Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Wünsche für den guten Tag vom Kollegen Carius nehmen wir natürlich gern entgegen. Gestatten Sie mir zunächst eine Vorbemerkung zur Rede der Justizministerin. Wie das in diesem Hause üblich ist, es hat noch niemand getan, so dass mir die ehrenvolle Aufgabe überlassen bleibt, es zu tun. Jeder Abgeordnete, wenn er neu im Plenum ist, wird beglückwünscht zu seiner ersten Rede. Ich will das ausdrücklich für die Regierungserklärung der Ministerin tun und möchte ihr dafür durchaus meinen Respekt zollen.
Der Freundlichkeiten aber dann schon fast genug, meine sehr verehrten Damen und Herren, inhaltlich, das gehört noch zur Vorbemerkung, kann ich mich den Kritiken durchaus anschließen, die festgestellt haben, dass wirklich keine neuen Aspekte hier zur Sprache gekommen sind; wohlgemerkt für die CDU offensichtlich schon, aber nicht in der öffentlichen und der parlamentarischen Debatte; das möchte ich ausdrücklich feststellen.
Dass einer ministeriellen Newcomerin wie Frau Walsmann nun die aus meiner Sicht zweifelhafte Ehre obliegt, die Kohlen für die Landesregierung hier für ein solch umfassend umgebildetes Kabinett aus dem Feuer zu holen, das zeigt für mich den inneren Zustand dieser Landesregierung und spricht für sich.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der große Grieche Aristoteles hat einmal gesagt: „Wer Recht erkennen will, muss zuvor in richtiger Weise gezweifelt haben.“ Meine Damen und Herren, Zweifel über den Umgang der Regierung mit der Justiz hier in Thüringen, die haben wir wahrlich schon lange. Sie gehen zurück bis in die Amtszeit eines Justizministers Birkmann, der mal eben seinen Amtskol
In den gleichen Kontext fällt dann auch die Warnung vor politischen Verwicklungen des damaligen Verfassungsgerichtshofpräsidenten an den Vorsitzenden Richter des sogenannten Pilz-Prozesses, worauf das Eingeständnis des Präsidenten über - Zitat: „seine verlorene Unschuld“ - letztlich Ausdruck eines tiefen Vertrauensverlustes in die Thüringer Justiz war. Dieser Vertrauensverlust, meine sehr verehrten Damen und Herren, hat in der Amtszeit des Justizministers Schliemann nicht etwa abgenommen, nein, davon kann nun wirklich nicht die Rede sein. Wer erinnert sich nicht an den Beginn einer für meine Begriffe bis heute missglückten Behördenstrukturreform im Bereich der Justiz.
Per Edikt des Ministerpräsidenten vom 9. September 2004 erfuhr der Minister von der beabsichtigten Schließung eines Landgerichts, von Amtsgerichten und Staatsanwaltschaften. Anschließend eine beispiellose Kakofonie von Ankündigungen und Dementis, begleitet von für nicht für möglich gehaltenen Bürgerprotesten ließen relevante Teile dieses Vorhabens geradezu in Luft auflösen. Ich erinnere an die Vorgänge in und um Mühlhausen, wo eine beispiellose Protestwelle diesen Teil der Reform geradezu hinweggefegt hat. Sie, Frau Ministerin, haben nun mit den zweifellos schwierigen Konsequenzen Ihres eigenen Tuns als Abgeordnete ein durchaus schweres Erbe angetreten, denn Sie haben damals all diese Maßnahmen hier in diesem Plenum als die justizpolitische Sprecherin verteidigt. Gerichtsstandorte als festen Bestandteil unseres Rechtssystems zu verändern, ohne vorher die politischen Strukturen des Landes einer Erneuerung zu unterziehen, wären im juristischen Jargon nicht einmal mit fahrlässigem Handeln zu bezeichnen, das war Vorsatz zum Schaden Thüringens, meine Damen und Herren.
Die Strafe, das sage ich Ihnen voraus, wird Ihnen im nächsten Jahr vom Volke auferlegt werden. Zu allem Überfluss, Frau Walsmann, rechtfertigten Sie dieses Abbaukonzept Ihres Vorgängers auch noch mit dem Argument - das ist ein Zitat - „Nun könne man endlich zu einem flexibleren Richtereinsatz übergehen.“.
