Weitere Wortmeldungen von Abgeordneten liegen mir nicht vor. Das Wort hat Minister Prof. Dr. Goebel - Entschuldigung. Das Wort hat zunächst Abgeordneter Panse, CDU-Fraktion, und danach der Minister.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kollegen! Frau Skibbe, Sie haben eine ganze Menge an Fragen hier formuliert, Sie wollten gar keine Antworten. Sie haben das hier in der Aktuellen
Stunde thematisiert. Wenn Sie auf Ihre Fragen ernsthaft Antworten gewollt hätten, hätten Sie es sicherlich wie Ihre Kollegin Reimann gemacht und das in einer Anfrage formuliert oder entsprechend auch einen Tagesordnungspunkt hier beantragt, der uns mehr Zeit gegeben hätte, als hier fünf Minuten zu klagen. Das ist etwas, was ich durchaus immer wieder auch feststelle bei den Aktuellen Stunden, das bringt uns nicht weiter, wenn wir hier klagen, aber nicht inhaltlich darüber reden können.
Zum Zweiten, Herr Döring, Sie haben beklagt, dass die Horte in Thüringen nach Ihrer Auffassung keine Zukunft hätten. Das ist falsch. Wir wollen die Horte weiterentwickeln, weil wir sie genau brauchen, weil wir sie erhalten wollen. Die Zahlen geben uns da durchaus recht. Ich werde darauf eingehen können.
Zum Dritten: Frau Reimann, wenn Sie hier darstellen, dass Ihr eigentliches zentrales Anliegen die Entfristung von Arbeitsverträgen ist, dann hätten Sie es doch beantragt bitte. Dann hätten wir es doch im Bildungsausschuss miteinander besprechen können. Kollege Emde hat darauf hingewiesen, dass es dort mehrfach Thema war. Ich möchte auch ein paar Zahlen gleich mal richtigstellen. Wenn Sie sich hier vorn hinstellen und aus Ihrer eigenen Kleinen Anfrage zitieren, müssen Sie richtig zitieren. Nicht 63 Prozent, sondern 67 Prozent der Thüringer Schülerinnen und Schüler nutzen einen Hort. Sie haben 63 Prozent gesagt. Das sind von den 63.000 Schülern, die wir in Thüringen haben, weit über 42.000. Diese Zahl steigt Jahr für Jahr. Das ist doch durchaus, Herr Kollege Döring, ein Beleg dafür, dass die Horte in Thüringen angenommen werden und dass sie sich bewähren. Wenn Sie hier, Frau Kollegin Reimann, die Personalstellen vortragen, müssen Sie auch sagen, dass in Ihrer Kleinen Anfrage drinsteht, dass auf den 1.333 Erzieherstellen derzeit 2.000 Personen im Horteinsatz tätig sind - durchaus mehr an Personal, wenn auch nicht mit Vollzeitbeschäftigtenstellen. Das ist im Übrigen etwas, was wir im Kindertagesstättenbereich auch erleben. Sie haben auf die befristeten Arbeitsverträge hingewiesen, das steht in Ihrer Anfrage drin. 402 befristete Arbeitsverträge haben wir derzeit. Davon laufen 216 in diesem Schuljahr aus. Von den 216 sind im Übrigen nicht 84, sondern 94 entfristet worden, also rund die Hälfte derjenigen, die jetzt unbefristet wieder eingestellt werden. Für die verbliebene Zahl gibt es doppelt so viele Bewerber auf befristete Arbeitsverhältnisse. Also insofern können wir zuversichtlich sein, dass zum 15. August, nämlich zu Beginn der neuen Schuljahresplanung tatsächlich die Personalsituation in den Horten sich so darstellen wird, dass das Hortpersonal vorhanden ist. Nun können wir darüber streiten, ob das ausreichend und umfänglich ist. Sie wissen, im Kita-Gesetz steht drin: 0,6 VbE für 20 Kinder, die in Kindertagesstätten betreut werden. In der Regel
ist das, wenn Sie die Zahlen in Relation setzen, die Zahlen der betreuten Kinder, die tatsächlich die gesamte Zeit im Hort verbringen, tatsächlich auch so, dass 30 Kinder auf eine VbE im Hort kommen. Das ist die Zahl, wie es sich darstellt. Wenn Sie sich allerdings die Wirklichkeit in den Einrichtungen anschauen, wie viele Kinder pro Hortgruppe betreut werden, werden Sie feststellen, diese Zahl liegt deutlich darunter.
