(Zwischenruf Abg. Nothnagel, DIE LINKE: Sie hätten diesen Punkt auf der Tagesordnung vorlegen können, Sie haben ja die Mehrheit.)
Lieber Herr Nothnagel, Sie haben uns ja nun als „Schlafmützen“ bezeichnet, das ist aber in diesem Fall letztendlich nicht so und ich sage Ihnen auch noch mal ganz klar: Der Thüringer Bürger wird dies auch nicht so empfinden. Vielleicht können Sie sich einfach mal in die Situation eines Kreditnehmers versetzen, der Angst davor hat, dass ihm seine Bank den Kredit einfach verkauft. Gegen diese Maßnahmen musste etwas getan werden. Ich sage Ihnen an dieser Stelle: Das, was Sie hier fordern, das gesetzliche Verbot, Kredite zu verkaufen, das geht eben nicht und das wissen Sie auch ganz genau, dass das nicht geht. Es gibt das Basel-II-Abkommen, danach haben Banken bei der Kreditvergabe bestimmte Kriterien zu erfüllen, die werden nämlich geregelt. Wenn eine Bank relativ viele Kredite minderer Qualität hat, dann bekommt die ein derart schlechtes Rating, dass diese Bank in Zukunft auf dem Markt überhaupt nicht mehr agieren kann. Das heißt, die Bank muss aus Eigenversorgung heraus sich auch von einem Teil ihrer belastenden Kredite trennen können. Das Ganze geht auf eine Richtlinie der EUStaaten zurück. Was mir auffällt, es gibt dann mal so EU-Themen, dann sind Sie plötzlich die glühenden Vertreter Europas und dann, wenn andere EURegelungen plötzlich betroffen sind, dann wissen Sie davon gar nichts, dass das EU-Recht ist und dass man das gar nicht einfach so aufheben kann. Wir können doch unsere Banken nicht mit Sachen belasten, die ihre Wettbewerbsfähigkeit letztendlich gefährden würden bzw. nicht nur gefährden würden, sondern die Banken insgesamt gefährden würden.
Deswegen sage ich noch einmal, dieser Antrag war wichtig, der war deswegen wichtig, um die berechtigten Sorgen der Menschen, die bei Kreditvergabe natürlich einen gewissen Vertrauensschutz auch erwarten können, ernst zu nehmen.
Ich darf Sie noch mal auf ein paar Schwerpunkte in dieser Sache hinweisen. Herr Dr. Pidde hat ja gesagt, inhaltlich liegen wir in diesem Punkt gar nicht so weit auseinander. Die Landesregierung Thüringens hat auch im Bundesrat maßgeblich darauf hingewirkt, dass beispielsweise ein Sonderkündigungsrecht der Kreditnehmer ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich sein soll, da eine Anzeigepflicht der Bank vor Verkauf eines Kredits möglich sein soll, dass eine Informationspflicht vor Ablauf des Kreditvertrags erfolgen soll, dass die Vollstreckung erst bei Verzug von mehr als drei Raten erfolgen soll. Ich sage noch mal, alle diese Initiativen, die in den Bundesrat eingebracht wurden, sind von der Thüringer Landesregierung auch im Interesse der Bürger dieses Freistaats vorangetrieben worden.
Herr Nothnagel, in einem Punkt irren Sie; der Bundesrat beschließt keine Gesetze. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen, sondern es ist Aufgabe des Bundestags. Das haben Sie in Ihrer Rede aber völlig anders dargestellt. Im Bundestag ist dieses Gesetz noch nicht abgeschlossen. Ich fordere deswegen die Vertreter aller Parteien auf, im Bundestag schnell zu handeln, damit endlich Sicherheit für die betroffenen Bürger im Freistaat und in ganz Deutschland hergestellt wird. Herzlichen Dank.
Danke schön. Weitere Redemeldungen von Abgeordneten liegen mir nicht vor. Für die Landesregierung Staatssekretär Dr. Spaeth.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, Medienberichte über Kreditverkäufe durch Banken und vereinzelt auch durch Sparkassen haben in der Bevölkerung zu erheblicher Beunruhigung geführt. Es geht dabei hauptsächlich um die Frage, ob ein neuer Gläubiger vollstrecken kann, obwohl der Kreditnehmer seinen Kredit mit Blick auf die Immobilie ordentlich abbezahlt.
