Protocol of the Session on April 9, 2008

(Unruhe CDU)

Insofern sind wir in einem Bereich, insbesondere was die Daseinsvorsorge und die Ordnungsverwaltung betrifft, bei dem wir große Probleme haben werden, Produkte zu definieren. Ich war zu mehreren Arbeitsgesprächen in Nordrhein-Westfalen und wir haben uns dort einmal Produkthaushalte der Städte, zum Beispiel Essen, Gelsenkirchen, Köln, angeschaut. Da werden Produkte definiert, Friedhofsverwaltung, Pflege von Grünanlagen und Winterdienst in einem Produkt. Das führt dazu, dass jede Kostentransparenz verloren geht, weil keiner mehr nachvollziehen kann, wie hoch der Kostendeckungsgrad bei den Friedhofgebühren ist usw. Das heißt, das ursprüngliche Ziel, mehr Transparenz zu erreichen, ist weder für das Beschlussorgan eingetreten, also weder der Stadtrat noch der Kreistag kann besser mit dem Produkt Haushalt umgehen und der Bürger schon gar nicht, weil der Bürger dieses Akzeptanzproblem hat, dass er bestimmte Produkte, die die Verwaltung sozusagen kreiert, nicht anerkennt. Es ist ein hoher Aufwand damit verbunden, Produkte überhaupt sinnvoll zu fassen, eben gerade weil die Kommune viele Vorhalteleistungen bringt, die ich eben nicht unter betriebswirtschaftlichen Kennziffern bewerten kann.

Wir diskutieren zurzeit im Landtag zum Beispiel über Rettungsdienst, Notarzteinsatz. Wir haben erst über den Brand- und Katastrophenschutz diskutiert und mir fehlt auch die Phantasie, zum Beispiel das Vorhalten der Feuerwehr als ein Produkt zu definieren, auch an bestimmten Effizienzkennziffern. Mal extrem formuliert könnte man sagen: In einer Gemeinde, in der es nur alle 10 Jahre mal brennt, ist es betriebswirtschaftlich sinnvoller es brennen zu lassen und den Schaden zu regulieren, als 10 Jahre eine Feuerwehr vorzuhalten. Das darf keinesfalls das Ergebnis dieser neuen Steuerungsmodelle sein. Von daher ist dieser erste Komplex „mehr Transparenz“ bisher gescheitert. Ob es uns gelingt, aufgrund dieser Erfahrungen hier ein besseres Herangehen zu finden,

das wird sicherlich die Ausschussberatung und Diskussion zeigen.

Ein zweiter Komplex, der unwahrscheinlich schwerfällt, der aber erreicht werden sollte, ist die Frage, dass wir die Vermögensseite stärker berücksichtigen. Mal einfach formuliert, die Kameralistik ist eine einfache Einahme-Ausgabe-Überschussrechnung und vernachlässigt im Wesentlichen außerhalb der kostenrechnenden Einrichtungen die Vermögensseite und Veränderungen und das soll jetzt verändert werden. Dadurch soll auch der Ressourcenverbrauch dargestellt werden. Das klingt vernünftig, weil es nach dem Prinzip der Nachhaltigkeit auch wichtig ist, Vermögensveränderungen im Blick zu haben. Doch die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass nahezu unlösbare Probleme auftreten. Das geht mit der Vermögensbewertung los. Das ist wichtig, um die Eröffnungsbilanz für die Kommune zu erstellen. Also wie bewerte ich denn Vermögen? Nehme ich den Herstellungswert einer Immobilie oder nehme ich den möglichen Veräußerungswert. Wenn ich die Grundsätze nach Handelsgesetzbuch heranziehe, muss ich als ordentlicher Kaufmann immer mein Vermögen so bewerten, dass ich es notfalls in Liquidität umwandeln kann, nämlich Liquidität Nummer 3 ist das, das lernt man in Wirtschaft, glaube ich, in der Abiturstufe hat man das schon. Also ich muss es in Finanzvermögen, in Liquidität umwandeln können. Das heißt, ich kann nicht den Herstellungswert reinnehmen, sondern ich muss möglicherweise den Veräußerungswert reinnehmen.

Jetzt nehmen wir mal die Schule. Wir haben im Ilm-Kreis Schulen saniert mit 25 Mio. € Aufwand. Ja, wie nehme ich die denn jetzt in eine Bilanz? Wir haben festgestellt, wenn wir im Rahmen der Schulnetzkonzeption eine Schule schließen, sind wir froh, wenn wir sie zum Bodenrichtwert verkaufen können. Die Immobilie an sich ist für den Erwerber, für den Investor als Schule kaum nutzbar. Er muss sie also umbauen, alle schulspezifischen Infrastruktureinrichtungen, Gebäudeausrüstungen entfernen und dann Gewerberäume, Wohnungen oder sonst etwas daraus machen. Das heißt, ich muss dort immer abwägen, welche Bewertungsprämissen ich nehme.