Meine Damen und Herren, dies nun wiederum ist innerhalb der gesamten Justiz ein besonderes Reizwort, das unter der Ägide von Herrn Schliemann sogar bundesweit, und zwar zweifelhafte Aufmerksamkeit erlangte. Ich weiß offen gestanden bis heute nicht, was den ehrenwerten Herrn Prof. Gröschner im März 2005 dazu bewogen hatte, ein solches, die rechtsstaatlichen Grundfesten erschütterndes Gut
achten zu erstellen und das auch noch unter dem Namen „Thüringer Modell“. Richterverbände in ganz Deutschland standen Kopf. Zur Erläuterung, wer nicht weiß, was damit gemeint ist: Zu den Prinzipien der Unabhängigkeit von Richtern gehört unter anderem auch, dass sie nicht ohne Weiteres versetzt werden können, um sie nicht der Gefahr auszusetzen, zum Beispiel bei politisch brisanten Verfahren nach Belieben ausgetauscht zu werden. Flexibler Richtereinsatz heißt nichts anderes, als Einsatz von Richtern nicht nur, aber eben auch nach politischer Willfährigkeit, zumindest öffnet es dafür Tür und Tor und das ist mit dem Rechtsstaat unvereinbar. Weil Thüringen aufgrund der eben von mir geschilderten Vorgänge dafür besonders anfällig erscheint, ist hier erhöhte Wachsamkeit vonnöten, vor allem auch, verehrte Frau Ministerin, weil Sie dieses Gutachten damals als Abgeordnete als interessanten Denkanstoß bezeichneten.
Aber, liebe Frau Ministerin, Sie übernehmen durchaus auch noch andere Baustellen mit diesem Ministeramt. Es wurde vorhin vom Kollegen Blechschmidt schon angerissen. Auf die mit der Bezeichnung „unwürdiges Possenspiel“ nur unzureichend beschriebene Personalpolitik Ihres Vorgängers will ich hier wirklich nicht im Detail eingehen, das habe ich am 12. Oktober 2007 von diesem Pult aus ausführlich getan. Es hat aber in jedem einzelnen Fall wiederum zu einem spürbaren Vertrauensverlust in die Justiz bei der Bevölkerung geführt. Frau Ministerin, ich fordere Sie von dieser Stelle hier auf, lassen Sie nicht länger zu, dass Personalpolitik in Ihrem Verantwortungsbereich von den Verwaltungsgerichten bestimmt wird! Schaffen Sie wieder Vertrauen in die Justiz! Sie schaffen Vertrauen, indem Sie Kriterien wie fachliche Eignung und eine kritische Distanz zur Politik zu Grundprämissen von Personalentscheidungen machen. Wir haben das dringend nötig.
Mit Ihrer Ankündigung nach Ihrer Amtseinführung - alle Vorredner sind auf diese Ankündigung eingegangen -, die Funktion des Generalstaatsanwalts nicht von politischer Beurteilung abhängig zu machen, zeigen Sie einen durchaus lobenswerten Ansatz. Ich halte es für wichtig, dass man an dieser Stelle noch einmal genau den Satz zitiert, den Sie in Ihrer Regierungserklärung gebraucht haben: „Ich halte es für wichtig, dass dieses Amt - gerade auch in einem neuen Land - von jedem Anschein einer unzulässigen politischen Einflussnahme freigehalten wird.“ Dass dieser Vorschlag, verehrte Frau Ministerin, ein ursozialdemokratischer ist und aus der Zeit der 3. Legislatur stammt, muss ja an dieser Stelle erst mal kein Makel sein, um das mal festzustellen. Ich frage mich allerdings, was nach den langen Jahren der Ablehnung dieses Vorgehens von Ihnen und
Ihrer Fraktion nunmehr dazu geführt hat, diesen Sinneswandel herbeizuführen. Haben Sie eventuell politischen Einfluss auf den Generalstaatsanwalt feststellen können? Wenn, dann kann das ja nur durch Ihre eigene Landesregierung erfolgt sein. Insofern ist dieses Vorgehen mittlerweile schon bemerkenswert und der Antrag der CDU-Fraktion eigentlich nur reines Placebo, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Andere Ankündigungen Ihrerseits lassen dann aber doch bei mir einige Zweifel - an dieser Stelle darf ich auf mein Zitat von Aristoteles verweisen - offen ob ihres Gestaltungswillens und ihrer Gestaltungsfähigkeit.
