Darüber hinaus, Herr Matschie, wurmt mich auch, Thema Ihrer Aktuellen Stunde ist nicht „Keine Studiengebühren an Thüringer Hochschulen“, sondern - ich will es hier noch mal sagen - „Kein Verwaltungskostenbeitrag“. Aber alle beiden Redner haben hier intensiv debattiert zu Studiengebühren. Ich will es noch mal wiederholen, wir hatten ja die Diskussion bereits in der vorletzten Sitzung gehabt. Da hatten Sie den Antrag zur Aktuellen Stunde, „Keine Studiengebühren in Thüringen“ - ich will es noch mal wiederholen - es gibt keine Pläne, in Thüringen Studiengebühren einzuführen, das ist ganz klar. Da gibt es auch das Wort des Ministerpräsidenten. Aber lassen Sie uns doch über das Thema politisch diskutieren. Herr Matschie, Sie selbst haben doch über dieses Thema diskutiert vor Jahren.
Und fragen Sie doch mal in den Universitäten, fragen Sie doch mal die Rektoren, wie die dazu stehen. Und, Herr Eckardt, fragen Sie auch, wie die Rektoren zum Verwaltungskostenbeitrag stehen. Die Universitäten rechnen mit diesem Geld. Es ist vorhin genannt, es waren 5 Mio. € im Jahr, 2,5 Mio. € pro Semester, 1,25 Mio. €, die bei den Universitäten bleiben.
Das ist eine Menge Geld. Es ist genau dargestellt worden, was man mit diesem vielen Geld machen kann, das halte ich für außerordentlich vernünftig.
Und dann - das stört mich auch etwas - wie Ihnen ja bekannt sein dürfte, in Berlin versuchen die PDS und die SPD zu regieren. Und auch in Berlin gibt es ein Hochschulgesetz und dort haben sie den Verwaltungskostenbeitrag. Und hier stellen Sie sich hin mit einer Aktuellen Stunde und protestieren gegen dieses Hochschulgesetz. Das ist für mich nicht aneinanderzubringen - in Berlin diese Meinung, in Thüringen diese Meinung. Werden Sie sich doch mal einig, welche Meinung Sie haben, nur das ist ein Problem.
Und - darauf möchte ich auch hinweisen - es gibt ja auch eine andere Auffassung bei den Studierenden in Thüringen. Hier gibt es einen Flyer, der jedem Abgeordneten zugestellt worden ist. „Soll ich die Verwaltungskosten boykottieren?“ Da gibt es eine Reihe von Gründen, die hier aufgelistet worden sind, dies nicht zu tun, deshalb kein Boykott. Auch diese Meinung gibt es, und in einer Demokratie gehört es nun mal dazu, Meinungsvielfalt und auch entsprechende Gesetzlichkeiten zu respektieren.
Dann noch ein letzter Punkt: Frau Hennig, ich habe das vorhin mit einem leichten Zwischenruf getan, ich will es jetzt noch mal offiziell hier vom Podium sagen. Sie haben vorhin gesagt, das ist kein Protest, das ist kein Boykott, das ist alles legal, das ist eine Form des zivilen Ungehorsams. Die Diskussion kennen wir ja, als Sie die protestierenden Studenten - Sie lachen jetzt - aufgerufen haben, wenn das eben nicht reicht, dann wollen wir eben französische Verhältnisse. Ich weiß, was Sie damit gemeint haben, mit diesen französischen Verhältnissen und Sie können sich jetzt hier hinstellen und können sa
gen, das haben Sie nicht gemeint, aber ich weiß es wohl, und das halte ich für nicht gerade demokratisch. Ich danke Ihnen.
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen von Abgeordneten vor, damit erteile ich Herrn Staatssekretär Bauer-Wabnegg noch einmal das Wort.
Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete Hennig, bei welcher Art Rechtsbruch beginnt denn für Sie der Rechtsbruch? Ich wage das eigentlich kaum zu Ende zu denken. Beginnt hier der angedrohte Systemwechsel? Geltendes Recht ist geltendes Recht und kann nur in Gesetzgebungsverfahren mit Mehrheiten verändert werden. Wenn sich die Mehrheiten nicht organisieren lassen, ist das eben so. Eventuelle Folgen - und das halte ich für fatal und das halte ich offen gestanden ein Stück weit auch für unmoralisch - aus den Boykottaufrufen werden letztlich einzelne Studierende ausbaden müssen. Man sollte diese nicht leichtfertig für sich einfach mal so instrumentalisieren, denn das Einzahlen auf ein Treuhandkonto entspricht einer Nichtzahlung. Ich warne also davor, hier in Abenteuer zu treiben.
Ein bisschen Gespensterdebatte führen wir im Ganzen schon, denn es geht gerade nicht um Studiengebühren. Verwaltungsgebühren sind keine Studiengebühren und bedeuten auch keinerlei Einstieg in Studiengebühren.
Übrigens, Herr Abgeordneter, kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand ist entstanden. Das wurde auch nie behauptet. Es ist ein Verwaltungsaufwand, der bereits gegeben ist und für den - und das ist neu - eine Gebühr erhoben wird. Es war auch nie das Argument, es sei ein neuer Aufwand, sondern das Argument war immer ein bereits vorhandener Aufwand soll ein Stück weit entgolten werden, und der Aufwand wurde objektiviert, Sie wissen das, durch eine Umfrage an den Hochschulen. Wir haben genau die Zahlen zugrunde gelegt, die die Hochschulen uns zurückgereicht haben.
Dennoch vielleicht nur noch zwei Anmerkungen zu den anderen Ländern, die Studienbeiträge im Gegensatz zu Thüringen eingeführt haben. Die Deckelung der Rückzahlungspflichten in den Ländern gerade für die BAföG-Empfänger - und Sie wissen, dass
diese existiert, unterschiedlich in den Ländern, 10.000 €, 12.000 €, 17.000 € - sind letztlich Sozialstipendien; werden letztlich auch für Darlehensempfänger verhindern, dass diese später in ihrem Berufsleben überfordert an den Start gehen. Die Studiengebühren in den Ländern, die Studiengebühren eingeführt haben, sind dort stets zusätzliche Einnahmen. Sie verändern auch nie den Kapazitätsschlüssel. Das ist ja genau das Ansinnen, es geht um eine Qualitätsverbesserung. Insofern wird man auch ganz eindeutig die Erfahrung machen, dass Studiengebühren Studierende nicht von ihrer Studienortwahl abhalten werden. Wir werden erleben, dass gerade starke Studienstandorte, starke Universitäten, starke Hochschulen Studiengebühren erheben werden und sich dadurch noch mal verstärken, sich dadurch noch mal besser darstellen.
In Nordrhein-Westfalen war die Reaktion auch äußerst gering. Hier liegt mir die Pressemeldung aktuell vor: 3,4 Prozent der Studierenden sind weggeblieben. Da wurden vorher ganz andere Zahlen auch dort von der Opposition behauptet. Man muss wirklich sachlich rangehen, man muss sachlich die Argumente austauschen. In einer Welt, in der eine Vielzahl von Ländern die Studienbeiträge eingeführt haben und noch weitere diese einführen werden, muss man genau prüfen, was man will. Aber es gilt: Im Moment führen wir in Thüringen keine Debatte über Studiengebühren. Wir führen derzeit keine Studiengebühren ein, wir debattieren auch nicht darüber. Wir können jederzeit jedes politische Gespräch führen, aber wir sind nicht in der Situation, jetzt darüber zu entscheiden. Vor kaum zwei Wochen war ich zu Gast bei der Landesrektorenkonferenz. Dort wurde sehr mit Sorge ausgetauscht und beobachtet, was im Moment im Rahmen des Boykotts in Thüringen stattfindet. Es gab aber auch eine einhellige Position aller Rektoren und der Rektorin. Natürlich wird man letztlich nicht zulassen können, dass geltendes Recht nicht umgesetzt wird. Die Hochschulen werden sich nicht entziehen können, insofern gehe ich eigentlich mit großer Hoffnung davon aus - und die Zahlen zeigen das ja auch -, dass die Dinge sich verlaufen und dass wir zu einer vernünftigen Debatte zurückkehren, aber im Moment sicher keine Debatte über Studiengebühren führen, die stehen nicht an. Danke.
