Vielen Dank. Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, für die Landesregierung darf ich zunächst einmal - und ich sage das in ehrlicher Freude - danken, dass abgesehen von einigen Details, die jetzt Abgeordneter Worm benannt hat, doch sehr viel Einigkeit im Haus besteht unter allen drei Rednern aller drei Fraktionen in einer Frage, die die Menschen im Land betrifft. Das ist auch für mich ein schöner Auftakt als jetzt neue Sozialministerin. Ich freue mich darüber, dass doch die Einigkeit besteht sowohl in der Würdigung dessen,
was gelungen ist - ich bedanke mich da ausdrücklich für die konstruktiven Formulierungen auch von Frau Künast und von Herrn Kubitzki, Herr Worm hat das ja noch mal deutlich gemacht -, aber auch in der Beurteilung von Lücken, die entstanden sind und auch was mögliche Ursachen dieses Entstehens betrifft.
Einen Punkt darf ich benennen, weil ich selber auch einige Jahre in verantwortlicher Funktion als Vorsitzende der Mehrheitsfraktion im Land war, dass es damals letztlich nicht um eine geänderte inhaltliche Position ging, sondern dass es darum ging, in der Zuständigkeit tatsächlich Klarheit zu haben, weil der Landtag nicht Herr des Verfahrens ist letztlich, sondern immer nur die Landesregierung beauftragen, auffordern kann, im Bundesrat tätig zu werden oder eben den Bundesgesetzgeber in Gestalt des Bundestags. Das hatte jetzt nichts mit geänderten inhaltlichen Positionen zu tun, ich setze jetzt aber als Sozialministerin - und ich denke, auch die Mehrheitsfraktion tut dies und auch die anderen Fraktionen sind dazu eingeladen - tatsächlich auf die Aufmunterung durch die Bundeskanzlerin, die ausdrücklich alle Akteure in diesem Land, in den neuen Ländern aufgefordert hat, Beiträge zu leisten im Blick auf eine Schlussbilanz nach 20 Jahren deutscher Einheit. Ich denke, das war jetzt auch ein Punkt, warum sich hier auch ganz offensiv das Parlament beteiligen sollte und ich das jetzt als Mitglied der Landesregierung für die Landesregierung natürlich auch sehr gern aufnehme.
Deswegen lassen Sie mich vor diesem Hintergrund jetzt regierungsseitig noch einmal unterstreichen, was in den Beiträgen meiner Vorredner schon im Einzelnen gesagt worden ist.
In der Tat, das Thema der Überleitung der DDR-Renten in das gesamtdeutsche Rentensystem war ohne Frage eine der schwierigsten Aufgaben im Zuge der deutschen Einheit. Zwei völlig inkompatible Rentensysteme zusammenzuführen, das war wirklich eine Herkulesaufgabe. Ein Masterplan dafür lag nicht vor - wie auch. Dennoch kann am Ende im Wesentlichen von einer geglückten Zusammenführung der Sozialsysteme gesprochen werden. Allen, die diesen Prozess nach der friedlichen Revolution in der ehemaligen DDR gestaltet haben, möchte ich an dieser Stelle auch noch einmal für die geleistete Arbeit danken und insbesondere - auch daran können wir uns erinnern -,
dem damaligen Bundesarbeits- und Sozialminister Norbert Blüm, der wirklich überall im Land unterwegs war und dafür auch geworben hat. Allerdings sind einige Regelungslücken, meine Vorredner ha
ben das betont, geblieben. Diese offenen Punkte in der Überleitung von DDR-Rentenansprüchen sind Lücken, die jetzt nach fast 20 Jahren deutscher Einheit endlich geschlossen werden müssen, und dafür setze ich mich auch mit Nachdruck ein. Knapp 20 Jahre nach der friedlichen Revolution bedürfen die bestehenden Lücken - das ist bereits gesagt worden - im Rentenrecht einer abschließenden Regelung und das ist diese Übereinstimmung, die ich hier im Hause feststelle. Die vorliegenden Initiativen, die dies unterstützen - und ich kann sagen, da ich an der Initiative der Mehrheitsfraktion, das ist ja kein Geheimnis, auch mitgewirkt habe im Blick auf den ersten Antrag der Linksfraktion von Ihnen dann als Alternativantrag der CDU-Fraktion, bin ich natürlich jetzt auch selbstverständlich in der Lage, dies zu begrüßen und jetzt auch an den Stellen mitzuwirken, wo dann der Beschluss des Landtags, der getroffen werden wird, umgesetzt werden muss.
Wir müssen uns dabei in der Tat einige Fragen stellen, zum Beispiel: Wo lagen die besonderen Herausforderungen in der Überführung der DDR-Rentenansprüche in das gesamtdeutsche Rentensystem? Die sozialen Sicherungssysteme in der DDR und in der Bundesrepublik Deutschland waren - auch das ist schon gesagt - sehr unterschiedlich entwickelt. Insbesondere die im DDR-Rentensystem zahlreich vorhandenen Sonderregelungen sowie Zusatz- und Sonderversorgungssysteme waren und sind dem deutschen Rentenversicherungssystem, wie es sich in der alten Bundesrepublik entwickelt hat, gänzlich unbekannt, was schwierig ist und dann zur Ignoranz führte. Diese Ignoranz können wir aber nicht länger stehenlassen und wir haben jetzt endlich auch auf der Bundesebene die Signale, dass dies auch offener gesehen wird. Der besondere Steigerungssatz, nämlich die 1,5-fache Anhebung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mindestens zehn Jahre im Gesundheits- und Sozialwesen beschäftigt waren, ist beispielsweise eine solche Sonderregelung, zu deren Anerkennung sich bisher weder das bestehende gesamtdeutsche Rentenversicherungssystem noch der Bundesgesetzgeber in der Lage gesehen haben. Diese Ansprüche konnten also bislang nicht befriedigend in das gesamtdeutsche Rentengefüge übergeleitet werden. Gleiches gilt auch für die überführten Zusatzversorgungsansprüche für emeritierte Professoren und Hochschullehrer der ehemaligen DDR, die nach Auslaufen der Übergangsregelungen in den Ruhestand gegangen sind. Es war im Rentenrecht nicht möglich, Rentenansprüche oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze zu gewähren, denn systemimmanent gedacht, würde das bedeuten, dass Rentenleistungen ohne Beiträge ausgezahlt werden müssen, was dann wiederum verfassungsrechtlich beanstandet würde. Das ist im Grunde, wenn man so will, ein Kreis, der nur durch eine neue Gesetzgebung durch
brochen werden kann. Deshalb müssen die Verantwortlichen hier noch einmal völlig neue Überlegungen anstellen, um die bestehenden Gerechtigkeitslücken zu schließen.
Ebenso ist die rentenrechtliche Situation für nach DDR-Recht geschiedene Frauen bislang unbefriedigend, weil eben auch lückenhaft geregelt. Eine heute geltende Hinterbliebenenabsicherung für geschiedene Frauen, Witwenrente kannte das DDR-Scheidungsrecht nicht. Auch der Versorgungsausgleich, den es in der Bundesrepublik seit 1977 gibt, war dem DDR-Recht völlig unbekannt. Weitere bestehende Lücken werden in den vorliegenden Anträgen benannt.
Trotzdem, in der Gesamtbetrachtung bleibt festzuhalten, insgesamt sind die Maßnahmen im Einigungsvertrag und insbesondere im Rentenüberleitungsgesetz gelungen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, bei der Frage einer Rentengerechtigkeit OstWest geht es aber um weit mehr als die Sicherstellung und Berücksichtigung bestimmter Sonderrentenversprechen der ehemaligen DDR. Die Tatsache, dass bis heute kein einheitlicher Rentenwert in Ost und West als Grundlage für die Rentenberechnung erreicht werden konnte, wird zu Recht beklagt - auch von mir ausdrücklich. Ich habe das persönlich in verschiedenen Funktionen - das Thema geht ja über Jahre schon - immer wieder auch dem Bund der Ruhestandsbeamten beispielsweise, dem VDK, der Volkssolidarität deutlich gemacht und habe jetzt als Ministerin auch die Möglichkeit, mehr zu tun als nur vermittelnd in Gesprächen zu wirken.
Solange wir kein einheitliches Rentenniveau in Deutschland erzielt haben, besteht für viele Menschen in den jungen Ländern die Situation, dass die deutsche Einheit in ihrem persönlichen Lebensbereich noch nicht vollendet wurde. Deshalb ist die Landesregierung auch mit der Bundesregierung in Gesprächen, um gemeinsam nach Lösungswegen für die noch offenen Regelungen im Rentenrecht einschließlich eines einheitlichen Rentenwertes zu suchen. Auf schwierige, auf zeitaufwendige Verhandlungen mit dem Bund weise ich nur vorsorglich hin. Es ist auch weiterhin ein harter Brocken, der da zu stemmen sein wird.
