Protocol of the Session on October 12, 2007

(Zwischenruf Abg. Ehrlich-Strathausen, SPD: Können wir nicht. Ich bin nicht im Bundestag, Herr Minister. Wir sind Abge- ordnete im Sozialausschuss in Thüringen.)

Herr Müntefering, das darf ich an dieser Stelle sagen, hat gesagt: Dieser Eckregelsatz ist der Höhe nach vom Bundessozialgericht bestätigt worden. Das heißt, wir haben schon einige Schwierigkeiten an dieser Stelle. Wir können dies nicht einfach der Beliebigkeit nach oben oder nach unten definieren, sondern wir müssen schon auch den verfassungsmäßigen Rang dieser Regelung beachten.

Letztens noch einmal zum Erziehungsgeld: Auch hier muss ich noch einmal eindeutig sagen: Ich bin der Meinung, das ist ein Beitrag, um Kinderarmut zu begegnen, sicherlich nicht ausreichend, aber es ist ein Beitrag. Ich kann nur davor warnen, das abschaffen zu wollen, denn Artikel 19 unserer Verfassung besagt, dass die Eltern, die ihre Kinder zu Hause erziehen, besondere Unterstützung des Staates verdienen, weil die Erziehung eine Leistung für die Gesellschaft ist. Deswegen bin ich der Meinung, dass das Erziehungsgeld richtig angesetzt ist. Die Abschaffung des Erziehungsgeldes untergräbt den verfassungsmäßigen Anspruch. Vielen Dank.

(Zwischenruf Abg. Ehrlich-Strathausen, SPD: Und was machen wir jetzt in Thürin- gen? Wo war die Antwort für Thüringen?)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit kommen wir dann zur Abstimmung. Zunächst einmal frage ich, ob ich davon ausgehen kann, dass das Berichtsersuchen zu Ziffer 1 des Antrags der Fraktion der SPD erfüllt ist? Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das Berichtsersuchen erfüllt.

Jetzt muss ich nachfragen, Frau Abgeordnete EhrlichStrathausen, Sie hatten Ausschussüberweisung beantragt? Bezieht sich das auch auf den Bericht oder ausschließlich auf die Fortberatung des Berichts? Herr Abgeordneter Blechschmidt.

Frau Präsidentin, für den Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 4/3429 - beantrage ich auch die Ausschussüberweisung.

Jetzt müsste man mir noch sagen, an welchen Ausschuss - den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit? Gut, den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit. Damit kommen wir zur Abstimmung. Es geht um die Fortberatung des Berichts im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit. Die Zustimmung derjenigen, die die Beratung des Berichts beantragt haben, nämlich DIE LINKE und die SPD, liegt sicherlich vor. Jetzt lasse ich darüber abstimmen.

Wer für die Fortberatung... Herr Schröter, bitte.

Frau Präsidentin, wir haben doch auch die Aussprache darüber … Nicht?

Mir ist beim Wechsel mitgeteilt worden, es ist ausschließlich von SPD und LINKE beantragt worden und dem ist auch so.

Dann lasse ich jetzt darüber abstimmen: Wer für die Fortberatung des Berichts im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Keine. Damit ist mehrheitlich die Fortberatung des Berichts abgelehnt worden. Wir kommen jetzt zur Abstimmung zu den Ziffern 2 und 3 des Antrags der SPD-Fraktion. Hier ist die Überweisung ebenfalls an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beantragt worden. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Danke. Stimmenthaltungen? Damit ist auch diese Ausschussüberweisung abgelehnt worden.

Demzufolge stimmen wir jetzt direkt über die Ziffern 2 und 3 des Antrags der Fraktion der SPD in Drucksache 4/3393 ab. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Danke. Stimmenthaltungen? Damit sind die Ziffern 2 und 3 des SPD-Antrags mehrheitlich abgelehnt worden.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Alternativantrag der Fraktion DIE LINKE. Auch hier ist die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beantragt worden. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Danke. Stimmenthaltungen? Damit ist auch diese Ausschussüberweisung abgelehnt worden.

Abgeordneter Blechschmidt, zur Geschäftsordnung.