Ein weiterer Punkt: Kollege Emde hat auf das Modell zur Kommunalisierung der Horte hingewiesen. Dem vorgeschaltet hat die Landesregierung jetzt mit dem Erprobungsmodell der Weiterentwicklung der Thüringer Grundschule, denke ich, ein interessantes und lohnenswertes Modell geschaltet. Dass das interessant ist, beweist, dass sich vier Landkreise darum bemüht haben, aber auch die kreisfreie Stadt Erfurt. In der kreisfreien Stadt Erfurt, liebe Kolleginnen und Kollegen, trägt jemand die Verantwortung, der das hier vor einigen Monaten, vor einigen Jahren noch heftig kritisiert hat.
Andreas Bausewein, der Oberbürgermeister in Erfurt ist, genauso wie die Beigeordnete Frau Thierbach sind ganz heiß darauf, dieses Modell mitzumachen und sie tun dies auch, weil es sinnvoll ist. Ich glaube, das ist doch auch ein Beleg, dass wir in der Tat darüber diskutieren sollten, wie dieses Modell funktionieren kann,
Ein Weiteres, Frau Kollegin Skibbe, Sie haben nach der Finanzierung gefragt. Dazu tagt eine Arbeitsgruppe. Es gibt eine Stabsgruppe im Ministerium, die mit den Landkreisen und der kreisfreien Stadt Erfurt darüber berät, auch über die Finanzierung, aber eben vor allem auch darüber, wie dieses Modell bis 2012 zum Erfolg geführt werden kann.
Ein Letztes, ich möchte das schon mit Zahlen untersetzen, die Zahlen sind in Thüringen durchaus unterschiedlich. Kollege Kuschel hat gefragt, wie es im Wartburgkreis aussieht, ich habe mir die Mühe gemacht, das mal hier in Erfurt zu erfragen. Die Zahlen der Hortnutzung sind seit dem Jahr 2001/2002 bis zum jetzigen Jahr 2006/2007 von 59 Prozent damals in Erfurt auf 80 Prozent gestiegen. 80 Prozent der Grundschüler in Erfurt gehen in den Hort, zunehmend inzwischen Kinder auch in der dritten und
vierten Klasse. Das ist ein Beleg dafür, dass die Horte angenommen werden. Rund 26 Wochenstunden werden die Kinder in Erfurt betreut und da möchte ich zum Schluss mit einem Zitat noch enden, warum die Stadt Erfurt bei diesem Modellprojekt mitmacht. Die Stadt Erfurt macht bei dem Modellprojekt mit, weil wir die Stärkung der Entscheidungskompetenz und mehr Gestaltungsmöglichkeiten für Unterricht und Betreuung in offenen Ganztagsschulen wollen und wir wollen dies weiterentwickeln. Das ist eins zu eins das, was die Landesregierung bei dem Modellprojekt ins Konzept geschrieben hat, und es ist interessanterweise eins zu eins das, was der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Erfurt und die Beigeordnete Tamara Thierbach gegenüber dem Land und uns auch in Anfragen erklärt. Ich glaube, an dieser Stelle ist das ein beredtes Beispiel dafür, dass wir gemeinsam dieses Modell zum Erfolg führen sollten und hier nicht schlechtreden. Vielen Dank.
Weitere Wortmeldungen von Abgeordneten liegen mir jetzt wirklich nicht mehr vor und das Wort hat Minister Prof. Dr. Goebel.