Die CDU-Fraktion hat einen Antrag vorgelegt, wonach die Landesregierung aufgefordert wird, bestimmte Eckpunkte in das Gesetzgebungsverfahren zum Risikobegrenzungsgesetz einzubringen. Dieser
Aufforderung ist die Landesregierung bereits nachgekommen. Der Freistaat ist dem auf Initiative Bayerns vorgelegten Kreditnehmerschutzgesetz beigetreten. Zwar hat der Entwurf des Bundesjustizministeriums, das sogenannte Risikobegrenzungsgesetz, die gleiche Zielstellung - namentlich den redlichen Immobilienkreditnehmer zu schützen, er enthält aber auch nach der sich abzeichnenden Entwicklung weiterhin, wie ich noch ausführen werde, Schwachpunkte. Deshalb war die Initiative Thüringens und Bayerns notwendig.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der gemeinsame Gesetzesantrag einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen des redlichen Kreditnehmers und den Interessen der Banken herstellt. So wird auf der einen Seite sichergestellt, dass sich der redliche Kreditnehmer bei der Übertragung einer Grundschuld auf einen neuen Gläubiger stets gegen unberechtigte Zwangsvollstreckung erfolgreich zur Wehr setzen kann. Zusätzlich wird ihm bei einer unberechtigten Inanspruchnahme ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Auf der anderen Seite verbleiben den Kreditinstituten die notwendigen Refinanzierungsmöglichkeiten, denn nicht zuletzt profitieren auch die Kreditkunden hiervon durch günstigere Konditionen. Der gemeinsame Antrag wurde am 25. April dieses Jahres vom Bundesrat beschlossen, liegt nun dem Bundestag als Gesetzesantrag vor und trägt den im Antrag der CDU-Fraktion genannten Eckpunkten Rechnung.
1. Der gemeinsame Gesetzesantrag sieht vor, dass der Kreditnehmer Einwände, wie beispielsweise die regelmäßige vertragstreue Ratenzahlung, dem Erwerber der Grundschuld stets entgegenbringen kann. Dies ist der zentrale Punkt des gemeinsamen Gesetzesantrags. Der Schutz des redlichen Kreditnehmers wird damit sichergestellt, denn auch nach den sich abzeichnenden Regelungen zum Risikobegrenzungsgesetz könnte nämlich für den Kreditnehmer in bestimmten Fallkonstellationen das Risiko bestehen, dass seine berechtigten Einwände gegen eine Zwangsvollstreckung des neuen Gläubigers nicht durchgreifen. Der Kreditnehmer könnte sich dann gegen eine ungerechtfertigte Zwangsvollstreckung nicht erfolgreich wehren. Durch den gemeinsamen Gesetzesantrag wird nunmehr sichergestellt, dass der neue Gläubiger bestehende Einwände des Kreditnehmers gegen eine Zwangsvollstreckung generell beachten und gegen sich gelten lassen muss. Damit kann sich der redliche Kreditnehmer zukünftig stets gegen eine unberechtigte Zwangsversteigerung seiner Immobilie zur Wehr setzen.
2. Zukünftig soll ein Immobiliendarlehensvertrag erst gekündigt und die Vollstreckung betrieben werden können, wenn der Darlehensnehmer mit einem Viertel der jährlich geschuldeten Leistungen in Verzug ist. Zusätzlich soll vor der Kündigung des Vertrags der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer eine vierwöchige Zahlungsfrist anbieten. Die sich abzeichnenden Bestimmungen zum Risikobegrenzungsgesetz bleiben hinter diesen Regelungen zurück.
3. Der Gemeinsame Gesetzesantrag sieht darüber hinaus vor, dass der Kreditnehmer den Kreditvertrag kündigen darf, falls die Bank ihre Treuepflichten gegenüber dem Kreditnehmer nachhaltig verletzt. Ein Kündigungsrecht besteht nach dem Gesetzentwurf ferner für die Fälle, in denen die Bank besondere wirtschaftliche Interessen des Kreditnehmers missachtet. Solche Pflichten werden durch ein Kreditinstitut im Falle einer unberechtigten Vollstreckung stets verletzt, so dass der Kreditnehmer kündigen kann. Auch diese Konkretisierung der Kündigungsrechte enthalten die sich abzeichnenden Regelungen zum Risikobegrenzungsgesetz nicht.
4. Der gemeinsame Gesetzesantrag sieht vor, dass vor einem beabsichtigten Verkauf des Kredits dem Kreditnehmer die Übertragung anzuzeigen und ihm die Kontaktdaten des neuen Gläubigers mitzuteilen sind. Nach den sich abzeichnenden Regelungen zum Risikobegrenzungsgesetz besteht die Informationspflicht dagegen erst nach Abschluss des Verkaufs des Kredits. Die Anzeigepflicht soll nicht gelten, wenn der ursprüngliche Darlehensgeber weiterhin gegenüber den Kunden als alleiniger Vertragspartner auftritt. In diesen Fällen verbleibt die Verwaltung des Kredits vollständig beim bisherigen Darlehensgeber.
