Protocol of the Session on December 9, 2004

(Zwischenruf Abg. Buse, PDS: Welche Unwahrheit meinten Sie?)

(Beifall bei der CDU)

Ich will darauf eingehen, was die Abgeordnete Lehmann in ihrem Bericht für den Ausschuss schon erwähnt hat, und Ihnen auch noch einmal sagen, welchen Änderungsantrag die CDU-Fraktion im Haushalts- und Finanzausschuss eingebracht hat. Wir haben eine Revisionsklausel der Landeszuweisung im Rahmen des Ausführungsgesetzes zu Hartz IV eingebracht. Danach werden jeweils zum 1. November eines jeden Jahres die tatsächlichen Be- oder Entlastungen für die Kommunen durch das Land überprüft und für das laufende Jahr entsprechende Rück- oder Nachzahlungen geregelt. Maßstab für diese Überprüfungen sind die Regelungen des Bundes für seinen Anteil an den Unterbringungskosten

gemäß § 46 Abs. 9 SGB II. Ich möchte an dieser Stelle auch noch einmal die Forderung des Landkreistags genau zu dieser besagten Änderung in § 1 Abs. 2 zitieren. Dort hat der Landkreistag über den Ausschuss Folgendes gesagt: "Der auf den Freistaat entfallende Anteil an dem durch Artikel 25 Nr. 2 des Vierten Gesetzes zur modernen Dienstleistung am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003 zu erzielenden Einsparungen an Wohngeldleistungen wird den kommunalen Trägern zugewiesen. Die Höhe der Einsparungen stellt der Minister für Bau und Verkehr durch Rechtsverordnung fest. Hierbei ist der Anhang Buchstabe c zu § 46 Abs. 9 des SGB zu berücksichtigen." Der Landkreistag selbst hat in dieser Stellungnahme auf die Angabe einer Summe, der Gemeinde- und Städtebund mit einer Summe von 34 Mio.   &   +     gelegt. Wir sind dieser Forderung nachgekommen. Damit ist auch die zweite Unwahrheit, die hier vorhin von diesem Rednerpult aus genannt wurde, widerlegt. Wir haben das Ziel und das Ergebnis - das, was beide Spitzenverbände gewollt haben - im Ausschuss auch umgesetzt.

Meine Damen und Herren, wir sind uns natürlich wie auch die Vorredner - im Klaren darüber, dass mit der Änderung zu Hartz IV völliges Neuland bei der Grundsicherung für ehemalige Sozialhilfeempfänger und Arbeitslosenhilfeempfänger beschritten wird. Insbesondere die optierenden Kommunen, auch die hier in Thüringen, wissen - das wissen auch die beteiligten kommunalen Vertreter - mit welchen Schwierigkeiten die zu kämpfen haben, nicht nur, weil Softwareprobleme bestehen, auch weil die Kooperation nicht gut klappt, und es wird zu Verzögerungen im Januar führen. Das ist ein Zustand, der ist nicht gut, vor allen Dingen nicht für die betroffenen Menschen, die auf die Zahlung des Geldes angewiesen sind. Aber die genauen Wirkungen des Gesetzes können erst im nächsten Jahr überprüft werden. Deshalb muss man auch dem Gesetz eine Chance geben, dass es sich entwickeln kann.

Offensichtlich sind wir die einzige Fraktion in diesem Haus, die daran glaubt, dass die Entlastungswirkung von Hartz IV, die für Kommunen nach unseren Schätzungen in Höhe von 40 Mio.  PDS spricht von 50 Mio.         wird. Durch die von uns nunmehr eingefügte Revisionsklausel ist sichergestellt, dass das Land seinen Anteil an der Entlastung der Kommunen erbringen wird, aber nicht im vorauseilenden Gehorsam und nicht ohne den Bund aus seiner Verantwortung für die zugesagten Entlastungen zu entlassen. Deshalb gilt Folgendes: Wir bleiben dabei, dass im Gesetz zunächst 20 Mio.      '      ' haben sichergestellt - und das nicht nur erst mit den Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss, sondern schon zu Beginn der ersten Lesung durch

die Finanzministerin hier selbst und auch durch den Abgeordneten Wehner hier gesagt, im Protokoll nachzulesen -, dass die angekündigte Revisionsklausel auch tatsächlich umgesetzt wird, und stellen schon auch im Vollzug des Haushaltsjahres 2005 sicher, dass der überschießende Betrag, der tatsächlich dann zu Mehreinsparungen vielleicht bei dem Land führt, auch noch im selben Haushaltsjahr an die Kommunen weitergereicht wird, so dass im Vollzug auch bei den Kommunen am Jahresende aus den erwarteten Einsparungen beim Land jedenfalls kein Defizit entstehen wird.

