Protocol of the Session on April 9, 2008

Zu Punkt 4 - Seniorengerechtes Bauen: Berichte über seniorengerechtes Bauen oder barrierefreies Bauen sind sicherlich sinnvoll, wobei natürlich Auswirkungen auf Abwanderungen und Entwicklungen im ländlichen Raum vor allen Dingen dargestellt werden müssen und insbesondere das Vorhalten einer sozialen Infrastruktur und Verkehrsanbindungen dabei eine Rolle spielen sollten. Das heißt, es geht eben nicht nur um die Bauaktivitäten, sondern um seniorengerechte Wohnumfelder und Infrastrukturen und deren Perspektive und um die Frage, ob insbesondere hochaltrige Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, in infrastrukturschwachen Regionen Thüringens in Zukunft überhaupt noch leben können. Mittel sind in diesem Bereich gerade in den letzten Jahren erheblich gekürzt worden.

Zum Schluss möchte ich noch mal unsere Forderungen, die bereits in der letzten Diskussion zum Ausdruck gekommen waren, in Kürze benennen. Wir fordern von der Landesregierung eine Imagekampagne in dem Sinne, Alter als Chance zu begleiten, fachpolitische Begleitung, Fachforen, Seniorenrechte in die Kommunalordnung - das hatte ich gesagt - ein Programm gegen Altersdiskriminierung und gegen Altersarmut. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE)

Für die CDU-Fraktion hat sich Abgeordneter Worm zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wie ich schon in der Berichterstattung deutlich gemacht habe, hat der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit in seiner Februarsitzung mehrheitlich die Ablehnung des Antrags der SPD-Fraktion und die Annahme des CDU-Alternativantrags mit dem Titel „Seniorinnen und Senioren - aktiv in Thüringen“ empfohlen. Jetzt kann man natürlich darüber enttäuscht sein und - wie z.B. Frau Kollegin Künast in ihrer Pressemitteilung vom 22. Februar - darüber schimpfen, wie schlecht die Welt ist und insbesondere die CDU-Fraktion, wenn es um die Behandlung von Seniorenthemen geht. Aber ich denke, das ist nicht so und die Realität hinsichtlich der Behandlung von Seniorenthemen in Thüringen ist vielfach eine andere als sie hier dargestellt wird. Ich denke auch, dass Ihnen das bekannt ist.

Was ich an dieser Stelle noch mal sehr deutlich machen möchte, ist die positive Resonanz, die die Anträge - egal ob von der SPD oder von der CDU - bei den Anzuhörenden gefunden haben. Es gab eine klare Mehrheit unter den Anzuhörenden, die deut

lich gemacht hat, dass sie die Grundanliegen, die mit den beiden Anträgen verfolgt werden, unterstützen und begrüßen.

Ich glaube, es ist unstrittig, dass Seniorenarbeit vor dem Hintergrund des demographischen Wandels bereits an Bedeutung gewonnen hat und auch zukünftig gewinnen wird. Für die Politik stellt sich demzufolge in Zukunft noch stärker die Frage, wie die verschiedenen Aspekte der Seniorenarbeit unterstützt, gefördert und begleitet werden können und welche gesetzlichen, finanziellen und personellen Rahmenbedingungen die partizipative Seniorenarbeit - also Seniorenarbeit, die durch aktive Teilhabe gekennzeichnet ist - braucht. Es ist keine neue Erkenntnis, dass der Wunsch der Senioren nach einer aktiven Beteiligung in der Gesellschaft ungebrochen ist und immer stärker wird. Die Förderung der Landesseniorenvertretung, die sich für die Partizipation von Senioren einsetzt, sowie die Errichtung eines Internetportals sind unserer Ansicht nach wichtige Ansätze, bürgerschaftliches Engagement und die politische Beteiligung von Senioren in gesellschaftlichen Prozessen zu stärken und zu untersetzen. Im Übrigen, Kollegin Jung, möchte ich bei all Ihrer Kritik am Seniorenbeirat denjenigen Dank sagen, die sich in diesem Gremium aktiv für die Interessen der Senioren in Thüringen einsetzen.

