Protocol of the Session on September 20, 2007

(Zwischenruf Abg. Kummer, DIE LINKE: Nicht zusammenbrechen, sie können nicht investieren.)

Ja, aber die Frage ist ja, wo ist denn der größte Investitionsstau und da sehe ich den Investitionsstau eher in anderen Gebieten unseres schönen Vaterlandes, als in Thüringen, denn hier haben wir tatsächlich sehr große Investitionen.

(Zwischenruf Abg. Kummer, DIE LINKE: Stromausfall.)

Wir haben 20 Minuten, ich glaube, 19 Minuten im letzten Jahr durchschnittliche Stromausfallzeiten, während sie in Frankreich, glaube ich, eine Stunde lang sind, ganz zu schweigen von den Qualitäten des staatlichen Netzes in der DDR, die möchte ich jetzt gar nicht anführen.

Problematisch, meine Damen und Herren, ist es, wenn man die Argumentation von Herrn Dr. Schubert aufnimmt und sagt, ja, die Stadtwerke 90 Prozent und sind sie ein Wirtschaftsfaktor und sie sind auch ein Wettbewerbsfaktor,

(Zwischenruf Abg. Kummer, DIE LINKE: Das liegt außerhalb des Thüringischen.)

das heißt, und sie sind als Wettbewerbsfaktor quasi ein Preisstabilisator, der letztlich so wirkt, indem die Stadtwerke Wettbewerber der großen Versorger sind, dass unsere Preise hier auch über einen Wettbewerbsmarkt abgebildet werden. Ich denke, langfristig müssen wir uns auch darüber Gedanken machen, dass die Stadtwerke sinnvollerweise ihre Erzeugungskapazitäten steigern müssen, um von den Netznutzungen etwas unabhängiger zu werden, aber das ist ein völlig anderes Thema, ich will das auch jetzt gar nicht so sehr aufblähen. Ich sehe das schon, die Stadtwerke sind ein Wirtschaftsfaktor und ein Wettbewerbsfaktor, nicht zuletzt auch wegen Investitionen etwa des örtlichen Handwerks und örtlicher Betriebe, die wir ja alle kennen. Das heißt, die Frage ist am Ende, ob nicht der Eindruck, den wir zunächst haben, doch trügt. Wenn wir uns dann die Anreizre

gulierungsverordnung anschauen, insbesondere auch die Veränderungen, die sie im Vergleich zum ersten Kabinettsdurchgang durchgemacht hat, dann sehen wir, dass die Mindesteffizienz auf 60 Prozent angehoben wurde, dass mit der Verlängerung der Regulierungsperiode auf fünf Jahre auch langfristigen Interessen der Versorger an Investitionssicherheit Rechnung getragen wurde. Wir sehen insbesondere - und das war ein Punkt, auf den ich in einer vorangegangenen Plenardebatte kurz zu sprechen gekommen bin -, dass beim Punkt der Ausgestaltung des vereinfachten Verfahrens wir insgesamt eine starke Verbesserung haben, die übrigens auch der VKU sieht, etwas mit dem pauschalen Effizienzwert von 87,5. Wir haben auf der anderen Seite - und insofern ist es nicht richtig, denn gerade die Thüringer Landesregierung hat sich massiv dafür eingesetzt -, dass die Obergrenze für die Anwendbarkeit des vereinfachten Verfahrens eben nicht wie beabsichtigt, herabgesetzt wurde, sondern tatsächlich bei den 30.000 bleibt, so dass vom vereinfachten Verfahren am Ende 24 Stadtwerke der 28 betroffen sind, die nicht unter das sehr aufwändige Verfahren der normalen Anreizregulierung fallen. Das heißt, aus meiner Sicht sind die Rahmenbedingungen für die Stadtwerke im Rahmen der Anreizregulierungsverordnung deutlich verbessert und es gibt deshalb auch keinen Grund, die Zukunft so schwarzzumalen, wie Sie es zunächst gemacht haben. Auch die Berechnungen der Stadtwerke, das möchte ich vielleicht, weil Sie auf das Gespräch mit dem VdEW zu sprechen kamen, wir haben danach auch noch einmal ein Gespräch mit dem VKU durchgeführt, da liegen uns am Ende unterschiedliche Zahlen vor, die des VKU, die der Regulierungsbehörden. Nur, wir müssen uns eben auch erklären, woher das kommt. Der VKU präsentiert uns kostenbasierende Zahlen - das ist sein gutes Recht - und inflationsbereinigt und die Regulierungsbehörde präsentiert uns eben die für die Verordnung und die Regulierung ausschlaggebenden erlösorientierten Zahlen. Wenn man die erlösorientierten Zahlen nimmt, sieht die Zukunft gar nicht so schwarz aus, weil nämlich dann große Faktoren schon herausgenommen sind aus dem vereinfachten Verfahren, wo die Stadtwerke gar nicht so sehr betroffen sind. Das heißt, meine Damen und Herren, eine Aufweichung der Verordnung, wie die SPD sie ursprünglich und auch aktuell jetzt für notwendig hält, scheint aus unserer Sicht nicht besonders zielführend. Eher - das darf ich schon sagen - könnte man den Verdacht haben, dass es leicht scheinheilig ist, wenn man zunächst ständig fordert, man müsste etwas regulieren, um die Preise zu senken und dann, wenn die Regulierung kommt, laut sich auf die Seite derer stellt, die da reguliert werden und Angst haben, dass ihre Erlöse schwinden.

