Protocol of the Session on March 29, 2007

Damit kommen wir zur Abstimmung über die Neufassung des Gesetzentwurfs, die in der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses in Drucksache 4/2820 enthalten ist. Wer ist für diese Neufassung des Gesetzentwurfs, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen die Neufassung des Gesetzentwurfs, den bitte ich um das Handzeichen. 8 Gegenstimmen. Wer enthält sich der Stimme? 4 Stimmenthaltungen, 8 Gegenstimmen. Damit ist die Neufassung dieses Gesetzentwurfs angenommen.

Wir kommen damit zur Schlussabstimmung und ich bitte Sie, Ihre Stimme abzugeben durch Erheben von

den Plätzen. Wer ist für die Neufassung des Gesetzentwurfs, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. Danke. Wer ist gegen diese Neufassung des Gesetzentwurfs, den bitte ich, sich zu erheben. Einige Neinstimmen. Wer enthält sich der Stimme? 4 Stimmenthaltungen, einige Gegenstimmen. Damit ist die Neufassung dieses Gesetzentwurfs angenommen.

(Beifall im Hause)

Wir kommen damit zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der SPD. Es wird abgestimmt über die Neufassung des Antrags, die in der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit in Drucksache 4/2756 enthalten ist. Wer ist für diesen Antrag, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diesen Antrag? Keine Gegenstimme. Gibt es Stimmenthaltungen? Bei einigen Stimmenthaltungen ist dieser Antrag mit großer Mehrheit angenommen.

Ich beende den Tagesordnungspunkt 1 und rufe auf den Tagesordnungspunkt 2

Thüringer Gesetz zum Übertra- gungsstellenstaatsvertrag Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/2843 - ERSTE BERATUNG

Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Bitte, Herr Minister Sklenar.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Rahmenbedingungen, unter denen die Milcherzeuger am EU-Markt künftig agieren müssen, sind mit den Luxemburger Reformbeschlüssen von 1999 und der Tatsache, dass der EU-Milchmarkt immer stärker durch handelspolitische Vereinbarungen beeinflusst wird, großen Veränderungen unterworfen. Damit werden Veränderungen der betrieblichen Strukturen in Deutschland verbunden sein. Um wachstumsfähigen Milcherzeugerbetrieben die notwendigen Referenzmengen besser verfügbar zu machen, sollen großräumigere Regionen für den Handel von Referenzmengen geschaffen werden. Zu diesem Zweck werden die bisherigen 16 Übertragungsbereiche der alten Länder und die bisherigen fünf Übertragungsbereiche der neuen Länder zu je einem Übertragungsbereich West und Ost zusammengelegt. Mit einer Begrenzung der Übertragungsbereiche auf zunächst die Gebiete der alten und der neuen Länder soll der Gefahr begegnet werden, dass wegen der Unterschiede der Referenzmengenpreise in größeren Mengen Referenzmengen aus den neuen in die alten Länder

abfließen und damit der in den strukturschwachen Regionen der neuen Länder noch andauernde Konsolidierungsprozess der Milcherzeugerbetriebe einen Rückschlag erleidet. Nach einer siebenjährigen Orientierung an den Landesgrenzen würde die sofortige Schaffung eines bundeseinheitlichen Übertragungsbereiches aufgrund der unterschiedlichen Referenzmengenpreise eine abrupte Änderung zulasten der Betriebe in den neuen Ländern bringen. Da erscheint die vorgesehene Zweiteilung notwendig, um den Betrieben in den neuen Ländern einen Übergangszeitraum für weitere Anpassungen einzuräumen.

Mit der Absicht der Schaffung eines effektiven Verfahrens für die neuen Länder schließen die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, SachsenAnhalt und die Freistaaten Sachsen und Thüringen einen Staatsvertrag zur Errichtung der Übertragungsstelle Ost, wobei das Land Brandenburg aufgrund des Landwirtschaftsstaatsvertrags vom 17. Dezember 2003 zugleich für das Land Berlin handelt. Nachdem mit Schreiben vom 12. März 2007 das mit dem Verfahren zum Abschluss des Staatsvertrags betraute Land Brandenburg, dem dann auch die Aufgaben der gemeinsamen Einrichtung übertragen werden sollen, die beglaubigte Kopie des von allen Ländern unterzeichneten Staatsvertrags übersandt hat, konnte das erforderliche Zustimmungsgesetz zum Staatsvertrag auf den Weg gebracht werden. Ich bitte den Landtag um Zustimmung zu diesem Gesetz.

