Protocol of the Session on April 10, 2008

Die Ermittlungen aufgrund der Strafanzeigen vom 9. November 2004, 24. November 2003 sowie vom 18. November 2003 - schon erwähnt auch in der Kleinen Anfrage Nr. 481 Buchstaben b bis d dauern noch an. Im Hinblick auf die laufenden Ermittlungen bzw. auf die schutzwürdigen Interessen der betroffenen Personen bitte ich um Verständnis, dass ich von weiteren Angaben zu den noch laufenden Strafverfahren absehe.

Zu Frage 3: Die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde für den Zweckverband ist das Landratsamt Gotha. Dieses hat den Prüfbericht des Thüringer Rechnungshofs umfassend ausgewertet und arbeitet noch an einem Abschlussbericht zu den Bean

standungen. Daneben prüft die Preisprüfstelle beim Thüringer Landesverwaltungsamt die Höhe des an die Stadtwirtschaft Gotha gezahlten Geschäftsbesorgungsentgelts. In insgesamt vier Fällen hat das Landratsamt als Rechtsaufsicht die Einleitung eines Disziplinarverfahrens geprüft. In zwei Fällen wurde im Ergebnis der Vorprüfung von der Einleitung eines Disziplinarverfahrens abgesehen, in den beiden anderen Fällen wurden Disziplinarverfahren eingeleitet, die innerhalb der nächsten sechs Monate voraussichtlich abgeschlossen werden können. Auch hier bitte ich um Verständnis, dass ich im Hinblick auf die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen von weiteren Angaben zu den Disziplinarverfahren absehe. Herzlichen Dank.

Gibt es Nachfragen? Eine Nachfrage. Abgeordneter Kuschel, bitte.

Danke, Frau Präsidentin. Herr Staatssekretär, können Sie noch einmal sagen, von wann der Prüfbericht ist und wie es denn erklärlich ist, dass zwischen der Veröffentlichung dieses Prüfberichts und der rechtsaufsichtlichen Reaktion darauf ein derartig langer Zeitraum vergehen kann?

Der Prüfbericht datiert vom Juli 2004. Die Sachverhalte, um die es dort geht und die ich eben teilweise auch angerissen habe, weil sie Gegenstand der strafrechtlichen Ermittlungsverfahren waren, sind einerseits so komplex und dann auch so zahlreich, dass es eben eine so lange Zeit beansprucht hat, bis sie auch rechtsaufsichtlich geprüft und bis die notwendigen Verfahren eingeleitet werden konnten. Vielen Dank.

Eine weitere Nachfrage, Abgeordneter Kuschel.

Danke, Frau Präsidentin. Herr Innenstaatssekretär, wieweit sind denn hinsichtlich der Disziplinarverfahren Verjährungsregeln dabei zu berücksichtigen? Besteht die Gefahr - Sie haben gesagt, durch die komplexe Prüfung geht Zeit ins Land -, dass möglicherweise zwar disziplinarrechtlich relevante Dinge festgestellt werden, aber möglicherweise dann Verjährung eingetreten ist? Ist das berücksichtigt worden, wie ist diese Verjährungsfrage zu bewerten?

Die Verjährung von schuldhaften Dienstpflichtverletzungen - und die sind ja Gegenstand von Disziplinarverfahren - richtet sich nach dem Thüringer Disziplinargesetz und ist abgestuft, je nachdem, welche Disziplinarmaßnahme in Betracht kommt, danach gibt es unterschiedliche Verjährungsfristen. Wie sich das hier im Einzelfall gestaltet, kann ich konkret nicht sagen, aber ich bin sicher, dass die Verjährungsfristen des Thüringer Disziplinargesetzes beachtet werden.

Danke. Weitere Nachfragen gibt es nicht.

Damit schließe ich Tagesordnungspunkt 34 - die Fragestunde - für die heutige Sitzung.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 35 auf, und zwar den ersten Teil

Aktuelle Stunde

a) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Förderung des ländlichen Raums in Thüringen“ Unterrichtung durch die Prä- sidentin des Landtags - Drucksache 4/3808 -

Ich eröffne die Aussprache und das Wort hat Abgeordnete Stauche, CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich darf daran erinnern, dass sich das Hohe Haus in seiner 71. Plenarsitzung am 15. November 2007 im Rahmen der Regierungserklärung unseres Ministers Dr. Sklenar zum Thema „Der ländliche Raum hat Zukunft - starke Regionen in Thüringen“ beschäftigt hat.

