Protocol of the Session on November 11, 2004

Nach Darstellung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) treibt die schlechte Zahlungsmoral der Krankenkassen Kliniken in Deutschland an den Rand ihrer Existenz. Auch Thüringer Krankenhäuser klagen über Außenstände von Krankenkassen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hoch sind die Zahlungsverpflichtungen von Thüringer Krankenkassen gegenüber den erbrach

ten Leistungen der Krankenhäuser in Thüringen im Jahr 2004 (bitte die Beträge bezüglich der Zahlungs- verpflichtungen quartalsweise aufgeschlüsselt und den jetzigen Gesamtstand bezüglich der Zahlungs- verpflichtungen der jeweiligen Krankenkasse ange- ben)?

2. In welcher Höhe mussten Thüringer Krankenhäuser in diesem Jahr insgesamt Betriebsmittelkredite aufnehmen, um zahlungsfähig zu sein?

3. Wie oft und in welcher Form ist die Kassenaufsicht des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit im Hinblick auf die Überprüfung der Zahlungsmoral bisher aktiv geworden?

Es antwortet Staatssekretär Illert.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt.

Zu Frage 1: Wegen des in der Anfrage angesprochenen Themas hat sich zuletzt die Landeskrankenhausgesellschaft mit Schreiben vom 3. August 2004 an das Ministerium gewandt. In diesem Schreiben wurden offene Forderungen per 30. Juni 2004 auf rund 44,8 Mio.     0    -   weitaus größte Teil der Forderung auf Krankenkassen, die nicht im Zuständigkeitsbereich des Landes liegen. Zur weiteren Beurteilung liegen dem Ministerium keine auswertbaren Zahlen vor. Ebenso liegen uns belastbare Einzelvorgänge zur Nachprüfung nicht vor. Eine quartalsweise Aufschlüsselung ist dementsprechend nicht möglich. Grundsätzlich gilt Folgendes: Die Krankenkassen schließen mit den Krankenhausträgern gemäß § 112 V. Sozialgesetzbuch zweiseitige Verträge. Diese Verträge stellen die Kostenübernahme, die Abrechnung und sonstige Regelungen für beide Vertragspartner sicher. Einer jüngsten Umfrage zufolge haben alle Krankenkassen, die der Thüringer Aufsicht unterliegen, bestätigt, dass diese Verträge eingehalten werden.

Zu Frage 2: Die Thüringer Krankenkassen sind zumeist privatrechtlich organisiert. Kreditlinien dieser Unternehmen sind dem Ministerium nicht zugänglich.

Zu Frage 3: Der Landesprüfdienst für die Sozialversicherungen prüft regelmäßig im Rahmen des § 274 SGB V die Haushalts- und Geschäftstätigkeit der Krankenkassen. In diese Prüfungen sind auch Leistungsabrechnungen einbezogen. Der Prüfdienst ist

angewiesen, auf die angesprochenen Fragen im Rahmen der Prüfung besonders zu achten.

Danke. Es gibt eine Nachfrage.

Wie beurteilt die Landesregierung die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 13.12.2001, jede Rechnung ist erst von den Krankenkassen zu bezahlen und dann zu prüfen?

Die Frage wird im Rahmen der Tätigkeit des Landesprüfdienstes auch beachtet, offensichtlich gibt es da aber keine Beanstandungen.

Danke. Weitere Nachfragen liegen nicht vor. Damit kämen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage in Drucksache 4/298, Abgeordnete Berninger, PDSFraktion.

Unterbringung von Flüchtlingen in Thüringen

Nach § 2 Abs. 3 des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes (ThürFlüAG) können Personen entsprechend § 1 Satz 1 Nr. 1, 4, 5 und 6 ThürFlüAG in Einzelunterkünften untergebracht werden. Flüchtlingsorganisationen berichten derzeit von zunehmenden Schwierigkeiten bei der Genehmigung und Bereitstellung von Einzelunterkünften für Flüchtlinge in Erfurt, Gotha und Eisenach.

Ich frage die Landesregierung:

1. Gibt es einen Erlass des Innenministeriums, nach dem Flüchtlinge keine oder nur noch sehr eingeschränkt Einzelunterkünfte beziehen können?

2. Trifft es zu, dass Flüchtlinge, die derzeit in Einzelunterkünften untergebracht sind, langfristig wieder in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden sollen?

Danke. Es antwortet Staatssekretär Baldus.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, für die Landes

regierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Berninger wie folgt.

Zu Frage 1: Nein.

