Also, Kollege Höhn, wenn es wehtut, können Sie rausgehen. Ansonsten sollten Sie doch vielleicht versuchen, meinen Ausführungen zu folgen. Kollege Günther hat sehr gut dargestellt, wie die Akteure vor Ort, wie wir gemeinsam versuchen, das handwerklich schlecht gemachte Gesetz gemeinschaftlich umzusetzen. Ich habe mit meinem Kollegen des Arbeitskreises in der letzten Woche das Gespräch mit dem Regionaldirektor Herrn Dähne und dem Präsidenten des Landkreistags Herrn Dohndorf geführt, die beide genau diese Ergebnisse toll schildern, dass also zum 01.01. offensichtlich in Thüringen entgegen anderen Bundesländern ein erfolgreiches Starten beginnen kann. In den anderen überlegt man ja noch, ob vielleicht die alten Sozialhilfeabteilungen erst mal weiter auszahlen sollen.
Das muss man doch einmal sagen. Aber jetzt buhlen Sie bei der PDS und ich sage Ihnen, die waren es doch, die die Demonstrationen insbesondere mit angeheizt haben, und wenn wir nicht bei Ihnen gestanden hätten, hätten sie Ihnen doch die Büros eingeworfen. Und eine zweite Sache, um im Bild des Brandstifters und des Brandes zu sein - also, Sie unterstellen uns, wir würden stehen und auf den Regen warten. Nein, nein, Sie buhlen mit den Brandstiftern, das will ich doch hier mal so deutlich sagen.
Es war aber auch andererseits, Frau Leukefeld, sehr bezeichnend. Beide Anträge beinhalten: Neues Konzept soll kommen. Aber Sie fingen als Erstes gleich
mit Ihrem Satz an: Es gibt keine neuen Einsichten bei der PDS. Das fand ich sehr bezeichnend. Das hat uns nicht überrascht - aber es gibt keine neuen Einsichten bei der PDS. Das Zweite, wenn Sie mal in Ihr Redemanuskript schauen, die häufigsten Satzzeichen waren Fragezeichen. Woher sollen wir es wissen? Alle diese Dinge kamen hintereinander weg. Also, wenn man sich hier hinstellt und ein neues Konzept fordert unter Nichtachtung der gut laufenden Instrumente, dann muss man sich vorher doch mal ein bisschen kundig machen, ehe man einfach sagt, es gibt keine neuen Ansichten und woher sollen wir wissen, wie es gehen soll.
Herr Kollege Pilger, an Ihre Fraktion insbesondere die Frage - Sie fordern einerseits gemeinsam mit der PDS neue Programme, beispielsweise für Frauen, hat Frau Leukefeld gesagt. Das kostet ja alles Geld. Sie fordern, das Geld, was das Land möglicherweise für Arbeitsmarktpolitik noch in den Haushalt des nächsten Jahres einstellt, soll auch noch an die Kommunen gegeben werden. Aber andererseits neue Programme - das kostet ja auch Geld. Ich frage Sie: Wie stellen Sie sich beispielsweise die Arbeit der GfAW vor? Denn Herr Minister Reinholz hat sehr deutlich gesagt, die GfAW ist das Instrument bzw. die Einrichtung, die im Auftrag des Landes genau diese Landesarbeitsmarktpolitik weitergestalten soll. Das kann sie nur, wenn sie Geld hat. Wenn Sie aber fordern, gebt das Geld den Kommunen, den ARGE's, den optionierenden Gemeinden, dann habe ich am Ende gar kein Geld mehr. Ich will Ihnen deutlich sagen, dass sich mit dieser Forderung, die Sie hier aufmachen, auch eine Sorge bei uns verbindet. Das mag von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich sein, aber die Sorge, die sehr deutlich artikuliert ist, dass das Geld insgesamt dazu verwendet wird, kommunale Beschäftigungsgesellschaften und möglicherweise kommunale Bildungsträger zu versorgen, und da sage ich, das machen wir nicht mit.
Also, wir wollen schon noch den landespolitischen Teil der Arbeitsmarktpolitik in unseren Händen halten und sie auch gestalten.