Vielen Dank, Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich zunächst ein paar Worte zu den Grundlagen der jetzigen Entwicklung im Bereich der Horte sagen. Der Ministerpräsident hat in seiner Regierungserklärung am 9. September 2004 ausgeführt, und ich zitiere: „Bildung und Erziehung der Kinder, das ist natürlich zu allererst das Recht, aber auch die Pflicht der Eltern und deshalb wollen wir die Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und Kindergärten, zwischen Eltern und Schulen weiterentwickeln.“ Das, meine Damen und Herren, war der Auftakt für eine Reihe weitreichender Maßnahmen, vor allem eben auch im Bildungsbereich. Konzepte wie „Bildung und Betreuung von 2 bis 16“ setzen dabei neueste wissenschaftliche Erkenntnisse um. Sowohl die Untersuchungen der OLCD als auch der Enquetekommission „Bildung und Erziehung in Thüringen“ kommen zu dem Ergebnis, dass das Elternrecht und die bildungspolitische Verantwortung vor Ort gestärkt werden sollen, wenn bildungspolitische Kompetenzen dezentralisiert und verlagert werden. Es sind in der Tat die Verantwortlichen vor Ort, die auf praxisnahem, direktem und unkompliziertem Weg am effektivsten an der Verbesserung der Bildungs- und Betreuungsqualität mitwirken können. Die Verantwortung sollte dabei aber nicht nur nah am Bildungs- und Betreuungsgeschehen verankert sein, sondern auch zwischen den einzelnen Verantwortungsträgern gut vernetzt. Diesem
Ansatz ist unser seinerzeitiges Konzept „Bildung und Betreuung von 2 bis 16“ gefolgt. Auf dem Weg zur Umsetzung stellte sich in Gesprächen der Schritt der Kommunalisierung der Grundschulhorte allerdings als den Kommunen nicht weitreichend genug heraus. Ihren Vorstellungen von sozial und räumlich vernetzten Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsangeboten entsprach der Gedanke einer vollständigen Kommunalisierung der Grundschulen, indem sowohl Aufgaben als auch pädagogisches Personal in die Hände der Kommunen gelegt werden sollten. Das war der Ansatzpunkt für Gespräche, die wir seit über einem Jahr mit den kommunalen Spitzen geführt haben. Das Thüringer Kultusministerium ist auf diesen Vorschlag eingegangen. Ich verweise noch einmal auf das, was ich im April hier im Bericht der Landesregierung zur Zukunft der Horte gesagt habe. In der gesamten Bundesrepublik wäre eine Kommunalisierung aller Grundschulen mit gleichzeitiger Wandlung der Beschäftigten von Landesbediensteten in Kommunalbedienstete einmalig. Es besteht insbesondere die Frage, ob diese flächendeckende Übertragung der Beschulung von Grundschulkindern auf die Kommunen auch mit den Anforderungen des Grundgesetzes und an die Staatliche Schulaufsicht vereinbar ist. Das hieße nämlich, dass dem Land die Dienstaufsicht für eine gesamte Schulart teilweise entzogen wäre; hierüber besteht noch keine gesicherte Rechtsauffassung. Dies war also in der Kürze der Zeit nicht umfassend leistbar. Richtig ist, dass die Beteiligung der Gemeinden an der Schulaufsicht in der juristischen Kommentierung des Grundgesetzes als zulässig erachtet wird, also Mitarbeit ist dort durchaus möglich. Offen ist jedoch, bis zu welchem Grad sie sich an der Schulaufsicht beteiligen dürfen. Aus diesen Gründen haben wir dann gemeinsam mit den kommunalen Spitzen ein anderes Ziel verfolgt, nämlich das Konzept der Weiterentwicklung der Thüringer Grundschulen. Dieses Konzept verfolgt das Ziel, die gemeinsame Verantwortung von Land und Kommune auszugestalten und die vom Thüringer Landkreistag geforderte Einheit von Bildung, Betreuung und Erziehung sicherzustellen. Das ist der Grundansatz unserer Politik. Es geht um eine Weiterentwicklung der Grundschule. Es bleibt bei einer durchaus integrativen Arbeit von Hort und Grundschule und es geht darum, inhaltlich die Dinge zu entwickeln. Wir wollen dies, das ist ja mehrfach gesagt worden, zunächst mit Erprobungscharakter umsetzen, um die Repräsentativität auch sicherzustellen. Wir haben uns mit den kommunalen Spitzenvertretern und Vertretern einzelner Kommunen und Landkreise darauf geeinigt, dass zunächst eine solche weiterentwickelte Thüringer Grundschule in vier Landkreisen und einer kreisfreien Stadt erprobt wird. Dieses wollen wir mit Beginn des Februars des nächsten Jahres tun. So lange gibt es eine Steuergruppe, die die Rahmenbedingungen erarbeitet. Es wird darauf ankommen, auch Verträge mit den Kom
munen so abzuschließen, dass für alle Beteiligten, das Land, die Kommunen aber auch die Beschäftigten, Sicherheit gegeben ist. Im Wege der Umsetzung wollen wir natürlich dann sehen bis 2012, inwieweit dieses Modell eine Verbreiterung finden kann.
Meine Damen und Herren, ich gehe davon aus, dass mit dem Februar 2008 in den Landkreisen Eichsfeld, Sömmerda, Saalfeld-Rudolstadt, Greiz und der kreisfreien Stadt Erfurt diese Pilotprojekte beginnen. In der Zwischenzeit wird auch in allen anderen Teilen des Landes die Hortbetreuung auf der Basis der jetzigen Rechtsgrundlagen voll inhaltlich sichergestellt. Ich freue mich, dass Frau Reimann anerkannt hat, dass die Qualität der Hortbetreuung in Thüringen gut ist. Sie müssen noch einmal mit Ihrer Kollegin Frau Skibbe in Kontakt treten, die ja hier beklagt hat, dass diese gute Hortbetreuung von vermeintlich schlecht ausgebildeten Erzieherinnen durchgeführt wird. Das ist ein Widerspruch, der sich mir nicht erklärt, aber vielleicht können wir das an anderer Stelle noch einmal diskutieren. Für die Quantität gilt allerdings, dass wir die bisherigen Betreuungsverhältnisse auch in den Übergangsjahren in jedem Fall sicherstellen werden. Jedes Kind in Thüringen, das in eine Grundschule geht und eine Hortbetreuung benötigt, wird sie in der gewohnten Qualität bekommen. In den Modellregionen wird schnell sichtbar sein, dass sich die Qualität dort noch steigern wird. Vielen Dank.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit schließe ich den ersten Teil der Aktuellen Stunde und rufe auf den zweiten Teil
b) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: “Kein Verwaltungskostenbeitrag an Thüringer Hochschulen“ Unterrichtung durch die Präsiden- tin des Landtags - Drucksache 4/3037 -
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, schon der Titel des Antrags zu dieser Aktuellen Stunde, die auf Wunsch der SPD-Fraktion stattfindet, verwirrt, denn der Landtag, dieses Hohe Haus, hat das Thüringer Hochschulgebühren- und -entgeltgesetz im Dezember 2006 - also noch nicht lange her - beschlossen. Es ist seit dem 01.01.2007
in Kraft und legt in seinem § 4 fest, dass die Hochschulen bei der Erstimmatrikulation und jeder folgenden Rückmeldung von den Studierenden einen Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 50 € für jedes Semester zu erheben haben. Pro Semester wohlgemerkt und nicht pro Monat, wie manchmal in der Öffentlichkeit falsch behauptet wird. Der Verwaltungskostenbeitrag ist also geltendes Recht. Es besteht weder für die Erhebung noch für die Zahlung ein Ermessensspielraum. Die Studierenden werden mit dem Verwaltungskostenbeitrag an den Kosten beteiligt, die insbesondere im Zusammenhang mit der Immatrikulation, Beurlaubung, Rückmeldung, Exmatrikulation, Hochschulzulassung, mit Leistungen der allgemeinen Studienberatung, mit Leistungen der Auslandsämter oder mit Leistungen bei der Vermittlung von Praktika und bei der Förderung des Übergangs ins Berufsleben stehen. Alles Verwaltungsleistungen, die nicht dem Lehrbetrieb zuzuordnen sind. Es handelt sich daher, das sei noch einmal ausdrücklich vermerkt, gerade nicht um eine Studiengebühr. Andere Länder erheben übrigens seit Jahren Verwaltungskostenbeiträge oder Gebühren in einer Höhe zwischen 40 €, wenn wir etwa nach Baden-Württemberg schauen, oder aber bis zu 75 €, wenn wir nach Niedersachsen ins Nachbarland blicken. Wir liegen mit 50 € eher im unteren Mittelfeld. Alle anderen erhebenden Länder decken übrigens mit den Gebühren ausschließlich die Ausgaben. In Thüringen hat der Landtag dagegen beschlossen, dass 50 Prozent der Einnahmen den Hochschulen direkt verbleiben. Thüringen ist hier ein Vorreiter in Deutschland. Wer also die Zahlung des Verwaltungskostenbeitrags verzögert oder gar nicht zahlt, schädigt direkt die eigene Hochschule, so auch der Rücklauf der Hochschulen an uns.