5. Die Gesetzesänderung sieht ferner Informationspflichten der Banken und Sanktionen im Falle der Nichtbeachtung vor. So hat beispielsweise die Bank bei Immobiliendarlehen mit einem festen Zinssatz und einer Laufzeit von mindestens einem Jahr den Kreditnehmer drei Monate vor Ablauf der Zinsbindung auf das Auslaufen der Zinsbindungsfrist und auf sein Kündigungsrecht hinzuweisen. Der Kreditnehmer kann dann rechtzeitig reagieren. Diese für den Kreditnehmer wesentliche Informationspflicht der Bank ist zwar bereits in den sich abzeichnenden Regelungen zum Risikobegrenzungsgesetz vorgesehen, eine Sanktion für die Verletzung dieser Hinweispflicht wird dort aber nicht ausgesprochen. Unterlässt die Bank diese Information, sieht der gemeinsame Gesetzesantrag vor, dass der Kreditnehmer berechtigt ist, den Kreditvertrag in seiner bisherigen Form und zu den bisherigen Bedingungen so lange fortzuführen, bis der unterlassene Hinweis durch die Bank nachgeholt wird. Auch formell wurde dem Antrag der CDU-Fraktion entsprochen. Die darin enthaltenen Eckdaten liegen nunmehr dem Bun
Erstens: Nach dem von Ihnen Dargestellten, dass die entsprechenden Eckpunkte des Antrags durch Sie in der Sitzung am 25.04.2008 alle eingebracht worden sind - welche weiteren Einflussmöglichkeiten hat die Landesregierung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens?
Zweitens: Welche Konsequenzen aus einer Verabschiedung dieses Antrags ergeben sich dann noch für die Landesregierung?
Wenn der Entwurf so verabschiedet wird, haben wir ja das erreicht, was wir haben wollten. Das Gesetz liegt dem Bundestag vor und dann kommt es wieder in den Bundesrat.
Wir haben doch einen Gesetzentwurf eingebracht, so wie er uns vorschwebt. Wenn der so verabschiedet wird, brauchen wir keinen weiteren Einfluss, weil wir unser Ziel erreicht haben. Ich danke Ihnen.
Danke schön. Damit ist zunächst die Frage beantwortet. Es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache. Eine Ausschussüberweisung wurde nicht beantragt.
Wir kommen direkt zur Abstimmung über den Antrag. Wer für den Antrag der Fraktion der CDU in Drucksache 4/3958 ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Danke schön. Enthaltungen? Danke schön. Bei einer Reihe von Enthaltungen unter Nichtbeteiligung der Fraktion DIE LINKE ist der Antrag angenommen worden.
Jugendlichen durch umfas- sende gesellschaftliche Teil- habe eine Zukunft geben Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 4/3959 -
Eine Begründung ist vonseiten der Fraktion nicht angekündigt worden. Damit eröffne ich die Aussprache und als erste Rednerin hat das Wort Abgeordnete Ehrlich-Strathausen, SPD-Fraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, liebe Kolleginnen und Kollegen von der LINKEN, sehr geehrter Herr Bärwolff, glaubwürdige Politik sollte wesentlich im Wettbewerb der Fraktionen um die Realisierung der besseren Ideen bestehen, ein Wettbewerb um Ideen nicht um ihrer selbst Willen, sondern um Probleme zu lösen und um die Lebensverhältnisse der Bevölkerung zu verbessern. An diesem Anspruch möchte ich auch festhalten.
Diese Landesregierung hatte keine nennenswerten Ideen in der Kinder- und Jugendpolitik in dieser Legislaturperiode vorzuweisen außer Kürzungen und Streichungen. Das bestätigt mich erst recht in meiner Auffassung, dass nur durch den Druck der Opposition überhaupt etwas zu bewegen ist. Steter Tropfen höhlt den Stein und sorgt für die allmähliche Einsicht der Landesregierung - nicht immer, aber manchmal. Nur deshalb ist zum Beispiel beim Kinderschutz und auch bei der Kinderarmut Bewegung zu erkennen, zwar im Schneckentempo, aber immerhin. In dem Punkt, bei der Kinderarmut, lieber Kollege Bärwolff, da will ich wirklich anerkennen, dass beide Oppositionsfraktionen das Problem benannt und dazu auch beigetragen haben, der CDU-Mehrheitsfraktion immerhin die Überweisung des SPDAntrags und Ihres Antrags an den Ausschuss abzuringen.
