Protocol of the Session on September 20, 2007

Alles in allem ist Ihr Antrag nicht nachvollziehbar, da sich in unserem Freistaat unserer Meinung nach seit der Wende viel in Sachen kinderfreundlicher Politik getan hat. Dabei stand das Kindeswohl immer im Mittelpunkt der Familienpolitik.

Daher empfiehlt die CDU-Fraktion Ablehnung des Antrags der Fraktion der LINKEN. Vielleicht wäre es glaubwürdiger gewesen, wenn man sich auf eine einzelne konkrete Forderung bezogen hätte. Nach den vielen Interpretationen der Kinderrechtskonvention in den vergangenen Jahren und auch in diesem Jahr sind wir gespannt, welche Forderungen uns dann zum nächsten Weltkindertag erwarten.

Sehr geehrte Abgeordnetenkollegen, nur noch ein paar Worte zum Alternativantrag der SPD-Fraktion. Der deutsche nationale Aktionsplan für ein kindgerechtes Deutschland 2005 bis 2010 wurde von der Bundesregierung unter Federführung des Ministeriums für Jugend, Familie, Frauen und Senioren erstellt. Die Bundesregierung hat den nationalen Aktionsplan aber nicht allein erstellt. Vielmehr waren neben den Kindern - Sie sprachen es an - und Organisationen, die sich für Kinder stark machen, und Wissenschaftlern auch Vertreter der Behörden der Länder und Gemeinden beteiligt. Die UN kontrolliert nun, ob und wie die Kinderrechte weltweit umgesetzt werden. Dabei müssen alle Staaten alle fünf Jahre den Vereinten Nationen einen Bericht über die Lage der Kinder in ihren Ländern erstatten und darüber diskutieren. Dabei wird auch die Situation von Kindern in Thüringen beleuchtet. Eine ständige Kontrolle der Umsetzung der Kinderrechte in Thü

ringen ist daher bereits gewährleistet.

Darüber hinaus sollte man doch den Kommunen vor Ort die Möglichkeit lassen, selbst zu entscheiden, wie sie die Kinderrechte des nationalen Aktionsplans umsetzen.

Abgeordnete Meißner, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Scheringer-Wright?

Nein, am Ende.

Im Übrigen findet am Wochenende in der Umsetzung des nationalen Aktionsplans in der Trägerschaft vieler einzelner Vereine ein Kindergipfel auf der BUGA statt. Zusammen mit den bereits umgesetzten Kinderrechten in Thüringen bedarf es somit keines landesspezifisch verpflichtenden Aktionsplans. Daher lehnen wir die Punkte b) und c) des Alternativantrags ab. Ein Bericht der Landesregierung in Punkt a) des Alternativantrags findet aber unsere ausdrückliche Unterstützung. Aber ich kann mich nur wiederholen: Das Kindeswohl und die Kinderrechte in Thüringen stehen immer im Mittelpunkt der Landespolitik. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Sie hatten eine Nachfrage des Abgeordneten Bärwolff gestattet. Bitte, Abgeordneter Bärwolff.

Ja, ich habe sie nicht vergessen. Ich habe sie mir schnell aufgeschrieben, es war ja doch ein sehr ausführlicher Vortrag. Eine Frage - Sie sagen, das Land Thüringen ist nicht rückschrittlich, sondern ist fortschrittlich, wir schreiten voran, wir sind exzellent auf einem guten Weg. Wie sehen Sie denn das, wenn wir von ungefähr 25/26 Prozent Kinderarmut ausgehen müssen, ist das auch total fortschrittlich? Weil, dann habe ich Angst vor der Zukunft.

Ich denke, dass Kinderarmut nicht nur ein Problem von Thüringen ist, sondern in ganz Deutschland ein Problem. Natürlich gibt es sie. Dies habe ich nicht geleugnet.

Abgeordnete Dr. Scheringer-Wright, Ihre Nachfrage.

Ich ziehe meine Nachfrage zurück, weil das meine Frage war: Wie erklären Sie sich die steigende Kinderarmut?

Wenn es dafür eine umfassende Erklärung geben würde, dann würde es sicherlich auch eine einfache Lösung geben.