Meine Damen und Herren, deshalb ist es kein Wunder, dass ich empfehlen würde, den SPD-An

trag abzulehnen und komme damit auch gleich zum Alternativantrag. Ich sehe auch volkswirtschaftlich die Befürchtung, dass langfristig die Investitionsneigung nicht sehr groß sein könnte. Die sehe ich, die ist vorhanden. Auf der anderen Seite gibt es aber, wenn Sie die Schreiben des VIK, des Verbands der industriellen Großkunden, nehmen, die ebenso mit gleicher Schärfe vorgetragene Vermutung, die Anreizregulierung würde nicht ausreichen. Das heißt - und das war unser Ziel -, wir müssen langfristig im Sinne einer vernünftigen Gesetzesfolgenabschätzung - und das kann man eben erst nach einigen Jahren machen - untersuchen, welche Auswirkungen hat denn tatsächlich diese Anreizregulierungsverordnung und in welche Richtung müssen wir gegebenenfalls nachbessern. Das schließt sowohl ein zugunsten der regionalen Versorger etwas zu verbessern als auch zugunsten der Verbraucher etwas zu verändern. Deswegen ist es notwendig, dass die Landesregierung sich auf Bundesebene dafür einsetzt, dass ein solches Gutachten nach einigen Jahren gemacht wird, denn sehr viel früher als nach zwei Jahren werden Sie überhaupt keine Ergebnisse zu sehen bekommen.

Wir unterstützen, meine Damen und Herren, die Landesregierung, wie Sie merken, in ihrem konsequenten Eintreten für günstige Energiepreise.

