Protocol of the Session on November 15, 2007

Er unternimmt aber auch den Versuch, die bisher in Thüringen vorhandenen bibliotheksrelevanten Rechtsnormen - zumeist sind das Verordnungen - in einer zusammenhängenden gesetzlichen Regelung zusammenzufassen und zu vereinheitlichen. Auch aus rechtssystematischer Sicht und um dem Bibliotheksrecht in Thüringen endlich einen anderen, höheren juristischen Stellenwert zu geben, erscheint daher ein Bibliotheksgesetz für den Freistaat erforderlich. Der Landtag würde mit der Verabschiedung eines solchen Gesetzeswerks zudem lediglich das nachvollziehen, was im europäischen Vergleich längst Standard ist. Zwei Drittel aller 25 EU-Länder haben nämlich bereits und teilweise schon seit langem Bibliotheksgesetze. Die Tatsache, dass Deutschland - respektive die verfassungsgemäß für das Bibliothekswesen zuständigen Bundesländer - den Weg zu einem eigenständigen Bibliotheksgesetz noch immer nicht beschritten hat, ist deshalb wenig rühmlich. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf haben wir Gelegenheit, zumindest für Thüringen ein bundesweit sichtbares Zeichen zu setzen.

Meine Damen und Herren, damit nicht der Eindruck entsteht, ich wolle mich mit falschen Federn schmücken, Frau Klaubert hat es schon gesagt, der gemeinsame Gesetzentwurf ist natürlich nicht im luftleeren Raum entstanden, er geht viel mehr auf eine Initiative des Thüringer Bibliotheksverbands zurück und ist von diesem Verband äußerst fachkundig und juristisch akkurat erarbeitet worden. Seit dem 11. Thüringer Bibliothekstag, also seit mehr als zwei Jahren, bemüht sich der Bibliotheksverband darum, diese Arbeitsergebnisse in Form eines interfraktionellen Gesetzentwurfs hier in den Landtag einzuspeisen. Im Frühjahr 2006 hat es entsprechende Sondierungsgespräche zwischen allen drei Fraktionen gegeben, zu einem gemeinsamen parlamentarischen Vorgehen ist es aber seinerzeit aufgrund des Vetos der CDU leider nicht gekommen. Umso positiver erscheint es mir, dass die CDU nach der Anna Amalia Rede des Bundespräsidenten ihre ablehnende Haltung gegenüber einem Bibliotheksgesetz offenbar revidiert hat, zumindest hat sich Herr Schwäblein in einer Presseerklärung vom 24. Oktober entsprechend geäußert. Daher gehe ich davon aus, dass unser gemeinsamer Gesetzentwurf nicht das übliche Schicksal von Oppositionsvorlagen in diesem Hause erleidet, also seitens der Mehrheitsfraktion weitgehend ungeprüft beiseite gelegt wird, sondern dass wir zu einer ernsthaften und differenzierten Be

ratung unseres Anliegens kommen werden.

Meine Damen und Herren, Bundespräsident Köhler hat in Weimar mit eindringlichen Worten gefordert, die Situation der Bibliotheken schleunigst auf die politische Tagesordnung zu heben. Die beiden Oppositionsfraktionen sind dem mit ihrem gemeinsamen Gesetzentwurf nachgekommen. Damit ist der erste parlamentarische Schritt für ein Thüringer Bibliotheksgesetz gemacht. Ich wünsche mir, dass alle drei Fraktionen des Landtags den weiteren Weg gemeinsam beschreiten in produktivem Austausch und mit dem Ziel, den Thüringer Bibliotheken in ihrer prekären Situation gesetzgeberisch beizustehen. Ich danke Ihnen.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Das Wort hat jetzt Abgeordneter Schwäblein, CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, oftmals macht erst der Verlust von Beziehungen oder Sachen deren Wert im Nachhinein richtig deutlich. Auch ich knüpfe an den Brand der Anna Amalia Bibliothek an. Er war leider nicht der einzige Brand einer bedeutsamen Bibliothek und in allen Generationen - das ist schon richtig gesagt worden - hat das regelmäßig Entsetzen ausgelöst. Der Wert von Bibliotheken und Büchern ist uns schmerzhaft ins Bewusstsein gerückt worden. Erneut ist die Frage aufgekommen, braucht es extra Bibliotheksgesetze, weil man anerkennen muss, dass manches auch bisher schon entweder durch Verordnung - Herr Döring hat es gesagt - oder auch schon durch Gesetze - ich erinnere an unser Hochschulgesetz, an das Archivgesetz - bereits rechtlich geregelt ist.

