Protocol of the Session on December 9, 2004

Es gibt eine gemeinsame Berichterstattung. Herr Abgeordneter Carius, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, uns liegen hier die Beschlussempfehlungen in Drucksache 4/422 und 4/423 zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD sowie zum Gesetzentwurf, der die Verfassung ändern sollte, vor und wir haben diese beiden Gesetzentwürfe in der 2. Sitzung im Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten am 3. November 2004 sowie in der 3. Sitzung am 2. Dezember 2004 beraten.

Im Grundsatz ist die Rechtslage derzeit so, dass nach § 5 Abs. 1 Satz 2 des Thüringer Ministergesetzes die Mitglieder der Landesregierung ohne Zustimmung des Landtags weder der Leitung noch dem Aufsichtsgremium eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören dürfen. Das heißt, die Mitglieder der Landesregierung dürfen nur mit Zustimmung des Landtags derartigen Gremien angehören. Hier sieht die SPD-Fraktion ein Problem darin, dass Interessenkonflikte zwischen auf Gewinn ausgerichteten Unternehmen einerseits und dem Freistaat Thüringen andererseits nicht ausgeschlossen werden können und zudem nicht einer Kontrollmöglichkeit durch den Thüringer Landtag unterliegen. Die Lösung sieht die SPD-Fraktion darin, dass künftig den Mitgliedern der Landesregierung ausnahmslos untersagt wird, während ihrer Amtszeit der Leitung oder dem Aufsichtsgremium eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens anzugehören.

Wir hatten uns im Ausschuss eine Synopse vorlegen lassen über die Rechtslage in allen Ländern, die in den Beratungen deutlich gemacht hat, dass der Regelungsvorschlag der SPD-Fraktion völlig neue

Maßstäbe setzen würde, und deshalb gab es dann von der SPD-Fraktion auch einen Kompromissvorschlag, wonach die Thüringer Regelung insofern modifiziert werden sollte, dass die Ausnahmen durch den Landtag nur dann beschlossen werden dürften, wenn der überwiegende Einfluss des Staats in einem Unternehmen gesichert sei. In den Beratungen wurde jedoch wiederum darauf hingewiesen, dass der mögliche Interessenkonflikt, der hier entstehen könnte, nur durch die Transparenz gegenüber dem Landtag und nicht durch Verbote vermieden werden könnte. Die Mehrheit des Ausschusses empfiehlt daher die Ablehnung beider Gesetzentwürfe. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Danke schön. Damit kämen wir zur gemeinsamen Aussprache der beiden Punkte 2 a und b. Es hat sich zu Wort gemeldet Frau Abgeordnete Walsmann, CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die heute zur abschließenden Entscheidung anstehenden Gesetzesinitiativen der SPD-Fraktion, die auf eine Änderung der Verfassung in Artikel 72 Abs. 2 und des Ministergesetzes § 5 Abs. 1 gerichtet sind, waren Gegenstand der Erörterung im Justizausschuss, wie wir eben gehört haben. Die CDU-Fraktion kann den Gesetzentwürfen nicht zustimmen. Die wesentlichen Gründe dafür - das wird Sie nicht sehr überraschen - habe ich bereits zum Zeitpunkt der Einbringung der Gesetzentwürfe dargestellt. An der grundsätzlichen Auffassung, dass die in der Thüringer Verfassung und dem Ministergesetz vorgesehenen Tätigkeitsbeschränkungen und die Regelung, die es nur mit Zustimmung des Landtags ermöglicht, davon Ausnahmen vorzusehen, ausreichend - ich betone - bestimmt genug sind, hat sich nichts geändert.

Inhaltsgleiche Bestimmungen sind gängige Praxis in nahezu allen Bundesländern. Das entscheidende Kontrollinstitut über die Wahrnehmung der fiskalischen und öffentlichen Interessen in Aufsichtsgremien ist für mich die Herstellung der Transparenz durch die Befassung des Landtags. Im Übrigen ist es mehr als erstaunlich, dass die SPD-Fraktion plötzlich von ihrer eigenen Intention abrückt, ein grundsätzliches und ausnahmsloses Verbot aufzunehmen, dass es den Mitgliedern der Landesregierung nicht mehr ermöglicht, neben dem Regierungsamt noch der Leitung oder dem Aufsichtsrat eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens anzugehören.

(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Wir sind lernfähig. Wir machen uns Sorgen um diese Regierung.)

