Ich möchte Ihnen aber nun nicht meine Ausführungen hier darlegen, ohne auf mindestens zwei wesentliche Unterschiede in dem Gesetzentwurf meiner Fraktion und dem der CDU hinzuweisen, wobei ich einige Ausführungen, Herr Dr. Hahnemann, die Sie vorhin als Kernpunkte für Informationsfreiheit Ihrer Fraktion dargelegt haben, für durchaus diskussionswürdig finde. Einige - und das wird sicherlich die Ausschussberatung noch ergeben - kann man aus gutem Grund - aus meiner Sicht jedenfalls - ablehnen.
Der erste wesentliche Unterschied ist die Verantwortlichkeit in Thüringen für Informationsfreiheit. Wer soll die Ombudsstelle, die Anlaufstelle für Fragen der Informationsfreiheit darstellen? Wir haben ganz klar in unserem Gesetzentwurf ausgeführt, dass wir diese Funktion, wie die allermeisten der mittlerweile zehn Bundesländer, die ein solches Gesetz eingeführt haben, zusammen mit der Funktion des Landesdatenschutzbeauftragten angesiedelt wissen wollen. Die CDU-Fraktion hat an dieser Stelle gar keine Regelungen. Sie möchte diese Funktion, diese Verantwortlichkeit dort nicht haben.
Ein zweiter, aus meiner Sicht ganz wesentlicher und durchaus auch aus aktuellem Anlass sehr angebrachter Unterschied: Der Gesetzentwurf der CDUFraktion versagt Antragstellern Informationen aus laufenden Verfahren. Ich halte das für einen ganz, ganz großen Mangel. Wir haben Regelungen eingebaut, wie aus laufenden Verfahren, ohne die Rechte der Verwaltungen und auch eventuell betroffener Schutzrechte Dritter hier zu berühren.... Diese Regelung wurde von allen Experten als probat und adäquat angesehen. Das ist ein Punkt, der unterscheidet uns doch sehr deutlich.
Meine Damen und Herren, ich gebe meiner Hoffnung Ausdruck, dass die Beratungen - und an dieser Stelle möchte ich es nicht versäumen, für den Gesetzentwurf der SPD zu beantragen, ihn sowohl an den Innenausschuss als auch an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten zu verweisen - in den genannten Ausschüssen ein solches Ergebnis bringen, das letztendlich dem Ziel des Ganzen, nämlich den Thüringerinnen und Thüringern Zugang zu Informationen aus öffentlichen Verwaltungen, besser als das bisher der Fall war, zu gewähren. Das sollte unser oberstes Ziel sein und dem werden wir unsere Maßnahmen anpassen. Danke schön, meine Damen und Herren.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Höhn, dass Sie Ihr parlamentarisches Scharmützel aus der Tierwelt nun entschuldigen wollen oder sich bei Ihrer Fraktion dafür entschuldigen wollen - ich erkenne ja an, ich habe gerade gehört, Sie haben gestern Abend noch im Lexikon geblättert, damit Sie mit Ihren Würmern klarkommen.
Aber, ich denke, auch mir sei gestattet, einen kurzen Rückblick auf die Geschichte dieser Gesetzentwürfe zu geben.
