Protocol of the Session on June 5, 2008

(Beifall CDU)

Dabei bleiben wir aber nicht stehen. Zum 1. Oktober 2008 werden mindestens weitere 20 Anwärter für die Laufbahn des mittleren allgemeinen Vollzugsdienstes eingestellt und auch zum 1. Oktober 2009 ist die Einstellung von 20 Anwärtern vorgesehen. In der Laufbahn des gehobenen Vollzugsdienstes befinden sich aktuell fünf Personen in Ausbildung und die Einstellung von jeweils vier weiteren Anwärtern in 2008 und 2009 ist beabsichtigt.

Zur Steigerung der Beförderungschancen und damit zur Motivation der Bediensteten im Justizvollzug wurden mit dem Doppelhaushalt 2008/2009 insgesamt 161 Stellenhebungen beschlossen.

Meine Damen und Herren, Sozialisierung und Resozialisierung sind nicht ohne qualifizierte Fachdienste vorstellbar. Ich messe deshalb den Fachdiensten im Vollzug eine besondere Bedeutung zu. Im Jahr 2007 wurden zwei Psychologen und sechs Sozialpädagogen zusätzlich eingestellt. In den Jahren 2008 und 2009 werden weitere 16 Neueinstellungen im Bereich aller Fachdienste, darunter auch ein Kriminologe, folgen.

Meine Damen und Herren, die Fachdienste allein können eine hinreichende Resozialisierung der Gefangenen nicht immer sicherstellen. Deshalb lege ich großen Wert auf eine gute berufliche und schulische Bildung der Inhaftierten, denn erst ein hinreichender Bildungsgrad befähigt dazu, später in der Freiheit richtig Fuß zu fassen, sei es in einer Lehre oder in einem Beruf. Die Thüringer Justiz hat deshalb ein neues Bildungsprogramm BISS - Berufliche Integration Straffälliger und Strafentlassener - erarbeitet. Dieses Projekt, das von zwei privaten Bildungsträgern durchgeführt wird und einer wissenschaftlichen Evaluation unterliegt, umfasst nunmehr auch die Aufgabe der beruflichen und sozialen Integration nach der Entlassung in die Freiheit. Erste Erfahrungen eines Bildungsträgers lassen eine optimistische Einschätzung zu. So konnten bei einer Maßnahme von 13 Haftentlassenen sieben in anschließende Arbeitsverhältnisse vermittelt werden. Das entspricht einer Erfolgsquote von 60 Prozent.

(Beifall CDU)

Diese inhaltlich neuen Maßnahmen der beruflichen und sozialen Integration sind vor allem im Jugend

strafvollzug unverzichtbar, denn dort ist aufgrund der Einführung eines gesetzlich normierten Nachsorgemanagements im Thüringer Jugendstrafvollzugsgesetz die Begleitung der Strafentlassenen auch während der Zeit nach der Entlassung vorgesehen. Dieses Übergangsmanagement ist ein wesentliches Betreuungsinstrument, um einen effektiven Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Rückfalltätern sicherzustellen.

Nun zu gesetzgeberischen Aktivitäten: Mit dem Thüringer Jugendstrafvollzugsgesetz, das am 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist, wurde der erste Baustein der Gesetzgebungsaktivitäten auf dem Gebiet des Strafvollzugs in Thüringer Zuständigkeit gelegt. Der nächste Baustein wird das Thüringer Untersuchungshaftvollzugsgesetz sein. Aufgrund der guten Erfahrungen bei der Erarbeitung des Jugendstrafvollzugsgesetzes hat sich wiederum eine Länderarbeitsgruppe unter Federführung Thüringens konstituiert, an der diesmal sogar 12 Länder teilnehmen. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, dem Landtag binnen Jahresfrist einen Regierungsentwurf vorzulegen. In der nächsten Legislaturperiode sollen dann der Entwurf eines Thüringer Gesetzes über den Vollzug der Sicherungsverwahrung und der Entwurf eines Thüringer Strafvollzugsgesetzes folgen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, neben der Optimierung des Justizvollzugs ist mir die Effektivierung der Kriminalitätsbekämpfung ganz besonders wichtig. Die aktuellen Zahlen aus der Kriminalitätsstatistik des Bundes zeigen, dass sich gerade die Qualität der Jugendkriminalität gewandelt hat. Erschreckende 43 Prozent aller Gewaltdelikte in Deutschland werden von Personen unter 21 Jahren verübt. Angesichts solcher Zahlen können wir nicht einfach tatenlos zusehen und so tun, als könne alles so bleiben, wie es ist. Dies würden die Bürgerinnen und Bürger in Thüringen zu Recht nicht verstehen. Es ist Aufgabe und Verpflichtung von Exekutive und Legislative, auf Missstände zu reagieren und diese zu beseitigen. Wir sind dazu verpflichtet, die innere Sicherheit zu gewährleisten und dazu gehört auch, die Thüringerinnen und Thüringer vor Straftaten zu schützen.

