Protocol of the Session on April 9, 2008

Stellungnahme der DEHOGA Thüringen erhalten, die diesen Gesetzentwurf ausdrücklich begrüßt. Ich zitiere einmal kurz mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin: „Im Grundsatz finden wir die Abschaffung der Konzessionspflicht und mithin die Trennung der personenbezogenen Tatbestände bezüglich der gewerberechtlichen Vorschriften sowie der baurechtlichen Prüfung dringend erforderlich. Insofern wird mit dem nun hier vorliegenden Entwurf dieser seit Langem aufgemachten Forderung seitens der DEHOGA Thüringen Rechnung getragen.“

Ich habe mich einmal bei mir im Landkreis erkundigt, wo ich bis zum Jahre 2004 auch für den Bereich mit zuständig war. Dort verfolgt man das Geschehen auch. Es ist ja klar, dass man das nicht auf sich zukommen lässt und der entsprechende Fachbereichsleiter sieht das sehr positiv. Die Verwaltung hat sich auch schon darauf eingestellt, deshalb liegt es auch sicher oftmals an den Verwaltungen selbst, wie sie den Prozess begleiten, so dass die Einnahmeausfälle dort auch schon im Haushalt mit beachtet worden sind. Ich hoffe, dass das in allen Kommunen ähnlich gehandhabt wird, also den Landkreise und kreisfreien Städten. Es kann nicht das Anliegen sein, Gesetze und Regulierungsvorschriften deshalb zu belassen, weil dem Gebühreneinnahmen entgegenstehen. Das kann sicherlich nicht der Grund sein. Allerdings hatte ich in einer Stellungnahme des Zentralverbandes des deutschen Handwerks, der diese damals zu dem Gesetz auf Bundesebene abgegeben hat, gelesen: Abschließend aus Sicht der Unternehmen des Handwerks, die von den Regelungen des Gaststättengesetzes betroffen sind, besteht daher kein grundlegender Reformbedarf des derzeitigen Rechts. Das ist jetzt nur das Ende. In der Stellungnahme wollte eigentlich der Zentralverband des Deutschen Handwerks eher alles so belassen, wie es ist. Ich weiß nicht, ob das jetzt auch die Position des Thüringer Handwerks ist. So richtig schien mir das auch nicht schlüssig zu sein, aber unsere Fraktion schlägt aus diesen Gründen vor, im Wirtschaftsausschuss zu dem Gesetz eine Anhörung durchzuführen, um diese Dinge einmal von den entsprechenden Verbänden genau zu erfahren. Auch der Hotel- und Gaststättenverband hat in seiner Stellungnahme einige Änderungsvorschläge gemacht, die durchaus nicht an den Grundsätzen des Gesetzes wackeln, aber die Verbesserungsvorschläge oder Veränderungsvorschläge sind - Verbesserung ist immer relativ -, die man durchaus einmal mit bedenken sollte.

Abschließend noch einige Worte zum geplanten Verbot der Alkohol-Flatrate-Partys, dazu ist auch mehrfach schon etwas gesagt worden. Natürlich findet auch unsere Fraktion das Anliegen löblich und unterstützenswert, ob die Regelung mit dem vorliegenden Wortlaut auch die gewünschte Wirkung hat, das ist eine Frage, die man dann in der Praxis sehen

wird. Zweifel sind durchaus angebracht.

Ich fasse noch einmal zusammen: Grundsätzlich begrüßen wir den Gesetzentwurf zum Bürokratieabbau im Gaststättenwesen. Wir sollten jedoch im Wirtschaftausschuss dazu eine Anhörung durchführen und dann den Gesetzentwurf weiterberaten. Danke.

(Beifall SPD)

Herr Abgeordneter Schubert, kann ich das gleich als Antrag zur Überweisung an den Wirtschaftausschuss auffassen?

Das können Sie.