Der Versuch der SPD, in großer Verlegenheit die bayerische Regelung als Vorschlag zur Modifizierung der eigenen Gesetzesinitiative sozusagen wie das Kaninchen aus dem Hut zu zaubern, überzeugt aus mehreren Gründen nicht, zeigt mir aber, dass die vorliegenden Initiativen wohl doch eher vordergründig populistischen Anliegen gewidmet waren.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Da sehen Sie einmal, was für Sorgen wir uns machen.)

(Beifall bei der CDU)

Nun noch ein Wort zu dem, was gegen die bayerische Regelung spricht. In Bayern, meine Damen und Herren, wird das Parlament über die Wahrnehmung bestimmter Funktionen nur informiert. In Thüringen dagegen entscheidet das Parlament über die Zulässigkeit der Wahrnehmung von Funktionen, und zwar umfassend sowohl bei Unternehmen mit überwiegender Landesbeteiligung als auch bei sonstigen Unternehmen. Das Thüringer Parlament, und das betone ich, hat also größere Befugnisse. Die Thüringer Regelung gewährt darüber hinaus eine größere Flexibilität. Es kann durchaus sinnvoll sein, dass Mitglieder der Landesregierung Funktionen auch bei Unternehmen ohne überwiegende Landesbeteiligung wahrnehmen. Dieser Situation kann eine starre Regelung, wie Sie sie aus Bayern entnehmen wollten, nicht Rechnung tragen, eine flexible wie in Thüringen schon.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Deswe- gen sind wir auch von der bayerischen Lösung abgewichen.)

Meine Damen und Herren, man sollte es gewählten Volksvertretern schon zutrauen, dass sie in der Lage sind, die richtige Entscheidung zu treffen, und man sollte dem Parlament insoweit auch vertrauen. Das war auch die Intention der Verfassungsgeber, als die Bestimmung des Artikels 82 der Thüringer Verfassung erarbeitet wurde.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Deswe- gen haben wir es mit der Bundesrege- lung kombiniert.)

Einer anderweitigen Selbstbindung des Parlaments durch Gesetz bedarf es aus Sicht der CDU-Fraktion nicht. Außerdem, das möchte ich auch mal betonen, sollte unsere Landesverfassung nicht ständig zur Disposition gestellt werden. Sie ist ein viel zu hohes Gut, um sie Tagesstimmungen zu öffnen.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Danke. Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Schubert, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Ausgangspunkt für die vorliegenden Vorlagen war eine Vorlage der Landesregierung zur Zustimmung der Mitgliedschaft in verschiedenen Gesellschaften bezüglich des Aufsichtsrats. Die Vorlagen wurden uns vorgelegt ohne Begründung der Notwendigkeit und auch von der Mehrheit dieses Hauses so abgestimmt. Deshalb haben wir im Anschluss daran die Gesetzentwürfe, die Ihnen vorliegen, eingebracht, die zugegebenermaßen sehr generell sind. Aber auch dafür gibt es gute Gründe. Wir haben uns dabei auch an den Auffassungen der Landes- und Bundesrechnungshöfe orientiert. Auch bei der Bundesregelung, die es gibt, war ursprünglich mal geplant, ein generelles Verbot einzuführen. Wenn man den Kommentar zu Artikel 66 des Grundgesetzes liest, da lassen sich die Gründe auch nachvollziehen. Erstens steht dort: Es soll vermieden werden, dass Interessenkonflikte zwischen gewinnorientierten Unternehmen und dem Staat entstehen. Es soll sichergestellt werden, dass die Mitglieder der Regierung ihre ganze Arbeitskraft ihrem Hauptamt widmen können; das öffentliche Ansehen des Amtes darf nicht in Gefahr gebracht werden; wirtschaftliche Abhängigkeit soll nicht entstehen und zu starke Kumulation von wirtschaftlicher und politischer Macht soll vermieden werden. Genau um diese Punkte ging es uns bei unserer Gesetzesvorlage und nicht nur um fehlende Transparenz oder eine mögliche Herstellung von Transparenz, Frau Walsmann. Im Verlauf der Diskussion im Justizausschuss, wo klar wurde, dass die Gesetzentwürfe so nicht durchkommen werden im Landtag, hat mein Kollege Höhn einen Kompromissvorschlag unterbreitet, der sich an den Regelungen von Bayern und Sachsen orientiert. In Bayern, so steht es geschrieben, können Mitglieder der Staatsregierung nur im Vorstand oder Aufsichtsrat von solchen Gesellschaften vertreten sein, bei denen der überwiegende Einfluss des Landes sichergestellt ist. Eine leichte Modifizierung der bayerischen Regelung, dass auch der Landtag dabei zustimmen muss. Aber wenn natürlich, wie hier passiert, der Landtag überhaupt gar nicht über die Notwendigkeit diskutiert, dann würde am Ende auch eine reine Information reichen. Dann braucht der Landtag darüber nicht abzustimmen, so wie es hier in der Praxis ja erfolgt ist. Fazit, wir brauchen in Thüringen eine klare Lösung, die maximal in Ausnahmefällen, wo es ein überwiegen