(Beifall CDU)

Deshalb setze ich mich für eine Optimierung des Jugendstrafrechts ein. Wir dürfen den straffälligen Jugendlichen nicht das Gefühl vermitteln, dass ihre Taten folgenlos bleiben, dass der Staat nicht reagiert. Wir müssen diesen jugendlichen Straftätern den Ernst ihrer Lage vor Augen führen. Das Jugendstrafrecht bietet mit der Diversion eine Möglichkeit, bei ersten und nicht allzu schweren Straftaten dem Jugendlichen das Unrecht seiner Tat erzieherisch vor Augen zu führen. Wo solche Maßnahmen wir

kungslos bleiben oder wegen der Schwere der Tat nicht in Betracht kommen, wollen wir die Einführung des sogenannten Warnschussarrestes, um ihnen die Sanktionen, die folgen können, spürbar zu machen.

(Beifall CDU)

Zudem fordere ich, dass auf Heranwachsende regelmäßig das allgemeine Strafrecht angewendet wird. Ein 18- bis 20-jähriger Straftäter, der wählen gehen darf, der eine Firma gründen darf, der heiraten darf, ist in der Regel reif genug, um die Folgen seiner Tat zu begreifen.

(Beifall CDU)

Ich spreche mich zudem für die Anhebung des Höchstmaßes der Jugendstrafe für Heranwachsende von 10 auf 15 Jahre aus, sollte auf Heranwachsende im Ausnahmefall Jugendstrafrecht anzuwenden sein.

Diese Forderungen mündeten zuletzt in eine von Thüringen mitgetragene Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung der Jugendkriminalität vom 15. Februar dieses Jahres.

Wir haben hier in Thüringen bereits ein innovatives Projekt zur Bekämpfung der Jugendkriminalität, auf das wir stolz sein können. Ich spreche von der sogenannten Jugendstation in Gera. Dort arbeiten Staatsanwaltschaft, Polizei und die Jugendgerichtshilfe unter einem Dach zusammen. Ziel dieser Konzentration ist es, geeignete Verfahren schnell und unbürokratisch abzuschließen, um bei den delinquenten Jugendlichen die Strafe der Tat unmittelbar auf dem Fuß folgen zu lassen. Die Zahlen in der Jugendstation sprechen für sich: Zwischen 60 und 75 Prozent der Verfahren können innerhalb eines Monats abgeschlossen werden. Zum Vergleich: In einem normalen Jugenddezernat sind es nur ungefähr 50 Prozent. Aufgrund dieser Erfolge werde ich mich zusammen mit dem Innenminister dafür einsetzen, dass auch hier in Erfurt eine Jugendstation eingerichtet wird. Ich hoffe, dass die Stadt Erfurt diesem Projekt gegenüber so aufgeschlossen sein wird, wie es die Stadt Gera ist.

Aber nicht nur die Staatsanwälte, Polizisten und Jugendgerichtshelfer arbeiten daran, das Strafrecht effektiv umzusetzen. Die Verfahren vor den Jugendrichtern werden zügig bearbeitet und abgeschlossen. Mit einer durchschnittlichen Verfahrensdauer von unter dreieinhalb Monaten steht Thüringen bundesweit auf einem der vordersten Plätze. Neben der Bekämpfung der besorgniserregenden Jugendkriminalität steht die Politik in der Pflicht, das Rückfallrisiko, insbesondere bei Sexualstraftätern, so gering wie möglich zu halten. Deshalb setze ich mich auf

Bundesebene sowohl für eine Verschärfung des Rechts der Führungsaufsicht als auch für die Stärkung des Instruments der Sicherungsverwahrung ein.