Wir wollen in der Aktuellen Stunde fürwahr keine Wiederholung, aber meine Fraktion will mit ihrem Antrag deutlich machen, dass aufgrund der demographischen Entwicklung, eines sich verschärfenden globalen Wettbewerbs gerade der ländliche Raum vor großen Herausforderungen steht. Da Thüringen bekanntlich weitgehend von ländlichem Raum geprägt ist, muss Landespolitik auf die Bedürfnisse und Interessen der Bürger im Sinne der Zukunftsgestaltung der ländlichen Räume ausgerichtet sein. Ich denke, dass wir in Thüringen gut gerüstet sind. Das besagen die Fakten und Zahlen, wie sie uns sicher Dr. Sklenar in seinem Beitrag noch darlegen wird.

Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, Sie haben vorige Woche im Postfach eine Broschüre der Landesregierung zur Förderrichtlinie „Ländliche Entwicklung in Thüringen“ - kurz FILET genannt - gehabt. Ich meine, dass dies eine gelungene Zusammenstellung der verschiedenen Förderprogramme für den ländlichen Raum für die neue Förderperiode bis 2013 ist und ich danke selbstverständlich unserem Ministerium für diese wunderbare Broschüre, die sehr gut zu gebrauchen ist. In ihr sind die vier Förderschwerpunkte ausgewiesen: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft, Verbesserung der Umwelt und des ländlichen Lebensraums, Lebensqualität im ländlichen Raum sowie Alternativen der ländlichen Wirtschaft und LEADER. Hier werden umfassende Informationen und Erläuterungen gegeben und dies auch noch in einer verständlichen Form, das ist ja nicht immer bei Broschüren gegeben. Damit erhalten unsere Betriebe, die Kommunen und die Bürger im ländlichen Raum eine gute Hilfestellung für die vielfältigen Förderprogramme, die immerhin einen Gesamtumfang von 900 Mio. € umfassen. Was die Fördermittel betrifft, so wurde meines Wissens im Jahr 2007 alles ausgezahlt und der Umfang der FILET-Mittel betrug 71 Mio. €, davon knapp 8 Mio. € Landesmittel. Ich gehe davon aus, dass die Mittel für das Jahr 2008 jetzt kurzfristig freigegeben werden, da die Unternehmen, Kommunen und Bürger jetzt nach dem Winter in den Startlöchern stehen und ihre Investitionen dann umsetzen können.

Peinlich fand ich den Schriftverkehr von Frau Becker, den Sie kürzlich mit einigen Bürgermeistern geführt hat. In Ihrem Schreiben wurde eine ungerechtfertigte Erwartungshaltung bezüglich der Anhebung von Fördersätzen im Rahmen der Dorferneuerung erzeugt. Inzwischen wissen Sie und wir, dass die für die neue Förderperiode zuständige ELER-Verordnung die Förderung der Mehrwertsteuer für Kommunen ausschließt, was unbestritten selbstverständlich bedauerlich ist, aber dies durch Gegensteuern und Anhebung der Fördersätze auszugleichen, wie von Frau Becker vorgeschlagen, kann überhaupt nicht funktionieren, weil hier die Grundsätze der GA entgegenstehen. Eigentlich müssten Sie das wissen, Frau Becker. Sie erzeugen einfach eine unmögliche Forderung und eine unmögliche Erwartung.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Für die Kommune bleibt es trotzdem lästig.)

Ja das ist gewollt, ich weiß es ja. Die Obergrenze der Fördersätze sind im GA zwingend vorgeschrieben. Unsere Förderrichtlinie sieht für einen Fördersatz für die Kommunen von 60 Prozent, in Einzelfällen bis 70 Prozent vor. Wir befinden uns durchaus in einer Spitzengruppe. Wir sehen nach wie vor die Dorferneuerung als ein zentrales Kernstück für In

vestitionen im ländlichen Raum an. Deshalb haben wir im Doppelhaushalt gegenüber dem Vorjahr noch einmal 10 Mio. € pro Jahr draufgelegt. Damit wollen wir auch unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung unsere Dörfer unterstützen. Wir müssen auch erkennen, dass eine Förderung immer eine Hilfe zur Selbsthilfe sein kann und muss. Je höher die Fördersätze sind, desto weniger mobilisieren wir Fremdmittel. Eine Förderung, die in Richtlinien von 100 Prozent ausgeht, ist daher populistisch, egoistisch und aus Sicht der Investitionstätigkeit einfach unproduktiv, weil es dann zu einer privilegierten Förderung kommt und es keinen weiteren Investitionsanreiz schafft.

