Damen und Herren, vollbiologische Kleinkläranlagen stellen eine echte Alternative in Einzelfällen dar. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung unserer Umwelt, zumal die vorhandenen, nicht ertüchtigten Kleinkläranlagen 86 Prozent der Gewässerbelastung verursachen. Nun ist Handeln geboten. Nach meinem Wissen gibt es 75 zugelassene Anlagentypen in einem Kostenbereich nicht, wie Sie sagten, von 5.000 €, sondern von 2.500 bis 5.000 €, wie ich mich versichern konnte.

Ich sehe im Moment neben der Einzelkleinkläranlage besonders in Gruppenlösungen eine echte Alternative. Dies muss aber letztlich vor Ort entschieden werden. Das Land - und ich denke, das ist jetzt ein ganz wesentlicher Schritt - wird bei der Errichtung von Kleinkläranlagen mit einem Zuschuss von bis zu 1.500 € fördernd helfen. Das hat das Ministerium bereits angekündigt. Ich denke, das ist ein Systemwechsel. Das Land fördert nämlich erstmals auch Privatpersonen. Es ist richtig, die Bürger besonders im ländlichen Raum nicht allein zu lassen. Der Freistaat hat eine Verantwortung, wie Sie gesagt haben, für alle Bürger. Ich denke, er übernimmt sie auch hier fördernd.

Eine Anmerkung zu Ihnen, Herr Kummer: Wir sehen die Entwicklung nicht wie Sie negativ und ablehnend, sondern eher positiv. Natürlich wird man sich über das eine oder andere Detail, vielleicht auch die Verantwortlichkeiten für den Betrieb, für die Über

wachung von Kleinkläranlagen streiten und auseinandersetzen können. Wir haben uns im Umweltkreis mit Verantwortlichen aus den Verbänden zusammengesetzt und nach praktikablen Lösungen gesucht. Wir wissen auch, dass Kleinkläranlagen aufgrund der nichtkontinuierlichen Abwasserfracht ihre technischen Grenzen aufweisen. Dennoch halten wir den Weg, den beispielsweise auch Sachsen schon gegangen ist, für richtig.

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Aber viel früher.)

Wir wollen finanziell verantwortbare, bürgerfreundliche Lösungen hier finden. Ich denke, das ist kommunale Verantwortung. Die Verbände haben nun gegenüber dem ersten Referentenentwurf nicht nur ein halbes Jahr, sondern acht Monate Zeit, ihre Zielplanung zu überarbeiten und wer heute beginnt, der hat vielleicht sogar ein ganzes Jahr Zeit.

Meine Damen und Herren, nun ein zweites Thema und das sind die 56 - wie sie der Minister genannt hatte - herrenlosen Speicher. Das ist sicherlich eine unendliche Geschichte. Ich bin froh, dass nun ein konstruktiver Vorschlag vorliegt, der Bewegung in das Thema bringt und das Problem zu lösen hilft. Ich weiß, dass einzelne Bürgermeister von weiteren sogenannten herrenlosen Speichern sprechen, die - wenn ich Einzelfälle schon nachgesehen habe - sicherlich nicht in diese Kategorie fallen. Ich denke, wir werden uns darüber im Ausschuss unterhalten und das sorgsam prüfen.

Ein drittes kontroverses Thema sind die Uferstreifen unserer Gewässer. Bisher war im Thüringer Wassergesetz die Breite für Uferstreifen bei Gewässern erster Ordnung bei zehn Metern und bei Gewässern zweiter Ordnung bei fünf Metern geregelt. Diese Regelung ist nun im vorliegenden Entwurf entfallen. Der Minister hat - und ich denke, das ist auch von seiner Position klar - heute nochmals dargelegt warum. Wir wissen auch um die Kritik der Umweltverbände, die nun eine Art Raubbau befürchten. Ich denke, das darf nicht der Fall sein. Die Streichung heißt nämlich nicht, dass wir den Schutz der Uferstreifen aufgeben. Der Schutz der Uferstreifen ist sicherlich an vielen anderen Stellen gesetzlich geregelt, wie es der Minister dargestellt hat. Ich kenne auch selbst die Schwierigkeiten im Umgang mit dem bisherigen Gesetz. Wir haben im Landkreis Altenburg mit der Umweltbehörde versucht, im Nachhinein beispielsweise solche Abstandsflächenregelungen einzuführen, um beispielsweise auch den Bodeneintrag in das Gewässer zu reduzieren. Ich sage Ihnen, behördlich konnten wir nichts erreichen, weil uns in jedem Fall immer der Beweis fehlte oder nicht gelungen ist, warum der Uferstreifen plötzlich nicht mehr zehn Meter, sondern nur noch sechs Me