(Beifall CDU)

Bekanntermaßen hat sich die CDU-Fraktion bei der Erstellung des Haushalts 2008/2009 dafür eingesetzt, die Mittel für die Landesseniorenvertretung umfänglich zu erhöhen. Es stehen für die beiden Haushaltsjahre bekannterweise 125.000 € zur Verfügung und das entspricht übrigens in großem Umfang Punkt 1 des Antrags der SPD-Fraktion, der eine entsprechende Förderung einfordert, und stellt im Vergleich mit den anderen Bundesländern, in denen Landesseniorenvertretungen bzw. -beiräte existieren, einen vorderen Platz bei der Förderung dar. Auch hinsichtlich der geforderten hauptamtlichen Struktur gibt es meinem Kenntnisstand nach zwischen dem Vorsitzenden der Landesseniorenvertretung, Herrn Dr. Steinhausen, und dem Sozialministerium Gespräche und Vorstellungen hinsichtlich einer möglichen teilweisen Umsetzung. Was die anderen landesweit tätigen Verbände der Seniorenarbeit betrifft, so verweise ich auf die Aussage der Landesseniorenvertretung in ihrem Seniorenreport vom März dieses Jahres, was deren Öffnung im Jahre 2008 für die anderen Seniorenorganisationen betrifft. Eine gemeinsame Arbeit, eine Bündelung von Kräften und Potenzialen kann letztendlich nur von Vorteil für die Sache der Senioren im Freistaat sein. Ich appelliere deshalb auch von dieser Stelle aus an die verschiedenen anderen landesweit tätigen Verbände, diese Möglichkeit der Zusammenarbeit be

wusst zu nutzen.

Ein Wort möchte ich noch zu den geforderten gesetzlichen Rahmenbedingungen sagen. Unter Punkt 2 des Antrags der SPD-Fraktion, aber auch allgemein von der Fraktion DIE LINKE werden gesetzliche Rahmenbedingungen eingefordert. Hier möchte ich darauf verweisen, dass es in der Mehrzahl der Kommunen qualifizierte Sozialplanungen gibt, die am Bedarf der älteren Menschen orientiert sind. Insofern sehen wir keinen unbedingten und unmittelbaren Regelungsbedarf, zumal etwa das Pflegeweiterentwicklungsgesetz Maßgaben zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Pflege vorgibt. Im Übrigen verweise ich auch auf die Antwort auf die Kleine Anfrage von Ihnen, Kollegin Jung, in der festgestellt wurde, dass es im Rahmen einer Umfrage in den Bundesländern tatsächlich nur in Berlin ein Seniorenmitwirkungsgesetz - und das eben seit März 2006 - gibt. Der dringende Nachholbedarf ist somit erst einmal meines Erachtens nicht gegeben. Wir versuchen, in vorhandene Strukturen und Organisationen zu investieren, die die Selbstorganisation und die Selbsthilfepotenziale stärken. Ein Aspekt dieser Stärkung ist auch, wie man diese Strukturen besser miteinander vernetzen kann.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, ein wichtiger Aspekt unseres Antrags ist auch die unter Punkt 2 gestellte Forderung an die Landesregierung, ausgehend von den 17 Thesen zur Seniorenpolitik in Thüringen ein seniorenpolitisches Konzept zu entwickeln. Dieses sollte einerseits sicherlich eine Bestandsaufnahme der Situation in Thüringen beinhalten, andererseits jedoch auch klar die langfristigen Ziele der Seniorenpolitik in Thüringen benennen. Als ein wichtiger Baustein hierfür ist ohne Zweifel auch die Beantwortung der Großen Anfrage der CDU-Fraktion mit dem Titel „Seniorinnen und Senioren in Thüringen“ durch die Landesregierung zu sehen, die viele Daten und Fakten für ein seniorenpolitisches Konzept bereitstellt.