Das Wort hat der Abgeordnete Bärwolff, DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Meißner, Sie werfen uns natürlich wie gewohnt Populismus vor. Ja, wir sind populistisch, wenn es darum geht, die Situation von Kindern und Jugendlichen in diesem Freistaat zu thematisieren. Ja, wir sind populistisch, wenn es darum geht, das Thema Kinderarmut kritisch aufzugreifen. Ja, wir sind populistisch, wenn es darum geht, Rechte für Kinder gesetzlich zu verankern.

(Beifall DIE LINKE)

Wenn das Ihre Definition von Populismus ist, dann bin ich sehr gern bereit, mich des Populismus schuldig zu machen.

(Beifall DIE LINKE)

Zu den ganz konkreten Vorschlägen, wie die UNKinderrechtskonvention umzusetzen ist, hat Kollegin Jung bereits gesprochen. Ich möchte auf den Punkt 2 oder den Punkt 3 unseres Antrags zu sprechen kommen, also auf die Bundesratsinitiativen. Sie haben dazu teilweise auch schon gesprochen. Ich möchte es für die Fraktion DIE LINKE noch ein bisschen ausformulieren, ausdeuten.

Kinder, das haben Sie auch gesagt, sind heutzutage einer Vielzahl von Problemen ausgesetzt. Diese Probleme, das ist ganz offensichtlich, beeinträchtigen auch deren Entwicklung ganz massiv. Wie gesagt, rund 26 Prozent der Kinder leben in Thüringen in Armut, ein Drittel etwa in den großen Städten Erfurt, Jena, Gera. Für mich persönlich, ich denke, auch für die Fraktion DIE LINKE, ist das ein nicht haltbarer Zustand. Dieser Fakt allein, dass 30 Prozent der Kinder in Armut leben, ist doch schon Begründung genug dafür, dass wir hier handeln müssen, dass es hier einen Handlungsbedarf gibt, und zwar ganz konkret, und er ist ganz konkret in unserem Antrag auch untersetzt.

(Beifall DIE LINKE)

Im Hinblick auf die Kinder, die in Armut leben, da gibt es noch eine Sache, die man ergänzen muss. Bislang werden in den Statistiken immer nur die Kinder von Hartz-IV-Empfängern erfasst. Das ist sozusagen die Statistiklüge. Die Kinder, deren Eltern im Niedriglohnsektor arbeiten, die Kinder, deren Eltern ein geringes Einkommen haben, werden gar nicht von den Statistiken erfasst, sondern die Kinderarmutsstatistiken stützen sich immer nur auf die Sozialgeldempfänger nach SGB II. Nach Auskunft von Prof. Merten, der an der Uni Jena auch das Thema Kinderarmut mit begleitet, sind diese Schätzungen, die sich allein auf die Sozialgeldempfänger beziehen, wirklich sehr, sehr konservativ, wie er sagt, sondern man sagt, man muss noch ungefähr 5 bis 8 Prozent eben derer, die in gering verdienenden Verhältnissen sind, die prekär beschäftigt sind, hinzurechnen. Wenn ich mir das ausrechne, dass wir von der Basis Kinderarmut von ungefähr 35 Prozent auszugehen haben, dann, Frau Meißner, ja, ich wiederhole es noch mal, sind wir wirklich Populisten. Ein Leben in Armut, was viele Kinder hier fristen, steht einem Recht auf eine gesunde Entwicklung entgegen. Ein Leben in Armut steht den, wie Sie gesagt haben, in Artikel 19 der Thüringer Landesverfassung verankerten Rechten entgegen. Beispielhaft kann man das an der schlechten Versorgung auch mit Mittagessen festmachen. Auch die sonderpädagogischen Förderbedarfe von Kindern mit Behinderungen werden nur sehr, sehr unzureichend wahrgenommen, wie das der Interessenverband „Selbstbestimmt leben“ in einer Pressemitteilung anlässlich des Weltkindertags festgestellt hat. Das aber zum Prinzipiellen.