Leider muss ich auch noch kurz auf die eindeutige höchstrichterliche Rechtsprechung zum Thema „DDR-Renten“ hinweisen. Das Bundessozialgericht hat bereits im Jahr 2003 abschließend festgestellt, dass besondere Steigerungsbeiträge, wie für Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialwesen ur
sprünglich vorgesehen, nicht berücksichtigt werden können. Auch das noch mal ein Indiz dafür, dass wir eine Rechtslage ändern müssen. Es geht also nicht mit der bestehenden Rechtslage. Eine Beschwerde gegen diese Entscheidung wurde vom Bundesverfassungsgericht erst gar nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie nach Auffassung des Gerichts ohne Aussicht auf Erfolg sei. Es bleibt also nur der Weg der Gesetzgebung. Hier bitte ich auch aus Sicht der Landesregierung, es als zielführender anzusehen, weil wir eben nicht selbst Herr des Verfahrens sind, sondern der Bundesgesetzgeber, eine gewisse Flexibilität und Offenheit auch in der Formulierung zu haben. Wenn hier eindeutig das Bekenntnis zu bestimmten Berufsgruppen in der Begründung steht, ist das natürlich eine politische Frage und eine politische Vertretung, die daraus auch für die Landesregierung erwächst, ohne dass es jetzt unmittelbar Bestandteil des Beschlusses sein muss, sondern in der Flexibilität, in der Offenheit, die notwendig ist für Verhandlungen und Gespräche, die Landesregierung zu beauftragen. Ich denke, dass wir uns dann mit den Bundestagsabgeordneten, der Bundesregierung und auch im Bundesrat, was das Feld der Landesregierung angeht, entsprechend einbringen und möglichst viel Werbung betreiben können, zunächst die Einigung unter den jungen Ländern, die ich für zwingend erforderlich halte, zu erreichen. Dann hat jede Fraktion auch ihre Möglichkeiten, die Bundestagsabgeordneten anzusprechen, in deren Hand es primär liegt.
Ich bitte darum, dass dem Antrag der CDU-Fraktion zugestimmt wird, ohne dass wir die Anliegen Ihres Antrags aus dem Auge verlieren würden, sondern, ich denke, das kann in einer guten Weise zusammengeführt werden. Vielen Dank.
Wenn ich es recht vernommen habe, ist für keinen der beiden Anträge Ausschussüberweisung beantragt worden.
Demzufolge stimmen wir gleich ab, und zwar zuerst über den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Neufassung mit der Drucksachennummer 4/3914. Herr Abgeordneter Blechschmidt.
Dann stimmen wir darüber jetzt namentlich ab und ich bitte die Schriftführer, die Stimmkarten einzusammeln.
Ich gehe jetzt davon aus, dass jeder die Möglichkeit hatte, seine Stimmkarte abzugeben und damit kann ausgezählt werden.
Mir liegt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Antrag in der Drucksache 4/3914 - Neufassung - vor. Es wurden 76 Stimmen abgegeben. Mit Ja stimmten 32, mit Nein 44, es gab keine Enthaltungen. Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt worden (namentliche Abstimmung siehe Anlage 1).
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Alternativantrag in Drucksache 4/3988. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Das ist eine Mehrheit. Die Gegenstimmen bitte. Es gibt keine Gegenstimmen. Und die Stimmenthaltungen. Es gibt eine Reihe von Stimmenthaltungen. Dieser Antrag ist angenommen.
Arbeitsplätze durch Klima- schutz und Energieoffensive Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 4/3916 -
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Klimawandel mit seinen negativen Auswirkungen ist keine Erfindung pessimistischer Zeitgenossen. Er ist längst Realität. In Thüringen werden wir nach Analysen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung in den nächsten Jahren im bundesweiten Vergleich zu den Ländern gehören, die mit die stärksten wirtschaftlichen Folgen zu tragen haben. Es geht also nicht darum zu debattieren, ob und wann die negativen Begleiterscheinungen dieses Klimawandels eintreten, nein - ich denke, da wird mir hier im Hause auch keiner widersprechen -, wir sind bereits seit Längerem mittendrin in diesem Prozess.
