Protocol of the Session on July 4, 2008

(Zwischenruf Abg. Seela, CDU: Nennen Sie doch mal eine Hausnummer bezüg- lich der Kosten.)

Meine Damen und Herren, nur ein solides finanzielles Fundament versetzt die Bibliotheken in die Lage, nicht nur ihrer Speicherfunktionen für Wissen und Kultur gerecht zu werden, sondern auch und gerade vor dem Hintergrund der PISA-Ergebnisse

ein verlässlicher Partner für Kindertagesstätten und Schulen zu werden, sowohl in Bezug auf die Entwicklung der Leseförderung vom Vorschulalter an als auch im Hinblick auf die Erlangung von Medienkompetenz bei den Heranwachsenden. Die von der Kultusministerkonferenz verabschiedeten Bildungsstandards fordern eine aktive Vermittlung von Kenntnissen der Mediennutzung. Dies ist ohne gut und sachgemäß ausgestattete Bibliotheken unmöglich und es kann nicht sein, dass es abhängig ist von der jeweiligen Haushaltslage der Kommunen. Ein Bibliotheksgesetz muss Qualitätsstandards auch in dieser Hinsicht festschreiben. Dass Sie unseren Ansatz, Bibliotheken als Bildungseinrichtungen nicht nur zu kennzeichnen - das haben Sie getan und das ist auch sicher ein Verdienst -, sondern auch das Ganze inhaltlich zu verankern, abgelehnt haben, das ist in diesem Kontext für mich wirklich nicht nachzuvollziehen.

Meine Damen und Herren, da verwundert es nicht mehr, dass Sie auch eine von uns beantragte Aufwertung der öffentlichen Bibliotheken abgelehnt haben, für uns ist die Verankerung des Aufgabenspektrums der öffentlichen Bibliotheken in einem Bibliotheksgesetz unverzichtbar, Ihre Beschreibung der Funktion dieser Einrichtungen, Kollege Schwäblein, ist völlig unzureichend.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Meine Damen und Herren, in der Anhörung ist auch deutlich geworden, dass ein Thüringer Bibliotheksgesetz natürlich Bedeutung für ganz Deutschland und das nicht nur für Bibliotheken, sondern auch für andere Kultureinrichtungen, die ähnliche Problemlagen haben, haben wird. Sie, meine Damen und Herren von der CDU, haben im Schweinsgalopp - das wurde schon gesagt - den Gesetzentwurf durchgezogen ohne die eindeutigen, ich habe sie ja hier noch einmal benannt, Ergebnisse der Anhörung auch nur im Ansatz zu reflektieren. Zu Recht hat ja der Literaturrat kritisiert, dass eine öffentliche Diskussion nach der Anhörung überhaupt nicht möglich war. Unser gemeinsames Ziel, Kollege Schwäblein, Bibliotheken auf eine besser gesicherte Basis zu stellen, ist damit klar verfehlt und der von Ihnen forcierte Modellcharakter des Gesetzes lässt sich für mich in zwei Worte fassen: So nicht! Was Sie, Kollege Schwäblein, als Meilenstein in der deutschen Bibliotheksgeschichte bezeichnen, könnte sich als Mühlstein am Hals der Bibliotheken in Thüringen entpuppen.

(Beifall SPD)

Anspruch und Wirklichkeit liegen hier Welten auseinander. Ihr Gesetz trägt in keiner Weise zum Erhalt der Bibliotheken bei und die Bürgerinnen und

Bürger in Thüringen haben ein solches Gesetz nicht verdient. Danke.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Das Wort hat Abgeordneter Schwäblein, CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich könnte den letzten Ball leicht aufgreifen, die Bürgerinnen und Bürger in Thüringen haben eine solche schwache Opposition nicht verdient, das ist wohl richtig und, Herr Döring, Ihnen die Zusammenhänge der Kommunalfinanzen zu erklären, die Sie selber mit Ihrem Urteil provoziert haben, ist so erfolgreich, als versucht man, einen Ochsen ins Horn zu zwicken. Ich gebe es auf. Bei Ihnen gebe ich das wirklich auf. Es ist verlorene Liebesmüh, Ihnen deutlich zu machen, dass die Verschlüsselung von Ihnen provoziert wurde.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Sie haben von Kommunalfinanzen wirklich keine Ahnung.)

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Döring, SPD: So ein Blödsinn.)