(Beifall bei der CDU)

Die Fraktionen sind übereingekommen, diesen Tagesordnungspunkt ohne Aussprache zu behandeln. Damit schließe ich die erste Beratung und rufe dann morgen, wie verabredet, die zweite Beratung auf.

Damit kommen wir zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 3

Stiftungswesen in Thüringen Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 4/2114 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissen- schaft, Kunst und Medien - Drucksache 4/2854 -

Das Wort hat der Abgeordnete Blechschmidt aus dem Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien zur Berichterstattung. Bitte, Herr Abgeordneter.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen, mit Beschluss des Thüringer Landtags vom 28. September 2006 wurde der Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien beauftragt, den Antrag der CDUFraktion in Drucksache 4/2114 federführend, und der Innenausschuss beauftragt, begleitend zu beraten. In der Ausschuss-Sitzung am 22. Februar 2007 hat der Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien sich mit dem Antrag befasst und beraten. Parallel dazu hat am 23. März 2007 der Innenausschuss getagt. Beide Ausschüsse haben nach kurzer Diskussion - weitere Informationen sind dem Berichterstatter nicht zugänglich gewesen - dem Plenum empfohlen, den Antrag anzunehmen. Danke.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Danke für die Berichterstattung. Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort dem Abgeordneten Pidde, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der vorliegende Antrag ist für uns eine Gleichung mit vielen Unbekannten. Er stammt vom Juli 2006 und die CDUFraktion fordert darin einen Bericht zur Situation des Stiftungswesens in Thüringen. Da sind wir schon bei der ersten Frage: Was wollte die CDU mit diesem Antrag? Ging es um Beweihräucherung der Landesregierung? Ganz sicher nicht, denn Lorbeeren hat sie sich hier nicht besonders verdient. Außerdem gibt es unseres Erachtens weitaus wichtigere landespolitische Themen, die auf die Tagesordnung gesetzt werden sollten. Wir waren gespannt auf die Plenarsitzung im September und auf den Bericht der Landesregierung, aber es gab keinen Bericht. Die CDU begründete den Antrag nicht und so blieb das erst mal das Geheimnis der CDU-Fraktion. Dann keimte Hoffnung auf: Frau Lieberknecht meldete sich persönlich zu Wort und nun dachten wir, wenn die Fraktionsvorsitzende spricht, dann wird es ja ein bedeutsames Thema für Thüringen sein. Wenn die Landesregierung sonst schon fast alle Probleme im Freistaat gelöst hat, dann ist es ja gut. Ich bin mal gespannt, ob das der Wähler 2009 auch so sieht.

Aber Frau Lieberknecht blieb in der Plenarsitzung recht allgemein, referierte über rundum Bekanntes und hob die Bedeutung des Stiftungswesens in Deutschland hervor. Nur am Rande erwähnte sie, dass das steuerliche Stiftungsrecht reformiert worden ist. Ich möchte deshalb noch einmal hervorheben, es war die Bundesregierung von SPD und Grünen,

die das durchgeführt hat, die das Stiften attraktiver gemacht hat. So kann - ich will noch mal die Fakten nennen - seit 2001 für Privatpersonen ein jährlicher Betrag an Stiftungen in Höhe von 20.450 € steuerlich abgesetzt werden, bei Unternehmen sind es zwei Promille des gesamten Umsatzes und der aufgewendeten Löhne und Gehälter.

Was hat das neue Stiftungsrecht nun bewirkt? Die steuerlichen Erleichterungen brachten dem Stiftungsgedanken in Deutschland neuen Auftrieb, die Zahl der Stiftungsgründungen hat sich verdoppelt - aber nicht in den neuen Bundesländern und auch nicht in Thüringen. Frau Lieberknecht hat in ihren Ausführungen dann darauf hingewiesen, dass das Thüringer Stiftungsgesetz zu novellieren sei. Da kommen wir zur nächsten offenen Frage: Warum legt die CDUFraktion - die regierungstragende Fraktion - keinen Gesetzentwurf vor, wenn sie das Stiftungsrecht für novellierungsbedürftig hält, sondern einen Antrag auf Berichtsersuchen? Also haben wir keine Erhellung erfahren, was es mit diesem Antrag eigentlich auf sich hatte. Frau Lieberknecht hat dann noch ausgeführt, dass die Bundesregierung das Stiftungsrecht weiterentwickeln will - das ist ja im Koalitionsvertrag so vereinbart - und das Ziel eine weitere Stärkung des Stiftungsgedankens sei.

