Protocol of the Session on October 11, 2007

Ich frage die Landesregierung:

1. Entspricht es den Tatsachen, dass das Ausfüllen dieses genannten Fragebogens eine entscheidende Voraussetzung für die Mittelfreigabe seitens der EU darstellt?

2. Wenn ja, warum ist dies seitens der Landesregierung bisher nicht realisiert?

3. Für wie viele Antragsteller in Thüringen trifft zu, dass Fördermittel noch nicht ausgereicht werden konnten?

4. Wann ist mit der Bewilligung zu rechnen?

Die Frage beantwortet Minister Dr. Sklenar.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Ab

geordneten Frau Dr. Scheringer-Wright beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Nein, es handelt sich nicht um einen Fragebogen, sondern um einen Fragenkatalog der Kommission im Zusammenhang mit den laufenden Konsultationsverfahren zur Genehmigung der „FörderInitiative Ländliche Entwicklung in Thüringen“ - kurz FILET. Das Konsultationsverfahren wurde mit dem Fragenkatalog am 1. August 2007 von der Kommission eingeleitet. Die Beantwortung durch Thüringen erfolgte fristgerecht innerhalb von 15 Arbeitstagen. Das Konsultationsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Der erfolgreiche Abschluss des Konsultationsverfahrens ist die Voraussetzung für eine Programmgenehmigung.

Zu Frage 2: Die Beantwortung der Frage 2 entfällt durch Beantwortung der Frage 1.

Zu Frage 3: 576 Maßnahmen wurden bewilligt. Circa 70 Prozent der Maßnahmen sind noch nicht realisiert und stehen somit ohnehin noch nicht zur Auszahlung an.

Zu Frage 4: Die Fördermittel sind bereits in erheblichem Umfang bewilligt. Alle Zuwendungsempfänger werden im Bewilligungsbescheid darauf hingewiesen, dass die Auszahlung der im Haushaltsjahr 2007 bewilligten EU-Fördermittel erst erfolgen kann, nachdem die „FörderInitiative Ländliche Entwicklung in Thüringen“ durch die EU-Kommission genehmigt wurde.

Danke. Ihre Nachfrage bitte.

Drei Bundesländer, Hamburg, Niedersachsen, Bremen und Saarland, haben ihr Programm schon bewilligt bekommen. Woran liegt es denn, dass die EUKommission, wenn Sie innerhalb von 15 Tagen den ganzen Fragenkatalog abgearbeitet haben, jetzt nicht schnellstmöglich das Programm freigibt oder notifiziert?

Frau Scheringer-Wright, da muss man erst mal wissen, dass es gewisse Klassen oder Einteilungen gegeben hat, wann die einzelnen Länder zu Konsultationen nach Brüssel reisen konnten, um dort ihre Dinge abgeben zu können. Dabei waren eben die drei von Ihnen genannten Länder diejenigen, die mit in der ersten Kategorie drinstanden und somit alles schon erledigen konnten. Wir waren leider später

dran. Ich bin froh, dass wir jetzt schon so weit sind, dass wir auch die 195 Fragen alle weitestgehend beantwortet haben und auch in Konsultationen vor Ort darüber gesprochen haben. Wir erwarten jetzt die Freigabe der Mittel Anfang November, wenn der nächste Ausschuss tagt. Es ist ja so, dass die Kommission dann immer mehrere Länder zusammenfasst und in ihrem Starausschuss - wie der Ausschuss nun mal so heißt - dementsprechend die Bewilligung gibt.

Gibt es weitere Nachfragen? Danke, das ist nicht der Fall. Damit komme ich zur nächsten Mündlichen Anfrage, eine der Abgeordneten Berninger, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/3419, vorgetragen durch Abgeordneten Blechschmidt.

Bundesprogramm „Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie - gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus“, Programmbereich „Förderung von Beratungsnetzwerken - Mobile Intervention gegen Rechtsextremismus“ in Thüringen

Mittels einer öffentlichen Ausschreibung des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit - Landesstelle Gewaltprävention - vom 20. August 2007, veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger vom 3. September 2007 (Öffentlicher Teil - Aus- schreibungsanzeiger -, Seiten A 12 - A 13, Aus- schreibungsnummer 0363008), wurden „für die Konzipierung, Durchführung und Ergebnisdokumentation des Bundesprogramms ‚Förderung von Beratungsnetzwerken - Mobile Intervention gegen Rechtsextremismus’ in Thüringen“ Träger bzw. Trägerverbünde aufgefordert, sich für diese Aufgabe zu bewerben. Die Frist zur Abgabe der Angebote endete am 28. September 2007. Als Zuschlagstermin ist im Ausschreibungstext der 10. Oktober 2007 angegeben.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Bewerbungen welcher Träger bzw. Trägerverbünde sind bis zum 28. September 2007 bei der Landesstelle Gewaltprävention bzw. dem Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit eingegangen?

2. Welcher Träger/Trägerverbund bekam den Zuschlag?

3. Aus welchen Gründen wurden gegebenenfalls andere Bewerbungen abschlägig beschieden?

Es antwortet Staatssekretär Illert.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die vorliegende Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Bis zum 28. September 2007 ist in der Landesstelle Gewaltprävention beim Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit lediglich eine Bewerbung eingegangen. Es handelt sich um das Angebot einer Bietergemeinschaft in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, der Vereine Mobit e.V. und Drudel 11 e.V.

Zu Frage 2: Der in der Antwort auf Frage 1 genannte Trägerverbund bekam den Zuschlag.

Zu Frage 3: Die Antwort erübrigt sich, da nur ein Angebot bestand.

Danke. Es gibt keine Nachfrage. Damit rufe ich die nächste Mündliche Anfrage auf, Abgeordnete EhrlichStrathausen, SPD-Fraktion, in Drucksache 4/3406.

Fachstelle zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in Thüringen

Einer Pressemitteilung des Landesfrauenrates vom 13. September 2007 war zu entnehmen, dass bezüglich der Darstellung des Gesprächsergebnisses zwischen Wirtschaftsminister und Landesfrauenrat zur Einrichtung einer Fachstelle zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern offenbar sehr widersprüchliche Wahrnehmungen existieren.

Ich frage die Landesregierung:

1. Hat Ministerpräsident Althaus gegenüber dem Landesfrauenrat den Vorschlag unterbreitet, eine derartige Fachstelle in der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen (GFAW) einzurichten?

2. Haben die Vertreterinnen des Landesfrauenrates in dem Gespräch mit Minister Reinholz am 12. September weiterhin die Einrichtung der oben genannten Fachstelle für erforderlich gehalten?

3. Ist der Landesregierung die aktuelle Position des Landesfrauenrates im Hinblick auf die Einrichtung

einer Fachstelle zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern bekannt, und wenn ja, welche?

Danke. Es antwortet Minister Reinholz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Ehrlich-Strathausen für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Herr Ministerpräsident Althaus hat am 9. Januar 2007 ein Gespräch mit dem Vorstand des Landesfrauenrates geführt, in dem es unter anderem um die Einrichtung einer Fachstelle zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern ging, und schlug vor, diese gegebenenfalls bei der GFAW einzurichten. Herr Ministerpräsident sagte ferner zu, dies mit mir zu besprechen.

Zu Frage 2: Ja, die Vertreterinnen des Landesfrauenrates haben ihr Anliegen vorgetragen, eine entsprechende Fachstelle einzurichten. Ich habe erläutert, dass ich nach Prüfung zunächst einen anderen Ansatz bevorzuge. Dies habe ich folgendermaßen begründet:

Erstens: Der Landesfrauenrat ist im Begleitausschuss zu den Operationellen Programmen des EFRE und des ESF vertreten. In einer dort einzurichtenden Arbeitsgruppe Chancengleichheit wird er Gelegenheit haben, daran mitzuarbeiten, eine konkrete Umsetzungsstrategie für Gender Mainstreaming in der Strukturförderung zu erarbeiten.

Zweitens: Gender Mainstreaming soll in der Landesregierung durchgängig verankert werden, weil es sich um eine Querschnittsaufgabe handelt, die nicht an eine Stelle delegiert werden kann.

Drittens: Die Landesgesellschaften sollen an Schulungen zu Gender Mainstreaming beteiligt werden und Gender Mainstreaming als Querschnittsaufgabe bei der Umsetzung aller Förderprogramme berücksichtigen. Ich habe zudem darum gebeten, uns zunächst einmal mit dem neuen OP arbeiten zu lassen und in ca. einem Jahr zu bilanzieren, ob sich die neuen Ansätze bewährt haben.

Die Vertreterinnen des Landesfrauenrates zeigten sich mit dieser Vorgehensweise einverstanden.

Zu Frage 3: Eine neue aktualisierte Position ist der Landesregierung nicht bekannt.

Danke schön. Gibt es Nachfragen? Abgeordnete Wolf, wird das eine Nachfrage? Ja, bitte.

Herr Minister, zwei Nachfragen. Die eine bezieht sich darauf, Sie sprechen - nicht nur Sie, das kommt aus der Landesregierung immer wieder - davon, dass das Gender-Mainstreaming-Prinzip eine Querschnittsaufgabe ist. Das ist ja in der Theorie richtig. Die Aufgabe bestand aber schon in der letzten Förderperiode. Es wurde offensichtlich, dass gerade bei den frauenspezifischen Maßnahmen die Mittel nicht ausgeschöpft wurden.

Sind Sie mit mir der Meinung, dass Gender Mainstreaming als Prinzip eine spezielle Frauenförderung nicht ausschließt? Das war die erste Frage.

Die zweite Frage: Sie haben dargestellt, dass der Landesfrauenrat einverstanden war mit dem von Ihnen vorschlagenen Weg. Das heißt aber, er war notgedrungen einverstanden, hätte sich aber einen anderen Wege gewünscht?

Ich beantworte mal die Frage 2 zuerst. Ich weiß nicht, was „notgedrungen einverstanden“ heißt; er hat sich damit einverstanden erklärt.

(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Wenn man keine andere Wahl hat.)