Alles in allem also eine gute Ausgangsposition, um auch zukünftig in Thüringen auf die Herausforderungen und Chancen der demographischen Entwicklung im Interesse der Thüringer Senioren aktiv einzugehen. Die Politik für ältere Menschen hat sich zu einer Querschnittsaufgabe entwickelt und muss gemeinsam mit den älteren Menschen gestaltet werden, denn der Wandel der Altersstruktur zählt zu den großen Herausforderungen der nächsten Jahrzehnte. Ich bitte deshalb um Zustimmung zu unserem Antrag. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Für die SPD-Fraktion hat sich Frau Abgeordnete Künast zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wenn wir zwei Wochen länger gewartet hätten, dann hätten wir hier gemeinsam den ersten Geburtstag unseres Antrags „Seniorenarbeit in Thüringen stärken“ feiern können. Auch der Alternativantrag der CDU zu diesem Thema jährt sich nächsten Monat. Aber ich frage mich wirklich, warum hat die CDU diesen Antrag überhaupt eingebracht, wo dieser inhaltlich doch erheblich hinter dem unseren zurückbleibt und hauptsächlich viel Lärm um nichts ist. Es wäre doch einfacher gewesen, mit dem Antrag der SPD umzugehen, den vielleicht etwas zu verändern und dann gemeinsam hier ins Plenum zu geben.

(Beifall SPD)

Überwiegend besteht der CDU-Antrag aus Augenwischerei und vermag meiner Meinung nach nichts anderes als Aktivität vorzutäuschen. Lassen Sie mich dieses näher ausführen und begründen:

Punkt 1 des CDU-Antrags erbittet einen Bericht zur Arbeit des Landesseniorenbeirats. Das ist ja schön und gut, aber konkrete Veränderungen im Bereich der Seniorenpolitik Thüringens bewirkt das nicht. Vielmehr wird damit versucht, Zeit zu gewinnen, um sich vor den wirklich dringenden Fragen zu drücken und hinterher wird dann gesagt werden, aber wir haben ja was getan - und genau das haben Sie eben nicht. Es ist auch fraglich, ob ein einmaliger Bericht über die Arbeit des Landesseniorenbeirats sinnvoll ist. Es sollte wohl besser eine regelmäßige Berichterstattung geben und diese muss auch vernünftigerweise durch ein Nichtregierungsmitglied gegeben werden. Aber das nur als Anmerkung.

Nun zu Punkt 2 des Antrags: In diesem wird die Landesregierung gebeten, auf der Grundlage der 17 Thesen der Seniorenpolitik ein seniorenpolitisches Konzept zu entwickeln. Dazu muss ich sagen, diese 17 Thesen bieten nicht mehr als eine wacklige Grundlage und bedürfen einer umfassenden inhaltlichen Unterfütterung, bis sie als Grundlage dienen können. In den Thesen sind die meisten Aspekte der Seniorenpolitik nur ansatzweise oder gar nicht vorhanden. Beispielsweise wird im Bereich bürgerschaftlichen Engagements lediglich auf die Thüringer Ehrenamtsstiftung hingewiesen. Das reicht aber, meine Damen und Herren, nicht. Hier müsste es unter anderem Konzepte geben, die emanzipatorische Strukturen im Bereich des bürgerlichen Engagements fördern.

Nun zur Forderung Ihres Antrags, ein Internetportal einzurichten: Auch dieser Appell täuscht Aktivitäten eher vor, als dass wirklich etwas für die Menschen verbessert würde. Zu begrüßen ist eine Plattform, auf der man sich umfassend informieren kann. Aber auch hier muss man fragen, was dadurch effektiv vor Ort dann verbessert wird. Mit den Mitteln, die für die Internetplattform aufgebracht werden, könnte zum Beispiel eine hauptamtliche Stelle in einem Seniorenbüro finanziert werden oder es könnten damit Kommunen finanzielle Anreize zur Erstellung von Seniorenförderplänen geboten werden, die es nicht überall in den Kommunen gibt. Das haben wir ja im Ausschuss erfahren und darum fordern wir dieses. Also auch dieser Teil des CDU-Antrags ist ein Schaufensterantrag.

Teil 4 des Antrags ist ebenfalls wieder ein Berichtsersuchen, verbunden mit der unkonkreten Forderung, sich für alternative Wohnkonzepte einzusetzen. Ich bin dabei besonders gespannt, ob in dem Bericht zum seniorengerechten Bauen erwähnt werden wird, dass die Haushaltsmittel für barrierefreies Bauen durch die Landesregierung gekürzt worden sind und nur noch laufende Projekte gefördert werden. Ein ehrlicher Bericht müsste dies nämlich beinhalten, meine sehr geehrten Damen und Herren. Folglich drängt sich auch der Eindruck auf, dass die CDUFraktion der Landesregierung die Vorlage geben will, damit diese sich mit einem Bericht feiern lassen kann. Der Alternativantrag der CDU ist also viel Tamtam und wenig Konkretes. Dass die CDU wirklich umfangreich im Bereich der Seniorenarbeit arbeiten möchte, ist dem Antrag nicht zu entnehmen. Es werden echte Aktivitäten gefordert - neue Ideen und Konzepte sind nicht zu erkennen. Stattdessen wird man versuchen, sich auf vermeintlich Erreichtem auszuruhen, denn bestenfalls könnten die Berichte, die uns die Landesregierung geben wird, aufzeigen, an welchen Stellen es hakt und wo Bedarfe bestehen, aber das wage ich dann auch zu bezweifeln. Ich kann mir schon denken, wie die Quintessenz der Berichte laufen wird, nämlich dass alles gut ist in Thüringen und dass deshalb kaum Handlungsbedarf besteht.

Aber, meine Damen und Herren, es ist eben nicht alles gut und wir haben auch nicht die Zeit, uns monatelang Berichte anzuhören, damit die Regierung Zeit schinden kann. Berichterstattungen sind nur dann zielführend, wenn sie in konkreten Handlungsanweisungen, Projekten und Maßnahmen münden. Wenn die Landesregierung jedoch ihrem Stil treu bleibt, werden keine Probleme aufgezeigt werden.

Wir als SPD sind in unseren Konzepten viel weiter und unser Antrag zeigt das, denn er enthält eben im Gegensatz zum Alternativantrag der CDU konkrete Handlungsanweisungen:

1. eine verstärkte Finanzierung der Landesseniorenvertretung,

2. eine festgeschriebene Mitwirkung von Seniorenvertretungen auf kommunaler und Landesebene,

3. die Schaffung kommunaler Seniorenförderpläne und darauf aufbauend

4. die Erarbeitung eines Landesseniorenförderplans.

Dafür hatten wir in unseren Änderungsanträgen zum Doppelhaushalt auch entsprechende Finanzmittel eingestellt. Wir wollten beispielsweise eine Förderung der Landesseniorenvertretung von 200.000 € im Jahr 2008 und 250.000 € im Jahr 2009. Mit diesen Mitteln soll u.a. anteilig die Förderung kommunaler Seniorenförderpläne unterstützt werden, denn das, meine Damen und Herren, ist wirklich zielführend, örtliche Bedarfe ermitteln, die nötigen finanziellen Aufwendungen abschätzen und konkrete Projekte, Förderprogramme und Finanzierungspläne erarbeiten. Unser Änderungsantrag, der auch gedeckt war, wurde jedoch von der CDU-Fraktion abgelehnt. Die Landesregierung hat aber wohl doch eingesehen, dass die Landesseniorenvertretung besser finanziert werden muss. Die Mittel, die im Doppelhaushalt dafür vorgesehen sind, sind jedoch bei Weitem nicht ausreichend. Sie werden wahrscheinlich nur für eine halbe hauptamtliche Stelle genügen. Ein großer Teil der Finanzmittel wird hingegen für das Internetportal verwendet werden. Im Ausschuss konnte uns da noch keine Auskunft gegeben werden, wie hoch die Summe ist, die gebraucht wird. Hier hat die Landesseniorenvertretung noch immer keine Planungssicherheit, da sie nicht weiß, wie viel Geld nach Einrichten der Internetplattform für sie überhaupt übrig bleiben wird.

Meine Damen und Herren, das ist doch keine auf die Zukunft gerichtete und verlässliche Förderung der Landesseniorenvertretung. Wer wirklich etwas für die Seniorinnen und Senioren in Thüringen verändern möchte, vor allem mittel- und langfristig tragbare Konzepte will, muss deshalb dem SPD-Antrag zustimmen.

(Beifall SPD)

Sollte unser Antrag abgelehnt werden, werden wir nicht dem Antrag der CDU nach der Devise „Besser der Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach“ zustimmen, denn der Spatz in der Hand ist uns nicht genug. Er darf uns nicht genug sein. Wir schulden den Menschen in Thüringen, die heute im Seniorenalter sind, und denen, die in diesem Land sicher alt werden möchten, die größtmöglichen Anstrengungen und wir dürfen sie nicht mit Berichten abspeisen. Deshalb fordere ich Sie auf: Stimmen

Sie für unseren Antrag, damit in Thüringen endlich echte Konzepte erarbeitet werden können.

(Beifall SPD)

Mit liegen seitens der Abgeordneten keine weiteren Redeanmeldungen vor. Für die Landesregierung Minister Dr. Zeh, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Bevölkerung in Deutschland insgesamt, in den jungen Ländern im Besonderen, befindet sich in einem tiefgreifenden Wandlungsprozess. Das ist allseits bekannt. Der schon vielfach beschriebene demographische Wandel lässt die bekannte Bevölkerungspyramide langsam auf dem Kopf stehen. Kurz gesagt: Wir werden in der Gesellschaft weniger und wir werden in der Gesellschaft älter. Weniger, weil seit Jahren mehr Menschen sterben als wir Neugeborene haben, Frauen bekommen bekanntlich derzeit im Durchschnitt lediglich 1,33 Kinder. Dieser Trend ist seit 1972 so zu verzeichnen. Dieser hat sich in Ost- und Westdeutschland im Wesentlichen auf diesen Betrag einheitlich eingestellt. Es war auch in der DDR schon ein Geburtendefizit, das sehr schwankend war und unterhalb der Regenerationsrate von 2,1 Kindern pro Frau lag. Die Hoffnung auf Einwanderung ist unrealistisch, Wanderungsgewinne gegenüber dem Ausland können den sogenannten Sterbeüberschuss nicht einmal annähernd ausgleichen. Wir werden älter, weil aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung u.a. auch durch das medizinisch-technische Niveau und den Fortschritt der Anteil der älteren Menschen in der Gesamtbevölkerung kontinuierlich zunimmt.

Dieser demographische Wandel ist fundamental. Ich will nur wenige Zahlen nennen. Sie sind zwar bekannt, aber ich will sie der Vollständigkeit halber noch einmal erwähnen. Für Thüringen werden im Jahr 2050 noch ca. 1,5 Mio. Einwohner prognostiziert, zum Vergleich gegenwärtig leben hier 2,3 Mio. Einwohner. Wir werden dann einen Anteil an Menschen, die 65 Jahre und älter sind, von ca. 38,3 Prozent erleben. Dem gegenüber stehen dann noch lediglich 14,2 Prozent der Bevölkerung, die jünger als 20 Jahre sind.

Meine Damen und Herren, ich denke, schon die wenigen Zahlen machen uns deutlich, vor welchen Herausforderungen wir aufgrund des demographischen Wandels in Thüringen stehen. Deshalb, aber nicht nur deshalb, gewinnt natürlich Seniorenpolitik einen immer höheren Stellenwert. Deshalb, meine

sehr verehrten Damen und Herren, freue ich mich ausdrücklich, dass wir heute, aber auch in der vergangenen Zeit, die Seniorenpolitik in Thüringen in die Debatte gebracht haben, indem wir sie auch öffentlicher gemacht haben. Und wenn das ein Jahr war, wie es Frau Künast sagte, dann ist es aus meiner Sicht erst mal gut und wir müssen weiter diskutieren. Das eine Jahr reicht natürlich noch nicht aus. Ich sehe das nicht negativ, sondern ich sehe es positiv. Die Diskussion hat auch die Öffentlichkeit erreicht; die Öffentlichkeit ist in diesem Bereich sehr sensibel geworden. Auch der Sozialausschuss, das hat Kollege Worm in seinem Bericht über den Sozialausschuss und über die Anhörung ausführlich dargestellt, hat in der vergangenen Zeit sich intensiv mit dem Thema „Seniorinnen und Senioren in Thüringen“ beschäftigt. Ich will deshalb ausdrücklich allen Ausschussmitgliedern danken.

Es liegen nun zwei Anträge vor, auf die will ich gleich eingehen. Aber ich will vorab Ihnen, Frau Jung, noch einmal antworten: Sie haben etwa so dargestellt, dass 50 Prozent der Seniorenzentren geschlossen wurden wegen der fehlenden Landesförderung. Ich will hier ausdrücklich richtigstellen: Das Land hatte in der Vergangenheit, obwohl Seniorenpolitik eine rein kommunale Aufgabe ist, die Kommunen großzügig über viele, viele Jahre unterstützt. Das heißt, die Kommunen haben eigentlich bei dieser Maßnahme eingespart. Wir haben die Kommunen dabei entlastet. Da aber nun, wie allseits bekannt, die Finanzlage der Kommunen sich wesentlich verbessert hat und sogar wesentlich besser ist als die des Landes, kann ich Ihre Thesen oder die in der Anhörung gebrachte These, dass das Land schuld wäre, dass es nun 50 Prozent weniger Senioreneinrichtungen bzw. Seniorenzentren gibt, so nicht nachvollziehen. Ich sage auch ausdrücklich, dass ich keine kommunalen Standards vorgeben will. Ich lehne das nach wie vor ab. Das Land ist keine „seniorenpolitische Amme“ für Kommunen. Es geht hier um reine kommunale Aufgaben. Ich will deswegen auch keine Vorschriften machen. Jede Kommune hat eigene Schwerpunkte zu setzen, hat eigene Prioritäten zu setzen. Jede Kommune ist in der unmittelbaren örtlichen Situation anders. Es wäre einfach nur falsch, hier den Kommunen Vorschriften zu machen.

(Beifall CDU)

Ich will weiterhin ausdrücklich auch sagen, dass wir mit der Großen Anfrage der CDU-Fraktion ausreichendes Material haben, um dieses Thema zu bearbeiten. Ich halte den ständigen, von Ihnen immer wieder notorisch geforderten Ruf nach Berichten für falsch. Wir haben alle Informationen. Wir brauchen keine weiteren Berichte, die sind teuer, die kosten Geld. Besser ist, wenn wir das Geld in die Projekte selbst hineinstecken und nicht noch weitere Berichte

veranlassen.

(Beifall CDU)

Wenn ich die Kosten aller Berichte, die in letzter Zeit gefordert waren, aufaddiere, dann komme ich schnell auf 1 Mio. € und das ist, glaube ich, besser angelegt, wenn wir es in die Projekte selbst hineinstecken.

Nun zu den Anträgen selbst: Der Antrag der SPD fordert in Punkt 1 eine verlässliche Förderung der Landesseniorenvertretung in Thüringen.

Nun, meine sehr verehrten Damen und Herren von der SPD-Fraktion, Sie haben es natürlich indirekt zugegeben, aber Sie haben es nicht so gesagt: Die Landesregierung tut es bereits mit dem Doppelhaushalt 2008 und 2009. Kollege Worm hat es bereits dargestellt. Im Jahr 2008, also in diesem Jahr, stehen 50.000 € und im Jahr 2009 sogar 75.000 € Landesmittel für diese Aufgabe bereit. Das ist, wenn wir die Haushaltsmittel der Jahre 2006 und 2007 betrachten, wo jeweils 3.800 € drinstanden - das war, zugegeben, zu wenig -, nunmehr eine Steigerung auf 1.310 Prozent in 2008 und auf fast 2.000 Prozent im Jahr 2009.

(Beifall CDU)

Meine Damen und Herren, damit erreichen wir eine deutlich nachhaltigere Unterstützung der Arbeit der Landesseniorenvertretung. Mit der finanziellen Ausweitung unseres Engagements betonen wir ausdrücklich die Bedeutung einer aktiven und fördernden Seniorenpolitik für Thüringen. Ich sage ausdrücklich, damit hat sich aus unserer Sicht der Antrag der SPD-Fraktion erledigt. Deshalb, Frau Künast, war ein Alternativantrag nötig und dieser ist aus meiner Sicht keine heiße Luft.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, noch einige Ausführungen zum Landesseniorenbeirat. Der Landesseniorenbeirat ist für die Thüringer Landesregierung ein wichtiges und notwendiges Beratungsgremium. Der Beirat berät die Landesregierung in grundsätzlichen Fragen der Seniorenpolitik und vertritt die Interessen der Seniorinnen und Senioren auf Landesebene. Als Thüringer Sozialminister und gleichzeitig Beiratsvorsitzender darf ich an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, genauso wie mein Kollege Worm, um allen engagierten Mitgliedern im Landesseniorenbeirat, für ihre kenntnisreiche, aber auch für ihre engagierte Arbeit in der Vergangenheit zu danken.