Meine Damen und Herren, im Septemberplenum hat dann auch Herr Seela dazu gesprochen und eine intensive Ausschussbefassung angekündigt und der Antrag wurde ja auch in zwei Ausschüsse verwiesen. Also war es wohl doch ein sehr wichtiger Antrag. Nun zögerte sich das Ganze hinaus, die Ausschussberatungen erfolgten erst jetzt. Im Ausschuss für Wissenschaft, Kultur und Medien, wie jeder auch im Protokoll nachlesen kann, hatte niemand ernsthaft etwas zu sagen zu dem Thema - ähnlich im Innenausschuss. War also die Ankündigung von Herrn Seela nur heiße Luft, ging es ihm darum, am 6. März zum ersten Thüringer Stiftungstag ein Papier, ein Blatt in der Hand zu haben mit einer Drucksachennummer? Das wissen wir nicht. Dann ist es natürlich auch kein Wunder, dass ein Berichterstatter von der Linkspartei.PDS hier ran musste, Herr Blechschmidt, der das Wesentliche aus den Ausschüssen zusammenfassen sollte.

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Das war nicht viel.)

Ich habe mich schon vorher gefragt: Was ist denn das Wesentliche von nichts? Nichts.

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Gar nichts.)

Das haben wir auch eben in der Berichterstattung gehört. Dafür haben wir in freudiger Erwartung heute

gehofft, es gäbe einen Sofortbericht der Landesregierung - nach so vielen Monaten wäre es doch möglich gewesen -, leider vergebens.

Meine Damen und Herren, das Fazit aus unserer Sicht: Wir wissen noch immer nicht, warum die CDU diesen Antrag eingebracht hat. Aber wenn wir es schon nicht wissen, dann stimmen wir mit vollem Herzen zu, die Landesregierung soll über das Stiftungswesen in Thüringen berichten. Es bleiben natürlich eine Reihe von Fragen übrig. Wann werden wir denn den Bericht nun endlich bekommen?

(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Wann geht die Landesregierung stiften?)

(Beifall bei der SPD)

Wann werden wir den Bericht erhalten? Was könnte in diesem Bericht denn stehen, was nicht schon im September berichtenswert gewesen wäre oder am heutigen Tag? Dann ist natürlich die Frage: Worüber wird denn die Landesregierung berichten, dass das gemeinnützige Stiftungswesen bedeutungsvoll ist für Deutschland, weniger für Thüringen, aber auch für Thüringen, dass es in Thüringen nur wenige Stiftungen gibt, viel, viel, viel zu wenige?

Wird die Landesregierung auch berichten, dass sie in der Vergangenheit keine besonders gute Rolle gespielt hat und dem Stiftungsgedanken wiederholt Schaden zugefügt hat? Ich erinnere daran, dass mehrfach aus Haushaltsnöten heraus Mittel für bestimmte soziale, kulturelle und sportliche Aufgaben gekürzt bzw. gestrichen worden sind, was ja legitim ist, aber um diese Kürzungen zu kaschieren, wurden unter großem Tamtam Stiftungen angekündigt und gegründet. Und genau da drückt der Schuh. In der Regel sind diese Stiftungen nicht mit genügend Stiftungskapital ausgestattet und Hinzustiftungen von Firmen und Privatpersonen gibt es bei uns so gut wie gar nicht. Das nenne ich „Missbrauch des Stiftungsgedankens“.

So haben wir in Thüringen Ehrenamtsstiftung und eine Stiftung Thüringer Sporthilfe, Stiftung Thüringer Naturschutz und andere, alle ganz wichtig, aber sie dümpeln vor sich hin.

(Zwischenruf Reinholz, Minister für Wirt- schaft, Technologie und Arbeit: Aber nicht die Sporthilfe.)

