Protocol of the Session on February 28, 2008

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Thüringer Landesregierung hat den Entwurf eines Thüringer Besoldungsneuregelungs- und vereinfachungsgesetzes vorgelegt. Mit diesem Gesetzentwurf will die Regierung die im Rahmen der Föderalismusreform I geschaffenen Spielräume für die Länder im Bereich der Besoldung nutzen. Die Rückkehr zum sogenannten Besoldungsföderalismus war eine der heftigst umstrittensten Neuregelungen im Rahmen der Föderalismusreform I. Mit der Abschaffung einheitlicher Regelungen besteht tatsächlich die Gefahr, dass der Bezahlwettbewerb, der einstmals Anlass für die Schaffung einheitlicher Besoldungsregelungen war, wieder aufflammt. Es besteht noch mehr die Gefahr, dass die ärmeren Ostländer bei der Gewinnung qualifizierten Personals für die Verwaltung dauerhaft das Nachsehen gegenüber den reicheren Westländern haben mit der Folge, dass sich der öffentliche Dienst hier schlechter entwickeln kann als anderswo. Über einen längeren Zeitraum führt solch eine Entwicklung zu handfesten Standortnachteilen. Ich persönlich bedaure es sehr, dass viele Landesregierungen, so auch die Thüringer Landesregierung, ihre Bedenken hinsichtlich der Kompetenzverlagerung im Beamtenrecht nur zaghaft deutlich machten und letztlich im Interesse

eines Gesamtergebnisses der Reform mit diesen Bestandteilen zustimmten. Lediglich MecklenburgVorpommern lehnte die Reform ab. Schleswig-Holstein enthielt sich.

(Zwischenruf Althaus, Ministerpräsident: Aber nicht wegen der SPD, sondern we- gen…)

Ich hätte mir sehr gewünscht, dass in Sachen Beamtenregelung nachverhandelt worden wäre, auch wenn nach den damaligen Aussagen der Landesregierung das Gesamtergebnis in Gefahr war. Jetzt wurde das Gesamtergebnis zwar gesichert, aber niemand scheint so richtig zufrieden damit zu sein. Das haben Sie ja beim DGB selbst auch so gesagt, Herr Ministerpräsident. Der Justizminister von Mecklenburg-Vorpommern brachte in seiner Rede im Bundesrat zum Ausdruck, was viele vielleicht nur dachten - Frau Präsidentin, ich zitiere: „Wir lehnen es auch ab, die in den 70er-Jahren herbeigeführte bewährte Vereinheitlichung des öffentlichen Dienstrechts wieder rückgängig zu machen. 16 unterschiedliche Regelungen bei der Besoldung und Versorgung führen“, wie schon gesagt, „zu einem Bezahl- und Abwerbewettbewerb. Sie schaffen mehr Bürokratie und einen höheren Koordinierungsbedarf.“ Genau das haben wir jetzt. Wir müssen damit leben, weil es illusorisch ist, die Föderalismusreform derzeit wieder infrage zu stellen. Was aber machen die Länder und was macht Thüringen mit der neu gewonnenen Kompetenz? Hier sind den damaligen Ankündigungen der Landesregierung, neue Gesetze mit den Nachbarn abzustimmen, bisher kaum Taten gefolgt. Es mag vielleicht viele Gespräche auf Fachebene geben, sichtbare Erfolge aber gibt es weniger.

(Zwischenruf Diezel, Finanzministerin: Wenn die langsamer sind.)

Das liegt aber auch an Ihnen mit.

(Zwischenruf Diezel, Finanzministerin: Nein, nein, nein.)

Ein Erfolg - und hier muss ich die Landesregierung loben - war die länderübergreifende Gesetzgebung im Jugendstrafvollzug. Aber warum nur hier eine länderübergreifende Vereinbarung und warum nicht auch bei den Regelungen für die Beamten? Die SPD hat bereits vor einem Jahr unter der Überschrift „Länderzusammenarbeit vertiefen - ‚Initiative Mitteldeutschland’ wieder beleben“ beantragt - ich zitiere, Frau Präsidentin -, „umgehend Gespräche mit den Regierungen der Nachbarländer Sachsen und Sachsen-Anhalt aufzunehmen mit dem Ziel, ein weiteres Auseinanderdriften der Gesetzgebung in den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen aufgrund der Ergebnisse der Föderalismusreform bei

spielsweise im Bereich des Beamtenrechts zu verhindern.“

Meine sehr verehrten Damen und Herren, damals wurde der Antrag unter fadenscheinigen Gründen von der Landesregierung und der CDU-Mehrheit abgelehnt. Das würde doch eh alles gemacht, war die Begründung. Was aber wurde denn gemacht? Weder die Öffentlichkeit noch das Parlament haben bisher etwas davon erfahren. Daraus kann man nur schlussfolgern, dass nicht wirklich versucht wurde, zu gemeinsamen gesetzlichen Vereinbarungen zu kommen.