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit beende ich die Aktuelle Stunde. Ich komme zur weiteren Abarbeitung der Tagesordnung. Bitte, Abgeordneter Schröter.
Frau Präsidentin, bei der Abstimmung zum Tagesordnungspunkt 4 a hat es Unklarheiten im Plenarsaal gegeben und wir beantragen die Abstimmung noch einmal zu diesem Punkt.
(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Es hat keine Unklarheiten gegeben. Das kann doch wohl nicht wahr sein. Das ist doch gar nicht normal.)
Frau Präsidentin, ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass bei dieser Abstimmung in keinster Weise Unklarheiten bestanden haben. Das Abstimmungsergebnis war klar und deutlich. Im Übrigen beantrage ich, falls Sie die Absicht haben, jetzt darüber abstimmen zu lassen, nach § 41 Abs. 6 der Geschäftsordnung, eine Überlegungspause einzuräumen.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, es ist keine Einigung erzielt worden über die Auslegung der Geschäftsordnung für diesen Fall. Entsprechend einem letzten Gutachten, das angefertigt worden ist, entscheidet in solchen Fällen der Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten, der wird jetzt zusammentreten.
Ich unterbreche die Sitzung für eine halbe Stunde. Der Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten trifft sich in einem Fraktionszimmer.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, der Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten ist noch zu keinem Ergebnis gekommen. Ich unterbreche für eine weitere halbe Stunde.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, es ist die halbe Stunde zwar noch nicht herum, aber da alle Abgeordneten sich hier wieder versammelt haben und der Justizausschuss mir eine Empfehlung vorgelegt hat, eröffne ich die Sitzung. Gibt es Widerspruch seitens der SPD-Fraktion, dass ich jetzt be
ginne? Nein. Damit verlese ich Ihnen die Empfehlung des Justizausschusses. Der Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten empfiehlt in der entsprechenden Anwendung der Praxis des Bundestags, dass die heutige Abstimmung wegen Irrtums in der Abstimmung einer Fraktion,
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich möchte nach § 32 unserer Geschäftsordnung eine persönliche Bemerkung abgeben. Die Empfehlung, die gerade verlesen wurde, ist die Empfehlung der Mehrheit im Justizausschuss. Ich habe den Eindruck, dass hier Mehrheit missbraucht wird, um die Demokratie zu verdrehen. Ich kann an dieser Abstimmung nicht teilnehmen. Ich glaube, dass damit die gestern von Ihnen so beschworene Ernsthaftigkeit des Hohen Hauses, dass Sie den Landtag ernst nehmen, heute gleich wieder ad acta gelegt wurde, ad absurdum geführt wurde und ich kann damit, wie Sie mit Demokratie umgehen, nicht leben. Ich werde jetzt nicht teilnehmen.
Abgeordnete Berninger, das ist keine persönliche Erklärung, denn für die hätte ich Ihnen erst am Ende dieser Tagung das Wort erteilen können.
Frau Präsidentin, ich möchte ebenfalls von dem Recht nach § 32 Abs. 1 der Geschäftsordnung Gebrauch machen und eine persönliche Bemerkung zu der jetzt von Ihnen angekündigten Abstimmung abgeben. Ich finde, dass das Verfahren, auf das sich jetzt der Landtag oder das Hohe Haus einlässt, nach außen kein gutes Bild abgibt. Es ist kein Ruhmesblatt für das Parlament, eine Abstimmung so lange wiederholen zu lassen, bis die entsprechenden Mehr
Das ist kein Witz, das ist eine Feststellung. Deshalb empfehle ich, wie ich vorhin im Ausschuss vorgeschlagen habe, dass zunächst ein entsprechendes Gutachten über die Rechtmäßigkeit des Verfahrens angefertigt wird
Herr Abgeordneter Höhn, eine persönliche Bemerkung, in der spricht man nicht zur Sache, sondern nur zu Äußerungen, die in der Aussprache in Bezug auf Ihre Person vorgekommen sind. Sie können Ausführungen zurückweisen oder eigene Ausführungen richtigstellen. Das ist keine persönliche Bemerkung, die Sie hier vorbringen.