Protocol of the Session on June 5, 2008

(Beifall CDU)

Ein weiterer wesentlicher Aspekt, um die Personalsituation zu verbessern, war und ist die Umsetzung der Behördenstrukturreform. Deren Ziel ist es, die Arbeitsfähigkeit der Gerichte auf Dauer zu sichern. Wir haben deshalb insbesondere die kleineren Einheiten vergrößert, damit diese künftig besser auf Personalengpässe und Belastungsunterschiede reagieren können.

Sehr verehrte Damen und Herren, die Behördenstrukturreform führt jedoch nicht nur zu einer Entspannung der Personalsituation, sie bringt auch eine wesentliche Verbesserung der baulichen Situation in der Thüringer Justiz mit sich. Wir haben das Prinzip der Einräumigkeit im neuen Gerichtsstandortgesetz vom 23. Dezember 2005 konsequent umgesetzt. Das bedeutet, dass es in jedem Kreis und in jeder kreisfreien Stadt nur ein Amtsgericht geben soll. Die Umsetzung der Behördenstrukturreform ist schon weit vorangeschritten.

Die Zweigstelle des Amtsgerichts Meiningen in Schmalkalden wurde am 1. Mai 2006 in das Justizzentrum in Meiningen integriert. Zum 1. Juli 2007 konnte die Zweigstelle des Amtsgerichts Heilbad Heiligenstadt in Leinefelde-Worbis in das neu restaurierte Amtsgerichtsgebäude in Heiligenstadt einziehen. Schließlich konnte am 15. Oktober 2007 die Zweigstelle des Amtsgerichts Sondershausen in Artern in das Amtsgerichtsgebäude in Sondershausen umziehen.

Die Amtsgerichte in Mühlhausen und Rudolstadt sollen in den Jahren 2010 und 2011 saniert werden. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, um die Zweigstellen in Bad Langensalza und Saalfeld bis 2011 aufzulösen. Die Rückführung der anderen Zweigstellen der Amtsgerichte in Ilmenau und Bad Lobenstein soll ebenfalls bis zum 31. Dezember 2011 vollzogen sein. Die dazu erforderlichen Planungen sind bereits weit gediehen. In Mühlhausen konnte unter Beteiligung des Unstrut-Hainich-Kreises und eines privaten Investors der Landgerichtsstandort auf Dauer gesichert werden. Damit wurde eine zentrale Forderung aus dem Behördenstrukturkonzept der Landesregierung umgesetzt. Das dortige Justizzentrum wurde am 31. August 2006 feierlich eingeweiht. Durch den Verzicht auf einen Landesbau konnte das Land zudem eine Investition von ca. 20 Mio. € einsparen.

An dieser Stelle möchte ich allen Bediensteten dafür danken, dass diese Umzüge reibungslos funktioniert haben und bewerkstelligt wurden. Nur durch den überobligatorischen Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der betroffenen Gerichtsstandorte konnte der Justizbetrieb anderenorts umgehend wieder aufgenommen werden.

Gerade erst im Dezember letzten Jahres haben wir ein weiteres großes Projekt in Angriff genommen. Zur Errichtung eines Justizzentrums in Gera wurde am 28. Dezember 2007 der Vertrag zur Anmietung des ehemaligen Post- und Fernmeldeamts in Gera abgeschlossen. Der Mietvertrag hat eine Laufzeit von 20 Jahren. Das über 10.000 m2 große Objekt soll am 1. November 2009 der Justiz übergeben werden. Es werden darin folgende Justizbehörden aufgenommen: die Staatsanwaltschaft Gera einschließlich der bisherigen Außenstellen Jena und Rudolstadt, die Strafrechtsabteilungen von Land- und Amtsgericht, das Verwaltungsgericht und die Sozialen Dienste Gera. Die übrigen Abteilungen von Land- und Amtsgericht sowie das Arbeitsgericht sollen in den landeseigenen Liegenschaften in der RudolfDiener-Straße untergebracht werden, wo sie sich ja auch jetzt schon zum Teil befinden. Mit dieser Anmietung können acht Mietobjekte und zwei landeseigene Liegenschaften - darunter das Tinzer Schloss - aufgegeben werden. Im Herzen der Stadt wird so ein bürgerfreundliches Justizzentrum entstehen, das einen wertvollen historischen Gebäudebestand neu belebt und damit auch städtebaulich Akzente setzt.