Es ist nicht lange her, da haben zwei Minister kräftig bagatellisiert und relativiert, alles sei nur halb so schlimm mit der Kinderarmut und außerdem lägen keine Daten aus den Schulen und Kindergärten vor - das war der damalige Tenor. Nun sind diese beiden Herren entweder nicht mehr zuständig oder in diesem Bereich nicht mehr zuständig. Kinderarmut in Thüringen aber ist eine liegen gebliebene und nicht angepackte Hinterlassenschaft der beiden Herren und deswegen würde ich mich wirklich freuen, wenn die Frauenpower im Sozialministerium in der Kinder- und Jugendpolitik für Schwung sorgen würde. Ich bin gespannt, wie sich die neue Ministerin Frau
Lieberknecht - und sie hat es in der Presse auch angekündigt - beim Thema Kinderarmut beweisen wird, und sie kann es nicht nur dort tun. Vielleicht kann sie auch bei der Gelegenheit zum Aufwachen der Kultusbürokratie beitragen, denn die Kinder- und die Jugendpolitik ist immer Lobbyarbeit, und das nahezu in allen Politikfeldern. Die Zuständigkeiten für Kindertageseinrichtungen und Schulen liegen nun einmal dort. Die beim Thema Kinderarmut immerhin angedeutete Bewegungsbereitschaft der Landesregierung setzt fundierte Anträge voraus und Zielsetzungen, von denen der Antragsteller selbst überzeugt ist. Das war beim Thema Kinderarmut der Fall und ich hatte auch den Eindruck, liebe Kolleginnen und Kollegen von der LINKEN, dass die Oppositionsfraktionen mit unterschiedlichen Nuancen, aber von einem Ziel überzeugt waren und überzeugt sind, nämlich die Kinderarmut schnell und nachhaltig abzubauen und deshalb auch eigene Ideen einzubringen wie zum Beispiel die Kinderpauschale.
Jetzt komme ich zu Ihrem Antrag. Bei dem Antrag „Jugendlichen durch umfassende gesellschaftliche Teilhabe eine Zukunft geben“ vermisse ich hingegen eine konkrete Zielsetzung und auch konkrete Ideen. Die einzige Stelle des Antrags ist klar formuliert, und zwar im Teil II.a, dort wird die Landesregierung aufgefordert, sich im Bundesrat gegen die Verschärfung des Jugendstrafrechts und des Jugendstrafvollzugs auszusprechen. Das ist ein konkreter Auftrag und den sehen wir auch genauso. Den Rest des Antrags würde ich eher als „Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die Landesregierung“ überschreiben, wobei der Arbeitsauftrag auch widersprüchlich ist. Ich möchte Ihnen das gern an einem Beispiel aufzeigen. In I.a wird ein Sofortbericht eingefordert, in I.b dagegen im letzten Quartal ein Jugendbericht eingefordert, ein Jugendbericht, der seinerseits konkrete Handlungsvorschläge im Sinne der im Antrag zuvor genannten Punkte enthalten soll. Wozu soll zunächst denn ein zwangsläufig oberflächlicher Sofortbericht gegeben werden, wenn gleichzeitig in diesem Jahr ein Jugendbericht eingefordert wird, der all diese Punkte beinhalten soll? Also das ist nicht ganz klar. Und welchen Wert haben die Handlungsvorschläge, die von der Landesregierung selbst gegeben werden sollen? Solche Vorschläge formuliert doch sonst nur die CDU-Fraktion in diesem Haus, und zwar nur deshalb, damit die Landesregierung unter dem Jubel der Kollegen der CDU kurze Zeit später Vollzug berichten kann.
In II.b bis II.d haben Sie schlichtweg vergessen, wie die Landesregierung und durch welche Maßnahmen genau sie für bessere Bildungs- und Ausbildungsangebote, für einen Ausbau der Jugendarbeit und der Jugendhilfe und für den Ausbau der gesellschaftlichen Mitwirkungsrechte junger Menschen eintreten soll. Wie gesagt, die konstruktive Politik
zeichnet sich durch einen Wettbewerb aus und die Ideen sollte man zumindest benennen können. Das vermissen wir in diesem Antrag. Er ist abgesehen von der konkreten Aufforderung im Bereich des Jugendstrafrechts eine Steilvorlage zur Hofberichterstattung der Landesregierung. Mit solchen Berichten werden wir wahrscheinlich bis zur Landtagswahl ohnehin noch ausreichend beglückt werden. Davon abgesehen ist einiges von dem, was als Bericht eingefordert wird, Großen Anfragen zu entnehmen. Ich verweise zum Beispiel auf die Große Anfrage der SPD-Fraktion zur Ausbildungssituation oder der Lebenssituation von Thüringern mit Migrationshintergrund. Der Bericht der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention gibt auch einiges an Informationen her. Deshalb, werte Kolleginnen und Kollegen von der LINKEN, legen wir keinen gesteigerten Wert auf eine erneute Hofberichterstattung und erst recht nicht auf selbst erfüllende Prophezeiungen der Landesregierung in Form von Handlungsvorschlägen.
