Natürlich hat diese von mir beschriebene Situation auch ganz andere Ursachen, nämlich die, dass die Kaufkraft der Bevölkerung nicht weiter steigt, sondern immer weiter abnimmt. Die Stichworte dafür sind, dass Thüringen unter den neuen Ländern ein unterdurchschnittliches Einkommensniveau besitzt. In der Industrie hat Thüringen die niedrigsten Löhne aller Bundesländer. Thüringen hat die niedrigste Beschäftigungsquote der neuen Bundesländer, Thüringen ist das Billiglohnland schlechthin, dafür hat die Landesregierung ja auch immer geworben. Ich denke, daran haben Sie von der CDU, die Landesregierung einen erheblichen Anteil, indem Sie sich zum Beispiel bei dem Thema „Mindestlöhne“ total verweigern, wo man auch etwas für die Kaufkraft der Bevölkerung tun könnte.
Nachdem sich also aus unserer Sicht, und das sehen neben uns viele andere so, die positiven Effekte nicht eingestellt haben, die negativen aber schon, sollten wir uns genau überlegen, ob wir nicht etwas tun können, tun wollen oder vielleicht sogar tun müssen, um hier das Soziale in unserer Marktwirtschaft wieder mehr in den Blick zu nehmen und die Gesetze des Marktes zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger zu regeln. Vernünftig zu handeln heißt in diesem Fall, noch einmal darüber nachzudenken, ob wir nicht doch einheitliche Regelungen mit Sachsen und Sachsen-Anhalt, also in der Region Mitteldeutschland, hinbekommen können, um die Probleme, die ich vorhin angesprochen habe, zukünftig zu vermeiden. Vernünftig handeln heißt aber auch, unsere damalige Forderung, die die CDU abgelehnt hat, erneut aufzugreifen.
Wir waren, das soll hier auch nicht unter den Tisch fallen, gegen den CDU-Gesetzentwurf, auch wenn wir eine maßvolle Liberalisierung der Öffnungszeiten befürwortet hatten, aber nachdem die CDU unsere Änderungsanträge angelehnt hatte, blieb uns auch keine andere Wahl, als Ihren Entwurf abzulehnen. Wir wollten mit unseren Anträgen, die wir damals gestellt haben, die ein zentrales Anliegen der SPD waren und sind, den Schutz der Arbeitnehmerinteressen, das heißt den umfassenden Arbeitsschutz sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit diesem Gesetz regeln. Wir wollten damals, dass erstens Familienangehörige mit Kindern unter 12 Jahren auf eigenes Verlangen nach 20.00 Uhr nicht mehr eingesetzt
zweitens, in größeren Geschäften in der Nachtzeit mindestens zwei Beschäftigte da sein müssen und drittens mit einem Entschließungsantrag Lohndumping in diesem Bereich verhindern. Das wollen wir immer noch, und die hier von Ihnen aufgezeigte Bilanz des erstens Jahres hat mich darin bestärkt. Im Rahmen unserer Fürsorgepflicht als Gesetzgeber müssen wir dafür Sorge tragen, dass sich Arbeitsbedingungen, Arbeitssicherheit, Einkommenssituation und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben auch für Beschäftigte im Thüringer Einzelhandel nicht negativ entwickeln. Letztendlich wurde durch die Freigabe der Öffnungszeiten nicht nur die Wettbewerbssituation der mittelständischen und kleinen Handelsunternehmen, sondern auch gravierend die Arbeitssituation der Beschäftigten im Thüringer Einzelhandel weiter verschlechtert. Deshalb halten wir Nachbesserungen am Gesetz für dringend erforderlich. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, in einer Befragung, wenn Sie sich erinnern, die Ende Oktober in einer Fußgängerzone in Gera durch Schüler eines Gymnasiums durchgeführt wurde, wurde damals folgendes Bild gezeichnet:
Erstens: 49 Prozent der Befragten waren gegen die Neuregelung des Ladenschlusses. 59 Prozent waren der Meinung, längere Ladenöffnungszeiten führen zur Schaffung neuer Arbeitsplätze, 73 Prozent der Befragten vertraten die Meinung, dass längere Öffnungszeiten nicht zur Schaffung von mehr Vollzeitarbeitsplätzen führen, und 73 Prozent der Befragten vertraten die Ansicht, dass sich ihre Lebenssituation und die ihrer Familien nicht durch verlängerte Ladenöffnungszeiten verbessern könnte. Die Gewerkschaft ver.di hatte eindringlich - und Herr Schubert hat das hier noch einmal sehr schön ausgeführt - vor den sich ergebenden Nachteilen für die Beschäftigten im Einzelhandel gewarnt und die Aufnahme von Arbeitszeit- und Arbeitsschutzregelungen für die Verkäufer und Verkäuferinnen im Thüringer Einzelhandel in das Ladenöffnungsgesetz nachdrücklich gefordert und gleichzeitig wurde prophezeit, dass die längeren Ladenöffnungszeiten keine Schaffung
zusätzlicher Arbeitsplätze, sondern Umwandlung von Vollzeit- in Teilzeitarbeitsplätze nach sich ziehen und sich die Belastung für die Familien der im Handel Tätigen extrem verschlechtern wird.