Wir beschäftigen uns zurzeit im Stadtrat in Arnstadt mit der Bewertung der Grundstückspreise für den Friedhof. Da verlangt die Kommunalaufsicht, das gehört zu ihnen, dass wir den Bodenrichtwert aus dem Wohnquartier nehmen; der liegt bei 150 €. Das hat ja nur den Sinn, damit der Kostendeckungsgrad für die Gebühr sich anders darstellt. Aber wollen wir wirklich einen Friedhof so bewerten, dass er auch baulich nutzbar ist? Also irgendwo spielen dann ja auch moralisch-pietätvolle Fragen eine Rolle. Das heißt also, es weiß keiner, wie nehmen wir das denn nun rein. Diese Bewertungsfragen sind ungelöst.

Die Länder, die bereits in der Rubrik Erfahrung haben, haben nach wie vor große Probleme: Wie bewerte ich das Vermögen einer Gemeinde bis hin, was ist eine Straße wert, was ist denn der Wald wert und dergleichen? Hinzu kommt tatsächlich der Ressourcenverbrauch, wie ich den darstelle, so dass wir sagen müssen, es wird zwar jetzt irgendwo Vermögen abgebildet, aber ob das eine realistische Vermögensabbildung ist, ist fraglich. Nun tritt für die betreffenden Kommunen der Effekt ein, dass die Finanzsituation und die Finanzkrise noch deutlicher werden. Im Regelfall können die Kommunen nämlich keinen ausgeglichenen Haushalt vorlegen unter Berücksichtigung der Vermögensseite, weil der Verschleiß, also die Abschreibungen überall eine wesentliche Rolle spielen. Das heißt, die Verluste können über eine gewisse Zeit über das Eigenkapital gebucht werden und irgendwann gibt es ab 2010 ein negatives Eigenkapital.

Nach Prognosen werden viele Städte in NRW ab 2010 ein negatives Eigenkapital ausweisen. Das heißt, dann wird deutlich, dass den Kommunen überhaupt nichts mehr gehört, dass nämlich alles fremdkapitalfinanziert ist. Da stellt sich die Frage: Welchen Aussagewert hat das dann noch, wenn eine Kommune ein negatives Eigenkapital ausweist und dann im Wesentlichen alle Verluste über Kassenkredite teuer finanziert? Das heißt, wenn nicht mit der Einführung der Doppik gleichzeitig den Kommunen die Finanzmittel in die Hand gegeben werden, das Vermögen auch ordnungsgemäß zu bewirtschaften, hat das ganze Spiel keinen Sinn. Es ist jetzt schon so, dass die Kommunen - das habe ich zu Beginn gesagt - zu wenig investieren. Wir müssen auch davon ausgehen, dass die Thüringer Kommunen dieselbe Situation bekommen, dass mittelfristig das Eigenkapital verschwindet und damit im Grunde genommen für die Kommunen keine Lösung da ist. Es gibt dann nur noch eine Lösung, die Kommunen müssen sich von nicht benötigtem Eigentum trennen, also es wird ein Veräußerungsdruck erhöht durch die Aufsichtsbehörden, damit die Bilanz ein wenig besser aussieht, und es gibt einen unwahrscheinlichen Privatisierungsdruck, nämlich dass möglichst viele kommunale Leistungen privatisiert werden, um insgesamt die Vermögenssituation der Gemeinde oder der Stadt, des Landkreises besser darzustellen. Ich möchte nicht und auch unsere Fraktion möchte das nicht, dass künftig die Betreuung eines Sozialgeldempfängers ausschließlich an betriebswirtschaftlichen Kennziffern festgemacht wird, sondern wir wollen nach wie vor, dass nur der Staat im Rahmen der Daseinsvorsorge eine soziale Leistung erbringt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, insgesamt haben wir deshalb starke Vorbehalte. Wir glauben, die wenigen Vorzüge, die bisher die Doppik gebracht hat, kann man auch durch die erweiterte Kameralistik

erreichen, insbesondere in den Teilbereichen, wo es um Kosten-Leistungs-Rechnung geht, wo es um Kostenabbildung geht, weil dort der Bürger entweder die Leistungen vollständig oder teilweise durch Entgelte, Gebühren oder Beiträge mitfinanzieren muss. In diesem Bereich kann ich eine Vermögensbetrachtung nach der Kosten-Leistungs-Rechnung jetzt schon machen und durch eine erweiterte Kameralistik kann ich ähnliche Effekte erzielen wie bei der Doppik. Bei der Doppik sollten wir dann nochmals prüfen, ob wir sie einführen, wenn letztlich die Verwaltungsstrukturen stehen.