Sehr schön. Danke. Dann rufe ich für die CDUFraktion den Abgeordneten Kretschmer auf.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, auch meine Fraktion möchte den Gesetzentwurf an den Wirtschaftsausschuss überweisen. Das liegt ja nahe, Gastgewerbe, Gastwirtschaft, Wirtschaftausschuss, das ist, glaube ich, klar.

Ich verstehe, Herr Gerstenberger, gar nicht Ihre Griesgrämigkeit bei der Besprechung dieses Gesetzes. Es ist der Föderalismusreform geschuldet. Ich bin ja froh, dass wir Dinge hier vor Ort regulieren dürfen. Es ist sicher eine trockene Gesetzesmaterie, aber vom Inhalt her ist es doch eine spannende Geschichte, denken Sie doch einmal an Biergärten oder Straßenwirtschaften. Ich freue mich richtig auf die Arbeit im Ausschuss zu diesem Gesetz und wir werden …

(Zwischenruf aus dem Hause)

Ja, ich weiß, Ihr wollt eine auswärtige Sitzung, das machen wir dann auch, ja, ja. Gut, jetzt wieder ernsthaft.

Ich bedanke mich bei der Landesregierung für die Vorlage dieses Gesetzes. Wie Herr Minister Reinholz ausführte, ist es die Handlungsmöglichkeit, die wir auf Landesebene jetzt haben, an dieser Stelle eigene Regelungen zu treffen. Es bindet an das an, was im Rahmen der wirtschaftsfreundlichen Verwaltung, im Rahmen der Deregulierung, Entbürokratisierung durch die Landesregierung bisher vorgelegt worden ist. Das ist zum einen sehr gut, weil es für die Unter

nehmen die Kosten senken wird und zum anderen eben viele Dinge einfacher machen kann. Zum Zweiten begrüße ich nachdrücklich den Versuch, die exzessiven Missbräuche des Alkohols - diese FlatratePartys oder das Komatrinken und so weiter - zu begrenzen. Ich werde für meine Fraktion jetzt ausführen, dass wir schauen müssen, ob das Ziel, beides - Deregulierung und Alkoholmissbrauch - einzuschränken, mit dem vorliegenden Gesetz auch erreicht werden kann.

Meine Damen und Herren, Herr Kollege Schubert hat darauf hingewiesen, es ist ein Paradigmenwechsel. Wir sind bisher auch durch die Entbürokratisierung der Bundesregierung in 2005 ein ganzes Stück vorangekommen bei der Zulassung von Gaststättengewerbe, indem personenbezogene Konzessionen erteilt worden sind, insbesondere bei den Betrieben, die Alkohol ausschenken, denn das ist ja der eigentliche Knackpunkt. Der Gesetzesstand, der jetzt erreicht worden ist durch die Bundesregierung bzw. durch die Vorlage des Gesetzes der Landesregierung, hat großzügige Freiheiten für all die Gewerbe, die nichtalkoholische Getränke ausschenken, die Bäckereien, Hotels, etc., die eine Versorgung vornehmen. Der eigentliche Knackpunkt - und deshalb werbe ich auch noch mal, darüber ernsthaft nachzudenken - ist die Frage der Unternehmen, die Alkohol ausschenken. Da finde ich sehr gut, dass man sagt, wir müssen alles tun, um zum Ersten insbesondere die Jugend zu schützen und zum Zweiten insbesondere diesen Alkoholmissbrauch durch den exzessiven Verbrauch zu begrenzen. Das wird meines Erachtens dadurch etwas schwierig, dass dieser Paradigmenwechsel jetzt hinsichtlich der Gewerbeordnung mit der Anzeigepflicht durchgeführt wird. Wenn Sie das mal sehen, in § 14 der Gewerbeordnung steht eigentlich alles bisher schon drin, so dass wir eigentlich sagen müssten, es steht im Gesetz: Alle, die Alkohol ausschenken, haben sich nach § 14 Gewerbeordnung anzumelden. Mehr steht eigentlich in unserem Gesetz auch nicht drin. Deshalb bitte ich Sie einfach mit zu überlegen, ob nicht die Verantwortung der Unternehmen und des Gastgewerbes stärker zu fordern ist, um in der Frage des verantwortlichen Umgangs mit Alkohol nicht nur über das Anzeigeverfahren Möglichkeiten zu schaffen.