(Beifall CDU)

Nach der Rückführung der Außenstelle Jena der Staatsanwaltschaft Gera kann das Arbeitsgericht Jena in das dortige Justizzentrum integriert werden. Damit wird ein weiterer Baustein der Behördenstrukturreform in naher Zukunft umgesetzt werden.

Meine Damen und Herren, die Thüringer Landesregierung setzt die Behördenstrukturreform ressortübergreifend um. Standorte, die wir freiziehen, werden größtenteils durch andere Behörden nachgenutzt. Umgekehrt kann die Justiz freigezogene Gebäude anderer Geschäftsbereiche nutzen. Ein gutes Beispiel für diese ressortübergreifenden Nachnutzungskonzepte ist die Neustrukturierung des Justizstandortes Suhl. Aufgrund der Integration des ehemaligen Amtsgerichts Schmalkalden in das Justizzentrum in Meiningen konnte der Katasterbereich aus Suhl in das in Schmalkalden frei gewordene Gebäude umziehen. Für die Justiz bietet sich durch diesen Umzug des Katasteramtes die einmalige Gelegenheit, das völlig zersplitterte und unzureichend untergebrachte Amtsgericht in Suhl in der sehr gut sanierten Liegenschaft des ehemaligen Katasteramtes an einem Standort zu konzentrieren. Die Arbeiten dazu werden dieses Jahr abgeschlossen.

Eine weitere Nachnutzungsmöglichkeit bietet sich durch die Auflösung des Finanzamts Weimar. In das dadurch frei gewordene Gebäude wird das bislang zur Miete untergebrachte Verwaltungsgericht Weimar einziehen. Die Arbeiten dazu laufen auf Hochtouren. Die Baumaßnahmen werden noch in diesem Jahr

abgeschlossen, damit das Verwaltungsgericht gegen Ende des Jahres umziehen kann.

Diese Kooperationsprojekte schonen die Ressourcen unseres Freistaats und kommen somit letztendlich allen Thüringerinnen und Thüringern zugute. Dabei bleiben wir aber nicht stehen. Mittelfristig soll das historische Landgerichtsgebäude in Weimar wieder vollständig von der Justiz genutzt werden. Die Sanierung des Gebäudes ist für die Jahre 2012 bis 2014 vorgesehen. Es ist geplant, in dem Gebäude künftig den Thüringer Verfassungsgerichtshof und das Thüringer Oberverwaltungsgericht gemeinsam mit dem bereits dort befindlichen Amtsgericht unterzubringen.

Meine Damen und Herren, die Revitalisierung des ehemaligen Landgerichtsgebäudes in Weimar ist noch Zukunftsmusik. Was mich jedoch tagtäglich beschäftigt, das ist die Frage, wie wir die knappen finanziellen Ressourcen der Justiz effizient einsetzen können. Ziel meiner Justizpolitik ist es, die in den letzten Jahren stetig gestiegenen Ausgaben für verfahrensabhängige Entschädigungsleistungen, also die sogenannten Verfahrensauslagen, z.B. die Kosten der Betreuung, die Kosten der Beratungshilfe, die Aufwendungen für Prozesskostenhilfe und die Vergütungen der Insolvenzverwalter, zu reduzieren. Allerdings stehen meinen Bemühungen gleich in dreifacher Hinsicht Hindernisse entgegen, die einer direkten Einfluss- und Steuerungsmöglichkeit durch die Justizverwaltung Grenzen setzen.

1. Die gesetzlichen Grundlagen zur Leistung der Verfahrensauslagen sind ausschließlich bundesgesetzlicher Natur und unterstehen nicht dem Landesgesetzgeber.

2. Die meisten Kostenentscheidungen werden von Gerichten in sachlicher Unabhängigkeit getroffen, so dass sie aus verfassungsrechtlichen Gründen einem Eingriff der Justizverwaltung entzogen sind.