Aber lassen Sie mich kurz auf einen Schwerpunkt eingehen, der aktuell in den Medien und der Politik eine Rolle spielt, und zwar die Breitbandversorgung im ländlichen Raum. Mein Kollege Egon Primas hat in seiner Rede am 15. November bereits diese Forderung gestellt, dass bei der Medienkommunikation der ländliche Raum nicht schlechtergestellt werden dürfte. Eine flächendeckende Breitbandversorgung ist erforderlich, da ungenügend versorgte Gebiete klare Wettbewerbsnachteile haben. Wir wissen, dass die Breitbandverfügbarkeit zunehmend Kriterium der Standortwahl von Unternehmen, aber auch von Privatpersonen ist. Breitbandversorgung ist eine wesentliche Voraussetzung für Wachstum, Innovation und Arbeitsplätze. Alle denkbaren Bereiche wie gewerbliche Wirtschaft, E-Government, Bildung, Gesundheit, Kultur, Unterhaltung, Dienstleistungen sind heute auf schnelle Datenkommunikation angewiesen. Eine Breitbandversorgung dient zunehmenden Ansprüchen der flexiblen Arbeitsprozesse. Aber das ist erkannt von der Bundesregierung, auch von der SPD. Herr Schubert, Ihre Forderung eines Konzepts der Landesregierung ist eigentlich nicht der richtige Weg. Hier müssen Kommunen zusammenarbeiten, hier müssen Telekommunikationsfirmen zusammenarbeiten.

Frau Abgeordnete kommen Sie bitte zum Ende?

Ja ich komme zum Ende. Hier müssen wir auch den Gemeinde- und Städtebund mit in die Pflicht nehmen. Nicht für alles, was nicht gleich richtig läuft, ist das Land verantwortlich. Hier müssen die einzelnen Betroffenen mit vor Ort wirken und müssen zusammenarbeiten. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Das Wort hat Frau Abgeordnete Becker, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, nun weiß ich doch endlich, warum die CDU eine Aktuelle Stunde beantragt hat, weil Frau Becker einen Brief geschrieben hat.

(Beifall SPD)

Das ist doch einmal eine gute Ausgangsbasis,

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Du solltest öfters Briefe schreiben.)

um hier über Sachen zu reden. Ich habe mich wirklich gefragt, Sie haben darauf hingewiesen Frau Stauche, wir hatten eine Regierungserklärung im November. Wir haben uns darüber ausgetauscht, es war auch, glaube ich, eine sachliche Diskussion, wie die ländlichen Räume weiter vorangebracht werden sollen. Ländliche Räume sind immer Top-Thema. Über die Förderung ländlicher Räume, da könnten wir jeden Monat eine Aktuelle Stunde machen. Wenn Sie eine Aktuelle Stunde beantragt hätten „Förderung der Schäden durch die Stürme“, wann kommt diese Förderrichtlinie, das wäre eine Aktuelle Stunde wert gewesen, weil wir ja darauf noch warten, oder „Kein Genmais in Thüringen“, das wäre doch eine gute Aktuelle Stunde gewesen, um zu fordern, wir wollen keinen genveränderten Mais anbauen in Thüringen, alles Themen, die den ländlichen Raum betreffen, wo wir eine Aktuelle Stunde gern auch begleitet hätten. Aber Sie machen eine Aktuelle Stunde zur Förderung des ländlichen Raums und wir fragen uns wirklich, was es bedeutet. Ich habe - außer, dass Sie auf meinen Brief eingegangen sind - nicht viel Neues erfahren. Im Bundestag wurde am 13. Dezember eine Aussprache geführt zu ländlichen Räumen. Da wurde ja auch angesprochen, was Sie gesagt haben wegen der Breitbandförderung, dass wir das unterstützen müssen, dass da der ländliche Raum nicht abgehangen wird. Aber was machen wir? Wir geben genau die Summe, die dafür notwendig ist, um die Bundesmittel zu untersetzen, dafür aus, keinen müden Euro mehr. Wenn Sie wirklich sagen, der ländliche Raum braucht Unterstützung, dann müssten wir auch sehen als Land Thüringen, dass wir da mehr Geld einsetzen und intensiver darum ringen, dass die Agrarbetriebe im ländlichen Raum nicht abgehangen werden und diesen Internetzugang auch schneller nutzen können. Das ist ein ganz wichtiges Thema, aber doch nicht neu. Es gibt doch keinen aktuellen Anlass dafür. Natürlich rede ich gern jeden Monat über den ländlichen Raum, das ist gar keine