Im Hinblick auf die Kompetenzen für das Dienstrecht, die Besoldung und die Versorgung der Beamten und Richter halte ich ein gemeinsames Vorgehen zumindest der mitteldeutschen Länder für dringend erforderlich. Es muss doch versucht werden, die im Rahmen der „Initiative Mitteldeutschland“ angestrebten gemeinsamen Ämter und Behörden nicht durch unterschiedliche beamtenrechtliche Regelungen zu erschweren und unmöglich zu machen. Nur mit gemeinsamen beamtenrechtlichen Regelungen kann auch für die Zukunft eine dienstübergreifende Mobilität zwischen den Ländern gesichert werden.

(Beifall SPD)

Andere Bundesländer machen es vor. So gibt es zwischen den norddeutschen Ländern Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein die Vereinbarung, einen gemeinsamen Rahmen für das Beamtenrecht zu schaffen. Warum gelingt so etwas nicht auch zwischen Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen?

(Zwischenruf Diezel, Finanzministerin: Vielleicht, weil sie da in der Regierung mit sind in Sachsen-Anhalt...)

Da kann ich Ihnen gleich erwidern, Sie haben es angekündigt, und zwar am 18.07.2006 haben Sie angekündigt: „Im kommenden Jahr müssen dann Regelungen für die Beamtenbesoldung und den Strafvollzug gefunden werden. Dabei setzt der Ministerpräsident auf enge Absprachen mit Sachsen und Sachsen-Anhalt.“ Das ist ein Zitat aus einer Pressemitteilung. Getan hat sich nichts. Stattdessen setzt jedes Land jetzt wieder selbst eine Beamtenrechtsregelungsmaschinerie in Gang. Erstes Ergebnis in Thüringen ist der vorliegende Gesetzentwurf. Ich und mit mir die SPD-Fraktion halten dies für den falschen Weg.

Diese Grundsätze vorangestellt, will ich nun auf einige wenige Punkte des vorliegenden Gesetzentwurfs zu sprechen kommen. Da das Gesetz aus den geschilderten grundsätzlichen Erwägungen von uns

abgelehnt wird, aber auch da es die erste Lesung ist und viele Regelungen im weiteren Verfahren kritisch hinterfragt werden, hier nur einige Anmerkungen: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die derzeit gültigen Regelungen aus den Gesetzen - Beamtenbesoldungsgesetz, Thüringer Besoldungsgesetz, Thüringer Sonderzahlungsgesetz, Gesetz über vermögenswirksame Leistungen einschließlich verschiedener Rechtsverordnungen - in einem Gesetz zusammengefasst werden. Gleichzeitig soll neben dem Zusammenfassen der vorgenannten rechtlichen Regelungen und einer Reihe von rechtlichen Änderungen mit dem Gesetz eine Besoldungsanhebung einhergehen. Auch einige Ergebnisse der Rechtsprechung werden bei der Neuregelung berücksichtigt.

Die Schaffung eines neuen, vollständigen Besoldungsrechts wird auch von der SPD nicht grundsätzlich abgelehnt, da dies durchaus Transparenz, Rechtssicherheit und Rechtsklarheit schaffen kann. Das funktioniert nur wirklich in einem größeren Betrachtungsraum, sprich, in der Zusammenarbeit mit den Nachbarländern.