3. Die Kostenentwicklung steht in engem Zusammenhang mit der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung.

Die Ausgabenentwicklung im Bereich der Verfahrensauslagen hat sich im Jahre 2007 in einigen Bereichen zwar erstmals konsolidiert, allerdings befinden sich diese Ausgaben mit etwa 66,8 Mio. € nach wie vor auf einem sehr hohen Niveau. Es ist deshalb auch weiterhin Ziel meines Hauses, alle Möglichkeiten zur Kostensenkung in diesen Bereichen im Blick zu haben, anzustoßen und zu begleiten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein weiteres Anliegen, was ich verfolge, ist die Förderung der außergerichtlichen Streitschlichtung, denn jeder

Konflikt, der bereits außergerichtlich beigelegt wird, stärkt den Rechtsfrieden in unserer Gesellschaft nachhaltig. Ein Schwerpunkt ist für mich dabei die verstärkte Nutzung der Mediation. Deutschland-, ja europaweit werden verschiedene Modellprojekte der außergerichtlichen wie der gerichtlichen Mediation diskutiert. In der Sache handelt es sich um ein freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung oder - und das möchte ich besonders betonen - zur Vermeidung des Konflikts. Die Konfliktparteien versuchen mit Unterstützung einer dritten Person, dem Mediator, zu einer einvernehmlichen Vereinbarung zu gelangen. Erst Ende des letzten Jahres hat der Rat der europäischen Justizminister sich politisch auf eine Mediationsrichtlinie für grenzüberschreitende Fälle verständigt. Die Mediationsrichtlinie hat nunmehr die letzte Hürde genommen. Das Europäische Parlament hat den Richtlinienvorschlag am 23. April dieses Jahres formell verabschiedet. Deutschland wird die Richtlinie in den kommenden drei Jahren umzusetzen haben. Mediation ist auch ein Thema des Deutschen Juristentages in Erfurt und wird sicher dort zu spannenden Diskussionen führen. Erst vor wenigen Monaten fand an der Friedrich-Schiller-Universität in Jena mit Unterstützung meines Hauses ein viel beachteter Kongress zur Zukunft der Mediation statt. Namhafte Experten haben die zahlreichen Facetten des Themas beleuchtet. Dabei hat sich gezeigt, dass insbesondere die gerichtsinterne Mediation - das heißt die Mediation im Gericht mit einem Richter als Mediator - eine immer größere Bedeutung erlangen wird. Auch vor diesem Hintergrund habe ich mich entschlossen, demnächst ein Pilotprojekt zur Einführung der gerichtsinternen Mediation zu starten. Die Vorbereitungen dazu laufen bereits.

Ein Wort zur Streitschlichtung durch Schiedspersonen: Einen weiteren wichtigen Beitrag zur außergerichtlichen Streitschlichtung leisten die 257 Thüringer Schiedsstellen. Ich möchte an dieser Stelle allen Schiedsfrauen und Schiedsmännern, die ehrenamtlich tätig sind, meinen ganz persönlichen Dank für diese mitunter nicht leichte Tätigkeit aussprechen.

(Beifall CDU)

Ich freue mich, dass in diesem Jahr der Bundeskongress der deutschen Schiedsfrauen und Schiedsmänner vom 24. bis 28. September in Suhl stattfindet. Zu meinem großen Bedauern werden allerdings diese hervorragenden Möglichkeiten außergerichtlicher Streitbeilegung von den Bürgerinnen und Bürgern nur eher zurückhaltend angenommen. Mein Wunsch ist, dass sich dies ändert. Die Landesregierung hat deshalb die Absicht, die Arbeit der Schiedsstellen noch mehr ins Blickfeld der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes zu rücken. Dazu gibt mein Haus eine Broschüre „Schlichten ist besser als Rich

ten“ heraus. In dieser Broschüre werden sämtliche Schlichtungsangebote in Thüringen aufgelistet und natürlich auch erläutert.