Interessanterweise, meine Damen und Herren, war das ein Themenkreis, der den Sozialminister dieses Freistaats wenig oder gar nicht tangierte, zumindest hat er zu diesem Thema keine Äußerungen getan. Das war schon mehr so die wirtschaftspolitische Sicht, aber ein soziales Verständnis habe ich in dem Zusammenhang hier nicht gesehen.
Wir hatten aus unserer Überzeugung heraus eine ganze Reihe von Änderungsvorschlägen gemacht. Wir wollten zum Beispiel, dass die Verkaufsstellen nicht länger als bis 22.00 Uhr geöffnet werden können, für Bäckerwesen eine Sonderregelung getroffen wird, an Sonn- und Feiertagen nicht nach 18.00 Uhr geöffnet werden kann, für die Apotheken eine Sonderregelung getroffen wurde und die Aufnahme von Arbeitszeit- und Arbeitsschutzregelungen für die Verkäuferinnen und Verkäufer geschaffen werden; Dinge die Sie abgelehnt haben.
Deshalb also auch von unserer Seite die Frage: Womit haben wir es heute zu tun? Ich teile die Auffassung, Herr Dr. Schubert, einen Lobgesang, so, wie wir ihn gehört haben für die Verabschiedung dieses Gesetzes, kann die Landesregierung nicht erwarten - nicht von den Einzelhandelsunternehmen, die es sich aufgrund nicht finanzierbarer Nebenkosten eben nicht leisten können, ihre Geschäftstätigkeit in die späten Abendstunden zu verlegen und schon gar nicht von den Beschäftigten im Einzelhandel, die entweder von Vollbeschäftigung auf Teilzeitbeschäftigung umsteigen mussten oder ihren Arbeitsplatz ganz verloren haben, weil die familiäre Situation keinen Spielraum für Arbeitszeitverschiebungen zuließ oder zulässt.
Die Statistiken, Herr Dr. Zeh - auch das wäre hilfreich gewesen, wenn Sie darauf hingewiesen hätten -, sprechen eine eindeutige Sprache. Die Umsätze des Thüringer Einzelhandels blieben nach vorläufigen Ergebnissen im September 2007 nominal um 4 Prozent unter dem Niveau des Vorjahres, real war es ein Minus von 6,9 Prozent. Schaut man sich den Großhandelsumsatz von Januar bis September an, so haben wir es dort nominal mit 4 Prozent Minus und real mit 6,9 Prozent Minus zu tun. Die höchsten Einbußen gab es im Facheinzelhandel mit Lebensmitteln, Getränken und Tabak, genau die Bereiche, Herr Dr. Zeh, wo Sie hier erklärt haben, dass diese Ladenöffnungszeiten weit über 20.00 Uhr ausgetestet wurden.
Das ist also das Ergebnis der verlängerten Öffnungszeiten, ein deutliches Minus im Umsatz. Hier lagen
im September 2007 die erzielten Umsätze nominal um 9,8 Prozent und real um 12,4 Prozent unter dem Niveau des Vorjahres. Im Thüringer Einzelhandel wurden im September 2007 0,8 Prozent Personen weniger beschäftigt als 12 Monate zuvor. Die Zahl der Vollbeschäftigten sank um 2 Prozent, während sich die Zahl der Teilzeitbeschäftigten um 0,2 Prozent erhöhte. Im Vergleich der ersten neun Monate 2006 und 2007 sank der Umsatz im Thüringer Einzelhandel nominal um 1,4 und real um 2,7 Prozent. Das alles ist nachzulesen in „Thüringen aktuell“ vom Dezember 2007.
