Auch nach über einem Jahr bemerken die Apotheker bei den Patienten eine große Verunsicherung als Folge dieser Regelung. Der Erklärungs- und Erläuterungsbedarf für die Patienten ist hoch, warum sie plötzlich ein anderes Präparat erhalten. Ein Beispiel: Durch die Ausschreibungsverfahren kommt es bei den Versorgern der AOK zu einer täglichen Defektenliste von 15 bis 30 Produkten. Durch solche Versorgungslücken kommt es dann dazu, dass der Patient häufig sein Arzneimittel wechseln muss. Diese notwendige Umstellung führt natürlich bei ihm zu Verunsicherung und führt auch zu Unmut. Ich glaube aber, die Ursache liegt hier nicht in der Absicht des Gesetzgebers, sondern vielmehr in der Form der Umsetzung.
Meine Damen und Herren, der vorliegende Antrag versucht, den Konflikt zwischen der Absicht der Kostenbegrenzung und den daraus resultierenden Maßnahmen einerseits und den Auswirkungen auf den Patienten und Leistungserbringer andererseits, darzustellen. Ich möchte voranstellen, jede staatliche Regelung stellt einen Eingriff in ein privatwirtschaftlich organisiertes System dar. Jede Form von Reglementierung stellt, wenn es konkret dem Verordnungsverhalten entspricht, eine Einschränkung der Entscheidungs- und Therapiefreiheit dar. Der Antrag der LINKEN fordert erstens die grundsätzliche Rücknahme von Bürokratisierungen im Arzneimittelmarkt. Natürlich haben Sie recht, wenn Sie die Abschaffung jeglicher Bürokratie fordern. Wer ist schon für mehr Bürokratie? Wir müssen jedoch im Auge behalten, der Gesetzgeber war mit der Frage konfrontiert: Ist der jeweilige Aufwand gerechtfertigt, um eine Kostendämpfung zu erreichen? Der Thüringer Apothekerverband hat sich im aktuellen Fall meist positiv geäußert, mit Ausnahme der Rabattregelungen. Diese dürfen nicht weiter zur Verunsicherung der Patienten führen.
Meine Damen und Herren, ich habe die Verbände der Apotheker, Ärzte und der Industrie gebeten, uns konkrete Maßnahmen zur Entbürokratisierung vorzuschlagen. Diese, wenn Sie vorliegen, werden wir dann ausführlich mit den Abgeordneten des Bundestags und sicher auch von Regierungsseite mit dem Bundesgesundheitsministerium diskutieren.
Meine Damen und Herren, in Ihrem Antrag fordern sie zweitens die staatliche Einflussnahme auf die Preisbildung bei Arzneimitteln. Ja, es gibt Länder, die einen bestimmten Arzneimittelpreis, vor allem bei Erstzulassung, entweder selbst oder durch entsprechende Kommissionen vorgeben. Im GKV-Modernisierungsgesetz wird hier eine in meinen Augen bessere Lösung vorgeschlagen. Mit dem Institut für Qualitätssicherung, Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen wird der Auftrag erteilt, eine Bewertung von Kosten und Nutzen durchzuführen. Vor wenigen Tagen wurde ein erster Methodenvorschlag gerade der Öffentlichkeit vorgestellt und die Beteiligung abgeschlossen. Der Vorschlag fand bei allen, die sich an der Anhörung beteiligt hatten, eine breite Zustimmung.
Zum Zweiten möchte ich sagen, auch die Festlegung beispielsweise von Festbeträgen ist bereits ein Eingriff in den Markt.