Sie haben angeführt, Sie stehen dafür, keine Privatisierung von Gefängnissen zuzulassen. Dazu stehen wir auch, wir brauchen aber, um negative Beispiele hier anzuführen, nicht nach Hessen zu schauen. Wir haben in Thüringen vor einigen Jahren den Maßregelvollzug privatisiert. Mir ist natürlich klar, dass Maßregelvollzug mitnichten Justizvollzug ist, aber er kommt dem schon sehr nahe. Es ist deutlich festzustellen, dass im Bereich des Maßregelvollzugs sich einerseits die Bedingungen zwar verbessert haben, andererseits aber das ganze System deutlich teurer geworden ist.
Zum nächsten Stichwort - Sozialgerichtsbarkeit: Ja, es tut mir ja wirklich leid, Frau Walsmann, ich kann es Ihnen wirklich nicht ersparen. Unserer Forderung nach mehr Planstellen für Sozialrichter - übrigens diese Feststellung des erhöhten Bedarfs an Planstellen kommt aus der eigenen Landesregierung noch von Ihrem Vorgänger - angesichts der sich immer höher türmenden Prozessakten begegneten Sie als Ausschussvorsitzende - es war Ihre letzte Sitzung als Ausschussvorsitzende kurz vor Ihrer Vereidigung - mit harscher Ablehnung, um schon nach zwei Wochen den schon vorher nicht zu verleugnenden Bedarf jetzt endlich anzuerkennen. Recht so, Frau Ministerin, auch auf Sie darf Aristoteles Anwendung finden, so viel Fairness muss, glaube ich, sein. Aber hoffentlich, meine Damen und Herren, verfallen Sie bei der Bewältigung dieses Problems nicht in alte Muster. Ich meine das von mir schon erwähnte sogenannte Thüringer Modell des Herrn Prof. Gröschner. Wie gesagt, Richter so einfach umzusetzen, geht eben nicht ohne deren Einverständnis, denn, wenn Sie es täten, kollidierten Sie wiederum mit einem der Grundpfeiler des Rechtsstaats. Das gibt erstens Beulen oder - anders ausdrückt - Sie kämen vom Regen in die Traufe. Neue Köpfe braucht das Land, verehrte Frau Ministerin, das ist hier die Devise und an dieser sollten Sie sich messen lassen.
Kommen wir nun zu einem Ihrer Lieblingsthemen, auch schon als Abgeordnete, dem sogenannten Warnschussarrest für jugendliche Straftäter und neuerdings auch die Anhebung des Höchstmaßes der Jugendstrafe von 10 auf 15 Jahre. Im Übrigen halte ich den Begriff des Warnschussarrests an sich gesehen schon für reichlich makaber, aber belassen wir es dabei.
Trotz unterdessen nachweislich entkräfteter Notwendigkeit für solche Mittel der Jugendkriminalitätsbekämpfung halten Sie in einer stringenten Linientreue an diesem wirklich archaischen Instrument eines brutalstmöglichen Aufklärers zur Verbrechensbekämpfung fest.
Das ist unzeitgemäß, meine Damen und Herren, und geht an der Sache vorbei, denn ich hoffe, Sie wissen selbst, dass die Zahl der sogenannten beschleunigten Verfahren, die ja heute schon möglich sind, in Thüringen - diese Zahlen konnten wir aufgrund der Anfrage einer Kollegin der CDU-Fraktion kürzlich nachlesen - drastisch abgenommen hat. Dafür zu werben bei der Richterschaft, das wäre eine Möglichkeit, die Strafe auf dem Fuße folgen zu lassen, wie Sie es gestern im Interview wieder auszudrücken pflegten. Aber das, und das sage ich Ihnen ganz deutlich, muss nicht neu erfunden werden, das gibt es schon lange. Da bewegen wir uns wieder im Bereich der richterlichen Unabhängigkeit. Sie fordern mehr Bewährungshelfer. Ja, gern - unser Vorschlag, tun Sie es. Die Bewährungsprobe, um bei diesem Begriff zu bleiben, Frau Ministerin, die kommt noch. Sie müssen das alles noch sauber finanzieren.
Nun haben Sie uns vorhin - das war insofern nun wirklich etwas Neues für diese Landesregierung - damit überrascht, dass Sie sich darüber schon mit der Frau Finanzministerin unterhalten haben. Ich kann Ihnen aus meiner Erfahrung auch aus meiner früheren Zeit als haushalts- und finanzpolitischer Sprecher sagen: Finanzminister haben sich oft mit ihren Ressortkollegen unterhalten, ob das letztendlich in die entsprechenden Finanzmittel in die Ressorts mündet, das sei noch dahingestellt. Das ist eine Aufgabe, für die wünsche ich Ihnen viel Glück. Aber Sie pflegen stattdessen immer wieder in Bezug auf Warnschussarrest und höhere Jugendstrafen diesen Populismus, der Ihnen offensichtlich - ich kann mir nicht anders helfen - den Ruf einer Law and Order-Politikerin einbringen soll. Ich bezweifle zum einen, dass Ihnen das gelingt, aber auf der anderen Seite bin ich an dieser Stelle wirklich froh, dass Sie dafür nicht zuständig sind, dass dafür eine Frau - noch dazu eine SPD-Politikerin und gestandene Ju
ristin als Bundesjustizministerin in Berlin - für das Strafrecht zuständig ist. Mit Brigitte Zypries im Übrigen werden Ihre Placebo-Beruhigungspillen an dieser Stelle garantiert nicht verschrieben, das sage ich Ihnen ganz deutlich.
Ein weiterer Beleg, meine sehr verehrten Damen und Herren, für die von diesem Prinzip von Law and Order geprägte Geisteshaltung zeigt auch Ihr Verhalten als Abgeordnete bei der Debatte um ein neues Jugendstrafvollzugsgesetz hier in Thüringen. Wenn es nach Ihnen gegangen wäre - wer es mir nicht glaubt, der kann die entsprechenden Ausschussprotokolle durchaus nachlesen -, würde das Prinzip des offenen Vollzugs nicht einmal gleichrangig mit dem des geschlossenen im Gesetz stehen; es gäbe es schlicht nicht.
Mit dieser Haltung haben Sie sogar Ihre eigene Fraktion erschreckt und Sie mussten einlenken. Wir jedenfalls werden Ihre Aktivitäten diesbezüglich sehr wachsam begleiten.
Meine Damen und Herren, vom Gesetz über den Vollzug der Jugendstrafe ist es natürlich nur ein kleiner Bogen, den man schlagen muss, um die Situation in den Thüringer Justizvollzugsanstalten zu beleuchten. Ich brauche mich da nicht zu verstellen, ich kann mich da nur wiederholen in meinen Forderungen der letzten Jahre. Die Situation der Bediensteten, was ihre Belastung betrifft, ist größtenteils grenzwertig. Die unzureichende Ausstattung mit Psychologen und sozialpädagogischen Diensten hatte selbst Ihr Vorgänger schon erkannt und in Ostthüringen muss ein Ersatzneubau die Zustände in Hohenleuben ein für alle Mal beenden.
Auch wenn die Perspektive eines Neubaus einer Jugendstrafanstalt Sie und zuweilen auch andere Ministeriale geradezu euphorisch argumentieren lässt, bis es soweit ist - und das kann noch drei bis vier Jahre dauern -, sind die Zustände in Ichtershausen, aber vor allem in Weimar, so nicht mehr aufrechtzuerhalten. Schaffen Sie eine Übergangslösung in einer der JVAen, das ist allemal zumutbarer als die Zustände in diesen beiden Einrichtungen.
Noch etwas, meine Damen und Herren, sei Ihnen in Bezug auf den Strafvollzug mit auf den Weg gegeben. Selbstmorde in Gefängnissen hat es immer gegeben und wird es wahrscheinlich immer geben aufgrund der besonderen psychischen Situation von Strafgefangenen. Dafür kann kein Minister etwas.