Die Landesregierung hat die Probleme offenbar selbst erkannt und macht nämlich den Übergang zur Doppik in Thüringen nicht zur Pflicht, sondern es soll ein Optionsmodell erstellt werden. Das wird natürlich, um es gelinde zu formulieren, die Finanzwirtschaft auf der kommunalen Ebene weiter verkomplizieren, zum Teil bis hin zu chaotischen Verhältnissen, denn es bestehen dann Parallelsysteme, die Vergleichbarkeit ist nicht mehr da. Selbst innerhalb einer Verwaltungsgemeinschaft ist nicht sicher, ob alle Mitgliedsgemeinden nach einem System, also entweder Kameralistik oder Doppik, arbeiten. Sie haben zwar den Grundsatz formuliert, bei gleichlautenden Beschlüssen können sie nur einheitlich zur Doppik übergehen, aber die Gemeinden, die Mitgliedsgemeinden können auch einheitliche Beschlüsse fassen, dass man das Optionsmodell unterschiedlich wählt. Wir diskutierten am Freitag noch darüber, dass dieses Einstimmigkeitsprinzip in der Verwaltungsgemeinschaft offenbar überholt ist. Bei der Auflösung einer Verwaltungsgemeinschaft soll nach den Vorstellungen der CDU und SPD das Einstimmigkeitsprinzip durch das Prinzip der doppelten Mehrheit ersetzt werden. Bei der Einführung der Doppik gehen sie wieder zurück zum Einstimmigkeitsprinzip. Das ist also wieder ein Rückfall. Das kann natürlich auch sein, dass der Gesetzentwurf zu einem Zeitpunkt erarbeitet wurde, wo die Empfehlungen der Enquetekommission in dem Maße noch nicht vorlagen. Das kann man aber in der Ausschussberatung weiter diskutieren. Auch wir halten es für kompliziert, innerhalb einer Verwaltungsgemeinschaft mehrere Systeme parallel laufen zu lassen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein weiterer Komplex ist dieses Überschuldungsverbot, das Sie hineinformuliert haben, dazu habe ich mich schon geäußert. Das ist ein edles Ziel. Das wird in wenigen Jahren wie ein Kartenhaus zusammengebrochen sein, wenn Sie nicht den Gemeinden das Geld für die Investitionen, für die Bewirtschaftung des Vermögens in die Hand geben. Dazu sind Sie verpflichtet, das hat das Landesverfassungsgericht so entschieden. Der jetzige Kommunale Finanzausgleich bildet das nicht ausreichend ab. Die Freiwilligkeit halten wir in diesem Fall für nicht geboten. Dort sollten wir

konsequent sein. Wenn Sie tatsächlich mit der Freiwilligkeit erreichen wollen, dass Gemeinden zunächst erst einmal bestimmte Dinge ausprobieren, dann sollten Sie wie in den anderen Bundesländern den Mut haben, über Modellvorhaben oder Pilotprojekte die Doppik zunächst zu testen. Einige Gemeinden in Thüringen arbeiten schon längere Zeit daran und sie haben auch Interesse. Das kann man eher durch Modellprojekte erreichen und nicht durch Freiwilligkeit, zumal Sie die Freiwilligkeitsphase auch nicht begrenzen. Damit ist die Freiwilligkeit zumindest jetzt erst einmal dauerhaft gegeben.

Insgesamt ist es richtig, dass wir über diese Frage diskutieren. Die Konfliktpunkte, die wir sehen, haben wir Ihnen verdeutlicht. Wir hoffen, dass Sie in dieser Frage tatsächlich die Sorgen und Nöte der Kommunen im Blick haben. In dem Zusammenhang sind wir überzeugt, dass unsere Hinweise sachgerecht sind und dass sie dieses Mal nicht so einfach weggewischt werden sollten, sondern dass wir ernsthaft darüber diskutieren sollten, dass wir uns auch mit diesen Einwänden und den Erfahrungen in den anderen Bundesländern beschäftigen. Wir hoffen, dass die Mehrheitsfraktion eine mündliche Anhörung ermöglicht und nicht wieder nur eine schriftliche Anhörung, weil wir viele dieser von mir angesprochenen Probleme im Dialog klären müssen, die können wir nicht schriftlich klären. Wir warten ab, wie sich dieses Mal die Mehrheitsfraktion verhält. Wir beantragen, das Gesetz an den Innenausschuss und an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Herr Staatssekretär, ich gehe jetzt mal davon aus, dass ich erst die Rednerinnen und Redner aus dem Landtag sprechen lasse und Sie sich danach zu Wort melden wollen. So rufe ich für die SPD-Fraktion Frau Abgeordnete Taubert auf.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, also Herr Kuschel, ich muss schon sehr schmunzeln. Stellen Sie sich nur einmal vor, Sie wären in Regierungsverantwortung 2004 gewesen und das Ding wäre umgesetzt worden. Nach drei Jahren haben Sie einen Erkenntnisgewinn, den hätten Sie auch schon 1999 haben können. Sie haben ja immer kommunalpolitisch gearbeitet und insofern muss ich sagen, ist es schon ein sehr durchsichtiges Manöver, von einer Sache abzukommen, bei der man gemerkt hat, dass sie doch nicht überall so gut ankommt.