Diese Leistung schultert das Land zusätzlich und das sagt die Revisionsklausel aus. Ich finde, es ist wichtig, dass wir auch im Ergebnis der Beratung im Ausschuss zu diesem Ergebnis gekommen sind. Die Revisionsklausel, die Sie in Frage gestellt haben, so wie Sie hier formuliert haben, ist im Übrigen identisch mit der Revisionsklausel des Bundes für seine eigenen Leistungen. Damit zeigt sich, wenn natürlich Sie, Frau Taubert, diese Revisionsklausel hier in Frage stellen, dann heißt das konkludent, dass Sie auch die Revisionsklausel des Bundes selbst in Frage stellen. Daran möge ich zweifeln, dass Ihr Widerstand so stark durchdringt, dass er sich bis auf die Einbringung der Vorlage der Bundesregierung durchschlägt. Ich glaube, wir sollten die Revisionsklausel durchführen, hier in Thüringen jeweils zum 01.11., und der entscheidende Sprung - darüber, glaube ich, sind wir uns einig - findet doch im Haushaltsjahr 2005 statt. Für die folgenden Haushaltsjahre, wo die Revision auch festgeschrieben wird, werden die Sprünge nicht mehr so groß sein, dass es zu Vorfinanzierungen der Kommunen kommt.

Wichtig ist aber, dass angesichts der Maßnahmen, die wir mit dem Haushalt 2005 insgesamt durchführen müssen, nicht eine weitere Belastung für die Kommunen in Thüringen entsteht. Aber ich will Ihnen auch sagen, liebe Bürgermeisterin von Großbreitenbach, ohne in eine Haushaltsdebatte einsteigen zu wollen, aber Sie haben beklagt, wie schwierig die kommunale Finanzausstattung ist und was sich die Kommunen an Investitionen nicht mehr leisten können. Ich will vielleicht in Ihrer eigenen Kommune noch einmal feststellen, dass die Armut nicht so groß sein kann. Sie haben in kürzester Zeit Ihr Rathaus für 1,7 Mio.   %      ten können, liebe Frau Bürgermeisterin, dann kann das mit Ihrer Armut in der Gemeinde nicht so weit her sein.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, der Gemeinde- und Städtebund hat in seiner Stellungnahme beklagt, dass der Anteil des Landes an der Umsatzsteuer in Höhe von 28 Mio.       verbund

masse führt und ich will an dieser Stelle auch mit der dritten Unwahrheit aufräumen, die vorhin von der PDS genannt wurde, wo gesagt wird, dass eine Belastung der Kommunen in Höhe von 6,4 Mio.   treten würde. Hätten Sie in Vorbereitung für die erste Lesung zum Haushalt heute Morgen den Haushaltsplan gelesen, hätten Sie festgestellt, dass im Ergebnis der Verhandlung im Kompromiss mit den kommunalen Spitzenverbänden wir vereinbart haben, dass die Kommunen zum Haushalt 2005 diese 6,4 Mio.  nicht von der Steuerverbundmasse abgezogen bekommen. Wir als Fraktion sind der Regierung ausdrücklich dankbar dafür, dass dieses Kompromissergebnis zu Stande gekommen ist und eine weitere Belastung der Kommunen vermieden wurde.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, eine weitere Forderung der Spitzenverbände ist die monatliche Auszahlung der Sonderbedarfsbundesergänzungszuweisungen. Die werden derzeit nur quartalsweise an die Länder ausgezahlt und wie Sie gestern nachlesen konnten, in der Regierungspressekonferenz angekündigt, will ich Ihnen auch noch mal sagen, hat die Landesregierung eine Bundesratsinitiative unternommen, um hinsichtlich der Frage dieser quartalsweisen Auszahlung eine Unterstützung von anderen Bundesländern zu erzielen und damit auch eine Revision oder eine Neuordnung der Frage im Bundesgesetz zu erreichen und damit auch eine weitere Belastung der Kommunen zu verhindern. Im Übrigen gilt das auch für die Frage hinsichtlich der Regionalisierung der Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung sowie deren Überprüfung und Anpassung nach § 46 des Zweiten Buches des SGB. Auch dort heißt es im Übrigen im Bundesgesetz bis jetzt, und das ist das Entscheidende, warum es auch zu einer Belastung im Vollzug bei den Kommunen führt, aufgrund des Bundesgesetzes, weil dort von Erstattung die Rede ist und das sagt eindeutig auch im Rechtsbegriff aus, dass die Kommunen nach dem Bundesgesetz in Vorleistung gehen müssen und erst dann ihre Erstattung vom Bund durch den Landeshaushalt bekommen und auch da ist die Landesregierung seit dieser Woche per Beschluss im Kabinett aktiv geworden, um mit Bundesratsinitiative auch engagiert die Mehrheit im Bundesrat zu erreichen, dass auch da die Vorfinanzierung abgemindert wird und eine quartalsweise Ausweisung an dieser Stelle erfolgt und die Kommunen nicht das ganze Jahr in Vorleistung gehen müssen bis der Bund Erstattung vornimmt.