In Bayern wird derzeit das Gesetz - wenn ich es richtig sehe - zwischen dem ersten und zweiten Kabinettsdurchgang diskutiert. Dort ist für den Ausschank alkoholhaltiger Getränke sehr wohl weiterhin noch die Konzession da, weil ich damit natürlich härter die Zuverlässigkeit des Unternehmers in der Hand habe, als ich sie über die Gewerbeanzeige realisieren kann. Des Weiteren gibt es in Bayern diese spannende Diskussion, der ich mich nicht anschließe, die sogar versucht, die Sachkunde des Unternehmers/der Unternehmerin herbeizuholen.

Das ist, Herr Kollege Gerstenberger, an sich nicht nötig, denn all die Dinge, das hat Herr Minister Reinholz auch schon gesagt, sind durch die Bauordnung, die Lebensmittelhygieneverordnung geklärt.

In § 4 der Lebensmittelhygieneverordnung beispielsweise - wenn Sie mal schauen - werden sehr wohl auch im Sinne von Verbraucherschutz Kenntnisse abverlangt, wie man mit verderblichen Lebensmitteln umgehen muss, wie man mit Schankanlagen umgehen muss, usw. usf. Dann - da bin ich so ein bisschen hin- und hergerissen - müssen Sie natürlich jetzt als Gastwirt verschiedene Regelungen nebeneinanderlegen. Ein Gesamtschriftstück, wo Sie die anderen zusammenbringen, ist vielleicht eine Leistung, die die Industrie- und Handelskammer bringen kann. Das müssen wir nicht im Gesetz doppelt und dreifach machen in dieser Deutlichkeit. Es steht, Herr Minister Reinholz, wenn ich das noch mal sagen darf, im Vorblatt des Gesetzes, das Ziel dieses Gesetzes ist vorrangig die Überprüfung der Zuverlässigkeit im gewerberechtlichen Sinne der Person des Gastwirts. Nun finde ich aber nichts mehr über die Zuverlässigkeit. Wenn Sie in den § 3 schauen, steht die Zuverlässigkeitsprüfung, die sich auf die Gewerbeordnung bezieht. In der Gewerbeordnung steht nur drin, wer unzuverlässig ist, und das ist relativ knapp gefasst. Ich bitte also auch da noch mal insgesamt nachzuschauen, ob man denn die Zuverlässigkeit, so wie sie im alten Gaststättengesetz oder im Bundesgaststättengesetz dekliniert oder verifiziert war, nicht noch mal mit aufnehmen sollte, weil beispielsweise die Zuverlässigkeit auch definiert war, dass der Gaststätteninhaber insbesondere nicht dem Trunke ergeben sei oder befürchten muss, dass er Unerfahrene, Leichtsinnige oder Willensschwache ausbeuten wird oder dem Alkoholmissbrauch, verbotenem Glücksspiel, Hehlerei und Unsittlichkeit Vorschub zu leisten. Das heißt, da ist schon ein gewisser Katalog, der eigentlich mit unseren Absichten übereinstimmt. Den Alkoholmissbrauch zu begrenzen bzw. auch den Missbrauch und den Verbraucherschutz in den Gaststätten zu realisieren, ist dort besser definiert als so, wie ich es im Augenblick sehe.