Der Teufel steckt natürlich, wie bekanntlich, im Detail. Geht man ins Detail, dann muss man feststellen, dass das Gesetz die Gräben zwischen Beamten- und Angestelltenverhältnissen in einigen Bereichen weiter vertieft. So entspricht auch die für 2008 vorgesehene und durch das Gesetz umzusetzende Anhebung der Besoldung nicht der inhalts- und zeitgleichen Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten in Thüringen, was sowohl vom Beamtenbund als auch vom DGB heftig und verständlicherweise kritisiert wird. Die Regierung vertieft damit die Spaltung des öffentlichen Dienstes in Thüringen. Trotz oftmals gleicher Arbeit von Angestellten und Beamten gelten inzwischen andere Arbeitszeiten, bekommen die einen noch Weihnachtsgeld, die anderen aber nicht mehr, und geht die Vergleichbarkeit in den Einkünften beider Gruppen immer mehr den Bach hinunter. All das ist nicht im Sinne eines motivierenden Arbeitsklimas und es ist auch nicht gerecht.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch an das schlechte Mitbestimmungsrecht in Thüringen erinnern, eine Novellierung ist hier dringend erforderlich. Die SPD-Fraktion spricht sich deshalb grundsätzlich dafür aus, dass die Schere zwischen Angestellten und Beamten nicht noch weiter auseinandergeht und dass auch die Stellung der Richter ihrem Auftrag gerecht wird.

Diesem Anspruch wird das vorliegende Gesetz nicht gerecht. Der Gesetzentwurf ist sehr detailreich und viele Sachverhalte werden neu geregelt. Aus den uns bereits vorliegenden Stellungnahmen von

Beamtenbund und DGB geht hervor, dass durchaus eine differenzierte Bewertung angebracht ist. Trotz der grundlegenden Kritik wegen fehlender Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Nachbarländern wird die SPD die weitere Beratung dieser vielen Details konstruktiv begleiten. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD)

Ich gehe davon aus, dass wir diesen Tagesordnungspunkt zu Ende bringen und erst dann in die Mittagspause gehen. Für die CDU-Fraktion Herr Abgeordneter Wehner.

Frau Präsidentin, werte Kollegen, ich verspreche auch, ich werde es relativ kurz halten. Thüringen regelt also im Ergebnis der Föderalismuskommission I die Besoldung seiner Beamten selbst.

Herr Baumann, Sie haben gesagt, man hätte mehr dafür kämpfen müssen. Ich glaube, dass der Thüringer Ministerpräsident eigentlich einer derjenigen war, der sich sehr stark dafür eingesetzt hat, dass dieses nun nicht einzeln zu regeln ist, sondern in Gesamtdeutschland gleich geregelt bleibt.

Leider ist das nicht gelungen, es ist also ein Kompromiss zum Schluss herausgekommen. Wodurch zeichnet sich aber denn ein Kompromiss aus? Doch sicherlich auch dadurch, dass beide Seiten nicht ganz zufrieden sind mit dem Ergebnis, aber auch dadurch, dass man dann das Ergebnis schon mittragen muss. Es ist natürlich aus meiner Sicht nun ganz einfach, sich hinzustellen, man hätte das nachverhandeln müssen. Wenn man sich auf ein Ergebnis geeinigt hat, dann muss man das auch irgendwann tragen, auch wenn einem manches Detail nicht gefällt. Es wäre aus meiner Sicht aber grob fahrlässig gewesen, das ganze Ergebnis, das in der Föderalismuskommission besprochen wurde, zu gefährden. Ich weiß auch, dass mit diesem Gesetzentwurf nicht alle Ungleichheiten sofort gelöst werden können. Dies gilt insbesondere für die spätere Anpassung des gehobenen und des höheren Dienstes an die Westbesoldung. Trotzdem ist dieser Gesetzentwurf auch erst mal ein Zeichen in eine Richtung, nämlich dass diese Anpassung überhaupt erfolgt. Diese Zulage von 90 € an der Schnittstelle zwischen mittlerem und gehobenem Dienst halte ich auch für einen tragbaren Kompromiss. Ich möchte hier in der ersten Lesung aber gar nicht so sehr auf Details eingehen, sondern dafür sind ja die Fachausschüsse da. Es erfreut mich erst einmal zunächst, Herr Baumann, dass Sie auch eine konstruktive Mitarbeit

angeboten haben in diesem Bereich. Ich hoffe, dass das dann im Haushalts- und Finanzausschuss auch gelingt. Ich möchte nur noch an dieser Stelle einen kleinen Gedanken in Richtung Herrn Hahnemann loswerden. Herr Hahnemann, Ihr Schlusssatz war ja ganz in Ordnung. Natürlich werden wir das Gesetz an den Haushalts- und Finanzausschuss überweisen und natürlich auch an den Innenausschuss, weil wir über dieses Gesetz auch auf kommunale Haushalte Einfluss nehmen. Es ist doch selbstverständlich, dass auch die Innenpolitiker zu diesem Thema reden müssen. Aber was Sie vorher gesagt haben, wenn sich DIE LINKE zum Führsprecher von Beamten macht, das ist doch wieder der Populismus pur.