des Landesinteresse gibt, eine Möglichkeit, dass Minister in Aufsichtsräten sitzen, zulässt. Ich würde hier im Namen der SPD-Fraktion einbringen, dass wir das noch einmal, so wie es schon vom Kollegen Höhn im Justizausschuss vorgeschlagen wurde, gemäß § 59 der Geschäftsordnung an den Ausschuss überweisen, um für Thüringen eine sinnvolle Lösung zu finden. Danke.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön. Das Wort hat der Abgeordnete Blechschmidt, PDS-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen, die Grundintention des Antrags und die durch den Antragsteller im Ausschuss vorgetragenen eingebrachten Änderungsanträge unterstützt die PDSFraktion, ich betone ausdrücklich, die Grundintention. Die SPD-Fraktion fordert in ihrem Antrag auf Änderung der Verfassung und des Ministergesetzes ein ausnahmsloses Verbot der Mitgliedschaft von Mitgliedern der Landesregierung in Leitungs- und Aufsichtsgremien von auf Erwerb gerichteten, also wirtschaftlich tätigen Unternehmen. Dem Antrag liegt das Anliegen zugrunde, dass Interessenkonflikte und mögliche Verflechtungen von Politik bzw. Regierungsebene und Wirtschaft so weit wie möglich ausgeschlossen werden. Dass es hier in der Vergangenheit auch in Thüringen Probleme gegeben hat, wird sicherlich niemand hier leugnen wollen. Mit solchen Auswirkungen von Verflechtung, mangelnder Kontrolle und Transparenz wird sich sicher auch der am morgigen Tag zu installierende Untersuchungsausschuss befassen müssen. So weit zur Grundintention.

Schon in der ersten Lesung sowie in der Ausschussdebatte hat meine Fraktion deutlich gemacht, dass das in der Thüringer Verfassung verankerte Demokratiegebot, also auch die Pflicht zur Kontrolle der wirtschaftlichen Beteiligung des Landes und der eingesetzten Steuergelder, Ausgangspunkt von gesetzlichen Veränderungen war, ist und bleiben sollte. Ein Totalverbot von Mitgliedschaften von Vertretern der Landesregierung in Unternehmen ohne Landesbeteiligung halten wir für völlig richtig. Ein Totalverbot bei Unternehmen mit Landesbeteiligung würde aber unsererseits eine Schwächung von Kontrollmöglichkeiten mit sich bringen. Dies halten wir für nicht richtig. Hier sehen wir den Antrag der SPD in die verkehrte Richtung gehen.

Meine Damen und Herren, die PDS-Fraktion sieht in der Vertretung des Landes in Unternehmen, ins