Was mich etwas wundert, aber auch darüber werden wir, denke ich, im Ausschuss reden können, in § 4, der fast wörtlich aus dem alten Gaststättengesetz übernommen wird, werden nun Auskünfte nicht nur vom Gastwirt, von seinem Stellvertreter und vom führenden Personal, was bisher die Regelung war, verlangt, sondern insgesamt vom Personal. Also da bin ich noch mal interessiert, zu diskutieren, ob das bei großen Gaststätten wirklich sein muss, dass man von jedem Beschäftigten Auskunft über das Unternehmen haben wolle und das auch provozierend. Ich sehe diese Notwendigkeit noch nicht. Die alte Regelung war, glaube ich, gar nicht so verkehrt.

Dann sollten wir uns im Ausschuss insbesondere noch mal auch über die Frage der Sperrzeiten unterhalten. Das ist meines Erachtens dadurch, dass es noch die alte Gaststättenverordnung gibt, in der auch schon Angaben zur Sperrzeit enthalten sind, nicht mehr so ganz synchron. Im bisherigen Gesetzestext war, dass es eine allgemeine Sperrzeit gibt und die Länder das durch Verordnung regeln können, das steht jetzt etwas losgelöst da. Ich habe es so gelesen, als ob es im Augenblick keine allgemeine Sperrzeit mehr gibt, sondern es gibt die ganzen Ausnahmen für Spielhallen und, und, und. Da müssen wir auch noch mal hinschauen. Ich freue mich, wie gesagt, sehr auf die Ausschussberatung, die meines Erachtens oder auch nach der Meinung meiner Fraktion deutlich machen wird, dass wir dazu eine Anhörung brauchen.

Bei der Regelung in § 8, was den Schutz vor dem Alkoholmissbrauch angeht, bin auch ich der Meinung, dass sie möglicherweise doch nicht so eindeutig gefasst ist, wie Sie, Herr Minister Reinholz, es vorgetragen haben und wie es auch die Absicht war, es zu machen. Denn ich wage einzuwerfen, wir haben erst einmal die Regelungen zum Jugendschutz, die angegeben werden müssen. So, wie es hier steht, könnte es passieren, dass, wenn ich in eine Gaststätte gehe und rufe: „Freibier“, ich dann auch schon Ärger bekomme. Das ist nur mal die Überlegung, wie Sie mit all den normalen Umgängen mit einer flexiblen Preisgestaltung in dem Gaststättenwesen umgehen wollen, ohne in die Gefahr zu geraten, dort in die Flatrate oder Koma oder sonst wie eingestuft zu werden. Dazu, denke ich, werden wir in der Ausschussberatung reden.

Insgesamt noch einmal - Beitrag zur Deregulierung: Es ist für das Gaststättenwesen ein gutes Gesetz und zum Zweiten auch ein guter Versuch, gerade vor Missbrauch zu schützen und den Schutz der Jugendlichen zu unterstützen und für meine Fraktion die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit. Danke schön.

(Beifall CDU)

Mir liegen jetzt keine weiteren Redeanmeldungen mehr vor. Ich kann die Aussprache schließen. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit zu überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit wird im Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit auch über alle weiteren Verfahrensweisen beraten. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 4.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5

Thüringer Gesetz über das Neue Kommunale Finanz- wesen (ThürNKFG) Gesetzentwurf der Landes- regierung - Drucksache 4/3954 - ERSTE BERATUNG

Jetzt schaue ich mal, wer den für die Landesregierung begründet. Keiner?

(Zuruf aus dem Hause: Keiner.)

Das ist ja interessant. Dann eröffne ich die Aussprache und rufe als Erstes für die Fraktion DIE LINKE den Abgeordneten Kuschel auf.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist tatsächlich etwas verwunderlich, dass ein Gesetzentwurf der Landesregierung hier nicht eingebracht wird.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Das macht der Landwirtschaftsminister.)

Offenbar ist die Landesregierung sich nicht mehr ihrer Rolle bewusst und auch nicht mehr der Bedeutung dieses Hauses.