Ich gebe zu, dass in meiner Fraktion ein Erkenntnisprozess abgelaufen ist.

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Ist das möglich?)

Selbstverständlich, Frau Becker, da unterscheiden wir uns mindestens von Ihnen. Wenn Sie mir so eine Vorlage geben, dann müssen Sie doch damit rechnen, dass Sie das zurückbekommen, Sie sollten mich doch lange genug kennen. Also überlegen Sie, was Sie tun.

Der Erkenntnisprozess bei uns in Sachen Bibliotheksgesetz geht schon eine geraume Zeit. Es gab immer Befürworter und Gegner und das wird bei jeder Ge

setzesmaterie so sein und ist richtig, weil erst mit dem Reiben an diesen Widersprüchen auch die beste Lösung gefunden werden kann. Wir sind auf diesem Weg auch noch nicht zu Ende. Gleichwohl ist klar, dass wir ein eigenes Bibliotheksgesetz einbringen werden, von dem ich ausgehe, dass es sich - zumindest stärker als das Ihrige - von dem Entwurf des Bibliotheksverbandes unterscheiden wird. Wir werden uns durchaus an den Leitlinien dieses Entwurfs orientieren, aber ich sage Ihnen voraus, wir werden vorab auch noch mit den kommunalen Spitzenverbänden zu reden haben, die unbedingt auf diesem Weg in dieser Gesetzgebung mitgenommen werden müssen. Bis auf die Hochschulen und bis auf das Archivwesen - auch dort ist es zum Teil richtig - sind alle anderen Bibliotheken im Wesentlichen in kommunaler Hand. Dort hat auch die Verantwortung zu bleiben.

Darüber hinaus gibt es eine kulturpolitische Verantwortung des Landes bei der Kulturträgerschaft und Kulturhoheit, die wir immer einfordern im Rahmen der Föderalismusdiskussion.

(Zwischenruf Abg. Döring, SPD: Das ist doch so geregelt im Gesetz.)

Ja, ich will es doch nur noch mal für alle ganz deutlich machen. Deshalb muss mit den kommunalen Spitzenverbänden unbedingt gesprochen werden.

Es gibt einen weiteren Aspekt, den wir berücksichtigen möchten in Anerkennung unserer Kulturhoheit als Freistaat Thüringen - unserer Autonomie. Trotzdem behandelt der Bundestag in einer anstrengenden Arbeit in der Enquetekommission zur Kultur auch dieses Thema. 1.200 Seiten Bericht sind für den 11. Dezember dieses Jahres angekündigt. Nun ist aus gut informierten Kreisen zu hören, dass es mehrere Hundert Handlungsempfehlungen geben wird. Eine davon wird wahrscheinlich lauten, den Ländern zu empfehlen, Bibliotheksgesetze zu verabschieden - ein guter und richtiger Hinweis unserer Kolleginnen und Kollegen aus dem Bundestag und all derer, die sich da ehrenamtlich als Nichtpolitiker eingebracht haben. Mit einem Teil waren wir im Gespräch und wissen also schon in etwa, was da kommen wird. Aber auch das ist zu würdigen und unbedingt einzubauen. Deshalb halten wir die Vorlage des Gesetzentwurfs, den Sie jetzt eingebracht haben, schlicht für ein paar Wochen zu früh. Damit müssen Sie leben, dass wir ihn zwar nachher gern mit überweisen, aber dann im Ausschuss erst mal parken. Das ist nicht gegen das Bibliothekswesen gerichtet, sondern soll zu möglichst guten Ergebnissen führen.