Aber, meine Damen und Herren, wie war doch die Einschätzung der wirtschaftlichen Situation durch die Landesregierung hier in Thüringen? „Die gute Politik“ - war dort zu hören - „der Bundes- und Landesregierung zeigt Wirkung, die Konjunktur brummt, die Entwicklung ist positiv.“ Das waren doch zumindest die Worte. Zumindest für den Einzelhandel wäre es wohl besser gewesen, eine wesentlich differenziertere Sicht auf die Dinge praxisbezogener und realitätsnäher durchzuführen, als sich in pauschalen Lobeshymnen zu ergehen, die offensichtlich in der Praxis keinen Widerhall finden.
Meine Damen und Herren, das Ladenöffnungsgesetz hat sich entpuppt als Mittel der Rückkehr zur Kleinstaaterei, das wird auch von den entsprechenden Verbänden und Organisationen so gesehen. Jedes Bundesland hat seine eigene gesetzliche Ladenöffnungshierarchie und befördert damit den entsprechenden Handelstourismus. Das ist ein Kritikpunkt, der von mehreren Seiten vorgetragen wird. Dort wird deutlich darauf verwiesen, dass eine bundeseinheitliche Richtung diesem Trend eindeutig entgegenwirken könnte.
Der Einzelhandelsverband des Freistaats Thüringen stellt fest, dass die Freigabe der Ladenöffnungszeiten von der überwiegenden Mehrheit der Händler nicht genutzt wird und im Jahr 2008 weitere Handelsunternehmen ihre Öffnungszeiten auf 20.00 Uhr beschränken werden. 87 Prozent der Händler würden ihre Verkaufsstätte nicht dauerhaft nach 20.00 Uhr öffnen. Ausnahme ist das Mitternachtsshopping als Eventveranstaltung, aber dort, Herr Minister Zeh, denke ich, dürfte auch bei der Landesregierung die Einsicht gewachsen sein, dass jede Woche ein Event irgendwann kein Event mehr ist.
Deshalb möchte ich auch noch mal darauf hinweisen, dass in einem Brief, Herr Minister Zeh, den Sie vom Einzelhandelsverband am 3. Januar dieses Jahres erhalten haben, eine deutlich kritische Bewertung des § 10 Abs. 5 des Thüringer Ladenschlussgesetzes festgestellt und Änderungsbedarf signalisiert wird - ganz im Gegenteil zu dem, was Sie dargestellt haben. Hier wird schon deutlich gesehen, dass es Ände
rungs- und Handlungsbedarf gibt bei der Ortsteilregelung und dort um Abhilfe gebeten wird. Des Weiteren wird die Regelung, nach welcher der 1. Advent als einziger Sonntag im Dezember zur Öffnung der Verkaufsstellen zur Verfügung steht, sehr kritisch betrachtet. Dabei wollen die Einzelhandelsverbände keinen weiteren Sonntag - das war übrigens auch schon die Diskussion, die wir damals geführt haben -, sondern sie wollen einen anderen Sonntag, weil erfahrungsgemäß der Umsatz am 2. oder 3. Advent deutlich höher ist als am 1. Advent. Der Thüringer Einzelhandel hat festgestellt, dass der sogenannte Durchbruch zum Weihnachtsgeschäft eben erst am 3. Advent kommt und deshalb ein deutlicher Einkaufstourismus gen Sachsen an den Adventssonntagen zu beklagen war.
Das heißt also, es gibt zur Veränderung genügend Diskussionsbedarf und wir halten es durchaus für sinnvoll, über einen solchen Diskussionsbedarf zu reden - ganz im Gegensatz zu dem, was die Thüringer Landesregierung hier festgestellt hat: Veränderungen seien nicht geplant, für die Diskussion sei es noch zu früh, eine abschließende Bewertung falle zumindest der Landesregierung schwer. Nun ist das ja kein Problem, wenn es Ihnen schwerfällt, hilfreich wäre ja schon, wenn Sie die Diskussion und die Bewertung der betroffenen Verbände und Strukturen aufgreifen würden. Wir sind jedenfalls der Meinung, dass man dieses machen sollte.