Überhaupt ist der Boykottaufruf der Konferenz Thüringer Studierendenschaften und einzelner Studierendenschaften Thüringer Hochschulen unverständlich und nicht vom demokratischen Geist geprägt,
den man von zukünftigen Leistungseliten erwarten darf. Denn der Verwaltungskostenbeitrag wurde in einem demokratischen Gesetzgebungsverfahren beschlossen.
(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Das Blindengeld wurde auch abgeschafft in einem Gesetzgebungsverfahren und es gab Proteste dagegen und anschließend wurde es wieder eingeführt. Das ist Zivil- courage.)
Selbstverständlich wurden die Studierenden während des laufenden Gesetzgebungsverfahrens angehört, konnten ihre Meinung einbringen. Genauso selbstverständlich muss man nun die im parlamentarischen Verfahren von den gewählten Volksvertretern beschlossene gesetzliche Regelung respektieren. Ein Boykottaufruf ist dagegen eine glatte Aufforderung zum Rechtsbruch. Das wissen Sie.
Das können und dürfen wir aus diesem Haus heraus nicht unterstützen. Das können Sie eigentlich auch gar nicht so gemeint haben.
Jedem Studierenden an einer Thüringer Hochschule muss bewusst sein, jedem Thüringer Studierenden muss bewusst sein, dass er oder sie sich bei einer Beteiligung an der Aktion der Konferenz Thüringer Studierendenschaften rechtswidrig verhält, was durchaus empfindliche Konsequenzen für das Studium und den einzelnen Studierenden selbst nach sich ziehen kann, denn die Nichtzahlung des Verwaltungskostenbeitrags auf das von der Hochschule angegebene Konto und die Zahlung des Beitrags auf ein Treuhandkonto stehen beide der Nichtzahlung gleich. Sie wissen, das bedeutet, die Immatrikulation oder Rückmeldung zum neuen Semester ist nicht ordnungsgemäß erfolgt. Dies birgt für den Studierenden jeweils, ich wiederhole, erhebliche Risiken, da mit der Nichtimmatrikulation bzw. in der Folge der Exmatrikulation unmittelbar oder mittelbar Nachteile und Rechtsfolgen verbunden sind. Das ist nicht allen bewusst. Die Mitgliedschaft an der Hochschule endet und somit auch das Recht, Lehrveranstaltungen zu besuchen, Prüfungen abzulegen; Leistungen des Studentenwerks können nicht mehr in Anspruch genommen werden: Verpflegungseinrichtungen, Wohnheime, Kindertagesstätte, Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz entfallen. Die Eltern verlieren den Kindergeldanspruch. Es entfallen weitere mit der Immatrikulation verbundene soziale Vergünstigungen wie Bibliotheksnutzung, Hochschulsport usw. Aber viel schwerer wiegt etwa, dass der Krankenversicherungsschutz für den jeweiligen Studierenden erlischt. Man denke nur etwa an ein Unfallgeschehen oder eine schwere Erkrankung. Für ausländische Studierende entfällt gegebenenfalls sogar die Aufenthaltserlaubnis, da diese oftmals an den Studierendenstatus geknüpft ist. Bei Erstimmatrikulation in zulassungsbeschränkten Studiengängen droht der Verlust des Studienplatzes. Schließlich verliert der rechtswidrig nicht zahlende Studierende zudem externe Vergünstigungen, die mit dem Studentenausweis verbunden sind. Das wäre marginal im Vergleich zu anderen Positionen, die ich aufgezählt habe.
Wer also leichtfertig Studierende in dieses Abenteuer treibt, verursacht unmittelbar sehr direkte Gefahren für die Studierenden, die diese nicht bedenken. Es zeugt im übrigen auch nicht von einem hohen Verständnis der demokratischen, rechtsstaatlichen Gegebenheiten, wenn die Konferenz Thüringer Studierendenschaften im Falle der Beteiligung von nur 20 Prozent der Studierenden an ihrer Boykottaktion mit der - ich betone das ausdrücklich - Regierung über gesetzliche Neuregelungen verhandeln will. Mit der Regierung verhandeln will! Erstens sind 20 Prozent immer noch eine deutliche Minderheit; unsere Demokratie lebt von Mehrheitsentscheidungen, wem sage ich das. Zweitens werden Gesetze immer noch im Landtag beschlossen, nicht von der Regierung. Auch hier gäbe es also einiges zu lernen und zu studieren für die obersten Studierendenvertreter Thüringens.
Aber die Studierenden an den einzelnen Hochschulen sind mit übergroßer Mehrheit ohnehin anderer Meinung, als ihre Vertreter in der Konferenz. An der Fachhochschule Nordhausen etwa wurde die Boykottaktion laut einer aktuellen Mitteilung des dortigen Studentenrats abgebrochen, weil bis gestern nur 4 Prozent der Studierenden den Beitrag auf das von der Konferenz der Studierendenschaften eingerichtete Konto eingezahlt hatten.
Ich jedenfalls rufe auch von dieser Stelle aus alle Thüringer Studierenden zur Rechtstreue auf. Zahlen Sie den Verwaltungskostenbeitrag, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist! Sie erfüllen damit Ihre Pflicht und stärken gleichzeitig Ihre Hochschule, da die den Hochschulen verbleibenden Einnahmen, ich wiederhole - und es geht hier um eine Summe von etwa 2,5 Mio. € pro Jahr - die Ausgabemöglichkeiten der Hochschulen verstärken. 2,5 Mio. € im Jahr sind für die Hochschulen z.B. 50 wissenschaftliche Mitarbeiter oder rund 75.000 Lehrauftragsstunden im Jahr. Das zählt. Insofern fordere ich dringend auf, in dieser Debatte zur Vernunft zurückzukehren. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, werte anwesende Studentinnen und Studenten! Herr Staatssekretär, leider ist die Zeit knapp bemessen, deswegen werde ich auf Ihre Ausführungen nicht eingehen. Ich darf Ihnen nur sagen, sie haben mich teilweise doch etwas
Mit der Einführung des Verwaltungskostenbeitrags ab Herbst 2007 hat die CDU für beträchtliche Unruhe bei den Thüringer Studierenden gesorgt. Es hat sich bereits während der Novellierung der Hochschulgesetzgebung im vergangenen Winter gezeigt - ich erinnere nur an die beiden Studenten-Demos am Landtag -, das zeigt sich auch beim Boykottaufruf, den KTS und Studierendenräte vor einigen Wochen veröffentlicht haben. Die Thüringer Studierenden haben dabei klar benannt, was es mit der neuen Verwaltungsgebühr auf sich hat. Sie ist seitens der Landesregierung und der CDU als Einstieg in allgemeine Studiengebühren gedacht.
Meine Fraktion teilt diese Einschätzung, deshalb haben wir seinerzeit auch gegen diese Erhebung des Verwaltungskostenbeitrags gestimmt. Bis heute ist es der Landesregierung nicht gelungen, eine echte sachliche Notwendigkeit für einen zusätzlichen Verwaltungskostenbeitrag aufzuzeigen. Wo, wann und weshalb plötzlich ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand an den Hochschulen entstanden sein soll, bleibt wohl auf ewige Zeiten das Geheimnis des Kultusministers. Aber der CDU geht es ja auch gar nicht um die Abdeckung realer oder imaginärer Verwaltungszusatzkosten, das ist nur ein Alibi. Sie will schon jetzt den Boden bereiten für die beabsichtigte Einführung allgemeiner Studiengebühren ab 2009 - um nichts anderes geht es hier.
Am deutlichsten hat das im vergangenen Winter Herr Kollege Schwäblein ausgesprochen. Er wandte sich hier im Plenum vehement gegen den Verwaltungskostenbeitrag, aber nicht etwa, weil er den Weg für allgemeine Studiengebühren bereite, sondern weil er auf diesem Weg nicht weit genug voranschreite. Ginge es nach Herrn Schwäblein, so würden im nächsten Semester an den Hochschulen gleich allgemeine Studiengebühren in Höhe von 500 € pro Semester erhoben.
Der Status der neuen Verwaltungsgebühr als Studiengebühr light, als bloßes Einfallstor in Richtung einer Erhebung allgemeiner Studiengebühren, ist damit in wünschenswerter Klarheit auch seitens der CDU so benannt.