aber im Detail brauchen wir eigenständige, und zwar tiefergehende Regelungen als die das Bundesgesetz jemals vorsehen kann. So viel dazu, meine Damen und Herren.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich möchte schon auch noch mal kurz zum Verfahren kommen, weil ich mit einer gewissen Fassungslosigkeit im Innenausschuss erlebt habe, wie unverfroren Sie einfach einen Alternativantrag eingebracht, ihn als Änderungsantrag gekennzeichnet haben und jetzt auch noch so tun, als ob wir hinterherhinken. Das darf nicht Praxis werden bei uns im Plenum, sonst befassen wir uns nur noch mit Verfahren.
Ein Zweites: Sie hatten angesprochen Frau Groß, dass sich die kommunalen Spitzenverbände, in diesem Fall der Thüringische Landkreistag, gegen den Gesetzentwurf der SPD ausgesprochen hat. Sie hatten darauf verwiesen, dass die Stadt- und Gemeinderäte die Möglichkeit haben, Akteneinsicht zu nehmen. Ich kann Sie nur herzlich einladen, ich bin Stadträtin in der schönen Stadt Ronneburg, versuchen Sie das mal dort. Die Praxis ist eine andere als Sie das so theoretisch sagen. Das mag in manchen Städten möglich sein, in anderen Städten ist es leider noch nicht so. Wir brauchen einfach erweiterte Möglichkeiten, an Informationen heranzukommen, und wir müssen das, was wir als Stadträte dürfen, natürlich auch den Bürgerinnen und Bürgern zulassen. Dass die SPD in dieser Sache nicht einheitlicher Meinung ist, ich denke, das zeugt für uns. Wir sind für Meinungsvielfalt und wir lassen auch andere Meinungen zu. Danke.
Jetzt liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich beende die Aussprache zum Tagesordnungspunkt 3 a und b. Wir kommen zur Abstimmung zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU. Es ist die Überweisung an den Innenausschuss beantragt worden. Ich frage, wer für die Überweisung an den Innenausschuss ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diese Überweisung, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Keine Gegenstimme, keine Stimmenthaltung. Damit ist der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion an den Innenausschuss überwiesen.
Wir kommen zur Abstimmung über den SPD-Antrag. Es ist hier beantragt worden die Überweisung an den Innenausschuss, an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten. Bitte Abgeordneter Schröter?
Wenn das nicht so ist, dann beantrage ich noch die Abstimmung über die Überweisung unseres eigenen Antrags an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten.
Dann werden wir das jetzt tun, wenn das beantragt worden ist, und stimmen ab über die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten zuerst über den Gesetzentwurf der CDU-Fraktion. Wer für die Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? 1 Stimmenthaltung. Damit ist dieser Gesetzentwurf an den Innenausschuss und an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten überwiesen.
Wir kommen zur Abstimmung über die Federführung. Wer für die Federführung im Innenausschuss ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Keine Gegenstimmen, keine Stimmenthaltungen, damit wird der Gesetzent
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD. Auch hier ist Überweisung an beide Ausschüsse beantragt. Wir stimmen zuerst ab über die Überweisung an den Innenausschuss. Wer ist für die Überweisung an den Innenausschuss, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? 1 Gegenstimme. Stimmenthaltungen? Bei 1 Gegenstimme und keiner Stimmenthaltung ist der Gesetzentwurf der Fraktion der SPD an den Innenausschuss überwiesen.
Wir stimmen ab über die Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten. Wer für die Überweisung an diesen Ausschuss ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? 1 Gegenstimme. Stimmenthaltungen? Bei 1 Gegenstimme ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten überwiesen.