Ich kann mich noch sehr gut erinnern, ich bin von 1990 bis 1995 Stadtkämmerin gewesen, ab da war ich dann Beigeordnete in zwei Landkreisen. Das Thema „Doppik“ hat uns immer beschäftigt, in allen Abteilungen, Dezernaten, nicht nur in der Kämmerei. Es war immer schon - seit 1990 - umstritten. Im Rahmen der neuen Steuerungsmodelle, die ja auch hier im Vorbericht zum Gesetzentwurf ganz gut dargestellt sind, hat man immer wieder darüber gesprochen, ob das sinnvoll ist. Ich kann mich auch gut entsinnen, dass wir als Vertreter der neuen Bundesländer auch die Frage der neuen Steuerungen mit einem Stück weit Verwunderung zunächst auch zur Kenntnis genommen haben und dann feststellen mussten, auch in einer ganzen Reihe von Gesprächen, auch auf KGSt-Foren, dass man sich in der alten Bundesrepublik dazu aufgemacht hat, weil das System so stark geworden war, weil sich die Verwaltungen nicht mehr bewegt haben und weil man die Hoffnung hatte, mit solchen Modellen die Verwaltung wieder in Schwung zu bringen und auch Effizienzgewinne zu haben. Das mag in den alten Bundesländern auch Anfang der 90er-Jahre die richtige und sinnvolle Lösung gewesen sein. Für die neuen Bundesländer - wir haben eine andere Entwicklung genommen - war das damals noch nicht der Fall. Gleichwohl halte ich die neuen Steuerungsmodelle für eine überlegenswerte Sache. Aus Offenbach hat das ein Sozialdezernent in einem Forum ganz gut zum Ausdruck gebracht. Er hat gesagt, „Der Weg ist das Ziel!“, nämlich sich aufzumachen, Verwaltung zu überprüfen, zu schauen, was machen wir denn überhaupt nach vielen Jahren, mal zu schauen, ist das noch gut, wie wir Verwaltung organisieren. In-sofern hat auch die neue Steuerung ihre Berechtigung.

Was die Doppik betrifft, muss ich sagen, da hat man entweder eine Überzeugung davon, dass betriebswirtschaftliches Denken in Kommunen wichtig ist, oder man hat diese Überzeugung nicht. Das ist weder gut noch schlecht, das ist einfach eine Frage des Standpunkts und nicht eine Frage des Zeitgeistes. Ich muss sagen, ich habe vor allem aus größeren Städten der alten Bundesländer sehr gute Reflexionen, was die Einführung der Doppik betrifft und das spiegelt sich ja auch in Thüringen ein Stück weit wider. Deswegen sage ich, Sie waren entweder im falschen Bundesland - das ist ja ein Bundesland, in dem Sie waren, das im Verwaltungshaushalt Schulden machen kann, auch da ist der Vermögensverzehr weit fortgeschritten seit einigen Jahren, manchmal sogar Jahrzehnten - oder Sie waren in den falschen Kommunen. Wie gesagt, ich kann Ihnen eine anbieten im Großraum Hannover, die sehr gute Erfahrungen mit der Doppik gemacht hat, die aber auch weiß, dass es schwierig ist, gerade mit dem Gemeinderat dann am Ende den neuen Produkthaushalt zu kommunizieren und sich auf neue Verfahren einzustellen in der Frage der Gemeindesteuerung.

Wir finden den vorliegenden Gesetzentwurf gut. Wir wollen das auch gern sagen und an das Ministerium weitergeben. Man hat sich ja lange Zeit genommen dafür und ist auch abgewichen von den Meinungen anderer Bundesländer. Wir sind eines von wenigen Bundesländern, die diese Optionen noch offen haben und halten das auch für gerechtfertigt. Wir halten es aber auch, entgegen Ihrer Aussage, Herr Kuschel, für richtig, dass wir ab 01.01.2009 anfangen können, denn gerade die kreisfreien Städte sind schon seit einiger Zeit dabei, sich auf die Produkthaushalte vorzubereiten. Es gibt auch Landkreise - wenige Landkreise -, die einen Produkthaushalt haben. Ich stimme Ihnen zu, so ganz einfach ist er nicht zu lesen. Im Unstrut-Hainich-Kreis war er vier große A4-Ordner voll. Da muss man schon auf seinen Bereich zunächst einmal schauen, dass man das begreift. Wir halten es für wichtig, dass wir mit dieser Freiwilligkeitsphase auch Erfahrungen sammeln, und zwar großflächiger als in den Modellversuchen, die wir bisher haben. Die Einführung der Doppik halten wir auch für eine Frage des „Brennens des Kämmerers“, das muss man einfach so sagen. Wenn Sie einen Kämmerer in der Stadtverwaltung oder im Landkreis haben, der z.B. aus der Betriebswirtschaft kommt, der kann ganz anders mit der Thematik umgehen. Wenn der dann noch in der Lage ist, auch seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mitzunehmen, dann ist die Einführung weit einfacher, als wenn dort von Anfang an ein Vorbehalt da ist.