Eins noch, Herr Minister Zeh: Die weiter sinkende Kaufkraft in den neuen Bundesländern, mit der wir es als Problembereich im Einzelhandel durchaus zu tun haben, lässt den viel beschworenen Zweckoptimismus Ihrer Landesregierung schon fast lächerlich wirken. Erhöhte Lebenshaltungskosten, das dürften auch Sie wissen, führen zwangsläufig zur weiteren Absenkung der ohnehin niedrigen Kaufkraft im Osten Deutschlands. Ebenfalls dazu führen niedrige Löhne. Vielleicht hilft noch mal ein Zitat aus dem Statistischen Monatsheft von Thüringen auf Seite 33: Der monatliche Durchschnittslohn lag in der Industrie Thüringens von 2000 bei 1.894 € bis 2006 mit 2.127 € ständig unter dem der neuen Bundesländer und der alten Bundesländer. 2000 zahlten die Thüringer Betriebe und Unternehmen 284 € weniger als im Durchschnitt der neuen Bundesländer und, meine Damen und Herren, jetzt wird es dramatisch, 1.086 € weniger als im Durchschnitt der alten Bundesländer - und das bei einem Verdienst von 2.127 €, das sind reichlich 50 Prozent. Bis 2006 veränderten sich diese Abweichungen auf 291 € zu den neuen Bundesländern und 1.242 € zum Durchschnittslohn der alten Bundesländer, Tendenz steigend.
muss man diese Fragen mit in die Betrachtung einbeziehen, denn hier liegt eine der wesentlichen Ursachen für die Probleme, die wir haben. Was wir hier veranstalten mit Ladenöffnungsgesetzen sind Scheindiskussionen und abweichend von den eigentlichen Problemen des Freistaats und der herrschenden Regierungspolitik, die sich mit Mehrwertsteuererhöhungen, Dumpinglöhnen, Minijobs und Forcierung der Teilzeitbeschäftigung offensichtlich das Polster schaffen will, um Erfolgsmeldungen ihrer Politik zu verkünden, dabei aber die eigentlichen Probleme des Landes völlig in den Hintergrund stellt. Wir sind deshalb der Auffassung, dass es durchaus sinnvoll wäre, über diesen Bericht und die tatsächlichen Probleme im Thüringer Einzelhandel im Wirtschaftsausschuss eine weitere Diskussion zu führen und gemeinsam mit den Akteuren, also der IHK und dem Einzelhandelsverband, die Diskussion über das verunglückte Ladenöffnungsgesetz zu führen, um eventuelle weitere Schlussfolgerungen zu ziehen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin der Präsidentin dankbar, dass es mir durch ihre Freundlichkeit gelungen ist, noch nach den zwei Rednern, die ja eine sehr plastische Darstellung einer Landschaft, die es in Thüringen nicht gibt, vorgetragen haben, zu sprechen.
Herr Kollege Gerstenberger, es war nicht Antragsziel der CDU-Fraktion, die Landesregierung zu einem Lobgesang zu animieren. Sie haben selbst das nicht mal mehr in Erinnerung, es war ein Gesetzentwurf der CDU-Fraktion. Ich stehe dafür auch heute noch gerade, dass ich ein wenig mitdrehen konnte, dass wir eine veränderte Ladenöffnungszeit in Thüringen bekommen haben.
Selbst der Adressat Ihrer vermeintlichen Kritik ist falsch. Herr Minister Zeh hat auf Wunsch der CDUFraktion einen Sachstandsbericht gegeben: Was ist denn jetzt die Situation nach einem Jahr? Ich bin ihm dankbar, dass er die Ziele des Gesetzes gut dargestellt hat. Er hat gesagt, es war ein Angebot an die Händler, ihre Geschäfte zu öffnen. Es war ein Beitrag im Sinne von Deregulierung und Entbürokratisierung.
Es war aber nicht die Abnahme von unternehmerischer Verantwortung und es war schon gar - und das ist eigentlich Ihr grundsätzlicher Fehler sowohl bei Herrn Kollegen Gerstenberger als auch bei Herrn Dr. Schubert - kein Umsatzsteigerungsgesetz und auch keine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, meine Damen und Herren. Wenn Sie es an diesen Kriterien messen, dann werden Sie nie zurechtkommen mit dem Blick in die Landschaft, sondern Sie sollten die Kriterien nehmen, die ich Ihnen gesagt habe, die für meine Fraktion und für die Landesregierung - da nehme ich uns wieder zusammen - Anlass waren, das Ladenöffnungsgesetz zu erstellen - Angebot: Deregulierung/Entbürokratisierung.