Als Drittes fordern Sie, die Mehrwertsteuer auf Arzneimittel abzuschaffen. Das ist eine sehr populäre Forderung. Die Steuersätze für Arzneimittel in EULändern sind sehr unterschiedlich. Sie schwanken beispielsweise zwischen 0 Prozent in Malta und Zypern und maximal 25 Prozent in Dänemark und Schweden. Es existieren auch hier in Deutschland zahlreiche Initiativen zur Reduzierung der Mehrwertsteuer, etwa durch die ABDA, einzelne Kassen oder auch große Sozialverbände wie der VDK. Der Unterschied zwischen der Forderung im Antrag der LINKEN und den Vorschlägen der von mir eben genannten Akteure besteht aber darin, dass Sie die Abschaffung, diese die Halbierung der Mehrwertsteuer verlangen. Eine Halbierung der Mehrwertsteuer wäre systematisch sauber, der sich sicherlich auch viele anschließen würden. Allerdings muss ich sagen, beharrt der Bundesfinanzminister auf der Beibehaltung des vollen Mehrwertsteuersatzes.
Meine Damen und Herren, Sie haben versucht, durch Ihren Antrag die Regelungen am Arzneimittelmarkt und ihre Auswirkungen auf Kassen zu hinterfragen und zu korrigieren. Es ist grundsätzlich richtig, auch gesetzliche Regelungen zu hinterfragen. Voraussetzung ist jedoch eine umfangreiche Analyse und anschließende Evaluation der Auswirkungen. Vorschläge zu möglichen Veränderungen im Hinblick auf den Arzneimittelmarkt werden von verschiedenen Seiten vorgetragen. Wir konnten in der Vergangenheit auch feststellen, dass selbst vermeintlich gute Regelungen zurückgenommen und ausgesetzt wurden, wenn sie sich nicht bewährten. Regelungen auf ewig sind nicht möglich. Eine kontinuierliche Begleitung der Entwicklung im Bereich des Gesundheitsmarktes wird durch die Politik immer wieder notwendig sein. Hier sind beteiligte Akteure wie Verbände der Ärzte, der Apotheker und Krankenkassen
zu patientenfreundlichen Vorschlägen aufgefordert, denn unser Augenmerk gilt dem Patienten. Das heißt aber, globale Forderungen wie Bürokratieabbau helfen im Konkreten nicht. Somit wird die CDU diesen Antrag ablehnen.
Meine Damen und Herren, noch eine Anmerkung am Schluss: Wir waren gestern Abend von den Privatbrauereien eingeladen. Ich möchte aufmerksam machen, Bier gehört nicht zu den Arzneimitteln, obwohl einige auf dessen gesunde Wirkung bei Erkältung, bei Heiserkeit, bei Magenverstimmungen, Appetitmangel oder bei Nierensteinen bauen. In Maßen wird das wohl richtig sein.
Ich warne aber vor dem Überfluss. Ein Überfluss ist gesundheitsschädlich. Im Zweifelsfalle fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Weitere Redeanmeldungen von Abgeordneten liegen mir nicht vor. Möchte das Ministerium sich noch mal zu Wort melden? Auch nicht mehr. Damit kann ich die Aussprache schließen. Ich gehe davon aus, dass das Berichtsersuchen erfüllt ist. Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so. Damit kommen wir zur Abstimmung zu Ziffer 2 des Antrags. Wer Ziffer 2 des Antrags der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 4/3774 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Danke. Stimmenthaltungen? Damit ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt worden und ich kann diesen Tagesordnungspunkt schließen.
Zur Begründung wurde das Wort nicht gewünscht. Damit eröffne ich die Aussprache und das Wort hat Abgeordneter Lemke, Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, leider ist der Verkehrsminister nicht anwesend. Wo ist er denn? Herr Minister, wie konnte ich Sie übersehen?
Schön, dass Sie da sind. Herr Minister, Sie haben gestern bei einer anderen Gelegenheit gesagt, Sicherheit im Flugverkehr, da gibt es für Sie keine Kompromisse. Wie schön und wie richtig. Leider ist das wie so häufig bei Ihnen: Wort und Tat klaffen deutlich auseinander.
Nein, das ist keine Verleumdung. Ich will Ihnen das einmal sagen, was wir in Thüringen haben, eine Flugaufsicht, die nicht disziplinarisch dem Land unterstellt ist, ist ein Novum in Deutschland. Eine Flugaufsicht, die der Flughafen Erfurt GmbH unterstellt ist, kann nicht das ausfüllen, wozu sie da ist, Aufsicht zu führen. Sie ist in Zwänge eingebunden und das genau darf eine Flugaufsicht nicht sein. Unabhängigkeit in der Luftaufsicht, das ist das, was wir brauchen, Herr Minister, keine Abhängigkeit von Geschäftsführung oder Unternehmen. Das genau haben wir in Thüringen und das ist ein Novum.
Da können Sie sagen, was Sie wollen, das Land ist Luftfahrtbehörde, Herr Minister, und sollte deshalb nicht nur fachlich zuständig sein, sondern auch disziplinarisch. Das ist schnellstens zu regeln. Diese Mitarbeiter, die am Flughafen tätig sind, sollten Angestellte des Landes sein, aber genau da haben Sie nämlich das Problem. Sie müssen Personal abbauen in den Landesbehörden und deswegen tun Sie sich so schwer, eigentlich das zu machen, was überall gang und gäbe und dringend erforderlich ist. Ich will Ihnen einmal deutlich sagen, der Flughafenskandal, so wie wir ihn jetzt haben, wäre wahrscheinlich so nicht zustande gekommen, wenn diese Mitarbeiter unabhängig gewesen wären, wenn sie Ihrem Haus hätten mitteilen können, was da oben für Sauereien gelaufen sind; durften sie aber nicht, denn sie sind bedroht worden, dass sie ihren Arbeitsplatz verlieren. Die Prozesse und der Untersuchungsausschuss haben das sehr deutlich gemacht, dass dem so ist. Also, Sie sind gefordert, Sie sind der zuständige Verkehrsminister,
Sie sind fachlich zuständig als Luftfahrtbehörde und Sie sollten diesen Missstand endlich beenden und diese Mitarbeiter Ihrem Hause zuordnen und Angestellte des Landes werden lassen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Herr Kuschel, um es gleich vorwegzunehmen, es ist in Ordnung. Ob alles in Ordnung ist, ist ein ganz anderer Ton und das, was Sie an Randbemerkungen immer hereinbringen, ist sehr unzweckmäßig.
Herr Lemke, Sie haben einige Dinge verwechselt. Sie haben z.B. unterstellt, dass dieser sogenannte Skandal - wie groß das ein Skandal wird, kann ich nicht beurteilen - am Flughafen genau dieser Tatsache geschuldet ist, dass die Mitarbeiter eine andere Unterstellung hatten.
Sie vermischen Dinge, die nicht zusammengehören. Die Luftaufsicht hat funktioniert trotz einiger Schwierigkeiten; was nicht funktioniert hat, das wollen wir gern eingestehen, das ist die Kommunikation und vielleicht der Informationsweg, der teilweise unterbrochen war. Aber was die Luftsicherheit betrifft, kann man sagen, in Thüringen war sie auf der Höhe der Dinge. Ich bin dankbar, dass die Mitarbeiter trotz der erschwerten Situation, die sie sicherlich hatten, ihre Aufgaben erfüllt haben. Das muss man in dieser Runde einmal sagen. Kollege Lemke, auch in anderen Ländern gibt es dieses Modell, wie es hier gefahren wurde, es hängt immer von der Konstruktion ab; entscheidend ist, dass die Aufgabe nach Recht und Gesetz erfüllt wird als Beauftragter. Ich kann natürlich schon zustimmen, dass wir dieses Thema noch einmal vertieft im Ausschuss behandeln und fortsetzen. Aber ich gehe davon aus, dass die Landesregierung - der Minister wird ja sicherlich noch das Wort ergreifen - alles eingeleitet hat, um die Dinge etwas straffer zu führen, um vielleicht auch einen besseren Kommunikationsweg vorzubereiten. Das wünschen wir uns. Ich gehe davon aus, dass ein neuer Weg durchaus zweckmäßig ist und noch mehr Sicherheit bringt, aber der Minister hat es gestern schon betont, die Luftsicherheit und die Sicherheit an unseren Flughäfen und Flugplätzen hatte immer äußerste Priorität. Da können Sie Altenburg hernehmen, da können Sie auch den Ausbau Erfurt hernehmen; wenn es nicht im Interesse der Sicherheit gewesen wäre, würden Sie auch hier stehen und würden sagen, wie am Beispiel Altenburg, warum sind die not
wendigen Flächen nicht vorbereitet, um einen sicheren Verkehr auch der Flugzeuge auf dem Landeplatz zu ermöglichen? Warum könnten Probleme eintreten beim Abstellen, beim Aneinandervorbeifahren der Flugzeuge? Alle diese Dinge sind erledigt worden. Vergessen Sie bitte nicht - Sie wissen das sehr genau, Sie haben gute Informationen über den Flugplatz - die Mitarbeiter haben ihre Aufgabe erfüllt und waren auch nicht immer dort zuständig, wo Sie meinen zuständig gewesen zu sein. Auch diese Rolle sollten wir den Mitarbeitern nicht zuschieben und sollten sie dort in Bedrängnis bringen.
Meine Damen und Herren, ich bin durchaus dankbar für den Antrag, der hier vorliegt. Ich denke, die CDU-Fraktion hat wie das gesamte Haus großes Interesse daran, diesen gesamten Vorgang und die Maßnahmen, die die Landesregierung vorbereitet hat, im Ausschuss weiter zu erörtern. Ich freue mich auf die Arbeit im Ausschuss. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Anlass für diesen Antrag waren Erkenntnisse aus dem Untersuchungsausschuss 4/3 zum Flughafen Erfurt. In Zeugenbefragungen des Untersuchungsausschusses haben Mitarbeiter der Luftaufsicht mehrfach die Unterstellung des für die Luftaufsicht zuständigen Personals unter den Flughafenbetreiber kritisiert. Dies erschwerte ihre Arbeit und wir halten daher eine Änderung der Praxis bereits jetzt für geboten, wenn wir auch möglicherweise hiermit einer eventuellen Empfehlung des Untersuchungsausschusses vorgreifen, aber wir wollten nicht auf den Abschlussbericht warten.
Ich möchte Ihnen kurz zwei Aussagen von Mitarbeitern der Luftaufsicht zitieren, ich schicke es hier gleich voran, ich zitiere aus einer öffentlichen Beweisaufnahme, nicht dass hier irgendwelche Irritationen entstehen. Wir haben also auch die Mitarbeiter der Luftaufsicht befragt. Es kam dabei heraus, dass einige Mitarbeiter der Luftaufsicht in ihrer zweiten Funktion, nämlich als Angestellte des Flughafens, selbst an der Fälschung der Passagierzahlen beteiligt waren. All dies wirft natürlich Probleme auf. Wenn man sich dann noch das damalige Arbeitsklima am Flughafen vor Augen führt, was, ich denke, alle schockiert hat, dann will ich hier auch überhaupt keinen Vorwurf in Richtung der Mitarbeiter machen. Die konnten nicht anders handeln, sie hätten sonst wahrscheinlich ganz schnell ihren
Arbeitsplatz verloren. Sie mussten sich den Anweisungen der Geschäftsführung fügen. Ein Zeuge gab eben so weit Auskunft und antwortete auf eine Frage: Ist denn die und die Fluggesellschaft an dem und dem Tag geflogen? - also ganz konkrete zielgerichtete Fragen, die wir beantworten konnten. Das ist aber mit dieser Anweisung vom 20. März 2003 generell untersagt worden. Ich füge hier ein, es gab eine Anweisung an die Mitarbeiter der Luftaufsicht, nicht mehr mit dem für die Luftaufsicht zuständigen Ministerium direkt Kontakt aufzunehmen, sondern alles über die Geschäftsleitung, über den Betriebsleiter, Herrn Schäfer, und den Geschäftsführer, Herrn Ballentin, an das Ministerium heranzutragen. All diese Anfragen bitte schön über Herrn Schäfer, er war dort jederzeit zu sprechen. Er war nach seiner Aussage auch bereit, diese Aufgaben zu übernehmen, hat unter Umständen auch eine Zuarbeit von uns verlangt, bitte, sucht das mal zusammen, damit ich das weitergeben kann - so ungefähr lief es. Es hieß, das Ministerium bekam nach diesen Aussagen gar keine ungefilterten Meinungen mehr über die Vorgänge am Flughafen. Und ich wage hier schon zu behaupten, wenn die Mitarbeiter der Luftaufsicht unabhängig gewesen wären, dann hätte man zumindest nicht über so einen langen Zeitraum die Fluggastzahlen fälschen können.
Es gab die weitere Aussage eines Zeugen: „Gut, ich war als Beauftragter für Luftaufsicht angestellt, was in Thüringen etwas anderes ist. Normalerweise ist es so, dass ich bei der Arbeit an einem Flughafen der Landesluftfahrtbehörde unterstellt bin. Das war an diesem Flughafen Erfurt nicht so. Ich war beim Flughafen Erfurt angestellt und rein rechtlich gesehen war der Herr Schäfer mein Personalvorgesetzter und der Herr Dr. Nelles mein Fachvorgesetzter. Leider wurde während meiner Tätigkeit dort, wenn ich irgendwelche Anfragen oder so etwas an meinen Fachvorgesetzten, Herrn Dr. Nelles hatte, dies immer wieder an Herrn Schäfer zurückverwiesen. Das war für mich schon sehr erstaunlich. Ich habe aber keine Möglichkeit gesehen, dagegen vorzugehen. Herr Schäfer war eigentlich nur mein personeller Vorgesetzter, hat sich aber auch die Rolle des Fachvorgesetzten herangezogen. Er ist von Dr. Nelles dazu auch in keiner Weise gemaßregelt oder aufgeklärt worden.“
Soweit nur mal zu zwei Zeugenaussagen. Wie gesagt, wir haben hier ein Problem und auch wenn sich mit dem Wechsel der Geschäftsführung am Flughafen Erfurt inzwischen die Verhältnisse dort geändert haben, es bleibt letztendlich beim Problem bei diesem Unterstellungsverhältnis. Die Mitarbeiter der Luftaufsicht sind gleichzeitig weiterhin dem Flughafen unterstellt. Sie sollen denjenigen, dem sie per
sonalrechtlich unterstellt sind, dem sie weisungsrechtlich unterstellt sind, kontrollieren. Hier wird es immer Probleme geben. Das Luftaufsichtsgesetz lässt beide Formen zu, nämlich eine Beleihung - so wie wir es zurzeit haben - oder den Einsatz landesbediensteter Sachbearbeiter. Wir möchten eine unabhängige Luftaufsicht in Thüringen. Deswegen setzen wir auf diese zweite Möglichkeit. Damit sind Interessenkollisionen von vornherein zu vermeiden. Ich denke, ohne damit unterstellen zu wollen, dass die Sicherheit der Flugplätze in Thüringen nicht gewährleistet wäre, damit ist eine bessere Erfüllung dieser Aufgaben möglich. Dass es am Flughafen Erfurt letztendlich auch Sicherheitsmängel gegeben hat, wissen wir auch aus Zeitungsberichten, dass nämlich selbst das Streusalz im Winter rationiert war. Das sind alles Dinge und Probleme, die wir ausschließen möchten. Deswegen beantrage ich, unseren Antrag an den Ausschuss für Bau und Verkehr zu überweisen, damit wir dort im Detail weiterberaten können und für die Sicherheit der Flughäfen, aber auch für das Land bestmögliche Lösungen bekommen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte den Antrag der Fraktion der SPD zum Anlass nehmen, hier einmal kurz die Organisation der Luftaufsicht und deren rechtliche Grundlagen zu skizzieren. Herr Lemke, Ihr Redebeitrag resultierte entweder aus Fehlinformationen aus Ihren dunklen Quellen oder wo auch immer Sie die herbekommen, jedenfalls zeugte er von wenig Kenntnis in der Sache. Nach § 31 Abs. 1 Nr. 18 Luftverkehrsgesetz ist die Ausübung der Luftaufsicht im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung den Ländern übertragen worden. Unter der Luftaufsicht ist nach § 29 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz die Abwehr von betriebsbedingten Gefahren für die Sicherheit des Luftverkehrs sowie für die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch den Luftverkehr zu verstehen. Die Luftfahrtbehörden der Länder üben die Luftaufsicht überörtlich oder durch örtliche Luftaufsichtsstellen an den Flugplätzen aus. Nach § 29 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz ist es der Luftfahrtbehörde freigestellt, die Aufgaben der Luftaufsicht auf andere Stellen zu übertragen oder sich anderer geeigneter Personen zu bedienen. Die Luftaufsicht kann demnach von landesbediensteten Sachbearbeitern für Luftaufsicht und/oder von geeigneten Personen, die als Beauftragte für Luftaufsicht mit der Wahrnehmung
hoheitlicher Aufgaben beliehen werden, durchgeführt werden. Beide Modelle werden vom Gesetzgeber ausdrücklich als zulässig und gleichberechtigt erachtet. Das Modell der Beauftragten für Luftaufsicht ist in der Bundesrepublik Deutschland das gängige Modell, nicht die Ausnahme.
Hierbei bedient man sich in der Regel der Angestellten des Flugplatzbetreibers. Herr Lemke, nehmen Sie es doch mal zu Kenntnis, das ist die Regel. Ich bin ja gern bereit, über andere Modelle zu reden, aber dieses Modell ist die Regel. Auch bei der Aussage, die Frau Doht vorgelesen hat, würde ich dem betreffenden Mitarbeiter empfehlen zu schauen, wie ist das an anderen Flugplätzen in Deutschland der Fall? Ist Erfurt dort wirklich die Ausnahme oder befinden wir uns eigentlich im Regelfall? Auch im Freistaat Thüringen findet dieses Modell bei der örtlichen Luftaufsicht Anwendung. Grundlage für die Wahrnehmung der Aufgaben der Luftaufsicht sind die Musterdienstanweisungen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Sie sollen der einheitlichen und effektiven Wahrnehmung der Luftaufsichtsaufgaben durch die Länder dienen. Die Aufgaben der Luftaufsicht sind in Thüringen effektiv und ohne besondere Vorkommnisse wahrgenommen worden. Dafür, das will ich an dieser Stelle einmal sagen, gebührt den Beauftragten für Luftaufsicht unser Dank und unsere Achtung.
Deswegen ist es für mich auch sehr bedauerlich, dass im Zusammenhang mit der Aufklärung der manipulierten Passagierzahlen am Flughafen Erfurt der Eindruck erweckt wurde, hauptamtliche Beauftragte für Luftaufsicht hätten aktiv an den Manipulationen mitgewirkt. Tatsächlich sind in den Zeugenbefragungen des Untersuchungsausschusses den hauptamtlich beschäftigten Beauftragten für Luftaufsicht mit Bezug auf deren Aufgaben im Rahmen der Luftaufsicht keine Verfehlungen nachgewiesen worden. Ich stelle hier noch einmal klar, dass es auch nicht die Aufgabe der Luftaufsicht ist, Passagierzahlen zu erfassen oder Passagiere zu zählen. Allerdings hat sich die Luftfahrtbehörde in der Vergangenheit zur Absicherung der Aufgaben der Luftaufsicht sowie der Aufrechterhaltung des Flugbetriebs am Flughafen Erfurt weiterer Personen bedient, die nebenamtlich Aufgaben der Luftaufsicht wahrgenommen haben und nur in Ausnahmefällen zum Einsatz kamen. Sofern diesen Personen die Mitwirkung an der Fälschung von Passagierzahlen vorgeworfen wird, haben die Ermittlungen bisher ergeben, dass dies in Ausübung der Tätigkeit der Verkehrsleitung und nicht der Luft