Meine Damen und Herren, jetzt darf ich noch auf einige Punkte aus dem Antrag zu sprechen kommen. Sie haben in Ihrem Antrag - ich konzentriere mich mal nur auf den einen, den Punkt 7 - die Forderung nach Schaffung einer regionalen Netzagentur gestellt. Hier stellt sich mir nicht zum einen nur die Frage: Warum haben wir denn zunächst das an die Bundesnetzagentur abgegeben? Hier stellt sich auch insgesamt die Frage, ob das denn überhaupt ein vernünftiger Weg ist. Natürlich hat beides Vorteile, es zur Bundesnetzagentur zu geben oder im Land zu behalten, es sprechen für beide Dinge Argumente. Wenn man es zur Bundesnetzagentur gibt, haben wir zum einen weniger bürokratischen Aufwand, zum anderen mehr Vergleichszahlen, das heißt einen breiteren vergleichbaren Markt. Wenn wir es regional machen, können wir im Land wesentlich mehr Regionalpolitik machen. Man muss aber auch dazusagen, das kostet am Ende den Verbraucher mehr Geld. Das kann vielleicht volkswirtschaftlich sinnvoll sein, das steht völlig dahin. Wie aber mit einer regionalen Agentur beides gemacht werden kann, das sehe ich nicht, sondern da sehe ich eher beides gefährdet. Deswegen lehnen wir, meine Damen und Herren, den SPD-Antrag insgesamt ab und ich darf zur Annahme des Alternativantrags herzlich auffordern und bitten. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Für die Fraktion DIE LINKE hat sich Abgeordneter Gerstenberger zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Carius, ich glaube, man muss einige Dinge noch mal ein bisschen geraderücken, die Sie hier gesagt haben. Das ist aber vielleicht auch der Tatsache geschuldet, dass Sie bei den Gesprächen, die auf Einladung VKU und VdEW stattgefunden haben in den letzten Wochen, nicht beteiligt waren. Vielleicht haben Sie da einfach ein paar Wissenslücken, die Sie zu dieser Rede hier veranlasst haben. Ich versuche, es ganz kurz zu machen.

Keiner hat bestritten, dass es Probleme gibt bei der Anreizregulierung, und keiner hat gesagt, er wolle die Anreizregulierung nicht. Das sagen auch keine der VKUs. Das heißt, alle sind der Auffassung, dass die Anreizregulierung ein richtiger Weg ist, aber die Form des Weges eine völlig falsche. Die Befürchtungen der Stadtwerke gehen in die Richtung, dass durchaus existenzielle Gefährdungen eintreten können und Strukturveränderungen zu ihrem Nachteil entstehen werden.

Herr Carius, das ist weniger lustig, weil in Ihrer Partei darüber auch keine Unklarheit besteht, dass es Strukturveränderungen geben wird, sondern dass man die zwingend einkalkuliert. Ich weiß nicht, ob Ihnen ein Herr Dr. Joachim Pfeifer bekannt ist, der energiepolitische Sprecher der Bundestagsfraktion. Der hat genau das in dem Material der Kommunalpolitiker veröffentlicht, hat im August mitgeteilt: Ja, es wird strukturelle Veränderungen geben, die Kleinen werden dort mit negativen Folgen belastet werden. Das ist das Ergebnis dessen, was zum gegenwärtigen Zeitpunkt diskutiert wird und das will man so. Sie wollen das offensichtlich auch so, weil Ihnen die Problemlagen der Thüringer Stadtwerke völlig egal sind. Ansonsten hätten Sie anders reagiert als Sie es mit Ihrem Antrag tun. Denn Ihr Antrag, Herr Carius, sagt - und da muss man mal ein paar Jahreszahlen mit dazusagen -, in 2007 reden wir über die Anreizregulierung. Die erste Phase der Anreizregulierung beginnt 2009, die wird 2014 zu Ende sein, dann haben die Stadtwerke die großen Probleme bereits hinter sich. Einige wird es vielleicht nicht mehr geben, in anderen werden die finanziellen Schwierigkeiten enorm groß sein, aber dann machen wir rechtzeitig - und das wünscht die CDU-Fraktion - wenigstens einen Bericht darüber, wie es in den Stadtwerken aussieht. Das ist Ihr Reagieren und Ihr Handeln auf die Forderungen der kommunalen Unternehmen hier in Thüringen und an anderen Stellen, insbesondere in den neuen Bundesländern. Kein