Damit stimmen wir über die Federführung ab. Wer für die Federführung des Innenausschusses ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Keine Gegenstimme, keine Stimmenthaltung. Die Federführung liegt beim Innenausschuss.
a) Thüringer Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrau- chens (Thüringer Nichtraucher- schutzgesetz - ThürNRSchutzG -) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/3244 - ERSTE BERATUNG
b) Rauchverbot im Thüringer Land- tag, in den Thüringer Ministerien und in der Thüringer Staatskanzlei hier: Bericht der Landesregierung zu dem Beschluss des Landtags - Drucksache 4/2877 -
Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung für ihren Gesetzentwurf? Das ist der Fall. Bitte, Herr Minister Zeh.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, wir befassen uns heute in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf für ein Thüringer Nichtraucherschutzgesetz. Um es gleich vorwegzusagen, es
geht bei diesem Gesetz nicht um die Diskriminierung der Raucher, es geht um den Schutz der Nichtraucher vor dem Passivrauchen.
Es gab kaum ein Thema im 1. Halbjahr dieses Jahres, das so kontrovers in Deutschland debattiert wurde, so natürlich auch in Thüringen. Wem das schon zu viel der Diskussion war, dem kann ich eigentlich nur sagen, ein Pro und Kontra gab es immer schon, solange es Tabakrauch gibt. Dazu finden sich in der Literatur zahlreiche Beispiele. Es haben sich Prominente zu Wort gemeldet. Ich will die prominentesten der Prominenten kurz zitieren. Kein Geringerer als der Deutsche Reichskanzler Otto von Bismarck hat für das Rauchen plädiert und gesagt - ich zitiere: „Man sollte immer erst eine Zigarre rauchen, ehe man die Welt umdreht.“ Aber es kommt eine Gegenposition und das ist kein anderer als Geheimrat Goethe. Er sagte etwas gegen das Rauchen, sehr heftig - ich zitiere: „Das Rauchen macht dumm, es macht unfähig zum Denken und Dichten.“ Vielleicht war der Tabak damals so grauenhaft, dass man zu diesem Schluss kommen musste. Etwas weiter führte Goethe milder aus: „Aber es liegt auch im Rauchen eine arge Unhöflichkeit, eine impertinente Ungeselligkeit. Die Raucher verpesten die Luft weit und breit und ersticken jeden honorigen Menschen, der nicht zu seiner Verteidigung zu rauchen vermag.“ Nun, das sind drastische Worte, aber Sie sehen, die Diskussion ist bereits 250 Jahre alt. Aber auch das ist den wenigsten Menschen bekannt, es gab auch schon Verbote. Der Polizeipräsident von Berlin soll im Jahr 1810 nachfolgendes Dekret erlassen haben: „Da das öffentliche Tabakrauchen auf den Straßen und Promenaden ebenso unanständig als gefährlich und dem Charakter gebildeter, ordnungsvoller Städte entgegen ist, so wird dasselbe nicht nur für Berlin, sondern auch für Charlottenburg und den Tiergarten hierdurch aufs Strengste untersagt.“ Sie sehen, auch Verbote gab es zu diesem Thema schon.
Ich wiederhole noch einmal: Mit diesem Gesetz zum Nichtraucherschutz sollen nicht die Raucher diskriminiert werden; nein, es geht um den Schutz der Nichtraucher und den Schutz vor dem Passivrauchen. Denn die wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Gefahren des Passivrauchens sind heute eindeutig belegt. Das konnten weder Bismarck noch Goethe so eindeutig wissen. In Deutschland sterben nach Expertenmeinung jährlich über 3.300 Nichtraucher an den Folgen des Passivrauchens. Schon geringe Mengen an Tabakrauch bergen ein erhöhtes Gesundheitsrisiko. Wer ständigem Tabakrauch ausgesetzt ist, hat beispielsweise ein 20 bis 30 Prozent höheres Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken. Das Risiko, an Herzkreislaufkrankheiten zu erkranken, liegt in vergleichbarer Höhe. Es gibt auch solche Meldungen, die aufhorchen lassen, Wissenschaftler aus Schottland,
Irland und Italien berichten aktuell von signifikanten Rückgängen von Herzinfarkten nach der Einführung von Rauchverboten. In Schottland ist die Zahl in einem einzigen Jahr um 17 Prozent gesunken. Auf Deutschland übertragen würde das bedeuten, dass wir nach einem Verbot in dieser vorgelegten Form mit etwa 50.000 Rückgängen von Herzinfarkten zu rechnen hätten. In Irland sind seit dem Rauchverbot von März 2004 und in Italien seit dem Rauchverbot vom Januar 2005 in der Region Pierremont die Herzinfarkte um jeweils 11 Prozent zurückgegangen. Die Wissenschaft rätselt noch, aber das ist zumindest erst einmal statistisch so belegt.
Wenn wir wissen und wenn es feststeht, dass Gefahr für Leib und Leben der Bürger besteht, spätestens dann haben wir das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland zu achten. Ich zitiere aus Artikel 2: „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt …“ Und weiter heißt es: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ Vor diesem Hintergrund trägt der vorgelegte Entwurf eines Nichtraucherschutzgesetzes dazu bei, die Ziele des Grundgesetzes besser als bisher in der Praxis umzusetzen.
Natürlich wäre es besser gewesen, wenn das durch die freiwilligen Vereinbarungen gelungen wäre; dies ist leider nicht geschehen. Deshalb steht der Staat nunmehr in der Pflicht, sich schützend und fördernd vor das Leben und die körperliche Unversehrtheit der Bürger zu stellen.
Ich hoffe, dass mit dem Rauchverbot für öffentlich zugängliche Einrichtungen auch ein Signal für die privaten Lebensbereiche gesetzt werden kann. Ich denke, Eltern sollten ihre Kinder auch nicht zu Hause dem Tabakrauch aussetzen. Das Vorbildverhalten und das Verantwortungsbewusstsein der Erwachsenen spielt dabei die wichtigste Rolle. Ich appelliere an die Thüringerinnen und Thüringer, diese Verantwortung künftig noch stärker wahrzunehmen als bisher. Mit Prävention und Aufklärung müssen wir, die staatlichen Behörden, dieses begleiten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit den gesetzlichen Regelungen zum Schutz der Nichtraucher haben viele europäische Länder gute Erfahrungen gemacht. Ich verweise nur auf Irland, Italien und Spanien. Ich habe die jüngsten statistischen Zahlen eben zitiert, die das Risiko für einen Herzinfarkt betreffen. Darüber hinaus sind in Baden-Württemberg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern vergleichbare Gesetze am 1. August dieses Jahres in Kraft getreten. Das Bundesgesetz ist seit dem 1. September 2007 in Kraft und verbietet das Rauchen im öffentlichen Personenverkehr sowie in Bundesbehörden. Mit dieser Regelung sind mir bisher keine nennens
Für die Landesregierung war es immer wichtig, dass bei den Regelungen zum Nichtraucherschutz kein Flickenteppich entsteht. Hierfür hätten die Bürger auch kein Verständnis. Daher entsprechen die Thüringer Regelungen weitestgehend den Regelungen in unseren Nachbarländern. Unterschiede gibt es lediglich in einigen Detailfragen. Dass Rauchen gesundheitsgefährdend ist, das ist unstrittig - das habe ich eben durch die Zahlen belegt -, ebenso natürlich das Passivrauchen. Diese Zahlen waren für die Ministerpräsidenten Anlass, in dem gemeinsamen Nichtrauchergipfel Anfang dieses Jahres in Hannover ein gesetzliches Rauchverbot deutschlandweit zu fordern.
Der Thüringer Gesetzentwurf sieht ein umfassendes Rauchverbot im öffentlichen Raum vor und insbesondere auch für solche Einrichtungen, in denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten. Die bisherigen Regelungen zu Kindertageseinrichtungen werden auf das zugehörige Gelände nunmehr erweitert. Darüber hinaus soll das Rauchen in den Behörden, Dienststellen und sonstigen Einrichtungen des Landes und der Kommunen weitgehend verboten werden. In Gaststätten und Restaurants gilt ebenfalls ein Rauchverbot, gesonderte Raucherräume sollen aber erlaubt werden. In Diskotheken soll zum Schutz der Jugend ein vollständiges Rauchverbot eingeführt werden. Beim Rauchverbot in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sind Ausnahmen geplant, so weit insbesondere konzeptionelle oder therapeutische Gründe vorliegen. Ich denke da zum Beispiel an Suchtkranke, Erkrankte durch Drogen, die eine Entziehungskur machen; wenn die gleichzeitig noch mit einem Rauchverbot belegt würden, könnte der therapeutische Erfolg gefährdet sein. Das wäre zum Beispiel ein Grund, wo man aus therapeutischen Gründen eine Ausnahme zulassen könnte. Das Rauchverbot umfasst auch Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie Einrichtungen für Dienstleistungen und den Handel. Die vollständige Auflistung ist in § 2 des Gesetzentwurfs aufgeführt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, an dieser Stelle möchte ich in der gebotenen Kürze auf das Berichtsersuchen im Antrag der CDU-Fraktion über das Rauchen in den Thüringer Behörden unter dem Tagesordnungspunkt 4 b eingehen, obwohl sich dieses eigentlich fast erübrigt hat, denn dieser Antrag liegt bereits seit dem Frühjahr dieses Jahres im Thüringer Landtag vor. Er wurde meines Erachtens durch die aktuelle Entwicklung und den Blick in die Zukunft weitestgehend überholt. Ich denke aber, die Geschäftsordnung ist einzuhalten. Deswegen möchte ich diesen Tagesordnungspunkt ebenso erfüllen. Es bestehen in praktisch allen obersten Landesbehörden, das heißt auch im Landtagsgebäude, in der Thüringer Staatskanzlei, in den Ministerien
und auch in den nachgeordneten Verwaltungen aktuelle Regelungen zum Nichtraucherschutz. Rechtliche Grundlagen sind in den meisten Fällen die Hausordnungen und das Personalvertretungsgesetz. In mehreren Thüringer Ministerien wurden entsprechende Dienstvereinbarungen zum Schutz von Nichtrauchern zwischen dem Personalrat und der Hausleitung getroffen. Rauchen ist deshalb in den genannten Behörden nur erlaubt, wenn Unbeteiligte nicht belästigt werden. In den einzelnen Verwaltungen und auch hier im Thüringer Landtag wurden gesonderte Räumlichkeiten für Raucher eingerichtet.
Meine Damen und Herren, ich komme noch einmal kurz auf den Gesetzentwurf zurück. Ich denke, die Resonanz für eine gesetzliche Regelung, sowohl von Beteiligten als auch durch die Bevölkerung, ist positiv. Auch von vielen Rauchern wird eine solche Regelung begrüßt. Ich verweise hier auf entsprechende Ergebnisse von Umfragen. Sie weisen eine Zustimmung zu einem solchen Gesetz zwischen 70 und 75 Prozent der Bevölkerung aus. Besonders heftig wurde und wird weiterhin über den Nichtraucherschutz in Gaststätten, Restaurants und Discotheken diskutiert. Aktuell wird in der Presse über einen Gang zum Bundesverfassungsgericht berichtet. Die Hotel- und Gaststättenverbände in Baden-Württemberg und Niedersachsen wollen eine Klage gegen das Rauchverbot unterstützen. Die Landesregierung sieht einer eventuellen Verfassungsbeschwerde mit Gelassenheit entgegen, denn der Schutz der Nichtraucher hat Vorrang.
Langfristig können meines Erachtens dabei nur alle gewinnen, die Gäste an Lebensqualität und die Wirte durch mehr Besucher, man höre und staune, jawohl, durch mehr Besucher, denn die Erfahrungen aus Italien haben dies gezeigt. Es konnten mehr Gäste dazugewonnen werden, wenn zum Beispiel Familien mit ihren Kindern, die als Gäste verloren gegangen sind, nunmehr wieder öfter in der Gaststätte sind.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung setzt auch weiterhin auf Aufklärung, präventive Maßnahmen und Selbstverantwortung beim Thema Rauchen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung enthält notwendige Vorhaben und Regelungen, um Menschen angemessen vor den Gefahren des Passivrauchens zu schützen. Über die grundsätzlichen Ziele und Maßnahmen zum Nichtraucherschutz gibt es über die Fraktionsgrenzen hinweg eine breite Übereinstimmung hier im Landtag, jedenfalls war das meine Wahrnehmung bisher. Ich bin daher zuversichtlich, dass es uns gemeinsam gelingen wird, eine gute Lösung für Thüringen zu finden. Vielen Dank.