ter betrug - ist das vorsätzlich, ist das schon lange so. Deshalb war es uns nicht möglich, das zu bringen. Wir hatten an einer Stelle nur Erfolg oder an zwei Stellen: Entweder es war möglich, über Fördermittel dies zu erreichen und der zweite Weg, dort, wo der Bauer Einsicht hatte, konkret sagte, okay, ich tue es, weil der Bodenabtrag eigentlich mir schadet und sage, dann verzichte ich auf diese Ackerfläche und verbreitere den Randstreifen.

Viertens, am Schluss, eine Anmerkung zum Hochwasserschutz: Ja, das Gesetz zielt auf eine Verbesserung des Hochwasserschutzes, indem es das Bundesrecht nun für Thüringen äquivalent umsetzt. Nun ist es notwendig, Hochwasserschutzpläne durch die Wasserbehörden zu erstellen. Ich denke, das ist ein sinnvoller Weg. Meine Damen und Herren, am Schluss, ich sage es noch mal, wir begrüßen das Gesetz. Die CDU-Fraktion beantragt die Überweisung des Gesetzes an den Umweltausschuss und begleitend an den Landwirtschaftsausschuss, die Federführung soll beim Umweltausschuss liegen. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Mir liegt noch eine Wortmeldung des Abgeordneten Krauße, CDU-Fraktion vor. Bitte, Abgeordneter Krauße.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, mir war ja klar, was hier kommt. Frau Becker, Herr Kummer, flüchtig überlesen den Entwurf, eigene Interpretationen draufgesetzt und dann hier losgeschimpft - das alles natürlich vor einer Anhörung, vor einer Behandlung im Ausschuss, denn dort gehört der Gesetzentwurf hin nebst der Kleinkläranlagenverordnung. Was Sie hier verbreiten und wahrscheinlich erhoffen Sie sich, dass das dann auch über die Medien, über die Presse entsprechend verbreitet wird, wir lassen den ländlichen Raum im Stich, wir kümmern uns nicht um den ländlichen Raum und für die Bürger wird alles sehr teuer. Ja - mein Gott, der Wahlkampf lässt grüßen - damit müssen wir halt leben. Ich hoffe nur, dass die Behandlung im Ausschuss nicht so oberflächlich und so gedankenverloren stattfinden wird. Obwohl, wenn ich die letzten Ausschuss-Sitzungen so rekapituliere, dann habe ich da so meine Zweifel.

(Unruhe DIE LINKE, SPD)

Ich denke, das wird nicht besser werden. Der Verband soll sich äußern, moniert der Herr Kummer. Ja, wer denn sonst? Der Verband, das ist ein Or

gan der Kommunen. Das müssten Sie eigentlich wissen. Und wer sonst als der Verband soll sagen, ich kann in den nächsten fünfzehn Jahren dieses oder jenes Gebiet nicht anschließen, diese oder jene Streusiedlung nicht versorgen oder Einzelgehöfte. Denn nur darum geht es. Es geht nicht um generellen Paradigmenwechsel. Wenn ich das schon höre, da kriege ich ja gleich einen dicken Hals. Da wird nichts paradigmatisiert und gewechselt, sondern wir machen lediglich eines: Wir können nicht jedes letzte Gehöft im ländlichen Raum an eine zentrale Anlage anschließen. Die abwassertechnische Zielplanung - ich habe das vorhin vom Minister auch so gehört im Nebensatz - ist seit Mitte der 90er-Jahre nicht mehr aktuell und sollte auch nicht mehr angewendet werden. Natürlich ist mir bekannt, dass einige Wasserbehörden und auch die Umweltämter stur nach ihrer damaligen abwassertechnischen Zielplanung Genehmigungen erteilt oder verweigert haben. Frau Becker, das ist mir bekannt, das ist auch ein Riesenproblem gewesen. Aus manchen Köpfen ist das leider heute noch nicht heraus. Aber es kann nur der Verband entscheiden, welches Gebiet kann ich für die nächsten 15 Jahre nicht anschließen - nur darum geht es.