Wort und kein Vorschlag, wie die bekannte Ungleichbehandlung, insbesondere bei den bisher getätigten Investitionskosten, in den Stadtwerken korrigiert werden kann. Man kann nicht Stadtwerke vergleichen, die in einem ungeheuren Nachholbedarf in den letzten 15 Jahren gigantische Investitionen vorgenommen haben, mit Stadtwerken, die eine schwache oder gar keine Investitionstätigkeit gehabt haben, indem man ihnen sagt: Passt auf, die Kosten, die euch aus der Kreditaufnahme entstehen, sind aber variable Kosten. Redet doch mal mit der Bank, dass die ab nächsten Monat für eure langfristig aufgenommenen Kreditverträge entsprechende neue Kreditkonditionen macht, weil wir als Regulierungsbehörde festgelegt haben, das sind in Zukunft variable Kosten. In jedem anderen Wirtschaftsunternehmen würde sich der Buchhalter an den Kopf fassen und sagen, das ist absoluter Schwachsinn. Aber hier wird das so entschieden und hier sagen Sie: Lasst es mal so laufen, das ist schon in Ordnung. Das halte ich für eine mehr als bedenkliche Geschichte.

Ich will das zweite Beispiel noch sagen, Herr Carius: Es gibt eine Orientierung am Besten und anschließend statistische Verfahren, mit denen dort Kenngrößen, Parameter ermittelt werden, in denen Reduzierungen erfolgen. Nun sollten Sie so weit mathematisch gebildet sein, dass man mit statistischen Verfahren eine Streuung von 40 bis 70 Prozent erzeugen kann. Das heißt, wenn ich nur den Besten nehme jener statistischen Verfahren, ist der Fehler im Ergebnis 40 bis 70 Prozent abweichend vom Realen. Das nehmen Sie billigend in Kauf und nehmen nicht zur Kenntnis, dass insbesondere von den VKUs gesagt wird: Lasst uns doch wenigstens darüber reden, ob wir einen Pool von positiven Ergebnissen als Durchschnittswert benutzen, mit denen in Zukunft gehandelt wird. Es wird doch gar nicht widersprochen, dass man einen solchen BestenVergleich macht, dass man ein solches Benchmark einführt. Es wird nur über das Verfahren diskutiert, um Ungleichbehandlungen, insbesondere der Stadtwerke der neuen Bundesländer, dort auszuschalten. Aber nein, Sie ignorieren das großzügig und sind der Meinung, lasst es mal beim Alten, solche Unterstützungen müssen wir unseren Stadtwerken nicht geben, man kann sie durchaus ungleich behandeln, so wie es zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Verordnung vorsieht. Das ist offensichtlich Ihr Handeln. Ich sage es noch mal: Sie vertagen mit einem Berichtsersuchen notwendige Entscheidungen, die heute zu treffen sind, auf das Jahr 2014, wo Sie offensichtlich über das ungeliebte Thema Ihrerseits noch mal reden wollen. Das Ganze auch vor dem Hintergrund, meine Damen und Herren - und das ist das eigentlich Bedauerliche -, dass keine der Forderungen und keine der Diskussionsgrundlagen, die unsere kommunalen Unternehmen an die Landesregierung herangetragen haben, im Diskussionsprozess vonseiten der Lan

desregierung im Bundesrat aufgegriffen wurden und keinerlei Unterstützung auch nur einer Forderung der VKUs im Bundesrat stattgefunden hat und man nur festgestellt hat, die Benachteiligungsregelungen, die wir heute haben, mit denen erklärt man sich einverstanden, die sind zutreffend und mit denen will man in Zukunft unsere kommunalen Unternehmen belasten. Das ist das Ergebnis dessen, was sich die Landesregierung zugemutet hat und was die Landesregierung unseren kommunalen Unternehmen zumutet im Zusammenhang auf die Anreizregulierung. Dieser Antrag, den Sie hier vorlegen als Alternativantrag, ist nichts weiter als die Billigung dieses Nichtstuns der Landesregierung. Ich danke.