Die Zweckbindung war nicht länger zu machen. Dieses Land - ich sage es gern hier noch mal, damit nicht eine Lüge im Raum stehen bleibt - hat bei den Bibliotheken keinerlei Kürzungen vorgenommen; dies in aller Deutlichkeit.

Dass es jetzt auf alle Kommunen übergegangen ist, die teilweise keine eigene Bibliothek haben, und dass das über die Kreisumlage zurückgeholt werden muss, auf diese Schwierigkeit habe ich mehrmals verwiesen und auch gesagt, alle, die damit Probleme haben, mögen sich bei der SPD bedanken, denn Sie haben dieses Urteil provoziert.

(Unruhe SPD)

Herr Schwäblein, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Dr. Klaubert?

Aber sicher.

Bitte, Frau Dr. Klaubert.

Herr Schwäblein, erinnern Sie sich an die Anhörung? Auf dem Platz des Ministerpräsidenten saß der Vertreter des Gemeinde- und Städtebundes. Er hat eine Möglichkeit der Finanzierung dieses Bibliotheksgesetzes für den Gemeinde- und Städtebund vorgeschlagen, auch vor dem Hintergrund der derzeitigen Aufstellung des Kommunalen Finanzausgleichs. Wissen Sie das noch und ist das eine Auffassung, die Sie tragen können, oder hat der auch keine Ahnung von Kommunalfinanzen?

Nein, ich gehe noch darauf ein. Der möchte gerne zusätzliches Geld für Bestandspflege bekommen und hat erklärt, dass sich dann die Kommunen an der Finanzierung beteiligen werden. Einverstanden, aber das muss nicht in einem Gesetz geregelt werden. Das wird regelmäßig mit Haushalten geregelt und mit Förderkonditionen und mit den Richtlinien zur Ausführung des Haushalts.

(Heiterkeit SPD)

Wir haben hier kein Bibliotheksfinanzierungsgesetz zu beschließen, sondern wir beschließen ein Bibliotheksrechtsgesetz. Ihre ganze intellektuelle Attitüde scheint auch nichts zu nützen. Sie sind nicht mal in der Lage, das zu lesen, oder Sie wollen es nicht. Schauen Sie sich bitte unsere Überschrift an, aber Sie versuchen, einen Erfolg, der offensichtlich ist, hier niederzureden. Es ist Ihnen - zumindest bei einem Teil der Journalisten - gelungen, dass im Zentralorgan der WAZ heute tatsächlich schon steht, dass wir das Gesetz gestern beschlossen hätten und dass Herr Emde jetzt kulturpolitischer Sprecher unserer Fraktion wäre.

(Zwischenruf Abg. Döring, SPD: Alle irren sich, Herr Schwäblein.)

Also etwas mehr Sorgfalt bei den Journalisten würde ich mir schlicht und einfach wünschen.

(Beifall CDU)

Auch mal eine Rückfrage und nicht bloß vom Hörensagen, das Gespräch ist dann nicht gewollt gewesen. Man weiß ja seitens eines Teils unserer Journalisten wohl offensichtlich alles besser. Ja bitte, sie schaffen sich ihre eigene Möglichkeit. Bedauerlich, dass man nur begrenzt darauf reagieren kann. Ich bin dankbar, dass auch diese Sitzung jetzt wie

der im Internet übertragen wird und die Bürger sich da wenigstens zum Teil ein eigenes Bild machen können.

Wir haben also ein Bibliotheksrechtsgesetz auf den Weg gebracht, das die rechtliche Verankerung der Bibliotheken im Lande leistet. Dass das nichts Triviales ist, Herr Kollege Döring - aber Sie wollen ja nicht -, das merken Sie vielleicht schon daran, dass es noch keinem anderen Landtag in Deutschland geglückt ist. Die Bibliothekare kämpfen seit Jahrzehnten darum, dass sie ein Bibliotheksrechtsgesetz bekommen. Wenn das so leicht wäre, wie Sie es hinstellen, hätten wir wahrscheinlich bloß irgendwo abschreiben brauchen. Das war nicht möglich, wir haben hier Neuland beschritten - und Sie haben das seitens der Opposition richtig ausgeführt - mit Hilfe der Fachleute, mit Hilfe der Verbände. Wir können hier festhalten, dass wir auch mal auf dem Stand des Verbandes waren, dessen Entwurf Sie übernommen haben. Aber wir haben dann in intensiver Arbeit mit weiteren Fachleuten diesen Entwurf fortentwickelt. Dass Ihnen das jetzt nicht schmeckt, dass es auch Ihrem eigenen Verbandsvorsitzenden nicht schmeckt, dass man nicht seinen Entwurf weiterbetrieben hat, das kann ich natürlich durchaus verstehen, aber dann möge doch bitte nicht an den Tatsachen vorbeigeredet und unterstellt werden, dass wir ein unsinniges Gesetz machen.