Ich danke Minister Dr. Zeh für die Begründung zum Gesetzentwurf und er hat es zugleich verbunden mit seinem Bericht zu dem Beschluss des Landtags. Ich eröffne die Aussprache zum Gesetzentwurf und frage: Wird auch die Beratung zum Bericht der Landesregierung gewünscht?
Ja, von der Fraktion DIE LINKE und der SPD-Fraktion und CDU-Fraktion ebenfalls. Damit eröffne ich die Aussprache und erteile dem Abgeordneten Hauboldt, DIE LINKE, das Wort.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten! Herr Minister Zeh, ich möchte zum heutigen Gegenstand - das ist sicherlich als Innenpolitiker oder Kommunalpolitiker etwas ungewöhnlich, aber, ich denke, dieses Thema berührt uns ja alle und das sage ich auch vorweg, das haben wir als LINKE sozusagen im Blut - ein paar grundsätzliche Bemerkungen machen und nicht den Gegenstand, wie wir in manchen Diskussionsrunden mehrfach vernommen haben und in manchen Medien bereits zelebriert wurde, zu einem Glaubenskrieg hochstilisieren. Eine solche Art der Auseinandersetzung lenkt von den tiefergehenden Fragen ab, die eigentlich nach Auffassung der Fraktion DIE LINKE zu diskutieren wären; diese Fragen gehen weit über das Thema „Rauchen“ hinaus. Ich selbst bin ein - und das unterstreiche ich noch einmal - nicht militanter Nichtraucher. Ich habe selbst in meinem Leben das Erlebnis gehabt, bis 1994 am Glimmstängel zu hängen. Davon bin ich losgekommen. Aber, wie gesagt, ich unterstreiche, ich bin ein nicht militanter Nichtraucher. Gerade deshalb möchte ich im Zusammenhang mit dem Nichtraucherschutzgesetz einige Probleme und Fragen aufwerfen, die sich aus der Diskussion ergeben haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben zum Verbot des Rauchens an den Schulen, zur Tabakwerbung und ihrem Nutzen hier in diesem Haus bereits fraktionsübergreifend vorzügliche Reden - von Nichtrauchern gehalten, das sei noch einmal angemerkt - gehört. Wir wissen, dass Frau Landtagspräsidentin Prof. Schipanski Präsidentin der Deutschen Krebshilfe ist und sich besonders für ein striktes Rauchverbot einsetzt.
Meine Damen und Herren, nach den Recherchen im Internet - ich habe mich gestern noch mal drangesetzt - und auch nach der heutigen Berichterstattung zu fraktionsübergreifenden Sympathien will ich doch noch einmal ein paar Fakten zum Passivrauchen benennen. Herr Minister Dr. Zeh hat dazu schon einige Ausführungen gemacht. Aber, ich denke, an dieser Stelle sollte durchaus noch mal darauf verwiesen werden. „Passivrauchen bei Angestellten“ - ich darf zitieren, Frau Präsidentin - „der Gastronomie verursacht pro Arbeitstag einen Todesfall. 20 bis 30 Prozent erhöhtes Lungenkrebsrisiko durch Passivrauchen entspricht etwa 400 Todesfällen pro Jahr. Durch Passivrauchen sterben jährlich 770 Nichtraucher an einem Schlaganfall, 50 Nichtraucher an einer Lungenerkrankung und 260 Nichtraucher an Lungenkrebs. Eine Stunde pro Tag im gleichen Zimmer mit einem Raucher löst mit einer hundertfach größeren Wahrscheinlichkeit Lungenkrebs bei einem Nichtraucher aus als 20 Jahre in einem Gebäude, in welchem Asbest in die Wände eingebaut wurde. Sechs Stunden Passivrauchen entspricht zwei gerauchten Zigaretten. Feinstaubbelastung durch Zigarettenqualm von drei Zigaretten ist um ein Fünffaches höher als einen Dieselmotor 30 Minuten in einer Garage laufen zu lassen“.