(Beifall DIE LINKE)

Für die Landesregierung hat sich Minister Reinholz zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, in weniger als 24 Stunden wird der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf einer Anreizregulierungsverordnung im Bundesrat abschließend beraten werden. Das Thüringer Wirtschaftsministerium hat auf Arbeitsebene intensiv an der Erarbeitung des Verordnungsentwurfs mitgewirkt und die Thüringer Landesregierung begrüßt nun ausdrücklich auch dessen Verabschiedung. Mir ist wohl bewusst, dass der Verordnungsentwurf gerade in den letzten Wochen aus einer bestimmten Richtung immer wieder heftig kritisiert wurde. Das war auch zu erwarten. Denn mit der Anreizregulierungsverordnung soll der Versuch unternommen werden, die bestehenden Monopole der Netzbetreiber aufzubrechen und zumindest wettbewerbsähnliche Bedingungen zu erreichen. Deshalb erscheint es nicht verwunderlich, dass gerade vonseiten der Versorgungswirtschaft und ihrer Verbände erhebliche Einwände gegen das Verordnungsvorhaben vorgebracht werden. Verwunderlich erscheint es dagegen schon, dass die SPD-Fraktion im Landtag diesen Einwänden sehr einseitig folgt und sich damit gegen die Interessen der Stromkunden stellt.

(Unruhe SPD)

(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Starke Stadtwerke brauchen wir!)

Ich darf Sie deshalb vielleicht daran erinnern, wir sind hier in Thüringen und nicht in Nordrhein-Westfalen. Die Änderungsvorschläge jedenfalls, die zur Diskussion gestellt worden sind, gefährden den möglichen

Erfolg der Anreizregulierung oder stellen ihn sogar ganz infrage. Es ist sicher richtig, dass im Rahmen der Anreizregulierung nicht nur das wirtschaftliche Überleben, sondern auch die Profitabilität des Netzbetreibers sichergestellt sein muss. Das stellt ja auch niemand infrage. Aber diese Tatsache darf natürlich nicht zu einer einseitigen Bevorzugung der Netzbetreiber führen. Die Landesregierung wird deshalb auch die berechtigten Interessen der Netznutzer, sei es nun der Stromhändler oder auch der Industriellen oder vor allem auch der privaten Endverbraucher, nicht aus dem Auge verlieren. Die bisherige Entwicklung des Strom- und Gasmarktes hat jedenfalls gezeigt, dass diese Interessen ohne geeignete staatliche Maßnahmen nicht ausreichend gewahrt werden können. Deshalb geht es bei der Verordnung zur Anreizregulierung auch um mehr, als Sie in Ihrem Antrag zum Ausdruck bringen, nämlich um den schwierigen Ausgleich gegenläufiger Interessen. Die Frage, welche Auswirkungen die Anreizregulierung allein auf die Thüringer Stadtwerke haben wird, ist da mit Verlaub einfach viel zu kurz gegriffen.

Die Kernfrage, meine Damen und Herren, lautet vielmehr, was wir uns in Thüringen insgesamt von der Anreizregulierung versprechen dürfen. Ziel der Anreizregulierungsverordnung ist es, das bestehende Netzmonopol den Anforderungen und Bedingungen des Wettbewerbs endlich anzupassen. Die Netzbetreiber erhalten Anreize für einen effizienten Betrieb der Strom- und Gasversorgungsnetze, die Gebühren, die die Betreiber von Strom- und Gasnetzen für Netznutzung berechnen, sollen schrittweise dem Niveau des günstigsten Anbieters angeglichen werden. Die Betriebskosten müssen dabei über einen Zeitraum von immerhin zehn Jahren in verbindliche Raten reduziert werden. Dies ist nach Auffassung der Landesregierung der einzige Weg, um unter den derzeitigen Bedingungen preisgünstige, effiziente und diskriminierungsfreie Netznutzungsentgelte durchzusetzen. Sie wissen, die Netznutzungsentgelte beim Strom machen derzeit - und wir haben es heute schon gehört - rund ein Drittel der Endkundenpreise aus. Eine Eingrenzung trägt deshalb zur Entlastung der Energiekunden sowohl im gewerblichen als auch im privaten Bereich intensiv bei.

Ich darf Sie in diesem Zusammenhang auch daran erinnern, dass wir an dieser Stelle - und das oftmals auf ausdrücklichen Wunsch der Opposition - wiederholt über Maßnahmen zur Regulierung der Strompreise und über die Verbesserung des Wettbewerbs auf dem Thüringer Energiemarkt umfangreich diskutiert haben. Dabei haben alle Fraktionen dieses Hauses über Differenzen in Einzelfragen hinweg ihre Besorgnis über die ständig steigenden Energiepreise zum Ausdruck gebracht. In jedem Redebeitrag wurden deshalb wirksame Mittel zur Eindämmung der Preisentwicklung im Energiesektor gefordert.

Jetzt steht nun die Einführung eines solchen Mittels unmittelbar bevor und die SPD-Fraktion hat nichts Besseres zu tun als das zu verhindern oder zumindest erschweren zu wollen.

(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Es geht um faire Bedingungen.)

Ich frage mich, wie Sie eigentlich das den Strom- und den Gaskunden, Herr Matschie, in Thüringen erklären wollen. Ich fordere Sie deshalb auf, stehen Sie der Einführung der Anreizregulierung nicht länger im Wege. Und ich bitte Sie, sehen Sie mir nach, dass ich Ihnen Ihre plötzliche Sorge um die Thüringer Netzbetreiber nicht so ganz abnehmen kann. Bisher hätten Sie es ja auch am liebsten gesehen, wenn wir ständig, ob berechtigt oder nicht berechtigt, mit Entgeltkürzungen und Klagen gegen die Versorger vorgegangen wären. Dafür hat übrigens das Thema Anreizregulierung in Ihren bisherigen Anträgen und Stellungnahmen nie irgendeine besondere Rolle gespielt.

Nur der Vollständigkeit halber, meine Damen und Herren, will ich deshalb noch einmal darauf hinweisen, dass in dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf im Vergleich zur ursprünglichen Fassung den Einwänden der Netzbetreiber in ganz erheblichem Maße Rechnung getragen wurde. So hat man die beiden ersten Regulierungsperioden, innerhalb derer die Unternehmen Ineffizienzen abbauen sollen und müssen, um jeweils ein Jahr auf insgesamt fünf Jahre verlängert. Gleichzeitig wurde der sektorale Produktivitätsfaktor deutlich abgeschwächt und liegt jetzt in der ersten Regulierungsperiode jährlich nur noch bei 1,25 Prozent.

Ich sage aber deutlich, eine weitere Absenkung des generellen Produktivitätsfaktors halte ich nicht mehr für vertretbar, denn sie hätte nach unseren Berechnungen zur Folge, dass die Netzentgelte in Zukunft nicht sinken, sondern im Gegenteil steigen würden. Damit, meine Damen und Herren, wäre das Ziel der Anreizregulierung nun wohl eindeutig verfehlt.

Das Ausgangsniveau der Erlösobergrenzen wird zudem durch Kostenprüfung im Rahmen der letzten Netzentgeltgenehmigung ermittelt. Dabei kommt den Netzbetreibern wiederum zugute, dass hier im Wesentlichen die kalkulatorischen und nicht die bilanziellen Kosten zugrunde gelegt werden. Darüber hinaus sieht die Verordnung gegebenenfalls die individuelle Prüfung von Erreichbarkeit, Übertreffbarkeit und Zumutbarkeit der Effizienzvorgaben vor. Die Regulierungsbehörde kann auf Antrag in bestimmten Fällen abweichende individuelle Effizienzvorgaben bestimmen.

Für die kleineren Netzbetreiber mit weniger als 30.000 Kunden im Strombereich und 15.000 Kunden im Gasbereich besteht schließlich die Möglichkeit eines sogenannten vereinfachten Verfahrens. Dieses Verfahren sieht die Fortgeltung der letzten Netzentgeltgenehmigung ohne erneute Kostenprüfung vor. Das reduziert den Verwaltungsaufwand. In Thüringen kann der weit überwiegende Teil der kommunalen Netzbetreiber an diesem vereinfachten Verfahren auch teilnehmen. Für dieses Verfahren gibt der Verordnungsentwurf die Höhe des zu regulierenden Kapitalanteils prozentual vor und erlaubt damit ganz präzise Musterberechnungen.