Ich kann gern noch mal ein paar Stichpunkte herausstreichen. Im Übrigen haben wir eine komplette Systematisierung aller Bibliotheken hier in Thüringen vorgenommen; die Debatte wurde heute wieder auf öffentliche Bibliotheken verkürzt. Die sind wichtig, unbestritten, aber das sind nicht die einzigen Bibliotheken, die wir haben.

(Zwischenruf Abg. Döring, SPD: Weil Sie das nicht ordentlich geregelt haben.)

Ach, Sie - ich lasse jetzt das Attribut weg, ich bekomme sonst vielleicht noch einen Ordnungsruf -, nein, „Sie Ignorant“ hätte ich beinahe gesagt, das mache ich aber lieber nicht. Wir müssen feststellen, dass wir wissenschaftliche Bibliotheken haben, die in Thüringen angeführt werden von unserer Landesbibliothek, deren zentrale Rolle für die Entwicklung wissenschaftlicher Bibliotheken wir betont haben. Das schmeckt nicht jeder wissenschaftlichen Bibliothek. Das kann ich auch durchaus verstehen, aber in so einem kleinen Land wie Thüringen darf diese Entwicklungsarbeit auch nur verantwortlich an einer Stelle geführt werden, um nicht Doppelausgaben zu haben und natürlich muss auf eine enge Zusammenarbeit gesetzt werden. An dieser Stelle haben wir auch aus der Anhörung heraus die Hinweise aufgegriffen und nachgebessert im Ausschuss. Sie werden hier wohl nicht umhin können als zuzu

geben, dass wir unseren Gesetzentwurf tatsächlich auch noch nach der Anhörung verändert haben. Natürlich, die Anhörung war gut und richtig. Sie hatte sehr wohl Öffentlichkeitswert weit über Thüringen hinaus, weil man gern möchte - und den Wunsch aller kulturellen Gutmenschen kann ich ja verstehen -, dass nun endlich vielleicht mit Hilfe dieses kleinen Landtags in Thüringen Kultur zum Staatsziel im Grundgesetz gemacht wird. Ich habe da nichts dagegen, aber wir werden es aus diesem Haus heraus nicht leisten können, damit überfordert man uns. Da müssen Sie ehrlicherweise auch zugestehen, das ist unsere Aufgabe nicht. Natürlich hat das Modellcharakter. Die Anhörung war da sehr präzise. Man wird auf das schauen, was wir hier tun.

Man wünschte sich diese Pflichtaufgabe. Ich finde es bedauerlich, dass das, was wir gesetzgeberisch hier leisten, fahrlässig auf einen Aspekt verengt wird - diese Pflichtaufgabe. Da soll Kultur insgesamt zur Pflichtaufgabe werden, bei Bibliotheken insbesondere. Auch diese Debatte werden wir aus Thüringen heraus nicht dominieren. Wenn denn Kultur zu einer Pflichtaufgabe würde, bedeutet das tatsächlich, dass sich die Finanzbeziehungen in ganz Deutschland danach ausrichten müssten. Das wird, wenn überhaupt, in der Föderalismuskommission III irgendwann mal möglich werden, weil es die Finanzbeziehungen zwischen dem Bund, den Ländern und den Kommunen dann auf eine ganz neue Basis stellt. Das ist in einem Landtag, wie wir ihn hier haben, nicht zu leisten. Wenn wir nicht auf die Freiwilligkeit Wert legen, das ist hier jetzt eine freiwillige Aufgabe, das kann man beklagen, aber es ist so, wir ändern das auch nicht, weil nämlich dann nach dem Konnexitätsprinzip, aber auch das ist hier schon mehrfach vorgetragen worden, derjenige zu bezahlen hat, der eine neue Aufgabe definiert. Es käme dann tatsächlich dazu, dass dann die Kommunen, die erfreulicherweise Bibliotheken vorhalten, die Kosten für die Räume, die Ausstattung und das Personal beim Land abliefern könnten. Da reden wir nicht über ein paar 100.000 €, wenn Herr Döring das gerne hier den Leuten einreden will, sondern da reden wir dann über die kompletten 20 Mio. €, die die Kommunen derzeit für ihre Bibliotheken ausgeben. Wir reden dann über ein Finanzvolumen von 20 Mio. € im Haushalt und das ist nicht darstellbar. Ich finde es auch richtig, dass die Verantwortung für die öffentlichen Bibliotheken vor Ort verbleibt, denn dann werden diese Bibliotheken mit Leben erfüllt, nicht mit einer Mindestausstattung, die auch noch vom Land vorgegeben ist. Es muss vor Ort gelebt werden. Eine Bibliothek muss immer wieder auch vor Ort erstritten werden, sie muss auch angenommen werden, sie muss von den Bildungsbürgern gewollt werden und muss gegen Widerstände auch verteidigt werden. Wenn man die Verantwortung ans Land abschiebt und sagt, ihr habt ja beschlossen und wir