Ich halte es auch nicht für kontraproduktiv, jetzt die Freiwilligkeitsphase anzufangen. Denn gerade die großen Städte haben kein Problem dabei, da wird Gebietesreform in dem Maße jetzt nicht so relevant sein. Die Landkreise, das wissen wir auch aus der Anhörung in der Enquetekommission zum Thema „Doppelte Buchführung“, die sind sehr verhalten momentan mit der Thematik. Die werden sich, denke ich, im Wesentlichen momentan gar nicht einbeziehen lassen. Die kleinen Gemeinden stehen ohnehin vor der Problematik, wie kriege ich das mit meinen Beschäftigten und auch mit meiner Datenverarbeitung überhaupt auf die Reihe. Ich sehe auch nicht das Problem, dass Verwaltungsgemeinschaften sich da so wild entschließen, dass die eine Hälfte sagt so und die andere macht das so. Das kann ich mir mit Verlaub überhaupt nicht vorstellen.

Was die Doppik bringt - und deswegen befürworten wir sie grundsätzlich auch -, ist doch ein höheres Maß an Transparenz über den Werteverzehr, der in der Kommune stattfindet. Denn momentan wird eine Straße gebaut, wird eine Schule gebaut, aber die Frage, wann und was muss ich da tun, um auch konsequent mein Vermögen zu erhalten, wird zumeist aus finanziellen Erwägungen gar nicht in Betracht gezogen und dazu dient letztendlich die Doppik.

Ich kann den Gemeinden, die momentan mit diesem Verfahren nicht arbeiten wollen, trotzdem raten, sich ihr Vermögen schon mal anzuschauen. Ich denke, das kann man auch, ohne die Buchhaltung zu wechseln, machen und kann versuchen, auch schon diesen entscheidenden Punkt, der dann in der doppelten Buchführung wichtig ist, schon vorbereiten, indem man sein Vermögen langsam und kontinuierlich bewertet.

Deswegen sehen wir momentan diesen Gesetzentwurf als die richtige Lösung an, auch in Zukunft in Thüringen sich dieser neuen Entwicklung nicht zu verschließen und auch den Versuch zu unternehmen, dabei alle mitzunehmen, sowohl den Gemeinderat als auch natürlich die Mitarbeiter in der Verwaltung. Danke.

(Beifall SPD)

Für die CDU-Fraktion hat sich Frau Abgeordnete Groß zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Kuschel, ich würde Ihnen doch empfehlen, lesen Sie einfach mal im Protokoll nach, was Sie hier alles zu dem Gesetzentwurf gesagt haben. Das war so ein Sammelsurium, aber dass Sie noch den Thüringer KFA als beispielgebend für andere Länder genannt haben, das hat mich dann doch ein bisschen verblüfft, das aus Ihrem Munde zu hören.

Man kann natürlich auch Extrembeispiele finden. Aber, ich denke, hier handelt es sich um ein ganz sachliches Thema, mit dem wir auch sachlich umgehen können und sollten. Die Neuordnung des Haushalts- und Rechnungswesens in den Kommunen ist nicht neu. Es wird bereits seit Beginn der 90er-Jahre davon gesprochen. Die Reform des Gemeindehaushaltsrechts und die Einführung der kommunalen Doppik werden bundesweit seit Jahren diskutiert. Viele Kommunen und Spitzenverbände haben Veränderungen von ihren Landesregierungen gefordert.

Im November 2003 war in Jena die Innenministerkonferenz. Hier wurden Eckdaten für das kommunale Haushalts- und Rechnungswesen festgelegt. Bei der doppelten Buchführung - oder vielleicht sage ich es auch noch mal, weil manche gesagt haben, Doppik, wofür ist das die Abkürzung, für doppelte Buchführung in Konten. Es handelt sich dabei um ein Instrument, das Städten, Gemeinden und Landkreisen viele Vorteile verschaffen kann. Sie stellt Handwerkszeug bereit, mit dem Transparenz und Datenvollständig

keit für bessere, weil fundiertere finanzwirtschaftliche Entscheidungen erreicht werden können, denn eine Haushaltswirtschaft, die den neuen, insbesondere finanzwirtschaftlichen Herausforderungen an die Gemeinden und Landkreise gewachsen sein soll, benötigt vollständige Informationen über Aufkommen und Verbrauch von Ressourcen. Heute wissen wir, aufgrund zahlreicher gelungener Umstellungsprojekte in anderen Bundesländern - und ich komme nachher noch mal auf Pilotprojekte in Thüringen zurück -, dass die Umstellung des Haushalts- und Rechnungswesens bei allen damit verbundenen Problemen gelingen und spürbare Steuerungsvorteile für die Kommunen bringen kann.