Jetzt nun zu der tollen Frage Ihres Zitats aus der "Osterländer Volkszeitung", es ist eine Pressemitteilung insgesamt, das stand sicher nur in der Osterländer Volkszeitung, tut mir Leid. Ich habe deutlich auf die letzte Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Technologie und Arbeit reflektierend gesagt, und das war Ihr Antrag, Sie wollen ein neues Förderkonzept, jetzt nicht rumeiern, bisschen verändern und evaluieren. Sie wollten ein neues Förderkonzept und da habe ich gesagt, wir brauchen keine neuen Konzepte und ich habe es plakativ ein "Bürokratiemonster" genannt. Ganz im Gegenteil, wir sollen das, was da ist,
ordentlich fortführen und da, wo durch Gesetzgebungsverfahren des Bundes Änderungen eingetreten sind, werden sie, und das ist vorgetragen worden, auch durchgeführt werden. Dazu brauche ich keine Anhörung, denn ich habe sehr deutlich gemacht, vor Ort sind die Arbeitsgemeinschaften, die Akteure in einer Doppelbelastung. Sie bereiten sich vor, dass ab 01.01.2005 die Arbeit nach der neuen Gesetzgebung durchgeführt wird, und sie müssen jetzt noch die alte Gesetzgebung durchführen, also Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe. Das ist eine Doppelbelastung. Da wollen die uns jetzt einfach hinstellen und machen eine Anhörung. Ein Tipp, das können Sie nicht wissen, aber es gibt ja Kollegen, die früher auch schon im Landtag waren, eine Anhörung zu machen mit Vertretern der Europäischen Gemeinschaft, das ist fast abenteuerlich. Wir haben noch nicht mal Anhörungen geschafft, wo Vertreter von Bundesministerien nach Erfurt gekommen sind. Also, möglicherweise wollten Sie eine auswärtige Sitzung in Brüssel machen, dass wir dort jemanden anhören können. Also, eine Anhörung in dieser Art und Weise ist absolut schon mal von der Beanspruchung der Akteure, die ich hier dargestellt habe, aber auch von der Machart überhaupt nicht sinnvoll. Deshalb, so wie Kollege Günther gesagt hat, wird es wohl in diesem Fall nicht unsere Zustimmung treffen, dass wir hier einen Antrag an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit hineinnehmen und gar noch mit einer Anhörung vielleicht, die der Sache den i-Punkt aufsetzt. Wissen Sie, ich habe den Eindruck und das kommt sowohl von der PDS als auch von der SPD, Sie versuchen hier die Arbeitslosen zur Verfügungsmasse Ihrer ideologischen Strategien zu machen, und da machen wir nicht mit.
Danke schön. Weitere Wortmeldungen von Abgeordneten liegen nicht vor. Dann hat der Minister noch mal das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Pilger, so ganz habe ich Ihre Rede nicht verstanden. Am Anfang haben Sie davon gesprochen, dass ich grundsätzlich alles abgelehnt hätte, und im Verlauf der Rede haben Sie dann die Kurve dahin gekriegt, dass ich doch einzelne Programme ändern möchte. Ganz habe ich den Zusammenhang wirklich nicht verstanden. Zu dem Thema "Irrtum ist in der Politik erlaubt", Herr Pilger, genau das müssten Sie Ihren Kollegen in Berlin sagen. Ich erinnere nur an die Monitoring-Gruppe. Wir haben inzwischen dreimal getagt und jedes Mal
wieder bringen wir das gleiche Problem beim Kollegen Clement an - übrigens über alle Fraktionen, auch die Kollegen aus Mecklenburg Vorpommern -, nämlich genau das Thema des Hinzuverdienstes. Wer Irrtümer nicht eingesteht, ist genau die SPD; genau Ihre Kollegen in Berlin sind nicht bereit, da auch nur einen Deut abzurücken. Um mal in Ihrem Bild von dem Brand zu bleiben: Wer hat denn diesen Brand der Arbeitslosigkeit verursacht? Doch nicht die Landesregierung in Thüringen, sondern die Bundesregierung in Berlin.
Das ist wohl eher ein Flächenbrand. Noch eins dazu: In Thüringen haben wir einen Zuwachs in der Beschäftigung im verarbeitenden Gewerbe von 3,2 Prozent. Das ist der höchste Zuwachs unter allen Ländern in Deutschland.