Meine Damen und Herren, wenn man heute früh - nach Ihren Beiträgen sowieso - ein bisschen so die Rundfunklandschaft und die Presselandschaft gehört hat, dann hatte man förmlich die Meinung, die CDUFraktion wird sich heute Asche auf das Haupt streuen und sagen, oh, wir haben da einen Riesenfehler gemacht, wir müssen zurückrudern.
- ich bin froh, warten Sie mal, 18.00 Uhr, ich bin 19.30 Uhr spätestens zu Hause und kann dann mit meiner Frau einkaufen gehen. Das ist für mich eine tolle Geschichte, das sage ich Ihnen schon mal.
Es gibt auch Männer, die mit ihren Frauen zusammen einkaufen gehen. Das sollten Sie sich einfach mal merken.
Aber ich will mal kurz zurückblenden in die Zeit vor gut einem Jahr, als wir begannen, die Erörterung zu diesem Gesetz vorzunehmen, mit welchen Drohgebärden, mit welchen Weltuntergangsbildern hier auch aufgelaufen worden ist, also gerade die Gewerkschafter die Riesenängste provozierten.
Meine Damen und Herren, gerade unter diesem Aspekt ist es im Grunde genommen wie eine Erfolgsstory, wenn Sie sagen und auch von den Händlern natürlich unterstützt sagen, es ist nichts passiert. Ja,
es ist nichts passiert. Sie hatten gesagt, die Welt geht unter, wir haben gesagt, nein, es ist ein Angebot. Es wird genau das nicht eintreten, es ist nichts passiert, meine Damen und Herren.
Das ist schon mal für mich der erste Erfolg. Ihre ganze Weltschwarzmalerei ist überhaupt nicht eingetreten. Ich weiß natürlich, dass bei dieser Gesetzesänderung alle Besitzstandswahrer und Reichsbedenkenträger aufgelaufen sind. Herr Kollege Schubert, vielleicht erinnern Sie sich noch mal, Sie wollten als SPD sogar noch reglementieren die Quadratmeterflächen von den Geschäften und die Sortimente von Geschäften, die an Sonntagen öffnen wollten. Ich weiß, es tut weh, wenn man daran erinnert wird.
Das war mit uns nicht zu machen. Allein schon aus diesem Teil ist es ein Erfolg. Man muss ein wenig differenzieren, das sehe ich ein. Wie ist an Werktagen beispielsweise die Nutzung dieses Gesetzes? In den großen Städten, beispielsweise Erfurt, Gera, Jena, Weimar, sind insbesondere die Einkaufszentren wie der Thüringen-Park hier in Erfurt sehr bestrebt, diese neuen Möglichkeiten zu nutzen. Sie nutzen sie sogar so gut, dass zum Beispiel der Geschäftsführer des Thüringen-Parks noch vor wenigen Tagen in der Zeitung auch mit Plänen an die Öffentlichkeit trat, den Thüringen-Park zu erweitern, weil sie zu großen Standorten,
und die meinte er nicht in Thüringen, sondern er sprach von Kassel und Dresden, weil sie dieses Angebot halten müssen. Das ist über das, was Sie gesagt haben, doch hinausgehend der erste Erfolg bei den Großen. Bei den mittleren Städten, das ist meine Erfahrung, die habe ich aber auch, wenn Sie sich daran erinnern können, damals schon gesagt, relativ unverändert an den Werktagen. Es gibt eine Ausnahme, das ist der Lebensmittelhandel - Herr Kubitzki, früher hat man Kaufhalle dazu gesagt oder Waren täglicher Bedarf, weil Sie ja noch nach alter Dienstvorschrift formulieren -, aber dort ist es sehr schön... Was weiß ich, wie die hieß damals, 3076 oder was Ihr da gehabt habt. Aber fragen Sie mal Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wie schön das ist, dass man um 20.00 Uhr noch Lebensmittel kaufen kann. Ich habe es ja vorhin gesagt, ich bin auch sehr froh, dass man am Freitag noch einkaufen kann.