Was ich mir aber wünsche, ist ein offenerer und kritischerer Umgang mit möglichen Konsequenzen aus diesen Vorfällen. Was hilft es uns als Abgeordnete, wenn wir zwar, wie unser Minister Schliemann, vorab von besonderen Vorkommnissen im Vollzug in Kenntnis gesetzt werden und schon am nächsten Tag in der Zeitung ein völlig anderer Ablauf dargestellt wird, der an den tatsächlichen Geschehnissen auch noch wesentlich näher dran ist als die Ministerinfo. Vertrauen schafft man mit der Wahrheit, auch wenn sie unbequem ist. Ich glaube, der Verweis auf Aristoteles an dieser Stelle ist obligatorisch.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich noch zum Schluss, und zwar zum wiederholten Male, etwas zu den Forderungen nach mehr Möglichkeiten der Mediation sagen. Sie haben dies in Ihrem Programm mit aufgenommen. Das ist gut so. Allerdings darf ich feststellen, dass Thüringen an dieser Stelle ein echtes Entwicklungsland ist, das darf an dieser Stelle wirklich nicht verschwiegen werden, verbunden - und das kann man durchaus miteinander verknüpfen - mit dem Wunsch nach Einführung einer Schülergerichtsbarkeit in Strafsachen nach dem Beispiel einiger anderer Bundesländer. Diese Themen einer baldigen Debatte im Justizausschuss zuzuführen, das ließe Ihre gestrigen und heutigen Ankündigungen nicht nur als Schaufenster erscheinen. Die SPD-Fraktion jedenfalls wird sich zum Beispiel auch in diesem Jahr noch um eine Novelle zum Thüringer Richtergesetz kümmern, womit zumindest einige der größten Sünden aus der Birkmann-Ära revidiert werden sollen.
Meine Damen und Herren, es ist durchaus bekannt und ich bin nun auch schon ein paar Tage Mitglied dieses Hohen Hauses, ich bin kein Jurist und offen gestanden, ich wollte auch keiner sein; das ist überhaupt nicht despektierlich gemeint, ich habe hohen Respekt vor allen Frauen und Männern in sämtlichen Bereichen der Justiz und der Richterschaft. Sie leisten einen entscheidenden Beitrag für den gesellschaftlichen Frieden in unserem Land. Aber selbst nach Auffassung einer durchaus beachtlichen Zahl an Kritikern an meiner Person, denke ich, dass ich mit einem akzeptablen Menschenverstand ausgestattet bin, fragen Sie meine Kollegen, und hin und wieder haben Sie es im Ausschuss auch erlebt, mein Bauchgefühl ist fast legendär und das sagt mir Folgendes: Frau Ministerin, Vertrauen in die Justiz heißt Vertrauen in den Rechtsstaat und der ist Grundvoraussetzung für unsere Demokratie. Dieses Vertrauen in Thüringen zu verbessern bzw. in manchen Bereichen überhaupt erst einmal wieder herzustellen, dafür kann die verbleibende Zeit dieser Legislatur geradeso reichen - nicht mehr, aber ausdrücklich auch nicht weniger. Mehr wollte Ihnen offensichtlich der Ministerpräsident mit seiner Kabinettsumbildung zu diesem Zeitpunkt nicht zubilligen. Aber
ich sage Ihnen auch ganz offen, mehr Zeit werden Ihnen die Wählerinnen und Wähler im nächsten Jahr auch nicht geben. Vielen Dank.
Mir liegen jetzt keine weiteren Redeanmeldungen seitens der Abgeordneten vor. Frau Ministerin noch einmal, bitte.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Höhn, danke für die charmante Einleitung, dass da noch etwas hinterherkommt, das war mir ja schon fast klar. Ich meine, wir kennen uns nun schon lange genug. Allerdings hätten Sie die Auseinandersetzung mit der Vergangenheit schon mit meinen Amtsvorgängern direkt führen sollen, denn ich habe mich ausdrücklich mit meiner Regierungserklärung für die Zukunft geäußert. Und die Zukunft liegt mir am Herzen und nicht irgendwelcher Abwasch, der in der Vergangenheit gewesen ist.
Ein dicker Strich, ich vertraue - und das nehmen Sie einmal bitte klar und deutlich auf - auf die Unabhängigkeit der Justiz und in die Unabhängigkeit der Justiz. Das habe ich sehr deutlich zum Ausdruck gebracht. Das ist für mich eines der Petiten, was ich von Anfang an auch in dieser Amtsübernahme getan habe.