Wir haben in Thüringen die niedrigste Arbeitslosigkeit aller neuen Bundesländer, das ist kein Verdienst der Bundesregierung.
Frau Leukefeld, zu Ihrer Anmerkung, was wir denn mit den Kammern besprochen haben. Wir haben mit den Kammern eine ganze Menge besprochen. Wissen Sie, was die Kammern hundertprozentig abgelehnt haben? Den dritten Arbeitsmarkt, genau das wollen die Kammern nämlich nicht. Auf Ihre 110.000 Fachkräfte - immer richtig lesen, wenn man so eine Studie liest -, das ist der prognostizierte Bedarf bis 2010. Herzlichen Dank.
Danke schön. Es liegen jetzt keine Wortmeldungen mehr vor, damit kämen wir zur Abstimmung. Es ist zunächst beantragt worden, den Bericht im Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit weiter
zuberaten. Dann lasse ich darüber abstimmen. Wer dafür ist, dass der Bericht im Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit weiterberaten wird, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte mal zu zählen. Danke. Gegenstimmen? Bitte ebenfalls zählen. Danke schön. Stimmenthaltungen? Damit ist der Antrag auf Weiterberatung mit 43 zu 34 abgelehnt worden.
Ich stelle fest, dass das Berichtsersuchen erfüllt ist. Gibt es hiergegen Widerspruch? Das ist nicht der Fall, dann ist dem so.
Wir kommen noch zur Abstimmung der Nummer 3 des Antrags der Fraktion der SPD in Drucksache 4/303, diesen Punkt Nummer 3 ebenfalls im Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit zu beraten, das heißt Ausschussüberweisung. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Damit ist auch diese Überweisung mit Mehrheit abgelehnt. Dann schließe ich die Tagesordnugspunkte 13 und 17.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14 a und 14 b unter dem Aspekt, dass davon auszugehen ist - da bitte ich dann um Zustimmung -, dass dieser Punkt sicherlich wieder etwas länger beraten wird und wir in Folge dann die Fragestunde aufrufen. Das erscheint mir auf Zustimmung zu stoßen. Damit rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 14 in seinen Teilen
a) Aktivitäten Thüringens in der Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung (Bundesstaats- kommission) Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/276 dazu: Entschließungsantrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/349
b) Stand der Beratungen der Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung (Bundesstaatskom- mission) Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 4/293 dazu: Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 4/348
Wird eine Begründung durch den jeweiligen Einreicher gewünscht? Das ist nicht der Fall. Es ist ein Sofortbericht der Landesregierung angekündigt worden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung gebe ich folgenden Bericht:
Zu viele Ansätze zur Lösung drängender Probleme sind im Politikbetrieb der letzten Jahre bis zur Unkenntlichkeit zerrieben worden. Mehr als 60 Prozent aller Gesetzesvorhaben mit Zustimmungserfordernis endeten beim jeweils kleinsten gemeinsamen und damit nicht selten unwirksamen Nenner. Eine Reform des Föderalismus, die Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung sind überfällig und Voraussetzung für die weitere Entwicklung unserer Gesellschaft. Bundesrat und Bundestag haben deshalb im Oktober 2003 die Kommission zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung eingesetzt. Diese Kommission setzt sich aus 16 Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Bundesrates und des Deutschen Bundestages zusammen. Als beratende Mitglieder ohne Stimmrecht nehmen Vertreter der Bundesregierung, der Landtage und der kommunalen Spitzenverbände an den Sitzungen teil. Die Kommission bedient sich darüber hinaus des Sachverstands von 12 Sachverständigen. Ziel ist die Erarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserung der Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit von Bund und Ländern. Die politischen Verantwortlichkeiten sollen deutlicher zugeordnet werden, insbesondere durch eine Neuverteilung der Gesetzgebungskompetenzen auf Bund und Länder. Die Zuständigkeiten und Mitwirkungsrechte der Länder bei der Gesetzgebung des Bundes sowie die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern müssen entzerrt und neu zugeordnet werden. Die Länder sind dabei bereit, auf Zustimmungsrechte im Bundesrat zu verzichten, wenn im Gegenzug Gesetzgebungskompetenzen auf die Länder übertragen werden, aber eben nicht nur das Schornsteinfegergesetz oder das Notargesetz, wenn also eine deutliche Abschichtung von Kompetenzen erfolgt. Nur das, was Kommissionen und Länder nicht leisten können, gehört letztlich in die Zuständigkeit des Bundes. Bei der Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung geht es damit auch um mehr Wettbewerb der Länder untereinander und mit dem Bund, um die beste Politik im jeweiligen Zuständigkeitsbereich. Ein auch für finanzschwächere Länder verkraftbarer, bundesstaatlicher, funktionsfähiger Wettbewerb setzt aber voraus, dass Bund, Länder und Gemeinden grundsätzlich gleichermaßen in die Lage versetzt werden, ihre Aufgaben zu erfüllen. Angesichts der unterschiedlichen Geschichte, Größe und Bevölkerungszahl, Wirtschafts- und Steuerkraft der Länder erfordert dies eine entsprechende Verteilung der Finanzmittel. Anders ist die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in ganz Deutschland nicht
zu gewährleisten. Um diese Ziele zu erreichen, hat es unzählige Sitzungen gegeben, natürlich in der eigentlichen Bundesstaatskommission, auch in deren Arbeits- und Projektgruppen. Aber was noch wichtiger war: Es hat zahlreiche Abstimmungsrunden zwischen den Regierungschefs der Länder und den Chefs der Staatskanzleien gegeben, nebst Sonderkonferenzen. Dies hat zu einer weit gehend abgestimmten Meinung aller Regierungschefs geführt, wie sie im Positionspapier der Ministerpräsidenten vom 6. Mai 2004 auch festgehalten ist. Diese wesentlichen und für die Arbeitsfähigkeit der Kommission entscheidenden Vorarbeiten haben im Vorfeld der eigentlichen Kommissionssitzungen und Arbeitsgruppensitzungen im Rahmen der Koordinierung der beteiligten Länder und auch des Bundestages und der Bundesregierung stattgefunden. Denn nur, was letztlich auf Länderseite auch mehrheitsfähig ist, wird eine Zweidrittelmehrheit finden können. Dies zeigt auch, dass der Vorwurf der SPD, die Landesregierung habe sich an diesen Verhandlungen nicht beteiligt, jeder Grundlage entbehrt. Die gemeinsam erarbeitete Stellungnahme der Ministerpräsidenten greift die maßgebenden Vorstellungen der Landesregierung auf, sowohl zur Abschichtung der Kompetenzen als auch zu den Finanzfragen.
Meine Damen und Herren, am Schluss der Verhandlung wird ein Gesamtpaket stehen. Dieser politische Kompromiss muss im Wege des Gebens und Nehmens von Bund und Ländern gefunden werden. Ein Erfolg der Bundesstaatskommission setzt zur Verfassungsänderung eine Zweidrittelmehrheit von Bundestag und Bundesrat voraus. Die Länder werden sich dabei weiterhin auf das Positionspapier der Ministerpräsidenten vom 6. Mai 2004 stützen und mit diesen konsensfähigen Vorschlägen in die letzten Verhandlungen gehen. Mittlerweile ist ein Stand erreicht, nach dem jedenfalls in einigen Bereichen zwischen Bundestag und Länderpositionen Übereinstimmung erzielt ist. In anderen Bereichen sind immerhin die unterschiedlichen Standpunkte und die Gründe hierfür herausgearbeitet, so dass anhand zunächst geschaffener klarer Ausgangsinteressenlagen ein Aufeinanderzugehen möglich wird. Es gibt allerdings auch Diskussionspunkte, bei denen sich eine Kompromisslösung nicht andeutet. Bis zur geplanten letzten Sitzung am 17. Dezember 2004 werden die beiden Vorsitzenden der Kommission mit weiterer Unterstützung eine Beschlussempfehlung "Veränderungen des Grundgesetzes" erarbeiten.
Erstens, den Komplex Artikel 84 Grundgesetz - materielle Zugriffsrechte und das Thema Europa: Im Rahmen des Artikel 84 Abs. 1 Grundgesetz soll der Bund auf die Regelung der Behördenorganisation verzich