Im Ergebnis dieser Rechnung kann festgehalten werden, dass sich aus der Anreizregulierung für diese Netzbetreiber sehr geringe und vor allem überschaubare Kostenreduzierungserfordernisse ergeben. Insgesamt, meine Damen und Herren, ist es nach meiner Einschätzung jedem Netzbetreiber möglich und wirtschaftlich vor allem auch zumutbar, den Anforderungen der Anreizregulierung nachzukommen. Aus diesem Grund sehe ich auch keine Veranlassung, im Bundesrat vom Verordnungsentwurf der Bundesregierung abzuweichen. Den im Antrag der SPD aufgeführten Änderungen können wir deshalb so nicht zustimmen. Die Landesregierung wird vielmehr gegen eine weitere Aufweichung der Anreizregulierung stimmen und den Verordnungsentwurf in der von der Bundesregierung eingebrachten Fassung voll umfänglich unterstützen.

Meine Damen und Herren, was schließlich die nachgeschobene Forderung anbetrifft, mit Sachsen und Sachsen-Anhalt gemeinsam eine Regulierungsbehörde zu betreiben, so kann ich nur sagen, alte Kamellen werden durch Wiederholung auch nicht frischer. Lassen Sie uns die Diskussion an dieser unpassenden Stelle nicht noch einmal aufwärmen. Die Position der Landesregierung dazu ist völlig klar und hier auch mehrfach verkündet worden. Den Konzentrationsprozessen der Versorgungswirtschaft kann man am besten mit einer zentralen und bundesweit agierenden und damit schlagkräftigen Regulierungsbehörde begegnen. Thüringen hat also aus gutem Grund die Bundesnetzagentur im Wege der Organleihe mit der Regulierung der Thüringer Netzbetreiber beauftragt. Das Prinzip, meine Damen und Herren, muss doch lauten: Wo eine Behörde etwas leisten kann, muss man nicht zwei weitere Behörden schaffen. Das ist, denke ich, doch einfach ein Gebot der Verwaltungsvereinfachung. Auch in diesem Punkt kann ich deshalb kein Verständnis für Ihre Forderung aufbringen und ich bitte daher, den Antrag der SPD-Fraktion insgesamt abzulehnen.

Lassen Sie mich abschließend noch etwas zur Umsetzung der Anreizregulierung sagen. Die Einführung der Anreizregulierung ist aus meiner Sicht ein

großer Schritt in die richtige Richtung. Für die Landesregierung ist es dennoch selbstverständlich, die Auswirkungen dieser Regulierung sorgfältig zu beobachten und auch zu analysieren und damit meine ich nicht nur die Auswirkungen der Anreizregulierung auf die Netzentgelte und die Strompreise an sich, sondern natürlich auch auf die Netzbetreiber in Thüringen. Sollte es hier Nachbesserungsbedarf geben, so kann ich Ihnen versichern, meine Damen und Herren, dass sich die Thüringer Landesregierung dafür auch einsetzen wird. In diesem Zusammenhang kann ein unabhängiges, bundesweit erhobenes Gutachten, so wie es im Antrag der CDU-Fraktion gefordert wird, durchaus von Nutzen sein. Der Aufforderung des Antrags, sich für die Erstellung eines solchen Gutachtens einzusetzen, wird die Landesregierung daher auch folgen.

Lassen Sie mich unabhängig davon aber noch einmal betonen, mit der Anreizregulierungsverordnung bekommen wir ein Instrument in die Hand, das einen entscheidenden Beitrag zu einer effizienteren Energieversorgung in Deutschland und Thüringen leisten kann. Das sollten wir bei allen Diskussionen über die Details in der Umsetzung auch nie vergessen. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

Für die SPD-Fraktion hat sich der Abgeordnete Dr. Schubert zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich denke, ich muss auf einige Äußerungen, die hier gemacht worden sind, noch einmal eingehen. Herr Reinholz, Sie suggerieren hier, dass mit einer Anreizregulierung sinkende Strompreise verbunden sind, dass das schlechthin das Mittel überhaupt ist, um die steigenden Energiepreise in Europa, in Deutschland in den Griff zu bekommen. Das ist schlicht und ergreifend falsch. Wir wissen ganz genau, dass das auf der Erzeugerstrecke begründet ist und am wenigsten noch bei den Netzen. Dann haben Sie uns hingestellt, als wollten wir die Anreizregulierung verhindern. Darum geht es uns überhaupt nicht in unserem Antrag.