Ein Thüringer Jugendbericht wiederum hätte sachlich wirklich Sinn, aber nur dann, wenn dessen Erstellung ähnlich wie beim Bundesjugendbericht unabhängigen Experten übertragen wird. Jeder Bundesjugendbericht war bisher ein Beispiel für eine Politik, die zur Selbstkritik fähig war und ist und die an der objektiven Bewertung und Zielsetzung interessiert ist. Von solch einem politischen Selbstverständnis sind wir in Thüringen weit entfernt. Hier wird beschönigt, was das Zeug hält, oder es werden Daten vorenthalten, wenn Dinge unbequem werden könnten. Ich nenne als Beispiel meine Kleine Anfrage zum Ausmaß von Kinderarmut in Bezug auf die Schulspeisung in Kindergärten und Schulen.
Wenn man stattdessen eine andere Berichterstattung möchte in der Jugendpolitik, dann muss das formuliert werden. Wenn man das nicht möchte, dann muss man auch akzeptieren, dass sich solch ein fundierter Bericht nicht innerhalb weniger Monate erstellen lässt. Zusammengefasst halten wir den Antrag in Ziffer II.a für sinnvoll. Wir würden ihm auch bei einer getrennten Abstimmung zustimmen. Der Rest des Antrags wird nicht schaden, aber auch nicht nutzen und deshalb werden wir uns enthalten. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnetenkollegen, neben der Forderung nach einem Jugendbericht und konkreten Handlungsvorschlägen stellen Sie Forderungen quer durch alle Ressorts auf - wie gewohnt ein Rundumschlag.
Zunächst jedoch konkret zum ersten Teil Ihres Antrags: Was Sie hier fordern, existiert in Thüringen bereits und ist seit vielen Jahren sogar gesetzlich vorgeschrieben. Falls Ihnen dies nicht bekannt sein sollte, zitiere ich Ihnen dazu gern § 10 Abs. 2 Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz. Die Landesregierung unterrichtet danach nach Vorlage des Berichts der Bundesregierung über die Lage junger Menschen und die Bestrebungen und Leistungen der Jugendhilfe den Landtag darüber, welche Forderungen sie für die Jugendhilfe im Lande für erforderlich hält.
Im Jahr 2006 erschien der Zwölfte Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung. Über diesen haben wir hier im Plenum debattiert und pflichtgemäß erstellte die Landesregierung dazu in der Nachbearbeitung einen Kinder- und Jugendbericht, der dem Landtag zugeleitet wurde. In diesem formuliert die Landesregierung sogar Folgerungen und Handlungsempfehlungen, die die von Ihnen geforderten Gesichtspunkte auch enthalten, insbesondere zur Situation benachteiligter Familien und Jugendlicher, zu Bildungsunterschieden und zur Lebenssituation Jugendlicher mit Migrationshintergrund, aber auch zum gesellschaftlichen und politischen Engagement Jugendlicher. Darüber hinaus gibt es einen weiteren kürzlich veröffentlichten Bericht. Die Landesregierung kam mit dem Bericht zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention dem Landtagsbeschluss vom 20. September letzten Jahres nach. Darin wurden Stellungnahmen der Ressorts der Landesregierung, von Landkreisen und kreisfreien Städten sowie von freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe mit einbezogen. Aus dem gesammelten Material liefert der Bericht eine Darstellung von Maßnahmen in Thüringen zur Umsetzung der Rechte von Kindern. Insbesondere in den Kapiteln 8 und 9 geht der Bericht auf viele von Ihnen geforderte Gesichtspunkte der Bildung, Freizeit und des Jugendschutzes ein.
Sie sehen also, es existieren bereits zwei aktuelle Berichte, die Ihre Forderungen im ersten Teil des Antrags obsolet machen. Aufgrund der festgeschriebenen Verpflichtung zum Bericht in § 10 Abs. 2 Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz ist dies auch für die Zukunft sichergestellt.
Nun aber noch zum zweiten Teil Ihres Antrags. Viele Ihrer Forderungen sind auch dort überflüssig, da sich die Landesregierung diesbezüglich bereits eindeu
tig positioniert hat. Natürlich kann man oft fordern, aber entscheidend ist, welches Vertrauen man in die zuständig Handelnden hat.