Meine Damen und Herren, jeder Gesetzentwurf, den die Landesregierung dem Landtag vorlegt, unterliegt zuvor einer Deregulierungskontrolle. Die Landesregierung verfolgt dabei das Ziel, die Bürger, die Wirtschaft und die Verwaltung von unnötigen Bürokratiekosten zu entlasten. Die Senkung von Bürokratiekosten ist aktive Wirtschaftspolitik. Niedrige Bürokratiekosten erhöhen die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Thüringen. Aus diesem Grund wird die in meinem Haus angesiedelte Stabsstelle Deregulierung, Rechtsvereinfachung und Rechtsfolgenabschätzung gemeinsam mit den Ressorts die landesrechtlichen Informationspflichten, die die Wirtschaft und die Bürger besonders belasten, erfassen, um die Kostentreiber unter ihnen auf den politischen Prüfstand zu stellen. Um den Bürokratieabbau in Thüringen weiter voranzubringen, prüft die Stabsstelle zudem jeden neuen Gesetz- oder Verordnungsentwurf unter Deregulierungs-, Zweckmäßigkeits- und Kostenaspekten. Einschließlich der Verwaltungsvorschriften waren es bis Ende letzten Jahres immerhin 681 Vorschriften, die zu prüfen waren. Daneben wacht die Stabsstelle darüber, dass grundsätzlich alle Rechtsvorschriften befristet werden. Diese Befristung bietet die Möglichkeit, regelmäßig zu prüfen, ob die Norm noch erforderlich ist oder nicht. Von der Befristung ausgenommen ist die obligatorische Umsetzung von Bundes- und EU-Recht, wobei die Landesregierung bei Letzterem auf eine stringente Umsetzung achtet. Künftig sollen mit der zeitlichen Befristung auch deregulierende Bestimmungen experimentell eingeführt und deren Wirkung evaluiert werden. Auf diese Weise können praktische Erfahrungen gesammelt werden und der Eintritt von Gesetzesfolgen lässt sich überprüfen, verifizieren, aber auch widerlegen. Diese Maßnahme ist Bestandteil des unter Federführung der Clearingstelle im Thüringer Wirtschaftsministerium erarbeiteten Konzepts für mehr Wirtschaftsfreundlichkeit.

(Beifall CDU)

Die Landesregierung hat im Jahr 2007 im Bereich der Bürokratiekostenmessung ein Pilotprojekt zum Standard-Kosten-Modell durchgeführt. Gemeinsam mit der Fachhochschule in Nordhausen wurden innerhalb von sechs Monaten das alte Gaststättengesetz des Bundes und der Entwurf eines Thüringer Gaststättengesetzes miteinander unter Kostengesichtspunkten verglichen. Dabei wurde das StandardKosten-Modell methodisch weiterentwickelt, um die Bürokratiekosten sowohl für die Wirtschaft als auch für die Verwaltung zu messen. Während die Gesetzgebungskompetenz für das Gaststättenrecht auf die Länder übertragen ist, haben wir als Land keine Be

fugnis zur Verabschiedung des so notwendigen Forderungssicherungsgesetzes. Das war ja auch gestern Abend Thema beim parlamentarischen Abend des Handwerks. Thüringen braucht aber das Forderungssicherungsgesetz gerade für den Mittelstand, der das Rückgrat unserer Wirtschaft darstellt. Durch ein Paket von Maßnahmen, das der unzureichenden Zahlungsmoral vieler Schuldner entgegenwirken soll, könnte der Mittelstand effektiv entlastet werden. Die Thüringer Landesregierung hat mehrfach, zuletzt im November 2007 gemeinsam mit Niedersachsen, den Bundesgesetzgeber aufgefordert, dieses Vorhaben voranzubringen. Jetzt ist endlich Bewegung in die Sache gekommen. Der Rechtsausschuss des Bundestages hat am 26. Mai eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Ich hoffe, dass das Gesetzgebungsverfahren nunmehr endlich zügig zum Abschluss gebracht wird. Meine Damen und Herren, gesetzgeberische Aktivitäten ergeben nur dort einen Sinn, wo sie auch wirklich gebraucht werden. Bereits Montesquieu hat gesagt: „Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.“ Daher bin ich der Ansicht, dass im Bereich der Juristenausbildung derzeit weder auf Bundes- noch auf Landesebene gesetzgeberische Aktivitäten erforderlich sind.

(Beifall CDU)

Dazu zwingt uns auch nicht die sogenannte Bologna-Erklärung. Das in dieser völkerrechtlich unverbindlichen Erklärung niedergelegte Vorhaben, Studium und Abschlüsse an allen europäischen Hochschulen nach vergleichbaren Strukturen zu organisieren und ein vergleichbares System von Hochschulgraden, nämlich den des Bachelors und darauf aufbauend den des Masters einzurichten, ist im Hochschulrecht Thüringens weitgehend umgesetzt. Was allerdings in den Naturwissenschaften kaum Probleme bereitet, sieht beim juristischen Studium und bei den juristischen Berufen ganz anders aus. Noch sind die nationalen Rechtsordnungen so unterschiedlich, dass die Ausbildung eben nicht einheitlich gestaltet werden kann. Zudem können Rechtsanwälte EU-weit tätig sein und juristische Studienabsolventen aller EU-Staaten haben ein Recht auf Zugang zu praktischer Berufsausbildung in jedem anderen EU-Staat. Ein Mehr an Reformen brauchen wir derzeit nicht. Gleichwohl verschließe ich mich nicht den Diskussionen um eine neuerliche Reform der Juristenausbildung. Ich lehne jedoch alle Eingriffe ab, die einen Qualitätsverlust in der Juristenausbildung zur Folge haben würden. Insoweit teile ich die Bedenken des Deutschen Juristenfakultätstages, der am 23. Mai dieses Jahres auf die hohen Risiken des Bologna-Prozesses und einiger Umsetzungsmodelle für die Juristenausbildung hingewiesen hat. Deutsche Juristen haben international anerkannt einen sehr guten Ruf. Die in Thüringen ausgebildeten Ju