(Beifall CDU)

Meine Damen und Herren, oft muss ich mir den Vorwurf anhören, die Justiz tue mehr für den Täter als für die Opfer. Ich sage hier ganz deutlich: Dieses Vorurteil entspricht nicht mehr der Realität. Die Thüringer Landesregierung hat zahlreiche Initiativen ergriffen und Vorhaben unterstützt, um den Opferschutz zu stärken. Aktuelles Beispiel ist die Bundesratsinitiative zur Stärkung des Opferschutzes, deren Einbringung in den Bundestag Thüringen nachdrücklich unterstützt hat. Mit diesen Gesetzentwürfen sollen die Möglichkeiten der Beiordnung eines sogenannten Opferanwalts erweitert werden. Daneben liegt mir aber auch ganz besonders die verstärkte Inanspruchnahme des Täter-Opfer-Ausgleichs am Herzen. So kann etwa das Jugendgericht einen jugendlichen Straftäter anweisen, sich um eine Schadenswiedergutmachung beim Opfer seiner Tat zu bemühen. Mein Appell richtet sich insoweit an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, auch künftig am Täter-Opfer-Ausgleich als ambulante Maßnahme für straffällige junge Menschen festzuhalten.

(Beifall CDU)

Nutzen Sie dabei die Fördermöglichkeiten, die Ihnen die Richtlinie „Örtliche Jugendförderung“ eröffnet. Gerade bei Maßnahmen wie dem Täter-OpferAusgleich sieht die Richtlinie eine Landesförderung in Höhe von bis zu 60 Prozent der anfallenden Kosten vor.

Mit der probeweisen Einrichtung von forensischen Ambulanzen in den drei Fachkliniken für Psychiatrie und Neurologie in Mühlhausen, Hildburghausen und Stadtroda verfolgt Thüringen einen weiteren Aspekt zur Stärkung des Opferschutzes. In diesen Ambulanzen können aus dem Maßregelvollzug entlassene Straftäter nachbetreut werden. Ziel ist es, Rückfalltaten psychisch auffälliger Täter zu vermeiden.

Ein weiterer Ansatzpunkt, den die Landesregierung derzeit prüft, ist der Aufbau einer Sexualstraftäterdatei. Ziel ist es, der Polizei Informationen zur Verfügung zu stellen, damit diese wirksam die Bevölkerung vor den entlassenen Sexualstraftätern beschützen kann. Dass dies erforderlich ist, zeigen leider insbesondere die schrecklichen Kindesmissbrauchsfälle in den letzten Jahren. Wir beschränken uns bei unseren Bemühungen nicht auf die Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern. Die Landesregierung verfolgt vielmehr ein viel umfassenderes Kinderschutzkonzept. Auf Landesebene wird derzeit an einer Vereinbarung mit den kom

munalen Spitzenverbänden gearbeitet, um die Kooperation beim Kinderschutz zu verbessern. Im Bereich des Bundesrechts unterstützen wir den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls.

Meine Damen und Herren, wirksamer Kinderschutz setzt ein effektives Zusammenwirken von Familiengericht und Jugendamt voraus. Hier können sich Familiengerichte und Jugendämter künftig an fachlichen Empfehlungen zur Zusammenarbeit beider Institutionen orientieren, die von einer interdisziplinär besetzten Arbeitsgruppe entworfen wurden und die der Landesjugendhilfeausschuss am 3. März 2008 beschlossen hat. Die Empfehlungen können dabei helfen, die Koordination zwischen den Beteiligten zu verbessern und Reibungsverluste zu vermeiden. Dieses Ziel verfolgt auch das Cochemer Modell, das in Thüringen an mehreren Amtsgerichten erfolgreich praktiziert wird. Es dient dazu, Umgangs- und Sorgerechtsstreitigkeiten zwischen den Eltern möglichst umgehend zu beenden und dabei Lösungen zu finden, die dem Kindeswohl am besten gerecht werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Kriminalitätsbekämpfung und Bekämpfung von Extremismus sind untrennbar verbunden. Gleichgültig ob es sich um Links- oder Rechtsextremismus handelt, beide Formen des Extremismus stellen eine Gefährdung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung dar, die wir nicht tatenlos hinnehmen dürfen. Es hat sich jedoch gezeigt, dass wir derzeit unser Augenmerk besonders auf die Bekämpfung des Rechtsextremismus legen müssen. Ich möchte hier exemplarisch eine Veranstaltung erwähnen, welche wir in diesem Jahr für Thüringer Jugendrichter und Jugendstaatsanwälte anbieten, die sich mit rechtsextrem orientierten straffälligen Jugendlichen befassen. Im Fokus der Veranstaltung wird dabei das Aggressionsschwellentraining stehen. Den Fortbildungsteilnehmern soll damit ein Instrument an die Hand gegeben werden, um mit den Jugendlichen in eine konfrontative Auseinandersetzung mit der rechten Ideologie eintreten zu können. Das Aggressionsschwellentraining ist eine präventive Methode, die wir auch im Justizvollzug mit Erfolg anwenden, um konsequent gegen rechtsextremistische Tendenzen vorzugehen. Daneben verfolgen wir auch mehrere repressive Ansätze. So verbieten wir in den Anstalten den Besitz von rechtsextremistischem Schriftgut und Tonträgern. Personen mit rechtsextremistischem Hintergrund wird regelmäßig Besuchsverbot erteilt. Das sind aber nicht die einzigen Felder, auf denen wir den Extremismus bekämpfen. So bestehen bei allen Staatsanwaltschaften schon seit Jahren Sonderdezernate für die Bearbeitung von Verfahren mit extremistischem und fremdenfeindlichem Hintergrund.