In den anderen Bundesländern wurde von Anfang an auch eine Optionslösung diskutiert, die den Kommunen die Wahl zwischen Doppik und einer erweiterten Kameralistik eröffnet. Herr Kuschel, Sie sind ja auf die erweiterte Kameralistik eingegangen. Die erweiterte Kameralistik erfordert jedoch 80 bis 90 Prozent des Aufwands, der bei der Umstellung auf die Doppik zu erwarten ist, ohne alle Vorteile der Doppik bieten zu können. Sie stellt damit eine Reform dar, die bei annähernd gleichen Umstellungskosten auf halbem Wege stehen bleibt. Als einziges Bundesland hat Hessen den Kommunen die Wahlmöglichkeit zwischen der Doppik und der erweiterten Kameralistik eröffnet. Auch die Spitzenverbände in Thüringen haben sich gegen die Option einer erweiterten Kameralistik ausgesprochen. Aus Sicht unserer Fraktion ist es daher folgerichtig, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung auf die Möglichkeit der Einführung der erweiterten Kameralistik verzichtet. Wir haben das in der Anhörung in der Arbeitsgruppe der Enquetekommission auch von den kommunalen Spitzenverbänden hören können.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht stattdessen vor, den Kommunen die Optionsmöglichkeit einzuräumen, das bisherige kameralistische Haushaltssystem bis auf Weiteres fortzuführen. Diese Regelung führt mit Sicherheit zu Diskussionen. Insbesondere wird von Kritikern ins Feld geführt, dass eine längere Parallelität der beiden Systeme Kameralistik und Doppik die Vergleichbarkeit der kommunalen Haushalte erschwere. Natürlich darf man auch nicht verschweigen, dass diese Umstellung und auch die Parallelität Schwierigkeiten mit sich bringt und die Umstellung generell auch Kosten verursacht. Wir werden uns sicherlich mit diesen Details in den Ausschüssen noch ausreichend befassen.

Das Neue Kommunale Finanzwesen orientiert sich am kaufmännischen Rechnungswesen und den allgemeinen Grundsätzen des Handelsrechts. Entscheidet sich eine Kommune für die Einführung der kommunalen Doppik, so hat sie ihr gesamtes Vermögen zu erfassen, zu bewerten und zu bilanzieren. Die Er

fassung und Bewertung der Vermögensgegenstände für die Einstellung der Eröffnungsbilanz ist während der Umstellung mit zusätzlichem personellem Aufwand verbunden. Im Übrigen setzt es auch eine intensive Fortbildung der Mitarbeiter voraus. Ich gebe meiner Kollegin, Frau Taubert, recht, wenn diese Umstellung von der Kämmerei selbst nicht gewünscht ist, wenn die Mitarbeiter nicht selbst dahinterstehen, dann wird diese Umstellung nichts.

Eine Frist für alle Kommunen zur Umstellung auf die Doppik wird es nach dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht geben. Die Kommunen erhalten damit die Möglichkeit, ihr Haushalts- und Rechnungswesen nach ihren Bedürfnissen zu gestalten und das Reformtempo selbst zu bestimmen. Dies empfiehlt sich insbesondere im Hinblick auf Gemeinden mit geringer Einwohnerzahl, die zum jetzigen Zeitpunkt mit der Umstellung auf die Doppik teilweise überfordert wären. In der Anhörung hat das zum Beispiel die Gemeinde Brotterode ausgeführt. Geht man den umgekehrten Weg, so wie es viele Bundesländer getan haben, und setzt diese Reform in allen Gemeinden innerhalb einer festgesetzten Umstellungsfrist durch, könnte dies die Effizienz der Verwaltung in manchen Gemeinden mindern statt sie zu erhöhen. Die Reform wird die besten Ergebnisse bringen, wenn die Kommunen von ihrer Zweckmäßigkeit überzeugt sind und sie die erforderliche Zeit zur Umstellung haben. Der Gesetzentwurf, der uns heute vorliegt, setzt die Kommunen daher nicht unter Druck, sondern er erlaubt ihnen, zunächst auch die Erfahrungen der Kommunen abzuwarten, die die Umstellung der Doppik bereits intensiv vorbereiten und zum 01.01.2009 oder zum 01.01.2010 umsetzen werden. Bei dem Projekt, welches gemeinsam das Innenministerium, der Gemeinde- und Städtebund und der Landkreistag bereits mit einigen Pilotkommunen durchgeführt haben, auch von diesen Erfahrungen können die Kommunen, die die Umstellung durchführen wollen, profitieren und, ich denke, es können dadurch auch Kosten gespart werden. Ziel muss es sein, dass in naher Zukunft viele Städte und Gemeinden die Vorteile des neuen Haushalts- und Rechnungswesens für die Verbesserung ihrer Verwaltungssteuerung nutzen können. Wir wollen eine Steigerung der Effizienz und wir wollen auch eine Vereinfachung für die Gemeinderäte oder überhaupt für die Entscheidungsträger, die Stadträte.