Der erste Punkt, wenn es um die Bundesratsinitiative unseres Antrags geht, sieht vor, die Vorbehaltserklärung von Kindern gegen Ausländer zurückzunehmen. Denn, Frau Meißner, Sie müssten es wissen, Sie haben ja jetzt Ihr Staatsexamen, Sie studieren ja Jura. Da ziehe ich auch wirklich den Hut vor Ihnen. Die UN-Kinderrechte sind wie die Menschenrechte im Allgemeinen universell. Es ist nicht verständlich - jedenfalls für mich -, warum genau Kindern von Ausländern, die sich nach Meinung der Bundesrepublik hier illegal aufhalten - was ja auch noch mal zu hinterfragen wäre -, die hierher fliehen, die Kinder von Flüchtlingen sind, die Rechte der UN-Kinderrechtskonvention vorenthalten werden.

(Beifall DIE LINKE)

Im Gegenteil müsste man doch eigentlich sagen, gerade diese Kinder, gerade die Kinder von Menschen, die hierher geflohen sind in die Bundesrepublik Deutschland, um ein Leben in Frieden zu leben und ein Leben in Rechtssicherheit zu führen, gerade diesen Kindern die Kinderrechtskonvention

vorzuenthalten, das ist doch wirklich absurd. Ich fordere Sie auf, die Vorbehaltserklärung gegen Kinder von Ausländern zurückzunehmen.

(Beifall DIE LINKE)

Dazu gehört es auch, wenn man sich anschaut, wer kommt hierher, wer sind die Flüchtlinge? Die Flüchtlinge, die hierher kommen, sind häufig oder nach dem Asylgesetz sind sie alle von politischer Verfolgung bedroht gewesen, sind politisch verfolgt gewesen. Das heißt, dass ihnen ihre Rechte in ihren Herkunftsländern vorenthalten wurden. Ich finde es wirklich traurig, dass die Bundesrepublik Deutschland den Kindern von Flüchtlingen diese Rechte ebenfalls vorenthält. Ich denke, wir stellen uns da jedenfalls in diesem Aspekt durchaus auf eine Stufe mit anderen Staaten, die wir kritisch betrachten müssen.

Darüber hinaus fordern wir, die UN-Kinderrechtskonvention vollständig in Kraft zu setzen. Das steht auch im Antrag. Das bedeutet, dass die UN-Kinderrechtskonvention auch Bestandteil des Grundgesetzes sein soll. Damit, das werden Sie ja wissen, verändert sich auch die Position des Kindes in der gesamten Kinderpolitik, in der gesamten Rechtskonstruktion. Während die Kinder beispielsweise nach Artikel 6 des Grundgesetzes - die Erziehung und Pflege von Kindern ist zuvörderst Aufgabe der Eltern - nur Rechtsobjekte sind - also es wird über sie geregelt -, wollen wir mit der Verankerung der UN-Kinderrechtskonvention im Grundgesetz die Kinder zu Rechtssubjekten machen. Wir möchten, dass die Kinder eigene Rechte haben. Ich weiß nicht, was dagegen spricht? Kinder sind eigenständige Menschen, und die sollten doch bitte schön auch eigenständige Rechtsansprüche haben. Dazu - ich suche es gerade - hat auch der deutsche paritätische Wohlfahrtsverband eine Presserklärung abgegeben zum Thema: „Kinderrechte ins Grundgesetz“. Er fordert, dass die Kinder ein Wesen mit einer eigenen Menschenwürde und einem eigenen Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit im Sinne des Artikels 1 Abs. 2 und des Artikels 2 Abs. 1 im Grundgesetz sind und dass dieser subjektive Rechtsanspruch für Kinder endlich auch in deutsches Recht überführt werden muss. Der Vorteil - aus unserer Sicht jedenfalls -, der darin besteht, ist, dass die Kinder, indem sie Rechtssubjekte werden, auch ganz konkrete Forderungen gegenüber Politik, gegenüber dem Staat aufmachen können, dass auch für Kinder geklagt werden kann. Das kann im Moment leider nicht gemacht werden.