Der Einsatz rechtlicher Mittel ist die eine Seite; die Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus und Intoleranz erfordern jedoch auf der anderen Seite auch eine ständige politische und gesellschaftliche Auseinandersetzung. Es ist deshalb eine Aufgabe der gesamten demokratischen Gesellschaft, sich täglich für die Akzeptanz der Rechtsordnung einzusetzen.

Ich rufe deshalb alle Mitbürgerinnen und Mitbürger auf, verfassungsfeindlichen Tendenzen im Alltag durch Zivilcourage entgegenzutreten. Wegschauen ist keine Lösung. Die Politik muss hier Vorbild sein. Bei der Vermittlung von Werten wie Toleranz und Mitmenschlichkeit sind aber auch Elternhaus und Schule in der Pflicht, moralische Maßstäbe zu setzen und weiterzugeben.

Meine Damen und Herren, die Justiz kann nur dann ihre Aufgaben wirksam erfüllen, wenn sie leistungsfähig ist. Das ist heutzutage nicht mehr ohne die Nutzung moderner elektronischer Kommunikationsformen denkbar. Nur eine moderne Justiz kann eine leistungsfähige Justiz sein. Deshalb hat die Thüringer Justiz bereits frühzeitig auf das sogenannte E-Justice gesetzt. Auf diesem Gebiet haben wir bereits viel erreicht.

So haben wir letztes Jahr mit Sachsen und Sachsen-Anhalt ein gemeinsames elektronisches Mahngericht mit Sitz in Staßfurt eröffnet. Die Antragsteller profitieren von kürzeren Bearbeitungszeiten und der Möglichkeit, ihre Anträge dem Amtsgericht auf Datenträgern oder online zu übersenden. Dies bietet insbesondere Unternehmen mit hohen Antragszahlen Vorteile. Mit der Errichtung des gemeinsamen Mahngerichts wurde auch sichergestellt, dass der Wirtschaftsstandort Thüringen attraktiv bleibt und Thüringen den Weg zu einer schlanken und effizient gestalteten modernen Justiz konsequent weiterverfolgt.

Zudem konnten wir bereits Ende 2004 die digitale Neuerfassung sämtlicher Grundbücher abschließen. Die zugelassenen Nutzer, insbesondere Notare, Rechtsanwälte und Kreditinstitute haben damit unabhängig von den Öffnungszeiten der Grundbuchämter die Möglichkeit, elektronische Grundbücher über das Internet einzusehen sowie Grundbuchausdrucke zu fertigen. So können beispielweise während der notariellen Beurkundung auftretende Fragen sofort geklärt, Kreditgeschäfte schneller abgewickelt und sonst anfallende Kosten zur Erteilung von Grundbuchausdrucken gespart werden.

(Beifall CDU)

Dabei wollen wir aber nicht stehen bleiben. Thüringen beteiligt sich deshalb an den Planungen für ein

bundesweit einheitliches, datenbankgestütztes EDVGrundbuch.

Weiter haben wir zum 1. Januar 2007 die Führung der Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister am Amtsgericht Jena konzentriert und unter Beachtung europäischer Vorgaben auf die elektronische Form umgestellt. Damit kann jedermann jederzeit kostengünstig Einsicht ins Handelsregister nehmen, ohne an Öffnungszeiten gebunden zu sein.

Mit dem elektronischen Register wurde zudem der elektronische Rechtsverkehr eingeführt, so dass Anmeldungen zu diesen Registern nunmehr jederzeit online möglich sind.

Um an zukunftsweisenden Entwicklungen auf diesem Sektor teilzuhaben, haben wir uns mit den anderen Justizverwaltungen zu einem gemeinsamen Registerportal zusammengeschlossen. Unter der griffigen Adresse www.handelsregister.de kann jeder Interessierte Einblick in die Handelsregister aller Bundesländer nehmen.