Frage. Wir können auch über die Höhe der Fördersumme zur Dorferneuerung reden. Ich habe da 75 Prozent geschrieben, wenn Sie sagen 70 Prozent wäre machbar, dann reden wir über 70 Prozent, gar keine Frage, denn wir sind im Diskussionsprozess. Herr Primas hat ja auch an alle einen Brief geschrieben, da können wir ja dann im Landwirtschaftsausschuss darüber diskutieren, wie hoch die Förderrichtlinie nun wirklich sein soll, aber allein sind wir mit unserer Forderung nicht und populistisch ist sie auch nicht. Der Gemeinde- und Städtebund weist ja auch darauf hin, dass es große Schwierigkeiten gibt, dass die 19 Prozent Mehrwertsteuer nicht mehr gefördert werden und gleichzeitig die Förderrichtlinie auf 60 Prozent herabgesetzt wird. Also, es gibt schon aktuelle Themen, über die wir gern reden können, aber was das mit Ihrer Aktuellen Stunde zu tun hat, frage ich mich wirklich.

Und dann noch einmal zum Thema: Am 12. Februar wurde die Unterrichtung zur zweiten Mittelanmeldung des Freistaats Thüringen an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen und an den Landwirtschaftsausschuss, wo wir am 21. Februar darüber auch debattiert haben, also auch dieses ist erfolgt. Wir haben im Landwirtschaftsausschuss, im Finanzausschuss darüber geredet. Gut, ich sage ja, über ländliche Räume, ich will jetzt nicht die ländlichen Räume kleinreden. Ich verstehe es nur nicht ganz und nach der Rede von Frau Stauche ist mir außer zur Dorferneuerung auch nichts Neues aufgekommen. Wichtig ist, glaube ich, dass wir jetzt bei der Mittelausschöpfung, Herr Minister, dafür sorgen, dass die restlichen Mittel auch untersetzt werden, weil wir ja da ein leichtes Defizit haben, wo wir gar nichts darüber sagen. Als wir den Haushalt verabschiedet haben, war das nicht ganz absehbar, wie viel Mittel dann in der GA wirklich zur Verfügung stehen, aber wichtig ist es doch jetzt, dass wir sie untersetzen. Das haben Sie im Haushalts- und Finanzausschuss und auch im Landwirtschaftsausschuss erklärt, dass Sie alle Mittel in Anspruch nehmen wollen, dass Sie versuchen werden, sie mit Landesmitteln zu untersetzen und dass wir keine Überhänge haben im Jahr 2008, sondern dass Sie alles abrufen möchten. Das ist auch so gesagt worden, also auch dafür brauchten wir keine Aktuelle Stunde, außer, Sie sagen jetzt, Sie wissen genau, wo die Mittel herkommen und würden die Haushaltstitel jetzt erklären. Aber das könnten wir ja dann auch in einem Antrag machen und darüber reden.

Frau Stauche, ich weiß nicht, wenn wir das jetzt immer so machen, vielleicht machen wir dann im Mai eine Aktuelle Stunde zum Müllbedarf in Thüringen oder einmal zur Diskussion, wie viel Müll denn jetzt wirklich gebraucht wird. Wie gesagt, ich will jetzt den ländlichen Raum nicht schlechtreden, aber einen neuen Punkt, worum es geht, hätte ich schon gern

gewusst. Wenn es damit zu tun hat, dass ich einen Brief geschrieben habe, dann schreiben wir wieder einen Brief, damit die CDU wieder eine Aktuelle Stunde beantragen kann, das ist gar kein Problem. Schönen Dank, meine Redezeit ist zu Ende.

(Beifall SPD)

Das Wort hat jetzt Abgeordnete Scheringer-Wright, Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, warum heute diese Aktuelle Stunde? Natürlich erkenne auch ich an, dass die Förderung der ländlichen Räume in Thüringen immer aktuell sein sollte und dass die ländlichen Räume Aufmerksamkeit brauchen - Aufmerksamkeit, gute Konzepte und auch Förderung. Weil es daran manchmal hapert, hat unsere Fraktion DIE LINKE ja vor gut einem Jahr den Antrag „Die Zukunft der ländlichen Räume in Thüringen sichern“ eingebracht. Diesen Antrag arbeitet die Landesregierung ja immer noch ab. Das ist auch gut so, es wird etwas gemacht und wir werden ja hoffentlich noch in dieser Legislaturperiode sehen, was dabei herauskommt.

Frau Becker, Frau Stauche, wenn ich mir das Einreichungsdatum des Antrags zur Aktuellen Stunde anschaue, dann wird deutlich, dass die Einreichung genau einen Tag nach der Ankündigung der Anmeldung des Freistaats Thüringen zum Rahmenplan für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ am 13. Februar 2008 erfolgt ist. Natürlich kann so eine Mittelanmeldung immer öffentlich diskutiert werden, vor allem, wenn die Mittel aus der GAK mehr geworden sind und sie dieses Jahr offenbar das Niveau von 2002 wieder erreicht haben. Das ist erfreulich, wenn auch kein Verdienst der Landesregierung. Aber die Landesregierung kann mehr damit machen und das hat Herr Minister Dr. Sklenar ja auch ausführlich angekündigt - sowohl in den Ausschüssen, aber auch der Presse gegenüber. Insofern wäre das Thema eigentlich abgefrühstückt, vor allem, was die positiven Effekte angeht, z.B. Breitbandförderung ist schon gesagt worden, wären da nicht Einzelheiten, bei denen deutlich wird, dass zwar wieder mehr Geld ausgegeben wird, aber Schwachpunkte immer noch nicht beseitigt sind.

Stichwort „Dorferneuerung“: Ja, es gibt wieder mehr Mittel in der Dorferneuerung trotz der Kritik des Landesrechnungshofs, der die Dorferneuerung als ineffektiv für eine dynamische Entwicklung der ländlichen

Räume kritisiert hat. Ich weiß auch, dass versucht wurde, die Struktur des Dorferneuerungsprogramms zu verbessern - Vitalcheck, Prioritätenliste, Kooperationen etc. sind hier als Lösungsansätze vom Ministerium genannt worden. Schaut man sich aber die neuen Anträge in Summe an, dann fällt auf, dass es zum Beispiel keine Anträge für Kooperationen gibt und dass insgesamt die Erstellung oder Sanierung der Dorfgemeinschaftshäuser wiederum einen großen Anteil am Fördergeschehen einnehmen. Vielleicht ist es so, dass sich die neuen Ansätze erst mal langsam durchsetzen müssen oder es gibt Kommunikationsprobleme oder es sind nicht die produktiven Kräfte im ländlichen Raum, die bei der Dorferneuerung mitmachen, was natürlich für eine dynamische Wirtschaftsentwicklung auch nicht unbedingt direkt hilfreich ist und was der Landesrechnungshof dann wahrscheinlich auch wieder kritisieren muss - übrigens auch unsere Fraktion kritisiert das.

Wenn wir von den produktiven Kräften im ländlichen Raum sprechen - z.B. von den Agrarbetrieben -, dann ist festzustellen, dass sich hier die höheren Mittelzuweisungen eher weniger auswirken, abgesehen mal von der Breitbandtechnologie.

Für die Praxis haben sich dieses Jahr auch einige unangenehme Veränderungen ergeben. So müssen die Betriebe Anträge auf Agrarinvestitionsförderungen jetzt bei der Thüringer Aufbaubank stellen, während alle anderen landwirtschaftlichen Beantragungen weiterhin bei den Landwirtschaftsämtern verbleiben. Was das bringen soll, ist eher schleierhaft. Mancher Landwirt hat mir gegenüber das als Verwirrungstaktik dargestellt.

Also es ist festzustellen, dass es immer noch die lange bekannten Probleme sind, mit denen sich Akteure im ländlichen Raum herumschlagen müssen. Um die zu lösen, hat die Landesregierung noch keinen großen Wurf gelandet. Von den neuen Herausforderungen möchte ich jetzt zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht sprechen. Ich danke Ihnen.

(Beifall DIE LINKE)

Weitere Wortmeldungen von Abgeordneten liegen mir nicht vor. Dann hat das Wort Minister Dr. Sklenar.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich denke schon, verehrte Abgeordnete, dass es sich lohnt, jeden Monat einmal über den länd

lichen Raum zu reden.

(Beifall CDU)

Es einfach so hinzustellen, es ist ja alles erledigt, es ist ja alles abgearbeitet und dann mit ein paar billigen Kritiken zu kommen und zu sagen, das ist noch nichts und das ist noch nichts, aber wir brauchen nicht mehr darüber zu reden, das finde ich schon ein bisschen fatal. Das wird auch den Menschen im ländlichen Raum überhaupt nicht gerecht. Das muss man auch mal sagen. Wahrscheinlich haben einige noch nicht begriffen, dass der ländliche Raum in Thüringen Lebens- und Erholungsraum, Wohn- und Arbeitsort für einen großen Teil der Bevölkerung unseres Freistaats ist. Rund 90 Prozent der Fläche Thüringens gehört zum ländlichen Raum. Vier von fünf Thüringern leben auf dem Lande. Das muss man doch mal sagen dürfen - oder nicht? Aber anscheinend haben das einige noch nicht bis zum Letzten verinnerlicht.