(Beifall DIE LINKE)

Die Suche nach einem Nachfolger für den Innenminister kann man auf heute Abend verschieben oder so. Ich weiß nicht, woran es liegt, aber es ist natürlich schwierig, hier eine Debatte zu führen, ohne dass das zuständige Fachministerium offenbar anwesend ist und die anderen Mitglieder der Landesregierung, die hier sitzen, offenbar mit anderen Dingen beschäftigt sind. Wir sollten als Landtag gegenüber der Landesregierung deutlich machen, was wir von ihnen als Partner verlangen. Es gehört sich einfach, wenn die Landesregierung ihren Gesetzentwurf einbringt, dass dann der Gesetzentwurf hier auch eingebracht wird,

(Beifall DIE LINKE, SPD)

begründet wird und dass die zuständigen Ministerien sich dem Dialog stellen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf möchte die Landesregierung auch für Thüringen das Neue Kommunale Finanzwesen einführen, also auf der Basis Doppik. Wir begrüßen jetzt den Staatssekretär, guten Tag.

(Zwischenruf Dr. Sklenar, Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt: Was soll denn das nur? Sind doch nicht auf einer Witzveranstaltung oder was?)

Nein, nein -, ich habe schon mal angefangen.

(Heiterkeit DIE LINKE, SPD)

Abgeordneter Kuschel, Sie konnten nur anfangen, weil ich Sie aufgerufen habe.

Danke. Frau Präsidentin, meine Zeit läuft nicht mit, nicht, dass ich die Redezeit der Landesregierung noch gutgeschrieben bekomme.

Also, das Neue Kommunale Finanzwesen soll hier in Thüringen Einzug finden, das geht auf eine Verständigung der Innenministerkonferenz von 2003 zurück. Die Länder haben eine unterschiedliche Dynamik in diesem Prozess an den Tag gelegt. Thüringen gehört zu den Ländern, die erst zum jetzigen Zeitpunkt über diese Fragen diskutieren. Darüber kann man geteilter Meinung sein. Wir sind davon überzeugt, so schlecht ist das gar nicht, weil wir auf Erfahrungen anderer Länder schon mal zurückgreifen können. Wir sind ehrlich, wir haben in unserem Landeswahlprogramm 2004 formuliert, dass wir den Übergang von der Kameralistik zur Doppik auf der kommunalen Ebene unterstützen. Dieses Wahlprogramm haben wir 2003 entwickelt, da sind die ersten Bundesländer zur Doppik übergegangen, insbesondere über Pilot- oder Modellprojekte, inzwischen zum Beispiel Nordrhein-Westfalen flächendeckend, so dass wir jetzt Erfahrungen haben.

Wir diskutieren gegenwärtig im Landesverband darüber, ob diese Forderung von 2003 tatsächlich noch zeitgemäß ist. Wir sind davon überzeugt, dass insbesondere der jetzige Zeitpunkt der Einführung der Doppik hier in Thüringen nicht richtig gewählt ist. Wir haben uns bisher Zeit gelassen, sollten uns weiter Zeit lassen, und zwar mit Blick auf eine angestrebte Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform. Das werden wir am Freitagfrüh diskutieren, da gibt es eine Vorabempfehlung, was die gemeindliche Ebene betrifft. Aber es gibt noch die Enquetekommission, die soll sich dann auch noch mit der kreislichen Ebene beschäftigen und die Landesregierung setzt auch ihr Behördenstrukturkonzept um. Wenn man das als ein Element des Einstiegs für eine Funktional- und Verwaltungsreform auf Landesebene bewertet, wird also auf allen Ebenen noch diskutiert und wir wissen nicht, wie die Landesstrukturen und die kommunalen Strukturen künftig aussehen werden. Insofern

stellt sich die Frage: Welchen Sinn macht es, jetzt ein neues Steuerungs- und Haushaltssystem einzuführen, wenn wir nicht wissen, wie in einigen Jahren, in absehbarer Zukunft die Verwaltungsstrukturen aussehen.