Ich bin mir natürlich bewusst und die Kollegen meiner Fraktion auch, dass sich das neue Haushaltsrecht in Thüringen sicherlich eher langsam durchsetzen wird. Andere Bundesländer wie Baden-Württemberg planen daher Umstellungsfristen. In mehreren Bundesländern mussten solche Umstellungsfristen bereits verlängert werden, da man die Ausgaben unterschätzt hat. Wenn man mit den Kommunen spricht, die sich an diesem Pilotprojekt hier in Thüringen be

teiligt haben, so wird von mindestens vier Jahren bei der Umstellung gesprochen. Deshalb sollte ein übereiltes Festsetzen der Frist auch nicht Bestandteil der jetzigen Diskussion und des Gesetzentwurfs sein. Thüringen sollte daher von Erfahrungen anderer Länder und auch von dem Pilotprojekt im eigenen Land lernen. In Bayern und Schleswig-Holstein hat man einen freiwilligen Reformprozess angestoßen und die Möglichkeit der freiwilligen Umstellung ist daher nach unserer Ansicht der richtige Weg zur Einführung. Deshalb begrüßen wir die Optionslösung. Letztlich wird die Einführung der Doppik ohne Zwang deren Akzeptanz vor Ort erhöhen. Die Kommunen, die sich noch nicht für eine Umstellung des Rechnungswesens entscheiden, sollten gleichwohl darüber nachdenken, wie auch sie die Effizienz ihrer Verwaltung erhöhen können. Die Definition von Verwaltungsleistungen als Produkte, produktorientierte Zieldefinitionen, produktorientierte Aufgabenverteilung und Stellenbildung sind Reformschritte, die zur Steigerung der Effektivität der Verwaltung auch schon vor der Umstellung des Haushalts- und Rechnungswesens angegangen werden können. Dafür gibt es mehrere Beispiele. Langfristig - und auch darauf möchte ich ausdrücklich hinweisen - kann es nicht ausgeschlossen werden, dass über den Fortbestand des kameralistischen Haushaltswesens auf kommunaler Ebene neu entschieden werden muss. Dies hängt sowohl von der bundesweiten Entwicklung des kommunalen Haushaltsrechts als auch von den Erfahrungen ab, die die ersten doppelspurigen Kommunen in Thüringen mit dem neuen Gemeindehaushaltsrecht sammeln werden. Man kann die zukünftigen Entwicklungen natürlich jetzt noch nicht absehen, jedoch ist es für uns heute schon klar, dass ein solcher Schritt nur in enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden hier in Thüringen gegangen werden kann.

Ein richtiger Schritt ist auch die mit dem Gesetzentwurf vorgesehene Änderung des § 120 der Thüringer Kommunalordnung. Wie Sie wissen, ist nicht immer jede Entscheidung, die formal rechtswidrig ist, auch inhaltlich falsch. Die CDU-Fraktion begrüßt es daher ausdrücklich, dass das Innenministerium den Rechtsaufsichtsbehörden Spielraum für eine kommunale und bürgerfreundliche Anwendung der Beanstandungspflicht geben will. Dies ist bereits in anderen Flächenländern mit Erfolg praktiziert worden. Die Rechtsaufsichtsbehörden werden dadurch in vielen Einzelfällen zu besseren Lösungen kommen, als es bisher der Fall war. Wir sollten den Gesetzentwurf im Innenausschuss federführend und mitberatend im Haushalts- und Finanzausschuss diskutieren, was ich hiermit beantragen möchte. Danke schön.

(Beifall CDU)

Mir liegen jetzt seitens der Abgeordneten keine weiteren Redeanmeldungen mehr vor und ich nehme an, dass der Staatssekretär des Innenministeriums jetzt seinen Redebeitrag geben möchte. Ich habe überlegt, ob ich jetzt sage - zur Begründung des Gesetzentwurfs -, aber das entscheiden Sie selbst.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich will natürlich nicht versäumen, Ihnen auch aus Sicht der Landesregierung noch einmal diesen Gesetzentwurf ein wenig nahezubringen. Mit diesem Gesetzentwurf geht Thüringen nämlich einen weiteren großen Schritt in eine gute Zukunft für unsere Kommunen, nämlich für ein wettbewerbsfähiges und leistungsfähiges Finanzwesen.

Damit werden nicht nur drängende Erwartungen vieler Kommunen an das Land erfüllt, der Gesetzentwurf resultiert auch aus einem engen und vertrauensvollen Zusammenwirken mit den kommunalen Spitzenverbänden. Er ist damit Frucht eines beispielhaften Projekts im besten Sinne. Und der Zeitpunkt, Herr Abgeordneter Kuschel, ist genau richtig gewählt. Da keine flächendeckende Einführung von heute auf morgen geplant ist, ist auch eine Verknüpfung mit der Funktional- und Gebietsreform weder sinnvoll noch notwendig. Viele Kommunen sind bereits heute in der Lage loszulegen und benötigen jetzt und nunmehr den rechtlichen Rahmen dafür.

Das neue Haushalts- und Rechnungswesen stellt den Kommunen Informationen zu Verfügung, die sie für eine verbesserte Steuerung ihrer Verwaltung benötigen. Vor allem lässt sich die Effizienz der kommunalen Verwaltungen bei der Erstellung der kommunalen Leistungen steigern. Die Reform des kommunalen Haushaltsrechts wird einen grundlegenden Wandel der kommunalen Haushaltswirtschaft und der Kommunalverwaltung bewirken. Bislang wird im Haushaltsplan lediglich mit Zahlungsvorgängen geplant und in der Haushaltsrechnung mit Zahlungsvorgängen gerechnet - Stichwort Kameralistik. Rechnungsstoff war bislang und ist bislang der Geldverbrauch. Künftig sollen durch Haushaltsplanung und Haushaltsrechnung die Zahlungsvorgänge und der nicht zahlungswirksame Werteverzehr und damit der Ressourcenverbrauch dargestellt werden. Mit der kommunalen Bilanz wird künftig erstmals der Vermögensstand der Kommunen sichtbar werden. Während die Kameralistik, wie gesagt, die Zahlungsvorgänge in den Mittelpunkt stellte und auf Erhaltung der Liquidität der Kommunen angelegt ist, zielt das Neue Kommunale Finanzwesen und damit die Doppik auf den Erhalt des Eigenkapitals und damit auf die

Erhaltung des kommunalen Vermögens. So wird zum Beispiel erkennbar, ob und in welchem Umfang der oft beklagte Vermögensverzehr in den einzelnen Kommunen tatsächlich stattfindet.

Mit der damit verbundenen Kosten- und Leistungsrechnung für alle Bereiche der kommunalen Verwaltung lassen sich die tatsächlichen Kosten der Verwaltungsleistungen ermitteln und zur Grundlage der - wie man heute so schön sagt - strategischen und operativen Steuerung der kommunalen Verwaltung, „des Konzerns Kommune“ machen im Sinne des neuen Steuerungsmodells.

Will man den Kommunen die Möglichkeit geben, diese Instrumente zu nutzen, ergibt sich die Notwendigkeit für eine grundlegende Reform des kommunalen Haushaltsrechts. Die kommunale Doppik ist ja zwischenzeitlich in den meisten Bundesländern - wir haben es gehört - als verbindliches oder optionales kommunales Haushalts- und Rechnungssystem eingeführt.

Für Thüringen hat das Innenministerium zunächst mit den kommunalen Spitzenverbänden im Mai 2006 das Projekt „Neues Kommunales Finanzwesen“ initiiert. Innerhalb dieses Projekts wurden Arbeitsgruppen unter Beteiligung zahlreicher Mitarbeiter aus den kommunalen Verwaltungen, seitens der kommunalen Spitzenverbände und der betroffenen Landesbehörden sowie eine Lenkungsgruppe aus Vertretern der Spitzenverbände und des Innenministeriums gebildet. Ich sage das deswegen etwas ausführlicher, um deutlich zu machen, wie komplex die Vorarbeiten auch für diesen Gesetzentwurf gewesen sind und wie breit die Mitwirkung gerade des kommunalen Bereichs angelegt war.

Die Projektarbeitsgruppen haben Entwürfe für die rechtlichen Grundlagen sowie Praxishilfen für die Umsetzung der Reform in den Kommunen bereits erarbeitet, angefangen vom Entwurf einer Gemeindehaushaltsverordnung „Doppik“ bis hin zum Entwurf einer Bewertungsrichtlinie, um hier nur einige Ergebnisse zu nennen. Mit der Übergabe des Abschlussberichts dieses Projekts im Oktober 2007 war dann die Grundlage gelegt für die gesetzgeberische Umsetzung, die Ihnen heute vorliegt. An dieser Stelle möchte ich sehr gern den kommunalen Spitzenverbänden und all denen, die sich beteiligt haben im Rahmen dieses Projekts, noch einmal ausdrücklich und herzlich für ihre Mitarbeit danken.

(Beifall CDU)

Thüringen folgt dem Optionsmodell - wir haben es gehört -, weil das auf die kommunalen Besonderheiten hier im Lande am besten passt. Dieses Optionsmodell bedeutet, dass die Kommunen nicht ver