Wir wollen die Rechtssicherheit. Wenn Sie heute ein neues Haus bauen oder grundlegend modernisieren, müssen Sie eine dem Stand der Technik entsprechende Kleinkläranlage einbauen, wenn Sie nicht zentral angeschlossen sind. Das bedeutet aber in aller Regel, Sie haben die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für fünf Jahre - was dann? Genau diesen Punkt wollen wir hier verändern. Die Zeit für die Verbände, sagen Sie, Frau Becker, die acht Monate, das ist einfach zu kurz, um sich zu entscheiden. Die Verbände haben ihre Investitionsplanungen über 20 Jahre gemacht. Die Verbände wissen auch, so kenne ich es zumindest aus meinen Verbänden, mit denen ich es zu tun habe - das ist Mittleres Elstertal, das ist TAWEG und das ist WAZ Zeulenroda -, dass teilweise die Gemeinden bis 2014 in keinem Investplan, nirgends auftauchen. Sie wissen auch, die Zeit, die wir haben, die uns die Europäische Wasserrahmenrichtlinie lässt. Die Verbände wissen das übrigens schon das gesamte letzte Jahr, so lange diskutieren wir schon, dass das Wassergesetz kommen soll und welche Änderungen da kommen sollen. Insofern sehe ich da kein großes Problem.

Wir haben uns angeschaut bzw. die Anpassung der Abwasserbeseitigungskonzepte wurde auch moniert von den Verbänden. Da sei der Aufwand zu hoch. Im Anschluss an diese Veranstaltung hat man uns ein wunderschönes Computerprogramm gezeigt, wo die ihr Verbandsgebiet digitalisiert haben, das ist alles komplett fertig. Die könnten sogar grundstücksgenau sagen, was wird angeschlossen, was

wird nicht angeschlossen, aber das ist gar nicht gefordert. Alles Dinge, die wir im Ausschuss natürlich tiefgründig besprechen müssen.

Frau Becker, Sie sagen, die Kleinkläranlagen sind in keinem guten Zustand. Wovon wir hier reden, sind Kleinkläranlagen nach dem Stand der Technik. Was Sie meinten, sind Dreikammerausfaulgruben oder Absetzanlagen, die man in diesem Sinne eigentlich gar nicht als Kleinkläranlage nach dem heutigen technischen Begriff bezeichnen darf.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Kummer, DIE LINKE:... vollbiologische Kleinkläranlage im Ausschuss.)

Der Bürger soll wählen können. Das war der tollste Satz, den ich von Herrn Kummer gehört habe. Das heißt, wir machen natürlich eine Bürgerbefragung und jeder Bürger entscheidet, ich will eine Kleinkläranlage für mein Grundstück, der Nachbar sagt, nein, ich will lieber eine zentrale Anlage und so bauen wir dann. Der eine wird zentral angeschlossen, der andere macht das allein. Klar ist eines, und jeder, der sich schon einmal ein bisschen näher mit der ganzen Geschichte befasst hat, weiß, dass auf Dauer eine vollbiologische Kleinkläranlage kostenintensiver ist als ein Anschluss an eine zentrale Anlage. Das ist in aller Regel so. Sie haben es selber genannt. Das sind die Wartungskosten, das sind die Unterhaltskosten, Sie haben die Schlammentsorgung und nicht zu vergessen, wenn Sie nicht Direkteinleiter sind, haben Sie auch noch einen Beitrag für den Kanal zu zahlen. Also so einfach mit billiger und teurer, da bin ich fest überzeugt, wo das machbar und wo es realisierbar ist, auch mit einer Schilfkläranlage, Wurzelbettkläranlage, was es da alles gibt, ist eine zentrale Anlage durchaus kostengünstiger auf Dauer gesehen. Nun reden wir auf dem Dorf ja nicht unbedingt, so kenne ich es jedenfalls, von dem einsamen alten Mütterlein, das nun in ihrem Vierseithof hockt und weiß nicht ein noch aus, sondern bei uns zum Beispiel in dem kleinen Nest, in dem ich wohne, mit 160 Einwohnern, da sind alle alten Höfe mittlerweile wieder verkauft, da sind junge Leute mit Kindern drin, da sind Familien mit Kindern drin. Zum Glück, sage ich, da ist noch Leben im Dorf und da kommt wieder Leben ins Dorf. Ich denke, das ist eher die Regel.