Statt reichlich Geld für den Stiftungszweck bereitzustellen, frisst die Verwaltung - also Personal- und Sachkosten - einen beträchtlichen Teil der zur Verfügung stehenden Mittel auf. Deshalb sind wir nun einmal gespannt auf den Bericht der Landesregierung. Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort hat Abgeordneter Seela, CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dr. Pidde, in der Tat ist der vorliegende Antrag eine Initiative der CDU-Fraktion. Wir haben zwei Beweggründe, wie Sie dem Antrag entnehmen können. Einmal, wenn Sie etwas ändern wollen, wenn Sie Probleme erkennen und sehen, brauchen Sie einen Sachstandsbericht. Um diesen Sachstandsbericht haben wir in der letzten Plenardebatte gebeten und diesen Sachstandsbericht erwarten wir auch. Wenn Sie den Antrag richtig gelesen hätten, hätten Sie im letzten Absatz den Zusatz „und die Erwartungen für die Zukunft aufzeigen“ festgestellt. Darum geht es uns bei diesem Antrag. Es ging uns nicht um eine Selbstbeweihräucherung. Ich habe das letzte Mal in der Rede klar und deutlich auf die Probleme hingewiesen. Die Faktenlage liegt ja klar und deutlich vor uns. Ich habe die Zahlen genannt. Es ist natürlich unbefriedigend, wenn man acht Stiftungen auf 100.000 Einwohner hat und wenn man den bundesdeutschen Vergleich kennt, 16 Stiftungen, und wenn man weiß, dass in den letzten Jahren dreieinhalb mehr neue Stiftungen in Sachsen gegründet worden sind als im Freistaat Thüringen. Das ist unbefriedigend, wenn man im Hinterkopf weiß, dass die Finanzkraft der öffentlichen Kassen in den nächsten Jahren eher abnehmen als zunehmen wird, ich erinnere an das Jahr 2020, wenn wir nämlich als Freistaat Thüringen insgesamt 2,5 Mrd. € weniger zur Verfügung haben, aber gleichzeitig die Aufgaben zu bewältigen haben im wissenschaftlichen Bereich, im kulturellen Bereich, im sozialen Bereich - ich könnte die Aufzählung fortsetzen. Deswegen heißt die Tagesaufgabe heute schon, nach neuen Ressourcen, nach neuen Quellen, nach neuen Möglichkeiten zu suchen. Deswegen die Idee oder der Griff nach dieser Quelle, die bisher zu wenig ausgereizt worden ist - Stiftungswesen. Deswegen knüpfen wir an diesen Antrag bestimmte Erwartungen. Das heißt klar und deutlich, ich habe das ja das letzte Mal aufgezeigt: Wir erwarten natürlich eine neues Stiftungsgesetz. Hier gibt es eine ganz klare Zusage der Landesregierung, nicht nur diesen Bericht vorzulegen, sondern es gibt auch die Zusage, sehr bald schon ein Gesetz vorzulegen. Damit werden wir uns dann tiefgründig beschäftigen und werden ergänzen und verbessern, wenn es nötig ist.

Die Zahlen habe ich Ihnen genannt, ich will auch nicht noch einmal meinen Vortrag von der letzten Plenardebatte wiederholen, auch nicht die Ausführungen meiner Fraktionsvorsitzenden. Wir haben hier

Potenziale, das will ich auch nicht unerwähnt lassen. Neben den finanziellen Möglichkeiten, die sich mit einem neuen Stiftungsgesetz für uns bieten würden, erfüllen Stiftungen natürlich noch eine ganz andere Funktion. Sie sind so eine Art Think Tank oder Denkfabriken einer Gesellschaft, die auch aktuelle Fragen, Probleme, die es gibt, aufgreifen. Die gilt es natürlich auch zu unterstützen. Deswegen glaube ich, dass Sie mit Ihrem Beitrag den Menschen, die sich ehrenamtlich und auch privat engagieren in einer Stiftung, Unrecht getan haben.

In dem Zusammenhang möchte ich mich sehr gern noch einmal bei der Landtagspräsidentin für den 1. Thüringer Stiftungstag bedanken, der übrigens nicht am 6. März war, sondern am 9. März -

(Beifall bei der CDU)

das nur einmal beiläufig erwähnt. Ich gehe davon aus, dass dieser Stiftungstag natürlich noch in den nächsten Jahren eine Erweiterung, eine weitere Entwicklung erfahren wird.