Herr Minister Dr. Zeh hat, als er noch Sozialminister war, vor nicht allzu langer Zeit eingeschätzt, dass sich der Klimawandel bereits negativ auf die Gesundheit der Thüringer Bevölkerung auswirkt. Auch die wirtschaftlichen Folgen werden von Ernteverlus
ten in der Land- und Forstwirtschaft bis zum Rückgang des Tourismus in unseren Skigebieten reichen. Klimaschutz ist also ein Gebot der Stunde und Landespolitik muss deshalb steuernd eingreifen. Das erkennen zunehmend mehr politische Akteure in Thüringen auch an.
Unsere Fraktion will darüber hinaus deutlich machen, dass sich Klimaschutz sowie eine deutlich geänderte Energiepolitik weg von Energieerzeugung aus fossilen Rohstoffen und Kernkraft hin zu regenerativen Energien nicht ausschließen. Wir nennen das „Energieoffensive“ und wir sind fest davon überzeugt, dass diese Energieoffensive auch zum Beschäftigungsaufbau führt. Das ist keine substanzlose Spekulation, im Gegenteil, ich zitiere: „Die Ökobranche entwickelt sich zur Leitbranche in Deutschland. Ein Jobmotor ist sie heute schon.“ So heißt es von der Unternehmensberatung Roland Berger, die sicherlich nicht in irgendeinem Verdacht steht, mit der LINKEN zu kooperieren.
Der Klimaschutz ist auch eine wirtschaftliche Herausforderung. Er ist eine Herausforderung, Beschäftigung in einem höchst innovativen und nachhaltigen Feld zu sichern und auszuweiten. Thüringen darf hierbei die Zukunft nicht verschlafen. Es reicht nicht aus, sich auf einem erreichten Stand gemächlich auszuruhen. Es geht um die Weichenstellung, zu der gezielte politische Initiativen gehören. Ein hervorragendes Beispiel - ich hatte es heute schon hier genannt - für konstruktives Herangehen bietet die Technische Universität in Ilmenau. Dort stellt man sich einer solch anspruchsvollen Aufgabe wie dem Aufbau eines Energietechnischen Zentrums in Thüringen. Es ist Teil der Forschungsstrategie dieser Universität für das 21. Jahrhundert. Eines der Ziele, so hat der Rektor bei der Eröffnung der Woche der erneuerbaren Energien im Ilm-Kreis formuliert, wird zumindest nominell die autarke Versorgung der Stadt Ilmenau auf der Basis erneuerbarer Energien sein. Aber mehr noch, mit diesem Energietechnischen Zentrum wird es auch hier um Aus- und Weiterbildung der Fachkräfte gehen, die wir für die Meisterung der Herausforderung Klimaschutz- und Energieoffensive brauchen. Unserer Fraktion geht es darum, diesen Fachleuten in Thüringen einen zukunftsfähigen, einen sicheren Arbeitsplatz zu bieten und deshalb heute auch unser Antrag hier im Plenum. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, um es gleich vorwegzunehmen: Mit ihrem Antrag rennt die Fraktion DIE LINKE offene Türen ein.
Es ist schön, dass Sie das Thema „Klimaschutz und Zukunft der Energie“ jetzt auch für sich entdeckt haben. Ich muss Ihnen allerdings sagen, da waren andere schon wesentlich schneller,
zum Beispiel die Landesregierung, die sich mit dem Thema seit Jahren intensiv beschäftigt, inzwischen auch mit einer interministeriellen Arbeitsgruppe Klima und Energie. Ihr Antrag enthält wie immer neben einigem „Wünsch dir was“ sicher auch viel Gutes und Richtiges. Es hat nur einen Haken, das meiste wird in der Sache bereits verfolgt oder ist sogar schon umgesetzt. Gehen wir einfach die einzelnen Punkte einmal durch.
Erstens - Erarbeitung einer Entwicklungs- und Potenzialanalyse: Auf den Gebieten der Umwelt- und Energietechnik, der erneuerbaren Energien und der Energieeinsparung gibt es bereits eine Vielzahl von Aktionsplänen, Initiativen und gesetzgeberischen Maßnahmen der EU, des Bundes und des Landes. Es ist so viel, dass Sie vermutlich, glaube ich, den Überblick verloren haben. Deshalb will ich hier einige noch erwähnen: die Richtlinie 2002 91 EG über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, das Grünbuch der EU-Kommission über die Energieeffizienz, das integrierte Energie- und Klimaprogramm der Bundesregierung vom August 2007, das Klimaschutzkonzept der Thüringer Landesregierung und das Thüringer Bioenergieprogramm vom Herbst 2006, das auch Aussagen zu Beschäftigungseffekten enthält. All diese Papiere beinhalten Entwicklungs- und Potenzialanalysen und benennen Leitziele, Folgewirkungen bzw. Folgeeffekte.