Dass wir alle diese Dinge im Ausschuss bereden müssen, ist völlig klar. Dass wir eine Anhörung dazu brauchen, für die wir wahrscheinlich, so schätzen wir das jedenfalls im Arbeitskreis ein, auch ein ordentliches Zeitvolumen benötigen werden, ist auch klar. Aber hier und heute ist das die erste Lesung dieses Gesetzes und da hätte man sich durchaus

kurz fassen können, denn die eigentliche Arbeit muss im Ausschuss stattfinden. Die anderen Diskussionspunkte, herrenlose Speicher, Uferrandstreifen, Anpassung an EU-Recht und so weiter und so fort, ich denke, da werden wir uns im Ausschuss in mehreren Sitzungen noch trefflich befassen können. Deshalb glaube ich, die Überweisung an den Umweltausschuss federführend und an den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten ist hier eine zielführende Variante. In den Ausschüssen können wir uns dann intensiv und auch direkter auseinandersetzen als hier im Plenum. Danke schön.

Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen - bitte, Abgeordneter Kummer.

Herr Krauße, Sie sollten vielleicht im Landesamt für Statistik anfangen, die sehen das zumindest mit den vielen Kindern in den Dörfern irgendwie anders. Aber warum ich vorgekommen bin, ist, Ihnen noch einmal zu erklären, weil Sie es ja offensichtlich nicht verstanden haben, wie wir das mit dem Anschluss der Dörfer meinten.

Herr Krauße, es geht uns nicht um die Frage, soll der Bürger entscheiden können, will ich zentral oder dezentral angeschlossen werden. Wir haben schon lange gesagt, dass wir in vielen kleinen Orten den Anschluss an eine entfernt gelegene zentrale Kläranlage nicht für sinnvoll halten. Nein, uns geht es einfach darum, dass wir die Verbände in der Pflicht sehen wollen, dem Bürger ein Angebot zu unterbreiten für seinen Anschluss, für sein Abwasserproblem. Wenn der Bürger dann sagt, nein, Verband, ich bekomme das billiger hin, dann soll der Bürger sagen können, okay, ich mache das selber. Aber das, was wir hier beschließen - und das will ich Ihnen noch einmal vorlesen, weil Sie offensichtlich das Gesetz nicht richtig gelesen haben, auf der Seite 11, das ist der § 58 a Abs. 1 die Nr. 2: Die Beseitigungspflichtigen machen das Abwasserbeseitigungskonzept innerhalb von 8 Monaten nach dem Inkrafttreten des Dritten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Wassergesetzes in geeigneter Weise bekannt. Die Beseitigungspflichtigen legen das veröffentlichte Abwasserbeseitigungskonzept der Wasserbehörde vor. Die Vorlage gilt als Antrag nach § 58 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 auf Befreiung von der Abwasserbeseitigungspflicht für die Grundstücke, die nicht innerhalb der Frist nach Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 an eine öffentliche Abwasseranlage angeschlossen werden.“ Der Verband stellt den Antrag mit diesem Konzept auf Befreiung der Abwasserbeseitigungspflicht. Er ist also dann in dem Dorf nicht mehr der Abwasserbeseitigungspflichtige. Das heißt, die Menschen

werden mit ihren Problemen dann vom Verband allein gelassen und dort gilt das Solidarprinzip nicht mehr. Die Menschen müssen sich dann selbst um eine Lösung kümmern. Das ist das Problem, das wir mit diesem Gesetzentwurf haben. Das, sage ich, möchten wir anders geregelt haben. Hier wollen wir den Verband nicht aus der Pflicht lassen, sondern dass der Verband ein Angebot auch für dezentrale Kläranlagen unterbreitet. Das ist unser Anliegen und ich hoffe, meine Damen und Herren, dass wir uns darauf verständigen können. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Jetzt liegen mir wirklich keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Es ist Ausschussüberweisung beantragt worden, einmal Überweisung an den Ausschuss für Naturschutz und Umwelt. Wer für die Überweisung des Gesetzes an diesen Ausschuss ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen die Überweisung? Wer enthält sich der Stimme? Keine Gegenstimme, keine Stimmenthaltung, damit ist einstimmig dieser Überweisung zugestimmt.

Es ist ferner beantragt die Überweisung an den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten. Wer für diese Überweisung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diese Überweisung? Wer enthält sich der Stimme? Keine Gegenstimme, keine Stimmenthaltung, also einstimmig zugestimmt.