müssen dann irgendwas machen. Dann wird irgendetwas geschehen, aber nicht das, was man will, sondern es wird auf einem niedrigen Standard passieren. Ich habe hier schon einmal vorgetragen, wir müssten bei der Festsetzung von Standards wahrscheinlich auch auf Einwohnerzahlen eingehen. Das finnische Beispiel ist vorhin angebracht worden, da wird auf 60.000 Einwohner eine Bibliothek vorgesehen. Bei der dünnen Besiedlung dieses Landes können Sie sich vorstellen, wie wenige Bibliotheken das sind. Wenn wir das machten, würden wir Kommunen in Schwierigkeiten bringen, die dann unter diese Grenze fallen und jetzt eine Bibliothek haben.

(Zwischenruf Abg. Döring, SPD: Das hat gar keiner gefordert.)

Da würde sich mancher überlegen aus der Kommunalpolitik, ob das, wenn das dann keine Pflicht mehr wäre, noch haltbar ist. Anderswo, wo es jetzt möglicherweise aus Gründen, die ich gutheißen kann oder nicht, keine Bibliothek gibt, kommt es auf einmal zu einer Mehrbelastung. Deshalb ist die gesetzliche Fixierung starker Standards ein Problem.

Richtig ist, das ist auch durch Veränderungen nach der Anhörung passiert, die Bibliotheksentwicklungsplanung als Aufgabe mit in das Gesetz aufzunehmen. Dort wird in Verbindung mit der Landesfachstelle Thüringens komplett vom Freistaat finanziert in Höhe von knapp 300.000 €. Aber diese Ausgabe des Landes, Herr Döring, kann man natürlich auch ignorieren. Diese Servicestelle für die Bibliotheken der Kommunen wird in Verbindung mit dem Ministerium und den Verbänden die Bibliotheksentwicklungsplanung fortschreiben. Es gibt einen Plan, der ist aber schon einige Jahre alt, der wird irgendwann fortzuschreiben sein. Aber wenn das nicht vom Verband und von den Bibliotheken selber gelebt wird, wird das nicht mit Leben erfüllt. Wir haben - auch das war streitig, obwohl es klar war, dass es streitig ist, es ist auch streitig geblieben - Wert darauf gelegt, unsere Schulbibliotheken im Gesetz zu normieren und die Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen Bibliotheken und den Schulbibliotheken noch mal zu betonen.

Es gibt einige aus den Bibliotheksverbänden hier in Deutschland, die das gar nicht gerne sehen, die Schulbibliotheken schlicht ablehnen, weil sie sagen, das sind keine Bibliotheken, das ist völlig unter Wert. Nein, es müssen erschlossene und auch geordnete Sammlungen sein. Nicht jedes Bücherregal in einer Schule darf sich Schulbibliothek nennen, da sind schon Mindestanforderungen da. Aber direkt vor Ort die Kinder und Jugendlichen an Bücher heranzuführen, das ist unverzichtbar. Wir haben ein Gesetz gewählt, das medienneutral ist, das sehr schlank ist, wo nicht mit jeder Veränderung eines Förderprogramms wieder an den Gesetzestext gegangen wer