Zu Frage 2: Die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften ist der gesetzliche Regelfall, die Einzelunterbringung die Ausnahme. Ein Wechsel von der Einzelunterbringung in Gemeinschaftsunterkünfte ist rechtlich zulässig, findet in der Praxis aber eher selten statt. Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass die kommunalen Aufgabenträger beabsichtigen, diese Verfahrensweise generell in Frage zu stellen.

Danke. Es gibt keine Nachfragen. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage in Drucksache 4/299, Abgeordneter Dr. Pidde, SPD-Fraktion.

Zustand der Landesstraßen im Landkreis Gotha

Der Landkreis Gotha macht in jedem Jahr eine Erhebung, um sich einen Überblick über den Zustand der Straßen im Kreisgebiet zu verschaffen. Der diesjährige Straßenzustandsbericht des Landkreises Gotha zeigt auf, dass - während Bundes- und Kreisstraßen im Wesentlichen in Ordnung sind - von rund 315 Kilometer Landesstraßen 106 Kilometer als stark sanierungsbedürftig eingestuft werden müssen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Kann die Landesregierung die vorliegenden Zahlen für den Landkreis Gotha bestätigen?

2. Kann wie geplant noch in diesem Jahr mit einem Planfeststellungsbeschluss für die L 1025 zwischen Georgenthal und Schönau gerechnet werden, und wenn ja, wann wird das Vorhaben realisiert und wie hoch werden die Kosten für diese Maßnahme eingeschätzt?

3. Wann erfolgt die grundhafte Instandsetzung der L 2147 von Schönau bis zur B 88 und welche Kosten wird diese Reparatur verursachen?

4. Wann erfolgt die Instandsetzung der Ortsstraße und der Ohrdrufer Straße in Waltershausen und welche Kosten sind für diese Maßnahmen anvisiert?

Danke. Es antwortet Minister Trautvetter.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Pidde beantworte ich für die Landesregierung wie folgt.

Zu Frage 1: Ja. Es sind ca. 103 km.

Zu Frage 2: Nein. Ein Planfeststellungsbeschluss für die genannte Maßnahme wird im Jahr 2004 nicht mehr erlassen werden. Die Einordnung der Baumaßnahme ist von den zukünftig für den Straßenbau zur Verfügung stehenden Finanzmitteln im Landeshaushalt abhängig. Daher ist eine verbindliche Aussage über den Baubeginn derzeit nicht möglich. Die Kosten werden auf ca. 3 Mio.  

Zu Frage 3: Auch die für 2006 vorgesehene grundhafte Instandsetzung der L 2147 ist von den für den Straßenbau zur Verfügung stehenden Finanzmitteln abgängig. Die Kosten hierfür betragen ca. 500.000 

Zu Frage 4: Für die Ausbesserung der Ohrdrufer Straße in Waltershausen wurden speziell im Kreuzungsbereich mit der L 1027 in den Jahren 2003 und 2004 insgesamt ca. 120.000     nungsgemäßer Deckenschluss nach Verlegung der Versorgungsleitungen wurde hergestellt. Die Kosten hierfür werden vom Straßenbauamt mit ca. 560.000  angegeben und der Baubeginn ist von den für den Straßenbau zur Verfügung stehenden Finanzmitteln abhängig.

Danke. Nachfragen gibt es keine. Damit gehen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage in Drucksache 4/316, eine Anfrage der Abgeordneten Dr. Scheringer-Wright, PDS-Fraktion.

Überschreitung von Nitrat-Grenzwerten im Trinkwasser

In der "Thüringer Allgemeinen" vom 2. November 2004 wird berichtet, dass Nitrat nach wie vor Flüsse und Seen in Thüringen belastet. Auch im Trinkwasser sollen z.B. im letzten Jahr die Grenzwerte von 50 mg Nitrat pro Liter, insbesondere im Altenburger Land, dem Saale-Orla-Kreis, dem Saale-HolzlandKreis und dem Landkreis Greiz überschritten worden sein.

Ich frage die Landesregierung:

1. In wie vielen örtlichen Dargebotsquellen und bei wie viel Fernwasser wurden mit welcher Häufigkeit

im letzten sowie im laufenden Jahr die Grenzwerte für Nitrat überschritten?

2. In welchen Kreisen ist dies, neben den oben genannten, ebenfalls aufgetreten?

3. Welche Ursachen wurden für die Grenzwertüberschreitungen identifiziert?

4. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung zur Sicherstellung der qualitätsgerechten Wasserversorgung, wenn Grenzwerte überschritten werden?

Danke. Es antwortet Staatssekretär Illert.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt: