Protocol of the Session on November 12, 2004

ten und das Verwaltungsverfahren den Ländern überlassen. Es soll kein Durchgriff auf die Kommunen erfolgen. Die Zustimmungsbedürftigkeit derartiger Gesetze kann dafür entfallen. Aber enthalten die Bundesgesetze erhebliche Kostenfolgen für die Länder, dann soll es bei der Zustimmungsbedürftigkeit bleiben. Bei den so genannten materiellen Zugriffsrechten favorisieren die Länder eine Kompetenzzuweisung im Sinne einer Zugriffsgesetzgebung, soweit nicht die Kompetenzen ausschließlich zwischen Bund und Ländern verteilt werden können, was soweit als möglich angestrebt werden sollte. Soweit eine solche Entflechtung nicht gelingt, steht den Ländern ein Zugriffsrecht zu. Macht ein Landesgesetzgeber von seinem Zugriffsrecht Gebrauch, sollen diese Landesgesetze den Bundesgesetzen vorgehen. Dem steht allerdings das Modell der Bundestagseite gegenüber. Auch hier sollen zwar die Länder im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung abweichende Regelungen erlassen dürfen, im Gegensatz zum Ländermodell soll der Bund aber das Letztentscheidungsrecht haben, das heißt, abweichendes Länderrecht ohne Zustimmung des Bundesrates wieder ändern können.

Beim Thema "Europa" stehen sich die Positionen von Bund und Ländern derzeit gegenüber. Der Bund fordert eine Einschränkung der Ländermitwirkung nach Artikel 23, da seine Handlungsfähigkeit in Brüssel nicht gewahrt sei - behauptet er jedenfalls -, die Länder haben in ihrem Gegenvorschlag eine Ausweitung ihrer Mitwirkungsrechte gefordert. Hauptforderung ist eine erhöhte Verbindlichkeit des Bundesratsvotums, von dem die Bundesregierung unter Berufung auf die gesamtstaatliche Verantwortung eben nicht abweichen dürfte.

Zweitens zum Thema Bildung und Kultur: Die Länder bilden mit ihrer Forderung auf Übertragung von bisherigen Gesetzgebungskompetenzen des Bundes in den Bereichen Schule, Bildung sowie Hochschule eine geschlossene Front. Beim Hochschulwesen besteht Einvernehmen über das politische Ziel, die Hochschulautonomie zu stärken. Die Rahmenkompetenz des Bundes im Hochschulrecht soll deutlich eingeschränkt werden und einheitliche Regelungen in allen Ländern nur noch für die Bereiche Hochschulzulassung, Hochschulabschlüsse und Qualitätssicherung gelten. Hierzu sieht der Bund das Bedürfnis einer Bundeskompetenz, während die Länder eine Abstimmung durch Selbstkoordinierung bevorzugen. Die GA Hochschulbau soll gestrichen werden, wobei die überregionalen Bestandteile dieser GA, also Großgeräte, Investitionsvorhaben und Baumaßnahmen zu Hochschulforschungszwecken über die beizubehaltende GA Forschungsförderung gesichert werden. Die dazu passende konkurrierende Gesetzgebung des Bundes für die Förderung der wissenschaftlichen Forschung nach Artikel 74 Abs. 1 Nr. 13 Grundgesetz soll beibehalten werden. Bei der

Bildungsplanung stehen sich kontroverse Positionen gegenüber. Die Länder sowie die Bundestagsfraktionen von FDP und CDU/CSU plädieren für eine Streichung der GA. SPD und Bündnis 90/Die Grünen fordern demgegenüber erweiterte Bundeskompetenzen für eine so genannte Fortentwicklung des Bildungswesens wie auch die SPD-Fraktion unter Ziffer 1 ihres Entschließungsantrags im Widerspruch zur eindeutigen Auffassung aller Länder.

Drittens zum Thema Finanzen: Insbesondere hier liegen die Positionen noch weit voneinander entfernt. Die Abschichtung von Kompetenzen auf die Länder setzt den ungeschmälerten Erhalt der in den jeweiligen Politikfeldern bislang vom Bund eingesetzten Mittel voraus. Die Länder fordern ein Finanzvolumen im Mittelwert des Referenzzeitraums von 1996 bis 2000. Diese Mittel müssen dauerhaft und dynamisiert vom Bund auf die Länder übertragen und zwischen den Ländern dann noch gerecht verteilt werden. Dazu zählen für die neuen Länder selbstverständlich auch für den Korb II des Solidarpakts II bis 2019 vorgesehene Leistungen. Der Bund hat hier bisher alle Kompensationsvorschläge mit Hinweis auf eine angeblich erhebliche Überkompensation für die Länder abgelehnt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Rahmen der jetzt stattfindenden Schlussverhandlungen wird sich Thüringen wie bisher schon dafür einsetzten, dass keine Veränderungen an den Verfassungsgrundlagen des erst im Jahre 2001 neu geordneten Bundesstaatlichen Finanzausgleichs und des von 2005 bis 2019 laufenden Solidarpakt II vorgenommen werden; zweitens dafür, dass die Zusagen des Bundes zu Korb II des Solidarpakts II eingehalten und die überproportionalen Leistungen des Bundes für die Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen in Höhe von insgesamt ca. 51 Mrd.   . +,,) 2019 auch gesichert werden; dass bei einer Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen die bisher dafür eingesetzten Bundesmittel vollständig, dauerhaft und dynamisiert auf die Länder übertragen werden. Unter den Ländern soll die Verteilung entsprechend dem bisherigen Mitteleinsatz erfolgen. Wir setzen uns dafür ein, dass auch bei einer Abschaffung der Gemeinschaftsaufgabe Ausbau und Neubau von Hochschulen die Koordinierung unter den Ländern sichergestellt wird. Thüringen kann einem Wettbewerb über Steuereinnahmen nur unter Fairnessbedingungen zustimmen. Mit der derzeitigen Kluft zwischen den Ländern bei Steuerdeckungsquoten zwischen 37 und 73 Prozent ist dies so nicht möglich. Deshalb lehnt Thüringen derzeit Zu- und Abschlagsrechte für die Länder bei den Ertragssteuern auch ab. Eine Verlagerung der Gesetzgebungskompetenz für die Steuern, deren Ertrag den Ländern zusteht, ist ebenfalls kein geeignetes Wettbewerbselement. Eine weit gehende Föderalisierung im Dienst-,

Besoldungs- und Versorgungsrecht, die einen ungleichen Wettbewerb unter den Ländern verursacht, kann von Thüringen ebenfalls nicht akzeptiert werden. Thüringen ist so weit als möglich für den Wegfall der Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes und bleibt dabei, dass die Mitwirkung der Länder in EU-Angelegenheiten weiterhin auf der Basis des Artikel 23 Grundgesetz notwendig ist. Die Landesregierung tritt für eine Stärkung der Länderkompetenz in den Bereichen Schule, Bildung und Hochschule ein, die Gefahr einer Zersplitterung des Bildungswesens bei einer Stärkung der Länderkompetenzen in diesem Bereich besteht nicht. Unterschiedliche Regelungen und Rechtslagen in den einzelnen Ländern sind notwendige und gewollte Folgen des bundesstaatlichen Aufbaus der Bundesrepublik. Eine bundesgesetzliche Regelung ist nicht erforderlich, wenn das Gebot der Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse und die Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit auch durch Selbstkoordination der Länder verwirklicht werden kann. Die Rahmenkompetenz des Bundes im Hochschulrecht kann also deutlich eingeschränkt werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, es besteht Übereinstimmung darin, dass zur Bewältigung dringender Zukunftsfragen Reformen des föderalen Gefüges unbedingt erforderlich sind. Diese müssen in einer Stärkung der Länder bestehen, die neben den Landesregierungen nachdrücklich auch von den Landtagen gefordert wird, weil in den letzten 50 Jahren die Gesetzgebungskompetenz immer mehr in Richtung Bund verlagert worden ist. Das Ziel muss eine föderale Ordnung sein, die die Stellung der Länder im föderalen Gefüge durch eindeutige Zuordnung von Aufgaben und Kompetenzen stärkt, die die Wechselwirkung von Kompetenzverschiebungen bei der Gesetzgebung mit der Finanzverfassung berücksichtigt und die insgesamt zu einem bürgernäheren Staat führt. Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU)

Danke schön. Der Sofortbericht ist gegeben. Wird Aussprache zum Bericht beantragt? Die SPD-Fraktion beantragt die Aussprache. Es hat sich zu Wort gemeldet der Abgeordnete Matschie, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, Herr Scherer, wir hatten in unserem Berichtsersuchen darum gebeten, dass Sie hier über die Aktivitäten und die Mitarbeit der Thüringer Landesregierung in der Kommission zur Reform des Föderalismus berichten. Zu diesen Aktivitäten und dieser Mitarbeit in der Kommission habe ich in Ihrem

Bericht nichts gehört. Sie haben hier vorgetragen, was andere erarbeitet haben und Sie haben die Position der Landesregierung vorgetragen. Wir haben diesen Antrag auf die Tagesordnung gesetzt, weil Thüringen in der Auseinandersetzung um die Zukunft des Föderalismus in Deutschland durch die Landesregierung schlecht vertreten wird.

(Beifall bei der SPD)

In dieser Kommission entscheiden sich wichtige Fragen. Herr Althaus, Sie haben immer wieder darauf hingewiesen, auch als Bundesratspräsident, dass die Reform des Föderalismus eine wichtige Aufgabe ist, dass Sie sie zu Ihrer hauptsächlichen Aufgabe machen wollten, auch als Präsident des Bundesrates. In dieser Kommission entscheidet sich, welche Rechte die Länder in Zukunft haben werden. In dieser Kommission entscheidet sich, wer für was die finanzielle Zuständigkeit in Zukunft haben wird und in dieser Kommission entscheidet es sich - und das ist der wichtigste Punkt -, ob es gelingt, unsere schwerfällig gewordene Demokratie wieder flott und entscheidigungsfähig zu machen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich muss an dieser Stelle leider feststellen, außer Ankündigungen hat die Landesregierung bisher in dieser Frage nichts auf den Weg gebracht.

(Beifall bei der SPD)

Von den 71 Drucksachen der Kommission - das kann man im Internet nachschauen - ist keine einzige Drucksache auf Initiative der Thüringer Regierung zu Stande gekommen. Es ist kein Vorschlag unterbreitet worden, es ist keine Anfrage an die Sachverständigen der Kommission gestellt worden. Bei einigen Sitzungen ist die Thüringer Landesregierung nicht einmal vertreten gewesen, bei anderen Sitzungen zwar körperlich anwesend, aber ohne eigene Initiativen. Die Kommission hat, um die Arbeit zu strukturieren, sieben Projektgruppen eingerichtet:

Projektgruppe 1 - Zugriffsrechte der Länder - keine Vertretung der Thüringer Landesregierung,

Projektgruppe 2 - Öffentlicher Dienst/Innere Sicherheit - keine Vertretung durch die Thüringer Landesregierung,

Projektgruppe 3 - Bildung und Kultur - keine Vertretung durch die Thüringer Landesregierung,

Projektgruppe 4 - Umwelt und Verbraucherschutzrecht - keine Vertretung durch die Thüringer Landesregierung,

Projektgruppe 5 - Regionale Themen - keine Vertretung durch die Thüringer Landesregierung,

Projektgruppe 6 - Finanzthemen - keine Vertretung durch die Thüringer Landesregierung,

Projektgruppe 7 - Hauptstadt - auch keine Vertretung durch die Thüringer Landesregierung.

Die Thüringer Landesregierung ist die einzige Landesregierung, die in keiner der Projektgruppen vertreten ist. Das ist nicht akzeptabel und das werden wir als Landtag nicht hinnehmen.

(Beifall bei der SPD)

Herr Althaus, Sie haben gerade in den letzten Wochen immer wieder öffentlich vor einem Scheitern der Arbeit der Kommission gewarnt, aber Sie haben selbst überhaupt nichts dazu getan, dieser Kommission zum Erfolg zu verhelfen. Wo sind denn die Initiativen der Thüringer Landesregierung in dieser Kommission? Wo ist denn die Mitarbeit in den Projektgruppen? Wo ist denn Ihre Anstrengung, diese Kommission zu einem Erfolg zu bringen? Ich kann von dieser Anstrengung überhaupt nichts erkennen und muss konstatieren: Wer sich auf Sie, Herr Althaus, verlässt, der ist verlassen in dieser Frage.

(Beifall bei der SPD)

Aus der Arbeit der Kommission heraus haben die Vorsitzenden der Kommission, Herr Müntefering und Herr Stoiber, inzwischen einen umfangreichen Vorschlag entwickelt. Die Kommission befindet sich mit ihrer Arbeit im Zeitplan. Jetzt legt die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag einen Antrag vor, der die Kommission auffordert, die Reform unverzüglich auf den Weg zu bringen, nachdem die eigene Landesregierung nichts dazu getan hat, dass diese Kommission vorankommt, keine Vorschläge eingebracht hat. Da muss ich Sie fragen, werte Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion: Schämen Sie sich nicht ein bisschen bei einem solchen Antrag? Schämen Sie sich nicht ein bisschen?

(Unruhe bei der CDU)

(Zwischenruf Abg. Lieberknecht, CDU: Das ist ja nicht der erste Antrag.)

Sie erwarten von der Bundesregierung in Ihrem Antrag ein Zeichen für die Stärkung des Föderalismus. Wer verhandelt denn in der Kommission? Das ist eine Kommission aus Bundesrat und Bundestag. Die Bundesregierung hat hier nur einen beratenden Sitz in der Kommission, genauso wie die Landtage nur einen beratenden Sitz in dieser Kommission haben. Frau Lieberknecht, wenn Sie etwas bewegen wollen

in dieser Arbeit, dann müssen Sie Ihre Landesregierung auffordern, endlich tätig zu werden in der Kommission. Die Landesregierung hat dort Sitz und Stimme und kann in dieser Kommission etwas bewegen, nicht die Bundesregierung, die ist da nur beratend tätig.

(Beifall bei der SPD)

Aber davon findet sich in Ihrem Antrag leider kein Wort, keine Aufforderung an die Landesregierung, die in dieser Kommission ihre Arbeit wahrnehmen muss. Wir, die Thüringer SPD, haben Erwartungen an diese Thüringer Landesregierung. Deshalb haben wir hier einen Antrag gestellt. Die Erwartung ist zuallererst, nachdem bisher nichts geschehen ist durch die Thüringer Landesregierung: Heben Sie Ihren Hintern aus dem Sessel. Machen Sie sich an die Arbeit, wenigstens in den letzten Wochen, die die Kommission noch tagt.

(Zwischenruf Abg. Jaschke, CDU: Ein bisschen mehr Disziplin, auch in der Ausdrucksweise.)

Am 17. Dezember soll die Kommission entscheiden, bis dahin sind nur noch wenige Wochen Zeit. Sie haben viel Zeit vertrödelt, es wird höchste Zeit, dass Sie sich endlich an die Arbeit machen.

(Beifall bei der SPD)

Wir wollen inhaltlich vor allem eine Entflechtung in den Verwaltungszuständigkeiten. Wir wollen, dass die Länder die Kompetenzen bekommen, Verwaltungsverfahren, Behördeneinrichtungen selbst zu regeln. Wenn uns das gelänge, wäre ein Großteil der jetzt zustimmungspflichtigen Gesetze nicht mehr zustimmungspflichtig. Das ist ein Punkt, für den es sich in der Kommission zu streiten lohnt. Wir wollen, dass die finanzielle Verantwortung des Bundes für die Wirtschaft und die Agrarförderung erhalten bleibt. Auch das ein Punkt, über den in dieser Kommission geredet wird. Und wir wollen, dass der Bund eine stärkere Verantwortung bekommt für die Weiterentwicklung des deutschen Bildungssystems. Ich glaube, wir können der Zersplitterung des deutschen Bildungssystems nicht länger zuschauen. Hier muss der Bund eine größere Kompetenz, eine stärkere Verantwortung bekommen für Einheitlichkeit im deutschen Bildungssystem und gegen die Zersplitterung, die wir in den letzten Jahrzehnten erlebt haben.

(Beifall bei der SPD)

Am 17. Dezember soll die Kommission Entscheidungen treffen. Ich hoffe, dass sich die Landesregierung endlich auf den Weg macht. Zeigen Sie nicht mit dem Finger auf die Bundesregierung, Sie

sind gefragt in der Kommission, nehmen Sie Ihre Verantwortung wahr. Es reicht nicht, schöne Sprüche zu machen, man muss ihnen auch Taten folgen lassen, sonst gibt es keine Ergebnisse. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön. Als nächste Rednerin folgt Frau Abgeordnete Schipanski, CDU-Fraktion.

Abgeordnete Prof. Dr.-Ing. habil. Schipanski:

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, wir haben gerade gehört, am 17. Dezember will die Kommission ihre Ergebnisse vorlegen. Das heißt, die Beratungen der von Bundestag und Bundesrat im Oktober 2003 eingesetzten gemeinsamen Kommission zur Reform unserer bundesstaatlichen Ordnung stehen vor dem Abschluss. Aber, Herr Matschie, ich bin nicht ganz Ihrer Meinung, dass dort schon alles eindeutig geregelt ist, ganz im Gegenteil. Es ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch völlig offen, ob das Ergebnis dann überhaupt noch das Prädikat "Föderalismusreform" verdient.

In der vorigen Woche haben Sie in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" lesen können, dass Dieter Grimm, der frühere Verfassungsrichter und derzeitige Sachverständige der Bundesstaatskommission sich in die breite Phalance der Skeptiker eingereiht und die Befürchtungen geäußert hat, dass die harte Bund-Länder-Konfrontation außer Blockaden nur Kompromisse gebiert, welche die maßgeblichen Fehlentwicklungen in der Bundesrepublik Deutschland nicht korrigieren, sondern nur alte Fehler durch neue ersetzen. Dazu darf es gerade nicht kommen, meine Damen und Herren Abgeordneten. Die Föderalismusreform hat eine herausragende Bedeutung für unser Land und Bund und Länder dürfen sich nicht als reformunfähig erweisen. Deshalb ist es das Gebot der Stunde, gegenüber der Bundesstaatskommission und deren maßgeblichen Akteuren eindringlich ihre Gemeinwohlverpflichtung gegenüber dem Gesamtstaat anzumahnen. Und das ist nicht nur die Sache einer Landesregierung, Herr Abgeordneter Matschie. Gefordert sind von allen Weitsicht, Kompromissbereitschaft und, ich sage es mal, nicht der Geist von Krämerseelen und Fachbruderschaften.

(Beifall bei der CDU)

In den Chor der Mahnenden müssen sich gerade die Landesparlamente einreihen,

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Sie müs- sen sagen, wen sie damit meinen.)

denn die Landesparlamente sind die Verlierer der bisherigen föderalistischen Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland. Das merken wir auch bei den Dingen, über die wir noch zu bestimmen haben. Gerade deshalb haben wir Landesparlamente, und da sind wir gefragt, ein existenzielles Interesse daran, dass diese Reform gelingt. Ich bedauere, das muss ich sagen, dass die Landtage in der Bundesstaatskommission nur als beratende und nicht als ordentliche Mitglieder vertreten sind. Deshalb ist es gut, dass wir heute im Landtag darüber eine Debatte führen, eine Debatte über die allgemeine Lage des deutschen Bundesstaats und seines aktuellen Reformbedarfs. Wir brauchen eine grundlegende Reform der bundesstaatlichen Ordnung. Wir brauchen Revitalisierung des Föderalismus, damit die parlamentarische Demokratie gestärkt wird, und das heißt die Entflechtung der politischen Entscheidungen und damit mehr Transparenz und Bürgernähe.