den muss. Das wird auf viele Jahre Bestand haben, das macht eben den Charakter aus. Die Prosa, die Sie sich gerne im Gesetzestext wünschen, die auch heute teilweise wieder in Änderungsanträgen erscheint, die steht bei uns in der Gesetzesbegründung. Da kann jeder Schöngeist das für ihn Wichtige herausziehen. Der Gesetzestext selber ist als Bibliotheksrechtsgesetz sehr schlank und muss auch tatsächlich so schlank bleiben. Die Anhörung hat - und da bin ich erstaunt über die Berichterstattung aus dem Ausschuss - beileibe nicht nur Ablehnung ergeben, wie Sie das sagen. Es hat bei manchen Ablehnung gegeben, dass wir nicht die Pflichtaufgabe dort reinschreiben. Das war immer wieder der vielfach vorgetragene Wunsch, aber wir haben auch auf die spezielle finanzielle Gesetzgebung hier in Thüringen verwiesen. Ein solches Verfassungsgerichtsurteil, wie wir das in Thüringen bekommen haben, gibt es sonst nirgends in Deutschland. Das kann man irgendwann mal zur Kenntnis nehmen oder weiterhin ignorieren. Vor allen Dingen wenn man selber für das Urteil Verantwortung trägt, wundert mich das sehr. Da kommt mir Herr Döring vor wie ein Erwachsener, der mal irgendwo Kinder gezeugt hat, aber nichts mehr davon wissen will, und sie dann mal schnöde im Stich lässt. Sie müssten schon für das, was Sie hier angerichtet haben, weiterhin Verantwortung tragen auch als Kulturpolitiker.

(Zwischenruf Abg. Döring, SPD: Sie wis- sen ganz genau, das es nicht stimmt, was Sie hier erzählen.)

Ach, wenn Ihnen die Wahrheit nicht gefällt, dann kann ich das nicht ändern, aber es bleibt die Wahrheit.

(Zwischenruf Abg. Ehrlich-Strathausen, SPD: Was ist Wahrheit?)

Die Anhörung hat gezeigt, dass wir in unserem schlanken Ansatz sehr viel Akzeptanz gefunden haben. Ich will jetzt auf die Vorschläge auch der Kommunalen eingehen. Man hat vorgeschlagen, Frau Dr. Klaubert, doch das Land mit einem Förderprogramm mit ins Boot zu nehmen und sich verpflichtet, dann würde man selber die gleiche Summe Geldes auch zur Verfügung stellen, um die Bestände bei den Bibliotheken zu modernisieren.

(Zwischenruf Abg. Dr. Klaubert, DIE LINKE: Was ist dagegen zu sagen?)

Wir sind uns einig, dass eine Bibliothek, die nicht ständig mit neuem Lesestoff versorgt wird, irgendwann den Namen Bibliothek nicht mehr verdient hat. Sie muss immer wieder Blutauffrischung erfahren, da sind wir einig, aber das geschieht regelmäßig in der Verantwortung der Eigner von Bibliotheken. So,

wie die Hochschulen ihre Bibliotheken in Schuss halten, müssen das die Kommunen auch. Vielleicht kommen wir mit dem nächsten Doppelhaushalt zu einem Förderprogramm, wo wir vielleicht nicht 50 Prozent, aber 20 Prozent beistellen, um die Bestandserneuerung in der Kommune zu befördern. Aber das gehört nicht zwingend in ein Bibliotheksrechtsgesetz. Wir haben - was jetzt auch nicht in diesem Bibliotheksrechtsgesetz steht, sondern im Doppelhaushalt und es war mühsam genug - 2 Mio. € in den Jahren 2008 und 2009 für Projekte bei Bibliotheken, Musikschulen und Jugendkunstschulen hinbekommen; ein Riesenerfolg, den wir uns auch durch das Genöle von Herrn Döring nicht kleinreden lassen. Dann ist die Grundausstattung von den Kommunen zu leisten und was dann an Innovationen, an zusätzlichen Projekten, an ganz interessanten Dingen kommt, das kann bezuschusst werden vom Freistaat und viele Bibliotheken tun das doch auch schon.

(Zwischenruf Abg. Taubert, SPD: Fragen Sie doch mal, wie schwierig es ist, über- haupt ein Projekt zu erstellen.)

Natürlich ist es schwierig, ein Projekt zu erstellen. Da muss man sich etwas einfallen lassen. Da muss man mehr machen als die Standardaufgabe, für die man bezahlt wird. Selbstverständlich sind Projekte über das Normale hinausgehend. Aber wer zusätzliches Geld will, muss zusätzliche Leistungen erbringen.