Schon deshalb, meine Damen und Herren, bin ich fest davon überzeugt, wir müssen jetzt nicht noch mehr Papier beschreiben. Die Umsetzung und Überprüfung bestehender Vorgaben und Programme hat für mich eindeutig Vorrang vor der Erarbeitung der nächsten Potenzialanalyse.
Das TMWTA hat deshalb bereits Initiativen ergriffen oder beteiligt sich an solchen, um die Entwicklung in diesen Bereichen gezielt voranzutreiben. Ich nenne zum Beispiel nur die Solarinitiative Thüringen oder die Beteiligung am BMBF Spitzencluster
wettbewerb mit gleich zwei Clusterinitiativen oder das Förderprogramm Thüringentechnologie, in dem der Schwerpunkt Umwelttechnik um die Bereiche Energietechnologie, regenerative Energietechnik erweitert wurde oder die TMWTA-Gesprächsreihe „Umweltwirtschaft, Umwelttechnik“ mit Thüringer Unternehmen eben genau aus diesen Bereichen.
In diesem Zusammenhang möchte ich auf die freiwillige Vereinbarung zwischen der Thüringer Landesregierung und der Thüringer Wirtschaft - das sogenannte Nachhaltigkeitsabkommen Thüringen - noch einmal ausdrücklich verweisen. Mit dem Nachhaltigkeitsabkommen Thüringen wollen wir die Rahmenbedingungen für die weitere wirtschaftliche Entwicklung Thüringens auch unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit verbessern.
Generell, meine Damen und Herren, möchte ich hinzufügen, aus Sicht der Thüringer Industriepolitik war und ist es seit Jahren unstrittig, dass erneuerbare Energien, Umwelttechnologie bzw. Umwelt- und Energietechnik ein großes Potenzial für die Wirtschaft des Freistaats sind. Auch deswegen kann Thüringen heute ganz bedeutende Erfolge vorzeigen. So wird sich nach Expertenschätzung allein die Mitarbeiterzahl in der Thüringer Solarbranche von derzeit rund 2.500 Beschäftigten bis zum Jahr 2010 auf rund 5.000 Beschäftigte verdoppeln. Optimistische Prognosen gehen im Jahr 2020 gar von 25.000 Beschäftigten aus. Den Bereichen Umwelttechnologie und Umwelttechnik werden ähnlich gute Zukunftsaussichten zugeschrieben. Eine explizite Erfassung der Umweltbranche ist hier jedoch wesentlich schwieriger, da sie - wie Sie alle wissen - sehr vielseitig ist. Diese Technologien sind zum einen nicht immer vordergründig auf Umwelt ausgerichtet, sondern zum Beispiel auf Kostenreduktion oder Innovationsvorteile, zum anderen durchdringen sie letztlich alle produzierenden Bereiche.
Zur ökologischen Verkehrswende von CO2-Minderung über Luftreinigung und Lärmminderung bis zum umweltschonenden Güterverkehr gibt es bereits entsprechende Initiativen auf der EU- bzw. Bundesebene. Das tragen wir als Thüringer Landesregierung natürlich grundsätzlich mit. Darüber hinaus wird zum Beispiel der ÖPNV durch Fördermittel unterstützt. Keine Frage - eine umweltfreundliche Gestaltung der Mobilität ist die Grundvoraussetzung für Wirtschaftswachstum und damit natürlich auch für Beschäftigungswachstum.
Ziel ist es deshalb, meine Damen und Herren, die einzelnen Verkehrsträger sinnvoll miteinander zu verknüpfen. Zudem wird der Straßenverkehr auf dem aus- bzw. neu gebauten Autobahnnetz in Thüringen gebündelt geführt. Damit wird eine entsprechende Entlastung in der Fläche und unter Umständen
auch ein Straßenrückbau möglich, was wiederum zur umweltfreundlicheren Gestaltung des Verkehrs natürlich beiträgt.