(Beifall SPD)

Es geht darum, Änderungen zu erreichen gegenüber dem, was jetzt als Entwurf des Bundeswirtschaftsministers Glos vorliegt. Darum geht es uns. Das Instrument Anreizregulierung halten wir sehr wohl für sinnvoll.

Herr Carius, Sie haben vorhin Herrn Kummer vorgeworfen, er findet unseren Antrag gut, und haben dann von demographischem Wandel gesprochen, der in unserem Antrag gar nicht vorkommt. Ich weiß nicht, ob Sie dann bloß bis Punkt 3 gekommen sind? In Punkt 4 unseres Antrags steht nämlich genau das drin: „im Rahmen ihrer Fachaufsicht bei der Kontrolle der Thüringer Stromnetz- und Gasbetreiber und weniger als 100.000 angeschlossenen Kunden durch die Bundesnetzagentur in der Weise Einfluss zu nehmen, dass die strukturellen und sonstigen Besonderheiten, Bevölkerungsrückgang“ usw., also, genau das, was gesagt worden ist. Dann sind Sie ja überhaupt gar nicht eingegangen auf die Änderungsanträge, die im Bundesrat vorliegen. Einer der Änderungsanträge, der dort vorliegt, bezieht sich erst mal auf die Absenkung des allgemeinen X-Faktors, was ich vorhin schon sagte und dann eben, dass Dinge besonders zu berücksichtigen sind wie Bevölkerungsrückgang, wie besonders lange Netze, also lange Leitungen, die gerade in ländlichen Räumen eine besondere Rolle spielen. Das wäre genau für Thüringen richtig.

Dann noch mal zu Ihrem Antrag, Herr Carius, den der Herr Reinholz so hoch gelobt hat. Ich glaube, wenn wir den heute nicht beschließen, da passiert gar nichts, da fällt in China noch nicht mal ein Sack Reis um.

(Beifall SPD)

Ich denke, das ist Sache der Bundesnetzagentur und des Bundeswirtschaftsministeriums, zu beobachten, was aus einer Verordnung wird, die man irgendwo erlassen hat, welches Ergebnis die bringt. Da brauchen wir diese Studie überhaupt nicht. Das wird sich ganz automatisch zeigen und ganz automatisch zu erkennen geben, wenn die Bundesnetzagentur und das Bundeswirtschaftsministerium guckt, was aus der Anreizregulierung wird.

Dann noch mal zurück zum Letzten - mitteldeutsche Regulierungsbehörde: Ich weiß nicht, es ist nicht mehr so das Thema, wahrscheinlich, weil nichts zustande gebracht worden ist in Mitteldeutschland. Ich kann mich noch daran entsinnen „Initiative Mitteldeutschland“, was da alles gemacht werden sollte, welche Behörden zusammengelegt werden sollten. Davon habe ich ja nie wieder was gehört, was da überhaupt erreicht worden ist. Hier hätte man mal die Möglichkeit - es gibt schon zwei Behörden, nämlich zwei Regulierungsbehörden in Sachsen und in Sachsen-Anhalt - daraus eine zu machen. Insgesamt würde das den Steuerzahler nur Geld ersparen, denke ich, und die Interessen Thüringens wären dort nach meiner Ansicht besser vertreten in so einer mitteldeutschen Regulierungsbehörde, als sie jetzt bei der Bundesnetzagentur sind. Man hätte endlich mal ein Projekt, was auch sinnvoll wäre in Mitteldeutschland.