Ich will es auch noch einmal konkret machen: Neben dem Thüringer Stiftungsgesetz, was ich jetzt hier noch mal namens meiner Fraktion gefordert habe, das wir natürlich auch begleiten werden, ist es auch wichtig, dass wir stiftungsfreundliche Administrationen haben, das ist ganz klar. Wenn Sie private Initiativen nach Thüringen - so will ich es mal sagen - „locken“ wollen, brauchen Sie eine stiftungsfreundliche Administration und brauchen Sie dieses stiftungsfreundliche Gesetz, denn nur ein stiftungsfreundliches Gesetz animiert zu weiteren Privatspenden und zum Erschließen von neuen zusätzlichen Ressourcen.

Darüber hinaus - auch das erwarten wir von dem Sachstandsbericht, das könnte eine Erkenntnis sein - ist sicherlich im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit auch ein großer Nachholbedarf, um hier natürlich auch den Stiftungsgedanken ideell zu fördern. Weiterhin konkret: Wenn Sie zusätzliches Kapital für Thüringen akquirieren wollen, ist es auch sehr wichtig und das könnte auch ein Bestandteil dieses Sachstandsberichts sein, dass Sie überregional für diese Idee werben müssen, das heißt, auch für den Freistaat Thüringen.

Und - auch das möchte ich nicht unerwähnt lassen - es kommt auf die Potenziale, die wir im Freistaat Thüringen haben, an, darauf habe ich ja das letzte Mal in meinem Beitrag im Plenum hingewiesen; wir haben ein Institut für Stiftungswesen in Jena - wo sonst -; auch diese Netzwerke sind zu nutzen. Da habe ich auch gewisse Erwartungen an den Sachstandsbericht der Landesregierung, wie wir diese Netzwerke nutzen können. Es gibt sicherlich, da bin ich überzeugt, darüber hinausgehend noch weitere

Netzwerke im Freistaat Thüringen, die zu nutzen sind.

Es gibt also hier eine Reihe von Erwartungen, Herr Dr. Pidde, an den Sachstandsbericht der Landesregierung. Es ist nun mal parlamentarische Gepflogenheit, wenn Sie ein Problem sehen, müssen Sie sich im Vorfeld ein Bild darüber machen, wo das Problem ist und wo die Lösungsansätze sind. Das ist parlamentarische Arbeit. Sie sind, glaube ich, schon länger als ich hier im Plenum und Sie wissen, wie das funktioniert. Man führt Anhörungen durch, man beschäftigt sich mit dem Problem und sucht dann eine Lösung. So wollen wir auch vorgehen, Sachstandsbericht und dann die Arbeit am Gesetz, an einer Neuregelung der bestehenden Situation. Das ist der Ausblick sehr konkret.

Ich könnte jetzt noch einiges zum Stiftungswesen sagen, aber das lässt sich sicherlich dann auch im Protokoll der letzten Plenardebatte nachlesen. Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass, wenn das Gesetz vorliegt, wir weiterhin eine intensive Diskussion führen werden. Was mir besonders am Herzen liegt, ist - da habe ich auch gewisse Erwartungen an die Opposition -, dass wir das Gesetz auf Stifterfreundlichkeit, nämlich nach der Möglichkeit, weitere Stifter nach Thüringen zu locken, also sie zu animieren, sich hier in Thüringen einzubringen, besonders abklopfen und kontrollieren, ob dieses Gesetz auch stifterfreundlich ist und sich messen lassen kann mit anderen Gesetzen. Sie haben Recht, es ist keine Selbstbeweihräucherung, es ist ein Problem, dass andere Länder hier schon stifterfreundliche Gesetze haben. Aber ich bin zuversichtlich, weil ich Potenziale genannt habe, das Institut in Jena. Herzlichen Dank auch an dieser Stelle an Herrn Prof. Werner. Wir werden diese Potenziale nutzen, die wir im Freistaat haben. Da bin ich mir sehr sicher, dass wir gemeinsam mit der Landesregierung ein ordentliches, vernünftiges, stifterfreundliches Gesetz auf die Beine stellen werden, um in Zukunft noch weitere Ressourcen für Thüringen, für die Bevölkerung hier im Freistaat erschließen zu können. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.