Seit fast genau auf den Tag vor einem Jahr befasste sich dieses Hohe Haus mit dem Thema „Informationsfreiheitsgesetz in Thüringen“. Die SPD-Fraktion hatte am 19.09.2006 einen Gesetzentwurf eingebracht. Er wurde im Innenausschuss und im Justizausschuss beraten. Es erfolgte die schriftliche Anhörung. Bei weiterer Beratung gab es Änderungsanträge der einbringenden Fraktion und der CDUFraktion. Mit den beschlossenen Änderungen gab es eine weitere schriftliche Anhörung. Im Juni dieses Jahres erfolgte die Abschlussberatung im Innenausschuss. Mit dieser Beschlussempfehlung kam der Gesetzentwurf im Juli 2007 auf die Tagesordnung der Plenarsitzungen. So weit ein ganz normales parlamentarisches Verfahren. Die SPD-Fraktion zog in der Plenarsitzung ihren Gesetzentwurf zurück mit der Begründung: „Es steht SPD drauf, aber es ist nicht mehr SPD drin.“
Ja, ich kann verstehen, dass Ihnen Mehrheitsentscheidungen nicht immer gefallen, aber in der Demokratie gehört auch das dazu. Ich habe gehört, man hat sich auch externen Sachverstands bedient, ob das denn überhaupt möglich ist, dass ein Gesetzentwurf durch solche Änderungsanträge so verändert werden kann. Da diese Möglichkeit aber besteht, ist dem nichts entgegenzusetzen. Also von einem Novum kann man eigentlich nur sprechen, wie Sie das getan haben, Herr Höhn, weil Sie diese ganze Geschichte zurückgezogen haben. Aber, ich denke, jetzt ist es auf richtige Beine gestellt, da, wo „CDU“ draufsteht, ist jetzt CDU drin und da, wo „SPD“ draufsteht, ist SPD drin.
ob die CDU-Fraktion sich wirklich mit dieser Problematik auseinandersetzen will. Ich denke, genau das haben wir getan. Aus diesem Grund bringen wir heute unseren Gesetzentwurf in der Drucksache 4/3216 ein. Der Inhalt ist identisch mit der Beschlussempfehlung des Innenausschusses vom Juni dieses Jahres.
Mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf der CDUFraktion soll in Thüringen ein allgemeiner Anspruch auf Zugang zu den in der öffentlichen Verwaltung vorhandenen Informationen geschaffen werden. Der Gesetzentwurf lehnt sich an Regelungen des Bundes und der Hansestadt Hamburg. Zugang zu Informationen sollen natürliche Personen haben, die Bürger der Europäischen Union sind, oder juristische Personen und Personenvereinigungen, die in der Staatengemeinschaft ihren Sitz haben. Der Informationsanspruch betrifft sämtliche Behörden auf kommunaler und auf Landesebene und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen. Ausgeklammert bleiben Gerichte, Staatsanwaltschaften und Notare. Leitvorstellung der Informationsfreiheit ist eine offene und transparente Verwaltung, die nicht hinter verschlossenen Türen, sondern vor den Augen der Bürgerinnen und Bürger agiert. Transparenz vermag einerseits die Akzeptanz staatlichen Handelns zu stärken, andererseits schafft die Informationsfreiheit auch ganz konkrete neue Kontrollen und Partizipationsmöglichkeiten, deren Ausschöpfung sowohl die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger an politischen Prozessen als auch die Bürgernähe und Ordnungsgemäßheit des Verwaltungshandelns stärkt.
Der Gesetzentwurf ist als Verweisungsgesetz auf das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes vom 5. September 2005 ausgestaltet. Angesichts der umfassenden Informationsbeziehungen zwischen Bund und Ländern und der Tatsache, dass es sich bei dem Recht auf Informationsfreiheit der Sache nach um einen Teilbereich des Verwaltungsverfahrensrechts handelt, sollten wie in den weiterhin folgenden wortgleichen Verwaltungsverfahrensgesetzen des Bundes und der Länder möglichst einheitliche Regelungen angestrebt werden. Spezifischen Thüringer Bedürfnissen wird hingegen durch punktuelle Abweichungen Rechnung getragen. Insbesondere soll der Anspruch auf Informationszugang zum einen auf natürliche und juristische Personen sowie Personenvereinigungen beschränkt werden, die Unionsbürger sind bzw. ihren Wohnsitz oder Sitz in der Europäischen Union haben. Das Informationszugangsrecht wird auf diese Weise ohne Einbußen für seine Wirkung ausgestaltet, um übermäßige Belastungen der Verwaltungen zu vermeiden. Zum anderen werden aus demselben Grund Informationen aus laufenden Verfahren generell vom Informationszugangsanspruch ausgenommen und auf diese Weise der Vorrang der primären Aufgabenerledigung der Verwaltungen gewahrt.
§ 10 Abs. 3 und die §§ 12 und 15 des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes werden mit dem Verweis auf die folgenden Gründe ausgenommen. Der § 10 Abs. 3 enthält eine an das Bundesministerium des Innern gerichtete Verordnungsermächtigung für die Gebührenerhebung. Auf Landesebene wird demgegenüber eine Regelung in einer Gebührenordnung zu treffen sein oder Gebühren nach der Allgemeinen Verwaltungskostenordnung zu erheben sein. § 12 des Bundesgesetzes weist dem Bundesbeauftragten für Datenschutz die Funktion eines Bundesbeauftragten für Informationsfreiheit zu. Im Sinne der Deregulierung soll von einer Übertragung dieser Regelung auf das Landesrecht abgesehen werden. Auch der Landesbeauftragte für Datenschutz hatte sich in seiner Stellungnahme - wir hatten ja alle schon darauf hingewiesen, dass dieser Themenkomplex ausgiebig schon beraten wurde - gegen seine Beauftragung mit dieser Funktion gewandt. Tatsächlich ist sie auch nicht nötig. Anders als im Bereich des Datenschutzes, in dem es darum geht, die Bürger gegen eine für sie nicht erkennbare Beeinträchtigung ihrer Rechte durch Verarbeitung ihrer Daten zu schützen, geht es im Rahmen der Informationsfreiheit um bestimmte Anträge der Bürger auf Informationszugang, die von den Behörden zu bescheiden und gegebenenfalls in einem Widerspruchsverfahren zu überprüfen sind und gegen die der Rechtsweg eröffnet ist. Die Installation eines besonderen weiteren Verfahrens zum Schutz der Antragsteller bedeutete eine unnötige Verkomplizierung. Es ist auch nicht ersichtlich, dass gerade
die Antragsteller im Verfahren auf Informationszugang im Vergleich zu allen sonstigen Verwaltungsverfahren, in denen dem Bürger ohne Weiteres der normale Rechtsweg zugemutet wird, besonders schutzwürdig wären. Befürchtungen der kommunalen Spitzenverbände, durch das Gesetz könne es zu einem erheblichen Mehraufwand kommen, teilt die CDUFraktion nicht. Die Erfahrungen anderer Länder zeigen, dass diese Sorgen unbegründet sind. Es gibt schon heute umfassende Beteiligungsmöglichkeiten im Umwelt-, Planungs- und Haushaltsrecht.
Die jetzige Fassung des Gesetzentwurfs der CDUFraktion setzt auf einen Mittelweg, der von den viel weitergehenden Vorstellungen der SPD ein ganzes Stück entfernt ist. Mit dem Entwurf wird das Leitbild einer bürgerfreundlichen und transparenten Verwaltung umgesetzt, ohne den Vorgang der Aufgabenerledigung durch die Verwaltung auszuhebeln. Weitere Antragsverfahren bergen die Gefahr von populistischen und missbräuchlichen Auskunftsersuchen.
Der vorliegende Entwurf meiner Fraktion verursacht schon in der jetzigen Form einen gewissen Verwaltungsmehraufwand, insbesondere bei den Kommunen, den wir aber in der vorliegenden Form für vertretbar halten. Die Vorstellungen der SPD würden dies über Gebühr erweitern, insbesondere durch die Erweiterung der Mitwirkung der Behörden bei Bürgerinformationen. 70 bis 80 Prozent der Informationswünsche fallen bei den Kommunen an. Die SPD würde durch ihre sehr weitgehenden Vorstellungen ein Gesetz hauptsächlich zulasten der Kommunen erlassen. Es sei mir gestattet, darauf hinzuweisen, dass in den bereits erfolgten Anhörungen die kommunalen Spitzenverbände die damaligen Entwürfe, die ja jetzt wieder die neuen sind, aufgrund des zu erwartenden Mehraufwands abgelehnt haben. Es sei mir auch gestattet, zu erwähnen, dass sämtliche SPD-Landräte den SPD-Entwurf abgelehnt haben. Der Widerspruchs- und Klageweg ist schon jetzt durch das Verwaltungsverfahrensgesetz gesichert und muss nicht gesondert geregelt werden. Der Zugang zu laufenden Verfahren würde das Verwaltungshandeln über Gebühr belasten und Verwaltungsentscheidungen verzögern, blockieren und erschweren.
Nach geltender Rechtslage gibt es vielfältige Möglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger, um Informationen zu erhalten. Der Zugang zu Akten und Informationen der Behörden ist bisher an bestimmte Verfahrensregeln gebunden oder von der Darlegung eines besonderen Interesses abhängig. Die Behörden gewähren beispielsweise Akteneinsicht und Auskunft an die Beteiligten eines Verfahrens - das ist im Verwaltungsverfahrensgesetz geregelt -, an den betroffenen Bürger über die von ihm gespeicherten Daten - dies ist im Datenschutzgesetz geregelt. Darüber
hinaus steht beispielsweise den Gemeinderatsmitgliedern ein Akteneinsichtsrecht in Vorgänge aus den kommunalen Verwaltungen zu; das ist in der Thüringer Kommunalordnung geregelt.
Die Kommunen sind insbesondere weiterhin verpflichtet, vor der Beschlussfassung über Bauleitpläne diese öffentlich auszulegen und den Bürgern Einsicht in die Akten zu gewähren. Darüber hinaus stellen die Kommunen auf freiwilliger Basis schon jetzt eine Vielzahl von Informationen über bestehende Internetangebote zur Verfügung. In gesetzlich festgelegten Einwohnerversammlungen und in Bürgersprechstunden besteht darüber hinaus die Möglichkeit zu einem Informationsaustausch. Weiter sieht das Umweltinformationsgesetz und das Pressegesetz jetzt schon ein umfangreiches Informationsrecht vor.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, im Namen der CDU-Fraktion beantrage ich hiermit die Überweisung der beiden Gesetzentwürfe an den Innenausschuss. Es ist hier im Haus geübte Praxis, dass Gesetzentwürfe der Fraktionen ebenfalls zur justizförmlichen Prüfung begleitend an den Justizausschuss überweisen werden. Von dieser Überweisung möchten wir absehen, da sich der Justizausschuss bekannterweise mit den Entwürfen beschäftigt hat. Im Ausschuss wird zwingend eine Anhörung beschlossen werden müssen. Der einzige Vorteil ist, dass die Anzuhörenden sich auf ihre bereits abgegebene Stellungnahme berufen können. So kann ich Sie, meine Damen und Herren von der SPD, zumindest in diesem Fall davon freisprechen, dass Sie einen erhöhten Verwaltungsaufwand produzieren. Aber davon, dass die Bürgerinnen und Bürger des Freistaats nun mit erheblicher Verzögerung ein Informationsfreiheitsgesetz bekommen, kann ich Sie nicht freisprechen.
Herr Dr. Hahnemann, dass Sie von einem schlechten Gesetz sprechen, wundert mich nicht. Aber in einem bin ich mit Ihnen einig, dass Thüringen ein Informationsfreiheitsgesetz braucht. Aber wenn Sie sagen, dass DIE LINKE jetzt einen Gesetzentwurf einbringen will, nachdem wir schon ein gutes Jahr darüber diskutieren, da kann ich Ihnen nur sagen, da kommen Sie ein bisschen zu spät. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der von mir geschätzte Kollege Höhn hat hier seine Ausführungen gemacht. Ich dachte, ich muss doch noch mal hier vorgehen. Herr Kollege Höhn, als Erstes: Es ist keine Buschtrommel und es ist auch kein Sammelbehälter für irgendwelche Würmer. Nur, damit wir uns da nicht etwa auseinanderdividieren.
Ich hatte keine Zeit, in der Nacht noch die Lexika zu wälzen, um dort nachzuschauen. Aber zumindest ist mir aufgefallen, dass der sehr geehrte Kollege Höhn hier vorn schon ein bisschen mit den Hufen gescharrt hat und ich dachte, die Nüstern schnauben auch schon. Ich wollte eigentlich noch den Landwirtschaftsminister fragen, wie der Rinderwahnsinn ausbricht, aber ich will das nicht vertiefen.
Ich kann ja verstehen, Kollege Höhn, dass sich die SPD-Fraktion ein bisschen ärgert. Das will ich durchaus zugeben, dass schon ein gewisser Ärger dabei ist. Aber nehmen Sie es doch einmal positiv. Wir haben nun wirklich ein Jahr lang über das Informationsfreiheitsgesetz gesprochen. Die CDU-Fraktion hat sich von Anfang an, wie das meine Kollegin hier auch gesagt hat, immer an die Meinung des Landkreistages und des Gemeinde- und Städtebundes in diesem Fall ganz klar angelehnt und die haben es definitiv abgelehnt. In den ganzen Beratungen, die wir hatten zum Entwurf der SPD-Fraktion, unseren Vorschlägen, die wir eingebracht haben, was übliche Verfahrensweise ist, kann man sich darüber ärgern. Sie haben sich darüber geärgert, dass wir im Innenausschuss unsere Dinge eingebracht haben. Dann haben Sie gesagt: Da müssen wir denen mal zeigen, wo es langgeht. Dann haben Sie das getan, was wir bis jetzt noch nicht hatten, aber das werden wir in Zukunft beachten. Im Plenum haben Sie Ihren Gesetzentwurf zurückgezogen, damit unsere Änderungen weg waren. Gut, das war ein kleiner Moment, da kann man sich darüber freuen, das ändert aber nichts an der Tatsache. Jetzt haben wir den Gesetzentwurf noch mal neu eingebracht. Wir werden ihn zügig beraten. Deswegen will ich durchaus sagen, auch die SPD-Fraktion hat bei uns noch mitgeholfen, dass wir diesen Entwurf auf den Weg gebracht haben. Ich will es noch einmal ganz ausdrücklich sagen, weil das immer so zerredet wird, wir haben uns ganz klar weitestgehend an den Bundesentwurf angelehnt. Das ist ganz klare Linie von uns. Wir wollen einen Mittelweg gehen, der nicht so weit geht, wie ihn die SPD-Fraktion will, vielleicht schläft DIE LINKE irgendwann mal aus, dass sie mal was Eigenes bringt. Wir sagen aber, wir gehen einen
Mittelweg. Wir haben uns ganz eindeutig - der Landkreistag und der Gemeinde- und Städtebund lehnen das ja ab - trotzdem entschieden, diesen Mittelweg zu gehen. Wir haben auch Gespräche mit dem Datenschutzbeauftragten geführt, der uns sogar noch Hinweise gegeben hat, wie man bestimmte Dinge vernünftig regelt. Ich denke, dass es kein Beliebigkeitsgesetz ist, wie es Kollege Hahnemann gesagt hat, sondern es ist schon ganz konkret und wir bekennen uns dazu, dass das Informationsfreiheitsgesetz auf den Weg kommt. Wir brauchen nicht noch mal zusätzlich aus unserer Sicht die justizförmliche Prüfung, weil ja alles schon geprüft ist, es ist alles beredet, jedes Wort ist beredet. Ich denke, Herr Kollege Höhn, Totgeglaubte leben länger. Wir werden jetzt den Gesetzentwurf zügig beraten und werden ihn ganz schnell auf die Bahn bringen. Er wird den Thüringern doch sehr helfen, ihren Informationsbedürfnissen nachzukommen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Damen und Herren auf der Zuschauertribüne und auch sehr geehrte Zuschauer im Internet z.B. in Polen. Ein kurzer polnischer Gruß: Wszystkiego najlepszego z okazji urodzin, pana władek!
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Groß, Sie haben gesagt, DIE LINKE käme ein wenig zu spät, wenn sie erst jetzt ankündigt, einen Gesetzentwurf vorzulegen. Bisher gab es die Möglichkeit, sich an einem SPD-Entwurf abzuarbeiten. Die gibt es seit der letzten Landtagssitzung nicht mehr. Jetzt wird wahrscheinlich nur noch an einem CDU-Entwurf gearbeitet. Deswegen wollen wir jetzt einen eigenen Gesetzentwurf einbringen.
Meine Damen und Herren, ich will es ganz kurz machen. Der Abgeordnete Höhn hat in seinen Ausführungen gesagt, dass er einige der von Dr. Hahnemann benannten Kernpunkte - DIE LINKEN-Kernpunkte - für diskussionswürdig hält. Deswegen möchte ich lediglich einen dieser Punkte noch bekräftigen.
Herr Dr. Hahnemann hat gesagt, der Zugang zum Recht darf für die Bürger nicht am Geldbeutel hängen. Deshalb sind wir der Meinung, darf auch der Anspruch auf den Zugang zu Informationen nicht
vom Geldbeutel, von Gebühren und Kostenerstattungen abhängig gemacht werden. Wir, DIE LINKE, fordern Gebühren- und Auslagenfreiheit. Auch in Ihrem Gesetzentwurf, Herr Höhn, sind in § 15 Gebühren und Auslagen benannt. Herr Dr. Hahnemann hat betont, dass das Informationsfreiheitsgesetz ein Instrument der demokratischen Meinungs- und Willensbildung ist. Ich sage im Namen meiner Fraktion, diese demokratische Meinungs- und Willensbildung darf nicht denen vorbehalten sein, die sie sich leisten können, und z.B. Hartz-IV-Empfänger oder Leute ohne eigenes Einkommen von der Meinungs- und Willensbildung ausschließen. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Frau Groß, verehrter Herr Fiedler, ich bin ja schon ganz froh, wenn unsere nun schon mehrjährig andauernden Bemühungen nach dem Motto: „steter Tropfen höhlt den Stein“ dazu geführt haben, dass die CDU-Fraktion sich nun endlich auch diesem Thema in Thüringen widmet, dann können wir das durchaus als Erfolg für die Sozialdemokraten verbuchen. Das zum Ersten.
Zum Zweiten: Sie sind schon so lange Mitglied dieses Hohen Hauses. Ich glaube, Sie haben schon dem ersten Landtag nach der politischen Wende angehört. Sie müssten doch eigentlich die Verfahrensweise und die Gepflogenheiten dieses Hohen Hauses nun weiß Gott kennen. Sie haben am 01.06. verlautbart, ich wiederhole das gern, Herr Kollege, dass der Innenausschuss einen Gesetzentwurf der CDU angenommen hätte. Der Innenausschuss kann gar kein Gesetz annehmen, das Sie noch gar nicht eingebracht hatten, meine Damen und Herren. Nun hören Sie auf, den Leuten hier Märchen zu erzählen über die angeblichen hehren Absichten Ihrer Fraktion bei diesem Thema.
Wir haben Sie getrieben und Sie sind gesprungen. Das ist ein Fakt und dabei bleibe ich. Zu Ihren Bemerkungen, dass Sie sich im Wesentlichen an das Bundesgesetz zur Informationsfreiheit, das seit dem 01.01.2006 in Kraft ist, gehalten haben, da kann ich Ihnen nur sagen, dieses Gesetz regelt in erster
Linie den Zugang zu Akten bei Bundesbehörden. Unser Gesetz oder die Gesetze auf Länderebene greifen bis hinein in die Kommunen. Hier gibt es ganz andere Regelungsansprüche als dass der Bund die jemals haben könnte. Deshalb kann es an dieser Stelle gar keine Analogie zu diesen Gesetzen geben.