Zu der allgemeinen Situation der Bibliotheken in Thüringen einen kurzen Abriss. Es ist bemängelt worden, dass von über 1.200 heute noch knapp

300 leben. Ich glaube, wer realistisch an die Sache herangeht, konnte nicht voraussetzen, dass fast so viele Bibliotheken im Bestand bleiben würden, wie wir Kommunen haben. Das hat ja bedeutet, dass es auch Bibliotheken in den allerkleinsten Gemeinden mit manchmal 150, 200 oder 400 Einwohnern gab. Dass diese Entwicklung nicht ganz glücklich ist, ist richtig, aber dass sie auch keine Katastrophe erzeugt hat, sieht man an den Ausleihzahlen. Bei zurückgehender Bevölkerungszahl ist die Zahl der Ausleihenden konstant geblieben - ein Erfolg für die Bibliotheken, die bis heute Bestand haben, und ein Anerkenntnis für ihre sehr gute Arbeit, das muss auch einmal gesagt werden. Einen herzlichen Dank.

Was den Erkenntnisprozess angeht, meine sehr verehrten Damen und Herren hier im Hause anwesende Stadträte aus Erfurt, diesen Erkenntnisprozess haben auch andere Fraktionen schon durchmachen müssen. Ich erinnere an das Trauerspiel der damaligen Opposition im Erfurter Stadtrat, als es um die Verlagerung der mittelalterlichen Handschrift Amploniana ging. Da wurde eine kulturpolitische Katastrophe an die Wand gemalt, als die CDU durchgesetzt hat, dass dieser Bestand aus den historischen Gemäuern in der Innenstadt umzieht in die ganz neue Universitätsbibliothek auf dem Campus. Eine kulturpolitische Katastrophe wurde dargestellt. Sie ist nicht eingetreten, sie wäre aber möglicherweise passiert, wenn es auch dort einen Kabelbrand gegeben hätte wie in Weimar, denn die alten Räumlichkeiten waren brandtechnisch nur äußerst mangelhaft gesichert. Heute sind diese Bestände - was den Schutz dieser einmaligen Bestände angeht, von denen es auch keine Abschriften gibt, es sind wirklich nur Unikate - hervorragend in einer Schutzgasatmosphäre vor Feuer geschützt. Diese Entscheidung war gut und richtig und wir haben auch nach Jahren nicht zu bereuen, dass wir uns mit 26 zu 25 Stimmen durchgesetzt haben. Insoweit sollten wir nicht mit Steinen oder feuchten Lappen werfen. Den Erkenntnisprozess hat jeder nötig und ich kann dieser vereinzelten Zeitung, die meinte, das würde für uns sehr schwierig, dies sehr deutlich machen. Ich überlege sehr gründlich, bevor ich mich in der Öffentlichkeit äußere, und ich habe das mit der Gewissheit getan, dass auf diesem Wege die Fraktion den Kulturpolitikern folgt. Wir werden in absehbarer Zeit ein Bibliothekengesetz für Thüringen verabschieden. Wenn es dann nicht das Ihre sein wird, haben Sie bitte Verständnis dafür, wir sind sicher, dass wir ein besseres vorlegen werden. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Das Wort hat Frau Abgeordnete Dr. Klaubert, Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren, nur noch einige Anmerkungen zu dem, was ich vorhin als Begründung gesagt habe und zum „Parkplatzausschuss“. Ich gehe noch einmal auf die schon mehrfach zitierte Rede von Horst Köhler anlässlich der Eröffnung der Herzogin Anna Amalia Bibliothek ein und möchte ein Zitat bringen, welches diesen ganz engen Zusammenhang von Bibliotheken respektive Lesen und Bildung vertieft. Horst Köhler sagte dort wörtlich: „Trotz des wichtigen Beitrags der Bibliotheken für die Bildung und das selbstständige Lernen, fehlt in Deutschland - im Gegensatz zu den erfolgreichen PISA-Ländern - die strategische Verankerung der Bibliotheken als Teil unserer Bildungsinfrastruktur. Durchgängige bildungspolitische Zielsetzungen gemeinsam mit dem Bibliothekswesen sind heute weder auf Länderebene noch in der Politik des Bundes in ausreichendem Maße anzutreffen.... Bibliotheken gehören deshalb in Deutschland auf die politische Tagesordnung.“

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Diesen Satz kann man erstens nur unterschreiben und ihn in Verbindung bringen mit den Empfehlungen der Kultur-Enquetekommission des deutschen Bundestags, zu der wir offensichtlich alle die entsprechenden informellen Verbindungen haben und aus der wir wissen, dass aus dieser Enquetekommissionsarbeit die Empfehlung kommen wird, Bibliotheksgesetze zu erarbeiten. Nun frage ich, mit wem erarbeitet man solche Gesetze zum Schutz der Bibliotheken, zu den Möglichkeiten ihrer Sicherung, ihres Ausbaus und ihres Wirkens als Einrichtungen, nicht nur wie die Anna Amalia, sondern als dörfliche, als Gemeindebibliothek in den Regionen? Dann doch im Zusammenhang mit den dafür zuständigen Fachverbänden.

(Beifall DIE LINKE)

Wenn die Fachverbände nach mindestens zwei Jahren Arbeit - Hans-Jürgen Döring ist darauf eingegangen - einen Entwurf auf den Tisch legen, dann kann man ihnen doch die fachliche und die juristische Kompetenz erst einmal zuordnen. Da ist mir im Moment nicht klar, wie stark denn die Veränderung sein wird, die hier angekündigt wird durch Herrn Schwäblein, der sagt, wir parken diesen erst einmal und werden einen veränderten Entwurf bringen und wir sollen dann nicht traurig sein, wenn dieser davon abweicht, was wir eingebracht haben. Vielleicht können Sie mir in diesem Zusammenhang noch Aufklärung erteilen.

(Zwischenruf Abg. Grüner, CDU: Im Aus- schuss.)

Im Ausschuss, das geht natürlich auch. Auf den Zusammenhang von Bildung und Lesen möchte ich auch noch einmal in aller Kürze vor dem Hintergrund der heute bereits beratenen - oder kurz beratenen, kann man nur sagen - World Vision Kinderstudie hinweisen. Dort ist eine Statistik, die Sie vielleicht alle gesehen haben, in der der deutliche Zusammenhang zu finden ist von sozialer Herkunft, Lesebereitschaft und Lesefähigkeit und übrigens auch eine Korrelation zwischen überdimensionalem Fernsehkonsum und ganz geringer Lesefreude. Das muss uns doch zu denken geben, auch vor sozialem Hintergrund. Vielleicht denken Sie auch vor diesem Hintergrund noch einmal darüber nach, was Hans-Olaf Henkel damals vor dem Hintergrund der Dallas-Serie gesagt hat: „Mit Karl Marx Lesen lernen ist besser, als mit ‚Dallas’ zum Analphabeten zu werden.“

Dass wir übrigens das Gesetz nicht so lange parken können, zeigt auch ein Blick in den Haushalt. Frau Fraktionsvorsitzende Lieberknecht hat in der Bewertung der Haushaltsklausur der CDU deutlich zum Ausdruck gebracht, dass man - bezogen auf die Bibliotheken - Veränderungen am vorgelegten Haushaltsentwurf vornehmen möchte. Die Zeitung beschrieb das ein bisschen lax und sagte: „Zwei Millionen für Bibliotheken & Co.“ Nun kann ich im Moment nicht auflösen, was „& Co.“ bedeutet, aber der Blick in den Haushalt zeigt, dass wir von ursprünglich etwa 3,7 Mio. € für Bibliotheken und Musikschulen jetzt mit 2 Mio. € für Bibliotheken und Co. das finanzielle Problem weder der Musikschulen noch der Bibliotheken lösen können.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Ihr habt es immer noch nicht kapiert, dass es ein völlig neues System gibt. Das ist sinnlos, die kapieren es nie.)

(Unruhe bei der CDU)

Herr Abgeordneter Fiedler, Sie können sich gern noch mal zu Wort melden. Es gibt aber aus Ihrer Fraktion bereits zwei Wortmeldungen noch in Folge und jetzt hat Abgeordnete Dr. Klaubert das Wort.

Genau. Außerdem wollte ich jetzt zum Abschluss zu dieser kommunalen Finanzierungsgeschichte kommen. Aber Herr Fiedler hat mich jetzt herausgefordert, ihm noch mal zu erklären, was wir meinen. Wenn man im Kommunalen Finanzausgleich den Kommunen nicht ausreichend Möglichkeiten gibt, die sogenannten freiwilligen Aufgaben zu lösen, dann muss man sich überlegen, wie man das macht. Unsere Fraktion hat vor einiger Zeit schon einmal das

Modell eines Kulturlastenausgleichs hier erläutert. Auf dieses Modell gehen Sie offensichtlich nicht ein. Sie haben aber richtig in Ihrer Klausur erkannt, dass wenigstens die Gemeinden, die eine Bibliothek, ich könnte jetzt auch sagen, oder eine Musikschule haben, benachteiligt sind vor dem Hintergrund der Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs. Also muss man eine Lösung schaffen, um Bibliotheken zu erhalten. Der hört mir jetzt nicht mehr zu, Frau Präsidentin.

Auch das kann der Abgeordnete selber entscheiden. Ich bitte Sie, in Ihrer Rede fortzufahren.

(Heiterkeit im Hause)

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Danke, Frau Vizepräsidentin, das ist unabhängi- ge Führung!)

Nun könnte man ja sagen, wir gehen auf das Modell, welches DIE LINKEN eingebracht haben vor dem Hintergrund oder vor der Verabschiedung des Doppelhaushalts, aber so naiv sind wir nicht. Wir akzeptieren aber, dass Sie sagen, die Bibliotheken müssen geschützt werden. Aber mit 2 Mio. € sind Bibliotheken & Co. - ich weiß ja nicht, was „& Co.“ bedeutet - nicht zu schützen. Entweder man arbeitet in aller Schnelligkeit an einem solchen Gesetzentwurf und schützt die Bibliotheken durch dieses Gesetz oder man orientiert in der Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs ausdrücklich auf den Schutz der Kultureinrichtungen in den Kommunen. Eine dieser Seiten muss man bedienen, ansonsten sind das alles nur Sonntagsreden, wenn man sagt, wir sind bereit, die Bibliotheken & Co. zu schützen. Zeit kann man nicht so lange verstreichen lassen, um das Problem zu lösen.

Ich freue mich, dass die CDU-Fraktion die Ausschussüberweisung nicht blockiert. Ich sage Ihnen auch noch einmal, wir haben ein hohes Interesse daran, dass es ein solches Thüringer Bibliotheksgesetz mit einem hohen Zustimmungsquorum in diesem Hause gibt.

Demzufolge möchte ich, weil es noch keiner getan hat bisher, Ausschussüberweisung für dieses Gesetz beantragen, und zwar federführend an den Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien und mitberatend an den Bildungsausschuss. Ich denke, wir sollten dort eine öffentliche Anhörung durchführen. Interesse an dieser Problemlage dürfte in hohem Maße vorhanden sein, auch wenn das zu dieser späten Abendstunde vielleicht nicht mehr so erscheint.

(Beifall DIE LINKE)

Mir liegen jetzt noch drei Wortmeldungen vor, Abgeordneter Seela, Abgeordneter Schwäblein und Abgeordneter Fiedler, alle CDU-Fraktion. In dieser Reihenfolge rufe ich jetzt auf. Abgeordneter Seela hat das Wort.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, Sie sehen, die CDU-Fraktion hält diese Vorlage für eine sehr wichtige Vorlage, deswegen gleich noch mal drei Redebeiträge. Aber was mich noch mal nach vorn getrieben hat, Frau Dr. Klaubert, eine Frage von Ihnen. Sie haben die Frage aufgeworfen: Was soll denn dabei herauskommen, welche Änderungen stehen denn noch an, wenn Fachverbände sich geäußert und einen Vorschlag gemacht haben? Genau hieran möchte ich anknüpfen. Ich glaube, mich zu erinnern, dass ich dies bereits auch schon einmal in einer Ausschuss-Sitzung getan habe, ich habe nämlich auf einen Widerspruch hingewiesen. Es ist eben nicht so, dass es sich hierbei um einen einstimmig vorgelegten Vorschlag des Fachverbandes handelt. Es gibt auch andere Stimmen. Die Vertreterin einer der größten Bibliotheken, der Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek, die mit ihrer Stimme für alle Universitätsbibliotheken spricht, immerhin 42 Prozent aller Bibliotheksnutzer, also keine Kleinigkeit, hält diesen Vorschlag sogar für antiquiert und fühlt sich in Bismarcks Zeiten versetzt. Sie sehen, es gibt hier Probleme und es gibt -

(Zwischenruf Abg. Dr. Klaubert, DIE LINKE: Sie wissen aber, dass wir dar- über schon gesprochen haben.)

Sie können gleich noch mal nach vorn kommen - hier vielleicht wirklich in der Tat einen Änderungsbedarf. Deswegen werbe ich dafür, wie es Herr Kollege Schwäblein bereits getan hat, keinen Schnellschuss zu machen, sondern die Zeit zu nutzen und im Ausschuss in der Tat intensive Beratungen durchzuführen. Was hat die Leiterin der ThULB moniert, auch das möchte ich sagen: Sie kritisiert vor allem diesen alleinigen volksbildenden Charakter des Gesetzes, wie er in § 3 - Öffentliche Bibliotheken - formuliert ist. Sie weist besonders noch mal auf den wissenschaftlichen Auftrag von Bibliotheken hin, gerade im Informationszeitalter des 21. Jahrhunderts; all das fehlt. Was zum Beispiel auch fehlt, da könnte ich als Jenaer Abgeordneter allein schon gar nicht zustimmen, nämlich wenn mit zwei Sätzen die größte Bibliothek abgetan wird und allein nur auf das Pflichtexemplarrecht herunterdefiniert wird, das ist problematisch. Hier ist noch viel mehr zu ändern und auch

hinzuzufügen, z.B. Pilotprojekte wie digitale Bibliothek im 21. Jahrhundert. All das fehlt und das gehört in ein Bibliotheksgesetz hinein. Deswegen sehen wir hier einen Veränderungsbedarf.

(Beifall CDU)

Deswegen wollen wir noch mal die Zeit nutzen und intensiv darüber reden. Lassen Sie uns gemeinsam darüber reden, „parken“, wenn Sie es so bezeichnen, ausführlich diskutieren im Ausschuss. Danke schön.

(Beifall CDU)

Abgeordneter Schwäblein, bitte.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, vielleicht drei Richtigstellungen. Zum Ersten, ich möchte ausdrücklich die Vorarbeit des Bibliotheksverbands loben. Ich bedanke mich für das Engagement für unsere Fraktion,