Darüber hinaus fordern wir eine Kinderpolitik mit aller Konsequenz. Das bedeutet eben, dass auch in verschiedenen anderen Bereichen, in denen Kinder tangiert sind, das bezieht sich beispielsweise auf den Punkt 7 des ersten Teils des Antrags, dass Entscheidungen zum Wohl des Kindes geführt werden,

dass Entscheidungen ausschließlich oder zuvörderst, die Kinder betreffen, auch am Wohl der Kinder sich zu orientieren haben.

Da komme ich noch mal dazu, es gab am letzten Mittwoch im Hohen Haus eine Fachkonferenz zur Reform der Familiengerichtsbarkeit. Genau das ist das Problem gewesen. Man hat erkannt, dass Entscheidungen im Rahmen der freiwilligen Gerichtsbarkeit ganz oft nicht zugunsten der Kinder stattfinden, sondern Eltern sich über das Objekt Kind gestritten haben, der Wille von Kindern aber dort überhaupt keine Rolle gespielt hat. Ich denke, wenn wir eine eigenständige Kinderpolitik wollen - und wir wollen und brauchen die -, dann muss man die Kinderrechtskonvention auch in diesem Punkt ganz konsequent umsetzen.

Beim Thema „Konsequenz“ möchte ich auch noch zwei Sätze zum SPD-Antrag anmerken. Ich finde es schön, dass sich die SPD mit diesem Thema beschäftigt, das begrüße ich ausdrücklich. Ich werfe Ihnen nicht Populismus vor, ich gehe davon aus, dass Sie das durchaus ernst meinen,

(Zwischenruf Abg. Ehrlich-Strathausen, SPD: Das möchte ich ja wohl hoffen.)

aber ich finde es wirklich etwas schwammig, sehr unkonkret. Dieser nationale Aktionsplan ist schön und gut, aber wir brauchen keinen nationalen Aktionsplan, der am Ende nicht umgesetzt wird. So viel Konkretes, Rechtsverbindliches steht in diesem Aktionsplan nicht drin. Dass Sie sagen, wir brauchen die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, das ist sehr schön. In unserem Antrag ist das konkret gefordert. Das heißt, wenn Sie unserem Antrag zustimmen, können Sie natürlich - dann haben Sie das ganz große Los - die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen rechtsverbindlich lösen.

Von daher bitte ich Sie, Ihren Antrag noch einmal zu überdenken. Ich wäre auch dazu bereit oder würde Ihnen aus meiner Sicht empfehlen, da unser Antrag besser ist, dass Sie Ihren Antrag zurückziehen und dann extra noch einmal stellen. Denn alternativ zu unserem Antrag Ihren SPD-Antrag hier zur Abstimmung zu stellen, finde ich nicht ganz okay. Ich denke, es werden dort zwei verschiedene Ebenen berührt. Wir versuchen das rechtsverbindlich konkret zu machen, Sie über den nationalen Aktionsplan. Das sind zwei verschiedene Ebenen, die sich nicht unbedingt berühren. Es wäre doch schade, wenn dieser nationale Aktionsplan sozusagen ins Hintertreffen geriete, weil unser Antrag hier angenommen würde, wovon ich ausgehe.

(Zwischenruf Abg. Wehner, CDU: Träum weiter.)

Na ja, man darf ja auch Träume haben. Die Frage der Kinderbeteiligung spielt auch in unserem Antrag zur UN-Kinderrechtskonvention eine ganz entscheidende Rolle. Wir möchten, dass Kinder umfassend beteiligt werden an politischen Entscheidungen, die sie nicht nur unmittelbar, sondern auch mittelbar betreffen. Das meint nicht, meine Damen und Herren, dass es mit einem Demokratiespiel alias „Schülerparlament“ bzw. mit einem Wettbewerb „Jugend debattiert“ geklärt ist. Im Gegenteil, wir brauchen kindgerechte und konsequente Beteiligungsformen für Kinder und Jugendliche. Ein Beispiel: Wer möchte, kann am Samstag gern nach Gera kommen, der Kindergipfel der „Naturfreunde Jugend“, das sind Möglichkeiten, wie Kinder beteiligt werden können. Wir möchten gern, dass diese Beteiligungsformen stärker gefördert werden. Sie haben ja gesagt, Sie haben mit dem Kollegen Panse eine Kleine Anfrage zu dem Thema geschrieben, die habe ich mir natürlich angeschaut, ich habe mich ja vorbereitet. Die Antwort der Landesregierung auf diese Anfrage ist doch äußerst dürftig. Die Landesregierung antwortet: Wir wissen es nicht und das, was es gibt, kann man an fünf Händen abzählen.