Frau Präsidentin, ich beantrage für die jetzige Abstimmung namentliche Abstimmung.

Dann lasse ich jetzt in namentlicher Abstimmung über den Alternativantrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 4/3429 abstimmen und bitte die Stimmzettel einzusammeln.

Im linken Bereich der CDU-Fraktion müsste noch eingesammelt werden - von diesem Blickwinkel aus ist es der linke Bereich.

Jetzt hat jeder seine Stimmkarte abgegeben. Dann schließe ich die namentliche Abstimmung und bitte die Stimmen auszuzählen.

Ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 10, Alternativantrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 4/3429, bekannt: Es wurden 73 Stimmen abgegeben; es gab 19 Jastimmen, 47 Neinstimmen und 7 Enthaltungen. Damit ist der Alternativantrag mehrheitlich abgelehnt worden (namentliche Abstimmung siehe Anlage 1). Ich kann damit diesen Tagesordnungspunkt schließen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11

Sponsorengelder der Wirt- schaft transparent gestalten Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 4/3402 -

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann eröffne ich die Aussprache und als erster Redner hat das Wort Abgeordneter Kuschel, Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir hätten uns gewünscht, dass dieser Antrag nicht erforderlich gewesen wäre hier im Thüringer Landtag, weil wir es eigentlich für eine Selbstverständlichkeit halten, dass die Landesregierung die Sponsorengelder von der Thüringer Wirtschaft einwirbt, diese auch in einem jährlichen Bericht veröffentlicht und damit das Verfahren transparent gestaltet.

Die Landesregierung hat das nicht getan, selbst nicht im Ergebnis einer Kleinen Anfrage durch mich. Die Kleine Anfrage habe ich als kollegialen

Hinweis für die Landesregierung verstanden, weil ich durchaus Verständnis dafür habe, dass eine Landesregierung auch mal eine so etwas kleinere Sache vergessen kann, aber die Landesregierung hat diesen Hinweis nicht aufgegriffen, sondern betont, dass sie nicht beabsichtigt und es auch nicht für erforderlich erachtet, einen solchen Sponsorenbericht dem Thüringer Landtag und damit auch der Öffentlichkeit vorzulegen.

Dies können wir überhaupt nicht nachvollziehen, denn auf Bundesebene ist es selbstverständlich, dass die Bundesregierung einen derartigen Bericht veröffentlicht und damit das Verfahren des Sponsorings durch die Wirtschaft transparent gestaltet.

In Thüringen nimmt offenbar die Bedeutung des Sponsorings durch die Thüringer Wirtschaft für die Thüringer Landesregierung zu. Das waren die Informationen der Landesregierung auf die Kleine Anfrage. Danach sind in den Jahren 2001 bis 2006 Sach- und Geldleistungen in Höhe von rund 355.000 € an die Thüringer Landesregierung geflossen - mit zunehmender Tendenz. Auch das spricht eher dafür, dass die Landesregierung eigentlich angehalten ist, diesen Prozess transparent zu gestalten. Wir verstehen diese Geheimniskrämerei nicht und sie bietet zudem viel Raum für Spekulationen. Ich glaube, das ist gar nicht notwendig. Das haben weder die Sponsoren notwendig noch hat es die Landesregierung notwendig, diesen Raum für Spekulationen zu schaffen. Sponsoring ist durchaus auch für unsere Fraktion nichts Negatives, wenn insbesondere die Landesregierung sich bemüht, dadurch benachteiligte Gruppen oder auch Projekte zu fördern. Deshalb könnte ein solcher Bericht auch als Würdigung der Sponsorenleistungen anerkannt oder bewertet werden. Auch in der Hinsicht kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Thüringer Unternehmen, das Sponsoringleistungen uneigennützig erbringt, etwas dagegen hätte, in einem Bericht der Landesregierung gewürdigt zu werden. Anders ist dies natürlich, wenn möglicherweise - und das ist eben dieser Raum für Spekulationen - das Sponsoring nicht uneigennützig erfolgte. Aber das sind tatsächlich nur Spekulationen. Um denen zu begegnen, wäre auch ein solcher Bericht hilfreich. Im Übrigen können sich die Sponsoren auch nicht auf Persönlichkeitsrechte oder Datenschutzrechte berufen, denn wenn die gleichen Sponsoren beispielsweise an Parteien oder Wählergruppen oder Vereine spenden würden, müssten sie ab einer gewissen Größenordnung mit einer Veröffentlichung zwingend rechnen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Insofern gibt es überhaupt keine Begründung, weshalb nicht oberhalb dieser Schwellenwerte für Spenden eine Veröffentlichung von Sponsorenleistungen erfolgt.

Meine Damen und Herren, ohne Transparenz werden wir uns dafür einsetzen, dass Sponsoring künftig ausgeschlossen wird, weil wir überhaupt keinen Raum für Spekulationen öffnen wollen.

(Beifall DIE LINKE)

Das heißt, es liegt hier am Thüringer Landtag; die Landesregierung weigert sich, den Sponsoringbericht vorzulegen. Jetzt hat es die Mehrheit hier im Thüringer Landtag in der Hand, der Landesregierung diesen Auftrag zu erteilen. Wir kündigen schon an, wird dieser Auftrag nicht erteilt, werden wir den Ausschluss von Sponsoringleistungen hier gesetzlich einfordern. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

(Zwischenruf Abg. Kretschmer, CDU: Da bekommt Ihr doch auch keine Mehrheit.)

Das Wort hat Abgeordneter Dr. Pidde, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wer nichts zu verbergen hat, kann seine Karten beruhigt offen auf den Tisch legen.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

(Unruhe CDU)

Ich bin überzeugt, dass die Landesregierung beim Thema „Sponsoringleistungen für Veranstaltungen des Freistaats“ nichts zu verbergen hat.

(Beifall DIE LINKE)

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Wo er recht hat, hat er recht.)

Auf der Basis eines von der SPD mit unterstützten Selbstbefassungsantrags wurde der Gegenstand ausführlich im Haushalts- und Finanzausschuss beraten. Nach diesen Beratungen konnte man feststellen, dass die offenen Fragen zur Verfahrensweise beim Sponsoring und zu den einzelnen Sponsoringtatbeständen geklärt werden konnten. Zudem wurde den Mitgliedern des Haushalts- und Finanzausschusses eine vertrauliche Übersicht der Sponsoren der Landesregierung gegeben.

Meine Damen und Herren, aus der Antwort der Landesregierung auf die schon erwähnte Kleine Anfrage geht hervor, dass Sponsoringleistungen in der Größenordnung zwischen 40.000 und rund 90.000 €

jährlich aus der Wirtschaft für das Land gezahlt wurden. Das sind doch ganz beträchtliche Summen, die den verschiedensten Veranstaltungen der Landesregierung den finanziell erforderlichen Rahmen absicherten. Für die zugeflossenen Geld- und Sachleistungen gebührt den Sponsoren ein besonderer Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Meine Damen und Herren, die Fraktion DIE LINKE hat den Antrag hier eingebracht, dass ein jährlicher Sponsoringbericht der Regierung erfolgen soll. Die Sponsoringleistungen aus der Wirtschaft an das Land sind ja ein sehr sensibles Thema. Zwischen Politik und Wirtschaft darf auch nicht dieses Geschmäckle einer Verknüpfung oder Abhängigkeit stehen bleiben. Deshalb plädiere ich in diesem Fall wie in vielen anderen auch für größtmögliche Transparenz. Ich denke, die Regierung sollte eine solche Berichterstattung regelmäßig vornehmen und empfehle deshalb die Zustimmung zum Antrag der Fraktion DIE LINKE.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Das Wort hat Abgeordnete Lehmann, CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, die Fraktion DIE LINKE will heute mit ihrer Beschlussvorlage ein neues regelmäßiges Berichten voranbringen.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Ja!)

Einen Sponsoringbericht, so wie er im Bund abgegeben wurde oder existiert, wollen Sie auch für Thüringen. Da muss man Ihnen sagen, so wie schon beim Thema „Benchmark-Bericht“ ist das auch hier. Thüringen hat genug Berichte und wir brauchen diesen neuerlichen Bericht nicht.

(Unruhe DIE LINKE)