Auch dafür geht der Dank von uns an die Landesregierung, weil mit diesen beiden Bundesratsinitiativen, weil man auch immer wieder zurückgeben muss, was ist Bundesverantwortung und was ist Landesverantwortung, in den drei wesentlichsten Punkten,

die die kommunalen Spitzenverbände zur Anhörung dargelegt haben, wir diesen Punkten nachgekommen sind und handlungsaktiv geworden sind.

Meine Damen und Herren, natürlich bleibt es dabei, dass ich auch noch einmal darüber sprechen will, wie wir insgesamt mit uns selbst umgehen, wenn wir Ausschussberatung durchführen. Die beiden Anträge der Opposition, die heute vorliegen, waren auch wortgleich schon eingebracht im Haushalts- und Finanzausschuss und haben dort keine Mehrheit gefunden. Wir fragen uns natürlich, inwieweit wir parlamentarische Vorberatungen in den Ausschüssen weiter durchführen, wenn wir dort abschließend über Anträge beraten, die zu einem Ergebnis gelangen, die nicht immer für alle Beteiligten, natürlich, das ist demokratischer Ausfluss, zur Zufriedenheit ausgehen, weil wir dann anschließend in der Parlamentsdebatte erneut über diese Anträge beraten und abstimmen. Dann stellt sich auch die Frage, warum wir überhaupt die Ausschussberatung so durchexerzieren müssen. Wir bitten darum, dass man intensiv in den Ausschüssen die Vordebatte führt, aber dann nicht noch einmal im Plenum abschließend die ganze Debatte nachvollzieht, dann ist die Ausschussberatung an sich in Frage gestellt. Wir wollen das nicht.

Meine Damen und Herren, sogar auch die Wortmeldungen, die hier noch einmal im Plenum gekommen sind, sowohl von SPD als auch von PDS zeigen, wie schwierig die tatsächlichen Auswirkungen von Hartz IV zu erkennen sind. So wird in beiden Vorlagen wahlweise in der Erstattung von 33 Mio. bzw. 34 Mio. %   .  4.  chen. Die PDS will in ihrem Antrag sogar 33 Mio.  als Mindestgröße festschreiben, obwohl niemand weiß, das Haushaltsjahr hat noch gar nicht begonnen, welche Einsparungen tatsächlich beim Land zu erzielen sind. Wir denken deshalb, dass die eingefügte Revisionsklausel der richtigere Weg ist und der nachvollziehbare Weg und deshalb, weil wir natürlich schon allein mit der Revisionsklausel für ein laufendes Haushaltsjahr natürlich auch ein weiteres Risiko der Finanzministerin aufbürden, was sie im Vollzug erwirtschaften muss, aber wir denken, es ist der richtige Weg und deshalb soll zum Prüfungstermin zum 1. November erstmalig auch gesehen werden, welche Auswirkungen tatsächlich mit dem Gesetz nachvollziehbar werden konnten.