(Zwischenruf Abg. Wehner, CDU: Wie viele haben Sie denn?)

Da gibt es noch eine Studie aus dem Jahr 1998/99, aber was dabei rausgekommen ist, ist wirklich sehr, sehr dürftig.

Wir fordern die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, denn es ist doch ganz klar, dass nicht alle Beteiligungen oder alle Entscheidungen, die im Sinne von Kindern getroffen werden, auch von den Kindern als solche akzeptiert werden. Es gibt Fälle, da werden beispielsweise Spielplätze an stark befahrenen Straßen gebaut. Da frage ich mich: Wer hat so etwas geplant, warum können dort Kinder nicht mit beteiligt werden?

(Zwischenruf Abg. Groß, CDU: Kommu- nale Selbstverwaltung.)

Ja, man kann ihnen aber doch nicht alles überlassen, Hilfe.

(Heiterkeit im Hause)

Da könnten wir unseren parlamentarischen und politischen Auftrag hier ja völlig in die Sandkiste stecken, wenn wir alles der kommunalen Selbstverwaltung überließen.

Abgeordneter Bärwolff, bleiben Sie bitte sachlich.

Ich finde, ich bin sehr sachlich, Frau Schipanski.

Ich denke, wir haben als Landtag einen politischen Gestaltungsauftrag. Wir sind legitimiert, das Leben von Menschen, die Politik zu gestalten. Wenn wir vorschlagen, UN-Kinderrechte hier einzuführen, dann ist das unser Ding und dann haben sich daran auch die Kommunen zu halten als rechtsverbindliche Rahmenregelung.

Eine weitere Sache, auf die ich eingehen möchte, wir fordern in Punkt 2 unserer Bundesratsinitiative eine Neuausrichtung der Kinderpolitik. Frau Meißner, ich finde es ja sehr schön, dass Sie uns attestieren, dass wir die aktuellen Entwicklungen ernsthaft mitverfolgen, das haben wir getan. Aber wir haben auch schon vor diesen Entwicklungen festgestellt, dass in der Kinderpolitik einiges schief läuft. Leider Gottes ist es so, dass Kinder immer noch - und das ausschließlich - Anhängsel von Eltern sind. Leider - und das ist wirklich eine Schwierigkeit - können die Kinder nichts für ihre Eltern. Kinder können nichts dafür, wenn ihre Eltern arbeitslos sind. Kinder können auch nichts dafür, wenn ihre Eltern durch Zufall Professoren an einer Akademie sind. Die Schwierigkeit bei der Kinderpolitik, wie sie heute stattfindet, ist, dass die Kinder ausschließlich über die Eltern gefördert werden. Das will ich auch an einem Beispiel sagen. Es gibt beispielsweise im Steuerrecht die Kinderfreibeträge. Kinderfreibeträge können aber nur die beim Finanzamt geltend machen, die auch eine Einkommensteuererklärung oder eine Steuererklärung abgeben. Das bedeutet, dass diejenigen, deren Eltern beispielsweise Geringverdiener sind, arbeitslos sind oder andere Leistungen beziehen, gar nicht in den Genuss kommen, Kinderfreibeträge geltend zu machen. Eine andere Sache ist beispielsweise Ehegattensplitting. Das Ehegattensplitting wird in Deutschland als eine Familienförderleistung begriffen, obwohl doch dabei nur die Institution der Ehe gefördert wird, nicht aber die Kinder. Deshalb fordern wir, diese ganzen Instrumente der Familienförderung - wir sind auf mittlerweile ungefähr 10 gekommen - zusammenzuschmelzen und transparent zu gestalten.