besondere in Aufsichtsräten, die Erfüllung wichtiger Kontrollaufgaben, soweit - hier wiederhole ich mich - finanzielle Beteiligungen des Landes bestehen. Die Mitglieder der Landesregierung sollten gerade auf diesem Weg auch die Verwendung von Steuergeldern überwachen. Wollte man also den Mitgliedern ein striktes Verbot auferlegen, müsste man daher stattdessen auf einen anderen, die demokratische Rolle sicherstellenden Weg gehen. Die PDS-Fraktion hat im Ausschuss einem Änderungsantrag, einem Vorschlag, der vorgelegt worden ist durch den Antragsteller, zumindest die Mitgliedschaft in Aufsichtsgremien mit Unternehmen bis 25,1 Prozent Landesbeteiligung, zugestimmt. Ich möchte hier, weil darüber gesprochen worden ist, durchaus noch einmal diese Stelle zitieren, Frau Präsidentin. Also aus dem Gesetz zu Rechtsverhältnissen der Mitgliedschaft der Staatsregierung in Bayern, Artikel 3 a: "Mitglieder der Staatsregierung dürfen während ihrer Amtsdauer nicht dem Aufsichtsrat, dem Vorstand oder einem ähnlichen Organ einer privaten Erwerbsgesellschaft angehören. Eine Ausnahme besteht für Gesellschaften, bei denen der überwiegende Einfluss des Staates, insbesondere durch seine Mehrheit im Grundkapital oder durch sein Stimmrecht oder durch die rechtlichen und organisatorischen Verhältnisse, sichergestellt ist. Unter Staat sind der Freistaat Bayern allein oder zusammen mit dem Bund, den Ländern oder anderen Gebietskörperschaften oder Einrichtungen der mittelbaren Staatsverwaltung zu verstehen." Dies wäre ein Schritt in die richtige Richtung gewesen, obwohl nach Ansicht der PDSFraktion der Grundsatz demokratischer Kontrolle der wirtschaftlichen Beteiligung des Landes noch weiter gehen sollte, also auch unter 25 Prozent, denn da, wo Steuergelder ausgegeben werden, sollte auch die entsprechende Kontrolle vorhanden sein. Die PDS-Fraktion befürwortet solche Kontrollen durch Mitgliedschaften von Regierungsmitgliedern, obwohl ihr bewusst ist, dass diese unbestritten auch die Verflechtung von Wirtschaft und Politik befördern. Jedoch ist die demokratische Funktion, diese Kontrolle, unverzichtbar. So kann z.B. im Rahmen eines Untersuchungsausschusses genau diese Analyse durch die Kontrolltätigkeit eines Mitglieds der Exekutive in einem Unternehmen helfen, die Verwendung der Steuergelder im privatwirtschaftlichen Bereich transparent nachvollziehbar zu machen.

Zusammenfassend, meine Damen und Herren, das Ministergesetz und die Verfassung sollte nach Ansicht der PDS-Fraktion so geändert werden, dass die Mitgliedschaft in Unternehmensgremien dann ohne Ausnahme ausgeschlossen ist, wenn keine Beteiligung des Landes besteht. Für Unternehmen mit Landesbeteiligung sollte nur die Mitgliedschaft in Aufsichtsgremien zugelassen sein. Eine Ausnahme vom Verbot der Mitgliedschaft in Unternehmensleitungen sollte nur dann bestehen, wenn das Unternehmen

zu 100 Prozent dem Land gehört. Über die Ausnahme des Verbots der Mitgliedschaft sollte, da unterstütze ich ausdrücklich Frau Kollegin Walsmann, natürlich hier im Landtag entschieden werden, denn das ist auch eine entsprechende Kontrollfunktion. Zusammenfassend: Wie gesagt, in vielen anderen Bundesländern finden sich diese Überlegungen, unsere Positionen und die, die im Grunde genommen im Ausschuss deutlich gemacht wurden, in entsprechenden gesetzlichen Regelungen wieder. Thüringen könnte sich mit entsprechenden Entscheidungen und mit der Rücküberweisung oder einer entsprechenden Verfassungs- oder Gesetzesänderung hier an diesen Beispielen in der Bundesrepublik beteiligen. Danke.

(Beifall bei der PDS)

Danke schön. Weitere Wortmeldungen? Bitte schön, Abgeordneter Höhn, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, einige Bemerkungen meiner Kollegin Walsmann haben mich veranlasst, doch noch einmal hier an das Rednerpult zu treten.

Zum einen, es ist in der Tat nicht ganz alltäglich, wenn eine antragstellende Fraktion im Laufe des Verfahrens ihren eigenen Antrag ändert. Wir haben es aber getan - und da widerspreche ich Ihnen ganz heftig - eben nicht, weil wir eine Lex Althaus wollten, ganz explizit eben nicht, weil wir das wollen, sondern weil wir wollen, dass wirklich nur die Mitgliedschaft in Aufsichtsräten und Vorständen von Unternehmen durch Mitglieder dieser Landesregierung immer dann geschehen soll oder zulässig ist, wenn wirklich Landesinteresse vorliegt. Mir kann niemand - jedenfalls konnte das zumindest die Staatskanzlei ebenfalls nicht - die Mitgliedschaft in Unternehmen erklären, zu denen das Land überhaupt keine Beziehungen hat.

Zum Zweiten, Frau Kollegin: Sie haben vorhin - ich finde, das ist ein gravierender Fehler - auch in der Interpretation dessen, was ich im Ausschuss dargelegt habe, den Landtag gauben machen wollen, dass es sich bei der derzeitigen Regelung in Artikel 72 und analog in § 5 des Ministergesetzes um einen Ausnahmetatbestand handeln würde, über den der Landtag hier zu befinden hat. Das ist es eben genau nicht. Es ist eine Generalermächtigung ohne Nachweis von Landesinteresse und Begründung, die dieser Landtag hier vorzunehmen hat, und das haben Sie als Mehrheitsfraktion auch getan. Genau deswegen wollten wir das Verfahren, nachdem

wir festgestellt haben, dass in anderen Ländern sich diese Regelungen im Wesentlichen auf Landesbeteiligung oder - wie es die Bayern und die Sachsen ausdrücken - auf den überwiegenden Einfluss des Staates beschränken. Das ist ein echter Ausnahmetatbestand. Den muss man auch begründen und über den kann dieser Landtag befinden und dann besteht auch ein Landesinteresse. Das sind die gravierenden Unterschiede zu Ihrer Auffassung der bestehenden Gesetzeslage und zu unserer.

(Unruhe bei der CDU)

Deshalb wird dieser Gesetzentwurf und diese Verfassungsänderung von uns als notwendig erachtet.

Ich möchte abschließend noch einmal betonen: Es ist natürlich auch eine Frage, welchen Risiken sich das eine oder andere Mitglied einer Landesregierung aussetzt, wenn es unabhängig bei allen Unternehmen in Thüringen oder auch in der Bundesrepublik Deutschland sowohl in Aufsichtsräten als auch in Vorständen sitzen kann. Was das für Risiken sind, das haben Sie ja in den letzten Tagen an einem Ihrer eigenen Kollegen auf Bundesebene selbst erleben müssen. Das muss man nicht haben. Das muss auch keine Thüringer Landesregierung haben und insofern - Sie mögen das vielleicht lächerlich finden, meine Damen und Herren - ist unser Antrag auch eine gewisse Schutzfunktion für Mitglieder der Landesregierung. Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön. Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht vor. Die SPD-Fraktion hat Ausschussüberweisung der Drucksachen 4/181 und 4/182 beantragt. Dann lasse ich jetzt darüber abstimmen. Wer dafür ist, dass diese beiden Drucksachen wiederum an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten verwiesen werden, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Danke schön. Stimmenthaltungen? Damit ist die Ausschussüberweisung mit Mehrheit abgelehnt worden. Ich kann nunmehr die zweite Beratung schließen. Um eine dritte Beratung durchführen zu können, wäre es jetzt notwendig, über eine Fristverkürzung abzustimmen, es sei denn, es wird Einvernehmen - Bitte?

(Zwischenruf aus dem Hause: Es liegt kein Antrag vor.)

Da es auf der Tagesordnung steht und Einvernehmen hergestellt worden ist, kämen wir jetzt unmittelbar zur dritten Beratung. Ich danke herzlich. Ich rufe damit auf die dritte Beratung zu dem Gesetz

entwurf in Drucksache 4/181. Wird hierzu Aussprache gewünscht? Es gibt keine Wortmeldungen. Damit könnten wir jetzt zur Abstimmung kommen. Es erfolgt keine Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten in Drucksache 4/422, da diese Beschlussempfehlung die Ablehnung des Gesetzentwurfs empfiehlt. Wir kommen damit direkt zur Abstimmung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD in Drucksache 4/181 in dritter Beratung. Ich verweise darauf, dass bei der Abstimmung, um das Gesetz anzunehmen, eine Zweidrittelmehrheit erreicht werden muss. Wer für den Gesetzentwurf in Drucksache 4/181 ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Danke schön. Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.

Weil dieses Gesetz abgelehnt worden ist, unterbleibt auch die Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD in Drucksache 4/182. Ich kann den Tagesordnungspunkt 2 a und b schließen und rufe auf den Tagesordnungspunkt 22

Fragestunde

Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kummer in Drucksache 4/384.

Verkauf von Landeswaldflächen durch den Freistaat Thüringen

Nach einer Information der "Südthüringer Zeitung" vom 12. November 2004 beabsichtigt der Freistaat nach Abschluss des Waldverkaufs zur Entschädigung des Fürstenhauses Sachsen-Weimar-Eisenach, keinen weiteren Landeswald zu verkaufen. Ausnahmen sollen nur "Splitterflächen" sein, die "aus anderen Gründen" verkauft werden sollen.

In der "Thüringer Allgemeinen" (TA) vom 13. November 2004 wurden daraufhin durch die Landesforstverwaltung drei Waldflächen von insgesamt über 300 Hektar zum Verkauf angeboten.