risten tragen zu diesem guten Ruf bei, der maßgeblich auf ihrer exzellenten Ausbildung beruht. Wir dürfen nicht zulassen, dass diese exzellente Ausbildung, und damit eine Säule unseres Rechtsstaats, durch eine undifferenzierte, nur an formalen Kriterien orientierte Umstellung der juristischen Ausbildung auf Bachelor und Master aufs Spiel gesetzt wird. Meine sehr geehrten Damen und Herren, vor der Berufsausbildung steht bekanntlich die Schule. Die Thüringer Justiz unterstützt die Kultusverwaltung seit Jahren im rechtskundlichen Unterricht. Ziel dieses Unterrichts ist es, Schülerinnen und Schülern frühzeitig die rechtlichen Grundlagen der Staatsordnung und des freiheitlichen Rechtsstaats zu vermitteln. Dazu engagieren sich Thüringer Richter und Staatsanwälte im Unterricht und dafür möchte ich ihnen an dieser Stelle einen ganz besonderen Dank aussprechen.

(Beifall CDU)

Sie sind - koordiniert durch die Rechtskundebeauftragten der Gerichte - Gesprächspartner und Ratgeber für Schulen, einzelne Lehrer und für die Schulverwaltung.

Wichtig ist uns dabei auch, das im Fernsehen teilweise dargestellte Zerrbild der Justiz wieder geradezurücken, was nicht immer so ganz einfach ist. Die alltäglichen Gerichtsshows haben mit der Wirklichkeit wahrlich überhaupt nichts zu tun. Dem Ziel, die tatsächlichen Abläufe in der Justiz transparenter zu machen und auf diesem Weg die Akzeptanz des Rechtsstaats weiter zu verbessern, dient auch der jährlich unter großer Beteiligung stattfindende Schülerwettbewerb „Alles, was Recht ist“. Im letzten Jahr stand der Wettbewerb unter dem Motto „Internet - alles erlaubt?“. Der Wettbewerb ist auf großes Interesse der Schülerinnen und Schüler gestoßen, die sich mit einer Vielzahl von Beiträgen beteiligt haben. Auch für dieses Jahr ist wiederum ein Wettbewerb vorgesehen. Er wird unter dem Motto stehen „Jugendgewalt - wie reagieren?“.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ohne die Arbeit der über 20.000 ehrenamtlich Tätigen in der Justiz wäre die tägliche Arbeit nicht zu bewältigen. Ich danke daher an dieser Stelle allen ehrenamtlich Tätigen für ihren Einsatz, egal ob sie als ehrenamtliche Richter, als Schöffen, als ehrenamtliche Bewährungshelfer oder als ehrenamtliche Betreuer, Pfleger oder Vormund tätig sind. Jeder von ihnen ist für die Justiz unverzichtbar. Um dieses Engagement zu würdigen, führen wir jährlich Ehrenamtstage durch. In diesem Jahr wurden insgesamt beispielhaft 93 besonders verdiente Ehrenamtliche stellvertretend für viele andere in der Justiz gewürdigt.

(Beifall CDU)

Die Ehrungen haben bei den Ausgezeichneten großen Anklang gefunden und, wie mir berichtet wurde, haben sich die Geehrten nicht zuletzt auch über die öffentliche Wahrnehmung ihrer Arbeit sehr gefreut.

Für die Schöffen in Thüringen stehen im Oktober dieses Jahres Neuwahlen an. Für die neue fünfjährige Amtszeit ab dem Jahresbeginn 2009 werden etwa 2.000 Schöffen neu gewählt. Die Vorbereitung der Schöffenwahlen ist noch nicht abgeschlossen. Ich bedanke mich aber jetzt schon bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die sich bis heute schon freiwillig für dieses wichtige Ehrenamt gemeldet haben.

(Beifall CDU)

Der Schöffe wirkt gleichberechtigt mit den Berufsrichtern an der Rechtsprechung mit und bringt dabei seinen Sachverstand und seine Lebenserfahrung ein. Es ist ein angesehenes Amt, das viel Verantwortung mit sich bringt. Es ist aber auch ein Amt, in dem Sie, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, einen Dienst zum Wohle der Gesellschaft leisten können.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Fakten belegen es, die Thüringer Justiz ist unabhängig, modern und leistungsfähig. Genauso werden wir uns auch im Herbst dieses Jahres anlässlich des 67. Deutschen Juristentages hier in Erfurt präsentieren. Über 2.000 Juristen aus Deutschland und der Welt werden nach Thüringen kommen und eine Woche lang justizpolitische Fragen in verschiedenen Fachdiskursen erörtern. Darüber hinaus werden sie unser Land kennenlernen. Ich bin mir sicher, viele von ihnen werden auch später noch einmal den Weg nach Thüringen finden.

Seit der friedlichen Revolution im Herbst 1989 hat sich die Justiz in Thüringen grundlegend gewandelt. Dieses Schlüsselereignis war der Wegbereiter dafür, dass die Justiz in Thüringen heute in Deutschland, in Europa, ja in der ganzen freien Welt eingebunden ist. Dieses Eingebundensein spüren wir tagtäglich. Bundesrechtliche Normen wie das Bürgerliche Gesetzbuch, das Strafgesetzbuch bestimmen den Alltag in der Straf- und Ziviljustiz. Europarechtliche Vorgaben regeln und beeinflussen einen Großteil der Normen, die von den Fachgerichtsbarkeiten zu beachten sind. Internationale Standards wie die Europäische Menschenrechtskonvention bestimmen unsere Maßstäbe im Justizvollzug. Die Thüringer Justiz hat sich an internationalen Maßstäben zu messen. Da kann ich mit Fug und Recht behaupten, wir können uns wahrlich sehen lassen. Ich rufe daher alle auf, die guten Willens sind und sich für die positive Entwicklung unserer unabhängigen, modernen und leistungsfähigen Justiz einsetzen wollen, mit mir in einen konstruktiven Dialog einzutreten. Als Jus

tizministerin dieser Landesregierung werde ich alles daran setzen, dass diese Landesregierung ihre erfolgreiche Justizpolitik auch nach den Landtagswahlen 2009 fortführt zum Wohl der Thüringerinnen und Thüringer und zum Wohl des Freistaats Thüringen. Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort dem Abgeordneten Matschie, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Walsmann, wer von Ihrer Regierungserklärung heute etwas Neues erwartet hat, der hat vergeblich gewartet. Wir haben es ja an Ihrer eigenen Fraktion gesehen, die Ihren Vortrag hier eher gelangweilt entgegengenommen hat, die Sie noch zum Applaus auffordern mussten,

(Zwischenruf Abg. Groß, CDU: Sie hatten das schon...)

(Beifall DIE LINKE)

damit überhaupt eine Reaktion kommt. Deshalb - wir haben hier erlebt, was wir schon zu anderen Regierungserklärungen erlebt haben, Ihre Beamten haben in einer Fleißarbeit alles zusammengetragen und aufgeschrieben, was in der Vergangenheit und gegenwärtig in der Justiz passiert. Sie haben diese Fleißarbeit hier vorgetragen. Auch Herr Sklenar und Herr Trautvetter haben solche Fleißarbeiten hier im Parlament schon vorgelesen. Aber erinnert sich irgendjemand an die Schwerpunkte, die damals gesetzt worden sind? Es geht nicht darum, hier Fleißarbeiten vorzutragen. Wenn die Regierungsmitglieder nur noch vorlesen, was die Beamten ihnen aufgeschrieben haben, dann brauchen wir eigentlich keine Regierung mehr.

(Beifall SPD)

Es geht darum, dass wir hier nicht eine Auflistung von allem und jedem bekommen, sondern dass diese Regierung sagt, wo sie die Schwerpunkte setzen will, was die politischen Projekte sind. Wir wollen wissen, was die Regierung Althaus als vordringlich ansieht. Wir wollen wissen, wie und wann diese Probleme angepackt werden. Wir wollen wissen, wohin das Staatsschiff politisch steuert. Da sage ich auch ganz deutlich: Ein Ministerpräsident muss Steuermann sein und nicht Wetterfahne, die sich nach jedem Wind dreht.