(Beifall CDU)

Sie sprechen hier vom staatlichen Sparschwein. Diese Sparschweine gäbe es doch bei Ihrer Politik gar nicht. Sie wollen sich hier für Rechte von Leuten einsetzen, die Sie am liebsten abschaffen würden, und da ist der Populismus überhaupt nicht zu überbieten, den Sie hier wieder vortragen. Ich sage auch noch einmal deutlich, ich wünsche jedem Menschen für gleiche Arbeit auch das gleiche Geld. Aber der öffentliche Dienst ist eben nicht mit allen anderen Branchen direkt vergleichbar. Der Unterschied ist der, dass im öffentlichen Dienst von den Steuereinnahmen, die andere erwirtschaften, das Gehalt bezahlt wird. In anderen Branchen muss ein Unternehmen Gewinn machen, um zum Schluss Löhne bezahlen zu können. Im öffentlichen Dienst ist es etwas anderes. Ich denke, dass auch die Besoldung im öffentlichen Dienst nicht so schlecht ist im Vergleich zu den anderen Branchen, so dass man hier natürlich auch bedenken muss, wir machen Schulden oder haben Schulden gemacht in den vergangenen Jahren, an diesen Schulden werden noch mehrere Generationen zu tragen haben. Deshalb darf aus meiner Sicht weder im Beamtenbereich, noch im Bereich der Angestellten im öffentlichen Dienst, der öffentliche Dienst eine Vorreiterrolle machen. Ich glaube, dass es gelungen ist, einen vernünftigen Kompromiss auch mit diesem Gesetzeswerk zu finden. In den entsprechenden Beratungen werden wir in den Fachausschüssen sicherlich auf Details noch intensiver eingehen können. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Frau Finanzministerin Diezel noch einmal.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin, nur kurz, Herr Hahnemann, Sie vermischen immer so öffentliches Dienstrecht, das eine

die Tarifseite, das andere die Beamtenseite. Man kann sich nicht aus allen die Rosinen herauspicken und jeweils das nur fordern. Das kann die Opposition, aber das kann sich die Regierung nicht so leicht machen. Zu den leistungsorientierten Zulagen haben sich 2004 schon in dem Papier „Neue Wege zum öffentlichen Dienstrecht“ damals der Bundesinnenminister Schily mit dem ver.di-Chef Bsirske und dem Beamtenbund verständigt. Man hat sich auf Leistungskriterien verständigt. Damals gab es eine große Diskussion um den Beamtenstatus an sich. Das wurde dann auch gefestigt im Entwurf des Strukturreformgesetzes des Bundes, leistungsbezogene Umgestaltung des Besoldungsrechts - das zieht sich durch wie ein roter Faden, das gefällt Ihnen ja das Wort „rot“ -, dass leistungsorientierte Gesichtspunkte in die Besoldung mit einfließen sollen. Wir beraten ja gerade in den Tarifverhandlungen mit dem öffentlichen Dienst im Bereich des Tarifbereichs, wie wir diese Leistungsorientierung umsetzen können in Zulagen, wie wir diese 1 Prozent umsetzen. Dann wollen wir es adäquat entsprechend der Möglichkeit auf das Beamtentum in Thüringen übernehmen, auf das Besoldungsrecht. Wir verhandeln also zurzeit im Tarifbereich über diese Leistungsorientierung und das wissen Sie auch. Es ist also nicht so, dass wir nicht mit den Betroffenen sprechen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte auch sagen zur Problematik, die Herr Baumann angesprochen hat, wir würden nicht im Gleichklang mit den anderen Ländern beraten. Ja wenn wir das tun würden, ginge es unseren Beamten schlechter. Wenn man im Gleichklang z.B. mit Rheinland-Pfalz uns verhalten hätten, hätten unsere Beamten keine Einmalzahlung bekommen, denn ihr Parteivorsitzender hat in Rheinland-Pfalz keine Einmalzahlung ermöglicht.