Die Entwicklung vollzieht sich im IT-Bereich so schnell, dass wir uns auf unseren Lorbeeren nicht ausruhen dürfen. Deshalb gibt es in meinem Haus bereits Vorüberlegungen, auch das Vereinsregister elektronisch zu führen und zu konzentrieren. Wichtig ist mir aber dabei, dass die Bürgernähe und Bürgerfreundlichkeit bei der Registeranmeldung nicht leidet. Sehr dankbar bin ich für die Rückmeldungen aus der rechtspflegerischen Praxis, die ich anlässlich des Rechtspflegertages am 29. Mai dieses Jahres hier in Erfurt erfahren durfte. Die wertvollen praktischen Erfahrungen der Rechtspfleger, denen ich an dieser Stelle meinen ganz persönlichen Dank für ihre Arbeit ausspreche,

(Beifall CDU)

aber auch meine Unterstützung für Ihre Anliegen anbieten möchte, werden in diesen Entscheidungsprozess mit einfließen.

Meine Damen und Herren, Bürgernähe und Bürgerfreundlichkeit sind für mich wesentliche Elemente der Justiz in der heutigen Gesellschaft. Die Justiz hat nicht nur einen Rechtsprechungsauftrag, die Justiz hat auch einen Dienstleistungsauftrag, und zwar für die Bürgerinnen und Bürger dieses Freistaats. Diesem Dienstleistungsauftrag kann die Justiz jedoch nur dann hinreichend nachkommen, wenn sie angemessen ausgestattet ist. Ich sagte deshalb zu Beginn meiner Ausführungen, dass ein Schwerpunkt meines Handelns in der weiteren Verbesserung der personellen Situation, insbesondere in der Sozialgerichtsbarkeit, liegen wird. Ich bin allen mei

nen Kabinettskollegen sehr dankbar dafür, dass sie sich bereit erklärt haben, mit mir nach verantwortbaren Wegen für eine weitere personelle Unterstützung der Sozialgerichtsbarkeit zu suchen auch aus ihren Geschäftsbereichen heraus. Das kann die Opposition auch. Dies ist auch dringend notwendig. Zwar wurde der Personalbestand der Sozialgerichtsbarkeit seit dem Übergang der Zuständigkeit für die Verfahren nach dem SGB II - die sogenannten Hartz IV Streitigkeiten - seit dem 1. Januar 2005 kontinuierlich erhöht, jedoch steigt die Zahl der Verfahren immer weiter an. Hier muss im Interesse aller Rechtsuchenden weiter gehandelt werden.

Nicht außer Acht gelassen werden darf ferner die hinreichende Betreuung von Straftätern im Rahmen der Bewährungshilfe und Führungsaufsicht. Hier setzt die unverzichtbare Arbeit der sozialen Dienste an; eine Arbeit, die darauf gerichtet ist, die Straffälligen zu befähigen, ein Leben ohne Straftaten zu führen. Daneben leisten die sozialen Dienste aber auch einen wichtigen und vielfältigen Beitrag im Bereich der Gerichtshilfe, so zum Beispiel in der Unterstützung der Gerichte bei Entscheidungen über die Gestaltung von Bewährungsauflagen oder Weisungen sowie deren Überwachung. Erst am 23. Mai dieses Jahres habe ich an der Landesdienstberatung der sozialen Dienste in Tambach-Dietharz teilgenommen. Dort wurde nochmals verdeutlicht, dass die Belastungssituation der sozialen Dienste in Thüringen alles andere als zufriedenstellend ist. Mitunter kommen mehr als 100 Probanden auf einen Bewährungshelfer. Das muss geändert werden.

Aus diesem Grund ist ein weiterer wesentlicher Schwerpunkt meines Handelns die personelle Verstärkung der sozialen Dienste in der Thüringer Justiz. An dieser Stelle danke ich meiner Kollegin Birgit Diezel, dass sie mich bei der Erreichung dieses Ziels unterstützen wird.

(Beifall CDU)

Danken möchte ich aber ganz besonders auch den Mitarbeitern der sozialen Dienste in Thüringen für ihre herausragende Einsatzbereitschaft und dem mitunter nicht immer leichten Dienst. Neben den hauptamtlichen Sozialarbeitern sind auch die in den Vereinen der Bewährungs- und Straffälligenhilfe angestellten Sozialarbeiter eine große Stütze des Betreuungssystems. Ihre Arbeit werde ich nach Kräften unterstützen und danke ihnen an dieser Stelle für ihr freiwilliges Engagement, genauso wie den ehrenamtlichen Vorständen, die für diese Vereine die Vorarbeit leisten.

(Beifall CDU)