1. Sind der Landesregierung Fälle bekannt, bei denen der von der Einsatzstelle zu erbringende Finanzierungsanteil tatsächlich von den Eltern des vorgesehenen Teilnehmers aufgebracht wird oder aufgebracht werden soll?
2. Entspräche nach Ansicht der Landesregierung ein solches Verfahren oder eine solche Beratungsempfehlung durch Träger des Thüringen Jahres der Richtlinie zur Durchführung des Thüringen Jahres?
3. Sofern Frage 2 verneint wird: Welche Konsequenzen würden gegenüber einem Träger ergriffen, der mögliche Einsatzstellen dahin gehend (vgl. Frage 1) berät?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:
Zu Frage 2: Nein, die Mitfinanzierung der Einsatzstellen wird entsprechend der Richtlinie in einer Vereinbarung zwischen den beteiligten Partnern, dem Jugendlichen, dem Träger und der Einsatzstelle geregelt.
Zu Frage 3: In einem solchen Fall würde der Träger aufgefordert, eine solche Beratungspraxis umgehend einzustellen.
Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Damit komme ich zur nächsten Mündlichen Anfrage, eine der Abgeordneten Becker, SPD-Fraktion, in Drucksache 4/3107.
Die Firma Kali + Salz rechtfertigt die seit Pfingsten per LKW getätigten Salzlaugentransporte an die Werra damit, dass diese Transporte durch den auf 40 Jahre angelegten Planfeststellungsbeschluss zur Erweiterung der Halde Neuhof in 2003 eingeräumt worden seien bzw. dieser das so vorgesehen habe. Die Thüringer Landesregierung wiederum behauptet, dass ihr bis zum 15. März 2007 dieser Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Kassel aus 2003 gar nicht bekannt gewesen sei. Dem steht die vom Thüringer Landesverwaltungsamt am 4. September 2003 gegenüber dem Regierungspräsidium Kassel abgegebene Stellungnahme entgegen (AZ 604.4-8822.08-2919/2003-Hessen). Darin wird auf Seite 4 ausdrücklich auf die „Einleitung von Haldenwasser aus dem Werk Neuhof“ Bezug genommen.
1. Durch welche rechtlichen Grundlagen sieht die Thüringer Landesregierung die aktuellen Laugentransporte gedeckt?
2. Weshalb hat die Thüringer Landesregierung in der erwähnten Stellungnahme von 2003 der Einleitung von Haldenwasser aus dem Werk Neuhof in die Werra zugestimmt?
3. Wie verträgt sich diese Zustimmung mit dem Werra-Entsalzungsabkommen von 1992 und dessen längerfristigen Perspektiven, die auf Reduzierung des Salzgehalts gerichtet waren und nicht auf neue Einleitungen?
4. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus dem aktuellen Verhalten von Kali + Salz für den sich bis 2016 hinziehenden Vollzug des Altlastengeneralvertrags von 1999?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Frau Abgeordneten Becker beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:
Bevor ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Becker beantworte, erlauben Sie mir noch einige grundsätzliche Anmerkungen im Hinblick auf die aktuelle Entwicklung an der Werra. Es ist ein Erfolg der Thüringer Landesregierung seit der politischen Wende, dass die deutlich sichtbaren Verbesserungen des ökologischen Zustands der Werra nicht auf Kosten des Werrareviers und der Kalikumpel erreicht wurden. Wir wollen auch in Zukunft eine konkurrenzfähige und prosperierende Kaliindustrie im Werrarevier. Deshalb ist es vordringliche Aufgabe vor allen Dingen der Kali + Salz GmbH, selbst dauerhaft für einen umweltschonenden Kalibergbau im Werrarevier zu sorgen und geeignete Vorschläge für eine wirksame Verminderung der Salzeinleitung zu erarbeiten und in die Diskussion einzubringen. Das Erstbeste werden wir nicht akzeptieren. In diesem Sinne unterstütze ich das Anliegen der Kalikumpel ausdrücklich. Dies wird auch in Zukunft Ziel unserer Bemühungen sein. Dass schrittweise weitere Verbesserungen in der Werra notwendig sind, wurde bereits im Jahre 2003 in die damalige wasserrechtliche Erlaubnis geschrieben. Wir haben darauf gedrungen, den Härtegrenzwert nur für sechs Jahre und nur mit begleitendem Untersuchungsprogramm festzusetzen. 2009 läuft die Frist aus. Dann wird zunächst der Grenzwert für die Härte auf dem Prüfstand stehen. Spätestens 2012 wird dann der Chloritgrenzwert deutlich niedriger als heute auferlegt werden müssen.
Zu Frage 1: Rechtliche Grundlage für die Salzwassertransporte an die Werra ist die wasserrechtliche Erlaubnis des Regierungspräsidiums Kassel vom
26.11.2003. Die Einleitung von Salzabwässern in die Werra ist auf den Fall eines Entsorgungsengpasses im Werk Neuhof Ellers, also auf eine Notfallsituation beschränkt. Von dieser Regelung wurde erstmals am 29.05.2007 Gebrauch gemacht. Die Einleitung der Salzabwässer ist an die Einhaltung des Grenzwertes von 2.500 mg/l Chlorit und 90 deutsche Härtegrade am Pegel Gerstungen gebunden. Eine dauerhafte Einleitung von Haldenabwässern aus Neuhof Ellers in die Werra ist von der wasserrechtlichen Entscheidung nicht abgedeckt.
Zu Frage 2: Die Kali + Salz GmbH hat am 20. Mai 2003 einen Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung zur Einleitung von Salzwasser aus den Standorten Hattdorf und Wintershall beim Regierungspräsidium Kassel gestellt. In diesem Verfahren wurde das Thüringer Landesverwaltungsamt als obere Wasserbehörde beteiligt. Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat dazu am 4. September 2003 Stellung genommen. Diese Stellungnahme liegt Ihnen vor. In der Hauptsache ging es darum, die zukünftige Entwicklung der Werra wie auch der gesamten Region positiv zu beeinflussen. So wurde für die Anpassung des Härtegrenzwertes eine zeitliche Befristung auf sechs Jahre gefordert. In dieser Zeit soll durch ein umfangreiches Untersuchungsprogramm festgestellt werden, welche Faktoren die Gewässergüte im besonderen Maße beeinflussen. Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden die Grundlage für die in den Jahren 2009 und 2012 anstehenden Entscheidungen für die zukünftigen Grenzwerte in der Werra sein. Selbstverständlich darf ich an dieser Stelle nochmals darauf hinweisen, dass die Ulster bis 2012 schrittweise von ihrer Salzlast befreit wird. Über diese für die Zukunft positive Weichenstellung hinaus wurde die für eine mögliche Havariesituation im Werk Neuhof Ellers vorgesehene Engpassregelung getroffen. Entsprechend dem damaligen Kenntnisstand war mit der Versenkung in den Plattendolomit eine langfristig verfügbare Entsorgungsmöglichkeit für die anfallenden Salzabwässer vorhanden. Das von dieser Engpassregelung bereits jetzt Gebrauch gemacht werden muss, war anhand der vorgelegten Unterlagen für das Thüringer Landesverwaltungsamt nicht absehbar.
Zu Frage 3: Das Ziel des Verwaltungsabkommens über die Gewährung von Zuwendungen des Bundes und der Länder für Maßnahmen zur Reduzierung der Werra-Weser-Versalzung war die rasche Sanierung von Werra und Weser. Dieses wurde durch die Umsetzung von sechs Maßnahmen, u.a. der Einführung des Untertagespülversatzes in Unterbreizbach sowie der Einführung der Salzlaststeuerung erreicht. Die Maßnahmen wurden von 1992 bis 1999 mit Ausnahme des Pufferspeichers Gerstunger Mulde umgesetzt. Finanziert wurde das Programm von Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfa
len und Thüringen - je 10 Prozent Förderanteile - und dem Bund 50 Prozent. Insgesamt wurden rund 105 Mio. DM investiert, davon waren 60 Mio. DM Fördermittel. Mit der heute erreichten dauerhaften Absicherung der Salzlast der Werra auf unter 2.500 mg/l Chlorid sind die Zielstellungen des Verwaltungsabkommens von 1992 erfüllt worden.
Zu Frage 4: Bei dem mit dem Generalvertrag für die abschließende Finanzierung der Altlasten im Freistaat Thüringen u.a. abgelösten Privatisierungsvertrag in Verpflichtung des Bundes gegenüber der Kali- + Salz GmbH geht es um die sichere Verwahrung von untertägigen Hohlräumen aus den Zeiten bergbaulicher Tätigkeiten vor der Wende bzw. bis zur Privatisierung der Thüringer Betriebe im WerraRevier. Dies geschieht zum Schutz der Bevölkerung, um Ereignisse wie zum Beispiel den Gebirgsschlag von Völkershausen 1989 zu verhindern. Diese wichtige Aufgabe steht in keinem Zusammenhang zu den hier angesprochenen Salzwasserableitungen in die Werra.
Herr Minister, können Sie mir denn noch erklären, wie Kali + Salz Ihnen den Engpass mitgeteilt hat oder wie lange der Engpass besteht, weil, die Genehmigung für den Plattendolomit war ja noch über 30 Jahre. Jetzt sind drei Jahre vergangen und nun soll es einen Engpass geben. Da müssen sie ja uns, dem Land Thüringen, das sicherlich erklären, wie lange der Engpass anhält und worauf der jetzt aufbaut.
Frau Becker, das ist eine Frage, die haben wir schon oftmals besprochen und Sie kennen auch ganz genau die Antwort, dass das sehr vielschichtig ist. Ich bin gern bereit, Ihnen das schriftlich mitzuteilen, da das hier sicher jetzt zu lange dauern würde, alle Gründe dafür aufzuführen.
Mich würde schon interessieren, wie Sie überhaupt die Engpassregelung definieren und auch was dauerhafte Einleitung bedeuten soll. In der Presse war zum einen zu lesen, dass jetzt die Laugeneinleitung in die Werra stattfindet und Kali + Salz Versuche macht,
den Einfluss auf das Grundwasser im Bereich Neuhof Ellers zu testen. Sind denn Grundwassertests eigentlich mit einer Engpasslösung vereinbar? Zum Zweiten war zu lesen, dass Kali + Salz davon ausgeht, dass die Zahl der Lkws, die jetzt mit der Lauge zur Werra fahren, sich bis auf 200 täglich erhöhen könnte. Ist das dann keine dauerhafte Einleitung, die ja nach Ihrer Aussage durch den Planfeststellungsbeschluss nicht abgedeckt ist?
Ich würde vorschlagen, da mir das ganz einfach wichtig ist, dass das vernünftig und ordentlich beantwortet wird, dass wir das schriftlich machen. Damit Sie auch was in der Hand haben und dass Sie dann nicht in 14 Tagen wiederkommen und dieselben Fragen noch mal stellen, denke ich, ist es vernünftig, wir machen das schriftlich.
Dankenswerterweise beantwortet der Herr Minister alle Fragen schriftlich. Danke. Weitere Fragen liegen auch nicht vor. Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage, Abgeordneter Gumprecht, CDU-Fraktion, in Drucksache 4/3111.
Wirtschaftsförderung oder Werbung für private Unternehmen in den Amtsblättern der Thüringer Kommunen?
Nach der Thüringer Kommunalordnung regelt die Hauptsatzung die Bekanntmachungen und Bekanntgaben einer Kommune. In den Amtsblättern werden speziell die Satzungen, die Beschlüsse und sonstige Informationen der jeweiligen Kommune veröffentlicht.
Die Landkreise bemühen sich um die Vermittlung von freien Gewerbeflächen der Gemeinden und Unternehmen, aber auch um die Vermittlung von Arbeitsplätzen in den Firmen der Region.
Der Landkreis Altenburger Land hat seit vorigem Jahr in rund einem Dutzend seiner Amtsblätter kostenlos Werbung für private Unternehmen gemacht. So wurde in anzeigenähnlichen redaktionellen Beiträgen für die private Immobilienfirma MHW GmbH und Co. KG geworben, die in ihrem Altenburger MHWKarree Gewerbeflächen anbietet. Das Unternehmen selbst wirbt mit dem LOGO des Landkreises.
In einer weiteren Serie anzeigenähnlicher Beiträge wurden Stellenanzeigen für Privatfirmen unterschiedlichster Branchen veröffentlicht.
2. Stellt unentgeltliche Werbung in den Amtsblättern der Landkreise einen Verstoß gegen die Thüringer Kommunalordnung dar?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Gumprecht beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2: Den Kommunen steht im Rahmen der Wirtschaftsförderung ein weit gefächertes Instrumentarium von Unterstützungs- und Anschubmaßnahmen zur Verfügung. Solche Maßnahmen können in speziellen kommunalen Dienstleistungen bestehen, die der Verbesserung der örtlichen Wirtschaftsstruktur dienen. Eine solche Dienstleistung kann unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und haushaltswirtschaftlicher Grundsätze auch die kostenlose Nutzung von kommunalen Werbeplattformen wie das Internetportal oder das Amtsblatt sein. Die Verwendung des Landkreislogos ist unter diesen Voraussetzungen als Maßnahme der Wirtschaftsförderung ebenfalls möglich.