Frau Ministerin …

Am Ende. Die haben wir in Thüringen ermöglicht. Und dann dieser Gleichklang der Nordländer. Ich habe so die linearen Anpassungen der Nordländer, die schon gesetzt sind in Vorschaltgesetzen der Nordländer oder die beabsichtigt sind, z.B. Bremen wird am 01.10.2008 1,9 Prozent erhöhen und am 01.10.2009 1 Prozent, Hamburg macht es wieder ganz anders, am 01.01.2008 1,9 Prozent, Mecklenburg-Vorpommern ab 01.08.2008 2,9 Prozent. Wir wollen ab 01.07.2008 erhöhen. Also ich sehe hier überhaupt keinen Gleichklang der Nordländer, im Gegenteil. Differenzierter kann man es sich gar nicht vorstellen. Deswegen haben wir in Thüringen gesagt, wir wollen so schnell wie möglich ein mo

dernes Beamtenbesoldungsgesetz auf den Weg bringen. Und das haben wir getan und legen Ihnen das so frühestmöglich zur Diskussion und zur breiten Diskussion in den Ausschüssen vor. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Frau Ministerin, Sie wollten Herrn Abgeordneten Hahnemann noch eine Frage beantworten. Bitte, Herr Abgeordneter.

Frau Ministerin, ist Ihnen entgangen, dass ich gar nicht die Behauptung aufgestellt habe, dass es solche Kriterien nicht gibt oder nicht geben kann, sondern dass meine Frage darauf abzielte, ob sie nicht zu einem gewissen Teil wegen des Bestimmtheitsgebotes im Gesetz fixiert werden müssten? Das war meine Frage.

Herr Abgeordneter Hahnemann, wir haben im Gesetz fixiert, dass es ab 2011 diese Kriterien geben wird, dass wir diese Kriterien aber erst übernehmen oder adäquat oder beispielgebend übernehmen aus den bisherigen Tarifverhandlungen, die wir ja mit den Betroffenen führen, mit den Interessenvertretern. Wir haben diese Kriterien noch nicht. Wir führen Tarifverhandlungen und werden die Tarifverhandlungen zum Abschluss führen und dann in die entsprechenden Verordnungen einfließen lassen. Es werden also die Betroffenen sehr wohl mit einbezogen in die Tarifverhandlungen.

Mir liegen jetzt keine weiteren Redeanmeldungen mehr vor. Ich schließe die Aussprache. Beantragt worden ist, diesen Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit ist die Überweisung erfolgt. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf an den Innenausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit ist diese Überweisung auch erfolgt. Es ist mir allerdings noch nicht gesagt worden, wo die Federführung liegen soll.

(Zuruf Abg. Wehner und Abg. Schröter, CDU: Haushalt und Finanzen.)

Dann stimmen wir über den Antrag ab, die Federführung beim Haushalts- und Finanzausschuss zu legen. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Es gibt zwei Gegenstimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? Es gibt eine Stimmenthaltung. Mehrheitlich ist die Federführung beim Haushalts- und Finanzausschuss festgelegt worden. Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt 5 und wir gehen in eine Mittagspause bis 14.00 Uhr.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 28

Fragestunde.

Die erste Mündliche Anfrage, Abgeordnete Dr. Klaubert, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/3758.

Projekte bei öffentlichen Bibliotheken, Musik- und Jugendkunstschulen

Das Land Thüringen förderte bis 2007 Musik- und Jugendkunstschulen in kommunaler Trägerschaft mit 3,3404 Mio. € pro Jahr. Ebenso gewährte das Land Zuschüsse für öffentliche Bibliotheken von jährlich 350.000 €. Diese Förderungen sind ab dem Haushaltsjahr 2008 Teil der Schlüsselmasse des Kommunalen Finanzausgleichs. Mit den Beschlüssen zum Landeshaushalt 2008/2009 wurde der Titel 686 12 im Einzelplan 04 89 „Zuwendungen und Zuschüsse zur Schwerpunktförderung im Bereich der Breitenkultur“ um 2 Mio. € erhöht. In den Erläuterungen dazu heißt es: „Die Verwendung der Mittel erfolgt auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Kultur und Kunst in der jeweils geltenden Fassung, insbesondere auch für Projekte bei öffentlichen Bibliotheken, Musikschulen und Jugendkunstschulen.“

Ich frage die Landesregierung: