Herr Kollege Hahnemann, gestatten Sie, dass ich Ihnen aus der Begründung Ihres eigenen Antrags zitiere, damit das auch für die Öffentlichkeit klar wird, was Sie eigentlich hier wollen?
Hier heißt es: „Die Aussetzung der automatischen Diätenerhöhung ist als Einstieg in eine grundlegende Reform des Abgeordnetenrechts zu sehen, die unter anderem nicht nur die Abschaffung der Indexierung, sondern auch die Umgestaltung der Abgeordnetendiät in eine voll steuerpflichtige Gesamtdiät bei Abschaffung von steuerfreien Aufwandspauschalen und der Einführung der Eigenvorsorge der Abgeordneten für den Krankheitsfall, das Alter und der Hinterbliebenenversorgung beinhaltet.“ Diese Änderung vorausgesetzt, würden Sie mir zustimmen, dass damit eine Verdopplung der Abgeordnetendiäten verbunden wäre?
Für die Eindrücke, die Sie haben, bin nicht unbedingt ich verantwortlich, Herr Höhn. Der Antragstext, das heißt, der Gesetzentwurf in seinem Text ist entscheidend. Das ist das, was wir hier beraten. Und die Begründung für die Gesetzentwürfe bildet für mich den Hintergrund für die Erklärung, aus welchen politischen Positionen eine Fraktion Gesetzentwürfe einbringt. Dass wir gegen Artikel 54 sind, das weiß jeder hier im Hause und weit über dieses Haus hinaus. Das ändert nichts an dem Umstand, dass die beiden Gesetzentwürfe auf nicht weniger und nicht mehr zielen, als auf ein Diätenmoratorium für das letzte Jahr dieser Legislatur.
Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen von Abgeordneten vor. Damit schließe ich die Aussprache.
Es ist beantragt worden, beide Gesetzentwürfe an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten zu überweisen. Ich lasse über diesen Antrag abstimmen. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer gegen diesen Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer enthält sich der Stimme? Es ist bei einer großen Anzahl von Gegenstimmen dieser Überweisung nicht zugestimmt worden.
Wir stimmen direkt ab über den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 4/4151 in dritter Beratung. Wer für diesen Gesetzentwurf ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer gegen diesen Gesetzentwurf ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltungen, damit ist dieser Gesetzentwurf mit großer Mehrheit abgelehnt.
Ich stelle also fest: Die für eine Änderung der Landesverfassung notwendige Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags - 59 Jastimmen sind erforderlich - ist nicht erreicht worden und es ist der Verfassungsänderung nicht zugestimmt worden. Bei Ablehnung dieses verfassungsändernden Gesetzes, die wir gerade vorgenommen haben, unterbleibt die Abstimmung über den Gesetzentwurf zur Änderung
a) Thüringer Gesetz zur Sicherung verfassungsmäßiger Regelungen im Polizei- und Sicherheitsrecht (Thüringer Sicherheitsgesetz) Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drucksache 4/1809 - dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses - Drucksache 4/4273 - ZWEITE BERATUNG
b) Thüringer Gesetz zur Änderung sicherheits- und verfassungs- schutzrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/2941 - dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses - Ducksache 4/4277 - ZWEITE BERATUNG
Das Wort hat der Abgeordnete Kölbel aus dem Innenausschuss zur Berichterstattung zu beiden Tagesordnungspunkten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Abgeordnete, in der 36. Plenarsitzung des Thüringer Landtags am 30. März 2006 wurde der Gesetzentwurf Thüringer Sicherheitsgesetz in Drucksache 4/1809 von der SPD-Fraktion eingebracht und zur Weiterberatung an den Innenausschuss federführend und an den Justizausschuss überwiesen. In der 59. Plenarsitzung am 3. Mai 2007 wurde von der Landesregierung ein Gesetzentwurf zur Änderung der sicherheits- und verfassungsschutzrechtlichen Vorschriften in Drucksache 4/2941 eingebracht. Er ging federführend an den Innenausschuss und begleitend an den Justizausschuss und den Gleichstellungsausschuss. Mehrfach wurde im Innenausschuss über diese Gesetzentwürfe beraten. Einen Höhepunkt dabei stellte die umfangreiche mündliche Anhörung am 14. September 2007 mit einer Vielzahl betroffener Einrichtungen und den Datenschutzbeauftragten im Freistaat Thüringen dar. Eine Vielzahl von Forderungen zur Änderung von Paragraphen bei diesem Gesetzentwurf, aber auch zu erwartenden Entscheidungen bei den Gerichten und Bundeseinrichtungen bzw. -behörden war Anlass, umfangreiche Änderungen und Aktualisierungen mit Fachexperten und Abgeordneten auszuarbeiten. Dabei galt als Ziel, zum derzeitigen Zeitpunkt eine möglichst aktuelle
Gesetzlichkeit für Thüringen vorzulegen. Da sich auf diesem Gebiet aber ständig Veränderungen ergeben, kann auch dies nur eine Momentaufnahme zum derzeitigen Zeitpunkt darstellen. Kurzfristig wurden die Ergebnisse in sehr umfangreichen Überarbeitungen den damalig Anzuhörenden per Beschluss auf der Sitzung des Innenausschusses am 17.06.2008 nochmals zur Kenntnis gegeben, um ergänzend schriftlich darauf zu reagieren, und zwar bis zur Innenausschuss-Sitzung am 27.06.2008, was nur ein Teil der Angeschriebenen aufgrund der Kurzfristigkeit auch tat.
Auf der 56. Sitzung des Innenausschusses am 27.06.2008 wurde nunmehr mehrheitlich diesen von der CDU-Fraktion eingebrachten umfangreichen Änderungen in der damaligen Vorlage 4/2184 mit kleinen redaktionellen Änderungen in der Vorlage 4/2245 und der Gesamtüberarbeitung dann in Vorlage 4/2240 zugestimmt. Vorschläge aus den Oppositionsfraktionen sowie der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion - Thüringer Sicherheitsgesetz - in Drucksache 4/1809 wurden mehrheitlich abgelehnt im Innenausschuss am 27. Juni 2008 so wie dann auch später in dem mitberatenden Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten am 1. Juli 2008.
Die Ihnen heute zur Abstimmung vorgelegten Beschlussempfehlungen finden Sie zum SPD-Gesetzentwurf in Drucksache 4/4273 und zum Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 4/4277. Somit ist feststellbar, dass die mitberatenden Ausschüsse, der Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten wie gesagt am 1. Juli 2008 sowie der Gleichstellungsausschuss am 2. Juli 2008, das Votum des Innenausschusses mitgetragen haben. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, hätte man sich auf dieses Gesetz gefreut, dann wäre es eine Enttäuschung und die Art und Weise der parlamentarischen Beratung wäre ein Ärgernis. Enttäuscht wurden alle diejenigen, die glaubten, es ginge tatsächlich darum, die Anforderungen nach Achtung der Grund- und Bürgerrechte in der Thüringer Sicherheitsgesetzgebung so zu verankern, wie sie in verschiedenen Urteilen von Verfassungsgerichten formuliert wurden. Doch genau das ist nicht geschehen.
Sie, meine Damen und Herren, haben neuerlich nach einem alten Motto verfahren, das eben das Ihre ist: so viele Eingriffsmöglichkeiten in Bürgerrechte durch Behörden wie möglich und gerade so viel Grundrechtsschutz für die Bürgerinnen und Bürger gegen Behörden wie nötig. Weiß Gott, das ist nicht neu.
Stellt man sich die von Ihnen immer wieder beschworene Balance von Freiheit und Sicherheit als eine Waage vor, so wird in Thüringen die Freiheit sich nie bewegen.
Auf der Seite der Sicherheit lasten wie ein Granitblock der staatliche Generalverdacht und das Misstrauen gegenüber dem einzelnen Bürger.
Ich hoffe, dass das im Protokoll dann nachzulesen sein wird, dass Frau Groß der Auffassung sei, der Bürger sei das Problem.
Entschuldigung, Frau Tasch, ich bitte Frau Groß herzlichst um Entschuldigung. Ich hätte es wissen müssen.
(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Es steht im Protokoll, dass Sie Marxismus/ Leni- nismus lehren und leben.)
Das Gesetz ist nicht nur aus der Sicht der Bürger- und Grundrechte eine Enttäuschung; auch die Beratung nahm einen ganz und gar unrühmlichen Verlauf.
Erst wurde gewartet. Als die SPD-Fraktion dann mit einem eigenen Gesetzentwurf die Landesregierung unter Zugzwang setzte, mahlten die Erarbeitungsmühlen im Innenministerium gewohnt langsam bis ein weiterer Entwurf zur Beratung vorlag.
Dann nahm sich der Innenausschuss angesichts der komplizierten Materie der ergangenen und anstehenden Verfassungsgerichtsurteile und der mit ihnen verbundenen grundsätzlichen Fragen eigentlich ausreichend Zeit zur Anhörung und Beratung. Bis dahin schien die CDU-Fraktion tatsächlich an einer sachlichen Bearbeitung interessiert. Aber ganz zum Schluss und ohne jede Not wurde eine weitere Anhörung zu mehr als 50 Seiten Änderungsanträgen durchgepeitscht.
Effektiv, hochverehrte Frau Kollegin Groß, hatten die Angefragten, Sie wissen es als Ausschussvorsitzende ganz genau, sechs Tage Zeit zur Antwort. Ein Großteil der Anzuhörenden konnte keine oder nur eine summarische Stellungnahme abgeben. Viele der Zuschriften sprechen die deutliche Sprache des Unverständnisses, aber auch der Verärgerung. Wichtige Fragen wurden so in einer Art parlamentarischem Schweinsgalopp behandelt. Zuletzt sollte der Ausschuss sogar über mündliche Änderungsträge der CDU-Fraktion entscheiden. Sicher, es wurden dann doch noch Kopien gefertigt und ausgereicht.
Aber warum sage ich das? Die nochmalige Anhörung wäre nicht zwingend gewesen und das Stellen mündlicher Änderungsanträge ist nach Geschäftsordnung nicht unbedingt üblich, aber zulässig. Ich sage es deswegen, weil da nicht etwa irgendein organisatorischer Dilettantismus dahinter steckt, sondern eine Denkart; man traut nämlich diesem Gesetz selbst nicht.