Wenn man sich die Anträge intensiv ansieht, insbesondere den von der SPD, der heute Vormittag vorgelegt wurde, dann will ich schon noch einmal auch in die Details des Antrags hineingehen und will Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren, einen Satz aus dem Antrag zitieren, der zeigt, wie kompliziert offensichtlich auch für die SPD die Materie ist und nicht zu Ende gedacht wurde. Dort heißt

es in 1 Nummer 1 der Beschlussempfehlung, die wie folgt neu gefasst werden soll, ich zitiere aus der Vorlage: "Im Jahr 2006 liegen der Verteilung auf die Kommunen, die dahin noch nicht vorliegen." Ich kann das noch einmal wiederholen: "Im Jahr 2006 liegen der Verteilung auf die Kommunen, die dahin noch nicht vorliegen." Wenn einer diesen Gesetzestext uns vielleicht interpretieren könnte, wären wir vielleicht auch in der Lage, diese Vorlage zu beraten und am Ende auch zuzustimmen, wenn wir wüssten, um was es eigentlich dabei gehen soll. Da Sie es offensichtlich nicht getan haben, liebe Frau Taubert, bleibt es dabei, dass wir empfehlen, der Beschlussempfehlung des Ausschusses und dem geänderten Gesetz so zuzustimmen. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Seitens der Abgeordneten liegen keine weiteren... Doch, Herr Abgeordneter Gerstenberger. Frau Ministerin soll der Abgeordnete Gerstenberger noch vor Ihnen sprechen?

(Zuruf Diezel, Finanzministerin: Ja.)

Ja, dann bitte.

Ich bedanke mich. Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Herr Mohring, manchmal entsteht ja auch Wissenszuwachs, nachdem man Beschlüsse gefasst hat und manchmal ist es auch gut, wenn im stillen Kämmerlein gefasste Beschlüsse auch anschließend öffentlich werden, dass Abstimmungsverhalten zu Beschlüssen, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind, auch anschließend in der Öffentlichkeit noch einmal diskutiert und kundgetan werden. Wir hätten kein Problem, wenn wir öffentliche Ausschuss-Sitzungen hätten, dann hätten wir die Debatte, dann hätten wir die Diskussion nachvollziehbar für die Öffentlichkeit.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Das war öffentlich, glaube ich.)

Ach, Herr Mohring, muss ich Ihnen jetzt auch noch die Tagesordnung erklären. Wir hatten eine öffentliche Anhörung, danach hatten wir eine Ausschussunterbrechung und danach hatten wir eine Fortsetzung in nicht öffentlicher Sitzung, Herr Mohring. Den Unterschied muss ich Ihnen nicht erklären. Sie sind schon eine Legislaturperiode dabei.

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Vielleicht muss er es noch üben.)

Vielleicht hilft auch zur Klarstellung, wenn man einen offensichtlichen Schreibfehler in der SPD-Vorlage hier benutzt als Ablehnungsargumentation, Sie sehen es sogar in der Zeilengleichheit, dass der zweite Satz zutreffend ist: "Im Jahr 2006 liegen der Verteilung auf die Kommunen die tatsächlichen Wohngeldeinsparungen des Landes zugrunde.", das war gemeint und so war es zu verstehen. Das ist ein bisschen dürftig, wenn Sie damit Ihre Ablehnung begründen.

(Beifall Abg. Becker, SPD)

Herr Mohring, damit wir nicht an Legenden stricken, die CDU hätte die Ziele der Spitzenverbände umgesetzt, werde ich mich hier noch einmal mit einigen Ausführungen zu Wort melden, damit sie der Öffentlichkeit zugängig sind.

Herr Wehner hat so schön gesagt in der ersten Lesung zum Gesetz: eigentlich ein reines Organisationsgesetz. Ich habe in meiner langen Zeit als Landtagsabgeordneter allerdings noch nie erlebt, dass zu reinen Organisationsfragen ein so erbitterter und teilweise auch verbissener Streit zwischen den Anzuhörenden und der Landesregierung und auch einzelnen Abgeordneten des Landtags in einem Ausschuss stattgefunden hat, und das wird wohl seine Gründe haben.

Herr Mohring, ich habe mir einmal die Mühe gemacht, zum Thüringer Gesetz zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch die Prüffragen zu erbitten, die dankenswerterweise durch den Minister der Staatskanzlei uns zur Verfügung gestellt wurden.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Das ist sehr gut.)

Interessant ist bei den Prüffragen, sie stellen als Erstes fest, es gibt keine rechtliche Verpflichtung zur Regelung. Das heißt, das Organisationsgesetz ist mehr oder weniger auf freiwilliger Basis zu Stande gekommen. Es stellt allerdings nicht darauf ab, dass es offensichtlich von Bundsseite her den Zwang gab, das zu regeln. Insofern ist der Punkt, für mich zumindest, strittig. Aber er stellt weiter fest, Herr Mohring, und das ist interessant, in der Prüffrage 1.5 wird gefragt: Kann die Regelung befristet werden? Dort wird eindeutig mit Nein geantwortet. Interessanterweise hat der Kabinettsbeschluss gegen diese Aussage votiert, es war ausdrücklich eine Befristung in diesem Gesetz vorgesehen, die uns allen ziemlich unsinnig erschien und deshalb wieder herausgekommen ist, aber offensichtlich nicht nur auf Ihren Antrag, das war der Antrag aller drei Fraktionen, aber offensichtlich wollte sich die Landesregierung daran nicht halten. Und um mit einer Legende aufzuräumen, Herr Moh

ring, ist ein weiteres Änderungsbedürfnis schon jetzt abzusehen, dazu wird in den Prüffragen ausdrücklich "Ja" festgestellt, aber nicht etwa ein Änderungsbedürfnis bezüglich der Zahlungen des Landes, sondern es wird eindeutig festgestellt, die Bundesregelungen enthalten bereits ab dem Jahr 2005 Revisionsklauseln, deren Auswirkungen umgesetzt werden müssen. Von Landesrevision war damals keine Rede und auch von Regierungsseite offensichtlich keine Bereitschaft. Auch das musste nachträglich in das Gesetz integriert werden und das spricht schon ein Stückchen Bände.

Nun aber, Herr Mohring, zu den Äußerungen der Angehörten. Ich beginne mal mit dem Thüringer Landkreistag. Der stellt fest: In wenigen Wochen beginnt ein neues kommunales Zeitalter. Zum einen wird es einen Einschnitt in den kommunalen Finanzausgleich geben, seine Reichweite wird rund 190 Mio.  betragen. Zum anderen werden die Kreise und kreisfreien Städte Leistungsträger nach Hartz IV. Nach einer ersten Einschätzung unserer Landesregierung wird die kommunale Belastung nach Hartz IV rund 445,5 Mio.  gen. Hinzu kommen weitere Belastungen der Kommunen, die sich aus der Wohngeldreform ergeben, die das gesamte Feld der sozialen Eingliederung aller künftigen Bezieher von Arbeitslosengeld II umfasst und die die einmaligen Sozialleistungen betreffen. Diese weiteren Belastungen sind mit rund 35 Mio.    

Die schwierigen Auseinandersetzungen in der ersten Hälfte des Jahres und die Finanzierung der kommunalen Belastungen sind uns allen noch bewusst. Es war ein regelrechter Finanzpoker, der gegen früh um vier beendet war, wo sich die politischen Akteure auf die Finanzierung der kommunalen Belastungen nach Hartz IV verständigt haben.

Der Landkreistag stellt weiter fest, vier wesentliche Finanzierungsquellen sollen den kommunalen Leistungsträgern helfen, die geforderte Last zu schultern:

a) Der Bund wird sich mit 29,1 Prozent des Aufwands für die Unterkunft und die Heizung beteiligen.

b) Die Kommunen müssen sich die Entlastung aus der Sozialhilfe als Finanzierungsbeitrag anrechnen lassen. Rund 80 Prozent der jetzigen Sozialhilfeempfänger sind erwerbsfähig und gehen in das neue Leistungssystem der Grundsicherung für Arbeit Suchende über.

c) Ein besonderer Ausgleich Ost soll den kommunalen Leistungsträgern in den neuen Bundesländern helfen, den unverhältnismäßig hohen Aufwand zu schultern, der ihnen durch die überdurchschnittliche Anzahl der Arbeitslosenhilfeempfänger und der entsprechend unterdurchschnittlichen Anzahl an er

werbsfähigen Sozialhilfeempfängern entsteht. Sonderbedarfsbundesergänzungszuweisung, so ist der Name für den Ausgleich. Für Thüringen sind 176 Mio. +   

d) Schließlich gibt es die vierte Finanzierungsquelle, nämlich die Entlastung der Länder infolge der Wohngeldreform, die Bundestag und Bundesrat als Bestandteil des Komplexes Hartz IV beschlossen haben. Hiernach werden alle künftigen Transfergeldempfänger, dies sind die Empfänger steuerfinanzierter Leistungen, in Zukunft von dem Bezug des Wohngelds ausgeschlossen werden. Es geht um etwa 50 Prozent der jetzigen Wohngeldempfänger. Das Land finanziert zur Hälfte das Wohngeld mit und wird hiernach deutlich entlastet werden. Diese Entlastung soll an die Kommunen weitergegeben werden. Darauf haben sich alle Ministerpräsidenten zusammen mit der Bundesregierung verständigt. In Thüringen geht es nach Einschätzung des Bundes um 49 Mio.  &        derführenden Ministeriums für Bau und Verkehr um 34 Mio. 

Das stellt der Landkreistag fest und fordert in einer Resolution: "Die Landkreisversammlung erinnert den Ministerpräsidenten an seine öffentlich gegebene Zusicherung, die gesamte Entlastung infolge von Hartz IV den kommunalen Leistungsträgern weiterzugeben. Sie bittet ihn, diese Zusage einzuhalten. Sie bittet ihn zu intervenieren und dafür Sorge zu tragen, dass 33 Mio.   nalen Leistungsträger verteilt werden."

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Kommt doch!)

Gemeint ist die Wohngeldeinsparung.

Ich komme noch mal auf diese Wohngeldeinsparung zurück. Ich will nur zuerst noch auf das eingehen, was in dem Zusammenhang der Thüringer Gemeinde- und Städtebund festgestellt hat. "Die Berechnungen" - schreibt der Gemeinde- und Städtebund -, "die dem Beschluss des Vermittlungsausschusses zur Beteiligung der Kommunen an den Unterkunftskosten im Dezember 2003 zugrunde lagen, sahen noch eine Entlastung des Freistaats Thüringen in Höhe von 79,8 Mio. * lich vor. Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht vor, nur 20 Mio.  an die Kommunen weiterzuleiten. Begründet wird dies mit einer aktualisierten Berechnung des BMWA/BMF vom 30. Juni 2004, die angeblich nur von 0,02 Mrd.  Entlastung des Landes aus der Wohngeldreform ausgeht, wobei uns die dritte Stelle hinter dem Komma nicht bekannt ist. In den mit uns geführten Gesprächen war bisher immer von jährlichen Einsparungen des Landes allein beim Wohngeld in Höhe von 34 Mio.    H     1 +  0 0,  G 

schreibt der Gemeinde- und Städtebund - "wurde somit von der Landesregierung schlichtweg falsch interpretiert. Dies geht z.B. auch aus den Aussagen der Thüringer Finanzministerin in einer Pressemitteilung vom 26. Oktober 2004 unter dem Titel 'Landesausführungsgesetz für Hartz IV' vom Kabinett beschlossen, hervor. Hier heißt es: 'Zusätzlich erhalten unsere Kommunen pro Jahr eine Landeszuweisung in Höhe von 20 Mio.  )    sich als Saldo verschiedener zu berücksichtigender Be- und Entlastungen. Zum einen fließen in diesen Betrag die Einsparungen des Landes beim Wohngeld ein, zum anderen sind die Einsparungen der Kommunen bei ihren Ausgaben für das künftige Arbeitslosengeld II berücksichtigt. Dies sind im Wesentlichen die Einsparungen der Kommunen bei ihren Aufgaben für die Hilfe zur Arbeit und für Eingliederungsleistungen.'" usw.

Meine Damen und Herren, hier ist plötzlich nicht mehr von der vierten Säule, den Einsparungen im Wohngeld und ihrer vollen Durchreichung an die Kommunen, die Rede. Aber dieses Versprechen des Ministerpräsidenten galt einmal. Deshalb habe ich mir jetzt die Mühe gemacht - wir haben schließlich einen Haushaltsentwurf 2005, Herr Mohring - und habe mir die Zahlen, die die Landesregierung als Einsparungen beim Wohngeld feststellt für das Folgejahr, etwas näher angesehen. Damit auch hier keine Irrtümer aufkommen, Herr Mohring, die Landesregierung ist verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen die Haushaltsansätze so zu wählen, dass sie der zukünftigen Realität entsprechen.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Ja, wissen Sie denn, was nächstes Jahr gespart wird?)