Wir haben rund 1.000 Gemeinden - 968 sind es, glaube ich, gegenwärtig -, davon sind rund 800 Gemeinden mit weniger als 3.000 Einwohnern. Unstrittig wird sich dort etwas bewegen. Die Landesregierung schätzt selbst in ihrem Gesetzentwurf ein, dass ein bestimmter nicht nur vernachlässigungswürdiger, sondern deutlicher Einführungsaufwand mit der Einführung der Doppik verbunden ist. Deshalb sollte die Landesregierung mit uns gemeinsam überprüfen, ob es wirklich Sinn macht, zum jetzigen Zeitpunkt die Doppik einzuführen, oder ob man nicht sagt, man verschiebt das auf einen Zeitraum, wenn die neuen Gebiets- und Verwaltungsstrukturen tatsächlich auch über einen absehbaren Zeitraum sicher und stabil sind - „absehbarer Zeitraum“ bedeutet sicherlich 15 bis 20 Jahre. Deshalb sagen wir, der jetzige Zeitpunkt ist nicht sinnvoll gewählt und wir werden das in den Ausschussberatungen weiter vertiefen und im Dialog auch mit den anderen Fraktionen darüber diskutieren, ob man diese Sache nicht noch zeitlich hinauszögern kann. Die Finanzkrise auf der kommunalen Ebene ist nach wie vor erkennbar, daran ändern auch nichts die Neuregelungen im Kommunalen Finanzausgleich, die in Thüringen, wo wir durchaus einen neuen Weg beschreiten, auch beispielhaft für andere Bundesländer sind. Aber nach wie vor müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass die Kommunen offenbar in großen Teilen unterfinanziert sind. Das betrifft insbesondere den investiven Bereich. Die Kommunen investieren zu wenig.

Der jüngste Bericht des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) macht erneut deutlich, dass wir bei Weitem nicht das investieren, um die vorhandene kommunale Infrastruktur zu erhalten, geschweige denn die noch vorhandenen Infrastrukturlücken zu schließen. An dieser Finanzkrise wird auch das neue Haushaltssystem nichts ändern. Es waren drei Ziele, die mit der Einführung verbunden waren, die standen im Raum. Wie gesagt, es gibt Erfahrungen, deswegen können wir schon mal bewerten, ob die drei Ziele tatsächlich umsetzbar sind. Zuerst hat man sich ein höheres Maß an Transparenz versprochen. Man hat gesagt, wenn wir das kommunale Handeln in Produkte fassen, also weg von der Kameralistik, dann letztlich wird ein höheres Maß an Transparenz eintreten, also auch an Kostentransparenz. Der Bürger wüsste dann, was kommunale Leistungen kosten. Das demokratische Wechselspiel, demokratischer Dialog, die Kontrolle und Steuerung zwischen der Vertretung, der Verwaltung, dem Bürger der Vertretung, Bürger und Verwaltung würde in höherem Maße funktionieren, weil Bürger Finanzströme nach

vollziehen können. Das ist immer eine Voraussetzung für intensive Bürgerbeteiligung.

Wer sich mal die Mühe gemacht hat, sich einen Produkthaushalt anzuschauen, wird feststellen, dass zumindest die bisherigen Produkthaushalte eher zur Verwirrung beitragen als zur Transparenz. Das hat als Erstes etwas mit der Produktdefinition zu tun. Insbesondere der Bürger akzeptiert natürlich nur Produkte, die für ihn einen Wert darstellen. Da sage ich mal, die Vergabe eines Kfz-Kennzeichens kann der Bürger durchaus noch als Produkt erkennen, das Ausstellen eines Bußgeldbescheids für falsches Parken, da fehlt dem Bürger einfach die Phantasie, das als ein wertvolles Produkt zu begreifen.

(Unruhe CDU)